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> Meldung an Führerscheinstelle, Was bedeutet das im Klartext?
Philix
Beitrag 29.10.2006, 10:28
Beitrag #1


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Ich bin gestern von einer Polizeistreife angehalten worden. Der Beamte meinte ich wäre viel zu schnell gefahren, wäre mit quietschenden Reifen um die Kurve un hätte beinahe eine rote Ampel überfahren. Er hätte mich schon von ganz weit gehört.

Er meinte er hätte 100 km/h fahren müssen um mich einzuholen. Was mich absolut nicht wundert, da er aus einer Seitenstraße kam und mich ca. 150 m verfolgen musste!

Ich habe natürlich keine Schuld eingeräumt, ich war ja auch nicht wirklich zu schnell (vielleicht 60 km/h laut Tacho).
Meine Reifen haben auch nicht gequietscht!!!
Und die rote Ampel habe ich sehr wohl gesehen, ich bin nach der Kurve auf die Ampel zu gefahren, habe kurz gebremst, da wurde diese auch schon wieder grün und ich hab wieder beschleunigt.

Der (sehr unfreundliche) meinte: "Sie spinnen ja wohl!". Muss ich mir das gefallen lassen? Kann ich doch auch nicht einfach zu ihm sagen.

Man muss dazu sagen, dass ich ein sehr auffälliges Auto fahre, was auch nicht gerade leise ist. Es hat aber Alles den Segen des TÜV. Und das ich mit meinem Auto etwas schneller um die Kurven komme ist doch nicht mein Problem, solange ich die erlaubte Geschwindigkeit nicht überschreite, auf meiner Fahrbahn bleibe (ohne das Reifen quietschen etc.) und die Ampel und andere Verkehrsregeln beachte.

Der Alkohol und Drogentest war natürlich auch negativ.

Jetzt meinte der Polizist, er würde eine Meldung an die Führerscheinstelle machen! Keine Anzeige!
Was bedeutet das im Klartext? Was will er denen sagen? Welche Kosequenzen soll das haben? Ich hab doch nichts verbotenes getan und nachweisen das ich zu schell gewesen wäre kann er ja auch nicht.
Bekomme ich da irgendwelche Post? Soll ich mir dann nen Anwalt nehmen? Habe Verkehrsrechtsschutz.

Gruß Philix


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abc-xyz
Beitrag 29.10.2006, 11:42
Beitrag #2


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Eine Meldung an die Führerscheinstelle bedeutet, dass die Polizisten meinen, dass mal überprüft werden sollte, ob du charakterlich zur Teilnahme am Straßenverkehr geeigent bist. Offensichtlich sahen die beiden Anhaltspunkte dafür, dass dem nicht so ist.
Wenn der von Dir geschilderte Sachverhalt so stimmt, kann ich mir vorstellen, dass die Meldung dort in die Rundablage kommt. Erst wenn Du tatsächlich aufgefordert wirst, irgendwelche Gutachten oder so ähnlich beizubringen, kann es kritisch werden (glaube ich aber nicht).

Zum Anwalt: solange von der Führerscheinstelle nichts kommt, brauchst Du keinen. Gegen die Meldung der Polizei an diese Behörde kann er eh nichts unternehmen.


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Philix
Beitrag 29.10.2006, 19:30
Beitrag #3


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Na prikelnd! Nur weil dieser police.gif der Meinung ist, gesehen zu haben, dass ich mit quietschenden Reifen unterwegs war und ich die Ampel nicht gesehen hätte bin ich quasi vorgemerkt! Und das alles hat er aus der Seitenstraße um die Hausecke gesehen! rofl1.gif Und meine Bremslichter vor der Ampel hat er natürlich voll übersehen. dry.gif

Ich glaub der war neidisch, dass sein Einsatzwagen kein Koni-Fahrwerk hat! tongue.gif Ich fand das recht wilkürlich, die Geschwindigkeit ist doch recht schwer einzuschätzen, und das ne Ente nicht so gut um die Kurve kommt wie ein Ferrari ist ja wohl klar.

Was wäre denn, wenn wir mal annehmen, dass es erneut eine solche Meldung gibt? Egal ob morgen oder in 2 Jahren? Was für Gutachten muss man da evtl. bringen? MPU?

Ich könnt mich echt aufregen über den police.gif ! ranting.gif shutup.gif Naja... seis drum!


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Coyota
Beitrag 29.10.2006, 20:02
Beitrag #4


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Zitat (Philix @ 29.10.2006, 19:30) *
Was wäre denn, wenn wir mal annehmen, dass es erneut eine solche Meldung gibt? Egal ob morgen oder in 2 Jahren? Was für Gutachten muss man da evtl. bringen? MPU?


Hier ein Auszug aus einem Mustergutachten der Jurathek, worum es bei den MPU-Fragestellungen bei Verkehrsverstößen geht:

Zitat
Erläuterung der Eignungsbedenken und Voraussetzungen für eine günstige Prognose

Forschungsergebnisse weisen sowohl für Personen, die durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind als auch Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, im Straßenverkehr ein besonderes Risiko aus.

Aufgrund der besonderen Unfallbelastung in den ersten Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis unterliegen Fahranfänger nach § 2a StVG (Fahrerlaubnis auf Probe) besonderen Bedingungen hinsichtlich der Anordnung von Nachschulungsmaßnahmen und der Überprüfung der Fahreignung. Behördliche Eignungszweifel werden in der Regel bei erneuter Auffälligkeit nach vorausgegangenen Maßnahmen (z. B. Entzug der Fahrerlaubnis) oder dann geäußert, wenn die Umstände des Einzelfalls bereits den Verdacht auf Ungeeignetheit begründen.

