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> EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1), Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ...
RA XDiver
Beitrag 06.09.2006, 21:43
Beitrag #151


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Eigentlich wollte ich mich zu diesem Themenkreis ja aussparen, aber einige Anmerkungen erscheinen mir, nur um die Diskussion um Personen vielleicht etwas abzukürzen, durchaus angebracht.

Kurz vorne weg, wie du bemerkt hast, war Andreas, der übrigens kein FEB-Mitarbeiter ist, nicht nur nicht mehr im EuGH-Thread (was ich aufgrund der teilweise persönlichen Angriffe unterster Stufe durchaus nachvollziehen kann) sondern gar nicht mehr im Forum aktiv, da er anderweitige Verpflichtungen hatte.

Das aber nur nebenher.

Zum Thema Volker:

Was erwartet Ihr eigentlich? Soll er hier seine internen Anweisungen veröffentlichen? Ihr habt es leicht, versteckt Euch anonym hinter irgendwelchen Nicks. Er ist als Person leicht zu erreichen. Wenn er hier also aus dem Nähkästchen plaudern würde, gäbe das sicher relativ schnell Ärger mit dem Dienstherrn. Wenn Ihr exakte Infos wollt, geht persönlich zu Eurer FEB, verschanzt Euch nicht hinter anonymen Anrufen und fragt nach. Das wollt Ihr ob des Risikos natürlich auch nicht. Warum sollte Volker denn dann "auspacken"?

Man kann und darf nicht erwarten, dass hier von Behördenseite die gewünschten Infos frei Haus geliefert werden. Das wäre wohl so, als würde hier ein Richter eines VG unter seinem echten Namen schreiben. Der kommende Befangenheitsantrag wäre wohl vorprogrammiert.

Ich würde, in seiner Position, auch auf gewisse Fragen keine Antwort geben. Dies gebietet nunmal der Job. Ebensowenig wie ich hier komplette Verteidigungsstrategien (um strafrechtlich zu werden) offenlegen würde, wenn mich bspw. ein hiesiger Staatsanwalt (ok, hier ist mir keiner bekannt) danach fragen würde ist es wohl ein wenig viel verlangt, vertiefte Informationen von Volker über den EuGH-Themenkomplex zu erwarten.

Eure Erwartungshaltung ist m.E. ein wenig hoch. Denkt doch auch mal daran. wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 06.09.2006, 22:04
Beitrag #152


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Ja, ist ja schon recht. Natürlich sitzt Herr Kalus igendwie auf einem heißen Stuhl, würde er wirklich auspacken ... Und genau deshalb ist es ja auch in Ordnung und prinzipiell sehr begrüssenswert, wenn eine "Kalus*-Meinung" (*... der Name als Synonym für eine beliebige FEB-Mitarbeiter-/Behörden-Meinung) hier vertreten wird. Nur mit EU-FS-Inhabern zu diskutieren würde ziemlich schnell langweilig werden ...
@freelancer
Zitat
Ach kommt es ist doch offensichtlich, dass Volker uns nicht helfen bzw. informieren möchte! Genau dieses meinte ich auch in meinem letzten Posting!

Das halte ich definitiv für falsch und für den falschen Denkansatz ohnehin. Herr Kalus schreibt seine Meinung und manchmal auch aus seinem Erfahrungsschatz. Hilfe muss man daraus nicht erwarten - ist aber wohl auch nicht unbedingt die Intention (mal abgesehen von einigen bestimmten Threads, in denen die Meinung von V.K. sehr hilfreich ist!).


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Freelancer
Beitrag 06.09.2006, 22:23
Beitrag #153


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Zitat (RA XDiver @ 06.09.2006, 22:43) *
Zum Thema Volker:

Was erwartet Ihr eigentlich? Soll er hier seine internen Anweisungen veröffentlichen? Ihr habt es leicht, versteckt Euch anonym hinter irgendwelchen Nicks. Er ist als Person leicht zu erreichen. Wenn er hier also aus dem Nähkästchen plaudern würde, gäbe das sicher relativ schnell Ärger mit dem Dienstherrn. Wenn Ihr exakte Infos wollt, geht persönlich zu Eurer FEB, verschanzt Euch nicht hinter anonymen Anrufen und fragt nach. Das wollt Ihr ob des Risikos natürlich auch nicht. Warum sollte Volker denn dann "auspacken"?

Eure Erwartungshaltung ist m.E. ein wenig hoch. Denk doch auch mal daran. wink.gif


Es erwartet doch von ihm niemand, dass er interne Anweisungen im Internet veröffentlicht, aber wohl seine Rechtsansichten zu diskutieren!
Das dies oft ein bisschen tief um nicht zu sagen zu tief erläutert werden will ist auch klar! Dennoch werden sehr viele interessante Fragen garnicht beantwortet, obwohl das nichts mit internen Anweisungen zu tun haben kann!


@Strichachtdoktor
Zitat
"Kalus*-Meinung" (*... der Name als Synonym für eine beliebige FEB-Mitarbeiter-/Behörden-Meinung) hier vertreten wird. Nur mit EU-FS-Inhabern zu diskutieren würde ziemlich schnell langweilig werden ...


Gebe dir 100%ig recht, dass es absolut langweilig wäre, wenn nur EU-FS Inhaber posten würden, aber entschuldige bis jetzt fand ich persönlich seine Postings zumindest hier im Eu-GH Thread nicht besonders informativ.

Um Volker aussen vor zu lassen, es kann aber auch nicht angehen, dass wie ich in A von der zuständigen Sachbearbeiterin (Leiterin) gesagt bekomme, dass ich gegen ihre Anordnung Rechtsmittel einlegen kann und solle mir deshalb einen guten RA suchen, "da kenne ich sogar 2 gute, die sage ich Ihnen aber nicht!" (Kindergarten hoch 10 und das im Amt!)

Die Meinung die ich mir über diese FEB bzw. Bezirkshauptmannschaft gebildet habe, möchte ich nicht erläutern, bin unter anderem deshalb der Ansicht, dass von den FEB Mitarbeitern eher Kontraproduktion zu erwarten ist, als eine Hilfestellung! Oder wieso glaubt ihr hätte mir die SB sehr gerne einen österreichischen Führerschein ausstellen wollen und "großzügigerweise" erst später die VPU oder äG bzw. NU folgen lassen?!?


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corneliusrufus
Beitrag 06.09.2006, 22:53
Beitrag #154


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Ich stimme XDiver zu. Wer rechtssichere Aussagen haben möchte, der kann sich der veraltungsrechtlichen Zusicherung nach den Verwaltungsverfahrengesetzen bedienen. Dass er dazu aus der Anonymität treten muss, ist eben so.

Alles andere ist freiwillig.

Die Bemerkung mit dem Anwalt, "dass sage ich Ihnen nicht" hatte cih auch schon gehört - von eienr ganz anderen Behörde. Ich sagte daraufhin, das verstünde ich, weil genau dieser Name Ihnen die meisten Schwieirgkeiten macht. Hm, wenn Sie in meiner Haut steckten, wo würden Sie hingehen? - Ich bekam zwei Namen.

Der Ton macht die Musik.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Freelancer
Beitrag 06.09.2006, 23:25
Beitrag #155


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Zitat (corneliusrufus @ 06.09.2006, 23:53) *
Die Bemerkung mit dem Anwalt, "dass sage ich Ihnen nicht" hatte cih auch schon gehört - von eienr ganz anderen Behörde. Ich sagte daraufhin, das verstünde ich, weil genau dieser Name Ihnen die meisten Schwieirgkeiten macht. Hm, wenn Sie in meiner Haut steckten, wo würden Sie hingehen? - Ich bekam zwei Namen.


Es geht hier doch nicht um "Schwierigkeiten", sondern wie ich schon erwähnt habe die Kontraproduktion mir gegenüber bzw. der Fahrerlaubnis!
Offengesagt, hat der SBin das nicht gepaßt, meine Akte und dass wie in meinem Bechluß steht "in hohem Maße an ungeeignetheit" und dass ich trotzdem einen gültigen Führerschein besitze,
mit dem ich nochdazu auf der ganzen Welt fahren darf.

Deshalb wurde ich von oben herab mit einer schon ekelhaft gespielten Freundlichkeit behandelt und auch das Aufzeigen des Halbritterbeschlußes interessierte nicht! (wollte es vl. auch nicht)

Ehrlichgesagt, finde ich es zum kotzen, wenn in Behörden mit solch minderwertigen Gefühlen gearbeitet wird!



Nebenbeigemerkt, selbst wenn sie mir die Namen verraten hätte, hätte ich diese ganz bestimmt nicht konsultiert! (Hab nochnichteinmal danach gefragt!)

Zitat
Der Ton macht die Musik.

Da du bei dem Gespräch (leider) nicht dabei warst, kannst du das auch nicht behaupten!


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darkstar
Beitrag 07.09.2006, 03:23
Beitrag #156


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Ich stimme XDiver auch zu...

