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> Unfall 1 Jahr nach der 1,6 Promille-Fahrt mit MPU..., hatte gestern einen schlimmen Unfall...
Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 10:11
Beitrag #1


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Hallo!

Hier meine Kurzgeschichte zum Vorherigen Vorfall: whistling.gif blushing.gif
10.10.05 als Geisterfahrerin auf der falschen Autobahnstraßenseite mit
1,6 Promille verfolgt worden.
Führerscheinentzug für 10 Monate (laut Gericht, ingesamt mit Wartezeit 12 Monate), Festnahme, Blutabnahme, etc.
Dann 9 mal Psychologische Intensivberatung, Mainz Modell 77, Aufbauseminar
(da ich zu dem Zeit Punkt noch knapp in der Probezeit war) und MPU...

MPU sofort bestanden, am 3. Juli 06 meinen Führerschein wieder bekommen,
Probezeit wurde auf 4 Jahre erhöht. Keine Punkte mehr in Flensburg, da neuer Lappen.

Gestern: police.gif police.gif police.gif
Von der Arbeit zu ner Freundin gefahren (kein Arbeitsunfall?!?), nach 2 km wollte ich links
abbiegen, es war dunkel (20:00 Uhr) und dachte da würde jemand blinken (ob es wirklich so
war, ich weiß nur noch Bruchteile) und wollte abbiegen... Unfall Frontal gegen eine 60 jährige
Frau, beide Autos Totalschaden. Sie leicht verletzt (Bein tat weh, Rippe vielleicht angeknackst),
Ich Handgelenk, Knie und Hüfte verstaucht, sonst alles Bestens...

Also definitiv war ich Schuld...
Muss ich zur MPU???
Wie hoch wird die Strafe wohl ausfallen?

Vorneweg noch: Ich werde eine 2. MPU definitiv nicht machen...

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
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Jens
Beitrag 29.10.2006, 10:22
Beitrag #2


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Zitat (Jalapeno @ 29.10.2006, 10:11) *
Wie hoch wird die Strafe wohl ausfallen?
60,- EUR Bußgeld, 3 Punkte, (A-Verstoß)
Zitat (Jalapeno @ 29.10.2006, 10:11) *
Muss ich zur MPU???
Da dir schonmal die FE entzogen wurde gilt für dich §2a StVG, Abs. 5
Zitat (StVG)
Auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
und das bedeutet wohl, daß eine MPU angeordnet wird.


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Hornblower
Beitrag 29.10.2006, 10:23
Beitrag #3


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Hallo Jalapeno,

vielleicht liegst an der frühen Morgenstunde, aber irgendwie habe ich nicht verstanden, was gestern passiert ist. Bist Du gestern beim Abbiegen im Gegenverkehr gelandet?

Nur nebenbei: Hattest Du Alkohol getrunken?

War das andere Fahrzeug unbeleuchtet?

Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 10:33
Beitrag #4


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Wollte links abbiegen, und bin im Gegenverkehr gelandet sozusagen.
War nüchtern (kam von der Arbeit)
Das andere Fahrzeug war beleuchtet ich dachte es hätte geblinkt oder
vielleicht dachte ich dass die beiden Autos auf der Gegenstraßenseite geblinkt haben
und dass ich ja dann da auch einbiegen kann... mein Tempo war vielleicht bei 15 oder 20 km/h.
Wie gesagt ich weiß es nicht und ich kann es mir auch nicht mehr erklären im Nachhinein.
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blue0711
Beitrag 29.10.2006, 10:36
Beitrag #5


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Zitat (jensl669 @ 29.10.2006, 10:22) *
60,- EUR Bußgeld, 3 Punkte, (A-Verstoß)
Woher holst du das?
Bei Abbiege- oder Vorfahrtsverstössen finde ich nichts, was da passen würde. think.gif

Zumal noch die Frage offen ist, ob es denn nun ein Abbiege- oder Vorfahrtsverstoss war.

