EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1), Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ... |
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EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1), Neue Entscheidungen der dt. Verwaltungsgerichte ... |
28.04.2007, 00:15
Beitrag
#901
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Hatte ich aus einem Bericht gehört. Okay, ich recherchiere nach.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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28.04.2007, 01:49
Beitrag
#902
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Ich habe mich bemüht, den Bericht zu finden. Leider negativ, ich hätte ihn mir kopieren sollen.
Seine Begründung war sinngemäß: Wenn die Anforderungen an den Fahrer abgesenkt werden, dann sinkt auhc dessen Aufmerksamkeit. Tatsache ist, dass im Bereich hoher Geschwindigkeiten eine Absenkung der Geschwindigkeit sicher etwas bringt hinsichtlich der Verkehrsunfälle. Aus obiger Erkenntnis sollte jedoch die Aufmerksamkeit des Fahrers durch genügend Reize (wie sie bsp. sich auch durch die Wahrnehmung von Verkehrssituationen in einer Geschwindigkeit ergeben) berücksichtigt werden. Genug off topic. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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29.04.2007, 12:53
Beitrag
#903
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 25.04.2007 Mitglieds-Nr.: 31039 |
Sorry, das ich hier einfach so reinplatze. Ich weiss Ihr
mögt keine "standart"-Fragen mitten inner Diskussion. Muss euch aber trotzdem Fragen. Bin schließlich auch hierher verwiesen worden. Hi! Hab mich bereits mehrere Stunden hier durch das Forum gelesen. Auf eine Frage habe ich leider keine so genaue Antwort finden können. Was geschieht, wenn ich in Deutschland von einer Kontrolle aufgegriffen werde, nichts zu verbergen habe (sowieso nicht, logisch) und die Herrn Beamten meinen FS sehen möchten und Sie ihn kurzer Hand einziehen??? Muss aber noch dazu sagen, dass ich den FS legal erworben habe. (Falls er mir mal ausgehändigt wird) MfG azdan |
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29.04.2007, 14:28
Beitrag
#904
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Dann solltest Du erfragen, was Dir vorgehalten wird. FoFE wird es wohl nicht mehr sein. Bleibt das Fahrerlaubnisverwaltungsrecht. Nun, ich würde mich der MPU stellen und/oder einen RA aufsuchen. Es geht zu Beginn auch beides parallel., also auf MPU vorbereiten und mit einem RA Zeit gewinnen, bis eine MPU erfolgreich bestanden werden kann oder die FEB nachgibt.
In derartigen Konstellationen ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eine sinnvolle Investition. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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01.05.2007, 10:47
Beitrag
#905
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
CZ-Führerschein = 6 Monate ohne Bewährung
EU-Führerscheine in Deutschland ab sofort wieder ungültig Wie Ihr sehen werdet sind die meisten EU-Führerscheine in Deutschland ab sofort wieder ungültig & die Benutzung dieser Dokumente können jetzt wieder zu 6 Monaten ohne Bewährung führen. Es kann fast jeden treffen, wenn er mit ausländischem EU-Führerschein durch Baden-Württemberg fährt & glaubt durch die EuGH-Rechtssprechung geschützt zu sein. Wieder Mal eine Verurteilung nach § 28 Abs.4 Nr.3 FeV, wie sie vor Kapper allgemein üblich waren. LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006, 7 Ns 540 Js 26426/05; AK 63/06Natürlich ist dieser Fall nicht mit dem Kapper-Fall vergleichbar, weil der Angeklagte nicht Felix Kapper hieß. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Daraufhin beschloss der Angeklagte, ohne sich jedoch bei der zuständigen Behörde über die gesetzliche Reichweite einer solchen EU-Fahrerlaubnis zu informieren, in der Tschechischen Republik eine EU-Fahrerlaubnis zu erwerben, um mit dieser am Kraftfahrzeugverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen zu können. So weit ich weiß ist ersteinmal die Behörde zuständig, die eine EU-Fahrerlaubnis erteilt. Außerdem hatte keiner von uns die deutschen Behörden vorher um Erlaubnis gefragt, wenn er im Ausland einen EU-Führerschein erteilt bekamen. Da diese Sachbearbeiter nicht gesetzgebende Kompetenz haben, dürften die tatsächlichen Gesetze & EuGH-Urteile drüber stehen.... Dieser Verbotsirrtum war für den Angeklagten jedoch vermeidbar, da ihm eine Erkundigung beim Landratsamt E. über die Anerkennung des tschechischen Führerscheins in der Bundesrepublik Deutschland zumutbar war. Da diese Erkundigungspflicht des Angeklagten straferheblich ist, hätte solch eine Bestimmung nach Art.103 Abs.2 GG vorher gesetzliche Bestimmt sein müssen. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Durch die Vorlage des tschechischen EU-Führerscheines im Rahmen der Verkehrskontrolle sollten die Polizeibeamten darüber getäuscht werden, dass der Angeklagte tatsächlich nicht Inhaber einer ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigenden Fahrerlaubnis war. So weit ich weiß besteht eine Täuschung bei einem gefälschten Führerschein. Da aber die EU-Führerscheine gegenseitig anerkannt werden müssen, kann ich den Straftatbestand der Täuschung absolut nicht erkennen. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Danach gelte die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV trotz der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 weiterhin mit der Folge, dass es keiner ausdrücklichen Aberkennung ausländischer Fahrerlaubnisse bedürfe. Zudem sei der vom EuGH entschiedene Fall mit dem vorliegenden insofern nicht vergleichbar, als dieser nicht die Verkehrssicherheit betreffe. Ach ja! Der Unterschied zwischen dem Kapper-Fall war nicht, weil der Angeklagte nicht Kapper hieß, sondern weil der Angeklagte eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellte, wogegen Kapper schlussfolglich ungefährlich sein müsste. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Im Einklang mit der so genannten Zweiten europäischen Führerscheinrichtlinie 91/438/EWG und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2004 ist die Bundesrepublik Deutschland nicht zu einer automatischen Anerkennung der Gültigkeit der tschechischen Fahrerlaubnis des Angeklagten verpflichtet. Vielmehr ist der Angeklagte nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV kraft Gesetzes trotz seiner EU-Fahrerlaubnis im Inland nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. Schön, wenn der Richter diese Passage im EuGH-Urteil auch noch zitiert hätte.Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Dagegen verstößt die in § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV enthaltene Einschränkung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung nach Ansicht des wohl überwiegenden Teils der Rechtsprechung sowie der Literatur auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 nicht gegen Gemeinschaftsrecht. Wo soll das im EuGH-Urteil stehen? Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Die Entscheidung des EuGH ist daher einschränkend dahingehend zu interpretieren, dass eine automatische Anerkennung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Kraft vorrangigen Gemeinschaftsrechtes nur dann erfolgt, wenn das nationale Fahrerlaubnisrecht an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist keine weitergehenden Anforderungen stellt. Es kommt danach einem Wunder gleich, dass Kapper 2004 trotzdem frei gesprochen wurde. Außerdem bezieht sich das LG Freiburg auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die ja scheinbar an Strafrecht in ihren Entscheidungen nicht gebunden sind. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Eine endgültige Klärung dieser Rechtsfragen ist jedoch erst nach einer erneuten Vorabentscheidung des EuGH im Vorlageverfahren nach Art. 234 EG auf die Anfrage des VG München vom 04.05.2005 zu erwarten (VG München NJW 2005, 2800). Hieße das jetzt, dass der Angeklagte nach der Halbritter-Entscheidung wieder auf freien Fuß gesetzt werden musste?Ich frage mich, wenn doch dieser Richter eine endgültige Klärung dieser Rechtsfragen an eine weitere Vorabentscheidung des EuGH knüpft, wie er es dann verantworten kann eine nie wieder rückgängig machende Anordnung zu treffen, wenn er den Angeklagten sofort einsperren lässt? Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) In der Ablehnung ist jedoch gerade nicht die vom EuGH in seiner Entscheidung vom 29.04.2004 beanstandete Versagung der Anerkennung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu sehen. Zwar gilt die Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis gegenüber dem Angeklagten grundsätzlich unbefristet. auf unbestimmte Zeit = unbefristetZitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Die tschechische Fahrerlaubnis ist zwar gültig und berechtigt den Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im europäischen Ausland, nach § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV jedoch nicht im Inland, da er sie unter Umgehung des nach deutschem Fahrerlaubnisrecht notwendigen Nachweises der Fahreignung erworben hat. Ihr seht also, dass EU-Führerscheine in Deutschland ab sofort wieder ungültig sind. Wir müssen alle das Kapper-Urteil falsch verstanden haben. Wie gut, dass das LG Freiburg diesen Irrtum aufgeklärt hat. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Das Landratsamt E. hatte den Angeklagten mit Schreiben vom 29.06.2005 darauf hingewiesen, dass der tschechische Führerschein ihn nicht zur Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr berechtige; Sollte das etwa eine Nutzungsuntersagung gewesen sein? Woran erkennt man denn nun eine Nutzungsuntersagung?Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Dem von der Verteidigung hilfsweise gestellten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zum Ergehen der Entscheidung des EuGH auf die Vorlagefrage des VG München vom 04.05.2005 konnte auf Grund des im Strafverfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK geltenden Beschleunigungsgebots nicht stattgegeben werden, denn eine Entscheidung des EuGH ist erfahrungsgemäß erst in mehreren Jahren zu erwarten. Oh, wie sich da der Richter geirrt hatte. Das Halbritter-Urteil war vom 06.04.2006. Dagegen ist dieses Landesgerichtsurteil am 8.05.2006 ergangen, also genau 32 Tage später. Der Verweis des Richters auf die Europäische Menschenrechtskonvention, ist für ein Beschleunigungsgebot für Haftvollzug absolut unpassend. Da steht nämlich: Zitat (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) Art. 6 Recht auf ein faires Verfahren Mit "innerhalb angemessener Frist" kann jedenfalls nicht der sofortige Vollzug einer Haftstrafe gemeint sein. (1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Zitat (LG Freiburg Urteil vom 8.5.2006) Die Vollstreckung dieser Strafe konnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden,... Auch wenn ich den Angeklagten persönlich für einen primitiven Schläger russischer Abstammung halte, darf das nicht dazu führen für ihn das Gemeinschaftsrecht & das Grundgesetz nicht gelten zu lassen. Die persönliche Einschätzung des Charakters eines Angeklagten, darf niemals dazu führen Unrechtsurteile zu billigen. Ich möchte gerne mal eindeutig klären, wann ein Fehlurteil aufhört & eine strafbare Rechtsbeugung anfängt. Ich frage mich, ob es nämlich so heute (noch) ergehen würde. Mit absoluter Sicherheit Ja! Schau mal Cornelius, solange Richter auch vorsätzlich geltendes Recht straffrei falsch auslegen dürfen, wird sich daran nichts ändern.Fahrten mit ausländischem EU-Führerschein sind für MPU-Umgeher ab letztes Jahr wieder sofort Strafbar. Die EU-Füherschein-Vermittler, die einen absolut straffreien EU-Führerschein für Fahrten in Deutschland bewerben & vermitteln, machen sich damit meiner Meinung nach der Beihilfe Strafbar. -------------------- (\_/)
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01.05.2007, 11:19
Beitrag
#906
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Oje, wo soll das noch hinführen.
