Problem mit Umtausch eines CZ FS in einen OE |
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Problem mit Umtausch eines CZ FS in einen OE |
14.08.2006, 11:28
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Habe vor 2 Jahren den deutschen Lappen abgemen müßen, bin sodann nach tschechien gereist zum Erwerb des Führerscheins Klasse A und B. Zwischenzeitlich zog ich nach Österreich vor 1 Jahr, vor einem Monat stellte ich den Antrag auf Umschreibung meines tschechischen Führerscheins in eine österreichische Lenkberechtigung. Jetzt erhielt ich eine Aufforderung der 2. Ausbildungsphase zu Absolvieren, da ich dieses noch nicht getan habe...?!? Folgende Stufen wurden nicht absolviert, 1. Perfektionsfahrt Fahrsicherheitstraining 2. Perfektionsfahrt "Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird Ihre Probezeit (sofern Sie einer unterliegen) um ein Jahr verlängert. Wie ist Vorgehensweise um diese unnötige Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen, da es meiner Ansicht nach eine Überprüfung des erteilenden tschechischen Beamten darstellt!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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14.08.2006, 11:43
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Das solltest du am besten mal die Österreicher fragen
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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Gast_Uwe K._* |
14.08.2006, 11:46
Beitrag
#3
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14.08.2006, 12:18
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Also wenn ich das richtig lese, kann Dir doch ausser dem von Dir hier Geschriebenen nichts passieren "Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird Ihre Probezeit (sofern Sie einer unterliegen) um ein Jahr verlängert. Betreff: Lenkberechtigung 2. Ausbildungsphase; Aufforderung Sejr geehrter Herr Freelancer Die Bezirkshauptmannschaft xxx hat Ihnen am 25.05.05 die Lenkberechtigung für die Klasse B erteilt. Nach dem Führerscheingesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb on zwölf Monaten nach Erteilung dieser Berechtigung die 2. Ausbildungsphase zu absolvieren. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie die 2. Ausbildungsphase noch nicht (vollständig) abgeschlossen haben, da foldende Situfen nicht absolviert wurden: 1. Perfektionsfahrt Fahrsicherheitstraining 2. Perfektionsfahrt Wir fordern Sie auf, diese Stufen binnen einer Frist von 4 Monaten zu absolvieren. Achtung Zwischen der ersten und der zweiten Perfektionsfahrt müssen mindestens drei Monate liegen! Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird die Probezeit (sofern Sie einer unterliegen) um ein Jahr verlängert und Sie haben dann nur mehr die Möglichkeit, innerhalb einer Nachfrist von weiteren 4 Monaten Ihrer Verpflichtung nachzukommen. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist die 2. Ausbildungsphase noch immer nicht abgeschlossen haben, wird Ihnen die Lenkberechtigung bis zur Befolgung dieser Anordnung entzogen. Wir empfehlen Ihnen daher sich umgehend mit einer Fahrschule oder einem Autofahrerclub Ihrer Wahl in erbindung zu setzen. Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass diese Aufforderung einmalig ist und keine weiteren Erinnerungen mehr folgen. Aber hallo, das ist eine Überprüfung des tschechischen Beamten! Zumal mir am 25.05.05 die tschechischen Behörden die Fahrerlaubnisse und nicht die österreichischen erteilt haben!!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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Gast_Uwe K._* |
14.08.2006, 12:23
Beitrag
#5
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14.08.2006, 12:29
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Danke Uwe,
glaube aber trotzdem, dass ich mich hier besser beraten und aufgehoben fühle! Was sagst du wenn du mit 18 den d FS bekommst und sodann in Österreich umschreiben willst du die dann gesondert eine Nachprüfung forden, (weil du noch keine 2 Jahre den FS nicht hast) (erinnere mich da an MPU) zu der es doch keine geben darf / dürfte!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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14.08.2006, 12:58
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Was eine Perfektionsfahrt/Fahrsicherheitstraining mit einer MPU zu tun hat, erschließt sich hier aber keinem.