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 10:37
Beitrag #6


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Also ganz klar war ich Schuld und ich nehme an, dass es ein Vorfahrtsverstoß war...
Mir hat jemand gesagt 1/2 Monatsgehalt und 6 oder 7 Punkte...
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blue0711
Beitrag 29.10.2006, 10:39
Beitrag #7


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Zitat (Jalapeno @ 29.10.2006, 10:33) *
Wollte links abbiegen, und bin im Gegenverkehr gelandet sozusagen.
War das eine Strasse mit getrennten Richtungsfahrbahnen und du hast die falsche Einfahrt genommen oder hast du nur die Kurve zu eng genommen?

Wie war die Vorfahrtsregelung auf der Kreuzung?

Gruss
kai


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Gruß Kai
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Jens
Beitrag 29.10.2006, 10:43
Beitrag #8


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Zitat (blue0711 @ 29.10.2006, 10:36) *
Woher holst du das?
Bei Abbiege- oder Vorfahrtsverstössen finde ich nichts, was da passen würde. think.gif
BKat 34 in Verbindung mit Tabelle 4.
Zitat (blue0711 @ 29.10.2006, 10:36) *
Zumal noch die Frage offen ist, ob es denn nun ein Abbiege- oder Vorfahrtsverstoss war.
Das könnte natürlich sein, dann wäre es evtl. BKat 40, was in Verbindung mit Tabelle 4 dann 50,- EUR, 2 Punkte bedeutet. Auch ein A-Verstoß, also würde auch in dem Fall die Anordnung der MPU folgen.


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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 10:46
Beitrag #9


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Also es war eine breite Straße mit einer linksabbiege-Spur. Da ist normal ne Ampel,
aber um 20 Uhr ist die Aus. Die Fahrbahnen sind nichft baulich getrennt, nur durch Striche
gekennzeichnet. Ich war jedenfalls auf der Abbiegespur. Das ist so ne Art Landstraße auf
der darf man 70 fahren in der Nähre der Abbiegespur, sonst 100. Ich war auf der Abbiegespur,
dachte da blinkt jemand auch in diese Straße ein und ich fahr dann langsam hinterher...
Also ist diejenige, die auf der Gegenseite der Landstraße war mit 70 km/h geradeaus gefahren, statt
wie ich dachte, rechts abgebogen...
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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 11:06
Beitrag #10


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Noch 2 Fragen:

Würde mir ein Anwalt vielleicht irgendwie helfen können?
Werd ich den Führerschein neu machen müssen oder wie lang wird die Sperrfrist sein?
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Jens
Beitrag 29.10.2006, 11:10
Beitrag #11


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Meines Wissens wird dir erst dann die FE entzogen, wenn du die angeordnete MPU nicht innerhalb der Frist machst bzw sie eben nicht positiv ist.


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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 11:11
Beitrag #12


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Zitat (jensl669 @ 29.10.2006, 11:10) *
Meines Wissens wird dir erst dann die FE entzogen, wenn du die angeordnete MPU nicht innerhalb der Frist machst bzw sie eben nicht positiv ist.



Die letzte MPU war schon positiv... so ein Glück hab ich sicher nicht.
Das wird wohl wieder sehr teuer...
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Jens
Beitrag 29.10.2006, 11:14
Beitrag #13


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Zitat (Jalapeno @ 29.10.2006, 11:11) *
Die letzte MPU war schon positiv... so ein Glück hab ich sicher nicht.
Das wird wohl wieder sehr teuer...
Diesmal wirst du eine andere Fragestellung haben, da es ja nicht um Alkohol geht, dadurch wird es etwas billiger (Guckst du hier).


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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 11:19
Beitrag #14


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Zitat (jensl669 @ 29.10.2006, 11:14) *
Zitat (Jalapeno @ 29.10.2006, 11:11) *
Die letzte MPU war schon positiv... so ein Glück hab ich sicher nicht.
Das wird wohl wieder sehr teuer...
Diesmal wirst du eine andere Fragestellung haben, da es ja nicht um Alkohol geht, dadurch wird es etwas billiger (Guckst du hier).



Wow 40 EUR weniger wie die Letze crybaby.gif
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kaltstart
Beitrag 29.10.2006, 11:28
Beitrag #15


Neuling


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Nachdem die Unfallgegnerin offensichtlich verletzt wurde, müßte es doch auch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geben, oder täusche ich mich da?
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corneliusrufus
Beitrag 29.10.2006, 13:11
Beitrag #16


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Selbst wenn Deine Unfallgegnerin geblinkt hätte, dann würdest Du wohl dennoch eine gehörigen Schuldanteil bekommen, also A-Verstoß.

