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> Als Deutscher Führerschein in der Schweiz
Marl
Beitrag 14.10.2006, 15:06
Beitrag #1


Neuling


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Hey
Ich habe meine Führerschein in Deutschland wegen zuviel Promille verloren crybaby.gif und habe mir überlegt in die Schweiz auszuwandern und dort zu arbeiten, brauche dort aber einen PKW.
Kann ich jetzt einfach meinen Führerschein in der Schweiz machen?
Wenn jemand Erfahrungen damit gemacht hat, schreibt doch bitte.
Danke wavey.gif
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DaRealAd
Beitrag 14.10.2006, 15:25
Beitrag #2


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Ja, du kannst in der Schweiz eine neue Fahrerlaubnis erwerben. (Natürlich nachdem du deinen Wohnsitz dorthin verlegt hast)
Problematisch könnte es aber werden, falls du später damit in Deutschland fahren willst.


--------------------
[BE] [C1E] [CE] [MSLT]
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Peter Lustig
Beitrag 14.10.2006, 15:41
Beitrag #3


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Der in der Schweiz erworbene Führerschein hat in Deutschland jedoch keine Gültigkeit (siehe dazu § 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfzVO), da die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat ist.
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Marl
Beitrag 14.10.2006, 17:44
Beitrag #4


Neuling


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und mit einem tschechischen führerschein darf ich in der schweiz fahren, muss den dann aber nach 12monaten umschreiben lassen, oder?
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Peter Lustig
Beitrag 14.10.2006, 18:23
Beitrag #5


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Mit einem tschechischen FS darfst Du grundsätzlich in der Schweiz fahren. Wie es mit der Umschreibung in einen schweizerischen FS nach Wohnsitznahme dort ausschaut, weiß ich nicht. Da ist das schweizerische Recht zu beachten. Möglicherweise erfährst Du hier mehr dazu.
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Freelancer
Beitrag 14.10.2006, 20:52
Beitrag #6


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Zitat (Peter Lustig @ 14.10.2006, 16:41) *
Der in der Schweiz erworbene Führerschein hat in Deutschland jedoch keine Gültigkeit


Habe mich schon öfters genau dieses gefragt wie es ist, wenn der TE den FS in CZ macht und sodann diesen in einen CH umschreiben läßt.
Ob der umgeschriebene CZ in einen CH dann Gültigkeit besitzt????


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Peter Lustig
Beitrag 15.10.2006, 12:04
Beitrag #7


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§ 4 Abs. 3 Nr. 3 IntKfz unterscheidet nicht zwischen im Ausland erworbenen und dort umgeschriebenen Führerscheinen, sondern spricht nur von "Inhabern ausländischer Fahrerlaubnisse".

Damit kann tatsächlich die Situation entstehen, dass man mit einem in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellten amtlichen Führerschein trotz bestehender Entziehung in Deutschland nach dem Urteil des EuGH vom 30.04.2004 im Inland fahren darf, dass diese Berechtigung jedoch erlischt, sobald der EU-Führerschein in einen CH-Führerschein umgetauscht worden ist, da die Schweiz kein EU-Mitgliedsstaat und daher das EuGH-Urteil in diesem Fall nicht anwendbar ist.
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corneliusrufus
Beitrag 15.10.2006, 16:27
Beitrag #8


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In diesem Fall könnte es hilfreich sein sich zu erkundigen, ob die Cz-Behörden den EU-FS nach Umtausch in den CH-FS wieder herausgeben. Man hätte ja dann nach wie vor nur einen EU-FS.

