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> Klasse C1E - wieviele Achsen?
tacha
Beitrag 17.09.2006, 09:34
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Kollegen police.gif und sonstige Vielwisser,

im alten Fahrerlaubnisrecht gab es ja bei Kl. 3 die Einschränkung "nicht mehr als 3 Achsen". Ist diese Regelung im neuen Fahrerlaubnisrecht weggefallen? Zumindest steht nix mehr davon drin.

Hintergrund: Wir möchten uns einen Anhänger zulegen, bei dem die Achsen mehr als 1m auseinander sind. Darf ich mit C1E diesen Anhänger ziehen?

Beste Grüße aus dem schönen Rheinland smile.gif
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Kami
Beitrag 17.09.2006, 09:46
Beitrag #2


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Ja, du darfst!

Jedoch muss beachtet werden das C1E nur ein Gesamtzuggewicht von 12t zulaesst!


Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Chris
Beitrag 17.09.2006, 10:00
Beitrag #3


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Zitat (Kami @ 17.09.2006, 10:46) *
Ja, du darfst!

Jedoch muss beachtet werden das C1E nur ein Gesamtzuggewicht von 12t zulaesst!


Gruss

Kami


Und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner sein muss als das Leergewicht des ziehendes Fahrzeuges.
Dieser Passus ist bei der Klasse C1E viel eher das Totschlagargument als die 12t Gesamtzuggewicht.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.09.2006, 10:02
Beitrag #4


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UND:
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein.

Ein 4,5 t - Sprinter wiegt leer 2,2 t. Mit C1E darfst Du damit noch nicht mal einen leeren 2,5 t - Anhänger (wiegt ungefähr 600 kg) ziehen rofl1.gif!

Doc

P.S.
@ Chris: plasma.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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tacha
Beitrag 17.09.2006, 10:13
Beitrag #5


Neuling
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Zitat (Chris @ 17.09.2006, 12:00) *
Und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner sein muss als das Leergewicht des ziehendes Fahrzeuges.

Stimmt, daran hatte ich gar nicht gedacht. Wie ärgerlich. Wie sieht es denn aus mit einem Fahrzeug das noch unter Kl. B fällt (also bis 3,5t)? Darf ich damit einen zweiachsigen Hänger ziehen? Hier erwähnt das Gesetz diese Gesamtgewicht-Leergewicht-Sache ja nicht.
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brummelbaer
Beitrag 17.09.2006, 11:54
Beitrag #6


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Je leichter das Fahrzeug in Bezug auf sein Leergewicht, desto schwieriger wird es mit dem C1E. Relativ "problemlos" sind Fahrzeuge aus der 7,5-Tonnen-Kategorie z. B. MB 814, die oft ein Leergewicht von 4 bis 4,5 Tonnen haben. Damit könnte man einen ebensolchen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von (Beispiel hier: 4,5 Tonnen) mitnehmen und liegt dann genau an der 12-Tonnen-Grenze, die gerade noch erlaubt ist.

Mit B oder BE darf man auch mehrachsige Hänger ziehen (ebenso wie C1E), aber wenn nur B vorhanden ist/wäre (kein BE) muß man noch die sehr engen Grenzen von dem beachten, was mit B alleine erlaubt ist.

Gruss brummelbaer
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tacha
Beitrag 17.09.2006, 12:02
Beitrag #7


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Nee, es ist auch BE vorhanden wink.gif

Na gut, also wird es wohl ein Fahrzeug unter 3,5t.
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MichaelW
Beitrag 17.09.2006, 15:07
Beitrag #8


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Hallo,

nochmal zusammenfassend:

BE:
Fahrzeug bis max. 3,5t zul. GG.
Anhänger Achsanzahl und Gesamtgewicht beliebig

C1E:
Fahrzeug über 3,5 bis 7,5t zul. GG
Anhänger Achszahl beliebig, zul. GG max. Leergewicht des Zugfahrzeuges UND zul. GG Fahrzeug + zul GG Anhänger max. 12t

Natürlich sind auch noch die maximalen Anhängelasten und Stützlasten des Fahrzeuges zu beachten.

Gruß,
Michael
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brummelbaer
Beitrag 17.09.2006, 16:19
Beitrag #9


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Es gab mal ein Gerücht, dass bei der nächsten Verordnung über EU-Fahrerlaubnisse (erst in einigen Jahren zu erwarten) diese "problematische" Formulierung ("zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs") eventuell gestrichen werden könnte (so war es zumindest in einem Vorab-Entwurf zu lesen), so dass in diesem Fall nur die Einschränkung mit den 12 Tonnen übrigbleiben würde. Aber das ist natürlich noch längst nicht definitiv sicher ... bleibt nur, abwarten und Tee trinken.
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