Ladungssicherung, Abschreckende Beispiele im Bild |
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Ladungssicherung, Abschreckende Beispiele im Bild |
24.04.2007, 13:19
Beitrag
#151
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Der ganz normale Kontrollalltag also... Genau. Nicht so konzentriert jeden Tag - aber immer was dabei. Okokokok! Man kann ja nicht jeden Tag nur LaSi kontrollieren... Nein im Ernst: Die Verstoßhäufigkeit in diesem erheblichen Maße ist weit verbreitet. Das soll aber nicht heißen, daß alle so rumfahren. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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24.04.2007, 16:52
Beitrag
#152
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 10.06.2005 Wohnort: Memmingen Mitglieds-Nr.: 10206 |
Das ist nicht von einem Tag, aber immer wieder Ausfluss bei den Kontrollen. Die meisten Lkws sind ja eh Überraschungseier ;-
Bedenklich find ich dann Aussagen, dass angeblich auch Firmen es nicht erlauben z.B. Achsaggregate zu sichern, da sie durchs Niederzurren beschädigt werden könnten....wie in dem Fall auf diesem Bild: Eine "Reihe" mit 8 Achsen , insgesamt je Reihe ca. 4 Tonnen... frei stehend ohne jeglichen Formschluss, keine Antirutschmatte mit einem Gurt und Standardratsche bei 90 Grad in der Niederzurrung...und die nichtmal besonders gut und mit teils ablegereifen Gurten. Die Ladung war auch schon leicht verrutscht. ich mein, wieviel geht da kapuut bei entsprechenden Fahrbewegungen ? Der Fahrer war sehr einsichtig und machte in meinen Augen glaubwürdige Angaben zu den in diesem Fall italienischen "Vorgaben". |
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Gast_LasiLore_* |
24.04.2007, 18:00
Beitrag
#153
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Das kommt häufiger vor, dass der Absender untersagt, niederzuzurren.
Dann liegt aber eine falsche Verladung vor. Doch viele Verlader machen es sich einfach: Niederzurren: nein - aber so billig wie möglich, keine Gitterboxen, kein Spezialauflieger, keine Kosten. |
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24.04.2007, 19:06
Beitrag
#154
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Doch viele Verlader machen es sich einfach: Niederzurren: nein - aber so billig wie möglich, keine Gitterboxen, kein Spezialauflieger, keine Kosten. Klar, kann ich nur bestätigen. Ihr könnt aber als Kontrollbehörde doch auch durchaus an die Verlader herantreten und diese in die Pflicht nehmen. Das funktioniert aber wahrscheinlich nur in D. Wie schaut das denn im europäischen Ausland aus? Habt ihr da irgendwelche Möglichkeiten? -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_LasiLore_* |
24.04.2007, 21:27
Beitrag
#155
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Wenn ich Ladungssicherungsverstöße feststelle - und das ist mein Hauptthemengebiet - ist grundsätzlich Fahrer, Halter und Verlader in der Pflicht, sprich, es wird je eine OWi-Anzeige gefertigt.
Es gibt auch Ausnahmen, wenn z. B. im Laufe des Verfahrens erkannt wird, dass der Halter oder der Verlader wirklich alles getan hat, was er tun mußte, und hier kein Fehler mehr zu sehen ist. Dann empfehle ich der Bußgeldbehörde mit dem Abschluß meiner Ermittlungen, das Verfahren einzustellen. An die ausländischen Halter kommt man nur bedingt heran. Im Grenzbereich werden auch schon Bußgeldbescheide ins benachbarte Ausland geschickt - und bezahlt. Bei uns ist das jedoch nicht so. Hier ist insbesondere dem ausländischen Verlader noch nicht beizukommen. Das sieht vielleicht anders aus, wenn Europa endlich soweit ist, die Bußgelder z. B. in Polen für Deutschland einzuziehen. Und das wird sicherlich auch nicht mehr lange dauern. Grundsätzlich möchte ich aber dazu sagen, dass in meinen Augen der Verlader eine sehr große Verantwortung hat, der er viel zu selten gerecht wird. |
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24.04.2007, 21:41
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#156
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Ich hatte letztens einen Gerichtstermin, wo der Richter den Halter freigesprochen hat. Die Begründung war, dass der Halter bei einer Entfernung von 700 Km keine Einwirkungsmöglichkeit auf Verlader oder Fahrer hat.