Das Blinken oder nicht Blinken kann durch einen Gutacher festgestellt werden. Wennd as Ziel ist, einen möglichen Mitschuldanteil der Unfallgegenerin festzustellen, dann kannst Du die Verformungen in beiden Autos feststellen lassen. Daraus ergeben sich die geschwindigkeiten. Vielelicht fuhr Deine Unfallgegenerin mehr als 70 km/h?

Ob die MPU schwieirg wird, hängt auch von den ursachen hier und damals ab. Warum bist Du auf der Gegenfahrbahn gelandet? All das, was Du damals gesagt hast, kann prinzipiell von Dir wiederholt werden. Es führte ja auch zum Bestehen.

Wichtig sit, dass Du den Grund findestm, warum Dir das passiert ist. Nachd er Arbeit ist man typischerweise abgespannt..

Warum willst Du nicht mehr zur MPU? Wie wilst Du dann eine FE erwerben?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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rhein-culture
Beitrag 29.10.2006, 14:04
Beitrag #17


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Zitat
Das Blinken oder nicht Blinken kann durch einen Gutacher festgestellt werden. Wennd as Ziel ist, einen möglichen Mitschuldanteil der Unfallgegenerin festzustellen, dann kannst Du die Verformungen in beiden Autos feststellen lassen. Daraus ergeben sich die geschwindigkeiten. Vielelicht fuhr Deine Unfallgegenerin mehr als 70 km/h?

Also ich hatte mal einen Unfall mit nem Kumpel, wo uns ein 5er BMW als wir abbiegen wollten von der Strasse geschossen hat, angeblich hätten wir nicht geblinkt...( haben wir...).
Die Polizei und ein Gutachter meinten, das es sehr schwer wäre nachzuweisen, ob jemand geblinkt hätte (gerade in diesem Moment müsste der Impuls des Blinklichtes angewesen sein, also ne 50/50 Chance..).
Korrigiert mich bitte, aber das war das, was uns dazu gesagt wurde...
LG
Sascha
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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 19:00
Beitrag #18


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Zitat (Jalapeno @ 29.10.2006, 11:06) *
Noch 2 Fragen:

Würde mir ein Anwalt vielleicht irgendwie helfen können?
Werd ich den Führerschein neu machen müssen oder wie lang wird die Sperrfrist sein?



Wär super, wenn mir jemand sagen könnte wielange ich mich aufs Radfahren einstellen muss crybaby.gif
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Jalapeno
Beitrag 29.10.2006, 21:06
Beitrag #19


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Okay, Anwalt kann ich mir eh nicht leisten. Aber würde der überhaupt was bringen?
Wielange wird die Sperrfrist ausfallen? Weiß das jemand?
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Jens
Beitrag 29.10.2006, 21:13
Beitrag #20


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Zitat (Jalapeno @ 29.10.2006, 21:06) *
Wielange wird die Sperrfrist ausfallen? Weiß das jemand?
Du bekommst keine Sperrfrist. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an. Du bekommst eine Frist gesetzt, innerhalb der du ein positives Gutachten vorlegen mußt. Schaffst du das nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Falls es soweit kommen sollte kannst du jederzeit eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die du bekommst sobald du eine positive MPU beibringst.


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darkstar
Beitrag 29.10.2006, 21:22
Beitrag #21


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Also erstmal langsam. Wir wissen ja nicht was vorgeworfen wird und Hellsehen können wir nicht. Was haben denn die police.gif gesagt? Das Verfahren wegen fKV bringt wenn es durchgeht auch nicht unbedingt eine Sperrfrist siehe klick.

Was jetzt genau auf dich zukommt kann keiner sagen außer das wenn du einen A Verstoß (grob alles über 35€) kassierst du erneut zur MPU gehst, da jeder A-Verstoß in der Restprobezeit dazu führt. Ich würde erstmal abwarten was vorgeworfen wird und mich dann wieder melden. Hier sind dann Leute die sich damit auskennen.