Zitat (Freelancer @ 06.09.2006, 23:23) *
[...], aber wohl seine Rechtsansichten zu diskutieren! Das dies oft ein bisschen tief um nicht zu sagen zu tief erläutert werden will ist auch klar! Dennoch werden sehr viele interessante Fragen garnicht beantwortet, obwohl das nichts mit internen Anweisungen zu tun haben kann!
Es gibt kein Recht auf Information, schon garnicht im Forum. Wenn man das will kann man sich doch auf der jeweiligen FSST einfinden. Seine Rechtsansicht ist doch weithin bekannt. Nur ist es leider nicht die die man hören will. Übrigens haben die deutschen VG nach Halbritter überwiegend die selbe Ansicht wie Herr Kalus. Im übrigen können ein paar Leute im Thread hier ihn soweiso nicht vom Gegenteil überzeugen. So what?
Meine Meinung: Es wird nicht mehr viele pos. Urteile dt. VG nach Halbritter geben. Wenn es nur "geringfügige" und nicht wiederholte Delikte waren, keine neg. MPU oder kein Antrag auf Neuerteilung vorlag und wenn der Wohnsitz eingehalten wurde (oder eine annehmbare Kombination aus allem existiert) dann ist ein pos. noch problemlos denkbar. Die meisten Fälle sind aber nicht so. Einmal FeV hoch und runter, Wiederholungstäter, mehrere neg. MPUs und kein Wohnsitz das ist das was problemlos ein neg. kassieren wird. Dazu ist der Pool an neg. Urteilen jetzt zu groß. Die Gerichte fangen an sich gegenseitig zu zitieren... whistling.gif
Zitat (Freelancer @ 06.09.2006, 23:23) *
Gebe dir 100%ig recht, dass es absolut langweilig wäre, wenn nur EU-FS Inhaber posten würden, aber entschuldige bis jetzt fand ich persönlich seine Postings zumindest hier im Eu-GH Thread nicht besonders informativ.
Ja logisch wäre es langweilig, kommt aber mal jemand interessantes (und ich meine wirklich interessant) dann hat man nix besseres zu tun als so zu reagieren. Ich sehe nur das es die Nicht-EuFS-Inhaber nicht lange im Thread hält. Mich würde auch persönlich eine zusammenfassende Meinung der jetzigen Situation von jemand interessieren der wirklich Ahnung hat. Dann müßte ich nämlich nicht so viel spekulieren. unsure.gif

Ich habe vor denjenigen Leuten hier Respekt die einen EuFS haben und begreifen das ein Herr Kalus zumindest für den Thread wertvoller ist als ein zusätzlicher mit CZ-FS und ihm auch dementsprechend begegnen. Auch wenn er gegensätzlicher Meinung ist...
Zitat (Freelancer @ 06.09.2006, 23:23) *
Die Meinung die ich mir über diese FEB bzw. Bezirkshauptmannschaft gebildet habe, möchte ich nicht erläutern, bin unter anderem deshalb der Ansicht, dass von den FEB Mitarbeitern eher Kontraproduktion zu erwarten ist, als eine Hilfestellung! Oder wieso glaubt ihr hätte mir die SB sehr gerne einen österreichischen Führerschein ausstellen wollen und "großzügigerweise" erst später die VPU oder äG bzw. NU folgen lassen?!?
Das kannst du alles schön in einem österreichischen Forum posten. Wer weiß wie die Rechtslage dazu dort unten ist. Hier kann dir keiner dazu Auskunft geben. Es war dein Fehler dort ohne sich genauer zu informieren in die FSST einzurücken. Das willst du doch jetzt nicht den deutschen oder österreichischen FSST anlasten oder? Die Tschechen sind aber immer freundlich, die stellen nämlich keine Fragen sondern erteilen einfach in der Sperrfrist, ohne Wohnsitz (ehemals) und überhaupt.
Zitat (Freelancer @ 07.09.2006, 00:25) *
Deshalb wurde ich von oben herab mit einer schon ekelhaft gespielten Freundlichkeit behandelt und auch das Aufzeigen des Halbritterbeschlußes interessierte nicht! (wollte es vl. auch nicht)
Ehrlichgesagt, finde ich es zum kotzen, wenn in Behörden mit solch minderwertigen Gefühlen gearbeitet wird!
Was du minderwertige Gefühle nennst ist dort unten evtl. die geltende Rechtslage Freelancer. Die SB hat auch nicht frei Nase sondern garantiert nach internen RiLi gearbeitet. Und du wurdest doch freundlich behandelt. Was willst du den noch? Das sie genauso blind erteilen wie die Tschechen?

Ergo: Grundsätzlich wird der EuFS anerkannt. Nichts anderes ist doch auf den Straßen zu sehen. Wann war die letzte Beschwerde hier über NU oder Einzug von EuFS? Kann mich an keine Erinnern. cool.gif

mfg
darkstar

PS: Ich weiß aber nicht ob ich so schreiben könnte wenn ich selbst einen EuFS hätte... unsure.gif


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Freelancer
Beitrag 07.09.2006, 04:00
Beitrag #157


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Zitat (darkstar @ 07.09.2006, 04:23) *
Ich habe vor denjenigen Leuten hier Respekt die einen EuFS haben und begreifen das ein Herr Kalus zumindest für den Thread wertvoller ist als ein zusätzlicher mit CZ-FS und ihm auch dementsprechend begegnen. Auch wenn er gegensätzlicher Meinung ist...

Ja sicher hast du im Grunde doch recht, aber wenn man Volker fragen möchte, bekommt man meistens keine Antwort, oder wenn eine sehr dürftige!

Grundsätzlich sind für den Thread RAs, SB Mitarbeiter, Polizeibeamte und AUCH EU-FS Inhaber, unentbehrlich, denn das gesammelte Wissen stammt aus allen Quellen!!!
und möchte dahingehend keine primäre Entscheidung fällen wer wichtig ist und wer nicht, aber offtopic.gif

Zitat (darkstar @ 07.09.2006, 04:23) *
Das kannst du alles schön in einem österreichischen Forum posten. Wer weiß wie die Rechtslage dazu dort unten ist. Hier kann dir keiner dazu Auskunft geben. Es war dein Fehler dort ohne sich genauer zu informieren in die FSST einzurücken. Das willst du doch jetzt nicht den deutschen oder österreichischen FSST anlasten oder?

Seit wann ist der Halbritter Beschluß nur in Deutschland gültig und verbindlich und bei den Ösis ein paar Meter hinter der Grenze wohl nichtmehr?!?
Ehrlich gesagt, finde ich die Diskussion über die ö SB ein bisschen öde, da so denke ich, wollte sie mich nur ins offene Messer laufen lassen, mit den Gutachten, die sowieso neg. ausgefallen wären um mir neue Zweifel zu unterstellen!

Zitat (darkstar @ 07.09.2006, 04:23) *
Das sie genauso blind erteilen wie die Tschechen?

Wieso blind, die Tschechen haben sich doch an geltendes Recht in Gegensatz zu Österreich doch verhalten!
Einen Führerschein kann jederzeit eine ausländische Behörde erteilen und ist an keine Sperre gebunden, 185 Tage gab es auch nicht!


Zitat (darkstar @ 07.09.2006, 04:23) *
PS: Ich weiß aber nicht ob ich so schreiben könnte wenn ich selbst einen EuFS hätte... unsure.gif

Als uns in der deutschen Fahrschule von der MPU erzählt wurde, hieß ich es auch für gut, aber aus welchen Blödsinn schon die Karte genommen werden kann,
die man sich ja dann wieder kauf..ääähhh ich meine vorbereiten kann, nicht!


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Gast_emile_*
Beitrag 07.09.2006, 08:28
Beitrag #158





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Der Standpunkt macht es nicht, sondern die Art, wie man ihn vertritt.

Theodor Fontane, (1819 - 1898), deutscher Journalist
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mirko1
Beitrag 07.09.2006, 09:48
Beitrag #159


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@Freelancer
ich stehe voll auf Deiner Seite 100%.

Ob nun eine Anweisung auf Umschreibung in Bayern besteht kann man doch beantworten? ich sehe da keinen Verstoss oder sowas, natürlich kann man in Bayern anrufen und nachfragen aber wo liegt das Problem es einfach in einem Forum zu beantworten?

Ist nicht der Sinn eines Forums Informationen auszutauschen?

Klar ist das ein Richter einem folgenden Fall nicht vorgreifen darf, doch sollte ein Urteil gesprochen sein kann er durchaus darüber reden, denn es ist Schnee von gestern, genauso verhält es sich mit meiner Frage.

"gibt es in Bayern eine Anweisung auf Umschreibung?" sollte es diese Anweisung geben ist es auch Schnee von gestern, so kann man Antworten Ja oder Nein, eher sieht es so aus das bewust die Antwort nicht gegeben wird um zu verhindern das wir evtl. nach Bayern zwecks Umschreibung Pilgern.

Wir die MPU-Gegner-CZ-PL-Besitzer bekommen die Informationen durch Informations austausch doch sowieso, nur dauert es eben länger. Ich denke sowieso das der eine oder andere CZ-PL-Besitzer sich mit der Materie EU Führerschein weit besser auskennt und vorallem aktueller informiert ist als mancher Polizist, RA oder FSST-Mitarbeiter.

