EU Fahrerlaubnis Niederlande ungültig?, Mit Bezug Beschluß Verwaltungsgericht |
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EU Fahrerlaubnis Niederlande ungültig?, Mit Bezug Beschluß Verwaltungsgericht |
18.11.2006, 12:01
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Mir wurde in Deutschland in vor 15 Jahren die Fahrerlaubnis wegen Punkte entzogen und die MPU angeordnet.Diese habe ich bis heute aus nachvollziebaren Gründen,die ich gerne noch näher erläutere,nicht gemacht. Nun gab es die besagten EU Urteile die einen ja berechtigten die Fahrerlaubnis auf Deutschen Strassen zu nutzen.Zunächst hat die Strassenverkehrsbehörde mir dies auch zugestanden für ca.eineinhalb Jahren. Da ich in der Vergangenheit vor Erteilung der NL allerdings vielfach wegen Fahrens ohne FS aufgefallen bin und auch danach mit der NL FS hat die Strassenverkehrsbehörde mir im nachhinein wieder untersagt am Strassenverkehr teilzunehmen. Begründung sind nun nicht mehr die Punkte,sondern das ich nach Erteilung der NL FS Straftaten damit begangen habe,sprich eben Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun bin ich dagegen angegangen und die Sache landete beim Verwaltungsgericht,welche Anfang des Jahres 06 gem.§ 80 Abs.5 VwGO entschied,leider in vollen Umpfang in 19 Seiten Negativ. Nun kam noch hinzu das ich keinen gescheiten Rechtsanwalt hatte oder besser gesagt einen der zunächst viel Geld sehen wollte.Da ich eben dieses nicht hatte,wurde keine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht.Leider ein riesen Fehler wie sich heute rausstellt. Da ich in der letzten Zeit auch weiterhin mit meiner Fahrerlaubnis gefahren bin und natürlich auch kontrolliert wurde,sind nun wieder dawegen Strafverfahren gegen mich anhännig. Eine Verhandlung war gestern,wo ich einen Pflichtverteidiger beigeordnet bekam.Ergebnis 1500 Euro Geldstrafe.Dieses geht natürlich in Berufung.Das Gericht hat im vollen Umpfang Bezug auf das Verwaltungsrechtliche Urteil genommen.Alle noch vorgetragenen Begründungen des Anwalts wurden nicht zur Kentnis genommen. Ich weiß mir hier nicht mehr zu Helfen und lande letztendlich irgendwann in Haft.Kann man den gar nichts machen gegen diesen Verwaltungsrechtlichen Beschluß,der doch letztlich soweit nur zustande kam weil die Finanziellen Vorraussetzungen nicht vorhanden waren.Zudem kommt das dieser Beschluß vor dem Urteil vom EuGH vom 6.4.06 stattfand. Man ließt einserseits das die Anordnung des MPU nicht zulässig ist,was ist denn nun dran,darf Deutschand so Vorgehen und mir weiterhin die Fahrerlaubnis untersagen?. Bitte um Hilfe von fachkundigen Personen,damit ich endlich weiß ob ich nunmehr auf Lebenszeit den Führerschein untersagt bekomme oder irgendeine Chance besteht dieses anzufechten. Eine weitere Frage wäre,wie sich das verhällt wenn ich als Deutscher zb. nach Frankreich mein Wohnsitz verlagere und als Berufspendler die Fahrerlaubnis hier nutze.Ist wohl auch unzulässig weil die Polizei ja die Mitteilung erhällt,darf Niederländische FS nicht auf Deutschen Staatsgebiet nutzen. Ich bin mal gespannt was hier kommt und würde mich freuen mit euch darüber zu Diskutieren und vielleicht auch eine Lösung dabei rumkommt, gruß NL FS. aufgrung der Anordnung des MPU die nutzung untersagt |
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18.11.2006, 12:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Grundsätzlich sollten das Urteil des EuGH vom 29.04.04 sowie Folgeurteile zu Deinen Gunsten wirken. Grundtenor der bisherigen Aussagen in diesen Urteilen ist, dass ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter gültiger amtlicher Führerschein in allen übrigen EU-Staaten ohne Wenn und Aber anzuerkennen ist und dass es nicht Sache der nationalen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte sein kann, die Anerkennung zu verweigern, sofern der Führerschein nicht während einer noch bestehenden Sperrfrist ausgestellt worden ist oder für den Fall, dass die Anerkennung an die Absolvierung einer MPU gebunden wird. Außerdem ist es unerheblich, wenn die Vorschrift für den ordentlichen Wohnsitz im Erwerberland (durchgehender Mindestaufenthalt 185 Tage) bei der Ausstellung nicht beachtet worden ist.
Wann wurde Dein NL-FS ausgestellt? Möglicherweise liegt der Grund für Deine Verurteilungen darin, da ich mir nicht vorstellen kann, dass es mittlerweile noch deutsche Gerichte gibt, die die vorhandene EU-Rechtsprechung und darauf basierende Rechtsprechung auch deutscher Verwaltungsgerichte einfach ignorieren. Die Richter müssen damit rechnen, spätestens in der nächsten Instanz mit ihrem Urteil auf die Nase zu fallen. Und das hat kein Richter gern. P.S. Eine Wohnsitzverlagerung nach Frankreich wird Dir nichts nutzen. Anders stellt sich die Situation jedoch dar, wenn es Dir gelingen sollte, den NL-FS in Frankreich gegen einen französischen FS umzutauschen. Dieser wäre dann ohne jede Zweifel anzuerkennen. Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 18.11.2006, 23:02 |
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18.11.2006, 18:10
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#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Da ich in der Vergangenheit vor Erteilung der NL allerdings vielfach wegen Fahrens ohne FS aufgefallen bin und auch danach mit der NL FS hat die Strassenverkehrsbehörde mir im nachhinein wieder untersagt am Strassenverkehr teilzunehmen. Was hast du nach Erteilung der NL-FS für Vergehen begangen? Bist du da während FV gefahren oder wurde der FS nicht anerkannt?Sollte der FS nur nicht anerkannt wurden sein, würde ich meinen RA auf den erst vor wenigen Tagen beim EuGH ergangen Kremer-Beschluß hinweisen. Ich denke dieser wurde bei der Urteilsfindung noch nicht berücksichtigt. Dann würde ich unter Verweis auf diesen Beschluß Berufung einlegen. mfg darkstar -------------------- |
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18.11.2006, 18:35
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Kleine Ergänzung zu @darkstar:
Ein Rechtsmittel gegen das Strafurteil sollte immer innerhalb der sehr kurzen Frist (ich glaube eine Woche) eingelegt werden. Für das Einlegen einer Berufung wird kein Anwalt benötigt. Auch muss eine Berufung bei der Einlegung nicht begründet werden. Im Laufe des Berufungsverfahrens sollten dann natürlich Gründe vorgebracht werden. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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18.11.2006, 22:31
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Vielen Dank euch dreien !!!.Das stimmt mich mit etwas Hoffnung.Aber wie schon gesagt,der Richter hat sich außschließlich auf den Verwaltungsrechtlichen Beschluß bezogenWas da das Europarecht anging hat ihn überhaupt nicht interessiert.Gerne lasse ich dem jenigen der es möchte das VGH Urteil zu weiteren Beurteilung zukommen.Das schaffe ich aber heute Abend nicht mehr,muß Morgen früh wieder um 3 Uhr raus.Melde mich dann die Tage wieder wo ich dann konkreter auf die eine oder andere Frage eingehe. Nochmals Danke,bin froh wenn ich hoffendlich bald diese schwere nervliche Last von mir bekomme.
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18.11.2006, 22:48
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
An Urteilen sind wir immer interessiert, auch um zu sehen wie argumentiert wurde. Die beiden Beschlüsse vom EuGH waren Kapper und Halbritter. Kremer wurde erst vor wenigen Tagen gefällt.
Hier sind noch ein paar pos. Urteile nach dem 2. Beschluß, inwieweit die zutreffen mußt du mit deinem RA sehen. Urteile VG Augsburg; 29.05.2006; Au 3 S 06.600 VG Neustadt; 30.05.2006; 3 L 745 / 06 VG Neustadt; 01.06.2006; 3 L 685 / 06 OVG Schleswig; 20.06.2006; 4 MB 44/06 VG Chemnitz; 21.06.2006; 2 K 356 / 06 VG Bayreuth; 27.06.2006; B 1 S 06.473 OVG Greifswald; 30.08.2006; 1 M 59/06 Das entscheidende sind Eignungszweifel ab Erteilung das NL-FS. Liegen da keine vor, würde ich da immer eine Instanz höher gehen. mfg darkstar -------------------- |
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20.11.2006, 16:39
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Darkstar,das ist ja die Begründung die das Landratsamt vorgibt,eben Straftaten nach Erteilung der NL Fs.Jedoch Frage ich mich was ich für eine Straftat gemacht haben soll ?.Etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer doch eigendlich gültigen NL Fs? Ist das eine Straftat die man hier zum Anlass für die MPU nehmen darf??. Im Sinne der Justiz oder der Straßenverkehrsbehörde wohl.
