EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1), Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ... |
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EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1), Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ... |
01.03.2007, 06:34
Beitrag
#751
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Na Deutschland bestimmt nicht! Denn EU Recht steht über Landesrecht! (Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein) Erzähl das mal denjenigen die auch nach dem tollen Halbritter Urteil ihren FS verloren haben. Ich wette die sind anderer Meinung. Ich erinnere nur wieder an das letzte Urteil vom OVG Münster. Wenn das so klar wäre, würde kein Mensch hier mehr posten. Die 3. Führerscheinrichtlinie besagt das eine ausländische EU Fahrerlaubnis die vor dem 19.1.2013 erteilt wird, unangetastet bleiben wird und selbst bei Umgehung der MPU Gültigkeit in der BRD besitzt. Zeig mir den Artikel wo drinsteht, "An D: FS die in ausländischen Mitgliedsstaaten nach Entzug erworben wurden, sind auch gültig wenn eine MPU in D umgangen wurde." Da es sowas nicht gibt, kann weiterhin fröhlich ausgelegt werden im Rahmen der EuGH Urteile natürlich. Erstmal sehen was der EuGH zum Rechtsmißbrauch sagt, dann kann man weitersehen. mfg darkstar -------------------- |
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01.03.2007, 07:14
Beitrag
#752
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Erzähl das mal denjenigen die auch nach dem tollen Halbritter Urteil ihren FS verloren haben. Ich wette die sind anderer Meinung. Ich erinnere nur wieder an das letzte Urteil vom OVG Münster. Wenn das so klar wäre, würde kein Mensch hier mehr posten. Wieviele haben den Führerschein verloren gegenüber denen die immer noch gültig sind? Zitat "An D: FS die in ausländischen Mitgliedsstaaten nach Entzug erworben wurden, sind auch gültig wenn eine MPU in D umgangen wurde." Da es sowas nicht gibt, kann weiterhin fröhlich ausgelegt werden im Rahmen der EuGH Urteile natürlich. Erstmal sehen was der EuGH zum Rechtsmißbrauch sagt, dann kann man weitersehen. Kaum zu glauben 3 Jahre später und Deutschland verhält sich immernoch wie ein stures Kind. Das Problem ist wie schon oft erwähnt das Deutschland einfach nicht anerkennen will und sucht deshalb Ausflüchte! Wie das mit dem Remi Argument vorm EuGH ausgehen wird, ist doch schon jetzt vorauszusehen... Naja vielleicht ist es dann nach dem Urteil die neue Argumentation "Unfairnis" EU weit macht nur Deutschland soviel Wirbel um den sch.... Führerschein (Nicht umsonst ist der deutsche FS, eines der fälschungssichersten Dokumente der Welt) -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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01.03.2007, 07:35
Beitrag
#753
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wieviele haben den Führerschein verloren gegenüber denen die immer noch gültig sind? Das stimmt allerdings. Wenn es einen aber selber trifft, steht man auch ohne Hose da. Wieviele Fälle es wirklich sind kann man sowieso schwer abschätzen.Kaum zu glauben 3 Jahre später und Deutschland verhält sich immernoch wie ein stures Kind. Das Problem ist wie schon oft erwähnt das Deutschland einfach nicht anerkennen will und sucht deshalb Ausflüchte! Die Ausflüchte sind so gut, das sie von der Kommission selbst 2002 erwähnt wurden. Nur hat D wahrscheinlich gedacht, das es mit den anderen Vorlagefragen durchkommt. (Hätte ich auch gedacht) Nun ist es halt an der Zeit das Argument zu prüfen das schon die ganze Zeit geprüft werden sollte. Rechtsmißbrauch ist eben leider keine Erfindung dt. VG sondern des EuGH selbst.Wie das mit dem Remi Argument vorm EuGH ausgehen wird, ist doch schon jetzt vorauszusehen... Das benutzen von Kristallkugeln ist den Psychologen vorbehalten. Naja vielleicht ist es dann nach dem Urteil die neue Argumentation "Unfairnis" Ich denke dann sind erstmal die Lücken/Unklarheiten in der 3.RiLi dran.EU weit macht nur Deutschland soviel Wirbel um den sch.... Führerschein (Nicht umsonst ist der deutsche FS, eines der fälschungssichersten Dokumente der Welt) Ist doch schön. D trägt als Vorreiter dazu bei EuFS auch in anderen Staaten rechtssicher zu machen.mfg darkstar PS: Wie wäre es denn wenn man sämtliches was FÜR den EuFS spricht in einem Thread sammelt? (EuGH-Urteile, dt. VG Urteile, Petition, 3. RiLi-Auszüge, Kommissionsdokumente, Ländererlasse) Das könnte man dann einfach verlinken. -------------------- |
