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> Trunkenheitsfahrt mit Mofa
Mario73
Beitrag 22.09.2006, 13:09
Beitrag #1


Neuling
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hallo

ich bin so ziemlich am ende.wurde gestern früh mit mit 1,85 promille beim mofa fahren erwischt.(mofaschein vorhanden)
zuerst fragten mich die polizisten ob mein roller fresiert sei das sie mich mit ca. 60 km/h verfolgt hatten.ich sagte "die mofa ist nicht fresiert"
Danacht atem-alkohol test und ab zum revier wegen den blutwerten.
das schlimme ist mir wurde 1999(1,65 promille)und 2001(2,21promille) der autoführerschein eingezogen und wurde deswegen auch verurteilt.
die mofa-prüfbescheinigung wurde gestern nicht eingezogen(da es kein führerschein ist)
das ich ein alk-poblem habe ist mir klar,habe auch von märz bis april eine stationäre therapie gemacht.

nun zu meiner frage/n.

Bekomme ich nun auch noch eine anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis b.z.w. Versicherungsschutz??(fahrzeug wurde gestern allerdings von der polizei nicht beschlagnahmt b.z.w. es wurde nicht überprüft wie schnell der mofaroller nun wirklich leuft.reicht es das die polizei ca.500 meter mit ca.60 km/h hinter mir gefahren ist um zu beweisen das mein roller keine 25 fährt?
was für eine strafe blüht mir?(ich bin 1973 geboren).bewärungsstrafe von 2001 ist abgelaufen.autoführerschein besitze ich seit 2001 nicht mehr.bin auch noch seit ca. 4 monaten arbeitslos.kann man die bevorstehende geldstrafe als arbeitsloser auch abarbeiten z.b. gemeinnützige arbeit????

biete den roller seit heute zum verkauf an.was ist wenn ich das fahrzeug vorführen soll und er ist verkauft?

mir geht es seit gestern echt beschi.....und ich weiss auch das mein verhalten sehr schlecht war.
ich weiss nicht mehr weiter.
ich hoffe ihr könnt wenigstens meine fragen beantworten.
droht eventuell sogar eine haftstrafe?


gruss mario
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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2006, 14:04
Beitrag #2


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Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es nicht. Dennoch ist es eine Trunkenheitsfahrt, da Du ein Fahrzeug geführt hast und der BAK(?) über/ab 1,6‰ lag.

Vom Gericht kannst Du eine isolierte Sperrfrist bekommen. Zum Strafmaß äußere cih mcih nciht, da habe cih zu wenig Ahnung. Möglöciherweise könnte nochmals Bewährung herauskommen.

Auf der verwaltungsrechtlichen Seite könnte Dir zukünftig auch das Fahren mit dem Mofa untersagt werden. Ggf. auch mit dem Fahrrad.

Mario, Du hast ein massives Alkoholproblem. Das must Du lösen. Das ist so ungefähr auch das einzige, was einen Strafrichter beeindrucken könnte.

Lies Dich bitte hier im Forum ein und schaue mal in die FAQ.

Ab zum Hausarzt, zur SHG und zur Alkoholberatungsstelle. Ichn rate Dir, Dich zu einer Motivationstherapie einweisen zu lassen und im Anschluss eine Entwöhnungstherapie zu absolvieren. Da Du gerade arbeitslos geworden bist, hast Du dafür genügend Zeit und es verhindert, dass Du in ein noch tieferes Loch absinkst.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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darkstar
Beitrag 22.09.2006, 14:08
Beitrag #3


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Zitat (corneliusrufus @ 22.09.2006, 15:04) *
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es nicht.
Also bitte corneliusrufus, das was er bewegt hat fällt nichtmal mehr unter Klasse M. Ich gehe davon aus das hier alle Anzeigen gestellt werden. think.gif wavey.gif

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren mit erloschener BE
Fahren ohne Versicherungschutz
Trunkenheitsfahrt

Der Beweis ist auch durch das Hinterherfahren durch die police.gif erbracht, das gilt als Personenbeweis. Sie haben nur nicht so auf diesen Tatbestand wert gelegt, da für sie die Trunkenheitsfahrt wohl mehr zählte.

Wie das als Gesamtstrafe aussieht insbesondere mit den Voreintragungen kann ich nicht beurteilen.