Diese wird dann wohl auch als Begründung in dem Urteil des Verwaltungsgerichts mit bedacht sein. Wenn Ihr das Urteil haben möchtet,geht das in Ordnung.Bitte aber den Inhalt außschließlich Diskret zu behandeln oder nur so was für andere Entscheident wäre.Hierrin sind auch Urteile aus der Vergangenheit aufgeführt,die man allerdings nicht überbewerten sollte.Auch könnt Ihr das Schreiben vom Anwalt zur Sache hinzubekommen. Dann lasst mir mal eure Anschrift zukommen.Ich sende euch das alles per Post da es zu Aufwenig ist alles einzuscannen.Das mal soweit,Gruß NL-FS. PS:Positive Urteile soweit gut und werde mir das mal anschauen,aber dennoch bin ich skeptisch ob einer dieser Fälle ähnlich gelagert sind wie meiner. |
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20.11.2006, 17:00
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo Darkstar,das ist ja die Begründung die das Landratsamt vorgibt,eben Straftaten nach Erteilung der NL Fs.Jedoch Frage ich mich was ich für eine Straftat gemacht haben soll ?.Etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer doch eigendlich gültigen NL Fs? Ist das eine Straftat die man hier zum Anlass für die MPU nehmen darf??. Im Sinne der Justiz oder der Straßenverkehrsbehörde wohl. Öhm, na klar. Du hast vor Gericht verloren und hast folglich vermutlich eine Nutzungsuntersagung für D im FS. Dann bist du trotz NU gefahren, was Fahren ohne FE gleichgesetzt ist.Hättest du das vermeiden wollen, dann hättest du das Urteil nicht rechtskräftig lassen werden dürfen. Da dich aber das rechtskräftige Urteil nicht interessiert hast hast du nun den Salat. Zum damaligen Zeitpunkt war ja auch noch nicht Halbritter gefällt, sodaß das Urteil des damaligen Gerichts verständlich ist. Diese wird dann wohl auch als Begründung in dem Urteil des Verwaltungsgerichts mit bedacht sein. Wenn noch andere Sachen drinstehen, dann ist es wahrscheinlich nicht so gut das irgendwo hinzusenden. Es war nur ein Gedanke da hin und wieder auch hier schon Urteile anonymisiert gepostet wurden. Also lass es lieber und gehe mit dem Anwalt in die nächste Instanz mit den Urteilen die ich verlinkt hatte.Wenn Ihr das Urteil haben möchtet,geht das in Ordnung.Bitte aber den Inhalt außschließlich Diskret zu behandeln oder nur so was für andere Entscheident wäre. PS:Positive Urteile soweit gut und werde mir das mal anschauen,aber dennoch bin ich skeptisch ob einer dieser Fälle ähnlich gelagert sind wie meiner. Kremer paßt eigendlich wie die Faust aufs Auge und ist 10mal mehr wert als alle VG-Urteile. Mehrmaliges Fahren ohne FE trotz Entzug des niederländischen FS durch dt. VG. Der ist unter Garantie noch nicht einbegriffen. Lass das deinen Anwalt mal sehr genau durchlesen. Der Beschluß ist so gut wie unbekannt. Auch in der Presse gibt es noch keinen Artikel dazu. Wie gesagt: Kremer ist genau der Beschluß vom EuGH den du brauchst.Ich weiß nicht wie kompetent dein Anwalt ist aber ich würde nur einen Verkehrsrechtsanwalt für die Sache beauftragen. Dazu wäre mir die Sache zu wichtig. mfg darkstar -------------------- |
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20.11.2006, 17:56
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Darkstar,Rechtsanwalt schön und gut und wichtig,aber wie den guten Mann bezahlen !!,wenn er denn nun kommt und erst Geld sehen will.
Ich habe derweil einen der mich bei dem letzten Strafverfahren vertreten hat(wohl in erster Linie Strafverteidiger aber auch ein alter Hase).Der gute Mann gefällt mir irgendwie,denn er hat Erfahrung und redet auch derweil überhaupt nicht von Geld.Vielleicht ist es eine Sache der Ehre für ihn,denn er hat freiwillig angekündigt eine Wiedereinsetzung beim Verwaltungsgericht zu starten.Machbar? ,weiß ich nicht. Auch hat er etwas Ahnung von dem Europarecht und zunächst möchte er das ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wird. Ich habe mir mal zwei Deiner Urteil Links durchgelesen und das ist ja eine mengenleserei die auch Zeit in Anspruch nimmt und vorallem ein freien Kopf.Welches der Urteile ist das von Kremer,da Du von ein paar Tage altes Urteil redest.D |
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20.11.2006, 18:01
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich habe mir mal zwei Deiner Urteil Links durchgelesen und das ist ja eine mengenleserei die auch Zeit in Anspruch nimmt und vorallem ein freien Kopf.Welches der Urteile ist das von Kremer,da Du von ein paar Tage altes Urteil redest. Hatte ich dir in meinem ersten Post verlinkt. Einfach nochmal suchen... Wenn der Anwalt Ahnung von Europarecht hat dann wird er wissen was er mit dem Urteil anfangen soll. Das kennt er sehr wahrscheinlich noch nicht, da es erst am 14.11.06 veröffentlicht wurde. (Oder zumindest in der Datenbank auffindbar war) mfg darkstar -------------------- |
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20.11.2006, 18:01
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Darkstar,Rechtsanwalt schön und gut und wichtig,aber wie den guten Mann bezahlen !!,wenn er denn nun kommt und erst Geld sehen will.
Ich habe derweil einen der mich bei dem letzten Strafverfahren vertreten hat(wohl in erster Linie Strafverteidiger aber auch ein alter Hase).Der gute Mann gefällt mir irgendwie,denn er hat Erfahrung und redet auch derweil überhaupt nicht von Geld.Vielleicht ist es eine Sache der Ehre für ihn,denn er hat freiwillig angekündigt eine Wiedereinsetzung beim Verwaltungsgericht zu starten.Machbar? ,weiß ich nicht. Auch hat er etwas Ahnung von dem Europarecht und zunächst möchte er das ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt wird. Ich habe mir mal zwei Deiner Urteil Links durchgelesen und das ist ja eine mengenleserei die auch Zeit in Anspruch nimmt und vorallem ein freien Kopf.Welches der Urteile ist das von Kremer,da Du von ein paar Tage altes Urteil redest.Die von Dir aufgeführten sind alle etwas älter. Dennoch ist in einer der bisher gelesenen Urteile(Augsburg)auch nur die Rede von vor Erteilung der Fahrerlaubnis.Entscheident ist was nach Erteilung ist,inwiefern eine MPU angeordenet werden darf bei meiner Sachlage.Sende mir doch Bitte nochmal den Link zum Kremer Urteil.Da bin ich echt mal gespannt. Gruß NL Fs. |
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20.11.2006, 18:06
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Dennoch ist in einer der bisher gelesenen Urteile(Augsburg)auch nur die Rede von vor Erteilung der Fahrerlaubnis.Entscheident ist was nach Erteilung ist,inwiefern eine MPU angeordenet werden darf bei meiner Sachlage.Sende mir doch Bitte nochmal den Link zum Kremer Urteil.Da bin ich echt mal gespannt. Hier gehts weniger um die MPU als um die Frage ob die Bewertung als Fahren ohne FE rechtlich zulässig war. Wenn es das war dann ist auch eine MPU zulässig. Laut EuGH ist es aber kein Fahren ohne FE, wodurch die neuen Eignungszweifel nach Erteilung wegfallen und auch keine MPU nötig ist.mfg darkstar -------------------- |
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20.11.2006, 20:20
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
das finde ich soweit Klasse,das genau mit mein Problem mal jemand vor Gericht gezogen ist oder besser gesagt bis zum EuGH gekommen ist.Mir fehlen da ja schon fast die Worte.Nun heißt es wohl abwarten bis dann letztlich die vorabentscheidung mit Urteil ergeht.Hoffendlich ist das bald der Fall und die Deutschen Behörden bekommen mal ein auf den Deckel.Ich halte das für ein schlechten Witz wenn man jemand wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einer gültigen EU Fahrerlaubnis untersagt und stafrechtlich anklagt.
Sowas bringt offensichtlich nur Deutschland zustande.Anders und zu verstehen wäre das wenn jemand im wirklichen Sinne Verkehrs-Straftaten vollbringt,aber doch nicht so wie bei Herr Kremer oder mir oder auch vielen anderen. Es ist ärgerlich das ich dieses Verfahren nicht weitergeführt habe,liegt aber auch daran das der damalige Anwalt mir keine Aussicht auf Erfolg zugesichert hat.Vielleicht hat er deswegen bei weiterführung zunächst auf ein hohes Honorar bestanden.Ich werde die Unterlagen dem Anwalt zukommen lassen,mal sehen was und ob er etwas erreicht. Wann ist denn nun mit einer Entscheidung zu rechnen?,kann das noch viele Monate dauern?,oder vielleicht noch dieses Jahr ?. Betreff das meinige Urteil vom VGH kann ich das mal durchgehen.Man hat halt hier in einen Abschnitt die Vorstrafen(überwiegend fahren ohne)mit eingefügt.Wenn Herr Darstar verspricht das ausschließlich für sich zu verwenden kann er es gerne bekommen.Wenn er hier entsprechend veröffendlichen möchte,kann dies unter Absprache geschehen.Es ist ja nicht so schlimm das andere es nicht teilhaben können. Gruß NL Fs. |
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21.11.2006, 00:50
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Vor allzu großer Euphorie würde ich eher warnen wollen. Dass der EuGH mit Kremer die Frage des OLG München beantwortet hat, sagt ja noch nichts Endgültiges über den Ausgang des für Kremer anhängigen Revisionsverfahrens aus (vgl. auch die Wiederaufnahme-Diskussion im anderen Thread).