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Perplex
Beitrag 15.10.2006, 21:21
Beitrag #9


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Zitat (Marl @ 14.10.2006, 18:44) *
Und mit einem tschechischen Führerschein darf ich in der Schweiz fahren, muss den dann aber nach 12 Monaten umschreiben lassen, oder?
@Marl
Das mit der Umschreibung dürfte wohl Dein geringeres Problem sein. blink.gif Grundsätzlich ist der CZ-Führerschein als Tourist in der Schweiz gültig. Sobald Du allerdings in der Schweiz arbeitest, müsstest Du Dir dort wahrscheinlich einen Wohnsitz nehmen. Aber ausgerechnet in diesem Moment wird der CZ-Führerschein in der Schweiz ungültig, wenn nicht nachweisbar ist, dass im Ausstellerland ein Wohnsitz von 12 Monaten bestanden hatte. Damit hätte sich dann auch die Umschreibung in einen CH-Führerschein erledigt. crybaby.gif


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Marl
Beitrag 16.10.2006, 14:56
Beitrag #10


Neuling


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dann hab ich also keine chance in der schweiz mit festem wohnsitz zu arbeiten, oder wie?
also mit führerschein
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Lexus
Beitrag 16.10.2006, 14:58
Beitrag #11


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Wieso keine Chance? Ich kenne die Schweizer Bestimmunge nicht, schätze aber, dass sie genauso erleichternde Umschreibungs- bzw. Erwerbsvorschriften für euopäische Fahrerlaubnisinhaber haben wie D.


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Andreas
Beitrag 16.10.2006, 15:00
Beitrag #12


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Offensichtlich hat die Schweiz eine Vorschrift, die mit § 4 IntKfzVO vergleichbar ist. Da der TE seinen CZ-FS vermutlich im "Urlaub" in CZ erworben hat, würde ihn die Schweiz dann nicht anerkennen. wink.gif


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Perplex
Beitrag 16.10.2006, 15:40
Beitrag #13


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Zitat (Andreas @ 16.10.2006, 16:00) *
Offensichtlich hat die Schweiz eine Vorschrift, die mit § 4 IntKfzVO vergleichbar ist. Da der TE seinen CZ-FS vermutlich im "Urlaub" in CZ erworben hat, würde ihn die Schweiz dann nicht anerkennen. wink.gif
Das ist mit § 4 IntKfzVO absolut nicht vergleichbar.
Zitat (Homepage des Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich)
Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nur anerkannt werden, wenn der Erwerb des Führerausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte. (Quelle)
Das hat auch mit der MPU nicht das Geringste zu tun. Ein EU-Führerschein, der rechtmäßig erworben wurde, weil die 185 Tage eingehalten wurden, ist halt aus Schweizer Sicht noch lange nicht gültig. Ob es dann in der Schweiz auch eine Anklage & Verurteilung geben würde, ist eine andere Frage. Ich vermute, dass eher eine Ausweisung aus der Schweiz drohen würde. cop.gif wavey.gif cop.gif


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Freelancer
Beitrag 16.10.2006, 17:06
Beitrag #14


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Zitat (Thommy Bumm @ 16.10.2006, 16:40) *
Ich vermute, dass eher eine Ausweisung aus der Schweiz drohen würde. cop.gif wavey.gif cop.gif

Thommy das ist aber schon ein bischen heftig, ich meine für einen Führerschein der auf der ganzen Welt Gültigkeit besitzen sollte!


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Andreas
Beitrag 16.10.2006, 19:06
Beitrag #15


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Zitat (Thommy Bumm @ 16.10.2006, 16:40) *
Das ist mit § 4 IntKfzVO absolut nicht vergleichbar.


Diese Regelung ist mit § 4 IntKfzVO sehr wohl vergleichbar und im übrigen hat die IntKfzVO mit der MPU auch nichts zu tun. Aber es ist ja hinlänglich bekannt, dass das Lesen von Gesetzestexten nicht zu deinen Stärken gehört. shutup.gif


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Marl
Beitrag 17.10.2006, 10:24
Beitrag #16


Neuling


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und wenn man den EU-FS nach einem jahr einfach nicht umschreiben lässt?!
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Andreas
Beitrag 17.10.2006, 11:46
Beitrag #17


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Offensichtlich muß ein ausländischer FS in der Schweiz sofort nach Wohnsitznahme umgeschrieben werden. Eine Umschreibung erfolgt aber nur, wenn man in dem jeweiligen Ausstellerstaat (hier CZ) mind 1 Jahr gelebt hat. Erfolgt keine Umschreibung, dann ist es vermutlich, wie in Deutschland, eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Keine guten Voraussetzungen für eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in der Schweiz..... dry.gif


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Peter Lustig
Beitrag 17.10.2006, 13:47
Beitrag #18


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Nach ein wenig Suchen in Schweizer Unterlagen gefunden:
Zitat
Die Vertragsstaaten sind frei, dieses Abkommen nicht auf Ausweise* anzuwenden, die im Umtausch gegen einen in einem Drittstaat erworbenen Ausweis erteilt wurden.