Eine Begründung welche nachvollziehen ist. -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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25.04.2007, 15:11
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#157
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Das ist nicht von einem Tag, aber immer wieder Ausfluss bei den Kontrollen. Die meisten Lkws sind ja eh Überraschungseier ;- Bedenklich find ich dann Aussagen, dass angeblich auch Firmen es nicht erlauben z.B. Achsaggregate zu sichern, da sie durchs Niederzurren beschädigt werden könnten....wie in dem Fall auf diesem Bild: Eine "Reihe" mit 8 Achsen , insgesamt je Reihe ca. 4 Tonnen... frei stehend ohne jeglichen Formschluss, keine Antirutschmatte mit einem Gurt und Standardratsche bei 90 Grad in der Niederzurrung...und die nichtmal besonders gut und mit teils ablegereifen Gurten. Die Ladung war auch schon leicht verrutscht. ich mein, wieviel geht da kapuut bei entsprechenden Fahrbewegungen ? Der Fahrer war sehr einsichtig und machte in meinen Augen glaubwürdige Angaben zu den in diesem Fall italienischen "Vorgaben". Bei dem Teilen lachen ja die Hühner. last doch mal ein Gutachten zur Ladungssicherung in Auftrag geben. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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25.04.2007, 17:08
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#158
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 |
wenn so eine Achse durch simple LaSi beschädigt würde sollte besser keine Fz. damit ausgerüstet werden...
-------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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Gast_LasiLore_* |
25.04.2007, 18:20
Beitrag
#159
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Ich hatte letztens einen Gerichtstermin, wo der Richter den Halter freigesprochen hat. Die Begründung war, dass der Halter bei einer Entfernung von 700 Km keine Einwirkungsmöglichkeit auf Verlader oder Fahrer hat. Eine Begründung welche nachvollziehen ist. Grundsätzlich ist diese Einstellung nicht nachzuvollziehen. Natürlich hat der Halter keine oder kaum eine Möglichkeit, auf einen 700 km entfernten Vorgang einzugreifen, aber wenn es danach geht, kann sich der Halter gerade im Fernverkehr sehr häufig aus der Verantwortung stehlen. Bei meinen Lasi - Anzeigen sieht es folgendermaßen aus: - Ist der Fahrer im Bereich der Ladungssicherung nachweislich geschult worden? (und nicht nur belehrt) - Sorgt der Halter regelmäßig dafür, dass seine Fahrzeuge durch ihn oder einen Beauftragten (nicht der Fahrer!!!) überprüft werden, dass die Lasi - Hilfsmittel ausreichend vorhanden sind und auch speziell für die von mir kontrollierte Ladung? - Hat der Halter für diese Ladung das geeignete Fahrzeug eingesetzt? Bei uns werden die Halter nach 31 StVZO verurteilt, wenn der Fahrer keine Beschulung Lasi nachweisen kann (natürlich nur, wenn er etwas transportiert, was gesichert werden muß, nicht z. B. bei Silofahrzeugen u. ä.) wenn so eine Achse durch simple LaSi beschädigt würde sollte besser keine Fz. damit ausgerüstet werden... Hierbei handelt es sicherlich nicht um das Material an sich, sondern einfach um Kratzer auf dem Lack. Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 27.04.2007, 13:06 |
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26.04.2007, 22:23
Beitrag
#160
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1904 Beigetreten: 10.01.2006 Wohnort: United States Mitglieds-Nr.: 15857 |
Höchstwahrscheindlich war bei diese Urteil der Fahrer geschult & hatte die nötige Zurrmittel dabei, dann finde ich diese Urteil i.O.! Warum immer alles auf Boss schieben???
Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 27.04.2007, 13:08 -------------------- Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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Gast_LasiLore_* |
27.04.2007, 07:07
Beitrag
#161
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Hallo Rob,
"warum immer alles auf den Boss schieben", kann ich so nicht stehen lassen. Die Verantwortlichen (Halter und Verlader) werden immer noch viel zu selten herangezogewn. Vielmehr wird alles auf die Fahrer abgeschoben. Die bekommen zwar oft das Geld wieder - die Punkte aber bleiben. Und, abgesehen von Faulheit, macht der Fahrer seine Fehler nicht, weil er das möchte, sondern weil es vorgegeben wurde. |
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27.04.2007, 12:11
Beitrag
#162
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.04.2007 Wohnort: Delmenhorst Mitglieds-Nr.: 30888 |
Wenn man versucht, dem Halter einen glaubhaften Vorwurf zu machen, dann wird es ja in den Fällen schwierig, in denen er alles getan hat, was in seiner Macht stand, der Fahrer jedoch einfach nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, richtig zu sichern.