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2006, 14:14
Beitrag #4


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Natürlich ist es keine Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn für eine Mofa wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Sondern wenn eine Prüfbescheinigung. Wenn wäre es Fahren ohne Prüfbecheinigung. Allerdings ist das strafrechtlich nicht bewehrt. Die Prüfbescheinigung war vorhanden:
Zitat
ich bin so ziemlich am ende.wurde gestern früh mit mit 1,85 promille beim mofa fahren erwischt.(mofaschein vorhanden)


Darkstar, hattest Du das nicht in meiner Antwort überlesen?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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darkstar
Beitrag 22.09.2006, 14:16
Beitrag #5


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Zitat (corneliusrufus @ 22.09.2006, 15:14) *
Natürlich ist es keine Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn für eine Mofa wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Sondern wenn eine Prüfbescheinigung. Wenn wäre es Fahren ohne Prüfbecheinigung. Allerdings ist das strafrechtlich nicht bewehrt. Die Prüfbescheinigung war vorhanden:

und hast du das überlesen?
Zitat
ob mein roller fresiert sei das sie mich mit ca. 60 km/h verfolgt hatten.
reicht es das die polizei ca.500 meter mit ca.60 km/h hinter mir gefahren ist
Das ist schonlange kein Mofa mehr, das fällt auch nicht mehr in Klasse M... wavey.gif

mfg
darkstar


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ts1
Beitrag 22.09.2006, 14:18
Beitrag #6


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Zitat (darkstar @ 22.09.2006, 16:08) *
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren mit erloschener BE
Fahren ohne Versicherungschutz
Trunkenheitsfahrt
Richtig, nachgefahrene 60km/h sind auch nach Abzug von 20% Toleranz zu schnell für Mofa.
Nicht zwangsläufig, da eine Veränderung nicht bewiesen wurde. Könnte rein theoretisch Verschleiß sein. Ist aber eh egal, Fahren ohne FE sticht das aus.
Versicherungsschutz besteht doch!? Da ändert "etwas zu schnell" nichts, da wird im Falle eines Falles allerdings Regreß drohen. Aber auch dieses Delikt stünde zurück.
Ja, der Alk kommt auch noch dazu. Alles tateinheitlich, aber während die mittleren Sachen fast zwangsläufig dazu gehören, setzt der Alk dem noch ein Sahnehäubchen auf.


@Cornelius

Bei einem 60km/h schnellen "Mofa" ist es egal, ob man Prüfbescheinigung hat oder nicht. Das ist ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftrad und kein Mofa mehr. Also Fahren ohne FE.


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MfG Thomas
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Mario73
Beitrag 22.09.2006, 14:19
Beitrag #7


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vielen dank für die schnelle antwort.

ich habe bereits von januar bis märz eine therapie gemacht,und habe gedacht ich könne nun kontrolliert trinken,gehe auch ins fitnesstudio um auf andere gedanken zu kommen.nur leider zieht es mich immer wieder zu meinen alten bekannten"freunden"und da passiert es dann mit dem trinken.
es ist in dieser welt nicht einfach neue menschen (freunde) kennenzulernen,leider.zumal ich nicht der typ bin der auf fremde menschen ohne weiteres zugehen kann.

du meinst ich könnte auch eine sperre zum fahrrad fahren bekommen.also das wer für mich wirklich der untergang.
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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2006, 14:24
Beitrag #8


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Darauf wurde bisher nicht abgehoben, d.h. es wurde nicht vorgehalten. Es fehlen zur Beurteilung da auch ncoh Informationen, bsp. ob Mario das Mofa friesiert hat. Es ist (zu seinen Gunsten) auch nicht beschlagnahmt worden. Die Messung nur mittels ungeeichtem Tacho ist auch umstritten.

Ich würde sagen: Bisher Glück!

Wenn es ihm denn vorgehalten wird, dann ja, dann könnte FoFE herauskommen. Dann auch der von Dir genannte Rest.