* Führerausweise bzw. auf deutsch Führerscheine

Das bedeutet, dass die Schweizer einen Führerschein, der bereits einmal umgetauscht worden ist, nicht unbedingt anerkennen. Und da beschwere sich noch jemand über mangelnde Liberalität in Deutschland. smile.gif
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Perplex
Beitrag 17.10.2006, 15:09
Beitrag #19


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Zitat (Andreas @ 17.10.2006, 12:46) *
Offensichtlich muss ein ausländischer FS in der Schweiz sofort nach Wohnsitznahme umgeschrieben werden. dry.gif
Das ist falsch! blink.gif
Der Fahrausweis müsste erst ein Jahr nach Wohnsitznahme in der Schweiz umgeschrieben werden. Allerdings, wenn er in der Schweiz sowieso nicht anerkannt wird, wird das auch nichts mit der Umschreibung. no.gif


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Beitrag 17.10.2006, 16:52
Beitrag #20


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Bei dem ganzen hin und her frage ich mich, wieso denn nicht einfach in CH den Führerschein neu erwerben?!?


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Perplex
Beitrag 17.10.2006, 20:20
Beitrag #21


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Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 17:52) *
Bei dem ganzen hin und her frage ich mich, wieso denn nicht einfach in CH den Führerschein neu erwerben?!?
Weil das wahrscheinlich ein logistisches Problem sein könnte! blink.gif

Weswegen geht denn ein Deutscher in die Schweiz? Natürlich zum Arbeiten! Also, angenommen ein Deutscher mit CZ-Führerschein sucht sich in der Schweiz einen Fahrer- oder Kundendienstjob. Das dürfte er ja auch, weil er als Tourist in der Schweiz eine gültige Fahrerlaubnis hat. Dann müsste er sich allerdings auch eine Wohnung suchen. Irgendwann müsste er sich aber auch dort anmelden. Aber ausgerechnet in diesem Moment dürfte er den Job nicht mehr machen & könnte die Wohnung oder einen CH-Führerausweis nicht mehr bezahlen.

Um dieses Dilemma zu lösen, ist wohl viel Phantasie gefragt.

Die Lösung könnte zum Beispiel ein Wohnmobil oder ein Grenznaher Wohnort im Ausland sein. Deutschland wäre dabei allerdings wieder ziemlich ungeschickt, weil bei den vielen Grenzkontrollen die deutschen Behörden wieder Eignungszweifel vermuten könnten. Gegen eine MPU-Anordnung gibt es ja nun bekanntermaßen keine Rechtsmittel.

Aber, wenn man dann in der Schweiz so viel verdient, könnte man sich ja auch die MPU leisten, wenn man sie ohne Probleme machen dürfte. think.gif Aber leider führt die MPU in Deutschland nur über einen Neuerteilungsantrag, auch wenn man schon 2 Führerscheine (CZ & CH) hat. Dazu muss man aber seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage in Deutschland haben. Es könnte auch einfacher gehen, wenn die Politiker nur wollten. wallbash.gif


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Peter Lustig
Beitrag 17.10.2006, 20:28
Beitrag #22


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Warum sollte es denn unbedingt einfacher gehen? Für jemand, der sich nichts vorzuwerfen hat, sollte dies doch alles kein Problem sein. Außerdem sind unsere Politiker sicherlich nicht dazu da, derartige "Minderheitenprobleme" zu lösen.
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Mr.T
Beitrag 17.10.2006, 21:29
Beitrag #23


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.10.2006, 21:20) *
Dazu muss man aber seinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage in Deutschland haben. Es könnte auch einfacher gehen, wenn die Politiker nur wollten. wallbash.gif

Thommy, es wurde dir bereits mehrfach erklärt, dass ein Wohnsitz in D für eine MPU nicht erforderlich ist! shutup.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Freelancer
Beitrag 17.10.2006, 21:36
Beitrag #24


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@MR.T

Natürlich wird man keinen im Ausland wohnenden Deutschen eine MPU aufdrücken!