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01.03.2007, 09:15
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#754
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Wie wäre es denn wenn man sämtliches was FÜR den EuFS spricht in einem Thread sammelt? (EuGH-Urteile, dt. VG Urteile, Petition, 3. RiLi-Auszüge, Kommissionsdokumente, Ländererlasse) Das könnte man dann einfach verlinken Dafür gibt´s hier die FAQs......da steht alles drin. -------------------- |
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01.03.2007, 09:45
Beitrag
#755
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Dafür gibt´s hier die FAQs......da steht alles drin. Ich finde die FAQ in dem jetzt bestehenden Rahmen dazu ungeeignet. mfg darkstar -------------------- |
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01.03.2007, 19:18
Beitrag
#756
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Eine Sammlung, die nur Entscheidungen zu Gunsten des EU-Führerscheins bespricht, wäre aber unausgewogen, ebenso eine, die nur Entscheidungen gegen den EU-Führerschein bespricht.
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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01.03.2007, 23:55
Beitrag
#757
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Bei relativer Vollständigkeit jedenfalls der wichtigsten Beschlüsse und Urteile ergibt sich hinsichtlich des Für und des Wider bei folgenden Links ein ausgewogenes Bild mit den unterschiedlichen Begründungen (ich habe versucht, den Zugriff auf die verschiedenen Fallgestaltungen durch vorangestellte Gliederungen noch zu erleichtern):
Die Nutzungsuntersagung bezüglich einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Erstinstanzliche Eilentscheidungen Zweitinstanzliche Entscheidungen Hauptsacheurteile -------------------- |
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02.03.2007, 04:34
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#758
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
kennt ihr das OLG München Urteil vom 29.01.07 ???
Das OLG München (Urt. v. 29.01.2007 - 4St RR 222/06) hat entschieden: Der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, macht sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war. Unerheblich ist dabei, ob die Fahrerlaubnis in dem anderen Mitgliedstaat der EU nur deshalb erworben wurde, um die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Entzug zu umgehen. Na das liest sich doch SUPER, genau andersrum wie STuttgart entschieden hat. habe den Link gefunden: KLICK KLACK ist das Deine Seite Lexus? Habe hier am besagtem Datum 29.01.07 nachgeschaut, das Urteil wurde nicht besprochen oder habe ich was verpasst??? |
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02.03.2007, 05:28
Beitrag
#759
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Habe hier am besagtem Datum 29.01.07 nachgeschaut, das Urteil wurde nicht besprochen oder habe ich was verpasst??? Jup ist schon besprochen worden Klick -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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03.03.2007, 13:53
Beitrag
#760
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Ja leider entscheidet ja jedes Gericht anders
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03.03.2007, 16:39
Beitrag
#761
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 14.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12957 |
Hallo,