Jedenfalls würde ich das Mofa seitens Mario schleunigst prüfen/zurückbauen lassen. Der verkauf ist asl zeichen einer Einsicht sinnvoll.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Mario73
Beitrag 22.09.2006, 14:24
Beitrag #9


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der roller ist als mofa eingetragen mit 25 km/h.nur ich habe die drossel wieder entfernt.mir kam es so vor als wenn die polizei sich aber nur noch für die trunkenheitsfhart interessiert hat,kann mich allerdings auch teuschen.ich glaube ich fahre gleich zur polizei und frage was genau gegen mich vorliegt.am telefon wollten die mir nichts sagen.
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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2006, 14:27
Beitrag #10


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Nee, das würde ich nicht tun. Warte ab, bis Du den Vorwurf schriftlich erhältst. Wenn Du hinfährst, kann elicht ein Polizist auf den gedanken kommen, Dein Mofa zu inspizieren.

Nachdem die Tat geschehen ist, kannst Du an den Fakten eh nichts mehr ändern. Statt zu Polizei fahre lieber zur Suchtberatung.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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ts1
Beitrag 22.09.2006, 14:28
Beitrag #11


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Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 16:19) *
du meinst ich könnte auch eine sperre zum fahrrad fahren bekommen.also das wer für mich wirklich der untergang.
Eine Fahrradsperre ist möglich, wurde hier in der Nähe auch schon verhängt (bei einem, der eh nur Fahrrad fuhr).
Aber bevor das kommt, wird Dir wohl erst mal das Mofa weggenommen und Du eingesperrt.

Bei den Promillewerten ist wohl nichts mehr mit kontrolliertem trinken.
Entweder Du wirst ein "trockener Alkoholiker" (=Abstinenz) oder es kommt irgendwann der totale Absturz.
Melde Dich gleich mal wieder in einer Klinik an, vielleicht drückt der Richter beide Augen zu, um die Therapie nicht zu gefährden.


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MfG Thomas
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Mario73
Beitrag 22.09.2006, 15:42
Beitrag #12


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hallo

ich komme gerade von der polizei.angeklagt b.z.w. im bericht des beamten steht alles.

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren mit erloschener BE
Fahren ohne Versicherungschutz
Trunkenheitsfahrt

der polizist war recht freundlich und sagte ich könne mein "mofa" verkaufen.
und wenn ich glück habe werden die anderen klagepunkte fallengelassen und ich werde "nur" für die trunkenheitsfahrt bestraft.was mir auch schon reicht!
habe seit dem vorfall nichts getrunken und meine letzten 3 bier weggeschmissen.
ich werde es nun nochmal allein ohne alk versuchen und wenn ich es nicht packe zum hausarzt gehen.
der polizist meinte fahrrad-sperre ist unwarscheinlich.normal erst wenn man 10-20 mal erwischt wird.
aber wenn ich pech habe ist meine prübescheinigung weg.
ich dänke mal ne saftige bewehrung und ne stange geld(die ich nicht habe)
ich weiß selbst nicht wie ich so blöd sein konnte soch einen fehler zu begehen,zumal es mir wehrend der therapie ohne alk besser ging und ich wer deuch mit solch einem verhalten.
ich könnte mir den ganzen tag dafür selbst ein in die fre... hauen.

vielen dank für die schnellen antworten von euch.sehr nette leute hier muss ich sagen.

gruss mario
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darkstar
Beitrag 22.09.2006, 15:56
Beitrag #13


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Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 16:42) *
ich komme gerade von der polizei.angeklagt b.z.w. im bericht des beamten steht alles.
Hatte ich befürchtet. crybaby.gif
Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 16:42) *
ich werde es nun nochmal allein ohne alk versuchen und wenn ich es nicht packe zum hausarzt gehen.
Kannst du natürlich machen. Ich geben aber zu bedenken das bei dir schon die Therapie nichts genützt hat... unsure.gif
Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 16:42) *
aber wenn ich pech habe ist meine prübescheinigung weg.
Ich könnte mir vorstellen das das im Rahmen des möglichen liegt. Da aber ein Nichtbesitz einer Prüfbescheinigung auch nur mit 20€ geahndet wird (sofern man wirklich nur 25km/h fährt) ist es möglich das hier ein Verbot ausgesprochen wird derartige Fahrzeuge zu führen. Insbesondere da noch alle Trunkenheitsfahrten verwertbar sind.

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2006, 16:01
Beitrag #14


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Tja, der worst case, der schlimmste Fall. Darkstar hatte das bessere Gespür!

