EuGH-Urteil: Diskussion zu EU-Richtlinien (Teil 1), Was bringt die 3. EU Führerschein-Richtlinie? |
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EuGH-Urteil: Diskussion zu EU-Richtlinien (Teil 1), Was bringt die 3. EU Führerschein-Richtlinie? |
04.05.2007, 12:17
Beitrag
#501
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Link gelöscht, da der Link auf eine Vermittlerseite von EU-Führerscheinen verweist. Sorry, das war absolut nicht beabsichtigt! Ich wollte nur für VP-N00bies zur allgemein besseren Übersicht einen Link setzen. Dabei hatte ich dann schnell mal in Google gesucht. Es handelt sich nicht um den ersten Abschnitt, sondern um die Präambel (Vorwort)... Danke Uwe!.... in Erwägung nachstehender Gründe... Jetzt bin ich der "Erkenntnis" wieder ein wenig näher gekommen. Dabei verdienen die beiden Begriffe "Präambel" & "Erwägung" eine nähere Untersuchung. Zitat (Begründung («in Erwägung»)) Bei Erlassen anderer Behörden als des Grossen Rates ist es möglich, in den «Erwägungen» die Gründe für die vorgelegte Regelung darzulegen. Die «Erwägungen» müssen nützlich sein und kurz gefasst sein. Diese Gründe können vom EuGH in Zweifelsfällen bei der Auslegung der Richtlinie herangezogen werden. Klasse Erklärung, Uwe, damit kann ich was anfangen! Wie Recht Du hast: Zitat (Präambel - Wikipedia) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zieht die inhaltlichen Aussagen der Präambeln der europäischen Verträge regelmäßig als Auslegungshilfen des Artikel-Rechts heran. Außerdem frage ich mich noch wie es sein kann, dass einige Vorschriften in Artikel 18 ab dem einen Datum "in-Kraft-treten" bzw. "gelten", aber wieder andere Vorschriften in Artikel 16 ab einem späteren Datum in einer "Umsetzung angewendet" werden? Dabei ist mir einfach vollkommen unklar, was der Unterschied zwischen "in-Kraft-treten / gelten" & "Umsetzung / anwenden" sein soll. Ich meine, man hätte zur besseren Verständlichkeit auch einheitliche Formulierungen verwenden können, denke ich... -------------------- (\_/)
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04.05.2007, 13:01
Beitrag
#502
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Außerdem frage ich mich noch wie es sein kann, dass einige Vorschriften in Artikel 18 ab dem einen Datum "in-Kraft-treten" bzw. "gelten", aber wieder andere Vorschriften in Artikel 16 ab einem späteren Datum in einer "Umsetzung angewendet" werden? Dabei ist mir einfach vollkommen unklar, was der Unterschied zwischen "in-Kraft-treten / gelten" & "Umsetzung / anwenden" sein soll. Ich meine, man hätte zur besseren Verständlichkeit auch einheitliche Formulierungen verwenden können, denke ich... Nun, die Richtlinie ist eine Rechtsvorschrift der EU: die einzelnen Bestimmungen treten also zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft. Die Richtlinie wendet sich aber an die Mitgliedstaaten. Diese müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und die Richtlinie damit anwenden. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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