bin seit einem halben jahr in diesem forum angemeldet und verfolge es regelmaessig,da man hier wenigstens im ansatz verstehen kann was mit dem eu fuehrerschein passiert. trotzdem habe ich folgendes problem,denn je mehr ich lese um somehr verliere ich den ueberblick. mal konkret zu meiner situation mir wurde im august 2005 wegen trunkenheit im verkehr der fuehrerschein entzogen.meine sperrfrist laeuft am 30.06.2007 ab. ich bin berufstaetig bei einem sportwetten anbieter der aus steuerlichen gruenden einen sity in malta hat.ich halte mich seit mitte januar in malta auf,habe dort eine arbeitserlaubnis,einen ordentlichen wohnsitz(id-card)und eine aufenthaltsgenehmigung.ich werde mindestens bis anfang 2008 ununterbrochen in malta sein(bis auf urlaub). ich moechte nach ablauf meiner sperrfrist,meinen fuehrerschein hier erwerben,da malta ebenfalls in der eu ist seit 2004.wenn ich mich also an das wohnsitzprinzip(185 tage) und den ablauf meiner sperrfrist halte,kann ich meiner fuehrerschein hier machen? oder hat sich mit einfuehrung der 3.richtlinie etwas daran geaendert? eine andere frage die sich mir stellt,hier wird haeufig von der einfuehrung eines europaeischen VZR gesprochen,wann wird das eingefuehrt und wenn ja was bedeutet dass? Fuer kompetente antworten waere ich dankbar,denn ich moechte den fuehrerschein hier nicht umsonst machen,bin mir aber bezueglich der rechtslage absolut nicht sicher. MFG borusse 78 |
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Gast_emile_* |
03.03.2007, 19:11
Beitrag
#762
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Guests |
@Bourruse78:
Warte einfach deine Sperrfrist ab und mach den Lappen. Ist doch alles bestens. Inwiefern jetzt allerdings die neu inkraftgetretene 3.Rili für dich gut oder schlecht ist, das sollen dir andere erklären, dafür bin ich nicht gut genug. Solltest du trozdem die MPU in Angriff nehmen, dann sammle fleißig Abstinenznachweise. Inwiefern maltesische Nachweise hier gültig sind, bin ich auch überfragt. |
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03.03.2007, 20:51
Beitrag
#763
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
mir wurde im august 2005 wegen trunkenheit im verkehr der fuehrerschein entzogen.meine sperrfrist laeuft am 30.06.2007 ab. Das war wohl nicht die erste Trunkenheitsfahrt. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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04.03.2007, 02:19
Beitrag
#764
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 9 Beigetreten: 28.02.2007 Mitglieds-Nr.: 29052 |
Na Deutschland bestimmt nicht! Denn EU Recht steht über Landesrecht! (Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein) Erzähl das mal denjenigen die auch nach dem tollen Halbritter Urteil ihren FS verloren haben. Ich wette die sind anderer Meinung. mfg darkstar Hast du Sie nach Ihrer Meinung gefragt oder ist dies nur deine. Das Halbritter Urteil war eindeutig (IMMER NOCH) nur an der Interpretation hat es gefehlt und Umsetzung (in D ) nur. Bitte nicht falsch verstehen. Die veralteten Ansichten müssen beseitigt werden und die neuen angewendet. |
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04.03.2007, 08:51
Beitrag
#765
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das Halbritter Urteil war eindeutig (IMMER NOCH) nur an der Interpretation hat es gefehlt und Umsetzung (in D ) nur. Bitte nicht falsch verstehen. Sag ich ja. Nicht falsch verstehen.Zitat (Halbritter) 39 Somit ist auf die zweite Frage zu antworten, dass es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439 einem Mitgliedstaat, bei dem die Umschreibung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen gültigen Führerscheins in einen nationalen Führerschein beantragt wird, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens verwehrt, diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird,[...] Sofern die Umstände vom Ausgangsverfahren abweichen (und das entscheiden die nationalen VG) braucht nicht ohne erneute Untersuchung der Fahreignung umgeschrieben werden. Es dürfte bekannt sein, das das Urteil nur Bindungswirkung zwischen den Parteien entfaltet. Wäre dieser Halbsatz unwichtig, hätte man ihn weglassen können. Da auch kein EuGH Urteil mehr wert ist als das andere können durchaus von dt. VG auch die Rechtsmißbrauchargument-Urteile mit einbezogen werden die selbst die Kommission 2002 schon erwähnte.mfg darkstar -------------------- |
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05.03.2007, 18:12
Beitrag
#766
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Hallo!