Manchmal wäre es halt einfacher auf eine einfache Frage eine direkte Antwort zu bekommen. Es muss auch erlaubt sein über die Motive einer nicht beantwortenden Frage nachzudenken.
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darkstar
Beitrag 07.09.2006, 10:14
Beitrag #160


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Zitat (mirko1 @ 07.09.2006, 10:48) *
Ob nun eine Anweisung auf Umschreibung in Bayern besteht kann man doch beantworten? ich sehe da keinen Verstoss oder sowas, natürlich kann man in Bayern anrufen und nachfragen aber wo liegt das Problem es einfach in einem Forum zu beantworten?
Also wollt "ihr" doch Einblick in interne Anweisungen. Bereits eine Information das es eine gibt, wäre hier unter Umständen zu viel. Dann würdet ihr ihm wieder vorwerfen das er euch doch mehr erzählen könne er wisse ja was drinsteht usw.
Warum man interne Anweisungen oder deren Existenz nicht in einem öffentlichen Forum preisgibt ist wohl nicht jedem klar. Das wäre genauso als ob ich interne Anweisungen (oder das es sie gibt) von dem Unternehmen in dem ich arbeite in die Zeitung setze mit der Bitte meinen Namen ganz groß in die Überschrift zu schreiben. Nichts anderes verlangt ihr doch. Sorry aber da sag ich jetzt mal nix zu... whistling.gif
Zitat (mirko1 @ 07.09.2006, 10:48) *
"gibt es in Bayern eine Anweisung auf Umschreibung?" sollte es diese Anweisung geben ist es auch Schnee von gestern, so kann man Antworten Ja oder Nein, eher sieht es so aus das bewust die Antwort nicht gegeben wird um zu verhindern das wir evtl. nach Bayern zwecks Umschreibung Pilgern.
Würden die EuFS Besitzer mal zusammenhalten und die Umfrage beantworten die ich schon vor Ewigkeiten angeregt hatte und jetzt Medusa erstellt hatte dann wüßtet ihr jetzt schon viel besser wer umschreibt und wer nicht. Außerdem sind die FSST die dies tun auch schon bekannt.
Zitat (mirko1 @ 07.09.2006, 10:48) *
Ich denke sowieso das der eine oder andere CZ-PL-Besitzer sich mit der Materie EU Führerschein weit besser auskennt und vorallem aktueller informiert ist als mancher Polizist, RA oder FSST-Mitarbeiter.
Das stimmt allerdings.
Zitat (mirko1 @ 07.09.2006, 10:48) *
Manchmal wäre es halt einfacher auf eine einfache Frage eine direkte Antwort zu bekommen. Es muss auch erlaubt sein über die Motive einer nicht beantwortenden Frage nachzudenken.
Wer hat erzählt das ein EuFS problemlos ist? Oder ist das nur einigen vom Vermittler versprochen worden... unsure.gif

Im übrigen bin ich der Meinung wir sollten das lassen. Ich freue mich das Herr Kalus im Forum ist. Nicht weil er zufällig Teile meiner Meinung unterstützt sondern weil er eine Kompetenz auf dem Gebiet ist. Ich für meinen Teil respektiere und toleriere jemanden wenn ich sehe das jemand mehr weiß als ich. Ich gebe aber zu das mein Einsatz nicht so hoch ist wie eurer. unsure.gif wink.gif

mfg
darkstar

@mirko: yes.gif wavey.gif


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mirko1
Beitrag 07.09.2006, 10:25
Beitrag #161


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ergänzend...

Mir bleibt verborgen das deutschland nicht die Haltung vom EUGH erkennt oder nicht erkennen möchte, die Haltung des EUGH in Bezug auf EU Führerscheine sollte nach nun 2 Urteilen klar sein. Wir die Opfer der deutschen Haltung trotz Kapper und Halbritter "ich will es nicht akzeptieren Mentalität" müssen unsere Freiheit einschränken, werden als Gefahr für die deutsche Verkehrssicherheit betitelt und vieles mehr müssen wir uns anhören, da wäre noch erwähneswert:

"Berufe dich auf geltendes Recht und du begehst Rechtsmissbrauch."

Erkläre diesen Spruch mal einem normal denkenden Menschen, ich habe das versucht das Resultat war schlicht spot und gelächter oder versuche einem EU-Bürger (auserhalb deutschland) die MPU zu erklären das Ergebniss wird das gleiche sein, wer´s nicht glaubt einfach mal Urlaub machen.

Die MPU-Befürworter Seite sollte nicht vergessen wie ich/wir EU-FS-Besitzer unser Leben wegen der deutschen Haltung "wir müssen die MPU retten" leben müssen (Tarnmodus) und das trotz zweier klarer EUGH Urteile die klarer in der Richting in die es gehen muss/soll nicht sein können.

Da sollte eine einfache Frage an die Gegenseite nicht das Problem sein.



@Achja Darkstar
malwieder...
du bist der Beitrags zerleger, das habe ich mitbekommen. Kein Problem.

Zitat (darkstar @ 07.09.2006, 12:14) *
Also wollt "ihr" doch Einblick in interne Anweisungen. Bereits eine Information das es eine gibt, wäre hier unter Umständen zu viel. Dann würdet ihr ihm wieder vorwerfen das er euch doch mehr erzählen könne er wisse ja was drinsteht usw.
Warum man interne Anweisungen oder deren Existenz nicht in einem öffentlichen Forum preisgibt ist wohl nicht jedem klar. Das wäre genauso als ob ich interne Anweisungen (oder das es sie gibt) von dem Unternehmen in dem ich arbeite in die Zeitung setze mit der Bitte meinen Namen ganz groß in die Überschrift zu schreiben. Nichts anderes verlangt ihr doch. Sorry aber da sag ich jetzt mal nix zu... whistling.gif

Der vergleich ist doch um es soft zu sagen weit hergeholt...Wieviel FSST Behörden gibt es Bayern? Eine Firma hat doch ganz andere interessen als eine Staatliche FSST-Behörde.

Du vergleichts hier Birnen mit Äpfeln
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darkstar
Beitrag 07.09.2006, 10:37
Beitrag #162


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Zitat (mirko1 @ 07.09.2006, 11:25) *
Eine Firma hat doch ganz andere interessen als eine Staatliche FSST-Behörde. Du vergleichts hier Birnen mit Äpfeln
Der Arbeitnehmer hat vermutlich genauso Interesse bei seinem Brötchengeber angestellt zu bleiben wie ein Beamter der ein Disziplinarverfahren riskiert. Insofern kann ich ruhigen Gewissens behaupten das ich Äpfel mit Äpfeln vergleiche.

Wir sollten uns aber wieder auf das Topic zurückbesinnen denke ich. Wollen wir mal warten welche Urteile dt. VG demnächst noch auf Herrn Kalus Seiten auftauchen. Er versorgt euch doch mit den aktuellsten Insiderinfos. Das sie einigen nicht passen ist ein anderes Argument... wink.gif

Andererseits sehe ich natürlich auch das die aktuelle Situation für EuFS nicht befriedigend ist. Das dazu, nur das hier kein falscher Eindruck entsteht. Ich hätte genauso gern Rechtssicherheit wie ihr. wavey.gif

mfg
darkstar


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Gast_emile_*
Beitrag 07.09.2006, 14:28
Beitrag #163





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Zitat (darkstar @ 07.09.2006, 12:37) *
Ich hätte genauso gern Rechtssicherheit wie ihr.


Warum? Du hast doch noch deinen DE-FS. Oder?
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darkstar
Beitrag 07.09.2006, 18:51
Beitrag #164


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Zitat (emile @ 07.09.2006, 15:28) *
Warum? Du hast doch noch deinen DE-FS. Oder?
Ja. blushing.gif Das hindert mich aber nicht daran auch die andere Seite zu sehen. Es gibt nunmal 2 Entscheidungen die relativ eindeutig sind. Wie gesagt, ich habe hier keinerlei Einsatz, während andere bedeutend mehr riskieren.

Das Grundziel nämlich Anerkennung ist m. E. erreicht. Wenn man an einen nicht gut informierten police.gif gerät dann sind Unannehmlichkeiten denkbar. Man kann aber auch nicht erwarten, das jeder der damit zu tun hat genauso gut informiert sind wie hier manche im Thread.

Und wie gesagt, die meisten Entscheidungen sind nur deshalb neg ausgegangen weil sie keinerlei Ähnlichkeiten mit Halbritter aufwies. Die Fälle sind deshalb neg ausgegangen weil das Gesamtbild also die objektive Würdigung aller Kriterien nicht stimmte. Bei den Verfahren kommt alles was irgendwie über den Kandidaten greifbar ist auf den Tisch.
Bei den meisten wiederholte Straftaten, mehrere neg. MPU, Überprüfung des Wohnsitzes ergab keine Abmeldung und "dumme" Einlassungen wie ich sie schon schrieb. Was mich erstaunte ist, das eigendlich bei mehr Fällen als ich gedacht hatte nach Erwerb keine neuen Eignungszweifel vorlagen. Das wird steht offenbar hinter dem Gesamtbild zurück.

Delikte: Alk 1990; FoFE 1991; FoFE,Alk 1993; FoFE 1996; FoFE,Alk 1997; 1999-MPU-neg; FoFE 2001; 2004 EuFS
Zitat
Dem steht nicht etwa entgegen, dass er -worauf der Antragsteller in seiner Beschwerde nachdrücklich hinweist - seit der Erteilung des Führerscheins am 20. Dezember 2004 sowohl in der Schweiz als auch etwa ein Jahr lang (bis zur Zustellung des angegriffenen Bescheids) in Deutschland beanstandungsfrei Kraftfahrzeuge geführt hat. Schon tatsächlich folgt daraus nichts. Es ist nicht auszuschließen, dass er auch weiter alkoholbedingt ein Fahrzeug führt.
(neg. MPU liegt 7 Jahre zurück)
Was ich beschrieb ist auch von einem Urteil erkannt worden.
Zitat
Insofern weicht der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren vom Ausgangssachverhalt jenes Vorabentscheidungsverfahrens daher in einem entscheidenden Punkt ab, weil im Fall „Halbritter“ vor Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis nicht erfolglos im Inland ein Wiedererteilungsverfahren betrieben worden war.

mfg
darkstar

PS: Meine Kritik wendet sich nur gegen die Rechtssprechung. Ein CZ oder PL-Schein ist genauso viel wert wie ein D.