RA Dr. Säftel: "Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union beibehalten oder begründen,
sind deutsche Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte für Sie gar nicht mehr zuständig


Und genau dieses habe ich in Deutschland UND Österreich gesehen!


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Perplex
Beitrag 17.10.2006, 21:44
Beitrag #25


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Zitat (Mr.T @ 17.10.2006, 22:29) *
Thommy, es wurde Dir bereits mehrfach erklärt, dass ein Wohnsitz in D für eine MPU nicht erforderlich ist! shutup.gif
Das ist richtig! Aber die Berliner Fahrerlaubnisbehörde sieht das nun Mal ein wenig anders. Mir ist es zu blöd das Recht auf eine MPU einzuklagen. Das ist nun Mal die furchtbare Realität. smile.gif


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darkstar
Beitrag 17.10.2006, 21:46
Beitrag #26


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Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 22:36) *
Natürlich wird man keinen im Ausland wohnenden Deutschen eine MPU aufdrücken!
Es gab eine Zeit da hat Thommy die MPU machen wollen. Zumindest angefragt hatte er. Allerdings kann ich schon sehr gut verstehen, wenn jemand nach Halbritter keine MPU mehr machen will.
Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 22:36) *
RA Dr. Säftel: "Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union beibehalten oder begründen,
sind deutsche Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte für Sie gar nicht mehr zuständig
Und genau dieses habe ich in Deutschland UND Österreich gesehen!
Herr Säftel is auch nur ein Rechtsanwalt wie X-Diver oder Lexus.

Ich habe keine Ahnung wo Thommy jetzt seinen Wohnsitz hat, ist ja etwas unübersichtlich. Wenn derjenige aber trotz EUFS eine MPU machen will weil sich aus irgendwelchen Gründen die FSST in seinen FS verbissen hat dann wird das wohl möglich sein (§§73 FeV). Da ich meinen FS wohl in der nächsten Zeit auf Karte umschreiben lassen will und die sowieso nur ein paar Straßen weiter ist werde ich da mal anfragen.

mfg
darkstar


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Freelancer
Beitrag 17.10.2006, 21:55
Beitrag #27


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@Darkstar

Ja sicher ist Dr. Säftel auch nur ein Rechtsanwalt (ein verdammt guter), aber ich habs selber gesehen, wie schnell der österreichischen SB die Argumente ausgingen als ich ihr von meinem "Umzug" erzählte!

SB Zitat: "Tja gut, wenn Sie nach Tschechien ziehen, dann bin ich für Sie nichtmehr zuständig"

Wünschte ihr darauf hin, auf tschechisch, einen guten Tag und das war das Letztemal was ich von ihr hörte! rofl1.gif


Thommy sollte seinen Führerschein in einem anderem Land erweitern lassen damit auch die letzten "Eignungszweifel" (fahren trotz NU) vom Tisch sind


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darkstar
Beitrag 17.10.2006, 22:05
Beitrag #28


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Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 22:55) *
Ja sicher ist Dr. Säftel auch nur ein Rechtsanwalt (ein verdammt guter), aber ich habs selber gesehen, wie schnell der österreichischen SB die Argumente ausgingen als ich ihr von meinem "Umzug" erzählte!
Scheinbar.
Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 22:55) *
SB Zitat: "Tja gut, wenn Sie nach Tschechien ziehen, dann bin ich für Sie nichtmehr zuständig"
Die Wirksamkeit des Artikel 73 FeV erstreckt sich IMHO nur auf deutsches Bundesgebiet. Österreich gehört schonmal nicht dazu.
Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 22:55) *
Wünschte ihr darauf hin, auf tschechisch, einen guten Tag und das war das Letztemal was ich von ihr hörte! rofl1.gif
Was blieb ihr übrig?
Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 22:55) *
Thommy sollte seinen Führerschein in einem anderem Land erweitern lassen damit auch die letzten "Eignungszweifel" (fahren trotz NU) vom Tisch sind
Ganz ehrlich, ich sehe beim Fall Thommy nicht durch (will das auch garnicht). Ich habe das Gefühl der FSST wäre das egal. Außerdem weißt du nicht was Thommy in CZ gemacht hat... thread.gif .