Jetzt kannst Di Dir noch einen Anwalt neghemen damit wenigstens nochmals eine Bewährungsstrafe kommt. Und zugleich Dein massives Alkoholproblem lösen. Lebenslange Abstinenz ist da das Stichwort. Plus Therapie.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Mario73
Beitrag 22.09.2006, 17:11
Beitrag #15


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Zitat (corneliusrufus @ 22.09.2006, 18:01) *
Tja, der worst case, der schlimmste Fall. Darkstar hatte das bessere Gespür!

Jetzt kannst Di Dir noch einen Anwalt neghemen damit wenigstens nochmals eine Bewährungsstrafe kommt. Und zugleich Dein massives Alkoholproblem lösen. Lebenslange Abstinenz ist da das Stichwort. Plus Therapie.

Liebe Greet-Ings, Cornelius




meinst du wirklich ich sollte mir einen anwalt nehmen b.z.w. was sagen die anderen dazu?ich geh mal davon aus das der anwalt durch gerichtskostenhilfe bezahlt wird aufgrund meines geringen arbeitslosengeldest,oder werden die kosten erst übernommen wenn man hartz 4 bekommt?also einen anwalt kann ich mir nicht leisten,zumal ich ja nun auch den roller verkaufe um damit die geldstrafe zu bezahlen.

Zitat (ts1 @ 22.09.2006, 16:28) *
Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 16:19) *
du meinst ich könnte auch eine sperre zum fahrrad fahren bekommen.also das wer für mich wirklich der untergang.
Eine Fahrradsperre ist möglich, wurde hier in der Nähe auch schon verhängt (bei einem, der eh nur Fahrrad fuhr).
Aber bevor das kommt, wird Dir wohl erst mal das Mofa weggenommen und Du eingesperrt.

Bei den Promillewerten ist wohl nichts mehr mit kontrolliertem trinken.
Entweder Du wirst ein "trockener Alkoholiker" (=Abstinenz) oder es kommt irgendwann der totale Absturz.
Melde Dich gleich mal wieder in einer Klinik an, vielleicht drückt der Richter beide Augen zu, um die Therapie nicht zu gefährden.



mein "mofa" wird eventuell noch weggenommen??geht das jetzt noch,ich meine ich fahre damit nicht mehr und es steht nun zum verkauf.

eingesperrt?oh gott,das möchte ich nun wirklich nicht.meint ihr wirklich das es so hart kommen könnte?
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darkstar
Beitrag 22.09.2006, 20:38
Beitrag #16


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Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 18:11) *
mein "mofa" wird eventuell noch weggenommen??geht das jetzt noch,ich meine ich fahre damit nicht mehr und es steht nun zum verkauf.
Denke ich nicht das es dazu kommt. Das erste was ich machen würde ist es erstmal wieder zu drosseln. Danach kannst du es immernoch verkaufen.
Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 18:11) *
eingesperrt?oh gott,das möchte ich nun wirklich nicht.meint ihr wirklich das es so hart kommen könnte?
Denke ich auch nicht das es dazu kommen wird. Was aber möglich ist eine Verurteilung auf Bewährung. Nur indem man sich in ein Auto oder auf ein Mofa setzt ist man nicht davor gefeit für begangene Straftaten verurteilt zu werden. Und du hast leider einschlägige Strafen schon hinter dir.
Alle Trunkenheitsfahrten können noch verwendet werden. Nach Entzug der FE fährst wieder betrunken und vorsätzlich (Tuning) ohne Fahrerlaubnis. Das kann den Richter schon zum nachdenken bringen... wie das genau ausgeht kann von hier kaum beurteilt werden.

Ich würde erstmal warten was vorgeworfen wird/durchgeht und wenn es hart auf hart kommt zum smartass.gif rennen, obwohl bei vorgeworfenen Straftaten ein Anwalt nie verkehrt ist.

mfg
darkstar


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Mario73
Beitrag 22.09.2006, 21:09
Beitrag #17


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nun,ich werde den roller morgen drosseln lassen,ich werde auch nicht selbst zum laden fahren.
aber wenn er gedrosselt ist dürfte ich ja sogar noch fahren,da ich die prüfbescheinigung noch habe.merkwürdige gesetzgebung.
wie ist es den mit dem anwalt?kann ich als arbeitsloser irgendeinen
anwalt nehmen und er wird bezahlt,da ich ja wie gesagt zurzeit finanziell nicht so gut gestellt bin???(vorrausgesetzt er vertritt mich)

kann ein anwalt den noch was klären da ich den roller morgen wieder drosseln lasse,da ja nun nicht 100% bewiesen ist das er 60 km/h fährt.