Habe seit langer Zeit auch mal wieder hier reingeschaut um zu sehn was sich in den letzten Monaten so getan hat. Anscheinend nicht viel soweit ich hier gelesen habe. Trotzdem möchte ich hier mal meinen Standpunkt posten um Eure Meinungen dazu zu hören. Hab im September 2004 in CZ meinen Führerschein gemacht, da ich hier, wie viele andre auch zur MPU gebeten wurde. Meine Sperrfrist war längst rum, also hab ich mich damals für diesen Weg entschieden. Ein Jahr später war ich mit dem Zug in die CZ unterwegs und wurde auf der Rückreise kontrolliert. Der Beamte fand in meinem Geldbeutel den CZ-EU-FS und schrieb alle Daten davon auf und meinte, ich dürfte den in Deutschland nicht benutzen, da ich mich strafbar machen würde. Zwei Wochen später bekam ich schon Post von meiner FS und wurde erneut zu einer MPU gebeten wenn ich mit diesem Schein hier fahren wolle. Dieser Aufforderung kam ich natürlich nicht nach und übergab alles meinem Anwalt. Zu der Zeit war das aber auch zwecklos, da ich eh eine NU für diesen FS bekam. Soweit so gut... Im Oktober 2006 sprach ich mit der Leiterin meiner FS und fragte sie warum man CZ-Führerscheine ohne NU jetzt aufeinmal einfach in einen deutschen FS umschreiben lassen kann und meinen nicht. Daraufhin meinte sie, das es bei mir auch Hoffnung gäbe, wenn ich einen Antrag auf Neuerteilung ausfülle, sie eine Einkunft bei den tschechischen Behörden über´s Kraftfahrbundesamt einholt,ich 105 € Bearbeitungsgebühr bezahle, ein polizeiliches Führungszeugniss mitbringe...und wenn dann alles seine Ordnung hat, wird bei mir auch umgeschrieben bzw. meine NU aufgehoben. Jetzt ist ein gutes halbes Jahr rum und es hat sich nichts getan...hat hier irgendjemand auch schon solche Erfahrungen gemacht oder ist jemand schon weiter??? |
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Gast_emile_* |
05.03.2007, 19:39
Beitrag
#767
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Guests |
Der Beamte fand in meinem Geldbeutel den CZ-EU-FS und schrieb alle Daten davon auf und meinte, ich dürfte den in Deutschland nicht benutzen, da ich mich strafbar machen würde. Zwei Wochen später bekam ich schon Post von meiner FS und wurde erneut zu einer MPU gebeten wenn ich mit diesem Schein hier fahren wolle. Mich würde mal interessieren auf welcher Rechtsgrundlage diese Meldung an die FEB erfolgt ist. |
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05.03.2007, 19:49
Beitrag
#768
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 |
@supermario666
Überprüfe doch mal ob die Leiterin einen Scheiß gelabert hat ! MfG saftrag |
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05.03.2007, 20:14
Beitrag
#769
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Mich würde mal interessieren auf welcher Rechtsgrundlage diese Meldung an die FEB erfolgt ist. Ganz einfach...weil die Beamten vom Zoll damals extra damals nach Leuten in Zügen gesucht haben die evtl. dort einen Führerschein gemacht haben. Aber so richtig versteh ich das ja auch net, da ich ja nicht am Straßenverkehr teilgenommen habe. Und das meine FS-Leiterin Scheiße gelabert hat glaube ich auch nicht, da mein Kumpel das gleiche Problem hat...nur nicht bei der selben FS-Stelle. |
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05.03.2007, 20:41
Beitrag
#770
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Zwei Wochen später bekam ich schon Post von meiner FS und wurde erneut zu einer MPU gebeten wenn ich mit diesem Schein hier fahren wolle. Dieser Aufforderung kam ich natürlich nicht nach und übergab alles meinem Anwalt. Du hast das völlig richtig gemacht, dass du gegen die NU vorgegangen bist! An deiner Stelle würde ich das Nutzungsuntersagungsschreiben in deinem Führerscheinordner abheften, den Motor starten und mich auf Halbritter berufen! Und auf die evtl. aufgeklebte NU auf dem FS in CZ amtlich entfernen lassen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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05.03.2007, 20:44
Beitrag
#771
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
An deiner Stelle würde ich das Nutzungsuntersagungsschreiben in deinem Führerscheinordner abheften, den Motor starten und mich auf Halbritter berufen! ... und mit @Thommy Bumm in eine WG ziehen! Sorry für P.S.: @Thommy: Bitte nicht persönlich nehmen! -------------------- Gruß Mr.T
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05.03.2007, 20:47
Beitrag
#772
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Mr.T