Wenn du in Österereich bist, dann ist die österreichische FSST zuständig. Wenn die österreichische FSST für dich zuständig ist, dann sind die Regularien bei der Umschreibung für dich bindend. Außerdem: Warum willst du umschreiben? Der Tschechische FS ist doch laut EU-Urteil bedingungslos anzuerkennen? Ist da was im Busch bei dir? Was willst du alles noch umgehen nach Sperrfrist, MPU und dem jetzt geforderten.... Zitat Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist die 2. Ausbildungsphase noch immer nicht abgeschlossen haben, wird Ihnen die Lenkberechtigung bis zur Befolgung dieser Anordnung entzogen. Ich kann mir das Gesicht beim öffnen des Briefes richtig vorstellen. Alles umgangen und nun das... mfg darkstar -------------------- |
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14.08.2006, 13:46
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ich kann mir das Gesicht beim öffnen des Briefes richtig vorstellen. Alles umgangen und nun das... ... lese ich etwa Schadenfreude ? Es bliebe auch noch ein Umzug nach Deutschland, warten bis die 2 Jahre rum sind und dann Rückzug nach Bella Austria ... Aber wieso eigentlich das Theater ? Mach´ doch einfach diese depperten Präzisionsfahrten - für einen Fahrfuchs doch kein Thema, oder ? Die werden Dir in irgendeinem Autoclub doch nicht den Kopf abreißen ... OK, verstößt ein bißchen gegen das Prinzip "bedingungslose Anerkennung" - aber mit einer machbaren Hürde, wie ich finde. Da kann man "Fünfe" ruhig mal "gerade" sein lassen und muß nicht die direkte Konfrontation suchen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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14.08.2006, 13:53
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Was willst du alles noch umgehen nach Sperrfrist, MPU und dem jetzt geforderten.... *gröhlundfallvomstuhl* Und nein, bei mir ist nichts im Busch, ausser wie bei jedem anderen MPU Flüchtling bzw. Umschreibungstourist auch! @/8 "Mach´ doch einfach diese depperten Präzisionsfahrten - für einen Fahrfuchs doch kein Thema, oder ? Die werden Dir in irgendeinem Autoclub doch nicht den Kopf abreißen ..." Hast recht ist kein Thema, kann ja doch das Fahren! Nach einem Telefonat mit den hießigen Behörden, werde ich diese Aufforderung befolgen, da ich dann etwas anderes umgehe! Was auch effektiver sein wird.... Was mir zudem noch gesagt wurde: "der MPU können Sie auch nach der 3.Rili, lebewohl sagen"!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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14.08.2006, 14:26
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Sehe aber trotzdem bezüglich den "Perfektionsfahrten" eine erneute Überprüfung meiner Eignung!!!
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14.08.2006, 14:55
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Österreich wendet ofensichtlcih die Regelung der Neuerteilung auf die Umschreibung an - wie D es ebenfals tut. Dann bist Du jedoch für Austria ein FS-Neuling. Demzufolgen haben die Perfektionsfahrten ncoh zu erfolgen.
Freelancer, Du kannst nun wierder klagen bzw. Dich weigern oder Du absolvierst die Fahrten einfach. Ja, auch andere EU-Staaten haben Schweirigkeiten mit der Harmonisierung und gegenseitigen Anerkennung.Hier ist es jedoch so, dass sie Deinen cz-FS ja anerkennen und Dich nun so behandeln, als ob Du ihn in Austria erstmalig erworben hätetst. Also werden die Perfektionsfahrten notwendig. Das ist hier gerade ein Ausdruck der gegenseitigen Anerkennung. Nebenbei: Vergiss Deine Rosinentheorie, sich überall nur das Beste herauszuschneiden. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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14.08.2006, 15:29
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Nebenbei: Vergiss Deine Rosinentheorie, sich überall nur das Beste herauszuschneiden. Hab ich aber und sogar mit den Perfektionsfahrten immer noch!! ABER IRGENDWANN MUSS DAS FÜHRERSCHEINTHEMA BEENDET SEIN!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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14.08.2006, 17:04
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Mein Wort in Gottes Gehörgang: Sobald Du wenigstens im Aufenthaltsland alle Voraussetzungen erfüllst.