Die Tatsache mehrfacher rechtskräftiger Strafurteile wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird meiner Meinung nach gewaltig unterschätzt. Es entspricht z. B. einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass rechtskräftige Sachverhaltsfeststellungen von Strafgerichten die Fahrerlaubnisbehörden binden, wenn nicht gewaltige Gründe für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen sprechen. Ein Rechtsprechungsbeispiel Das OVG Münster hat beispielsweise befunden: Zitat Auch ein Halter eines Kraftfahrzeugs, der selbst keine Verkehrsverstöße begeht, aber durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfährt, daß Personen, die sein Fahrzeug benutzen, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, und der dagegen nichts unternimmt, zeigt charakterliche Mängel, die ihn selbst als einen ungeeigneten Verkehrsteilnehmer ausweisen können und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtfertigen. Auch diese Auffassung ist eine Auswirkung der in § 3 Abs. 4 StVG normierten Bindung der Verwaltungsbehörde an straf- und bußgeldrechtliche Verurteilungen. Zitat Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 26 zu § 3 StVG stellt fest: "Der FEInhaber muss in einem verwaltungsbehördlichen Entziehungsverfahren durch rechtskräftige strafrechtliche Urteile festgestellte Sachverhalte gegen sich geltend lassen, es sei denn, es bestünden gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen, BVG VM 85, 59; NZV 1992, 501; OVG Münster NZV 1997, 495. Im übrigen können neue Tatsachen und Beweise nur zu anderweitigen Feststellungen führen, wenn sie Wiederaufnahme des gerichtlichen Verfahrens begründet haben." Davon, dass in den Vorverurteilungen des TE oder Kremers gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen sprechen würden, kann ja keine Rede sein. Lediglich die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts hat sich im Laufe der Zeit verändert. Und eine Änderung der Rechtsauslegung oder der herrschenden Rechtsprechung ist noch niemals ein Wiederaufnahmegrund gewesen, oder hat zu einer nachträglichen Nichtberücksichtigung rechtskräftiger Vorstrafen geführt. Immerhin hat der TE ja mehrfach vom Gericht die Auskunft bekommen, dass er ohne gültige FE unterwegs war; er hat dies aber nicht zum Anlass genommen, sein Verhalten zu ändern. Nach der Eignungsrechtsprechung hat er aber allein schon durch die permanente Missachtung der Gerichtsentscheidungen charakterliche Mängel offenbart, die Zweifel an seiner Fahreignung hervorrufen. Mindestens eine MPU-Anordnung wäre also gerechtfertigt gewesen, die ja auch ergangen, aber gleichfalls ignoriert worden ist (weshalb dann nach § 11 Abs. 8 FeV der Schluss auf die Nichteignung zulässig war). Auch hier haben wir es wieder mit dem Rechtskraftproblem zu tun; und an diesem Problem werden sich wie auch sonst schon die Geister in zwei Lager aufspalten. EuGH-Rechtsprechung hat in den Augen des einen Lagers die Qualität der 10 Gebote, alles was die deutsche Rechtswissenschaft in Jahrhunderten entwickelt hat, ist bloßer Klamauk. -------------------- |
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21.11.2006, 01:43
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Naja, der TE ist ja anscheinend vor wenigen Tagen strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Zumindest die Höhe der Strafe sollte angesichts der Kremer-Entscheidung des EUGH zu überdenken sein. Wir wissen zwar nicht, wie das OLG München in der Revisionssache Kremer entscheiden wird. Dass es aber die Sache dem EUGH vorgelegt hat, bedeutet aber, dass Herr Kremer entweder mit einem günstigen Strafmaß rechnen muss oder aber gänzlich freigesprochen wird. Gleiches sollte dem TE doch auch passieren können. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.11.2006, 02:07
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
das finde ich soweit Klasse,das genau mit mein Problem mal jemand vor Gericht gezogen ist oder besser gesagt bis zum EuGH gekommen ist.Mir fehlen da ja schon fast die Worte.Nun heißt es wohl abwarten bis dann letztlich die vorabentscheidung mit Urteil ergeht.Hoffendlich ist das bald der Fall und die Deutschen Behörden bekommen mal ein auf den Deckel.Ich halte das für ein schlechten Witz wenn man jemand wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einer gültigen EU Fahrerlaubnis untersagt und stafrechtlich anklagt. Warum hatte die FSST den erst den Schein anerkannt, und dann plötzlich doch ein Verfahren eingeleitet? War da etwas? Andererseits kann ich die Gerichte verstehen, den DU hast den Fehler gemacht und nicht die Gerichte. Vor einem Monat wäre die rechtliche Lage noch ganz anders gewesen.Ach nochwas: Das Urteil im Fall Kremer wurde schon gefällt. Hast du es nicht gefunden? Mehr als verlinken kann ich nicht... Ich werde die Unterlagen dem Anwalt zukommen lassen,mal sehen was und ob er etwas erreicht. Wäre interessant was er dazu sagt.Wann ist denn nun mit einer Entscheidung zu rechnen?,kann das noch viele Monate dauern?,oder vielleicht noch dieses Jahr ?. Das wird schon einige Zeit dauern. Bis dahin könnte es sein das es schon weitere Urteile vor dt. VG gibt die Kremer mit einbeziehen und die dir weiter helfen.Zumindest die Höhe der Strafe sollte angesichts der Kremer-Entscheidung des EUGH zu überdenken sein. Ich bin da nicht qualifiziert einzuschätzen wie da die Chancen stehen. Andererseits wenn ich so einen Beschluß im Rücken hätte würde ich auf jeden Fall Berufung einlegen. Wie es ausgeht ist eine andere Sache.Wir wissen zwar nicht, wie das OLG München in der Revisionssache Kremer entscheiden wird. Dass es aber die Sache dem EUGH vorgelegt hat, bedeutet aber, dass Herr Kremer entweder mit einem günstigen Strafmaß rechnen muss oder aber gänzlich freigesprochen wird. Aber Lexus hat wirklich nicht ganz unrecht. Sicher ist garnichts. Es lohnt aber die Sache mit einem guten Anwalt anzugehen denke ich. Sag mal wies weitergeht... mfg darkstar -------------------- |
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21.11.2006, 02:22
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ach nochwas: Das Urteil im Fall Kremer wurde schon gefällt. Hast du es nicht gefunden? Mehr als verlinken kann ich nicht... Gefällt wurde hier der Beschluss des EUGH in Luxemburg, der die Führerscheinrichtlinie auslegt, aber für Herrn Kremer noch kein Endurteil darstellt. Ob das Oberlandesgericht München die Strafsache Kremer schon durch ein Revisionsurteil abgeschlossen hat, wissen wir ja nicht. Zitat Aber Lexus hat wirklich nicht ganz unrecht. Sicher ist garnichts. Es lohnt aber die Sache mit einem guten Anwalt anzugehen denke ich. Sag mal wies weitergeht... Wobei ich denke, dass man die Sache notfalls (das heißt wenn das Geld für einen Anwalt nicht reichen sollte) auch ohne Anwalt angehen kann, wenn man selber in der Lage ist, das Berufungsgericht auf die Entscheidung im Fall Kremer hinzuweisen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.11.2006, 02:45
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Gefällt wurde hier der Beschluss des EUGH in Luxemburg, der die Führerscheinrichtlinie auslegt, aber für Herrn Kremer noch kein Endurteil darstellt. Stimmt. Es hörte sich nur so an als meinte er die Entscheidung über Kremer. Wie sind die Chancen das man davon erfährt, da man ja im Vorfeld schon über Kremer nicht viel herausfinden konnte? Ob das Oberlandesgericht München die Strafsache Kremer schon durch ein Revisionsurteil abgeschlossen hat, wissen wir ja nicht. Wobei ich denke, dass man die Sache notfalls (das heißt wenn das Geld für einen Anwalt nicht reichen sollte) auch ohne Anwalt angehen kann, wenn man selber in der Lage ist, das Berufungsgericht auf die Entscheidung im Fall Kremer hinzuweisen. Das wäre mir zu heiß...ich wüßte aber wenn ich mitnehmen würde wen es hart auf hart kommt... mfg darkstar -------------------- |
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21.11.2006, 09:45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Die Revisionsentscheidung im Fall Kremer bekommt man schon heraus, wenn man das Aktenzeichen seines Münchener Verfahrens hätte. Leider hat das der EuGH nicht veröffentlicht. Man müsste also erst mal beim EuGH anfragen und sich das Aktenzeichen des OLG München geben lassen. Dann kann man dort anfragen, ob bereits eine Revisionsentscheidung gefällt wurde. Wenn ja, kann man sich eine anonymisierte Fassung der Entscheidung gegen Kostenerstattung (zwischen 2,50 und 12,50 €) zusenden lassen.
Das OLG München hat drei Möglichkeiten: Freispruch Verwerfung der Revision Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten wegen geringer Schuld. Mir würde die dritte Möglichkeit plausibel erscheinen. Damit würde vermieden, die in der Vergangenheit ergangenen rechtskräftigen Urteile quasi wegzuradieren. Zum Fall des TE: Hier besteht ja wohl derzeit nur ein erstinstanzlicher Beschluss, mit dem die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bezüglich einer Nutzungsuntersagung abgelehnt wurde. Ob nun noch Beschwerde zum OVG eingelegt wurde, wissen wir nicht. Ob ein Widerspruchsverfahren gegen die NU noch läuft oder ob gegen die NU auch Klage eingereicht wurde, wissen wir auch nicht. Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass die NU bestandskräftig ist. Dann liegt aber unabhängig von Kremer Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, bis die NU wieder aufgehoben wird, was beanragt werden müsste. -------------------- |
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21.11.2006, 11:52
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo alle zusammen,scheint ja ein rege Diskusion herbeigeführt zu haben,finde ich super.Denn so wie es aussieht kommt man nur gemeinsam weiter,auch deswegen weil es schlaue Leute wie euch gibt die sich da mit der materie indirekt auseinandersetzen und auskennen.Da kann ich allein nicht mithalten !!.Zumal habe ich auch gar nicht die Zeit und Nerven mich als mit nichts anderes mehr zu Beschäftigen als dieses Thema.Dafür bin ich schon zu angefressen,leider.