Welche Bindung hat eine rechtswidrige Nutzungsuntersagung nach Halbritter noch? Der EuGH hat doch klar gestellt, dass eine solche NU keine bindende Wirkung hat! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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05.03.2007, 21:00
Beitrag
#773
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Und genau aus diesem Grud geh ich davon aus, das die gute Frau kein Scheiß gelabert hat. Sie hätte mich auch ohne eine Antwort wieder heim schicken können. Vielleicht hat sie ja auch nur gemerkt, das sie Mist gebaut hat indem sie mir damals so einen Aufkleber auf die Karte klebte und will es jetzt so wieder gut machen, ohne großes Aufsehen zu bewirken und ohne das ich mit ner Gegenklage dagegen vorgehe... Genau aus diesem Grund hab ich Euch ja um Rat gefragt
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05.03.2007, 21:09
Beitrag
#774
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Supermario
Es steht ausser Frage, dass der FS nicht auch in Deutschland gültig ist! Am besten du gehst gegen die rechtswidrige Nutzungsuntersagung vor und fährst inzwischen dein Auto schonmal zum volltanken! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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05.03.2007, 21:19
Beitrag
#775
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Am besten du gehst gegen die rechtswidrige Nutzungsuntersagung vor und fährst inzwischen dein Auto schonmal zum volltanken! Freelancer, noch mehr Vorschläge, wie supermario sich am besten strafbar machen soll? -------------------- |
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05.03.2007, 21:33
Beitrag
#776
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Kann man denn gegen diese NU gerichtlich vorgehen? Wenn ja mit welcher Begründung? Habe heute bei der Leiterin der FS mal angerufen und gefragt was passiert wenn von den tschechischen Behörden nichts zurück kommt. Darauf meinte sie aber nur, das da auf jeden Fall eine Antwort kommen muß...nur wann ist die Frage. Also ich habe sicher nicht vor ewig darauf zu warten...also würde ich das dann vielleicht doch lieber wieder mein Anwalt übergeben...
Was machen denn die Leute die eine NU haben aber trotzdem keine MPU machen können aus finanziellen Gründen zum Beispiel??? |
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05.03.2007, 21:37
Beitrag
#777
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Zitat Vor dem vorlegenden Gericht wendet sich Herr Kremer vor allem gegen die erste Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom 28. Juli 2000 und die hierbei erfolgte Entziehung seiner belgischen Fahrerlaubnis, weil er bei der ihm angelasteten Fahrt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sei. Die belgische Fahrerlaubnis habe ihn nämlich ohne vorherige Durchführung eines Anerkennungsverfahrens berechtigt, in Deutschland ein Fahrzeug zu führen. Die Nichtanerkennung dieser Fahrerlaubnis durch die deutschen Behörden verletze Gemeinschaftsrecht. Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C‑476/01 (Kapper, Slg. 2004, I‑5205) folge nämlich, dass Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 so auszulegen sei, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen dürfe, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet worden sei, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen sei, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden sei. Zitat In Randnummer 76 des Urteils Kapper hat der Gerichtshof daraus gefolgert, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie berufen kann, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Wurde auf eine Person in einem Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis zusammen mit einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angewendet, so erlaubt es Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat nicht, nach Ablauf der Sperrfrist die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins, der dieser Person nach Ablauf dieser Frist von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, abzulehnen.
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05.03.2007, 21:41
Beitrag
#778
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das ist schön, dass Du gebetsmühlenartig immer die gleichen Passagen zitierst. Das ändert aber nichts daran, auch dies wurde hier immer wieder betont, dass diese Begründung allenfalls für eine Aufhebung einer NU interessant ist.