Selbst wenn du erneut zur MPU mußt, bedeutet das nicht notwendigerweise Entzug der FE. Das hängt davon ab wie schnell das Verfahren der FSST bekannt wird. Bei einer VerkehrsrechtsMPU gibts auch keinen "Abstinenznachweis". Also erstmal locker bleiben.

mfg
darkstar


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Jalapeno
Beitrag 30.10.2006, 17:18
Beitrag #22


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Na ja immerhin wüsste ich nicht was ich der MPU-Tante sagen sollte, da ich seit 10.10.05 nie wieder einen Schluck Alkohol getrunken habe... und was anderes... ich denke mit "ich hab den nicht gesehen" oder "shit happens" wird sie sich nicht zufrieden geben... Wohl MPU x 2 crybaby.gif
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Jalapeno
Beitrag 08.11.2006, 21:21
Beitrag #23


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Hallo,

also irgendwie glaub ich nimmer so ganz dass ich ne MPU machen muss
aber die 21 Feuerwehrmänner die da im Einsatz waren um mein Auto
von der Straße zu popeln - die muss ich bezahlen oder???
Ich hab die nicht gerufen, nicht gewollt und nix...
genauso der DRK... wollt ich nicht, die ham mich gezwungen da rein zu sitzen
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darkstar
Beitrag 08.11.2006, 21:43
Beitrag #24


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Zitat (Jalapeno @ 08.11.2006, 21:21) *
also irgendwie glaub ich nimmer so ganz dass ich ne MPU machen muss
Worauf gründet sich denn diese Vermutung? Wenn du noch in der Restprobezeit bist und das ein A-Verstoß ist dann wird in der Regel eine angeordnet. Mit "glauben" ist da nichts, du wärst da nicht der erste Fall hier im Board, die Rechtsgrundlage wurde dir im ersten Post genannt. Die Frage ist ob dir auch etwas vorgeworfen wird was für einen A-Verstoß reicht. Bei solchen Vorfahrtsunfällen würde ich mal spontan ja sagen, obwohl man sich nie sicher sein kann. Das könnte u.U. eine Angelegenheit sein wo sich ein Anwalt lohnt.
Zitat (Jalapeno @ 08.11.2006, 21:21) *
aber die 21 Feuerwehrmänner die da im Einsatz waren um mein Auto
von der Straße zu popeln - die muss ich bezahlen oder???
Ich hab die nicht gerufen, nicht gewollt und nix...
genauso der DRK... wollt ich nicht, die ham mich gezwungen da rein zu sitzen
Achso du wolltest dein Auto selbst von der Straße entfernen, die vermutlich ausgelaufene Kühlflüssigkeit mit nichtvorhandenem Bindemittel aufnehmen und dich mit nem Heftpflaster verarzten oder wie? blink.gif

Solche Kosten werden üblicherweise von der Versicherung übernommen. whistling.gif

mfg
darkstar


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Borsti
Beitrag 08.11.2006, 22:49
Beitrag #25


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Zitat (rhein-culture @ 29.10.2006, 14:04) *
Die Polizei und ein Gutachter meinten, das es sehr schwer wäre nachzuweisen, ob jemand geblinkt hätte (gerade in diesem Moment müsste der Impuls des Blinklichtes angewesen sein, also ne 50/50 Chance..).
Korrigiert mich bitte, aber das war das, was uns dazu gesagt wurde...


Korrektur: Es ist für die Feststellung des Gutachters unerheblich, ob der Blinker gerade "geblinkt" oder "geschwiegen" hat... Man kann das problemlos feststellen. Allerdings hätte man dann vor Ort die/das Fahrzeug(e) sicherstellen müssen. Jetzt im Nachhinein wird das problematisch! think.gif


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Jalapeno
Beitrag 29.11.2006, 12:59
Beitrag #26


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Ich hab immernoch nix gehört crybaby.gif
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Jalapeno
Beitrag 10.12.2006, 18:23
Beitrag #27


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Ich hab vom Staatsanwalt ein Schreiben bekommen,
dass er das Verfahren wegen körperverletzung eingestellt hat.
wink.gif wink.gif wink.gif wink.gif wink.gif wink.gif wink.gif
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