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14.08.2006, 17:07
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ja und wenn ich irgendwann nach der Ausbildung wieder nach Deutschland ziehen muss, geht das gleiche Theater weiter?!?
Wenn umgeschrieben wurde kommt die 3. Rili und dann?!? Wieder Theater?!? Jedenfalls wurde mir vom ÖAMTC gesagt, dass eine MPU/VPU für mich hinfällig ist und ich das abhaken kann! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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15.08.2006, 00:35
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Gefunden auf
Für wen gilt die neue Mehrphasenausbildung?KLICK Alle Bewerber um eine Lenkberechtigung für die Klassen A oder B haben die Mehrphasenausbildung zu absolvieren, wenn sie ihren Führerscheinantrag nach dem 1. Jänner 2003 bei der Behörde eingereicht haben. Ausgenommen sind Besitzer von ausländischen Lenkberechtigungen, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Erwerb der Lenkberechtigung im Ausland nach Österreich verlegen. Dies gilt auch dann, wenn anschließend eine österreichische Lenkberechtigung erteilt wird. Verlegt ein Österreicher nach dem Erwerb der Lenkberechtigung seinen Hauptwohnsitz ins Ausland, muss er die zweite Ausbildungsphase nur dann absolvieren, wenn er innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung wieder nach Österreich zurückkehrt. Ob das auch bei einer ausl. Karte der Fall ist, der die 185 Tage nicht eingehalten hat und in Österreich zu dem Zeitpunkt wohnte?!? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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15.08.2006, 06:48
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Kann man die Grundsatzdebatte nicht einstellen und sich stattdessen Gedanken darüber machen, ob die Perfektionsfahrt nun machbar ist oder nicht ?
Hört sich doch alles nicht so dramatisch an ... Ausserdem nicht unvernünftig! Man möchte die jungen, unerfahrenen Fahrer schützen und ihnen Hilfestellungen geben, ein korrektes Verhalten zu festigen. Das ist die erste Zielgruppe. Eine weitere Gruppe wird so beschrieben: Zitat Wurde die Lenkberechtigung jedoch auf mehr als 18 Monate entzogen, so ist die zweite Ausbildungsphase nach einer eventuellen Wiedererteilung der Lenkberechtigung zu durchlaufen, sofern sie nicht bereits im Rahmen der Ersterteilung der Lenkberechtigung absolviert wurde. QuelleDas geht in die gleiche Richtung, wie die Zulassung von verpflichtenden Fahrsicherheitstrainings für Fahranfänger, die in Deutschland gelegentlich diskutiert wird. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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17.08.2006, 13:18
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
War gerade auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft wegs Umschreibung meines CZ FS in eine österreichische Lenkberechtigung, weil ich einen ANTRAG AUF UMSCHREIBUNG gestellt habe!
Die Sachbearbeiterin hat sich die Unterlagen aus der ehemals zuständigen deutschen FEB schicken lassen. Nach dem Gespräch heute möchte die Frau von mir eine Verkerspsychologische Untersuchung anordnen sprich VPU obwohl ich eine CZ FE habe und die Eignungszweifel VOR ERTEILUNG meines CZ FS liegen, was gegen geltendes Recht (Halbritter) verstößt! Natürlich das ganze per "Aberkennung", samt Aufkleber an der Pappe! Was ist die beste Vorgehensweise? Wie kann ich einen österreichischen FS Antrag wieder zurückziehen??? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 13:19
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das solltest Du die Österreicher fragen. Aber im Zweifel durch Antragsrücknahme.
Ach, nochwas: Fluchst Du jetzt weiter über die deutschen Behörden? Die scheinen ja wohl nicht ganz so alleine in Europa zu sein. -------------------- |
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17.08.2006, 13:22
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Scheint, als wenn sich nicht nur Deutschland querstellt.