naja,so oder so wird es mal wieder eine heftige strafe geben.giebt es hier eigendlich noch andere threads wo leute 3 mal betrunken gefahren sind?habe leider keine gefunden.

und vielen dank an darkstar und den anderen mir tipps und ratschläge zu geben.echt super nett von euch das ihr euch die zeit nehmt um leuten zu helfen.


gruss mario


p.s. ich werde euch auf jeden fall auf dem laufenden halten wenn interesse besteht da es hier solch einen fall wohl noch nicht gegeben hat.
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darkstar
Beitrag 22.09.2006, 21:52
Beitrag #18


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Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 22:09) *
p.s. ich werde euch auf jeden fall auf dem laufenden halten wenn interesse besteht da es hier solch einen fall wohl noch nicht gegeben hat.
Jeder Fall ist einzigartig.

Ähnliche Fälle z.B. hier oder hier oder hier

Ansonsten ist Feedback immer willkommen.

Zum Anwalt kann ich nicht viel sagen meine mich aber erinnern zu können das man beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen muß und dann diesen dem RA vorlegt. Wenn du im ADAC wärst könntest du auch eine kostenlose Erstberatung bei einem Vertragsanwalt beanspruchen. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein.... unsure.gif

mfg
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Mario73
Beitrag 22.09.2006, 22:13
Beitrag #19


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Zitat (darkstar @ 22.09.2006, 23:52) *
Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 22:09) *
p.s. ich werde euch auf jeden fall auf dem laufenden halten wenn interesse besteht da es hier solch einen fall wohl noch nicht gegeben hat.
Jeder Fall ist einzigartig.

Ähnliche Fälle z.B. hier oder hier oder hier

Ansonsten ist Feedback immer willkommen.

Zum Anwalt kann ich nicht viel sagen meine mich aber erinnern zu können das man beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen muß und dann diesen dem RA vorlegt. Wenn du im ADAC wärst könntest du auch eine kostenlose Erstberatung bei einem Vertragsanwalt beanspruchen. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein.... unsure.gif

mfg
darkstar



leider bin ich nicht beim adac.aber zum amtsgericht werde ich mal gehen,vielen dank darkstar.die fälle sind sehr interessant.woher kommt dein ganzes fachwissen ,wenn ich mal fragen darf?
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darkstar
Beitrag 22.09.2006, 22:54
Beitrag #20


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Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 23:13) *
woher kommt dein ganzes fachwissen ,wenn ich mal fragen darf?
Wenn man erstmal 500 ähnliche Fälle gelesen hat kommt das von selbst. Dann hat man einerseits zumindest Teile des rechtlichen Hintergrunds (bin ja kein Anwalt) und auch ein Gespür was kommen könnte. Cornelius kennt sich wiederum sehr gut mit der MPU aus. Ansonsten haben manche halt Spaß ihr Wissen zu teilen.

Und zur Not schreiben auch ein paar Juristen hier mit...

mfg
darkstar


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Mario73
Beitrag 22.09.2006, 23:05
Beitrag #21


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ich möchte noch hinzufügen das ich bei meiner "verhaftung" zu den polizisten gesagt habe(im alk kopf):das mir die strafe egal ist da ich bald hartz 4 bekomme und sowieso kein geld habe(ich weiss,ist shit).ich glaube sowas wird bestimmt auch nicht positiv ausgelegt.mir tut diese aussage auch sehr leid,aber was soll ich nun machen?die haben diesen satz sogar im bericht stehen.
werde ich vor der verhandlung nochmal von der polizei angehört?
würde mich dafür gern entschuldigen und einsicht zeigen.



danke darkstar.

gruss mario
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darkstar
Beitrag 22.09.2006, 23:53
Beitrag #22


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Zitat (Mario73 @ 23.09.2006, 00:05) *
werde ich vor der verhandlung nochmal von der polizei angehört?würde mich dafür gern entschuldigen und einsicht zeigen.
Normalerweise wirst du nochmal vorgeladen mußt aber nicht hingehen. Du mußt dich nicht selbst belasten.