Wenn, wie von dir oben beschrieben, das geeignete Fahrzeug mit ausreichenden Sicherungsmitteln eingesetzt wurde, jedoch die Sicherung am Beladeort (nicht im Betrieb) nicht erfolgte, ist es mit der Glaubhaftigkeit der Halteranzeige bereits nicht mehr weit her. Besonders unter Berücksichtigung der deutlich erhöhten Bußgeldsätze. Wer versteht schon, dass er rund den dreifachen Satz bezahlen soll, obwohl er selbst bei dem Ladevorgang nicht anwesend sein konnte und vielleicht sogar zuvor seine Mitarbeiter ordentlich beschulen ließ. Der Halter soll sicherlich nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden, jedoch sehe ich bei ihm eher grundsätzliche Pflichten, die darin bestehen, Voraussetzungen zu schaffen (in materieller Hinsicht und aus Sicht der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit), die dem Fahrer ermöglichen, ordentliche Ladunssicherung durchzuführen. Das ist nämlich des Fahrers vornehmliche Pflicht. Ich mache mal ein Beispiel. Zimmermann XY fährt mit seinem 7,5 Tonner mit Pritschenaufbau und transportiert Bretter und Arbeitsgeräte (Kreissägen, Motorsägen, etc.) auf der nach hinten offenen (Ladebordwand weggeklappt) Ladefläche. Nach Bemängelung der Lasi wird nachgesichert. Hierbei stellt sich raus, dass sowohl Gurte zur Sicherung der Bretter, als auch ein Netz zur Sicherung von Teilen vorhanden ist und mitgeführt wird. Im Führerhaus ist auch noch ausreichend Platz für Gegenstände, die sich hinten nicht sichern lassen. Der Fahrer gab an, dass er sich vollkommen darüber im Klaren war, dass die Lasi nicht in Ordnung war. Er habe die Sicherung aufgrund der kurzen Wegstrecke vernachlässigt. Welchen Vorwurf will man in so einem Fall "sinnvoller Weise" dem Halter, nämlich dem Firmeninhaber machen ?? Außer dass man sich auf eine "pro forma" Anzeige zurückzieht. Hätten sich keine Lasi-Mittel an Bord befunden, hätte ich den Fall anders beurteilt. Hätte der Fahrer gesagt, dass der Chef ihn so losgeschickt hat um "Zeit zu sparen" auch. Noch kurz zum Verlader. Ich finde auch hier, dass man den Verantwortlichen nicht aus selbiger entlassen sollte. Jedoch sind die Möglichkeiten des Verladers häufig beschränkt, in letzter Konsequenz auf den Transport einzuwirken. Keine Frage besteht dann, wenn Fahrer XY beim Zulieferer eintrifft und sich "beladen lässt", keine Einwirkungsmöglichkeiten auf den Vorgang hat und dann seinen LKW geschlossen übernimmt. Anders sieht es aber aus, wenn Baustoffhandel XY einen Lkw beläd, für eine richtige Lastenverteilung sorgt und einer Überladung vorbeugt (bzw. diese verweigert) und den Fahrer dann darauf hinweist, dass die Ladung zu sichern ist. Wenn der Fahrer sich dann an die Arbeit begiebt, und der "Verlader" seinen nächsten Kunden bedient, sich aber letztlich nicht mehr um die Überprüfung der ersten Beladung kümmern kann, habe ich auch hier Bauchschmerzen, einzuleiten. Ich möchte hier nicht gegen Halter- und Verladeranzeigen argumentieren. Im Gegenteil, ich bin häufig froh, dass diese Möglichkeit rechtlich besteht. Ich wende mich jedoch gegen einen Automatismus in der Anzeigenfertigung. |
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27.04.2007, 13:28
Beitrag
#163
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1904 Beigetreten: 10.01.2006 Wohnort: United States Mitglieds-Nr.: 15857 |
@LasiLore:
Sebi hat schon das wesentliche gesagt, wenn der Halter bzw. Chef schon alles "getan" hat (schulung, regelmäßige LaSi-Check, ausreichende LaSi-Mittel etc...) und der Fahrer macht trotzdem nicht die korrekte LaSi (sei es aus Faulheit oder "das reicht!") ausführt, was soll der Halter aus der Ferne noch machen, dazu noch, wenn z.B. der Speditionshof in Hamburg sitzt, Verlader in München & Empfänger in Frankfurt/Main und so die Route weit ausserhalb der "schnelle" Einsicht der Verhalten von dem Fahrer ist! Hier wäre dann der Verlader viel eher anzuprangern, wenn er ein solche Fahrer ungemeldet (z.B. an Disponent or BAG) losfahren lässt! -------------------- Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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27.04.2007, 13:34
Beitrag
#164
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Ich möchte hier nicht gegen Halter- und Verladeranzeigen argumentieren. Im Gegenteil, ich bin häufig froh, dass diese Möglichkeit rechtlich besteht. Ich wende mich jedoch gegen einen Automatismus in der Anzeigenfertigung. Von einem solchen Automatismus war hier auch nie die Rede. Ich denke, es wurde klar herausgestellt, dass eine Halteranzeige nur dann erfolgt, wenn er - nicht für ein geeignetes Fahrzeug gesorgt hat oder - keine ausreichenden Ladungssicherungsmittel zur Verfügung gestellt hat. -------------------- |
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27.04.2007, 17:12
Beitrag
#165
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.04.2007 Wohnort: Delmenhorst Mitglieds-Nr.: 30888 |
Von einem solchen Automatismus war hier auch nie die Rede. Ich denke, es wurde klar herausgestellt, dass eine Halteranzeige nur dann erfolgt, wenn er - nicht für ein geeignetes Fahrzeug gesorgt hat oder - keine ausreichenden Ladungssicherungsmittel zur Verfügung gestellt hat. Entschuldige bitte. Ich wollte hier niemanden kritisieren. Ich hatte LasiLore´s Ausführungen einfach nur anders verstanden. Wenn ich Ladungssicherungsverstöße feststelle - und das ist mein Hauptthemengebiet - ist grundsätzlich Fahrer, Halter und Verlader in der Pflicht, sprich, es wird je eine OWi-Anzeige gefertigt.