Sind denn noch andere Fälle aus Österreich bekannt? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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17.08.2006, 14:38
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Aber im Zweifel durch Antragsrücknahme. Ach, nochwas: Fluchst Du jetzt weiter über die deutschen Behörden? Die scheinen ja wohl nicht ganz so alleine in Europa zu sein. Genau an das dachte ich auch sofort, werde deshalb morgen den Antrag zurücknehmen! Hast du dahingehend eine Ahnung wie die Schriftform aussieht zum zurücknehmen? Die Frau hat mich 2 Stunden lang vollgesäuselt, als ich aber vom zurücknehmen des Antrags ins Gespräch brachte, bot sie mir eine "einfaches" ärztliches Gutachten an. Und wenn ich möchte, könnte sie mir sofort eine österreichische FE ausstellen, die ich solange behalten darf bis die Frist abläuft oder positiv ist! Glaube ihr könnt euch denken was sie damit bezwecken wollte, hab dankend abgelehnt!!! Da aber nach meinem Kenntnisstand bei einer negativen Entscheidung, neue Eignungszweifel dahingehend begründet werden, lehnte ich das unter vorbehalt ab! Es brachte auch nichts, die Frau von ihrer rechtswidrigen Handlung durch mehrmaligen Hinweise auf das Halbritterurteil abzubringen! Da meine Anträge für die Berufsschule alle schon gelaufen sind, ich dort zugelassen bin sowie auch für die Abschlußprüfung, werde ich jetzt nach Tschechien ziehen! Ja fluche weiter über deutsche Behörden, denn die Österreicher wurden 1000%ig von der ehemals zuständigen FEB involviert! @GSX-R Mir sind zumindest persönlich keine derartigen Fälle in Austria bekannt, aber wohl der Sachbearbeiterin von heute! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 14:52
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ja fluche weiter über deutsche Behörden, denn die Österreicher wurden 1000%ig von der ehemals zuständigen FEB involviert! Es zeigt nur das die europäische Zusammenarbeit manchmal besser arbeitet als gedacht. Ich könnte mir vorstellen das eher die Österreicher bei den Deutschen angefragt haben. Die sind eben etwas korrekter als die CZ und fragen nach bevor sie wie wild erteilen. Die brauchen zum lesen deiner FS-Akte ja keinen Übersetzer. Ich verstehe immer noch nicht warum du überhaupt umschreiben willst wenn alle Urteile für dich so günstig ausgefallen sind.Ich habe mit Absicht mal keine Smilies im Post verwendet... mfg darkstar -------------------- |
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17.08.2006, 15:48
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Darkstar
Vor einem Jahr habe ich auch mit der VPU gerechnet aber jetzt und schon garnichtmehr nach Halbritter! Damals wäre ich dem auch gefolgt, da meine Anträge in der Berufsschule noch nicht durch waren. Du hast vollkommen recht, dass die Ösis in der BRD angefragt haben, habe ja auch die Umschreibung beantragt. Habe dieses wegen den nichteingehaltenen 185 Tagen gemacht umzuschreiben! Tja jetzt stellt sich für mich nur die Frage, ob sie die NU weiterhin anstreben werden, obwohl ich nichtmehr in Österreich wohne aber der Verwaltungsakt schon im laufen ist...! Das ist wirklich eine Schweinerei, mich mit einem "neutralen" Amtsarzt mich begutachten zu lassen, der ja achso ein Zufall gleich im Nebengebäude ist... UND NEIN ES WURDEN KEINE NEUEN VERSTÖSSE BEGANGEN!!! Bei einer negativen Begutachtung wegs alten Vorfälle, ist doch dann die Nichteignung doch wieder gegeben oder? Diese "Zusammenarbeit" der Bande, ist eine reine "Freindalwirtschaft"! ! ! Muss zugeben, dass ich jetzt echt ein bisschen durch den Wind bin! Hat jemand einen Tipp für mich eine "gute" Wohnung in Tschechien zu finden, bitte per PN!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 17:40