Was dir jetzt für den Verstoß nützt (Strafrecht) fällt dir hinterher MPU im (Verwaltungsrecht) auf die Füsse. Deswegen ist es sehr schwierig da irgendwelche Einlassungen zu machen zumal du noch ohne Anwalt dastehst. Wenn du zum Beispiel was von Therapie und alkoholabhängig schwafelst dann wird zwar u.U. die Strafe geringer aber die MPU härter da dann die Begutachtungslinien für Abhängigkeit gelten. Insofern ist es schwierig da etwas zu raten.

Was ich machen würde ist: Wenn nochmal eine Vorladung kommt, könntest du hingehen und Angaben zur Person machen. Du bist nicht zu mehr verpflichtet!!! Keine Aussage dürfte dir nicht neg. angelastet werden. Zum Mofa, zur Therapie und zum FoFE würde ich mich nicht äußern auch wenn der Beamte nachbohrt.

Dann würde ich mich für die im Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt gemachten Äußerungen entschuldigen denn diese können nicht wegdiskutiert werden. Weiterhin würde ich anmerken das ich schon mal bei einer Suchtberatungstelle war um das offenkundige Alkoholproblem zu besprechen. So könntest du zumindest im Ansatz einen pos. Eindruck hinterlassen. Mehr könntest du nicht tun.

Den Rest soll im Ernstfall der Anwalt regeln.

mfg
darkstar


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Mario73
Beitrag 23.09.2006, 00:10
Beitrag #23


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vielen dank darkstar.ich werde es so machen wie du es gesagt hast und es hier posten.


mfg mario
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Mr.T
Beitrag 23.09.2006, 11:26
Beitrag #24


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Zitat (darkstar @ 22.09.2006, 16:56) *
Zitat (Mario73 @ 22.09.2006, 16:42) *
aber wenn ich pech habe ist meine prübescheinigung weg.
Ich könnte mir vorstellen das das im Rahmen des möglichen liegt.
mfg
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Nach welcher Rechtsgrundlage könnte denn die Prüfbescheinigung eingezogen werden? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Mario73
Beitrag 05.10.2006, 18:04
Beitrag #25


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hallo

war heute bei der polizei und habe das gesagt was darkstar mir geraten hat.

bak=2,15:-(((
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darkstar
Beitrag 05.10.2006, 18:21
Beitrag #26


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Zitat (Mr.T @ 23.09.2006, 12:26) *
Nach welcher Rechtsgrundlage könnte denn die Prüfbescheinigung eingezogen werden? think.gif
Wahrscheinlich nach garkeiner da es ja nur eine Bestätigung einer bestandenen Prfg ist. wavey.gif Aber die Nutzung des Mofa kann vielleicht im Urteil untersagt werden. Ist aber trotzdem unwahrscheinlich das es dazu kommt.

Zitat (Mario73 @ 05.10.2006, 19:04) *
bak=2,15:-(((
Das ist heftig. Zumindest hast du keine neue MPU Auflage, da du sowieso schon eine hast. unsure.gif Der nächste Weg sollte sein eine hohe Strafe möglichst abzubiegen, willst du noch irgendwas retten dann gehe zu einer Suchberatungsstelle, Selbsthilfegruppen oder u.U. zu einer Therapie. Alles mglst. schriftlich bestätigen lassen. (Aber nicht nur proforma sondern wirklich mitarbeiten) Zur Therapie kann dir Cornelius mehr erzählen als ich.

Wie das mit dem Anwalt genau funktioniert habe ich nicht im Kopf, müßte aber so ähnlich funktionieren wie ich es geschrieben habe... think.gif Du solltest wirklich alles daran setzen hier irgendwas pos in die Waagschale zu werfen, denn der Richter sieht nur einen 3 fachen Wiederholungstäter der nach Entzug der FE einfach ohne draußen rumfährt und zusätzlich noch dichter ist als mit FE. Da wird mancher Richter leicht cholerisch könnte ich mir vorstellen. ranting.gif

Naja wünsch dir Glück und sag wies weitergeht... wavey.gif

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 05.10.2006, 18:59
Beitrag #27


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Nimm Kontakt mit eienr Alkoholberatungsstelle auf, kümmere Dich um eine Nachsorge. Plus eine SHG. Und dann nachgewiseene Änderung der Ursachen für den Konsum. Dass ist alles, was Du für Dich tun kanst. Und hat den nützlichen Effekt, dass Du es für eine MPU eh benötigst sowie dass das Strafverfahren vielleicht glimpflicher ausgeht.