Betreff Lexus:Du hat soweit recht erkannt.Beschwerde wurde soweit nicht vor dem OLG eingereicht,obwohl mir hier ne ganze Seite Rechtsmittel vorliegt.Eine der Möglichkeiten war Beschwerde beim VGH innerhalb 2 Wochen einzulegen,und dieses innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannhm.zu begründen.Weiterhin bestand die Möglichkeit gegen die Ablehnung von PKH innerhalb 2 Wochen Beschwerde vorm Verwaltungsgericht einzulegen.(Ob ein Widerspruchsverfahren gegen die NU noch läuft oder ob gegen die NU auch Klage eingereicht wurde, wissen wir auch nicht)Das Widerspruchsverfahren wurde nach Ablauf der Fristen vom Landratsamt als bestandskräftig abgeschlossen.Dem endsprechend brauchten die auch keine weitere Klage gegen mich zu tätigen. Tatsache nunmehr ist das mir Bitte einer helfen möge wie ich so ein Antrag stellen und begründen soll.Vielleicht kann ich mein Anwalt mit einen Tip von euch zuvorkommen. Ich finde das es für euch hilfreich wäre dieses erstinstanzliche Urteil zu lesen,aber wie Darkstar schon sagte weiß man nachher nicht was daraus gemacht wird.Letztlich ist es mir aber auch egal.Ist doch schön auch mal ein bißchen bekannt zu werden. gruß NL Fs. |
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21.11.2006, 12:31
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Wenn die NU bestandskräftig ist, dann sehe ich nicht, wie man jetzt strafrechtlich argumentieren könnte, außer im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung auf Milde zu hoffen.
Hier hilft doch letztlich wahrscheinlich nur ein Antrag auf erneute Gestattung des Gebrauchs der NL-FE im Inland mit der Bereitschaft zu einer MPU. Die FE-Behörde wird immer sagen, dass sie wegen der mehrfachen rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen nach der der Erteilung der NL-FE Eignungsbedenken hat, die durch eine MPU ausgeräumt werden können. Es war bisher auch immer unbestritten, dass die EuGH-Rechtsprechung nichts daran ändert, dass Vorfälle nach der der Erteilung der ausländischen EU-FE sehr wohl die Nichtanerkennung nach Verweigerung der MPU zur Folge haben können. Es geht dabei doch nicht so sehr um die Frage, ob die NL-FE nun hätte anerkannt werden müssen, sondern um die permanente Missachtung der Entscheidungen der Strafgerichte, die den Schluss auf unbelehrbare Rechtsuntreue nahelagen und somit Grund für die Befürchtung sind, dass der Betroffene auch andere Vorschriften nicht beachten, also auch künftig gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wird. Trotz ständiger Verurteilung immer weiterhin zu fahren ist doch ein Symptom eines stark ausgeprägten Michael-Kohlhaas-Syndroms. -------------------- |
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21.11.2006, 13:33
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Letzteres ist einfach die Tatsache das ich nicht von Sozialhilfe mein Lebtag abhännig sein möchte.Ich habe einen Beruf der ein Fahrzeug unbedingt notwendig macht.Leider steht dem entgegen das ich mir davon nicht leisten kann noch einen Fahrer durchweg zu Bezahlen.Das ist Quatsch mit dieser Annahme des MK Syndroms.Das verstehen die Menschen leider nicht und führen ist auf eine Krankheit zurück.Ich will einfach nur Arbeiten wie jeder andere auch und sein Lebensunterhalt selber verdienen,stattdessen wird man vom Staat in Armut geführt ohne je eine Chance zu haben da wieder raus zu kommen.Duch den ganzen Theater wird man weiterhin Psychisch krank gemacht,so das man nachher mit den Mensch gar nicht mehr anfangen kann.Ist das Sinn der Sache auf einen Fehler ein Lebtag bestraft zu werden?.Was soll die MPU an der Persönlichkeit eines Menschen ändern.Die MPU ist eine Momentaufnahme und wenn das dann noch korrekt zur Sache ging könnte man das ja tun um sich diesen endlosen Problem zu stellen.Ich würde auch lieber den geringsten weg des wiederstands gehen,aber ist halt die Fragestellung,warum sind Sie denn mit einen Führerschein gefahren,wovon sie wissen das er hier entzogen ist.Wenn ich dann anfange zu erzählen das ich nur mein Job nachgehen möchte dann sagt der mir,ja dann gehen Sie doch einen Job nach wo sie kein Auto fahren müssen.Auf die folgende Antwort würde der Mann kein Verständnis aufbringen,denn sie würde heißen das ich nicht in der Lage bin langfristig für andere zu Arbeiten,sprich Arbeitnehmer zu sein,nachdem ich 10 Jahre lang auf Selbstständiger Basis und auch heute noch meinen Job gelegentlich nachgehe.Leider immer mit Angst im Rücken.Mit ehrlichen Antworten und den wille im Leben vorran zu kommen endet die Sache MPU negativ und man wird sogar noch von der Gesellschaft entfernt.Vielleicht sollte man sich darüber mal unterhalten wie ein Test zu schaffen ist.Gibt es Erfahrungsberichte oder Gutachten zum Thema Straffälligkeiten im Strassenverkehr,sprich aber besonders wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Liebe Teilnehmer,es kann doch so nicht weitergehen,letztlich wird man noch für Dummverkauft mit diesen MK Syndrom und vom Staat weggesperrt,wo man doch einfach nur Arbeiten möchte ohne den Staat auf der Tasche zu liegen !!.Soll das so sein??,würde euch das Gefallen?.Gruß NL Fs. |
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21.11.2006, 14:17
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#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Das Widerspruchsverfahren wurde nach Ablauf der Fristen vom Landratsamt als bestandskräftig abgeschlossen.Dem endsprechend brauchten die auch keine weitere Klage gegen mich zu tätigen. Das verstehe ich nicht: Wenn man gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, dann kann entweder die Behörde dem Widerspruch abhelfen oder sie muss die Akten der nächsthöheren Behörde (in diesem Fall dem Regierungspräsidenten) vorlegen, damit dieser einen Widerspruchsbescheid erlassen kann. Da die Nutzungsuntersagung hier von einem Landratsamt gekommen ist, kann das Landratsamt den Widerspruch nicht aus eigener Machtvollkommenheit ablehnen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.11.2006, 15:08
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Vielleicht doch als unzulässig, wenn es in dem Land vor der Anfechtungsklage gar kein Widerspruchsverfahren mehr gibt?
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21.11.2006, 15:13
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Das Widerspruchsverfahren wurde meines Wissens nur in Niedersachsen abgeschafft bzw. auf wenige Sachgebiete beschränkt. Der TE scheint aber aus Baden-Württemberg zu kommen:
innerhalb eines Monats vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannhm.zu begründen.
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.11.2006, 15:40
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#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Gut, dann gibt es noch das zu späte Einlegen des Widerspruchs oder das Gar-nicht-Einlegen. So genau drückt sich ja der TE auch nicht aus (kein Vorwurf - aber man kann eben aus den Formulierungen schlecht juristische Folgerungen ziehen).
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21.11.2006, 16:40
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#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 |
Zitat Wenn die NU bestandskräftig ist, dann sehe ich nicht, wie man jetzt strafrechtlich argumentieren könnte, außer im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung auf Milde zu hoffen. @ Lexus Das dürfte sich ja nur auf eine NU vor dem Kapper Urteil beziehen oder sehe ich das falsch ? Nach dem Kapper Urteil wäre ja eine NU rechtsmissbräuchlich angeordnet, was ja auch die Freisprüche wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zeigen. |
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21.11.2006, 16:46
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#28
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Es entspricht z.B. einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass rechtskräftige Sachverhaltsfeststellungen von Strafgerichten die Fahrerlaubnisbehörden binden, wenn nicht gewaltige Gründe für die Unrichtigkeit dieser Feststellungen sprechen. In diesem Fall ging es um "Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr" nach § 316 StGB. Es ist ja wohl logisch, dass Jahre später nicht mehr bewiesen werden kann, ob kein Alkohol getrunken wurde. Auch lässt sich später kaum nachweisen, dass Drogen ins Glas getan wurden, es sei denn der Täter zeigt sich selber an. Ein Rechtsprechungsbeispiel Aber bei der rechtlichen Bewertung, ob eine ausländische EU-Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt werden muss, wie bei Kremer, dass lässt sich ja nun eindeutig beweisen. Lediglich die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts hat sich im Laufe der Zeit verändert. Ja, aber eben mit der Konsequenz, dass mit der belgischen Fahrerlaubnis nie "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorgelegen hatte.Zitat (Hentschel @ Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 26 zu § 3 StVG stellt fest:) "Der FE-Inhaber muss in einem verwaltungsbehördlichen Entziehungsverfahren durch rechtskräftige strafrechtliche Urteile festgestellte Sachverhalte gegen sich geltend lassen, es sei denn, es bestünden gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen, ..." Der Herr Krämer hatte nachweislich nie eine ungültige belgische Fahrerlaubnis. Deswegen hatte er sich auch nicht nach § 21 StVG strafbar gemacht, auch wenn es gegenteilige rechtskräftige Urteile gibt. Wenn das bei Kremer so gelten sollte, dass müsste die Führerscheinstelle eine neue MPU fordern, auch wenn der EuGH das verboten hatte. Wer mehrfach vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis fährt, ist ja nun eindeutig charakterlich ungeeignet. Nur eine nachträgliche Feststellung, dass kein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorgelegen hatte, stellt die Eignung, abgesehen von einer positiven MPU, wieder her.
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21.11.2006, 17:00
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#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
NU wurden doch auch noch bis Halbritter verteilt. Andererseits sind viele ja nach Halbritter den richtigen Weg gegangen und haben ein neues Verfahren angestrengt um die NU aufheben zu lassen was ja auch in den überwiegenden Fällen funktioniert hat anstatt einfach trotz NU zu fahren. Das es auch Fälle gibt wo das noch offen ist oder aus anderen Gründen bis jetzt nicht funktioniert hat sei mal dahingestellt.