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Da mir die Sachbearbeiterin sogar eine österreichische Fahrerlaubnis ausgestellt hätte, die ich behalten dürfte,
bis zur beibringung des Gutachtens behalten dürfte, bei negativer Entscheidung würde sie aber wieder entzogen. Wegen einer alten Sache!!! An dieser Stelle frage ich mich ob es sinnvoll ist, auch in eine deutsche umzuschreiben!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 17:51
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
@freelancer:
Geb dir einen gut gemeinten Rat als Ösi: Motz nicht rum, in Österreich hat man genug mit den eigenen Saufköpfen und FS-Gesperrten und FS-Flüchtlingen zu tun, die meinen findig über die CZ oder PL Schiene doch noch eine Fahrerlaubnis zu bekommen, ist ja schon eine ganze FS Halbweltindustrie dort entstanden die sich da etabliert hat .... Natürlich hat sich die Behörde bei uns zuerst einmal in deinem Heimatland nach Verstößen erkundigt, und 2 Jahre Sperre sind ja nicht ganz ohne, Dein link zum Wörther See hat mich da u.a. auch auf Deine möglichen Fahrqualitäten gebracht ..... Sei froh, daß dich die FS Stelle überhaupt einen CZ-Lappen umschreiben läßt, so billig wie mit 2 Perfektionsfahrten und einem Fahrsicherheitstraining samt sogen. Verkehrspsychologischen Gruppengespräch (nicht zu verwechseln mit deutscher MPU o.ä., ist Teil unserer Fahrausbildung) kommst Du nie mehr zu einem VS. Du wirst im Anschluß wahrscheinlich, gnädigerweise, als fahranfänger eingestuft: Heißt 0,0 Promille und sofortige Sperre bei bestimmten Delikten. Also auf gut Österreichisch: "Schluck die Krot (Kröte)" und hör auf zu jammern. PS: Der Amtsarzt ist kein Neutraler Arzt sondern ein die behörde vertetender vereidigter Arzt .... An deinem chlamassel bist Du alleine Schuld, nicht die anderen und schon gar keine österreichischen Ämter .... -------------------- Meine Webseite
Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN! |
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17.08.2006, 17:55
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ja fluche weiter über deutsche Behörden, denn die Österreicher wurden 1000%ig von der ehemals zuständigen FEB involviert! Ich bitte Dich, pack mal Deinen Verfolgungswahn ein. So wie sich Österreicher und Deutsche lieben kann ich mir nur schwerlich vorstellen, dass eine österreichische SBin sich von einer deutschen Behörde vorschreiben lässt, wie sie zu verfahren hat. Das ist doch etwas sehr abwegig. -------------------- |
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17.08.2006, 18:04
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... ich kenne die österreichischen Bedingungen nur vom Hörensagen. Aber wenn stimmt, was man so munkelt, dann sind österreichische Anforderungen zu schaffen. Daher verstehe ich nicht recht das Gemurre und Geknurre ...