War Deine Therapie in diesem Jahr? Hast Du die Konsumursachen gefunden?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Mr.T
Beitrag 05.10.2006, 19:52
Beitrag #28


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Zitat (darkstar @ 05.10.2006, 19:21) *
Aber die Nutzung des Mofa kann vielleicht im Urteil untersagt werden.

Nein, das ist nicht möglich! "Lediglich" ein Fahrverbot von max. 3 Monaten kann neben einer Sperrfrist als Nebenfolge der Verurteilung ausgesprochen werden.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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darkstar
Beitrag 05.10.2006, 19:54
Beitrag #29


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Zitat (Mr.T @ 05.10.2006, 20:52) *
Nein, das ist nicht möglich! "Lediglich" ein Fahrverbot von max. 3 Monaten kann neben einer Sperrfrist als Nebenfolge der Verurteilung ausgesprochen werden.
Kann man denn nicht das Nutzen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbieten...(siehe diese Radfahrerurteile) think.gif

mfg
darkstar


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Mr.T
Beitrag 05.10.2006, 20:01
Beitrag #30


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Das macht aber nicht der Strafrichter per Urteil, sondern die FEB per Ordnungsverfügung.


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GSX-R
Beitrag 05.10.2006, 20:03
Beitrag #31


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Zitat (Mr.T @ 05.10.2006, 20:01) *
Das macht aber nicht der Strafrichter per Urteil, sondern die FEB per Ordnungsverfügung.

Und wie oft und unter welchen Vorraussetzungen? Und wenn, dann unbegrenzt oder auf Zeit? think.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Mr.T
Beitrag 05.10.2006, 20:20
Beitrag #32


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Zitat (GSX-R @ 05.10.2006, 21:03) *
Und wie oft und unter welchen Vorraussetzungen? Und wenn, dann unbegrenzt oder auf Zeit? think.gif

Da gibt es keine verbindlichen Regelungen. I. d. R. müssen mehrere (mindestens 2) Verstöße mit Alkohol vorliegen, damit die FEB tätig wird. Einem Verbot zum Führen von FE-freien Fahrzeugen geht aber immer eine MPU voraus.
Aufgehoben wird die Verfügung nach Vorlage eines positiven Gutachtens.


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Gruß Mr.T

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darkstar
Beitrag 05.10.2006, 20:22
Beitrag #33


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Zitat (Mr.T @ 05.10.2006, 21:01) *
Das macht aber nicht der Strafrichter per Urteil, sondern die FEB per Ordnungsverfügung.
Hier ist ein Fall... klick
Hier ein Urteil das diese Praxis bestätigt (nur Pressemeldung) MDR

mfg
darkstar


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Mr.T
Beitrag 05.10.2006, 20:32
Beitrag #34


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Zitat (darkstar @ 05.10.2006, 21:22) *
Hier ein Urteil das diese Praxis bestätigt (nur Pressemeldung) MDR

Hier der Beschluss zum Nachlesen. wink.gif


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Gruß Mr.T

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Lexus
Beitrag 05.10.2006, 20:33
Beitrag #35


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Ich habe zwecks Vervollständigung in dem Uralt-Thread noch mal gepostet:

VG Neustadt NZV 2005, 437 f. (Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05)

ups, da war mal wieder einer schneller ...


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Mr.T
Beitrag 05.10.2006, 20:38
Beitrag #36


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Zitat (Lexus @ 05.10.2006, 21:33) *
ups, da war mal wieder einer schneller ...

Aber nur 1 Minute! wink.gif Ich habe dafür ja auch nicht in dem Uralt-Thread gepostet. wavey.gif


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Gruß Mr.T

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CV2
Beitrag 05.10.2006, 21:43
Beitrag #37


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>Jepp, und auf den Mofafahrer mit 60 km/h und heftig Promille ein Prosit! rofl1.gif Wäre ihm ein betrunkener PKW-Fahrer mit gleichem Level ungünstig begegnet, hätte er hier nie über seine bevorstehenden Unannehmlichkeiten senieren können. think.gif
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insekt
Beitrag 05.10.2006, 23:07
Beitrag #38


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blink.gif Hallo Mario 73,
hab mal eine Frage: Hast Du die Therapie zu Ende geführt oder frühzeitig abgebrochen?
Mir kommt März-April für die erste Thera zu kurz vor.
Zu Deiner Frage: Bei einem Bekannten von mir wurde das Arbeitslosengeld als Grundlage
für die TS genommen. (Halb so viel vom früheren Verdienst).


