CZ-Führerschein in der Schweiz ungültig? |
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CZ-Führerschein in der Schweiz ungültig? |
14.09.2006, 17:23
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Homepage des Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich) Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nur anerkannt werden, wenn der Erwerb des Führerausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte. (Quelle) Wie soll man das bitteschön nachweisen? Außerdem ist doch der Führerschein rechtmäßig erworben, wenn man seinen Lebensmittelpunkt für mindestens 6 Monate im Ausstellerland hatte. Wie sieht es dann aus, wenn auch noch die deutsche Adresse auf dem CZ-Führerschein steht? -------------------- (\_/)
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14.09.2006, 17:34
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Du weisst aber, dass die CH nicht Mitglied der EU ist?
Deine Fragen solltest du in der CH stellen (Klick auf: Kontakt/E-Mail) -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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14.09.2006, 19:12
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wie soll man das bitteschön nachweisen? Die Schweiz wird vermutlich sagen, dein Problem Außerdem ist doch der Führerschein rechtmäßig erworben, wenn man seinen Lebensmittelpunkt für mindestens 6 Monate im Ausstellerland hatte. Das wäre mir jetzt aber neu, dass du 6 Monate in CZ gewohnt hast..... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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14.09.2006, 19:19
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Das wäre mir jetzt aber neu, dass du 6 Monate in CZ gewohnt hast..... Freilich, sonst hätte er, ich und 10.000e Andere die Fleppe doch nicht! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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14.09.2006, 19:21
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die Eidgenossen waren schon immer etwas eigenwillig, was die Anerkennung ausländischer Rechtsakte angeht. Dadurch dass sie nie Mitglied irgendwelcher Gemeinschaften und Zusammenschlüsse wie EU, EWR, NATO usw. waren und diese auch nicht angestrebt haben, haben sie sich diese Unabhängigkeit bewahren können.
Wenn man sieht, wie das Land im Herzen der EU-Mitgliedsstaaten dennoch prosperiert, nicht unbedingt die schlechteste Option. |
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14.09.2006, 19:25
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Da die Schweiz nicht in der EU ist kann sie doch so ziemlich machen, was sie will - mal abgesehen davon, daß es noch irgendwelche anderen Verkehrsabkommen geben wird, die auch die Schweiz unterschrieben haben wird. Wahrscheinlich holt die Schweiz ihre Anerkennungsgrundsätze aus diesen (mir unbekannten) Abkommen.
Es betrifft ja wohl nur diejenigen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und den Schein umschreiben lassen wollen oder müssen. Für alle anderen wird gelten: Gültiger EU-FE = freie Fahrt in Schweiz/Svizzera/Suisse ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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14.09.2006, 19:30
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wahrscheinlich holt die Schweiz ihre Anerkennungsgrundsätze aus diesen (mir unbekannten) Abkommen. Die div. zwischenstaatlichen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von FS gelten immer nur bei vorübergehenden Aufenthalten von ausländischen Kraftfahrern. Es gibt keine zwischenstaatlichen Abkommen, die ein Umschreibungsverfahren regeln würden. Daher kann die Schweiz diesbezüglich machen was sie will. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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14.09.2006, 19:40
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ja aber, wenn man schon dort wohnt, schreibt man keinen EU-Führerschein doch nicht um!!!!
Wenn man diesen doch dort einfach erwerben kann!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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14.09.2006, 19:43
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wenn man diesen doch dort einfach erwerben kann!!! In der CH kann man EU-FS erwerben? -------------------- Gruß Mr.T
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14.09.2006, 19:44
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#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Die div. zwischenstaatlichen Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von FS ... Guggst Du - u.a. auch zur Mitgliedschaft der Schweiz in diesen Abkommen über den internationalen Straßenverkehr - hier. |
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14.09.2006, 20:47
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Wenn man diesen doch dort einfach erwerben kann!!! In der CH kann man EU-FS erwerben? Das sicher nicht, meinte natürlich statt den geheiligten EU-Führerschein umschreiben zu lassen, bietet sich doch ein neuerwerb doch förmlich an, wenn man natürlich in der Schweiz wohnhaft wird! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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14.09.2006, 20:54
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
...wobei aber auch die Schweiz dann den ausländischen Führerschein einziehen und an die Ausstellungsbehörde zurücksenden dürfte, da das Vorhandensein von 2 Führerscheinen mit identischen Berechtigungen (analog zu den Regelungen in der EU-RiLi) auch den Eidgenossen kaum gefallen dürfte.