Thommy kann mir gern eine Liste von Fragen an "meine" örtliche FSST per pn zukommen lassen. Ich kann nicht garantieren das ich das zeitnah mache, aber ich würde zugern sehen das Thommy unrecht hat....Insofern.

mfg
darkstar


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Perplex
Beitrag 17.10.2006, 22:15
Beitrag #29


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Zitat (Freelancer @ 17.10.2006, 22:55) *
Thommy sollte seinen Führerschein in einem anderem Land erweitern lassen damit auch die letzten "Eignungszweifel" (fahren trotz NU) vom Tisch sind.
Das habe ich ja vor, aber leider fehlt mir zur Zeit die Zeit & das Geld. Aber Vielleicht wird das ja noch in den nächsten 3 Monaten was. Die Fahrschule, die Bescheinigungen & den Wohnsitz in Tschechien habe ich schon. Die Ausbildung für Klasse C würde 2 Wochen dauern & eine evtl. Nachprüfung eine Woche länger, weil sonst die B-Fahrerlaubnis verlustig gehen würde.


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Andreas
Beitrag 18.10.2006, 06:07
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Was hat das jetzt noch mit der Ausgangsfrage zu tun??? Bitte zurück zum Thema, alles andere kann in den EuGH-Threads diskutiert werden.


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strichachtdoktor
Beitrag 18.10.2006, 08:26
Beitrag #31


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Zitat (Peter Lustig @ 17.10.2006, 20:28) *
Warum sollte es denn unbedingt einfacher gehen? Für jemand, der sich nichts vorzuwerfen hat, sollte dies doch alles kein Problem sein.


Bezüglich der Schweizer Regelungen sehe ich schon ein Problem: Wenn nach "185-Tage-Regelung" ein FS im EU-Ausstellerland erworben werden kann, dieser in CH aber erst gültig ist, wenn man mindestens ein Jahr im Ausstellerland gelebt hat, dann ist die Freizügigkeit innerhalb Europas an der CH-Grenze nichts wert ... Und der FS auch nicht. Das hat mit "sich etwas vorzuwerfen haben" gar nichts zu tun. Auch die "anderen" stehen dann vor der Situation, daß sie den FS komplett neu machen müssen.

Man muss ja einen Wohnsitz haben, wenn man dort arbeiten will oder man nutzt ein Sonderabkommen und wohnt in grenznahen Bereichen. Da muss man ja nicht unbedingt auf der deutschen Seite wohnen: Genf, Lugano und Chur bieten auch Möglichkeiten ...

Ausserdem sind die Schweizer nicht sooooo streng, wie es immer scheint. Kann gut sein, daß trotz der Regelung, man müsse mehr als 185-Tage im Ausstellerland gelebt haben, noch andere Regeln existieren, die eine Umschreibung unter bestimmten Umständen eben doch erlauben. Da sollte man einfach mal einen CH-Anwalt zu befragen, wenn man z.B. wirklich unter den bisher genannten Umständen in die Schweiz ziehen muss. Oft geben auch die Firmen, bei denen man arbeitet, Hilfestellungen und die Behörden Erleichterungen für EU-Bürger, sodaß ein kompletter Neuerwerb u.U. ein Kinderspiel ist.


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Andreas
Beitrag 18.10.2006, 08:43
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Zitat (strichachtdoktor @ 18.10.2006, 09:26) *
Wenn nach "185-Tage-Regelung" ein FS im EU-Ausstellerland erworben werden kann, dieser in CH aber erst gültig ist, wenn man mindestens ein Jahr im Ausstellerland gelebt hat, dann ist die Freizügigkeit innerhalb Europas an der CH-Grenze nichts wert ...


