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> wie funzt das zurückrechnen der BAK auf tatzeitpunkt
kranichstein
Beitrag 17.11.2006, 22:55
Beitrag #1


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ich habe mit einem kollegen eine diskussion am laufen...diese geht um das zurückrechnen der BAK auf den tatzeitpunkt
bei blutentnahme hatte ich ja 1.07, zurückgerechnet auf den tatzeitpunkt 1.2
kollege meint, es wäre etwas unfair sowas zu machen, da jeder körper den alkohol unterschiedlich schnell abbaut...ich meine, die rechtsmedizin hat schon ihre methoden, die auch von sachverständigen akzeptiert wurden und deswegen auch gerichtlich verwertet werden dürfen
gehen die labors von einem durchscnittlichen abbauwert aus oder gibts da eine kompliziertere methode
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darkstar
Beitrag 17.11.2006, 23:05
Beitrag #2


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Wenn zurückgerechnet wird, wird für dich die günstigste Abbaurate angenommen. Soweit ich weiß liegt die zwischen 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Ist die Blutentnahme 3 h nach Vorfall und du hattest bei Blutentnahme 1,0 Promille wird auf zwischen 1,3-1,6 Promille zurückgerechnet. Vorgeworfen werden 1,3.

mfg
darkstar


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kranichstein
Beitrag 17.11.2006, 23:08
Beitrag #3


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du schreibst " wenn zurückgerechnet wird..." ...wann wird denn ned zurückgerechnet
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Michael_
Beitrag 17.11.2006, 23:18
Beitrag #4


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Z.B. wenn der Wert zwischen zwei Messungen noch ansteigt. Das weist auf ein sehr kürzliches Trinkende hin, evtl Nachtrunk.


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Gruß, Michael
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Coyota
Beitrag 18.11.2006, 00:12
Beitrag #5


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Zitat (kranichstein @ 17.11.2006, 23:08) *
...wann wird denn ned zurückgerechnet


Wenn zwischen Trinkende und Blutentnahme weniger als 2 h liegen, weil dann die Alkoholresorption noch nicht sicher abgeschlossen ist.


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Jan Georg
Beitrag 18.11.2006, 08:48
Beitrag #6


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Warum rechnet man in diesem Fall eigentlich nicht zurück? Es wäre doch eigentlich nur dann nicht möglich, wenn zum Tatzeitpunkt der Alkohol nicht mit mindestens 0,1 %0 pro Stunde abgebaut würde, aber dazu muss die Resorption doch nicht abgeschlossen sein.
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Coyota
Beitrag 18.11.2006, 10:06
Beitrag #7


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Gute Frage, @Jan Georg, die stellt sich mir auch think.gif ! Denn ich gehe davon aus, daß unabhängig von der Resorptionsphase Alkohol abgebaut wird, auch schon direkt nach Trinkende. Ausser vielleicht bei Sturztrunk, wenn in den ersten Minuten danach sozusagen noch gar nix im Blut ist, was abgebaut werden könnte.

Ich habe den Eindruck, das mit den "2 h nach Trinkende" ist eine juristische Regelung. Es gibt ein URTEIL dazu, in dem zwar gestützt auf Sachverständigen-Meinungen mehrfach erwähnt wird, daß erst nach Abschluß der Resorption rückgerechnet werden darf, aber warum, steht leider nicht drin... crybaby.gif

Falls es eine medizinische Begründung gäbe, würde diese mich auch sehr interessieren ! blink.gif

Gruß von COYOTA thread.gif


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Michael_
Beitrag 18.11.2006, 11:30
Beitrag #8


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Dazu ein paar Gedanken, die allerdings eher physikalisch als medizinisch fundiert sind wink.gif

Während der Resorption überlagern sich zwei Prozesse bei der Entwicklung der BAK: der Anstieg durch die Resorption und der Abfall durch den Abbau. Die Resorptionsrate dürfte von der Trinkmenge und Zeit abhängen und ist also unbekannt.
Der BAK wird während der Resorption zunächst trotz Abbau ansteigen, irgendwann konstant bleiben und dann schwächer abfallen als er es durch den Abbau alleine täte.
Würde man mit der Abbaurate zurückrechnen, dann würde man also immer eine höhere BAK erhalten als tatsächlich zum Tatzeitpunkt vorhanden und damit den Kandidaten schlechter stellen.