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Lexus
Beitrag 07.09.2006, 23:37
Beitrag #165


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Irgendwann ist es mir auch mal so gegangen, dass ich mit der Erbsenzählerei angefangen habe, wie es denn so steht 13 :0 oder anders? Ich meine die Beschlüsse in den Eilverfahren. Dann ist mir aber aufgegangen, dass es auf die Zahl nicht so sehr ankommt, sondern dass interessanter ist, aus welchen Gegenden welche Beschlüsse kommen und vor allem, wie die Begründungen strukturiert sind.

Daher habe ich irgendwann mal vor einiger Zeit die bloße Aneinanderreihung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aufgegeben und versucht, sie aufzugliedern, und zwar je nach dem Kernpunkt der jeweiligen Begründung. Falls das jemanden zwecks Information interessieren sollte, sind hier die Fundstellen der Ergebnisse dieses Versuchs:

Alles wird eingeleitet unter dem Thema: Die Nutzungsuntersagung bezüglich einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland.

Dort gibt es drei Kategorien von Entscheidungen:

Erstinstanzliche Entscheidungen in Eilverfahren;

Beschwerdeverfahren in Eilverfahren und

Verwaltungsgerichtliche Hauptsache-Entscheidungen.

Anmerkung: Ich besorge mir nicht jede einzelne Entscheidung, sondern begnüge mich meistens mit einer Entscheidung eines Gerichts, wenn dieses eine bestimmte Linie verfolgt und daher jedesmal mehr oder weniger dasselbe drin steht.


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corneliusrufus
Beitrag 08.09.2006, 10:19
Beitrag #166


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Klasse!

Ich rege an, dass Dir das VP den Dr. h.c. verleiht. Endlcih muss ich mich nicht mehr durch einzelne Urteile wühlen und selbst immer wieder Begründungssträngen klauben.

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


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Tnixm
Beitrag 08.09.2006, 10:37
Beitrag #167


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echt prima !


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Gast_emile_*
Beitrag 08.09.2006, 10:56
Beitrag #168





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@Lexus

Ohne Worte und mit Ton: Applaus
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strichachtdoktor
Beitrag 08.09.2006, 14:39
Beitrag #169


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pellada
Beitrag 08.09.2006, 21:13
Beitrag #170


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Zitat (Lexus @ 08.09.2006, 01:37) *
Daher habe ich irgendwann mal vor einiger Zeit die bloße Aneinanderreihung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aufgegeben und versucht, sie aufzugliedern, und zwar je nach dem Kernpunkt der jeweiligen Begründung. Falls das jemanden zwecks Information interessieren sollte, sind hier die Fundstellen der Er

@ Lexus

Respekt.
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darkstar
Beitrag 08.09.2006, 21:53
Beitrag #171


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Zitat (pellada @ 08.09.2006, 22:01) *
Gerechtigkeit! Würde ich sagen.
Ich kann mich nicht erinnern das eine FSST Recht spricht. Ich kenne die Arbeitsweisen dt. FSST nicht aber ich wette sie halten sich an die Urteile deutscher Gerichte und ziehen den FS ein oder erteilen ihn wieder. Die Gerichte haben im Ernstfall zu bewerten wie das europäische Recht in Verbindung zum deutschen zu setzen ist. Ich kenne im Thread nur ca. 2-3 Leute die wirklich beurteilen können ob die Argumenationskette der Gerichte schlüssig ist. Keiner davon besitzt einen EuFS. wink.gif

Ich verstehe auch irgendwie deinen Unmut nicht. Beantworte folgende Fragen:
Wann ist hier im Thread der letzte EuFS einbehalten worden?
Wann wurde das letzte mal wegen FoFE rechtskräftig verurteilt?
Wann wurden zuletzt NU ausgesprochen?
Die ersten FSST beginnen aufgrund der neuen Rechtslage umzuschreiben. Ist danach die MPU gefordert worden?
(den einen Fall hier wo dies aus mir unerfindlichen Gründen anders ist mal ausgenommen)
Ergo: Die grundsätzliche Anerkennung wird doch umgesetzt. rolleyes.gif

Es geht doch bloß die Angst um das in neuen Urteilen, aufgrund der Rechtslage anderes entschieden werden könnte. Deshalb werden diese Vorlagen auch als "Frechheit" bezeichnet da ja eigendlich alles klar sei. Ich sehe nicht das die Vorlagen irgendwie den EuFS jetzt beeinträchtigen, dies ist erst dann der Fall wenn entscheiden wurde.

mfg
darkstar

PS: Lexus hatte sich hier wirklich Arbeit gemacht, ich hatte etwas ähnliches in Ansätzen geplant dann aber verzögert als ich merkte, das es eine Heidenarbeit ist. Einige Merkwürdigkeiten gibt es nämlich trotz allem whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2006, 00:00
Beitrag #172


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Zitat (pellada @ 08.09.2006, 21:01) *
Gerechtigkeit! Würde ich sagen.


Gerechtigkeit ???
Rechtmässigkeit ist das Höchste, was man erhoffen kann; sonst nichts.


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pellada
Beitrag 09.09.2006, 18:24
Beitrag #173


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.09.2006, 02:00) *
Zitat (pellada @ 08.09.2006, 21:01) *

Gerechtigkeit! Würde ich sagen.


Gerechtigkeit ???
Rechtmässigkeit ist das Höchste, was man erhoffen kann; sonst nichts.

ich weis wo du hin willst.Hoffentlich bist du kein Gläubiger des Rechtstaates so wie er propagandiert wird, weil dass wäre vollkommen falsch.

Also doch Gerechtigkeit?
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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2006, 19:49
Beitrag #174


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Zitat
Also doch Gerechtigkeit?


Was ist denn gerecht ?

Dann lieber rechtmässig und alle gleich - da könnte man sich drauf einstellen und wäre nur halb so kompliziert.


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Gast_emile_*
Beitrag 12.09.2006, 07:29
Beitrag #175





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Habt ihr das schon gelesen?

Spiegel online

Die gleiche Meldung steht auch in der Verkehrsrundschau
und im Handelsblatt


@mod/admin:

Kann einer das bitte verschieben, ich bin im falschen Thema gelandet. Sorry.

Schon passiert, null problemo.... wavey.gif

Der Beitrag wurde von RA XDiver bearbeitet: 12.09.2006, 07:54
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Beitrag 12.09.2006, 07:50
Beitrag #176


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Die spinnen doch die Deutschen! laugh2.gif

Kann eigentlich ein vom Gericht für gültig befundene FE, auch dann noch per Rechtsmissbrauch "aberkannt" werden???


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Lexus
Beitrag 13.09.2006, 08:47
Beitrag #177


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Es gibt einen Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg (Beschl. v. 13.07.2006 - 1 M 73/06), der sich mal nicht an die Linie der Gerichte hält, die mit dem Rechtsmissbrauchsargument hantieren.

Zwar wurde die aufschiebende Wirkung im Eilverfahren nicht wieder hergestellt; das lag aber daran, dass das OVG Magdeburg der Auffassung ist, dass derjenige EU-FE-Inhaber, dem zuvor die inländische FE entzogen wurde, von einer EU-FE nur Gebrauch machen darf, wenn er zuvor das Zuerkennungsverfahren nach § 28 Abs. 5 FeV durchlaufen habe. Diese Bestimmung hält das OVG für europarechts-fest.

Das Zuerkennungsverfahren sei deshalb mit der EuGH-Rechtsprechung vereinbar, weil es nur eine kleine Förmlichkeit sei: Die Anerkennung bzw. Zuerkennung müsse nämlich allein auf Grund eines neuen polizeilichen Führungszeugnisses erfolgen, um zu überprüfen, ob nach der Erteilung der EU-FE neue Tatsachen vorliegen. Wohnsitzverstöße und MPU-Erfordernisse dürfen im Zuerkennungsverfahren keine Rolle spielen.

Zitat
... Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lassen sich jedoch nach Auffassung des Senats keine generellen Zweifel an der Zulässigkeit des antragsgebundenen Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV ableiten; vielmehr hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (a. a. O., S. 339), den deutschen Behörden ausdrücklich eine Gestaltungsbefugnis eingeräumt (vgl. einschränkend: Nds. OVG, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 17.11.2005, a. a. O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05 -; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.09.2005 - 10 S 1777/05 -). ...

Das Erfordernis einer Zuerkennung ist in den von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV erfassten Fällen - also bei Personen, denen die Fahrerlaubnis im Inland bereits entzogen oder versagt worden ist - jedenfalls sinnvoll und zweckmäßig, um sicher zu stellen, dass von der EU-Fahrerlaubnis nicht Gebrauch gemacht werden kann, wenn sich aus der Zeit nach deren Erteilung begründete Eignungsmängel ergeben. ...