Dir ist aber schon bekannt, dass die Schweiz nicht zur EU gehört? Was soll das also mit der sog. "Freizügigkeit in Europa" zu tun haben?? Unter diesem Begriff subsumiert man doch gemeinhin die Erleichterungen innerhalb der Europäischen Union. Nur weil die Schweiz zufälligerweise auch in Europa liegt, aber nicht der EU angehört, muß sie sich doch nicht zwangsläufig jedem Schmarrn der EU bedingungslos anschließen.


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Perplex
Beitrag 18.10.2006, 09:58
Beitrag #33


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.10.2006, 09:26) *
Außerdem sind die Schweizer nicht sooooo streng, wie es immer scheint. Kann gut sein, dass trotz der Regelung, man müsse mehr als 185-Tage im Ausstellerland gelebt haben, noch andere Regeln existieren, die eine Umschreibung unter bestimmten Umständen eben doch erlauben. Da sollte man einfach mal einen CH-Anwalt zu befragen, wenn man z.B. wirklich unter den bisher genannten Umständen in die Schweiz ziehen muss. Oft geben auch die Firmen, bei denen man arbeitet, Hilfestellungen und die Behörden Erleichterungen für EU-Bürger, so dass ein kompletter Neuerwerb u.U. ein Kinderspiel ist.
Das ging mir auch schon durch den Kopf, zumal man ja mit Fahrpraxis & einen gut bezahlen Job in der Schweiz, nicht viele Fahrstunden bräuchte. Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass eine vormals gültige CZ-Fahrerlaubnis, die lediglich formaljuristisch ihre Gültigkeit durch die Wohnsitzanmeldung verliert, als Verbrechen angesehen wird, wie ein Fahrer, der gar keine Fahrerlaubnis hat & dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Es können ja nicht alle so denken wie die Deutschen. Im schlimmsten Fall fliegt man halt raus & der Job ist futsch. wavey.gif Im besten Fall hat man halt 2 gültige Führerscheine & einen Job in der Schweiz. rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 18.10.2006, 23:56
Beitrag #34


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Zitat (Andreas @ 18.10.2006, 08:43) *
Dir ist aber schon bekannt, dass die Schweiz nicht zur EU gehört? Was soll das also mit der sog. "Freizügigkeit in Europa" zu tun haben?? Unter diesem Begriff subsumiert man doch gemeinhin die Erleichterungen innerhalb der Europäischen Union. Nur weil die Schweiz zufälligerweise auch in Europa liegt, aber nicht der EU angehört, muß sie sich doch nicht zwangsläufig jedem Schmarrn der EU bedingungslos anschließen.

Ja, Andreas, stell´Dir vor: Ist mir bekannt.

Ist mir auch bekannt, daß die Schweiz eine der letzten Bastionen MIT Bankgeheimnis ist - wie gut, daß die Schweizer nicht jeden Schmarrn der EU mitmachen ... (... wer auf Anraten der Deutschen, Dresdner und Commerzbank sein Geld in den Filialen nach Luxemburg geschafft hatte, der wußte plötzlich, wie "gut" Europa gelegentlich funktioniert, als er Post vom Finanzamt im Briefkasten hatte!)

"Freizügigkeit in Europa" war in diesem Fall tatsächlich doppelsinnig gemeint, denn die Schweiz liegt eben nicht zufälligerweise, aber doch ganz sicher sehr zentral, in Europa. Einen sehr interessanten Einblick in die Schweizerische Geschichte bietet Wikipedia hier.
flirt.gif


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corneliusrufus
Beitrag 19.10.2006, 22:41
Beitrag #35


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Wenn ich das "Übereinkommen vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (mit Anhängen)" (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_741_10.html), besonders Artikel 41, lese, insbesondere
Zitat
7. Dieser Artikel verpflichtet die Vertragsparteien nicht:
a) nationale oder internationale Führerscheine anzuerkennen, die im Hoheitsgebiet
einer anderen Vertragspartei für Personen ausgestellt worden sind, die
im Augenblick dieser Ausstellung ihren ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet
hatten oder deren ordentlicher Wohnsitz seit dieser Ausstellung
in ihr Hoheitsgebiet verlegt worden ist;
b) die vorgenannten Führerscheine anzuerkennen, die für Personen ausgestellt
worden sind, die zur Zeit der Ausstellung ihren ordentlichen Wohnsitz nicht
im Hoheitsgebiet hatten, in dem der Führerschein ausgestellt wurde oder deren
Wohnsitz seit dieser Ausstellung in ein anderes Hoheitsgebiet verlegt
worden ist.