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27.04.2007, 18:21
Beitrag
#166
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Entschuldige bitte. Ich wollte hier niemanden kritisieren. Ist ja kein Problem, dafür musst du dich nicht entschuldigen. Ich hatte LasiLore´s Ausführungen einfach nur anders verstanden. Wer LasiLore kennt, weiß auch, dass er sehr wohl mit Fingerspitzengefühl und der erforderlichen Umsicht an die Anzeigenfertigung geht. -------------------- |
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27.04.2007, 20:41
Beitrag
#167
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 654 Beigetreten: 29.12.2003 Wohnort: Südl. von Hamburg Mitglieds-Nr.: 1120 |
Ich arbeite bei einer Spedition (Paketdienst),und habe gerade in letzter Zeit wieder mehrfach erlebt,das Fahrzeuge bei uns Gnadenlos Überladen rausgefahren sind.Der Extremfall war wo ein Transporter statt ca. 1,3 t satte 2,3 t. drauf hatte.Er wurde promt angehalten.
Aber was soll er machen ? Wenn er sagt "Damit fahre ich nicht los" kann er sich einen neuen Job suchen. Wenn er los fährt kassiert er das Fahrverbot und die Geldstrafe. Die Verantwortung DARF NICHT allein bei den Fahrern hängen bleiben. Gruss Timo W. -------------------- "You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt." ...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door" |
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Gast_LasiLore_* |
28.04.2007, 07:21
Beitrag
#168
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Guests |
Anders sieht es aber aus, wenn Baustoffhandel XY einen Lkw beläd, für eine richtige Lastenverteilung sorgt und einer Überladung vorbeugt (bzw. diese verweigert) und den Fahrer dann darauf hinweist, dass die Ladung zu sichern ist. Wenn der Fahrer sich dann an die Arbeit begiebt, und der "Verlader" seinen nächsten Kunden bedient, sich aber letztlich nicht mehr um die Überprüfung der ersten Beladung kümmern kann, habe ich auch hier Bauchschmerzen, einzuleiten. Ich möchte hier nicht gegen Halter- und Verladeranzeigen argumentieren. Im Gegenteil, ich bin häufig froh, dass diese Möglichkeit rechtlich besteht. Ich wende mich jedoch gegen einen Automatismus in der Anzeigenfertigung. Hallo Sebi, diese einfachen Zeiten für den Verlader sind vorbei. Er ist verpflichtet, die Lasi eines jeden, von ihm beladenen Fahrzeuges zu überprüfen. Es reicht auch nicht aus, nach dem Lastverteilungsplan und den Gewichten zu beladen. Er muß sich vorher darüber im Klaren sein, ob es erforderlich ist, Antirutschmatten zu verwenden (Nachher bekommt man sich schlecht drunter). Gerade der Verlader der überwiegend gleiche Arten von Ladung verlädt, sollte wissen, wie es zu sichern ist. Einige Verlader (und es werden immer mehr) gehen soweit, dass sie bei der Endkontrolle die Lasi fotografieren, um eine Beleg zu haben, dass die Ladung orfnungsgemäß gesichert wurde. Und die Zeiten sind vorbei, da die Unterschrift des Fahrers auf dem Lieferschein dokumentiert, dass er allein für die Lasi verantwortlich ist. Diese Unterschrift ist einfach ungültig. |
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02.05.2007, 17:27
Beitrag
#169
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.04.2007 Wohnort: Delmenhorst Mitglieds-Nr.: 30888 |
Hier habe ich mal einen Ladungssicherungsverstoß, der auf den ersten Blick nicht sehr spektakulär ist, jedoch eine außerordentliche Gefahr für andere VT darstellt, wie ich finde.