So dürfte es unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.04.2004, a. a. O.; Beschluss vom 06.04.2006 - C-227/05 - „Halbritter“) nicht zulässig sein, die Anerkennung einer nach Ablauf der Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis deshalb zu versagen, weil sich der Betroffene nicht einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterzogen hat oder weil er seinen Wohnsitz zurzeit der Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis nicht in dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte (vgl. nunmehr auch OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -). ...

Das Zuerkennungsverfahren nach § 28 Abs. 5 FeV stellt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen nicht in Frage. Die Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen erfolgt grundsätzlich - wie es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gefordert wird - „ohne jede Formalität“. Gemäß § 28 Abs. 1 FeV sind Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis grundsätzlich ohne weiteres zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt. Eine obligatorische Überprüfung von EU-Fahrerlaubnissen findet nicht statt. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV betrifft lediglich die in dieser Bestimmung genannten Fälle, in denen die Fahrerlaubnis im Inland vor der Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden ist. Da nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2006 (a. a. O.) eine generelle Eignungsüberprüfung im Hinblick auf vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis festgestellte Mängel nicht zulässig sein dürfte, ist auch in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ein schnelles und einfaches Zuerkennungsverfahren gewährleistet, das sich auf die Überprüfung nachträglich begründeter Eignungsmängel zu beschränken hat. Ein solches Prüfungsverfahren, welches etwa die Einholung einer aktuellen Auskunft aus dem Zentralregister beinhaltet, ist im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit geboten und führt auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Antragstellers, denn diesem wird die Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis gerade nicht „auf unbestimmte Zeit“ versagt. Das Zuerkennungsverfahren führt bei diesem Verständnis der Regelung auch nicht zu einer - gemeinschaftsrechtlich fragwürdigen - weiteren Überprüfung, ob bei der Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis die nationalen Eignungsvoraussetzungen erfüllt waren.

Auch sonst steht das Zuerkennungsverfahren in den Fällen des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV nicht im Widerspruch zu den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen, die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergeben. Nach dem Beschluss vom 06.04.2006 (a. a. O.) darf die Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen nicht deshalb versagt werden, weil sich der Fahrerlaubnisinhaber nach dem Entzug der Fahrerlaubnis im Inland nicht der dort erforderlichen Eignungsprüfung unterzogen hat. Eine „Umschreibung“ der EU-Fahrerlaubnis darf daher nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach inländischem Recht zur Ausräumung von Zweifeln aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis bestanden. Der Beschluss stellt indes die Zulässigkeit des Antrags- und Zuerkennungsverfahrens nach § 28 Abs. 5 FeV nicht in Frage, sondern stellt - hier nicht erfüllte - Kriterien auf, nach denen die „Umschreibung“ der im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nicht versagt werden darf.


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Perplex
Beitrag 13.09.2006, 09:28
Beitrag #178


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Zitat (Lexus @ 13.09.2006, 09:47) *
Es gibt einen Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg (Beschl. v. 13.07.2006 - 1 M 73/06), der sich mal nicht an die Linie der Gerichte hält, die mit dem Rechtsmissbrauchsargument hantieren.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Da wird also die Nutzungsuntersagung bestätigt, weil der Betroffene sich nicht dem Zuerteilungsverfahren unterzogen hatte. Allerdings beinhaltete das Zuerteilungsverfahren vor dem Juni 2006 grundsätzlich die MPU, die ja auch mit Recht verweigert wurde.

Darf der Betroffene denn jetzt fahren, nachdem er den Antrag gestellt hat?


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mirko1
Beitrag 13.09.2006, 09:49
Beitrag #179


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Wieso Polizeiliches Führungszeugnis?

ein KBA Auszug wäre angebrachter oder? schlieslich geht es um Verkehrsdelikte.

@Lexus
wie ist das eigentlich? wenn eine Tat ohne Verkehrsdelikt also Straftat vor der Erteilung des EU-FS lag die Verhandlung aber nach der Erteilung des EU-FS, ist das Datum der Tat die vor der Erteilung lag entscheidend oder die Verhandlung?

Würde das neue Eignungszweifel auslösen obwohl die Tat vor der Erteilung war?
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Lexus
Beitrag 13.09.2006, 10:32
Beitrag #180


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Entschieden ist dieser Fall bisher vom eigentlich doch EU-FE-freundlichen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Beschl. v. 14.06.2006 - 10 B 10477/06.OVG),

und zwar in dem Sinn, dass es nicht auf den Tattag ankommt, sondern auf das Datum der Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung.

Fällt das Rechskraftdatum in die Zeit nach der der Erteilung der ausländischen EU-FE, dann handelt es sich um eine "neue" Tatsache (denn vorher war der FE-Behörde die Verwertung mangels Eintragung noch gar nicht möglich).




Zitat (Thommy Bumm @ 13.09.2006, 11:28) *
Darf der Betroffene denn jetzt fahren, nachdem er den Antrag gestellt hat?


Er muss halt nach Auffassung des OVG Magdeburg den Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV stellen - eine kleine Förmelei, denn groß prüfen darf die FeB ja nichts - und dann, wenn der Antrag durch ist, kann er in D. fahren.

@mirko1

Stimmt, KBA-Auszug bzw. beides wäre wohl angebrachter.


Zitat (Thommy Bumm @ 13.09.2006, 11:28) *
Da wird also die Nutzungsuntersagung bestätigt, weil der Betroffene sich nicht dem Zuerteilungsverfahren unterzogen hatte.


Es wurde nicht die Nutzungsuntersagung bestätigt, sondern lediglich der Antrag des Betroffenen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in zwei Instanzen zurückgewiesen.

Argument: Da er ohne Zuerkennung schon auf Grund gesetzlicher Vorchriften sowieso nicht fahren darf, braucht es keine NU mehr. Würde man die aufschiebende Wirkung wieder herstellen, hätte der Antragsteller damit auch nichts gewonnen, weil er ja nicht fahren dürfte, daher ist ein solcher Antrag nur eine sinnlose Beschäftigung der Justiz, daher kein Rechtsschutzbedürfnis.


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darkstar
Beitrag 13.09.2006, 10:41
Beitrag #181


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Zitat (mirko1 @ 13.09.2006, 10:49) *
wie ist das eigentlich? wenn eine Tat ohne Verkehrsdelikt also Straftat vor der Erteilung des EU-FS lag die Verhandlung aber nach der Erteilung des EU-FS, ist das Datum der Tat die vor der Erteilung lag entscheidend oder die Verhandlung?
Würde das neue Eignungszweifel auslösen obwohl die Tat vor der Erteilung war?
Dazu gibt es sogar zwei Entscheidungen einmal OVG Koblenz; 10 B 10477/06 und OVG Lüneburg; 12 ME 123-06.
edit: Hatte "ohne Verkehrsdelikt" wohl überlesen... sad.gif. Naja vielleicht trotzdem interessant. smile.gif

Zitat (Koblenz)
Was die dem Antragsteller unter dem 24. Januar/24. Februar 2005 in Polen ausgestellte Fahrerlaubnis der Klasse B anbelangt, so durfte diese ihm gemäß § 46 FeV schon deshalb entzogen werden, weil er mit seiner zeitlich danach liegenden, bereits angesprochenen Verurteilung durch das Amtsgericht Cochem vom 3. Mai 2005 erneut auffällig geworden ist. Dass der Verkehrsverstoß selbst bereits im Oktober 2004 erfolgt war, steht dieser Betrachtungsweise nicht entgegen[...]
Zitat (Lüneburg)
Unter dem 26. Januar 2005 erteilte die Stadt D. (Tschechische Republik) dem Antragsteller eine EU-Fahrerlaubnis der Klasse B. Mit Urteil des Amtsgerichts E. vom 15. April 2005 wurde der Antragsteller wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (0,7g Haschisch am 16. Dezember 2004) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- € verurteilt.

Wie die Urteile jeweils ausgingen dürfte abzusehen sein... whistling.gif wink.gif

mfg
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Gast_emile_*
Beitrag 13.09.2006, 11:34
Beitrag #182





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@Lexus:

Was ist deine Meinung zu dem Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern? Rechtsmissbrauchsargument geht so in Ordnung?
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mirko1
Beitrag 13.09.2006, 12:06
Beitrag #183


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Zitat (Lexus @ 13.09.2006, 12:32) *
@mirko1
Stimmt, KBA-Auszug bzw. beides wäre wohl angebrachter.

Erstmal Danke Lexus für deine Antwort

Also im KBA Auszug würde eine Straftat nicht stehen. Ich finde es nicht richtig das Starftaten die mit dem Verkehr nix zu tun haben als Eignungszweifel herangezogen werden (dürfen).

Wird z.B. einer mit ein wenig Grass sagen wir mal 5 gramm erwischt ohne das er im Auto gesesen ist (Fußgänger) so kann das doch keine "neuen" Eignungszweifel auslösen den er konnte ja Autofahren und Konsum trennen und schlieslich kommt es ja gerade auch bei einer MPU darauf an.

Wird der Probant wieder ein Kraftfahrzeug unter Drogen/Alkohol führen?