Nicht bedeuten tut es, dass man sich über eine NU hinwegsetzen darf. Das solltest inzwischen auch Du verstanden haben. Zitat Kann man denn gegen diese NU gerichtlich vorgehen? Wenn ja mit welcher Begründung? Ich dachte, Du hast die Sache Deinem Anwalt übergeben. Der sollte das eigentlich wissen. Wenn nicht innerhalb eines Monats nach Erlass derselben Widerspruch eingelegt wurde (bzw. in Niedersachsen Klage erhoben wurde), dann ist der Drops eh gelutscht. -------------------- |
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05.03.2007, 22:17
Beitrag
#779
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Für meinen Anwalt war die Sache damit dann erstmal erledigt. Dagegen Widerspruch einzulegen sah er nicht als Perspektive, da es mich nur Unmengen an Geld kosten und nicht weiter bringen würde. Heute weiß ich, das es doch besser gewesen wäre aber wer konnte das vorraussehn?? Trotzdem gebe ich mich damit nicht zufrieden und verstehe nicht wieso jemand ohne diese blöde NU einfach umschreiben und fahren kann und ich nicht!?! Nur weil ich zur falschen Zeit im falschen Zug gesessen habe??? Das is doch Behördenunsinn... Ich habe mir seit der Zeit in der ich im Besitz dieses FS bin nichts mehr zu Schulden kommen lassen, also warum sollte diese NU (noch) Bestand haben???
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05.03.2007, 22:57
Beitrag
#780
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Weil sie augenscheinlich rechtskräftig ist.
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05.03.2007, 23:33
Beitrag
#781
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Wenn musst Du die NU behördlich aufheben lassen. Bsp. den Antrag auf Zuerkennung der Wiedergebrauchmachung vom Recht des Fahrens in D beantragen und dabei auf die mittlerweile geänderte Rechtsauffassung hinweisen.
Würde dieser Antrag abgelehnt, so hättest Du wieder ein Widerspruchsverfahren. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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06.03.2007, 12:38
Beitrag
#782
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Bingo Cornelius
Supermario mach es so wie Cornelius es gesagt hat, anders kommst du nicht weiter. |
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06.03.2007, 15:22
Beitrag
#783
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 |
supermario666
Zitat Was machen denn die Leute die eine NU haben aber trotzdem keine MPU machen können aus finanziellen Gründen zum Beispiel??? Genau diese Frage habe ich dem für mich zuständigen Leiter der FS-Stelle auch gestellt. Die Antwort: Dann soller schaffe geh und wenns in Hamburg isch. Meine Antwort darauf war folgende: Herr ....... sie haben Ihren festen Beamtengehalt. An Wochenenden arbeiten oder arbeiteten Sie in einem bei mir über die Strasse liegendem Lokal und schenken Getränke aus. Somit nehmen Sie mir unter Umständen einen Arbeitsplatz weg, den ich bequem mit den Hausschuhen ereichen kann. Darauf hin forderte er mich auf, sein Büro zu verlassen, was ich auch mit der Bemerkung "Ich komme wieder" tat. Das war alles bevor ich den tschechischen EU-FS erwarb. Wenn ich Ihn in der Stadt sehe, dreht er den Kopf zur Seite. MfG saftrag |
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06.03.2007, 16:05
Beitrag
#784
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Wenn musst Du die NU behördlich aufheben lassen. Bsp. den Antrag auf Zuerkennung der Wiedergebrauchmachung vom Recht des Fahrens in D beantragen und dabei auf die mittlerweile geänderte Rechtsauffassung hinweisen. Ja aber diese geänderte Rechtslage sieht ja anscheinend jeder anders hier in Deutschland...und die Führerscheinstellen ganz besonders zu ihrem Vorteil. Mit welchen Schriftstücken hätte man da ohne Anwalt denn die besten Chancen @Corneliusrufus ??? |
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06.03.2007, 16:51
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#785
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@all
Hallo Leute, kann mir vielleicht mal jemand erklären, wo der Unterschied zwischen dem Bundesland Niedersachsen zu den anderen Bundesländern bei einer NU besteht ? Habe mal gehört, das man wohl in Niedersachsen als Eu-FS Inhaber recht sicher sein soll ? Vielleicht kann mir mal jemand sagen weshalb ? Über eine korrekte Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße |
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06.03.2007, 17:31
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#786
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Habe mal gehört, das man wohl in Niedersachsen als Eu-FS Inhaber recht sicher sein soll ? Vielleicht deshalb ?Zitat Der zu dem Beschluss des EuGH vom 06. April 2006 herausgegebene Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (MW) vom 12. Juli 2006 (43.2-30017 22) sieht unter Ziff. 3 in Fällen, in denen nach Ablauf einer Sperrfrist ein Führerschein im EU-Ausland erworben wurde, keine Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber vor, es sei denn, es bestehen Anhaltspunkte für die Fahreignung des Betroffenen ausschließende Umstände, die nach der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis eingetreten sind. mfg darkstar -------------------- |
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06.03.2007, 17:44
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#787
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@darkstar
Danke für die deine Antwort |
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06.03.2007, 18:12
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#788
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ist das Deine Seite, Lexus? Schnellmerker...! ...oder habe ich was verpasst??? Jup, ist schon besprochen worden Klick Ja leider entscheidet ja jedes Gericht anders. Ja genau & leider ist bei dieser Besprechung kein befriedigendes Ergebnis raus gekommen. Wenn also ein Angeklagter sich auf das Urteil des OLG München vom 29.01.2007 beruft, dann könnte der Richter sagen: "Wir sind hier nicht in München sondern in Stuttgart, da gelten andere Gesetze!"...und um dem noch eins drauf zu setzen: "... und damit sie nicht vergessen woher der Wind hier weht: 6 MONATE OHNE BEWÄHRUNG!" Am Schluss erklärt der Richter das Urteil auch noch für Rechtskräftig und Unanfechtbar, weil die Rechtslage ja klar ist. Also, ich persönlich würde dann als Angeklagter Verfassungsbeschwerde wegen der Unanfechtbarkeit einreichen und mich dabei auf Art.101 Nr.1 Satz 2 GG berufen. Inwieweit das Bestimmtheitsgebot nach Art.103 Nr.2 GG hier anwendbar wäre, wenn es gegensätzliche Rechtssprechung gibt, dazu habe ich im Internet noch nicht genug Beispiele gefunden. Es ist aber allgemein bekannt, dass man sich schon auf einige Urteile beziehen kann, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Beispiel: Berufung auf Kapper, um nicht nach § 28 Abs.4 FeV schuldig zu sein. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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06.03.2007, 22:43
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#789
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
@supermario666: Du musst nur den Antrag stellen, dass die NU aufgehoben wird. Eine Begründung, obschon sinnvoll, musst Du nicht mitliefern. Es hülfe jedoch, wenn Du lapidar schriebest, die meiner NU zugrunde liegende Rechtsauffassung habe sich geändert.
Wenn Du Dir das nicht zutraust, dann nehme Dir doch einen kundigen Anwalt. Hier im Forum wirst Du kompetent fündig werden. Auch dürfte so ein einfacher Antrag über eine Anwaltskanzlei nur relativ wenig Geld kosten. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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07.03.2007, 06:37
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#790
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Danke @Corneliusrufus...ich werde das einfach mal machen, mehr wie ablehnen kann das meine FS-Leiterin ja nicht falls ich damit doch Erfolg haben sollte, werde ich hier wieder berichten
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08.03.2007, 19:14
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#791
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das OVG Münster bestätigt NU bei Rechtsmißbrauch,
dar VGH München bestätigt eine NU einer PL-FE nach erheblicher OWi. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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08.03.2007, 19:56
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#792
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
So und jetzt bitte noch zwei Urteile wo das Ganze zu Gute des Antragstellers ausgeht...bitte dann könnte ich das nämlich gleich als Anlage bei der FS mit einreichen...