Ich möchte nur an Halbritter erinnern: Den AUT-FS haben die Deutschen nicht gekriegt. Was also spricht dagegen, sich die (doch wohl mehr oder weniger halblegal erschlichene) CZ-Karte in eine viel legalere und nahezu unantastbare (weil eignungsüberprüfte !!!) AUT-Karte umschreiben zu lassen ? In meinen Augen nichts. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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17.08.2006, 19:24
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Natürlich hat sich die Behörde bei uns zuerst einmal in deinem Heimatland nach Verstößen erkundigt, und 2 Jahre Sperre sind ja nicht ganz ohne, Dein link zum Wörther See hat mich da u.a. auch auf Deine möglichen Fahrqualitäten gebracht ..... Hatte genau genommen 1 Jahr Sperre, machte aber den FS während der laufenden Sperre um in Österreich mobil zu sein! Bezüglich meinem Link, bin ich mir absolut sicher, dass du mich da in eine falsche Schublade gesteckt hast, denn ich bin kein Typ wie von RTL2 berichtet hat von "schneller tiefer lauter breiter", sondern bin nur vom GTI feeling fasziniert! ! ! Du etwa nicht? Leider kennst du mich dahingehend zu wenig! Sei froh, daß dich die FS Stelle überhaupt einen CZ-Lappen umschreiben läßt, so billig wie mit 2 Perfektionsfahrten und einem Fahrsicherheitstraining samt sogen. Verkehrspsychologischen Gruppengespräch (nicht zu verwechseln mit deutscher MPU o.ä., ist Teil unserer Fahrausbildung) kommst Du nie mehr zu einem VS. Du wirst im Anschluß wahrscheinlich, gnädigerweise, als fahranfänger eingestuft: Heißt 0,0 Promille und sofortige Sperre bei bestimmten Delikten. Ja freilich, habe ich nichts gegen eine Probezeit mit 0,00 oder "bestimmte Delikte", wohl aber gegen eine nachträgliche Untersuchung meiner Eignung obwohl ich tagtäglich auch auf u.a. auf österreichische Straßen fahre ohne mir etwas zu schulden kommen zu lassen!!!!! PS: Der Amtsarzt ist kein Neutraler Arzt sondern ein die behörde vertetender vereidigter Arzt .... Ja da hast du recht, der "Amtsarzt" ist wirklich nicht neutral! @RA XDriver Schade das du heute nicht dabei warst, ehrlich, liebe auf den ersten Blick ! Was würdest du sagen, wenn dir die SB sagt, dass der Halbritter Beschluß die Anerkennung vorsieht, dich aber vor keiner VPU schützt wegen alter Zweifel! Habe die SB mehrmals darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise rechtswidrig ist, mir aber nicht zuhören wollte! Die SB bot mir an, von der VPU abzusehen, wenn das ÄG positiv ausfällt und mir zwischenzeitlich eine OE Karte ausstellt, wieso glaubst du war sie so kulant, etwa weil sie mich mochte?!? Natürlich war ihr auch klar, dass ich dagegen rechtliche Schritte einleiten könnte, wobei sie mir von 2 "ganz tollen RAs" erzählte, die mir aber die Namen bzw. Adr. nicht geben wollte! warum das? Die Österreichische Sachbearbeiterin will mir ganz sicher nicht entgegen kommen! ! ! Ach Joe, Du würdest mich sicher nicht knurren hören wenn die VPU bzw. ÄG vor einem Jahr angeordnet worden wäre und unter neutralen Bedingungen statt fände, damit rechnete ich sogar! Freilich ist die VPU kein Vergleich zu der deutschen MPU, wobei es um keine Eignung geht, sondern die FS Touristen von der Straße zu holen! Aber das sehe ich nicht ein, dass nach über 1 Jahr nur wegen einem Umschreibungsantrag, plötzlich auf alte Eignungszweifeln der deutschen gepocht wird und meine "Fleppe" mit einem Aufkleber behaftet werden soll! Du etwa? Das das ÄG neutral ist bezweifle ich zudem wehment, da die SB mir sicher nicht wohl gesonnen ist! Die SB wußte auch von Halbritter, nur das sie eben auf alte Eignungszweifeln pocht, die ja mit Halbritter in OE abgeklärt wurden und bei mir nicht! Leider seit ihr bei dem Gespräch nicht dabei gewesen! ! ! Die tschechischen Behörden haben aber auf ihre Anfrage nicht geantwortet! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 19:48
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Was also spricht dagegen, sich die (doch wohl mehr oder weniger halblegal erschlichene) CZ-Karte in eine viel legalere und nahezu unantastbare (weil eignungsüberprüfte !!!) AUT-Karte umschreiben zu lassen ? In meinen Augen nichts. Und das ist der Knackpunkt bei unseren Behörden, die sind ja auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen ... @freelancer: vor den beiden Überprüfungsfahrten die du in einer FS deiner wahl ablegen kannst braucht sich keiner zu fürchten und ein Fahrsicherheitstrainig hat noch keinem geschadet, Kosten sind überschaubar ... Gemäß der Aufforderung geht die BH ja offenbar schon davon aus, dass du einen Österreichischen FS schon umgeschrieben hast, hast Du nun schon einen oder nicht? Aso nochmals: Friß´ die Krot, man hat sie Dir gut durchgebraten! - oder fahr weiter mit deinem CZ-Schein ....... -------------------- Meine Webseite