Das es so wie im vorliegenden Fall nicht laufen sollte dürfte klar sein. Zitat Liebe Teilnehmer,es kann doch so nicht weitergehen,letztlich wird man noch für Dummverkauft mit diesen MK Syndrom und vom Staat weggesperrt,wo man doch einfach nur Arbeiten möchte ohne den Staat auf der Tasche zu liegen !!.Soll das so sein?? Das soll nicht so sein. Andererseits sollte man gerichtliche Entscheidungen nicht einfach vom Tisch wischen und einfach weiterfahren, sonst holt man sich nur eine blutige Nase. Wenn einem das Urteil nicht paßt muß man halt dagegen vorgehen und sich nicht seine eigene Gerechttigkeit schaffen.Man kann nur empfehlen sich hier aus den vorliegenden EuGH-Urteilen insbesondere Kremer und den Urteilen die vor dt. VG pos. ausgegangen sind eine neue Argumentationskette aufzubauen und in die nächste Instanz zu gehen. Soweit mir bekannt sind dauern solche Dinge aber immer bis sie durchgehen... kurzfristig läßt sich da nichts erreichen. Hier ist die Seite von Lexus auf dem in bezug auf EuFS auch so einiges steht...klick mfg darkstar PS: Hier sind mal ein paar Gutachten...klick -------------------- |
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21.11.2006, 17:50
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#30
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Da ich in der Vergangenheit vor Erteilung der NL allerdings vielfach wegen Fahrens ohne FS aufgefallen bin und auch danach mit der NL FS hat die Straßenverkehrsbehörde mir im Nachhinein wieder untersagt am Straßenverkehr teilzunehmen. Genau das Gleiche ist bei mir auch passiert. Bei mir hatte die Fahrerlaubnisbehörde die Nutzung meiner CZ-Fahrerlaubnis letztes Jahr auch untersagt. Allerdings hat mir die tschechische Polizei eindeutig gesagt, dass meine Fahrerlaubis weiterhin in Deutschland gültig ist. In der Zwischenzeit wurde ich 3 Mal von der deutschen Polizei kontrolliert, aber ein Ermittlungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Sollte ich doch angeklagt werden, könnte ich mich jetzt auf den Kremer-Fall berufen. Spätestens vor dem EuGH müsste ich dann freigesprochen werden. Wichtig ist, dass ich jetzt rechtsschutzversichert bin.Nach dem Kapper-Urteil gingen die Verwaltungsbehörden vermeintlich davon aus, dass eine MPU nachträglich gefordert werden dürfte. Nach dem Halbritter-Urteil gingen noch einige Verwaltungsbehörden davon aus, dass nur eine ausländische Eignungsprüfung anerkannt werden muss. Nach Kremer ist nun klar, dass eine Verurteilung oder Nichtanerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben kann. Der EuGH hat nun eindeutig festgestellt, dass die deutschen Behörden keinen Spielraum haben, was die Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis angeht. -------------------- (\_/)
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21.11.2006, 17:59
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#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Allerdings hat mir die tschechische Polizei eindeutig gesagt, dass meine Fahrerlaubis weiterhin in Deutschland gültig ist. Ich frage bei solchen Sachen auch immer den der mir genehme Antworten gibt. Wäre mir auch zu anstrengend den zu fragen der aufgrund Territorialitätsprinzip für mich zuständig ist oder? Der EuGH hat nun eindeutig festgestellt, dass die deutschen Behörden keinen Spielraum haben, was die Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis angeht. Noch gibt es offene Vorlagefragen, das sollte man nicht ganz vergessen. Was da rauskommt steht auf einem anderen Blatt.Weiterhin sind auch noch nicht alle denkbaren Möglichkeiten geprüft, wie z.B. ein Erwerb in der Sperrfrist etc. mfg darkstar -------------------- |
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21.11.2006, 18:33
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#32
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Allerdings hat mir die tschechische Polizei eindeutig gesagt, dass meine Fahrerlaubnis weiterhin in Deutschland gültig ist. Ich frage bei solchen Sachen auch immer den der mir genehme Antworten gibt. Wäre mir auch zu anstrengend den zu fragen der aufgrund Territorialitätsprinzip für mich zuständig ist oder? Noch gibt es offene Vorlagefragen, das sollte man nicht ganz vergessen. Auch wer noch so viele dumme Fragen stellt, hat dadurch nicht mehr Recht. Die 3 EuGH-Urteile beantworten eindeutig alle Fragen.Weiterhin sind auch noch nicht alle denkbaren Möglichkeiten geprüft, wie z.B. ein Erwerb in der Sperrfrist etc. Auch eine während der Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis ist nach der Sperre gültig.
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21.11.2006, 18:45
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#33
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wenn ich eine tschechische Fahrerlaubnis habe & auch noch in Tschechien gemeldet bin, ist doch wohl auch Tschechien zuständig, wenn es um die Gültigskeitsfragen geht. Angenommen du bekommst in D aufgrund diverser Gründe eine NU, ob nun rechtmäßig ist erstmal uninteressant. (Kann man bei dir ja nicht so ohne weiteres einschätzen, kenne ja nicht die komplette Geschichte) Aufgrunddessen wollen die D-Behörden deinen FS. Dann meldest du dich wieder in CZ an und fährst aber erneut in D. Ist denn die NU plötzlich nur durch die Ummeldung unwirksam? Ist es sooo einfach Thommy?Auch wer noch so viele dumme Fragen stellt, hat dadurch nicht mehr Recht. Die 3 EuGH-Urteile beantworten eindeutig alle Fragen. Beantworten sie nicht, sie beantworten viele Fragen aber nicht alle. Du hast doch schon nach Halbritter behauptet das jetzt alle Fragen geklärt wären. Nicht ohne Grund sind noch Fragen offen. Und so dumm empfinde ich die Fragen eigendlich nicht, ich hätte mir nur gewünscht das die RiLi besser wäre ehrlichgesagt...Auch eine während der Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis ist nach der Sperre gültig. Bist du EuGH-Richter? Selbst Freelancer als Fan dieser Tatsache sieht das das noch nicht entgültig durch den EuGH entschieden ist. Du siehst viel zu sehr schwarz und weiß Thommy. Es gibt auch Graustufen.Führt jetzt aber .... mfg darkstar -------------------- |
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21.11.2006, 18:55
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#34
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 167 Beigetreten: 24.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9448 |
Zitat (darkstar @ 21.11.2006, 17:59) Weiterhin sind auch noch nicht alle denkbaren Möglichkeiten geprüft, wie z.B. ein Erwerb in der Sperrfrist etc. Die Sperrfristen beziehen sich doch nur für Deutschland. Die FS werden eingezogen und vernichtet. Hier könnte bei Belassung der FS eine NU für D eingetragen werden. Um im Ausland zu fahren bleibt ja nichts anderes übrig als dort einen FS zu erwerben. |
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21.11.2006, 19:05
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#35
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Bist du EuGH-Richter? Selbst Freelancer als Fan dieser Tatsache sieht das das noch nicht entgültig durch den EuGH entschieden ist. Du siehst viel zu sehr schwarz und weiß Thommy. Es gibt auch Graustufen. Ich hatte das Kapper-Urteil als einer der Wenigen hier immer richtig interpretiert & verstanden. Die folgenden EuGH-Urteile bestätigten nur meine Rechtsauffassung. Auch die nächsten EuGH-Urteile werden nicht anders ausfallen. Nur wer blind & taub sein will, versteht nichts, wie die Richter beim TE.Alle noch vorgetragenen Begründungen des Anwalts wurden nicht zur Kenntnis genommen.
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21.11.2006, 21:07
Beitrag
#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Ich verstehe fast nur noch Bahnhof.Man kann sich hier ja Dumm und dämlich lesen und letztlich den Computer noch mit in Bett nehmen.Die einen Urteile gehen so aus,andere sprechen wieder genau das Gegenteil.Durchblick nahezu unmöglich.Was soll man sich da als Leihe für ein Bild machen.Letztlich wird es dann doch wieder dementiert und umgeredet.Selbst unter euch Erfahrenen gibt es da Meinungsverschiedenheiten.Da behauptet der Thommy,der Richter spricht unrecht(übrigens wurde vom Anwalt mit heutiger Mitteilung Berufung eingelegt).Aber wie kann ein Richter sich nicht an Gesetze halten wenn Sie doch so eindeutig sein sollen.Schließlich ist der Mann doch gelehrter und kann nicht tun was er will,also scheint er ein Recht zu haben,das er eben ein solches Urteil sprechen darf.Offensichtlich bewegt die ganze Sache sich in Graustufen und die jenigen die am längeren Hebel sitzen dürfen diese wohl nutzen.
Betreff der Tatsache das man mit meinen Aussagen,(aber man kann eben aus den Formulierungen schlecht juristische Folgerungen ziehen)werde ich dann wohl Auszüge aus dem Urteil in der nächsten Zeit hier mit einfügen,sowie auch die Argumente des damaligen Anwalts,so das sich jeder sein Bild machen kann. Für diesen Wunsch möge mir noch jemand verraten wie ich hier Anlagen hinzufügen kann.Gruß NL Fs. |
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21.11.2006, 21:23
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die Rechtslage ist in der Tat verworren: es liegen mittlerweile drei Entscheidungen des EUGH vor, viele Urteile deutscher Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, die sich oftmals gegenseitig widersprechen, etliche Urteile in Strafsachen, die meist zu Gunsten der Angeklagten ausgegangen sind, jedenfalls wenn noch keine Nutzungsuntersagung vorlag wie in Deinem Fall.