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08.03.2007, 20:41
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#793
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das OVG Münster bestätigt NU bei Rechtsmißbrauch, Also innerhalb der Gerichtsbarkeit von Münster möchte ich keinen EuFS mehr haben. Dort wird man irgendwie kurz abgebürstet habe ich das Gefühl. VGH München bestätigt eine NU einer PL-FE nach erheblicher OWi. Ich denke derjenige hat langsam genug von Gerichtsentscheidungen. Über die Vorinstanz hatten wir ja auch schon diskutiert, als Bsp "neuer Eigungszweifel" oder fortwirken Alter nach einer erheblichen OWI. Interessant ist nur die Erwähnung der 3. RiLi.Zitat Am 19. Januar 2007 ist die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein in Kraft getreten, als Neufassung der europäischen Führerscheinrichtlinie. Die Richtlinie 91/439/EWG gilt zunächst daneben weiter (vgl. Art. 17 Richtlinie 2006/126/EG). Ziel des Gesetzgebungsverfahrens bei der Neufassung der europäischen Führerscheinrichtlinie war es auch, den "Führerscheintourismus" zu bekämpfen. Mit dieser Zielrichtung wurden Regelungen neu gefasst bzw. geschaffen (vgl. Art. 7 Abs. 5 und Art. 11 Abs. 4 Richtlinie 2006/126/EG). Im vorliegenden Verfahren kann dahingestellt bleiben, inwieweit hier schon geltendes Recht vorliegt oder die europäischen Vorschriften noch in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen (vgl. Art. 16 Richtlinie 2006/126/EG) bzw. besondere Inkrafttretensregelungen (vgl. Art. 18 Abs. 2 Richtlinie 2006/126/EG) gelten. Mit anderen Worten, hier erfährt man leider auch (noch) nichts wann die einzelnen Vorschriften in Kraft treten sollen und inwieweit man von einer schon erfolgten Umsetzung in §§ 28 FeV ausgehen kann. Ich habe aber das Gefühl man sollte die nächsten Entscheidungen beobachten wie die 3.RiLi benutzt wird um weitere Argumentationslinien gegen den EuFS aufzubauen. (auch schon vor der Gültigkeit der Artikel) So und jetzt bitte noch zwei Urteile wo das Ganze zu Gute des Antragstellers ausgeht...bitte dann könnte ich das nämlich gleich als Anlage bei der FS mit einreichen... Empfehle Studium der Übersicht von Lexus. Bayern ist schonmal nicht übel. Da finden sich schon einige pos. Entscheidungen. mfg darkstar -------------------- |
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09.03.2007, 11:52
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#794
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hier mal die Pressemitteilung zum neuen Urteil des LG Osnabrück der den EuFS Besitzern ein Lächeln entlocken dürfte.
mfg darkstar -------------------- |
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Gast_oskar215_* |
09.03.2007, 12:08
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#795
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Super, das freut mich.
Auch wenn ich mich für die MPU entscheide. |
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09.03.2007, 12:37
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#796
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Hier mal die Pressemitteilung zum neuen Urteil des LG Osnabrück der den EuFS Besitzern ein Lächeln entlocken dürfte. Sperrfrist beendet, FE in Polen erworben, FE ist in D gültig. Ist das etwas Besonderes? Oder habe ich etwas überlesen? -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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09.03.2007, 13:01
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#797
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 01.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26022 |
Natürlich nicht
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09.03.2007, 15:42
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#798
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Oder habe ich etwas überlesen? Die Anklage wurde erstmals nicht beim Amtsgericht erhoben, sondern beim Landgericht, damit die Revision gleich beim Bundesgerichtshof landet. Und die Verhandlung fand in einem Schwurgerichtssaal statt (wo also normalerweise nur Mörder verurteilt werden). -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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09.03.2007, 16:04
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#799
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Gibt es denn überhaupt schon Erfolge bei Leuten, bei denen die NU wieder aufgehoben und die deutsche Fahrerlaubniss wieder erteilt wurde??
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10.03.2007, 11:35
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#800
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 19.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7873 |
meine NU für den CZ-FS wurde nach Halbritter aufgehoben, umschreiben lass ich aber erst bevor er abläuft, das ist 2014,
Gruss Bazi -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 05:51 |