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01.05.2007, 11:43
Beitrag
#907
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@Perplex
Was schreibst du hier ? Dieses Urteil ist fast 1 Jahr alt. Du sagst, das alle Eu-Führerscheine ungültig sind oder es werden. Wenn das so währe, dann frage ich mich nur, weshalb z.b. das VG Stuttgart vom 21.03.2007, das LG Osnabrück vom 09.03.2007 und das OLG München vom 29.01.2007 es aber ganz anders sehen. Nur weil du was negatives erfahren hast, mache doch deshalb bitte nicht die Pferde scheu. Warten wir doch erstmal ab, was weiter passiert. Wünsche euch allen einen schönen 1. Mai |
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01.05.2007, 12:41
Beitrag
#908
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Hallo Rolrick,
ich fordere dich auf, deine Signatur bezüglich des völlig misslungenen Vergleichs von Politikern und Kinderschändern, unverzüglich zu löschen. Gruß Expert Meine Antwort: Nein, das werde ich nicht tun, das ist meine Meinung und Sie haben eine andere. So ist das Leben. Anmerkung Moderator: Es ist nicht allein die Weigerung, die Signatur zu ändern, die zu einer Bannung geführt hat, sondern das Einstellen einer persönlich an dich gerichteten Nachricht in den öffentlichen Bereich. Dies ist ohne Einwilligung desjenigen, der die PN geschrieben hat, nicht zulässig. Deine Signatur hat auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, die nach Artikel 5 GG geschützt ist. Hier wurde ein Vergleich gezogen, der schon beleidigenden, auf jeden Fall aber diffamierenden Charakter hat und in keinesfalls in Einklang mit der Netiquette steht. Dass die Signatur schon eine geraume Zeit unbeanstandet blieb, lag daran, dass sie einfach übersehen wurde. Expert Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 02.05.2007, 14:44 |
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01.05.2007, 13:02
Beitrag
#909
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Dieses Urteil ist fast 1 Jahr alt. Ich denke nicht, dass das von Bedeutung ist, weil zu diesem Zeitpunkt 2 einschlägige EuGH-Urteile bereits ergangen waren. Bei den Begründungen des LG Freiburgs wären m.E. keine EuGH-Urteile (auch nicht das Kremer-Urteil) in der Lage die festgefahrene Meinung des Richters zu beeinflussen. Und angesichts der 3.Führerscheinrichtlinie glaube ich nicht, dass es für die Fahrer der ausländischen EU-Führerscheine jetzt besser aussieht. So wie der Richter des LG Freiburgs das Kapper-Urteil ins Gegenteil verkehrte, könnte er nämlich auch das Halbritter- & Kremer-Urteil genau so ins Gegenteil verkehren.Du sagst, das alle EU-Führerscheine ungültig sind oder es werden. Wenn das so währe, dann frage ich mich nur, weshalb z.B. das VG Stuttgart vom 21.03.2007, das LG Osnabrück vom 09.03.2007 und das OLG München vom 29.01.2007 es aber ganz anders sehen? Das frage ich mich auch!Aber leider hast Du vergessen diese Urteile zu verlinken. Deswegen ist es mir nicht möglich diese Frage abschließend zu beantworten. Nur weil du was negatives erfahren hast, mache doch deshalb bitte nicht die Pferde scheu! Ich als Betroffener zeige natürlich viel lieber die für mich positiven Urteile.Ich wollte hier nur mit der allgemeinen Rechtsmeinung aufräumen, dass EU-Führerscheine nach Kapper absolut sicher sind. Das entspricht hier ja nun offensichtlich nicht der Tatsache. Allerdings sehe ich schon allein daran, dass dieser Richter ein Gesetz gegen den Angeklagten verwendet, welches "Recht auf ein faires Verfahren" heißt, dass der Richter ein Künstler in Rechtsumkehrung zu sein scheint. Dort heißt es also in Artikel 6 der EMRK sinngemäß: "Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage innerhalb angemessener Frist verhandelt wird." Für mich heißt das, dass der Angeklagte ein Recht auf Knast auch gegen seinen Willen hat. Das "Recht auf ein faires Verfahren" heißt also, dass auf entlastende Gerichtsentscheidungen nicht gewartet werden darf. -------------------- (\_/)
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01.05.2007, 13:26
Beitrag
#910
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich denke nicht, dass das von Bedeutung ist, weil zu diesem Zeitpunkt 2 einschlägige EuGH-Urteile bereits ergangen waren. Die Entscheidung war erst am 29.05.06 abrufbar siehe klick. 3 Tage vorher wurde hier überhaupt erst bekannt das das Urteil ergangen ist. Wenn schon Geschichtsschreibung dann richtig! Aber leider hast Du vergessen diese Urteile zu verlinken. Deswegen ist es mir nicht möglich diese Frage abschließend zu beantworten. Bitte sehr.VG Stuttgart vom 21.03.2007 LG Osnabrück vom 09.03.2007 OLG München vom 29.01.2007 Im übrigen finde ich auch das Perplex' Kommentare hier nicht viel Neues reinbringen. Ich erlaube mir dazu eine Antwort eines Posters auf Perplex Ausführungen aus einem anderen Forum zu benutzen: "Der Rest deiner Ausführungen ist frei "zusammengedichtet" [...] Jetzt verstehe ich, warum mein Jura-Studium 9.Semester gedauert hat." mfg darkstar -------------------- |
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01.05.2007, 13:28
Beitrag
#911
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@Perplex
Hier hast du mal die Links. Habe sie gefunden: Stuttgart: VG Stuttgart Osnabrück: LG Osnabrück Sorry, komme irgendwie nicht klar mit der Verlinkung. Aber kopiere Sie dir und füge sie doch oben bei dir ein. Das von München finde ich zur Zeit nicht, aber Lexus hat es glaube ich auf seiner Homepage mit drauf. |
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01.05.2007, 13:42
Beitrag
#912
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
OLG München vom 29.01.2007 Da scheint sich offensichtlich ein Fehler eingeschlichen zu haben. Wenn man den Link öffnet, dann wird das Oberlandesgericht OLG zum Verwaltungsgerichtshof VGH. Der Unterschied ist einfach der, dass das OLG Strafrecht behandelt & der VGH eben nur Verwaltungsrecht.
