Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Rechtsprechung und Grundsätze |
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Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Rechtsprechung und Grundsätze |
19.02.2004, 12:20
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=4261]Abschleppen von Fahrzeugen[/URL] Handy-Nummer im Auto: Zwei aktuelle Urteile zu dieser Thematik: Wird ein Kraftfahrzeug länger als 1 Stunde verbotswidrig geparkt, können die Mitarbeiter einer Ordnungsbehörde das Fahrzeug grundsätzlich abschleppen lassen. Weitere ergänzende Umstände sind dazu nicht erforderlich. Eine Verpflichtung, den Störer vor der Abschleppmaßnahme zu benachrichtigen und ihn dazu aufzufordern, sein Fahrzeug wegzufahren, besteht nicht. Dies gilt selbst dann nicht, wenn Anschrift oder Telefon- bzw. Handynummer im Fahrzeug ausliegen oder am Fahrzeug angebracht sind. (VG Gießen NZV 2004 54) Adresse und Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe eines falsch geparkten Kraftfahrzeugs verhindern nicht das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies gilt regelmäßig vor dem Hintergrund der ungewissen Erfolgsaussichten und nicht absehbarer weiterer Verzögerungen. (VG Berlin NZV 2004 55) Siehe dazu auch BVerwG vom 18.02.2002, Az: 3 B 149/01, (NJW 2002 2122) (Auszug aus der Urteilsbegründung): Zitat Insoweit trifft trotz der zwischenzeitlich erfolgten Verbreitung von Mobil-Telefonen unverändert die Aussage des Beschlusses vom 6. Juli 1983 (BVerwG 7 B 182.82 S. 3) zu, wonach einem durch die hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs angebrachte Adresse und Telefonnummer veranlassten Nachforschungsversuch regelmäßig schon die ungewissen Erfolgsaussichten und nicht abzusehenden weiteren Verzögerungen entgegenstehen...
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13.04.2004, 06:26
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Zum Thema "Abschleppen" gibt es einen langen Aufsatz von Georg Huttner/RA Grunert:
Zitat Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit den sogenannten "Abschleppfällen" richten sich überwiegend nach landesrechtlichen Vorschriften. Daher gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Allerdings sind die wesentlichen Fragestellungen überall gleich, auch wenn sich die landesrechtlichen Vorschriften in Teilbereichen unterscheiden. Verkehrsportal.de bietet nachfolgend eine umfassende Darstellung der Abschleppfälle in unterschiedlichen Konstellationen an. Die Darstellung erfolgt an Hand der in Baden-Württemberg geltenden Rechtsvorschriften. - Abschleppen auf Grund von Verkehrszeichen
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 00:00 |