Das ist doch die MPU Fragestellung. Also ohne Bezug zum Verkehr hat er die Frage doch beantwortet.

oder? sehe ich das wieder Falsch? shutup.gif
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darkstar
Beitrag 13.09.2006, 12:33
Beitrag #184


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Zitat (mirko1 @ 13.09.2006, 13:06) *
Wird z.B. einer mit ein wenig Grass sagen wir mal 5 gramm erwischt ohne das er im Auto gesesen ist (Fußgänger) so kann das doch keine "neuen" Eignungszweifel auslösen den er konnte ja Autofahren und Konsum trennen und schlieslich kommt es ja gerade auch bei einer MPU darauf an.
Bei Drogen ist es leider nicht mit Trennen von Autofahren und Konsum getan. Du liest aber auch hin und wieder das MPU Board oder... think.gif Ich habe zumindest noch nicht gehört das jemand die MPU bestanden hätte wenn er sagt " Ich werde meinen Extasy-Konsum jetzt strikt vom Autofahren trennen." wink.gif
Zitat (mirko1 @ 13.09.2006, 13:06) *
Wird der Probant wieder ein Kraftfahrzeug unter Drogen/Alkohol führen?
Das ist doch die MPU Fragestellung. Also ohne Bezug zum Verkehr hat er die Frage doch beantwortet.
oder? sehe ich das wieder Falsch? shutup.gif
Ich denke ja. Du verwechselst das Anfordern des Führungszeugnis mit der Anordnung der MPU. Es soll durchaus Straftaten wie z.B. Bankraub Fluchtwagenfahrer, Drogenkurier etc. geben wo die Erteilung eines FS auch von Eintragungen vom FZ abhängt und nicht allein von der FS-Akte wo nur verkehrsrelevante Taten drinstehen. Ergo will die FSST alles wissen was über den Kanditaten vorliegt, nicht nur das was in der FS-Akte steht. Und dann wird erst über Erteilung und Umfang der MPU-Fragestellung entschieden. wavey.gif

mfg
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SnakeMouse
Beitrag 13.09.2006, 14:08
Beitrag #185


Neuling
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smile.gif Hallo

also ich finde trotz alledem unsere Behörden und natürlich die dazugehörigen Gesetze ganz schlimm, weil sie im Einzelfall ganze Existenzen zerstören können. Ich hatte zum Thema Führerschein PL und Anordnung MPU durch das Kreisverwaltungsreferat München bereits berichtet. Diese Anordnung bzw. das Verfahren gegen meinen Mann hat München dann letztlich aufgrund des Urteils EuGH vom 06.04.2006 eingestellt. Ihm wurde ja der FS noch nicht abgenommen, d. h. er konnte Gott sei Dank die ganze Zeit über bis zur Entscheidung seiner Arbeit nachgehen. Wir haben erst letztes Jahr im Oktober 2005 eine kleine Firma aufgebaut, die jetzt mittlerweile gut läuft, wozu er aber dringend seinen FS benötigt. Hätte er den nicht mehr gehabt, wäre unsere Existenz im wahrsten Sinne des Wortes vernichtet gewesen.

Dazu muss ich sagen, dass mein Mann bis vor ca. 10 Jahren drogenabhängig war und eben vor 10 Jahren einen Entzug alleine gemacht hat, seitdem clean ist, wir uns fast 3 Jahre kennen und eben zusammen was aufgebaut haben. Allein die Tatsache, dass eine MPU einen Haufen Kohle kostet plus die Stunden bei einem Verkehrspyschologen etc., kein Nachweis zu erbringen gewesen wäre, dass er einen Entzug gemacht hat und somit vermutlich angenommen worden wäre, dass er immer noch Drogen nimmt. Die haben irgendwelche Eintragungen von anno domini herangezogen, um die MPU-Anordnung zu begründen. Mir ist auf jeden Fall wirklich der so genannte Stein vom Herzen gefallen, als im Juli d. J. das Verfahren eingestellt wurde.

Wer kann mir im Übrigen sagen, was passiert, sollte er wieder mal kontrolliert werden. Sollte man gleich eine Kopie des Schreibens über die Einstellung im Fahrzeug mitführen, um unnötige Überprüfungen und dergleichen von vorneherein abzublocken. Ich denke ja mal, dass diese Einstellung irgendwo vermerkt ist, so dass nicht eine erneute Anordnung kommen würde, nur wegen FS aus PL und schlechtem Lebenswandel vor Jahren.

MfG



Ach ja, immerhin hat das ganze dann doch € 600,-- gekostet und jede Menge Nerven.

mfg


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SnakeMouse
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Beitrag 13.09.2006, 14:37
Beitrag #186


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Zitat (SnakeMouse @ 13.09.2006, 15:08) *
Dazu muss ich sagen, dass mein Mann bis vor ca. 10 Jahren drogenabhängig war und eben vor 10 Jahren einen Entzug alleine gemacht hat, seitdem clean ist, wir uns fast 3 Jahre kennen und eben zusammen was aufgebaut haben.

Wer kann mir im Übrigen sagen, was passiert, sollte er wieder mal kontrolliert werden. Sollte man gleich eine Kopie des Schreibens über die Einstellung im Fahrzeug mitführen, um unnötige Überprüfungen und dergleichen von vorneherein abzublocken. Ich denke ja mal, dass diese Einstellung irgendwo vermerkt ist, so dass nicht eine erneute Anordnung kommen würde, nur wegen FS aus PL und schlechtem Lebenswandel vor Jahren.



Denke dass dein Mann ein sehr gutes Beispiel dafür ist, dass EU-FS Inhaber es eben doch schaffen clean, trocken usw zu sein und von den Fehlern gelernt zu haben,
als wie von der pro MPU Seite entgegen oft behauptet wird!

Besser ist es bestimmt einen Schrieb von der FEB bzw. Gericht mitzuführen, wobei es aber trotzdem manchmal nichts hilft.
So wie ich das sehe, hat sich das mit den vergangenen Eignungszweifeln bzw. dem "Depperltest" für deinen Mann erledigt!

wavey.gif


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Beitrag 13.09.2006, 14:50
Beitrag #187


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Ja, so ist es und ich denke schon, dass jeder, der das selber möchte, von Drogen endgültig loskommen kann, dies nur mal so am Rande bemerkt. Aber dass eben nach Jahren immer noch nachgewiesen werden müsste, dass man zum Führen eines Fzg. geeignet ist, das ist schon heftig, kann ich aber trotz alledem natürlich nachvollziehen. Die Behörden gehen nach ihren Vorschriften und wissen ja für jeden Einzelfall logischerweise nicht, wie derjenige denn lebt usw. Es gibt sicher genügend, die nicht geeignet sind, ein Fzg. zu fahren, es aber dennoch tun. Ganz schlimme Fälle gehören wirklich aus dem Verkehr gezogen, aber ärgerlich ist in so einem Fall wie unserem eben auch, dass man jede Menge Arbeit damit hat und eben auch das heutzutage schwer verdiente Geld für sowas dann ausgeben muss, denn zurück bezahlt bekommt man das trotz Erfolg natürlich nicht, das haben wir nämlich auch versucht. Aber da gibt es ja wieder Vorschriften!!!!!

Mfg

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Beitrag 13.09.2006, 14:52
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Zitat (SnakeMouse @ 13.09.2006, 15:08) *
also ich finde trotz alledem unsere Behörden und natürlich die dazugehörigen Gesetze ganz schlimm, weil sie im Einzelfall ganze Existenzen zerstören können.
Dadurch werden auch Existenzen vor der Zerstörung bewahrt. Nicht immer ist es ein anderer Verkehrsteilnehmer. Manche muß man vor sich selbst schützen.Das nur allgemein und nicht auf den Fall bezogen.
Zitat (SnakeMouse @ 13.09.2006, 15:08) *
Die haben irgendwelche Eintragungen von anno domini herangezogen, um die MPU-Anordnung zu begründen.
Die haben nur die Eintragungen herangezogen die noch verwertbar waren. Diese Frist liegt bei 15 Jahren.
Zitat (SnakeMouse @ 13.09.2006, 15:08) *
Sollte man gleich eine Kopie des Schreibens über die Einstellung im Fahrzeug mitführen, um unnötige Überprüfungen und dergleichen von vorneherein abzublocken.
Ich würde es machen. Das kann Mißverständnisse vermeiden.

Zitat (Freelancer @ 13.09.2006, 15:37) *
Denke dass dein Mann ein sehr gutes Beispiel dafür ist, dass EU-FS Inhaber es eben doch schaffen clean, trocken usw zu sein und von den Fehlern gelernt zu haben,
als wie von der pro MPU Seite entgegen oft behauptet wird!
Dann können sie das doch auch nachweisen. Ich weiß nicht auf was sich die 600€ beziehen, aber ich weiß nicht genau ob die FS-Kosten da schon mit drin sind. Zur Erinnerung: Drogen-MPU 522€ think.gif
Weiterhin ist das noch interessant:
Zitat (SnakeMouse @ 12.09.2006, 15:46) *
[...]d. h. er hatte hier zwar eine Sperre, die aber 2004 abgelaufen war, aber keine MPU-Anordnung in der BRD.
Mit anderen Worten: Da war noch was. Keine Sperrfrist dauert 10 Jahre. whistling.gif

mfg
darkstar


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der Sachse
Beitrag 13.09.2006, 15:01
Beitrag #189


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Zitat (darkstar @ 13.09.2006, 16:52) *
Dann können sie das doch auch nachweisen.


das kann aber nur von so einer seite kommen, die noch nicht in einen "entzug" reingerochen hat. ranting.gif
wenn du keine therapie gemacht hast,sondern von alleine damit aufgehört hast, wie willst du das nachweisen?
ich hatte vor ca 7jr eine entgiftung gemacht und seitdem keinen alk mehr angrührt, aber ich wüsste nicht wie ich das nachweisen sollte, und alleine mit guten leberwerten schaffst du keine mpu.