Zum Zurückrechnen bräuchte man zusätzlich die Resorptionsrate, die man mit mehreren BAK-Messungen im Prinzip bestimmen könnte. Zwei Messungen reichen allerdings nicht für die Bestimung des gesammten Prozesses aus, da die Rate sicherlich vom Gradienten zwischen unresorbiertem Alkohol und BAK abhängt und laufend kleiner wird.

Kurz gesagt: Zuviele Unbekannt für eine zuverlässige Zurückrechnung.

Gruß, Michael


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Gruß, Michael
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Hornblower
Beitrag 18.11.2006, 12:45
Beitrag #9


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Michael,

sehr schön erklärt, so sehe ich dies auch.

Sofern die Resorption nicht abgeschlossen ist, gibt es zu viele Faktoren, die die Zufuhrrate beeinflussen: Trinkzeitpunkt, Trinkmenge, Alkoholgehalt, möglicherweise sogar Art er Aufnahme ("Strohhalm") oder Schlepper-Stoffe.

Wird hingegen nur noch der Abbau betrachtet, so haben wir einen gut berechenbaren Bioreaktor.

Viele Grüße,

H.H.


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Michael_
Beitrag 18.11.2006, 12:54
Beitrag #10


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Eines finde ich rechtlich gesehen noch interessant: In der Resorptionsphase kann die BAK ja ansteigen, der Täter hatte also während der Fahrt noch gar nicht so eine hohe BAK, wie bei der Messung. Das wird ja anscheinend in Kauf genommen, vermutlich weil man ja auch annehmen muss, er wäre während dem BAK-Anstieg noch weiter gefahren.
Sanktioniert wird also nicht der BAK während der Fahrt, sondern der mit der vorher getrunkenen Alkoholmenge in der Folgezeit erreichbare bzw. erreichte BAK. Ist das so richtig?

Gruß, Michael

Edit: Frage erledigt, es ist so richtig. Siehe unten.


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Gruß, Michael
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Jan Georg
Beitrag 18.11.2006, 12:54
Beitrag #11


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Michaels Argumentation ist schon sehr schlüssig, keine Frage.
Das Problem ist jedoch, das nicht nur der BAK im Körper strafbar ist sondern überhaupt die Alkoholmenge im Körper zu haben. Demzufolge bräuchte es doch garnicht interessieren wieviel davon zum Tatzeitpunkt bereits resorbiert sind, oder irre ich da?
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Michael_
Beitrag 18.11.2006, 12:57
Beitrag #12


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Eben, so ist es ja auch. Siehe meinen letzten (und gleichzeitig mit deinem geschriebenen) Beitrag.

Und es steht ja auch im Gesetz, das ich gerade erst mal rausgesucht habe:
Zitat
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt."


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Coyota
Beitrag 18.11.2006, 13:54
Beitrag #13


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Superinteressant, Michael !!! clapping.gif Erscehint mir auch sehr plausibel ! Das dürfte in dem Urteil auch mit den "Unsicherheiten, die zu Ungunsten des Beklagten auftreten können" bei Rückrechnung vor abgeschlossener Resorption gemeint sein !

Zitat (Jan Georg @ 18.11.2006, 12:54) *
Demzufolge bräuchte es doch garnicht interessieren wieviel davon zum Tatzeitpunkt bereits resorbiert sind, oder irre ich da?


Interessant ist das in den Fällen, in denen der Proband schon in der Abbauphase ist, also in der Blutprobe weniger Promille hat, als zur Tatzeit. Wenn man hier den angezeigten Promillewert mit +0,1 Promille pro Stunde rückrechnet, kann das deutliche Konsequenzen haben. Wir hatten hier schon Fälle, in denen die Alkoholfahrer durch Rückrechnung vom OWI- in den Straftatsbestand und bzw. in den MPU-Bereich kamen.

Gruß von COYOTA thread.gif


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