Kannst Du uns denn mitteilen, wie bei Dir der zeitliche Ablauf war: wann hast Du den NL-Führerschein erworben, wann hat Dir die Behörde die Benutzung des Führerscheins untersagt? Von wann ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts und wann bist Du beim Fahren trotz Nutzungsuntersagung erwischt worden? Interessant ist hier nicht unbedingt das genaue Datum, sondern Jahr und Monat, damit man sich ein Bild von der Einordnung des Vorgangs in die Entwicklung der Rechtsprechung machen kann. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.11.2006, 21:43
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich verstehe fast nur noch Bahnhof.Man kann sich hier ja Dumm und dämlich lesen und letztlich den Computer noch mit in Bett nehmen.Die einen Urteile gehen so aus,andere sprechen wieder genau das Gegenteil.Durchblick nahezu unmöglich.Was soll man sich da als Leihe für ein Bild machen.Letztlich wird es dann doch wieder dementiert und umgeredet.Selbst unter euch Erfahrenen gibt es da Meinungsverschiedenheiten. Nun, Lexus ist Verkehrsrechtsanwalt, was Uwe W macht ist mir nicht bekannt aber beide sind recht glaubwürdig. So verschieden sind die Meinungen nicht. Das Problem ist, das nicht viele Urteile vorliegen die sich mit dem Fahren trotz NU befassen. Und wenn dann gingen sie nachvollziehbar aus.Da behauptet der Thommy,der Richter spricht unrecht(übrigens wurde vom Anwalt mit heutiger Mitteilung Berufung eingelegt).Aber wie kann ein Richter sich nicht an Gesetze halten wenn Sie doch so eindeutig sein sollen.Schließlich ist der Mann doch gelehrter und kann nicht tun was er will,also scheint er ein Recht zu haben,das er eben ein solches Urteil sprechen darf.Offensichtlich bewegt die ganze Sache sich in Graustufen und die jenigen die am längeren Hebel sitzen dürfen diese wohl nutzen. Ja Thommy behauptet gern mal so einige Sachen. Es ist schon richtig das er wohl Kapper richtig interpretiert hat. Andererseits haben das auch andere getan. Bloß hat er von einem Urteil auf alle geschlossen, es hätte nicht so ausgehen müssen. Aber es blieb ihm nichts anderes übrig da er selbst einen EuFS hat. Da kann man sich keine neutrale Sichtweise erlauben. Da sind die EuGH Richter Götter der Gerechtigkeit und VG-Richter irgendwelche Rechtsverdreher. Auch nach Kapper konnte man nur im Rahmen der damaligen Eu Gesetzgebung urteilen. Andererseits frage ich mich was ihm die richtige Einschätzung bis jetzt brachte. Bis jetzt sind die Erfolge wohl eher dünn. Betreff der Tatsache das man mit meinen Aussagen,(aber man kann eben aus den Formulierungen schlecht juristische Folgerungen ziehen)werde ich dann wohl Auszüge aus dem Urteil in der nächsten Zeit hier mit einfügen,sowie auch die Argumente des damaligen Anwalts,so das sich jeder sein Bild machen kann. Einscannen, Anonymisieren (nur das für die FE relevante), Einstellen über www.directupload.net. Überraschungen werden da nicht drin sein denke ich, da spätestens nach dem ersten Mal fahren trotz NU das selbe wie bei Kremer einsetzte. Da bleiben erstmal sämtliche EuGH-Urteile außen vor da es sich um neue Auffälligkeiten handelte, zumindest nach damaliger Definiton.Für diesen Wunsch möge mir noch jemand verraten wie ich hier Anlagen hinzufügen kann.Gruß NL Fs. mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 11:50
Beitrag
#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Einen noch unbelasteten Morgen an alle !.Ich versuch mein bestes zum Zeitlichen Ablauf.Erworben habe ich ihn am 6.6.2000 in Tilburg/NL.Er ist rechtmäßig nicht innerhalb einer Sperrfrist erworben und wurde unter ähnlichen doch recht schwierigen Bedingungen wie in Deutschland bestanden.
Der Beschluß vom Verwaltungsgericht ist vom 3.1.06 - Aktz: 4 K 2632/05. Mit Verfügung vom 13.10.05 entzog das Landratsamt Karlsruhe die Fahrerlaubnis für den Berreich der BRD. Also folgende Veruteilungen wegen Fahrens ohne seit Erteilung der FS: 30.1.00,14.3.00,16.3.00,28.3.00,10.4.00 mit Strafbefehl vom 11.7.00 - Sperrfrist 12 Monate bis 11.10.01.-----30.9.00 mit neuer Verurteilung und Gesamtstr.Bildung mit erneuter Sperrfrist bis 22.11.02.----5.2.01 mit erneuter Sperre bis 18.12.02.Eine weitere Entscheidung ist vom 4.6.03 ohne Angabe vom Tattag.Weiterhin war noch wegen fahrlässigen Anordnens des F.o.F.,Tattag 14.6.03.Letztlich ist im Urteil noch die Rede von einer Verurteilung am 1.4.04 wegen Fahrens ohne. Innerhalb der Nutzungsuntersagung ist erst ganz neu gekommen,sprich das Urteil vom letzten Freitag,Tattag war der 29.6.06 sowie einer weiteren Kontrolle in Bayern wo aber noch keine Anklage vorliegt. Bin gespannt ob euch damit weitergeholfen ist und mir vielleicht auch ?.Das mal soweit hierzu,Gruß NL Fs. |
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22.11.2006, 12:37
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Na das ist ja mal ein Kuddelmuddel...
Langsam wird mir aber auch einiges klar. 30.01.00, FoFe 14.03.00, FoFe 16.03.00, FoFe 28.03.00, FoFe 10.04.00, FoFe 06.06.00, Erwerb der NL-FE 11.07.00, Sperrfrist bis 11.10.01 30.09.00, Gefahren innerhalb der Sperrfrist, deswegen Sperrfrist bis 22.11.02 05.02.01, Gefahren innerhalb der Sperrfrist, deswegen Sperrfrist bis 18.12.02 04.06.03 FoFE Warum? neue Sperrfrist? 14.06.03, fahrlässigen Anordnens des FoFE 01.04.04, FoFE Warum? neue Sperrfrist? 13.10.05, NU 03.01.06, Bestätigung der NU 29.06.06 FoFE nach NU ??.??.?? Weitere Kontrolle in Bayern FoFE nach NU Zwei schwerwiegende Fehler hast du gemacht. Das erste ist der Erwerb einer FE während noch nicht abgeschlossener Verfahren. Das ist Problem Nummer eins siehe auch VG Koblenz Zitat Hiernach begegnet indessen das Vorgehen des Antragsgegners vorliegend keinen rechtlichen Bedenken. Was die dem Antragsteller unter dem 24. Januar/24. Februar 2005 in Polen ausgestellte Fahrerlaubnis der Klasse B anbelangt, so durfte diese ihm gemäß § 46 FeV schon deshalb entzogen werden, weil er mit seiner zeitlich danach liegenden, bereits angesprochenen Verurteilung durch das Amtsgericht Cochem vom 3. Mai 2005 erneut auffällig geworden ist. Dass der Verkehrsverstoß selbst bereits im Oktober 2004 erfolgt war, steht dieser Betrachtungsweise nicht entgegen, nachdem der Sachverhalt als solcher gemäß § 3 Abs. 3 StVG nicht vor dem Abschluss des diesbezüglich anhängig gewesenen Strafverfahrens gegen den Antragsteller hatte verwendet werden dürfen (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -). Weiterhin VG LüneburgZitat Unter dem 26. Januar 2005 erteilte die Stadt D. (Tschechische Republik) dem Antragsteller eine EU-Fahrerlaubnis der Klasse B. Mit Urteil des Amtsgerichts E. vom 15. April 2005 wurde der Antragsteller wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (0,7g Haschisch am 16. Dezember 2004) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- € verurteilt. Mit Bescheid vom 11. Juli 2005 erkannte ihm der Antragsgegner unter Anordnung des Sofortvollzuges das Recht ab, von seiner tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen und berief sich zur Begründung auf die Unzuständigkeit der tschechischen Fahrerlaubnisbehörde, die Nichtbeibringung des unter dem 18. August 2004 angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens sowie die Verurteilungen des Antragstellers wegen fahrlässiger Trunkenheit und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weiterhin das Fahren mit einer ausländischen FE in der Sperrfrist in D. Das ist glasklar FoFE. Damit sind neue Eignungszweifel nach Erteilung der NL-FS gegeben. In der Sperrfrist kannst du Fahren mit einem ausländischen FS jedweder Art in D knicken.Das was eventuell abgedeckt wäre sind die Fahrten nach der Sperrfrist und nach der NU (eventuell nach Kremer), die Voraussetzung ist ein normaler Fall liegt vor. Aber allein die Umstände des Erwerbs des FS und das Fahren in der Sperrfrist dürften hier ein pos. Urteil ungleich schwieriger machen, wenn nicht unmöglich machen trotz Kremer. Ich würde hier die Chancen etwas zu erreichen sehr mau sehen. Allein die Anzahl und die Kombination der Delikte stehen dem entgegen. Spätestens mit der Fahrt am 30.09.00 wurde ein Verstoß begangen der durch nichts im Europarecht abgedeckt ist. Alles was danach folgte ist da irrelevant da neue Eignungszweifel nach Erteilung vorliegen. Mal sehen wie das ein Profi sieht...warte mal auf Lexus oder Uwe W. mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 12:52
Beitrag
#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Darkstar,was soll da der Profi noch tun.Kostet nur Nerven und viel Zeit die wahrscheinlich zu nichts führt.Zumal sind ja mit den Verurteilungen wegen fahrens ohne weitere Delikte die hier nicht aufgeführt waren die Tatsache gewesen,Beleidigungen usw.