dann entfällt eben die Anerkennung im Augenblick der Wohnsitznahme. Mit einer schweizer Gaststättenkonzession darf man ja auch nicht in Deutschland ein Lokal eröffnen und umgekehrt.

Die Erleichterung der Anerkennung gilt für den Durchgangsverkehr und Touristen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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katrin321
Beitrag 22.10.2006, 08:26
Beitrag #36


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Jetzt machst du den fs in der schweiz alles gut und schon , aber denkst du nicht das dich das hin und wieder mal dazu verleiten wird auch in D damit zu fahren? warum versuchst du nicht dein Problem in D in angriff zu nehmen? was wenn du in der CH auch mal den fs entzogen bekommst ?die haben gute radar in der CH wanderst du dann weiter in das nachste Land? think.gif
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Marl
Beitrag 02.11.2006, 23:19
Beitrag #37


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Also, mitm Radar hab ich überhaupt kein problem, ich bin noch nie geblitzt worden (geht mit meinem T3 auch fast ned).
Und nein, ich würde definitv nichtmehr in D fahren.
Ich kann das Problem vorerst nicht in D angehen, weil des jetzt erstmal sehr lange dauert bis ich selber in irgendeiner form eingreifen kann.
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PPP
Beitrag 13.04.2007, 08:21
Beitrag #38


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salle ,
ich blick hier garnichts mehr !!! :-)
bei mir war es so das meine Mutter am Landratsamt einen Anonymen Anruf getätigt hat. Und da ich vor längerer Zeit mal von der Polizei erwischt worden bin komm ich um die MPU hier in D nicht rum.
Da ich aber eh in die schweiz ziehen werden, wollte ich fragen wie das aussieht ob ich in D fahren darf.
Oder muss ich hier erst die MPU machen oder geht die ganze Sache auch einfacher ?!?!?!? ;-(
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Andreas
Beitrag 13.04.2007, 08:25
Beitrag #39


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Ich komme nicht ganz klar mit deiner Schilderung. blink.gif

Hast du einen deutschen oder schweizerischen FS? Warum mußt du zur MPU?


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PPP
Beitrag 13.04.2007, 08:40
Beitrag #40


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Also ich stand kurz vor der praktischen Prüfung zum D FS .
Als meine "achso liebevolle Mutter" einen anruf aufdem Landratsamt getätigt hat und gesagt hat ich rauche THC usw.
Ich wurde im September 2004 von dem Zoll angehalten und mein damaliger Kolleg hatte 0,5 Amphetamine dabei und wir sagten halbe halbe ( ich Idiot ).
Damals musste ich schon aufs Landratsamt weil ich den FS Klasse M erwerben wollte.
Das war nachdem Vorsprechen auch kein Problem mehr aber dank dem Anruf sagten Sie ich komme um eine MPU nicht mehr herum.
Der Anruf belastet mich zu sehr. na danke !!!!!
Seitdem hab ich nichts mehr gemacht in Sachen FS.
Jetzt ziehe ich in 3 Wochen zu meinem Vater in die Schweiz.
Meine Frage ist jetzt hab ich die möglichkeit den FS in der Schweiz zu machen oder muss ich da auch eine Art MPU ablegen.
Wenn Nein darf ich mit einem schweizer FS in D jemals fahren ohne die MPU abzulegen
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Andreas
Beitrag 13.04.2007, 08:45
Beitrag #41


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Zitat (PPP @ 13.04.2007, 09:40) *
Meine Frage ist jetzt hab ich die möglichkeit den FS in der Schweiz zu machen oder muss ich da auch eine Art MPU ablegen.


Das mußt du in der Schweiz nachfragen.