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01.05.2007, 13:46
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#913
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Da scheint sich offensichtlich ein Fehler eingeschlichen zu haben. Wenn man den Link öffnet, dann wird das Oberlandesgericht OLG zum Verwaltungsgerichtshof VGH. Der Unterschied ist einfach der, dass das OLG Strafrecht behandelt & der VGH eben nur Verwaltungsrecht. Dann nimm eben den Link. mfg darkstar -------------------- |
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01.05.2007, 13:53
Beitrag
#914
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Der Unterschied ist einfach der, dass das OLG Strafrecht behandelt & der VGH eben nur Verwaltungsrecht. Danke für diese Info! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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01.05.2007, 19:26
Beitrag
#915
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Dieses Urteil ist fast 1 Jahr alt. So wie der Richter des LG Freiburgs das Kapper-Urteil ins Gegenteil verkehrte, könnte er nämlich auch das Halbritter- & Kremer-Urteil genau so ins Gegenteil verkehren.AG Sondershausen – Urteil vom 15.03.2007 Zitat (AG Sondershausen vom 15.03.2007) Das AG sprach den Mann nun vom Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein frei, da er sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 28. September 2006 berief. Die Amtsrichter betonten, EU-Recht beuge deutsches Recht, weil man an die Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts gebunden sei. Die EU-Rechtssprechung belohne allerdings »den Reichen und Cleveren«, der einfach in einem anderen Land eine neue Fahrerlaubnis erwerbe, so die Richter kritisch. Oberverwaltungsgerichte (OVG) in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nordrhein-Westfalen hatten davor versucht, dem so genannten EU-Führerscheintourismus einen Riegel vorzuschieben. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Dass dieser Richter wirklich richtig sauer war, weil er den Angeklagten frei sprechen musste, kann man wiederum an folgendem Beitrag erkennen:Richter verärgert über EU-Recht - 18 Punkte: Mann ohne Lappen darf fahrenDort heißt es unter anderem: Zitat (Richter verärgert über EU-Recht) "Reiche und Clevere belohnt" Wahrscheinlich meint dieser Richter, dass wem die Fahrerlaubnis wegen neuer Eignungszweifel entzogen wird, der könnte alle EU-Länder abklappern, um wieder ohne MPU eine durch EU-Recht geschützte Fahrerlaubnis zu erwerben.
Amtsrichter Christian Kropp war hörbar verärgert über das Urteil, das er sich gezwungen sah zu sprechen. Er äußerte in seiner Urteilsbegründung Unverständnis über die europäische Rechtssprechung. Diese belohne "den Reichen und Cleveren", der einfach in einem anderen Land eine neue Fahrerlaubnis erwerbe. "Das kann er viele Male wiederholen", betonte Kropp am Donnerstag mit Blick auf die Zahl von 27 EU-Ländern. -------------------- (\_/)
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Gast_emile_* |
01.05.2007, 19:52
Beitrag
#916
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Guests |
Thommy, warum startest du jetzt die Thematik FoFE mit einer alten Kamelle. Ich kann deinen ganzen Ansatz nicht verstehen. Meines Wissens war die letzte FoFE-Sache in Osnabrück und ging aus zum Vorteil des Patienten. Dazu braucht man gar nichts mehr sagen. FoFE ist gegessen, es sei denn du bringst mal was Aktuelles. Wenn der Betroffene nicht zum OLG geht, ist er selber Schuld. Und/oder der Anwalt war wohl nicht fit in der Materie...........