Bin wohl ein Hoffnungsloser Fall.Stelllt sich wohl nur die Frage wie ich hier eine MPU schaffen könnte oder ob mir womöglich auf Lebenszeit die Fahrerlaubnis entzogen bleibt.Wie soll man all die Delikte den Prüfer glaubhaft machen?.Mit ja und amen ist es hier wohl nicht getan. Gruß ML Fs. |
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22.11.2006, 13:14
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo Darkstar,was soll da der Profi noch tun.Kostet nur Nerven und viel Zeit die wahrscheinlich zu nichts führt.Zumal sind ja mit den Verurteilungen wegen fahrens ohne weitere Delikte die hier nicht aufgeführt waren die Tatsache gewesen,Beleidigungen usw. Naja ich bin eher Laie mit "etwas" Kenntnis im FS-Recht hier. Dies deshalb weil ich so einige VG Urteile dazu gelesen hab, wie auch die Sachen vom EuGH. Lexus ist dagegen Profi. Auch Uwe W kommt mir sehr kompetent vor... Ich würde erstmal abwarten was sie dazu meinen. Vielleicht hat sie ja noch eine Idee.Fakt ist hättest du den Erwerb des FS NACH dem laufenden Verfahren vollzogen und wärst du nicht IN der Sperrfrist gefahren hättest du jetzt bei weitem bessere Karten. Hier wird sich ein dt. VG auch nach Kremer schwertun fürchte ich und mir wird klar warum der Richter auch nichts vom Europarecht erwähnt hat. Bin wohl ein Hoffnungsloser Fall.Stelllt sich wohl nur die Frage wie ich hier eine MPU schaffen könnte oder ob mir womöglich auf Lebenszeit die Fahrerlaubnis entzogen bleibt.Wie soll man all die Delikte den Prüfer glaubhaft machen?.Mit ja und amen ist es hier wohl nicht getan. Nun mal eins nach dem anderen. Eine MPU ist immer machbar, das sehe ich auch deshalb weil ich viel im MPU-Board schreibe. Ohne Sitzungen beim Verkehrspsychologen wirds hier aber kaum abgehen, da hier wohl eher eine tiefere Problematik vorliegt. Das heißt Missachtung sämtlicher Regeln, rechtsfeindliche Gesinnung usw.Wenn du wirklich eine MPU machen mußt dann bekommst du hier schon Ansätze wie man sie besteht. Ich empfehle mal folgenden Thread zu lesen... klick. Paßt zwar nicht genau, aber so ungefähr. Teile treffen auch auf dich zu. Warte mal auf andere Meinungen... mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 16:02
Beitrag
#43
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Darkstar,habe mir mal einen bisher kleinen Teil Deines Links durchgelesen.Das ist recht interessant aber verdammt viel zu lesen.Du redest hier von rechtsfeindlicher Gesinnung.Ich kann Dir soweit bestätigen das ich sicher nicht mit allen einverstanden bin in diesen Staat,das sind aber andere auch.Ich finde es schlimm in einen sogenannten freiheitlichen Rechtstaat das man ständig mit einer Art Diktatur im Leben,besonders bei Behörden konfrontiert ist.Tut mir Leid,aber ich empfinde das einfach so,auch da bin ich bestimmt kein Einzelfall.Darf ich Dir ein Beispiel nennen betreff meiner Mutter.Thema Finanzamt und nachträgliche Steuerforderung bei einen älteren Fahrzeug.Da wird einfach bestimmt das eben dieses ein neues Gesetz ist,und sich folglich jeder über Steuererhöhungen zu informieren hat.Und du hast keine Chance dieses auch nur annähernd anzugehen,bist gezwungen zu Zahlen.Immer nur Zwang und müssen.Ich bin kein Staatsfeind und finde das einfach nur beschissen.Auch Mißachte ich nicht alle Gesetze und halte mich sehr wohl daran.
Mein Vorgehen ist schlicht berechnet und nicht Dumm oder krank,wie es mir ein anderer unterstellen würde,denn ich verweigere eben diese Tatsache mich dem unterzuordnen,eben weil ich kein Idiot bin und einfach nur mein Job nachgehen möchte und muß.Ich lass mir nicht mein Leben verbieten.Ich will nur Leben wie jeder andere,in Freiheit und wenn man mich in Ruhe lässt auch nach den Regeln des Staates( wenn es manchmal auch schwer fällt wie oben benannt). Leider läßt der Staat es nicht zu das ich so ganz normal Leben darf und macht mir stattdessen immer mehr Probleme.Ich würde mich dieser MPU zur Verfügung stellen,doch möchte ich auch die Chance haben,danach ein ordnungsgemäßes Leben nachzugehen.Aber auch das wird Dir anhand der Frage und Antwortgabe zu 70% Negativ verwehrt.Sicher habe ich irgendwann mal Fehler gemacht und bin dafür auch bestraft worden und stehe auch dazu,aber brauche auch eine Chance dazu das zu beweisen.Wie eben in den Link ähnlich gelesen reicht es nicht aus zu sagen,ich möchte nur mein Job nachgehen um nicht vom Staat abhännig zu sein.Es ist aber doch die Wahrheit,stattdessen werde ich für Krank erklärt und muß mir weiß der Himmel was für Fragen stellen ??. Wie kann man mein Handeln beschreiben?. Gruß NL Fs. |
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22.11.2006, 16:08
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wie @darkstar schon gepostet hat, liegen hier einige Straftaten in Deutschland vor, die auch der EUGH-Beschluss in Sachen Krämer nicht wegdiskutieren kann:
- das Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Erwerb des NL-Führerscheins: da dieses in der nach Erteilung des NL-Führerscheins angesetzten Hauptverhandlung zu einer Sperrfrist geführt hat, dürfte mit der Anordnung dieser Sperrfrist der Gebrauch des NL-Führerscheins verboten sein, selbst wenn der NL-Führerschein nicht explizit entzogen wurde. - Da die Sperrfrist rechtmäßig angeordnete wurde (im Unterschied zum Fall Krämer), kann das folgende Fahren ohne Führerschein dann ebenfalls nicht mehr als Straftat wegdiskutiert werden. - das Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis: anscheinend ist jemand ohne Führerschein mit einem Fahrzeug gefahren, welches auf Dich zugelassen war? Dann ist das eine Straftat, die mit Deinem NL-Führerschein nichts zu tun hat, und jetzt noch Eignungszweifel auslösen kann, eventuell zusammen mit anderen Sachen. Ein einmaliges fahrlässiges Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis führt zwar i.A. nicht zu einer MPU-Anordnung oder zum Entzug der Fahrerlaubnis, bringt aber immerhin 6 Punkte auf das Konto. Der EUGH-Beschlussl in Sachen Kremer kann dann in Deiner Sache vielleicht zu einer geringeren Strafe führen, aber ganz ungeschoren wirst Du auch in der Berufungsverhandlung nicht rauskommen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.11.2006, 16:39
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo Darkstar,habe mir mal einen bisher kleinen Teil Deines Links durchgelesen.Das ist recht interessant aber verdammt viel zu lesen.Du redest hier von rechtsfeindlicher Gesinnung.Ich kann Dir soweit bestätigen das ich sicher nicht mit allen einverstanden bin in diesen Staat,das sind aber andere auch. Ohne viel lesen wird weder die eine Variante MPU noch die andere Variante EuFS abgehen.Auch Mißachte ich nicht alle Gesetze und halte mich sehr wohl daran. Schon klar, aber die die dir unangenehm sind aber schon oder? Ich unterstelle dir nichts. Der Psychologe wird dir unterstellen und ich kann es verstehen. Was anderes fällt mir eigendlich bei 12x Fahren ohne FE nicht ein+ einmal zulassen des FoFE, obwohl man bei einigen diskutieren kann. Zumindest die ersten 5 mal waren glasklar FoFE, die 2 innerhalb der Sperrfrist auch, die nach NU sind faktisch auch FoFE wäre da nicht Kremer. Das Zulassen des FoFE mal außen vor.Mein Vorgehen ist schlicht berechnet und nicht Dumm oder krank,wie es mir ein anderer unterstellen würde,denn ich verweigere eben diese Tatsache mich dem unterzuordnen,eben weil ich kein Idiot bin und einfach nur mein Job nachgehen möchte und muß.Ich lass mir nicht mein Leben verbieten.Ich will nur Leben wie jeder andere,in Freiheit und wenn man mich in Ruhe lässt auch nach den Regeln des Staates( wenn es manchmal auch schwer fällt wie oben benannt). Du mußt aber irgendwann merken das es sinnlos ist dagegen anzukämpfen. Du holst dir nur eine blutige Nase wenn du so weitermachst. Für dich zählten allein deine Interessen nicht die der anderen. Deshalb bist du auch in der Sperrfrist gefahren, es war völlig egal was kommt, Hauptsache du fährst. Das ist genau der Punkt wo man einhaken wird und das immer wieder.Leider läßt der Staat es nicht zu das ich so ganz normal Leben darf und macht mir stattdessen immer mehr Probleme. Zurecht bei dieser Konstellation. Wo käme man hin wenn jeder geltende Urteile völlig ignoriert?Hättest du nach dem 12.10.01 deinen FS erworben dann hättest du jetzt bei weitem weniger Probleme. Dann wärst du nicht inder Sperrfrist gefahren etc. Selbst wenn du irgendwann eine NU bekommen hättest, hättest du nach Halbritter versuchen können diese aufzuheben. Das hat in den überwiegenden Fällen funktioniert. Ich würde mich dieser MPU zur Verfügung stellen,doch möchte ich auch die Chance haben,danach ein ordnungsgemäßes Leben nachzugehen.Aber auch das wird Dir anhand der Frage und Antwortgabe zu 70% Negativ verwehrt. Unsinn. Gehe ins MPU Board und schaue wieviele nachdem sie hier waren und angefragt sind bei der MPU durchgefallen sind. Sag bescheid wenn du jemanden findest. Ich würde die Bestehensquote mit Vorbereitung und vernünftiger Aufarbeitung bei 90% ansetzen.Sicher habe ich irgendwann mal Fehler gemacht und bin dafür auch bestraft worden und stehe auch dazu,aber brauche auch eine Chance dazu das zu beweisen.Wie eben in den Link ähnlich gelesen reicht es nicht aus zu sagen,ich möchte nur mein Job nachgehen um nicht vom Staat abhännig zu sein.Es ist aber doch die Wahrheit,stattdessen werde ich für Krank erklärt und muß mir weiß der Himmel was für Fragen stellen ??. Für Krank wirst du nicht erklärt, andererseits mußt du dir Ignoranz vorhalten lassen um es gelinde auszudrücken. Ich wundere mich ehrlichgesagt das du noch nicht Bewährung hast.Zur MPU sollte es soweit kommen finden sich immer Möglichkeiten wie man sie bestehen kann. Warte aber ob es dazu kommt. Wenn ich raten müßte würde ich das Ergebnis wie Uwe W. einschätzen. Soll heißen für die noch offenen Verfahren Strafminderung nach Kremer aber trotzdem eine MPU aufgrund vergangener Vergehen. Das ist aber nur eine Mutmaßung ohne praktische Erfahrung... mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 16:42