Zitat
darf ich mit einem schweizer FS in D jemals fahren ohne die MPU abzulegen


Nein


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PPP
Beitrag 13.04.2007, 08:51
Beitrag #42


Neuling


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Leiten denn die D Behörden die Sachen an die CH behörden weiter vonwegen MPU usw. ???

Da ich in ca. 5 Monaten in die USA für 1 jahr lang reisen werde sollte ich den Führerschein bis dort hin haben.
Dürfte ich denn mit einem schweizer FS in den USA fahren oder könnte ich in den USA sogar den FS machen und in D fahren ???
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Freelancer
Beitrag 13.04.2007, 10:11
Beitrag #43


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Zitat (PPP @ 13.04.2007, 09:51) *
oder könnte ich in den USA sogar den FS machen und in D fahren ???

NEIN, das was du brauchst um wieder in Deutschland fahren zu dürfen, ist ein EU Führerschein aus beispielsweise Polen, Österreich oder Tschechien.
Alles andere bringt dich mit Sicherheit nur in Schwierigkeiten.


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der Sachse
Beitrag 13.04.2007, 11:07
Beitrag #44


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Zitat (Freelancer @ 13.04.2007, 12:11) *
NEIN, das was du brauchst um wieder in Deutschland fahren zu dürfen, ist ein EU Führerschein aus beispielsweise Polen, Österreich oder Tschechien.
Alles andere bringt dich mit Sicherheit nur in Schwierigkeiten.


ist so nicht richtig . aus manchen us staaten werden die fs prüfungsfrei umgschrieben, kommt drauf an wo er den in den usa macht.


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PPP
Beitrag 13.04.2007, 12:05
Beitrag #45


Neuling


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aha ok merci schonmal für die schnellen Antworten !!!
Kennt einer von euch einen guten seriösen Anbieter für FS in Tschechien ??? hab mich mal im Netz informiert aber da findest ja voll viele Sachen ???


@der Sachse ich geh nach California San Diego ----) hamma oder ?? :-)
weißt du ob California so ein Staat ist oder weißt du zufällig wo ich das herkriege ???
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der Sachse
Beitrag 13.04.2007, 12:39
Beitrag #46


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http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_11_usa.php
da kannst du nachsehen


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darkstar
Beitrag 13.04.2007, 14:17
Beitrag #47


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Zitat (der Sachse @ 13.04.2007, 13:39) *
Darf ich fragen, was die deutsche Anlage 11 der FeV für eine Relevanz hat um einen FS aus der Schweiz in den USA umzuschreiben? Auch einen US FS bekommt er in D in seiner FEB damit nicht umgeschrieben... blink.gif think.gif

Für jeden Schweizer oder US-FS gilt in Deutschland immer noch §§ 4 Abs 3 IntKfZVO
Zitat
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [...]
3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

mfg
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Uwe W
Beitrag 13.04.2007, 15:05
Beitrag #48


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Die Frage ist hier zunächst, ob ein Führerscheinantrag bestandskräftig abgewiesen wurde oder ob er zurückgezogen wurde bzw. sich anderweitig erledigt hat.

Eine bestandskräftige Ablehnung müsste im Verkehrszentralregister gespeichert sein.
Diese führt dazu, dass man mit keinem Führerschein aus dem Nicht-EU-Ausland hier fahren darf, auch nicht für 6 Monate.

Liegt keine bestandskräftige Ablehnung vor, so darf man mit einem in den USA bzw. der Schweiz rechtmäßig erworbenen (d.h. bei einem mindestens 185 Tage währenden Aufenthalt!) Führerschein hier für 6 Monate fahren.

Auch wäre eine prüfungsfreie Umschreibung ggf. (hängt vom US-Bundesstaat ab) hier möglich.
Bei der Umschreibung wird aber in jedem Fall geprüft, ob eine MPU nötig ist. Das MPU-Erfordernis hat mit den Regeln für eine prüfungsfreie Umschreibung nichts zu tun.

Mit einem Führerscheinerwerb im Nicht-EU-Ausland kann man also eine deutsche MPU-Auflage nicht umgehen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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