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Ich mag dieses Forum ! MfG insekt !
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Mario73
Beitrag 06.10.2006, 09:36
Beitrag #39


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Zitat (insekt @ 06.10.2006, 01:07) *
blink.gif Hallo Mario 73,
hab mal eine Frage: Hast Du die Therapie zu Ende geführt oder frühzeitig abgebrochen?
Mir kommt März-April für die erste Thera zu kurz vor.
Zu Deiner Frage: Bei einem Bekannten von mir wurde das Arbeitslosengeld als Grundlage
für die TS genommen. (Halb so viel vom früheren Verdienst).



ich habe eine therapie von januar-märz gemacht.(stationer)

ursachen für den konsum waren angstzustände-panikattacken und persönliche probleme.
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GSX-R
Beitrag 06.10.2006, 12:31
Beitrag #40


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Zitat (Mario73 @ 06.10.2006, 09:36) *
ursachen für den konsum waren angstzustände-panikattacken und persönliche probleme.

Offenbar haben die erlernten Verhaltensmuster bei der Therapie nicht gereicht, um Dich weiterhin vorm Alkoholkonsum zu bewahren. Du musst es wieder versuchen, schon alleine um Deiner Gesundheit willen....


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Mario73
Beitrag 06.10.2006, 18:01
Beitrag #41


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hab heute bei der suchtberatung angerufen.leider erst termin am 31.10. :-(((


ich hoffe das die verhandlung nicht vorher ist.
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darkstar
Beitrag 06.10.2006, 21:48
Beitrag #42


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Zitat (Mario73 @ 06.10.2006, 19:01) *
hab heute bei der suchtberatung angerufen.leider erst termin am 31.10. :-(((ich hoffe das die verhandlung nicht vorher ist.
Da kannst du drauf wetten das das nicht davor ist. wink.gif

mfg
darkstar


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corneliusrufus
Beitrag 07.10.2006, 08:53
Beitrag #43


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Mario, wofür war Deine Therapie genau? Hat sie Alkohol plus Ängste/panikattakten beihnhaltet oder nur eines von beidem?

Alkohol und Beruhigungsmittel können biochemisch die Symptome von Angst lindern. Nur besteht die erhebliche Gefahr darin, dass dann Ängste regelmäßig biochemisch unterdrückt werden sollen, statt sich mit Ihnen auseinander zusetzen. Ich aknn Dir aus eigener Erfahrung versichern, dass maximale Angst nur kurz köprperlich aufrecht erhalten werden kann, ein Angstlevel kurz darunter jedoch verdammt lange. Du musst lernen, diese Angst zuzulassen, damit sie abgebaut werden aknn und nicht auf hohem Nieveau dich ständig begleitet. Du wirst eben lernen müssen, mit Deiner Angst umzugehen. Weiterhin kannst Du jeweils prüfen lernen, ob Deine Angst realistisch und angemessen ist. Dazu sind konfroantative Therapieansätze gefragt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Mario73
Beitrag 07.10.2006, 10:08
Beitrag #44


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das war hauptsächlich eine therapie wegen den angststörungen,das alkohol problem wurde dort nur sekundär mitbehandelt.
habe aber vor der therapie eine entgiftung gemacht,hatte aber keine entzugserscheinungen.
habe seit der therapie auch keine panikattacken mehr bekommen.nur das mit dem alk habe ich nicht so richtig im griff. sad.gif
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corneliusrufus
Beitrag 09.10.2006, 01:37
Beitrag #45


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Dann gehe nun zusätzlich das Alkoholproblem an. Da wäre ein Verhaltenspsychologe ganz gut, weil in dieser Therapierichtung auch eine wieder aufflammende Angst gut behandelbar ist. Nicht dass das eine gelingt und das andere weder hinten runter fällt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Mario73
Beitrag 09.11.2006, 11:09
Beitrag #46


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hallo


so,der strafbefehl ist gekommen.es gab keine gerichtliche verhandlung.
alles drum und dran. 1006 euro inkl.blutentnahme.
sehr teurer spass crybaby.gif
was droht mir jetzt noch??auch merkwürdig das ich keine erneute bewehrungsstrafe bekommen habe.

gruss mario
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