Eine Verkehrsauffälligkeit in der Probezeit trotz des Wissens um die Gefahr für die Fahrerlaubnis setzt entweder bereits verfestigte ungünstige Gewohnheiten oder eine generelle, oft jugendtypische Ablehnung normativer Einschränkungen persönlicher Freiräume voraus.


Hst Du denn schon Verkehrsstrafen oder Punkte bekommen ? Mit einem auffälligen Sportwagen steht man sicher unter intensiverer "Beobachtung" der Ordnungshüter, als die Oma mit dem Lupo. Du solltest daher überlegen, Dein Fahrverhalten vielleicht etwas unaufälliger zu gestalten... think.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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Philix
Beitrag 29.10.2006, 21:09
Beitrag #5


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Zitat (Coyota @ 29.10.2006, 20:02) *
Hst Du denn schon Verkehrsstrafen oder Punkte bekommen ?


Ja blushing.gif , passiert doch einigen mal.

Zitat (Coyota @ 29.10.2006, 20:02) *
Du solltest daher überlegen, Dein Fahrverhalten vielleicht etwas unaufälliger zu gestalten... think.gif


Ich hab ja gegen keinerlei Verkehrsregeln verstoßen! Die halten mich ja auch so oft genug an. Ich denke einfach das es etwas krasser klingt und aussieht wenn ich mit meinem Auto um die Kurve komme, als wenn da ein Serienwagen mit gleichem Tempo rum fährt, ist halt deutlich leiser und weniger holprig!

Naja, was will man machen, die haben Leute wie mich hier eh auf dem Kieker! Toll das, dass ich für Nichts bestraft werden! ranting.gif

Danke für eure Antworten, mal schaun was noch so auf mich zu kommt und passiert.


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Coyota
Beitrag 29.10.2006, 21:27
Beitrag #6


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Zitat (Philix @ 29.10.2006, 21:09) *
Zitat (Coyota @ 29.10.2006, 20:02) *

Hst Du denn schon Verkehrsstrafen oder Punkte bekommen ?

Ja blushing.gif , passiert doch einigen mal.


Mach mal eine Liste, welche Verstösse, Strafen und wann etwa. Hattest Du schon mal ein Fahrverbot ? Bist Du noch in der Probezeit ?

Ich frage, weil eine MPU tatsächlich in den Bereich des Möglichen rückt, wenn Du schon eine ziemliche Latte an Voreinträgen hast und der Polizist jetzt der Fsst Bescheid gibt... think.gif

Wenn Du diesmal nichts gemacht hast, hattest Du Pech... zur falschen Zeit am falschen Ort und mit Deinem Auto offensichtlich weder zu überhören noch zu übersehen. Aber wenn Du mal zusammenrechnest, bei wieviel wirklichen Verstössen gegen die StVo Du nicht thread.gif erwischt wurdest, dürfte die Bilanz auf Deiner Seite liegen... cool.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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Peter Lustig
Beitrag 29.10.2006, 21:27
Beitrag #7


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Hunde, die bellen, beißen gewöhnlich nicht. Da die Sachlage insgesamt recht dürftig ist, so wie Du sie schilderst, dürfte nach meiner Einschätzung weder ein Bericht geschrieben werden noch etwas von der Führerscheinstelle kommen. Der Versuch eines Schusses vor den Bug - mehr wohl nicht.
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Philix
Beitrag 30.10.2006, 08:58
Beitrag #8


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@Coyota
Im Moment habe ich 3 Punkte wegen 29 km/h zuviel innerorts. (War ne Baustelle am Rand, wo ich das 30er Schild nicht gesehen hab).

Davor hatte ich 4 Punkte, die aber weg sind da es lange genug her ist. 3 Punkte davon wegen 42 km/h zu schnell auf der Autobahn und 1 Punkt wegen 21 km/h zu schnell innerorts.
Wegen der Autobahn hatte ich damals auch ne Nachschulung! blushing.gif


@Peter Lustig
Wäre schön wenn du recht hast. Schließlich hätte der police.gif mir doch Verwangelder reindrücken können, wegen der angeblich unangepassten Geschwindigkeit und der angeblichen Lärmbelästigung durch die scheinbar quietschenden Reifen. Wenn der sich seiner Sache so sicher gewesen wäre hätte er das doch gemacht, oder?



Kann man irgendwie in Erfahrung bringen, was so alles gegen einen bei der FSST vorliegt? Also kann ich schaun ob der police.gif wirkich eine Meldung gemacht hat?


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Mr.T
Beitrag 30.10.2006, 10:26
Beitrag #9


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Ich sehe die Geschichte wie @Peter Lustig. Wenn der cop.gif eine ahndungswürdige OWi festgestellt hat, wird er eine entsprechende OWi-Anzeige der Bußgeldstelle vorlegen. Ob er dieses getan hat, wirst du aber erst erfahren, wenn du Post von der Bußgeldstelle (inerhalb der nächsten 3,5 Monate) erhälst. Ich persönlich glaube aber nicht daran.
Einen Bericht an die FSST wird der cop.gif aber nicht schreiben. Der von dir geschilderte Sachverhalt kann bei der FSST keinerlei Bedenken an deiner Kraftfahreignung auslösen. Das weiß der cop.gif auch und wird sich deshalb den Bericht sparen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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