Auf dem Anhänger wurde ein BigBag mit Granitsteinen (ca. 10 cm Kantenlänge) gestellt, der völlig ungesichert ist. Da der BigBag oben offen ist, können Steine herausfallen. Was hier bei einer Vollbremsung passiert, möchte ich mir nicht vorstellen. http://www.hostpix.de/file.php?dat=YfPDVXT4.JPG Der Beitrag wurde von Sebi bearbeitet: 02.05.2007, 17:28 |
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03.05.2007, 10:21
Beitrag
#170
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 21.09.2005 Wohnort: Brandenburg Mitglieds-Nr.: 13126 |
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03.05.2007, 15:23
Beitrag
#171
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 |
Was hier bei einer Vollbremsung passiert, möchte ich mir nicht vorstellen. Für die den Unfall aufnehmenden Beamten wäre es entspannt gewesen, da sich der Unfallverursacher vollautomatisch selbst gesteinigt und an der Unfallflucht gehindert hätte...natürliche Selektion nennt man das in der Tierwelt Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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03.05.2007, 15:38
Beitrag
#172
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Schmettert den Purschen zu Poden
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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31.05.2007, 10:37
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#173
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Nicht zu fassen, was hier eben auf dem Hof stand -ein Zimmermann...
Von weitem sah seine Ladung noch recht harmlos aus... [attachment=713:attachment] aber bei näherem Hinsehen hat es mir den Magen umgedreht, bei der Vorstellung, daß da ein Rad- oder Motorradfahrer drauffährt: [attachment=715:attachment] [attachment=714:attachment] Ich hab den Fahrer angesprochen, daß das ja lebensgefährlich sei!!! Er sagte, 1 m Überstand sei erlaubt und lies mich stehen. Hat der etwa recht??? Ist sowas scharfkantiges wirklich erlaubt??? Das kann ja jemanden Köpfen, der da reinfährt (genau Halshöhe von Radlern und Bikern!!! Gruß von COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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31.05.2007, 19:05
Beitrag
#174
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 |
Muaahhh....das ist ja ne fahrende Guillotine. Muß denn da nicht mindestens ein rotes Fähnchen und ein Kantenschutz dran?!?
-------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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31.05.2007, 19:51
Beitrag
#175
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Abba minnigens!
Kannman dem noch nachträglich ans Leder? Eine erzieherische Maßnahme erscheint mir dringend geboten, und Coyota ist ja Zeugin und hat Photodokumente. Würde eine Anzeige noch etwas bringen? Gruß, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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02.06.2007, 19:27
Beitrag
#176
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1904 Beigetreten: 10.01.2006 Wohnort: United States Mitglieds-Nr.: 15857 |
Leider hat der Zimmermann recht...
Laut §§22 STVO (letzte Absatz?) sind solche Teile nur verboten, wenn sie theoretisch auch nur ein cm seitlich rausragen & müssen -wenn nicht vermeidbar- BESONDERS kenntlich gemacht werden! Nach hinten = bis 1 Meter gemessen ab Heckende von KFZ-Schein-Maße ohne Kenntlichmachung erlaubt! -------------------- Ein Rob,der sich wundert, daß sein Antrag auf Poweruser aufgrund "Überwiegend sinnlose Beiträge" immer noch abgelehnt wird! Tsss... *kopfschüttel*
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03.06.2007, 10:55
Beitrag
#177
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 66 Beigetreten: 10.06.2005 Wohnort: Memmingen Mitglieds-Nr.: 10206 |
Wobei ich in einem solchen Fall auch auf den §23 zurückgreifen kann m.E. da durch diese Art der Ladung die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und die "diese leidet". Ob Ahndung ist sicher abzuwägen, aber so würd er nicht weiterfahren bei mir.
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03.06.2007, 11:07
Beitrag
#178
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Da stimme ich Yellow zu. Die Verkehrssichere Ladung ist nicht nur an die Maße nach hinten gebunden. Es heisst nicht umsonst im BG-Kat: "Sie unterließen es die Ladung verkehrssicher zu verstauen..." und verkehrssicher ist DAS nicht
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Gast_LasiLore_* |
03.06.2007, 12:15
Beitrag
#179
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Keine Frage - die Lasi ist nicht ok.