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Freelancer
Beitrag 13.09.2006, 15:14
Beitrag #190


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Zitat (darkstar @ 13.09.2006, 15:52) *
Dann können sie das doch auch nachweisen. Ich weiß nicht auf was sich die 600€ beziehen, aber ich weiß nicht genau ob die FS-Kosten da schon mit drin sind. Zur Erinnerung: Drogen-MPU 522€ think.gif



Leider wird immer und immer wieder vergessen, dass es sagen wir oft, nicht bei 1 einzigen MPU bleibt, sondern wie @Sachse es oben schon schrieb es bewiesen werden muß (abgesehen von der Abzocke) und es ohne Therapien wahrscheinlich nichts wird mit bestehen, "ach" stimmt in der Psychologie gibt es kein bestehen oder durchfallen! rofl1.gif


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Asrael
Beitrag 13.09.2006, 15:53
Beitrag #191


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Das Darkstar hier wieder Mut macht eine MPU zu machen ist doch völlig klar-mittlerweile weiß ich wie hier der Hase läuft.Warum sollte er was beweisen vorallem wenn es vor 10JAHREN war.
Sorry dieses Forum nehme ich kein Stück mehr ernst was Ausländische FE betrifft-immer wieder ein Lacher wert wie hier geholfen wird-DANN GEH DOCH ZUR MPU-da kommst du sowieso nicht dran vorbei ect. bla-bla-bla


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mirko1
Beitrag 13.09.2006, 16:05
Beitrag #192


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@darkstar

wäre nett wenn du bei meinem Beispiel geblieben wärst, du redest jetzt wieder von Pillen ec. bei meinem Beispiel ging es um 5 Gramm Grass ohne Bezug zum Verkehr (Fußgänger).

Das kann doch nicht neue Eignungszweifel nach sich ziehen, nur zur Erinnerung es geht nicht um mich bei mir war die MPU Aufforderung mit 2 mal 0,7 Promillie fällig.
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darkstar
Beitrag 13.09.2006, 16:09
Beitrag #193


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Zitat (Asrael @ 13.09.2006, 16:53) *
Das Darkstar hier wieder Mut macht eine MPU zu machen ist doch völlig klar-mittlerweile weiß ich wie hier der Hase läuft.Warum sollte er was beweisen vorallem wenn es vor 10JAHREN war.
Ganz einfach: Weil die Verjährungsfrist länger ist. Weiterhin ist nicht jeder so einsichtig wie der Mann von Snakemouse. Er kann genauso 10 Jahre weiterhin Drogenabhängig gewesen sein. Genau das wollte die FSST wissen. Das sich das nach Halbritter geändert hat steht auf einem anderen Blatt. Außerdem habe ich da noch Zweifel weil irgendwas war noch zwischendrin siehe den Post von Snakemouse... whistling.gif
Zitat (Asrael @ 13.09.2006, 16:53) *
Sorry dieses Forum nehme ich kein Stück mehr ernst was Ausländische FE betrifft-immer wieder ein Lacher wert wie hier geholfen wird
Wie dir aufgefallen sein mag hat niemand hier geschrieben das er jetzt die MPU machen soll. Das ist doch nach Halbritter völlig abstrus oder?
Zitat (Asrael @ 13.09.2006, 16:53) *
DANN GEH DOCH ZUR MPU-da kommst du sowieso nicht dran vorbei ect. bla-bla-bla
Bitte zitiere diese Stelle. think.gif
Zitat (mirko1 @ 13.09.2006, 17:05) *
wäre nett wenn du bei meinem Beispiel geblieben wärst, du redest jetzt wieder von Pillen ec. bei meinem Beispiel ging es um 5 Gramm Grass ohne Bezug zum Verkehr (Fußgänger).Das kann doch nicht neue Eignungszweifel nach sich ziehen[...]
Bei Konsumangaben ist problemlos ein äG begründbar. Beweis: siehe MPU-Board. Ob das für einen EuFS gleich Eignungszweifel sind, kann ich nicht wissen, da hier alle mit EuFS ja so vorbildlich fahren. rolleyes.gif wink.gif

mfg
darkstar

PS: Das führt langsam offtopic.gif...


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Asrael
Beitrag 13.09.2006, 16:18
Beitrag #194


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schon klar immer mit den Preis sehr Präsent was eine MPU kostet-meinste nicht sowas fällt auf.
Ich habe genug im MPU Treadt von dir gelesen-Wie sagt man so schön"Manche winden sich wie die Aale im Netz"


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darkstar
Beitrag 13.09.2006, 16:30
Beitrag #195


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Zitat (Asrael @ 13.09.2006, 17:18) *
schon klar immer mit den Preis sehr Präsent was eine MPU kostet-meinste nicht sowas fällt auf.Ich habe genug im MPU Treadt von dir gelesen-Wie sagt man so schön"Manche winden sich wie die Aale im Netz"
Mir will einfach nie in den Kopf das beim EuFS die Geiz ist Geil-Mentalität nicht mehr siegt. Ich vermute das die 600€ allein die Kosten für das Abwehren des Verfahrens waren, nachdem er angehalten wurde. Dazu nochmal Fahrschulkosten etc. pp.
Schaue ins MPU Board. Wieviele fallen hier durch nachdem sie hier waren und um Rat gefragt haben. (Ich bin ja noch nicht lange dabei, zugegeben). Bringe bitte ein Bsp. Sind es 50-60 oder 70%? Wo ist also das Problem? Und ich kann mich leider nicht "winden wie ein Aal". cool.gif Außerdem ist der Hinweis mit dem Preis doch völlig irrelevant für den Mann von Snakemouse oder denkst du er macht nach dem Beschluß noch eine freiwillig... think.gif

mfg
darkstar

PS: Wieder offtopic.gif


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corneliusrufus
Beitrag 13.09.2006, 22:21
Beitrag #196


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Was ich mich die ganze Zeit frage ist, a) warum jetzt das OVG Magdeburg den § 28 FeV herauskramt, obwohl diesen sämtliche anderen OVG gelesen haben werden und b) warum dieser EUGH-fest sein soll im Sinne des § 8 Nr. 2 der Fs-RiLi.

Zu a): Das Berufen auf § 28 (4) Nr.3 ist doch viel einfacher als das Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit, welches wohl nur bei den besonders harten Fällen greifen kann. Nun, Nachdenken kann ja durchaus neue Ergebnisse finden. Die Bemerkung zur Notwendigkeit eines förmlichen Anerkennungsverfahrens ist nach FeV ja richtig und steht somit in ihr. Das erklärt für mich Ablesen, nicht unbedingt Nachdenken. Zumal es die anderen gerichte offensichtlich lesend für nicht relevant hielten.

Gut, im beschluss kannd as auch kaum stehen und wenn nur über b). Da ist jedoch völlig offen, ob der § 28 FeV in dieser Form EU-Rechtkonform ist. Alle anderen VG hielten das bisher nach Kapper für nicht mehr gegeben. Nun ist die Begründung des OVG für mein Empfinden dahingehend dünn. Gerade in Hinblick auf die anderen bisherigen Meinungen aus D. Folgen kann ich dem schon, nur frage ich mich wirklich, ob das dahingehend erlaubt ist.

§ 28 FeV beschränkt sich auf EU-FE-Inhaber mit Sitz in D. Wer also, bei sonst gleicher Falllage, im Ausland wohnt und die BRD kraftfahrtechnisch bereist, der braucht wegen der Freizügigkeit kein Zuerkennungsverfahrn durchlaufen. Der der nun in D wohnt, schon. Das ist unbefriedigend, obgleich damit bereits die Masse der FS-Touristen aus dem Verkehr gezogen werden könnten.

Die weitere Frage die ich aufwerfe, wenn der Ansicht des OVG Magdeburg gefolgt wird ist, dass erneut FoFE vorliegen kann, solange nicht der Antrag auf Zuerkennung erfolgreich durchlaufen wurde ... Genau dieses macht den Beschluss brisant. Wenn dem so ist somit auch die Frage, wann in D ein ordentlciher Wohnsitz begründet wird. Nach 185 Tagen? Mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt? Durch den Rückkehr an den Familiensitz.

Erfreulich im Sinne des europäischen Rechts halte ich den Ausspruch der sehr eingeschränkten nachträglcihen Prüfungskompetenz für bedeutend. Auch ohne Zuerkennungsverfahren dürften die Behörden in meinen Augen beim KBA nachfragen, ob nach Erwerb einer EU-FE wieder neues vorliegt. Dazu bedarf es nicht erst des Zuerkennungsverfahrens.

Bin sehr gespannt, ob nun andere Gerichte dem folgen. Bisher meine ich, dass der EUGH das Zuerkennungsverfahren kippen wird, die jederzeitige Möglichkeit der KBA-Anfrage durch die Behörde nicht kommentiert bzw. für zulässig hält und das Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit generell anerkennen wird, mit Verweis auf weitere Sachprüfung im Lande durch untere Gerichte und die Möglichkeit dann der Staatenklage.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 14.09.2006, 00:58
Beitrag #197


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Zitat (Lexus @ 13.09.2006, 08:47) *
Zwar wurde die aufschiebende Wirkung im Eilverfahren nicht wieder hergestellt; das lag aber daran, dass das OVG Magdeburg der Auffassung ist, dass derjenige EU-FE-Inhaber, dem zuvor die inländische FE entzogen wurde, von einer EU-FE nur Gebrauch machen darf, wenn er zuvor das Zuerkennungsverfahren nach § 28 Abs. 5 FeV durchlaufen habe. Diese Bestimmung hält das OVG für europarechts-fest.