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17.08.2006, 19:50
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Die SB wußte auch von Halbritter, nur das sie eben auf alte Eignungszweifeln pocht, die ja mit Halbritter in OE abgeklärt wurden und bei mir nicht! Dann geh doch eine Stufe höher. Ob das wirklich was bringt davon habe ich keine Ahnung, da ich da zu wenig Erfahrung in Sachen Österreich habe. Versuch ist es vl. wert. Das Problem ist halt deine Akte die jetzt bekannt ist, nachdem sie angefordert wurde. Du wußtest nicht was bei der Neuerteilung abläuft, nun weißt du es. Die tschechischen Behörden haben aber auf ihre Anfrage nicht geantwortet! Das wirkt deplaziert. Im Moment macht das eher der SB. Die Akte bei den D anzufordern war doch viel cleverer. Du hättest dich vorher richtig informieren sollen wie die Praxis in Österreich aussieht, den nun hast du den Salat. Siehe Maja, die fragt erstmal unverbindlich an und schaut sich die Antwort an. Ich vermute mal du bist mit wehenden Fahnen in die FSST einmarschiert? mfg darkstar -------------------- |
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17.08.2006, 20:00
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ich vermute mal du bist mit wehenden Fahnen in die FSST einmarschiert? *megagröhl* was meinst du mit "wehenden Fahnen"?!? Natürlich bin ich völlig nüchtern und sowieso wie immer "clean" hingegangen! Sehe eher, dass der Amtsarzt da ein bischen voreingenommen sein wird um mir neue "Eignungszweifel" zu unterstellen, das natürlich die Entziehung der FE zur Folge haben wird! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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17.08.2006, 20:14
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#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
@Freelancer,
ich denke mal "mit wehenden Fahnen" ist gemeint, daß Du direkt zur FEB bist und einen Antrag auf Umschriebung gestellt hast. Und nicht so wie ich, erstmal ganz unverbindlich angefragt hast, bevor ich meinen Fall der FEB ganz offenbare... -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
EU-FE Portal: http://eu-fe.info |
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17.08.2006, 20:22
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#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Freelancer, ich denke mal "mit wehenden Fahnen" ist gemeint, daß Du direkt zur FEB bist und einen Antrag auf Umschriebung gestellt hast. Und nicht so wie ich, erstmal ganz unverbindlich angefragt hast, bevor ich meinen Fall der FEB ganz offenbare... Ja sicher bin ich gleich ohne Anfrage in die Bezirkshauptmannschaft gegangen, denn so oft mein Lappen in Deutschland kopiert wurde und in die d FEB gefaxt wurde bin ich auch davon ausgegangen, dass d es nach Österreich weitergeleitet hat und wegs einer Umschreibung sehe ich das nach über ! 1 Jahr ! eben nicht ein, ein "fingiertes" ÄG zu absolvieren! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 20:42
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#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Was mich dahingehend auch interessiert, darf Österreich als Heimatland eine CZ Fahrerlaubnis aufgrund neue "Eignungszweifel" in Hinblick auf das vielleicht negative Gutachten meine tschechische Fahrerlaubnis entziehen???
-------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 20:51
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#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Wie jeder andere Staat auch, selbstmurmelnd.
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17.08.2006, 21:00
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#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@RA XDriver
Soll das ein "zähneknirschendes" Ja sicher sein?!? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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17.08.2006, 21:04
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#36
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Scheint so....