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01.05.2007, 22:29
Beitrag
#917
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Thommy, warum startest du jetzt die Thematik FoFE mit einer alten Kamelle. Ich kann deinen ganzen Ansatz nicht verstehen. OK Emile, ich werde es Dir erklären:Fast alle Urteile, was die Nicht-Anerkennung von EU-Führerscheinen angeht, ergehen im Verwaltungsgerichtsverfahren. Dort wägen die Richter in der Regel fast immer zwischen den berechtigten Interessen der Antragsteller & den berechtigten Interessen der Allgemeinheit ab. Denn die Betroffenen haben, unter Berufung auf die geltenden EuGH-Urteile, durchaus berechtigte Privatinteressen keine Nutzungsuntersagungen zu bekommen. Andererseits hat die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran vor potenziellen Verkehrsrowdys & Suchtstoffabhängigen geschützt zu werden. In diesen Interessenabwägungen wird mit berücksichtigt, falls sich die Entscheidungen gegen die Betroffenen später als rechtswidrig erweisen sollten, die Schäden für die Betroffenen nur Nutzungsuntersagungen für einen begrenzten Zeitrahmen wären, was diese Richter für vertretbar halten, weil diese verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisentzüge vom Gesetzgeber nicht als Strafe eingestuft wurden. Im Strafrecht schließen Art.103 Abs.2 GG & § 1 StGB solche Interessenabwägungen zu Ungunsten der Angeklagten durch das Bestimmungsgebot absolut aus. Dazu gibt es auch einschlägige BGH-Urteile. Deswegen müssen solche Anklagen immer zum Freispruch führen, falls nicht besondere Umstände dem entgegen stehen. Das LG Freiburg ist soweit ich weiß das erste Strafgericht, dass ohne vorherige Nutzungsuntersagung sofort mit Knast verurteilte, obwohl eben keine besondere Umstände vorlagen. Ob der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, wäre sowieso unerheblich gewesen, weil dann die Haftstrafe überwiegend eh abgegolten wäre. Sicher war der Richter verpflichtet entlastende EuGH-Urteile zu berücksichtigen. Jetzt hatte dieser Richter das Kunststück vollbracht, die für den Angeklagten entlastenden Urteile zu belastende Urteile umzudeuten. Mit Urteile meine ich auch das Halbritter-Urteil, welches der Richter bewusst auf mehrere Jahre verschob, obwohl allgemein bekannt war, dass dieses Urteil im Frühjahr 2006 fallen würde. Die Mutmaßung des Richters, dass diese EuGH-Entscheidung erst in mehreren Jahren zu erwarten sei, war rein aus den Fingern gesogen. Bei ignorierten Nutzungsuntersagungen müssen genauso entlastende Umstände mit berücksichtigt werden. Dort müssten dann die Richter darüber entscheiden, ob diese Nutzungsuntersagungen nun rechtswidrige oder nichtige Verwaltungsakte sind. Wenn dann nur die Rechtswidrigkeit festgestellt wird, dann geht es um vermeidbaren oder unvermeidbaren Verbotsirrtum. Die EuGH-Urteile, besonders die Kremer-Entscheidung müssen entlastend mit berücksichtigt werden. Im Kremer-Urteil steht aber nun mal folgendes: Zitat (EuGH vom 28. September 2006) Nach gefestigter Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Daraus ergibt sich insbesondere, dass, wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt sind, die Beachtung der Ausstellungsbedingungen erneut zu prüfen. Genau diese eindeutige Formulierung & die EuGH-Urteile, die die Bestandskraft europarechtswidriger Verwaltungsakte auf Null reduzieren, lassen sich wohl kaum umeuten, außer wenn Künstler aus Freiburg solch einen Fall verhandeln.Ein Freispruch in solch einen Fall in einem Bundesland hätte automatisch die Nichtigkeit der Nutzungsuntersagung aus dem andern Bundesland zur Folge. -------------------- (\_/)
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01.05.2007, 22:38
Beitrag
#918
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ein Freispruch in solch einen Fall in einem Bundesland hätte automatisch die Nichtigkeit der Nutzungsuntersagung in einem andern Bundesland zur Folge. Wie kommst du denn da drauf? -------------------- Gruß Mr.T
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01.05.2007, 23:09
Beitrag
#919