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14.09.2006, 20:58
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Das wäre mir aber ehrlichgesagt neu!
Nach dem Bestehen der Fahrprüfung in der Schweiz wird mit Austellen des CH Lappens der CZ eingezogen, dann dürfte man doch auch nichtmehr in Deutschland fahren oder? (Bei vorherigem deutschen FS Entzug) Habe im Zug nach Tschechien einen Studenten kennengelernt der die CH Staatsbürgerschaft besitzt und 2 Lappen hat, CH und einen deutschen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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15.09.2006, 05:19
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#14
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Es betrifft ja wohl nur diejenigen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und den Schein umschreiben lassen wollen oder müssen. Genau so hatte ich es auch verstanden! Als Tourist würde ich wohl kaum Schwierigkeiten mit meinem CZ-Führerschein in der Schweiz haben. Wie sähe es aber aus, wenn ich mir dort einen Job mit Führerschein suchen würde? Die Bezahlungen sollen ja dort recht fürstlich sein & in Berlin ist derzeit absolut tote Hose. Solange ich mich dort nicht anmelde, könnte ich dort wohl ohne Schwierigkeiten einen Kundendienstjob mit meinem CZ-Führerschein machen, falls der Arbeitgeber mitspielt. Sobald ich mich dort allerdings anmelde, wäre mein CZ-Führerschein augenblicklich ungültig, wenn ich die zusätzlichen Nachweise nicht dabei habe. Damit wäre dann der Job auch gegessen. Ich werde heute mal bei der Schweizer Botschaft vorbeischauen & fragen welche Nachweise akzeptiert werden.Mir ist durchaus bewusst, dass wenn man ein Jahr in der Schweiz wohnt, den EU-Führerschein sowieso umschreiben lassen muss. Aber so lange möchte ich dort bestimmt nicht bleiben. Außerdem wäre der CH-Führerschein bei mir in Deutschland ohnehin von vornherein ungültig. Die optimale Lösung wäre wahrscheinlich, wenn ich mir dann, wenn ich in der Schweiz arbeiten will, eine Wohnung in Büsingen am Hochrhein suchen würde. Dort gelten die Schweizer Verkehrsregeln & trotzdem würde ich den Schweizer Touristenstatus nicht verlieren. Eine deutsche Nutzungsuntersagung kann wohl dort auch nicht gelten, weil sich ja Büsingen am Hochrhein mitten in der Schweiz befindet. Ich bin der Meinung, dass eine Nutzungsuntersagung spätestens an der deutschen Außengrenze endet. Andererseits halte ich es auch für ausgeschlossen, dass dort der CH-Führerschein nicht anerkannt werden könnte. -------------------- (\_/)
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15.09.2006, 07:16
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Die optimale Lösung wäre wahrscheinlich, wenn ich mir dann, wenn ich in der Schweiz arbeiten will, eine Wohnung in Büsingen am Hochrhein suchen würde. Dort gelten die Schweizer Verkehrsregeln halte ich es auch für ausgeschlossen, dass dort der CH-Führerschein nicht anerkannt werden könnte. Da liegst du wieder einmal, wie so oft, völlig falsch. Büsingen ist deutsches Staatsgebiet und somit gelten dort auch die deutsche StVO und die deutsche FeV. Liest du eigentlich auch durch was du verlinkst? Ín Wikipedia steht es nämlich auch..... Zitat Die Schweizer Polizei hat ihre Kompetenzen in den Bereichen, in denen Schweizer Gesetze (Zoll, Landwirtschaft, Gastgewerbe usw.) gelten. Von Straßenverkehrsrecht steht da nichts.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 00:55 |