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Auch eine während der Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis ist nach der Sperre gültig. Bist du EuGH-Richter? Selbst Freelancer als Fan dieser Tatsache sieht das das noch nicht entgültig durch den EuGH entschieden ist. Du siehst viel zu sehr schwarz und weiß Thommy. Es gibt auch Graustufen.Mommentmal, so hab ich das nicht gemeint! Natürlich ist es total in Ordnung den Führerschein während der noch andauernden Sperre zu erbwerben, um diesen nach Ablauf auch in BRD zu benutzen. Der EuGH hatte nur einen Fall zu entscheiden der nach Ablauf erworben wurde. Wenn man den Gedanken der EuGH Richter folgt, dann kann man nicht zu dem Entschluss kommen, dass die notwendige Anerkennung und Gültigkeit bezogen auf das deutsche Bundesgebiet, für immer versagt werden darf. (siehe Beschluß Günsburg) Versteh mich nicht falsch Darkstar, ich wollte betonen das man sich strafbar machen könnte, wenn man den ausl. EU Führerschein während der Sperre benutzt, wobei DAS noch nicht höchstrichterlich gegklärt wurde. Der Führerschein von @"NL FS" sollte trotzdem jetzt Gültigkeit besitzen, da es keine gesondertes Anerkennungsverfahren seines Führerscheins bedarf. Auch hat genau das Günsburg schon erwähnt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung ankommt, sondern auf die zwingende Anerkennung der Gültigkeit für das Bundesgebiet Deutschlands. Als Hardcore EU Führerschein Inhaber denke, dass @NL FS ein gefundenes Fressen für die Idiotentester sein wird, um mit ihm noch mehr Geld zu machen und ihm die FE noch lange vor die Nase halten! Wie seht ihr das, wenn @NL FS seinen Führerschein in einen anderen umschreiben lässt? Ich würde die Bestehensquote mit Vorbereitung und vernünftiger Aufarbeitung bei 90% ansetzen. Die Münze im Beutel klingt, die Seele aus dem Feuer springt! In diesem Sinne: "Eine Person, ein Führerschein!" -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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22.11.2006, 17:10
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Natürlich ist es total in Ordnung den Führerschein während der noch andauernden Sperre zu erbwerben, um diesen nach Ablauf auch in BRD zu benutzen. Ich kann mich nur an das halten was bis jetzt entschieden ist. Auch ist dir bekannt das Günzburg nur ein Urteil gefällt hat, während mehrere Urteile dt. VG vorliegen die das Gegenteil besagen. Ich bin jetzt zu müde zu verlinken.Der EuGH hatte nur einen Fall zu entscheiden der nach Ablauf erworben wurde. Wenn man den Gedanken der EuGH Richter folgt, dann kann man nicht zu dem Entschluss kommen, dass die notwendige Anerkennung und Gültigkeit bezogen auf das deutsche Bundesgebiet, für immer versagt werden darf. (siehe Beschluß Günsburg) Der Führerschein von @"NL FS" sollte trotzdem jetzt Gültigkeit besitzen, da es keine gesondertes Anerkennungsverfahren seines Führerscheins bedarf. Auch hat genau das Günsburg schon erwähnt, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung ankommt, sondern auf die zwingende Anerkennung der Gültigkeit für das Bundesgebiet Deutschlands. Auch wenn neue Eignungszweifel vorliegen? Das zweimal Fahren in der Sperrfrist schon vergessen? Oder ist das jetzt neuerdings auch möglich. Da müßte erstmal die NU aufgehoben werden. Als Hardcore EU Führerschein Inhaber denke, dass @NL FS ein gefundenes Fressen für die Idiotentester sein wird, um mit ihm noch mehr Geld zu machen und ihm die FE noch lange vor die Nase halten! Ein gefundenes Fressen wird er sein, das stimmt allerdings, aber unmöglich ist nichts.Würdest du ihm denn empfehlen mit dieser Latte an Verstößen den Weg durch die Instanzen anzutreten? Würde mich interessieren. Und blende mal für einen Augenblick dein Günzburg aus und denke über grobi1212 nach. Wie seht ihr das, wenn @NL FS seinen Führerschein in einen anderen umschreiben lässt? Er wird den selben Weg wie Grobi einschlagen. Den Weg durch die Instanzen mit ungewissen Ausgang. Wobei ich bei grobi durchaus sehe das es auch funktionieren kann. Denkst du eine Umschreibung/Erweiterung würde hier die FSST abhalten? Thommy probiert ja gerade etwas ähnliches. Ob das klappt ist offen.Ich würde das hier als Hardcorefall umschreiben der es weiterhin vor dt. VG schwer haben wird. Ohne den Erwerb vor der Sperrfrist vor Abschluß des Verfahrens und ohne die Fahrten in der Sperrfrist würde es bedeutend besser aussehen. Bedenke was bei Grobi1212 genügt hat um den Gedanken des Fortwirkens alter Eignungszweifel auszulösen. @NL FS: Hier das Urteil von Grobi1212: klick. Stellt im wesentlichen die Anerkennung des EuFS dar, aber geht von Fortwirken alter Eignungszweifel aus. Die Münze im Beutel klingt, die Seele aus dem Feuer springt! Unsinn.mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 17:49
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ich kann mich nur an das halten was bis jetzt entschieden ist. Auch ist dir bekannt das Günzburg nur ein Urteil gefällt hat, während mehrere Urteile dt. VG vorliegen die das Gegenteil besagen. Ich bin jetzt zu müde zu verlinken. Du weißt doch das Günzburg nicht das einzige Gericht ist das in so einem Fall positiv entschieden hat! Wobei ich mir beim besten Willen nicht erklären kann, dass der mir wohlgesonnene Richter, gerade Günzburg zur Vorlage nahm, wenn es doch so einen großen negativ Entscheidungsspielraum gab!!!:huh: Ein gefundenes Fressen wird er sein, das stimmt allerdings, aber unmöglich ist nichts. Würdest du ihm denn empfehlen mit dieser Latte an Verstößen den Weg durch die Instanzen anzutreten? Würde mich interessieren. Und blende mal für einen Augenblick dein Günzburg aus und denke über grobi1212 nach. Bei NLFS denke ich eher, dass es den meisten "Verkehrspsychologen" zu heiss sein wird, die Unterschrift auf ein positives Gutachten zu setzen! Da es auch auf gerichtlicher Ebene ziemlich düster aussieht, unter Berücksichtigung der Gesamtsitutation aussieht, rate ich deshalb in diesem Fall ab! Er wird den selben Weg wie Grobi einschlagen. Den Weg durch die Instanzen mit ungewissen Ausgang. Wobei ich bei grobi durchaus sehe das es auch funktionieren kann. Denkst du eine Umschreibung/Erweiterung würde hier die FSST abhalten? Thommy probiert ja gerade etwas ähnliches. Ob das klappt ist offen. Die einzige Chance bei NL FS sehe ich für ihn, dass er seinen Führerschein in einem anderem Land erweitern lässt, mit vorhergendem ausländischen Gutachten, das die "Eignungszweifel" ausräumt. Das ist nach meinem Dafürhalten bei @NLFS der effizienteste Weg, um schnell wieder die Karte zu haben. @NL FS In welchem Bundesland wohnst du? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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22.11.2006, 19:08
Beitrag
#49
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Also so ernst das ist,aber es macht Spaß eure Kommentare zu lesen !!.Kein Geheimnis,bin aus dem Raum Karlsruhe,Baden Württemberg.Ideen einwandfrei.
Am liebsten würde ich zur Abwechslung Vorschlagen,man gebe dem Gutachter Geld unterm Tisch und dann wäre Ruhe.Leider leben wir hier aber in Deutschland,pech für die Kuh. Vor kurzen war ich noch in einen Land,da habe ich gesehen,das dem was gegeben wurde und man hatte Ruhe.Und die Menschen kommen auch zurecht und werden nicht wie hier Psychisch Krank gemacht und müssen sich dann noch Rechtfertigen und womöglich Quälen lassen.Leben und Leben lassen wäre da doch viel besser. Das für den Moment,gruß NL Fs. |
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22.11.2006, 19:54
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Am liebsten würde ich zur Abwechslung Vorschlagen,man gebe dem Gutachter Geld unterm Tisch und dann wäre Ruhe. Na oder du stellst den Idiotentester vor die Wahl, entweder her mit dem positiven Gutachten oder EUFS... Spaß bei Seite,wie erwähnt, würde ich die Gerichtsentscheidungen sowie Sperren abwarten und danach im EU-Inland die Erweiterung deines Führerscheins anstreben. Bestenfalls wäre vor dem Erwerb, ein psychologischem Verkehrsgutachen im jeweiligem Land! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:32 |