Hat aber nichts mit dem Verlader zu tun. ************** Hinweis zum §§ 22 und 23 StVO: Gem. § 22 StVO ist der Fahrer ( und jeder andere) Beteiligte dran, wenn die Lasi nicht in Ordnung ist. Der § 23 StVO richtet sich nur an den Fahrer. Hier ist der Fahrer dran, wenn er bei der Beladung nicht anwesend war und keinen Einfluß hatte, aber auch, wenn er sich nicht von der Lasi überzeugt hat. Beispiel: Der Fahrer ist beim Beladen anwesend, kann eingreifen (oder auch nicht) = § 22 StVO. Der Fahrer übernimmt eine Ladung, überprüft nicht, ob die Lasi in Ordnung oder nicht und fährt einfach los. = § 23 StVO. Unterschied: § 22 StVO = 50 Euro und 1 Punkt § 23 StVO = 50 Euro und 3 Punkte. |
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03.06.2007, 13:20
Beitrag
#180
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Also ist der Fahrer auf jeden Fall "dran"...
Was aber, wenn der nur vorgeladene und verplombte Ladungsträger (Auflieger oder Wechselbrücken) aufgenommen hat und also gar keine Möglichkeit hat, die LaSi zu kontrollieren und ggf. zu ergänzen? Überhaupt ist ja bei Fahrten unter Zollverschluß das allgemein empfohlene Nachspannen der Zurrgurte schlicht unmöglich... lg c.s. |
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03.06.2007, 13:27
Beitrag
#181
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Meinem Kenntnisstand nach gilt dieser "Haftungssausschluß für verplombte Seecontainer. Bei Wechselbrücken meldet sich voelleicht noch ein Experte.
Wegen des Nachsicherns: Die Nachzurrung muß dann eben kurz vor der Zollrechtlichen Abfertigung erfolgen. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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03.06.2007, 13:39
Beitrag
#182
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Wegen des Nachsicherns: Die Nachzurrung muß dann eben kurz vor der Zollrechtlichen Abfertigung erfolgen. Wie, bitte, soll das gehen? Die soll erstmals nach 20-30 km Fahrt erfolgen, weil frisch gezurrte Gurte durch die Erschütterungen während der Fahrt in sich nachgeben - bei längeren Fahrten soll dann regelmäßig kontrolliert und ggf. nachgespannt werden. Aber wenn der Laderaum erst mal amtlich versiegelt ist, ist nix mehr mit Nachspannen... lg c.s. |
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03.06.2007, 13:44
Beitrag
#183
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wie nah seid ihr an der Zollabfertigung? Bei entsprechender Nähe nehm' ich natürlich alles wieder zurück. In hiesiger (ländlicher) Gegend ist es in aller Rege schon eine gewisse Wegstrecke bis zum Zoll, so daß sich auf dieser Anfahrt die Ladung bereits etwas "setzen" kann.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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03.06.2007, 13:55
Beitrag
#184
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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03.06.2007, 14:07
Beitrag
#185
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Dann nehm ich alles zurück.
Mit dem Zoll am Fraport hab ich auch schon so meine Erfahrungen gesammelt. Und es war keine einzige gute dabei... Die schienen wirklich auf Lahmarschigkeit und Schikane gedrillt zu sein. Kein Vergleich zu deren Kollegen am Flughafen München. Dort ist korrekte Bürgerfreundlichkeit angesagt.Aber das ist ein anderes Thema... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
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Gast_LasiLore_* |
03.06.2007, 14:12
Beitrag
#186
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Meinem Kenntnisstand nach gilt dieser "Haftungssausschluß für verplombte Seecontainer. Bei Wechselbrücken meldet sich voelleicht noch ein Experte. Wegen des Nachsicherns: Die Nachzurrung muß dann eben kurz vor der Zollrechtlichen Abfertigung erfolgen. Zunächst mal etwas Grundsätzliches: Der Fahrer ist immer und als erster verantwortlich. Parallel ist der Halter und der Verlader dran. Der Fahrer ist raus, wenn die Ladung verplombt wurde und er während der Fahrt nicht gemerkt hat, dass mit der Lasi etwas nicht stimmt. Problem der Nachweisbarkeit. Wechselbrücken ist auf einer ganz anderen Schiene zu sehen. Der Fahrer muß sich davon überzeugen, dass die Lasi in Ordnung ist. Auch eine Firmenplombe darf kein Problem sein (ist es aber meistens). |
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03.06.2007, 14:20
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#187
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Mit dem Zoll am Fraport hab ich auch schon so meine Erfahrungen gesammelt. Und es war keine einzige gute dabei... Die schienen wirklich auf Lahmarschigkeit und Schikane gedrillt zu sein. War das im Passagierbereich? Die Zollämter in den Frachtbereichen bieten diesbezüglich nämlich kaum Anlaß zur Kritik Zitat Aber das ist ein anderes Thema... Stimmt... lg c.s. |
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02.07.2007, 13:58
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#188
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 06.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31392 |
Hi,
ich habe gestern auch ein interessantes Bild aufnehmen können. Einer unserer Kraftfahrer wollte so vom Hof fahren. Es seinen ja nur 15 km und außerdem wäre alles ja formschlüssig und ineinander verkeilt... -------------------- Liebe Grüße,
Frank-DeBÖ Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum und stehen unter dem besonderen Schutz des Urheberrechts. Vervielfältigung, Verleih und Verkauf werden strafrechtlich verfolgt... |
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02.07.2007, 17:56
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#189
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2377 Beigetreten: 24.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23488 |
Eindeutig ein ungeeignetes Fahrzeug.... für Schüttgut nimmt man 'ne Kippmulde!