Das Zuerkennungsverfahren sei deshalb mit der EuGH-Rechtsprechung vereinbar, weil es nur eine kleine Förmlichkeit sei: Die Anerkennung bzw. Zuerkennung müsse nämlich allein auf Grund eines neuen polizeilichen Führungszeugnisses erfolgen, um zu überprüfen, ob nach der Erteilung der EU-FE neue Tatsachen vorliegen. Wohnsitzverstöße und MPU-Erfordernisse dürfen im Zuerkennungsverfahren keine Rolle spielen.



Wenn etwas ohne Formalitäten anerkannt werden soll, dann ist es doch egal, wie gross oder klein die vorgeschaltete Formalität oder "Förmlichkeit" sein könnte oder würde - denn es soll sie ja grundsätzlich nicht geben.

Wenn die Magdeburger mit einer "kleinen Förmlichkeit" nicht durchkommen, dann im nächsten Beschluss vielleicht mit einer "klitzekleinen" ... Ist doch lächerlich !

Ein Platz im Kuriositätenkabinett ist jedenfalls sicher.

Bedingungslose Anerkennung bedeutet eben KEINE Bedingung und eben nicht eine vielleicht "große", "mittlere" oder "kleine" - die ganzen Mikrobereiche jetzt mal ausnehmend. Ausserdem muß ein Zuerkennungsverfahren - egal in welcher Form - eben NICHT durchlaufen werden. Das sagt das Kapperurteil doch recht eindeutig.

OK, Magdeburg hat jetzt ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert - was in meinen Augen Quatsch ist - und erkennt alle anderen genannten Überprüfungsmöglichkeiten als nicht europarechtskonform an.
So wie ich deutsche VGe einschätze ist damit die Rallye auf die Möglichkeiten, die EU-Führerscheine doch noch "in letzter Sekunde" als ungültig ansehen zu können, eröffnet ... Da gibt es sicher noch eine Menge ungenannter Ideen für "kleine Förmlichkeiten" - man muss nur der Phantasie Raum lassen ...

Eine breite Akzeptanz oder Umsetzungsfreudigkeit von EuGH-Urteilen sehe ich zweieinhalb Jahre nach Kapper immer noch nicht ... Ist doch zum Heulen !


Einen einfacheren und rechtlich sicheren Weg könnte ich mir dagegen schon vorstellen: Nach einer Verkehrskontrolle, bei dem ein EU-FS bekannt wird, ergeht eine Kontrollmeldung an die FEB. Dort wird überprüft, ob gegen den Inhaber des gemeldeten Führerscheines etwas Aktuelles, bzw. nach Erteilung des FS Bekanntgewordenes, vermerkt ist. Wenn nein, dann ist alles gut. Falls ja, sollte der §46 FeV greifen - wie bei jedem anderen FS-Inhaber auch.


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Beitrag 14.09.2006, 08:27
Beitrag #198


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Zitat (corneliusrufus @ 13.09.2006, 23:21) *
Zu a): Das Berufen auf § 28 (4) Nr.3 ist doch viel einfacher als das Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit, welches wohl nur bei den besonders harten Fällen greifen kann. Nun, Nachdenken kann ja durchaus neue Ergebnisse finden. Die Bemerkung zur Notwendigkeit eines förmlichen Anerkennungsverfahrens ist nach FeV ja richtig und steht somit in ihr. Das erklärt für mich Ablesen, nicht unbedingt Nachdenken. Zumal es die anderen gerichte offensichtlich lesend für nicht relevant hielten.

In Besonders harten Fällen?!? Was sind dann wieder harte Fälle und was nicht, ich meine irgendwann wird jeder Führerscheininhaber als harter Fall gelten und das darf nicht sein!

Zitat
Die weitere Frage die ich aufwerfe, wenn der Ansicht des OVG Magdeburg gefolgt wird ist, dass erneut FoFE vorliegen kann, solange nicht der Antrag auf Zuerkennung erfolgreich durchlaufen wurde ... Genau dieses macht den Beschluss brisant. Wenn dem so ist somit auch die Frage, wann in D ein ordentlciher Wohnsitz begründet wird. Nach 185 Tagen? Mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt? Durch den Rückkehr an den Familiensitz.


Das mit einer förmlichen Zuerkennung, Anerkennung oder sonstiger Blödsinn wird niemals nie durchgehen, da es dieses auch schon der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entgegensteht!
Ein ordentlicher Wohnsitz ist im Prinzip schon das polizeiliche Anmelden in einem Land, meine Ausführungen dazu hab ich ja schon gepostet, Stichwort Lebensgefährtin! blushing.gif

Zitat
Bin sehr gespannt, ob nun andere Gerichte dem folgen. Bisher meine ich, dass der EUGH das Zuerkennungsverfahren kippen wird, die jederzeitige Möglichkeit der KBA-Anfrage durch die Behörde nicht kommentiert bzw. für zulässig hält und das Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit generell anerkennen wird, mit Verweis auf weitere Sachprüfung im Lande durch untere Gerichte und die Möglichkeit dann der Staatenklage.


Das wie obig Strichachtdoktor schon geschrieben hat, sind doch die Lappen ohne jeder formalität anzuerkennen! Alles andere wäre ja schonwieder eine Überprüfung des erteilenden Beamten und wir wissen, dass dies rechtswidrig ist Aufgrundlage des Gegenseitigen Vertrauens! tongue.gif

Das mit dem Rechtsmissbrauch ist ein kläglich armer Versuch, der 1000%ig vorm EuGH scheitern wird, glaub das dieses der Dümmste der Dummen begreifft aber deutsche Gerichte wohl nicht so ganz!


Gruß aus dem tiefschwarzen bayerischen Wald! laugh2.gif wavey.gif


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mirko1
Beitrag 14.09.2006, 10:40
Beitrag #199


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@darkstar
warum soll die Diskusion MPU OFFTOPIC sein? schlieslich geht es immer um die MPU und deren umgehung mittels EU-FS und die draus resultierenden Urteile.

Das ist doch das Thema um nix anderes geht es, D schaft die MPU ab keine Urteile keine EU-FS mehr.

Ob Kapper oder Halbritter wieder sind 4 Vorlagen beim EUGH.

Jetzt machen die Magdeburger was anderes, die Thüringer, Chemnitzer u,s,w immer getreu dem Motto "wer hat noch nicht wer will noch mal" das Ziel von D ist doch deutlich zu erkennen, "wir D wollen wie ein stures Kind unsere MPU retten".

Die Richtung vom EUGH ist doch klar erkennbar, trotzdem haben wir die absurde Situation das es keine klare Linie gibt mal so mal so und einmal so.

Würde Deutschland die EU-FS ohne Probs anerkennen, umschreiben so wie es der EUGH entschieden hat, die MPU entschärfen und höhere Sperrfristen einführen so das man mit der MPU die Sperrfrist verkürzen könnte, wären alle Probs gelöst.

Mal ganz im Ernst, was soll das mit der Gerichtlichen Sperrfrist (z.b. 1,8 Promil) von sagen wir mal 9 Monaten bringen wenn der Verurteilte zur MPU muss? die Sperrfirst ist schlicht für die Katz, jeder weis das die MPU nur mit 12 Monaten Abstinenz bestanden werden kann.

Die Sperrfrist vom Richter ausgesprochen ist überflüssig, er könnte gänzlich darauf verzichten und sagen brauchma nicht du musst sowieso zur MPU.

Das deutsche System ist nicht Europa fähig, deswegen hat doch nur Deutschland das Führerscheintourismus Problem, jedem ist klar warum "MPU".

Bin mal gespannt was Deutschland macht sollten die nächsten EUGH Vorlagen allesamt in die Hose gehen, irgendwann steht es 3,4,5 zu 0 gegen D und dann Deutschland was dann?

Im Mikrobereich suchen.....eher realistischer ist sollten wirklich die nächsten EUGH Vorlagen beim EUGH scheitern, IST DIE MPU AM ENDE ANGEKOMMEN.

Und wir haben nach Jahren der Verfolgung gewonnen.
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corneliusrufus
Beitrag 14.09.2006, 17:37
Beitrag #200


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Zitat
In Besonders harten Fällen?!? Was sind dann wieder harte Fälle und was nicht, ich meine irgendwann wird jeder Führerscheininhaber als harter Fall gelten und das darf nicht sein!


Gute Frage, Freelancer. Nun ein Härtefall wird der sein, den das OVG Münster zu entscheiden hatte. Mehrfaches Auffallen mit Alkohol.

Dass damit nicht jeder ein Härtefall sein kann, da haben wir die gleiche Ansicht.

Des Weiteren: Es gibt ja verschiedene Motive, die FE im Ausland zu erwerben. Bei den sHärtefällen kann es nur der Grund sein, die MPU zu umgehen, weil sie niemals geschafft würde. Die anderen könnten auch andere Motive haben, bsp. Kostengründe. (Obgleich ich da schon mal eine Rechnung für den Regelfall aufgemacht hatte, die ...)

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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