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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17.08.2006, 21:10
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#37
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
@RA XDriver Soll das ein "zähneknirschendes" Ja sicher sein?!? Ja, aber ohne zähneknirschend. Man beachte das mfg darkstar -------------------- |
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18.08.2006, 17:39
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#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Da seit heute meine neue Freundin "Doubravka" heißt, bei der ich nächste Woche wohnen werde,
hat sich für mich die Umschreibung samt Eignungszweifeln, lachend in Luft aufgelöst , für mich ist die "nette" Sachbearbeiterin nichtmehr zuständig! ! ! Habs ja schon immer gebredigt! (§ 73 FeV) -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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18.08.2006, 17:44
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#39
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Habs ja schon immer gebredigt! (§ 73 FeV) Ich glaube kaum das die Österreicher die deutsche FeV benutzen. Und deutsche FSST sind für dich sowieso nicht mehr zuständig seit du in Österreich wohnst. Viel Spaß mit der Freundin. mfg darkstar -------------------- |
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18.08.2006, 17:47
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#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ich glaube kaum das die Österreicher die deutsche FeV benutzen. Und deutsche FSST sind für dich sowieso nicht mehr zuständig seit du in Österreich wohnst. Wohne auch nichtmehr in Österreich, deshalb die fehlende Zuständigkeit! Das Gesicht der österreichischen Sachbearbeiterin hättest du sehen sollen, die fand das heute nichtmehr so witzig wie gestern! ! ! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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Gast_Uwe K._* |
18.08.2006, 17:47
Beitrag
#41
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Guests |
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18.08.2006, 20:56
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#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
An dieser Stelle nochmal zur Erinnerung, Zitat meines Rechtsanwaltes:
"Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union beibehalten oder begründen, sind deutsche Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte für Sie gar nicht mehr zuständig." Was auch für österreichische Behörden gilt! ! ! Die österreichische Sachbearbeiterin hat mit viel gerechnet, aber wohl mit dem nicht! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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20.08.2006, 13:12
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Da seit heute meine neue Freundin "Doubravka" Hört sich irgendwie wie Wodka an ... diese Tschechinnen können durchaus auch einen berauschenden Effekt haben! Aber streng ... Warum hast Du Deine Sachbearbeiterin überhaupt mit dem Umstand konfrontiert, daß sie nicht mehr zuständig sei ? Ich meine: Hatte das irgendeinen weiterführenden Sinn ? Denn es kann ja durchaus sein, daß eine säuerlich erregte Sachbearbeiterin nun andere Schritte gegen Dich und Deinen Führerschein prüft - oder glaubst Du im Ernst, daß sie diese Schlappe so schnell wird vergessen und (vor allem) wegstecken können ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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20.08.2006, 16:15
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Warum hast Du Deine Sachbearbeiterin überhaupt mit dem Umstand konfrontiert, daß sie nicht mehr zuständig sei ? Ich meine: Hatte das irgendeinen weiterführenden Sinn ? Denn es kann ja durchaus sein, daß eine säuerlich erregte Sachbearbeiterin nun andere Schritte gegen Dich und Deinen Führerschein prüft - oder glaubst Du im Ernst, daß sie diese Schlappe so schnell wird vergessen und (vor allem) wegstecken können ? Laut Sachbearbeiterin wäre ein alleiniger Rückzug des Antrages auf Umschreibung die "Eignungsuntersuchung" noch nicht hinfällig, deshalb habe ich ihr gesagt das ich von Österreich wegziehen werde, worauf sie sich geschlagen gab und meinte es wird nichtsmehr nachkommen da sie nichtmehr zuständig ist. Die Sachbearbeiterin hat alles mögliche versucht um mir Steine in den Weg zu legen, Prüfung des ordentlichen Wohnsitzes, berufliche Bindung, Zulassung meines Autos, Name der Vermieterin, Name der Freundin und und und.... natürlich erhielt sie von meiner Seite aus bei den meisten Fragen keine Antwort! Denke mal, dass es keine Handhabe von der SB gegen mich und meinem Führerschein mehr geben kann, wobei mir eine Rechtsanwältin für Verkehrsrecht des ÖAMTC recht gab! Wo kämen wir denn da hin, wenn die Ösis auf meinem Ridicsky Prukaz einen Aufkleber anbringen würden und wo möglich daneben noch die Deutschen! ! ! Diese Sachbearbeiterin ist aus einem meiner schlimmsten Alpträume entsprungen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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