Klatze -------------------- Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut! |
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02.07.2007, 18:17
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#190
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Hi, ich habe gestern auch ein interessantes Bild aufnehmen können. Einer unserer Kraftfahrer wollte so vom Hof fahren. Wahrlich interessant! Darf ich fragen, was ihr so fahrt!? Sperrmüll? Nix fürungut, aber das ist schon sehr abenteuerlich! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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02.07.2007, 18:41
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#191
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Aber gerade solche Transporte sind leodergottes an der Tagesordnung.
Ich würde mir mehrs so verantwortungsbewusste Chefs wünschen, die solche Transporte aufhalten. Leider werden viel soche Transportsünden mit Wissen der Vorgesetzten durchgeführt oder sogar von denen angeordnet... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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02.07.2007, 18:53
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#192
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Aber gerade solche Transporte sind leodergottes an der Tagesordnung. Das ist mir durchaus klar. Zitat Ich würde mir mehrs so verantwortungsbewusste Chefs wünschen, die solche Transporte aufhalten. Vollkommen deiner Meinung! Zitat Leider werden viel soche Transportsünden mit Wissen der Vorgesetzten durchgeführt oder sogar von denen angeordnet... Leider auch wahr! Ich möchte ja Frank-DeBÖ auch nichts unterstellen, aber die Naivität eines Fahrers, der SO lädt, gibt mir schon zu denken.... aber da gibt es eben viele Möglichkeiten... Aushilfsfahrer, Sperrmüllfahrer... die ständig überwacht werden müssen..!? -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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02.07.2007, 18:58
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#193
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 06.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31392 |
Es war kein Sperrmülltransport. Das Material sollte zu einer Veranstaltung transportiert und anschließend noch verwendet werden
Und ihr könnt sicher sein, dass DIESES Fahrzeug mit DIESEM Fahrer SO nicht vom Hof gefahren ist -------------------- Liebe Grüße,
Frank-DeBÖ Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum und stehen unter dem besonderen Schutz des Urheberrechts. Vervielfältigung, Verleih und Verkauf werden strafrechtlich verfolgt... |
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02.07.2007, 19:00
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#194
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Und ihr könnt sicher sein, dass DIESES Fahrzeug mit DIESEM Fahrer SO nicht vom Hof gefahren ist ... und das ist gut so! Hat der Fahrer auch was daraus gelernt? -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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02.07.2007, 19:11
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#195
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 06.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31392 |
Ich fürchte leider nein. Wahrscheinlich lernt er es erst, wenn was passiert oder die Freunde von oder mit der Kelle winken.