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ob der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, wäre sowieso unerheblich gewesen, weil dann die Haftstrafe überwiegend eh abgegolten wäre Das ist absoluter Mumpitz, da er ja wohl nicht in U-Haft gesessen hat. Zu dem ganzen anderen Sermon lasse ich mich gar´nicht aus, da dass augenscheinlich wieder die typischen Thommy-Ansichten, mit entsprechend juristischem Background , sind. -------------------- |
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01.05.2007, 23:10
Beitrag
#920
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Wie kommst du denn da drauf? Wie meinst Du das? Ich meinte Freispruch & nicht Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld. Aber trotzdem ist mir Dank Dir, Mr.T, noch eine mögliche Konstellation eingefallen. Ein unvermeidbarer Verbotsirrtum ginge auch straffrei aus, ohne dass die Nichtigkeit der Nutzungsuntersagung festgestellt werden müsste. Hier habe ich für solch ein straffreien Verbotsirrtum ein hervorragend praktisches Beispiel gefunden: Zitat (justizirrtum.de) Eigentlich soll der Verbotsirrtum nur bei Geschäften in Betracht gezogen werden, die so kompliziert sind, dass auch den Gerichten die rechtliche Bewertung schwer fällt. Maßgeblich ist das aktuelle Urteil des höchsten Gerichts. Der Täter, der sich mit einem Verbotsirrtum rechtfertigen will, sollte nachweisen können, dass er fachkundigen Rat gesucht und die Auskunft erhalten hat, er sei auf der rechtlich einwandfreien Seite gewandelt.
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01.05.2007, 23:18
Beitrag
#921
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Der Täter, der sich mit einem Verbotsirrtum rechtfertigen will, sollte nachweisen können, dass er fachkundigen Rat gesucht und die Auskunft erhalten hat, er sei auf der rechtlich einwandfreien Seite gewandelt. Mit fachkundigem Rat sind sicher nicht Deine Ausführungen gemeint. Und kein Anwalt dieses Landes wird Dir raten, mit einer NU zu fahren. -------------------- |
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01.05.2007, 23:27
Beitrag
#922
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wie kommst du denn da drauf? Wie meinst Du das? Ich meinte Freispruch & nicht Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Ich werde mich wohl auch nicht mehr zu Thommys Postings hier äußern. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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01.05.2007, 23:39
Beitrag
#923
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Mit Urteile meine ich auch das Halbritter-Urteil, welches der Richter bewusst auf mehrere Jahre verschob, obwohl allgemein bekannt war, dass dieses Urteil im Frühjahr 2006 fallen würde. Die Mutmaßung des Richters, dass diese EuGH-Entscheidung erst in mehreren Jahren zu erwarten sei, war rein aus den Fingern gesogen. Kapper:Ersuchen um Vorabentscheidung, 11. Oktober 2001 Urteil: 29. April 2004 Wenn sich der Richter an dem einzigen Verfahren bezüglich Führerscheinrecht orientierte das D vorgelegt hat dann kann man durchaus auf längere Zeiten kommen. Der Richter hätte Hellseher sein müssen um zu wissen das Halbritter mit Beschluß entschieden wird. Genauso wie hier schon erzählt wurde das Rechtsmißbrauch noch im 1. Quartal entschieden wird. Das 1. Quartal ist um und ich sehe einfach keine neuen Beschlüsse. Perplex, darf denn in deinen Posts immer nur ein Ergebnis rauskommen? mfg darkstar -------------------- |
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02.05.2007, 00:46
Beitrag
#924
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Interessant ist doch hier die Frage, ob gegen das Urteil des LG Freiburg Revision eingelegt wurde.
Eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zu dem Thema konnte ich in der Rechtsprechungsdatenbank jedenfalls nicht finden. Aber auch wenn das Urteil des LG rechtskräftig geworden ist, gehe ich davon aus, dass es angesichts der Kremer-Entscheidung des EUGH als überholt anzusehen ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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