Ansonsten hilft immer nur Ermahnen und wieder Ermahnen. Rund um die Uhr Kontrollieren kann man halt einfach niemanden. Das harte Durchgreifen traut sich leider bisher niemand, weil es im ehrenamtlichen Bereich passiert und man Angst hat, dadurch auch andere Leute abzuschrecken... -------------------- Liebe Grüße,
Frank-DeBÖ Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum und stehen unter dem besonderen Schutz des Urheberrechts. Vervielfältigung, Verleih und Verkauf werden strafrechtlich verfolgt... |
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02.07.2007, 19:25
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#196
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Ich fürchte leider nein. Wahrscheinlich lernt er es erst, wenn was passiert oder die Freunde von oder mit der Kelle winken. Ansonsten hilft immer nur Ermahnen und wieder Ermahnen. Rund um die Uhr Kontrollieren kann man halt einfach niemanden. Das harte Durchgreifen traut sich leider bisher niemand, weil es im ehrenamtlichen Bereich passiert und man Angst hat, dadurch auch andere Leute abzuschrecken... Ja, so läuft es leider. Immer wieder frustrierend für alle die sich, auch hier, engagieren! Bleibt immer nur wieder der Appell, mangelnde Ladungssicherung knallhart zu bestrafen! Es muss aber scheinbar immer erst etwas passieren... Bleibe aber bitte bei deiner Einstellung. Kontrolliere was möglich ist und führe den "Fahrern" mal die Bilder, die Du z.B. hier finden kannst, vor die Nase! In den FAQ findest Du viele Hinweise und auch Bilder, die evtl. abschreckende/erziehende Wirkung haben können. Und bis hierher spricht nur der Laie; warte mal ab, bis sich die echten Profis hier melden... -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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02.07.2007, 20:02
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#197
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 135 Beigetreten: 06.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31392 |
Hey,
die hab ich ja noch gar nicht gesehen. Vielleicht kann man daraus ja mal ne Powerpoint-Präsentation zu Schulungszwecken stricken. Allerdings werd ich mir dann bestimmt von den "erfahrenen Kraftfahrern" anhören müssen, dass ihnen jemand, der "nur" nen B-Schein hat, nix zu sagen braucht Aber das wird sich ja bald ändern. Hatte Samstag das erste Mal Fahrschule Aber ich glaub, das ist Naja, mal schauen, was sich in den Köpfen noch richten lässt, bevor die Köpfe gerichtet werden... -------------------- Liebe Grüße,
Frank-DeBÖ Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum und stehen unter dem besonderen Schutz des Urheberrechts. Vervielfältigung, Verleih und Verkauf werden strafrechtlich verfolgt... |
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02.07.2007, 20:18
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#198
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1683 Beigetreten: 25.12.2005 Wohnort: Bardowick bei Lüneburg Mitglieds-Nr.: 15610 |
Allerdings werd ich mir dann bestimmt von den "erfahrenen Kraftfahrern" anhören müssen, dass ihnen jemand, der "nur" nen B-Schein hat, nix zu sagen braucht Wer Lasi so Praktiziert ist kein "erfahrener Kraftfahrer"sondern ein Amateur, und sollte nicht über Fahrer mit FS B lästern. Meines Wissens gibt es von der BGF einen Lehrfilm zur Lasi der sehr drastisch ist -------------------- Gruß Werner
Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten |
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Gast_BAB3_* |
03.07.2007, 19:07
Beitrag
#199
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...Ist sowas scharfkantiges wirklich erlaubt???... Wenn es einen glatten Schnitt geben soll, ja ..Aber gerade solche Transporte sind leodergottes an der Tagesordnung... Das ist genau der Punkt, das ist leider wirklich an der Tagesordnung. Und dabei kontrolliere ich fast nur die kleinen Sprinter o.ä., also die mit Ladefläche, bei denen alles, aber auch wirklich alles einfach auf die Ladefläche geschmissen wird, was der moderne Handwerker so braucht. Schubkarre, Besen, Schaufel, Trennschleifer uswusw. Ladungssicherung? "Wozu denn Herr Wachtmeister, ich fahre schon seit 40 Jahren so, da ist noch nie was passiert..." Dann kommen die Spezialisten, die 80-100 Kg schweren Randsteine lose auf die Ladefläche, jedoch an das hintere Ende legen, so dass die Dinger auch richtig Schwung bei einer Vollbremsung bekommen. Uuups, was erzähle ich denn da? Ich hab doch jetzt glatt vergessen, dass die Sachen so schwer sind, dass sie gar nicht rutschen können Und das sind nur die kleinen LKW, von den großen, bei denen ich erst die Gardine aufmachen lassen muss, ganz zu schweigen... |
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03.07.2007, 19:15
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#200
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Das ist genau der Punkt, das ist leider wirklich an der Tagesordnung. Und dabei kontrolliere ich fast nur die kleinen Sprinter o.ä., also die mit Ladefläche, bei denen alles, aber auch wirklich alles einfach auf die Ladefläche geschmissen wird, was der moderne Handwerker so braucht. Schubkarre, Besen, Schaufel, Trennschleifer uswusw. Ladungssicherung? "Wozu denn Herr Wachtmeister, ich fahre schon seit 40 Jahren so, da ist noch nie was passiert..." Dann kommen die Spezialisten, die 80-100 Kg schweren Randsteine lose auf die Ladefläche, jedoch an das hintere Ende legen, so dass die Dinger auch richtig Schwung bei einer Vollbremsung bekommen. Uuups, was erzähle ich denn da? Ich hab doch jetzt glatt vergessen, dass die Sachen so schwer sind, dass sie gar nicht rutschen können Und das sind nur die kleinen LKW, von den großen, bei denen ich erst die Gardine aufmachen lassen muss, ganz zu schweigen... Das sind bei uns die Ausreden Nr.1(x) und Nr.2 (wobei x=Anzahl der Jahre) -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 03:51 |