EU Fahrerlaubnis Niederlande ungültig?, Mit Bezug Beschluß Verwaltungsgericht |
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EU Fahrerlaubnis Niederlande ungültig?, Mit Bezug Beschluß Verwaltungsgericht |
22.11.2006, 20:14
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Du weißt doch das Günzburg nicht das einzige Gericht ist das in so einem Fall positiv entschieden hat! Vielleicht war es ja auch ein schlechter Richter. Umso besser für dich.Wobei ich mir beim besten Willen nicht erklären kann, dass der mir wohlgesonnene Richter, gerade Günzburg zur Vorlage nahm, wenn es doch so einen großen negativ Entscheidungsspielraum gab!!! Bei NLFS denke ich eher, dass es den meisten "Verkehrspsychologen" zu heiss sein wird, die Unterschrift auf ein positives Gutachten zu setzen! Zu heiß wird es jedem sein ohne etwas professionelle Aufarbeitung hier ein pos. GA zu erstellen. Dazu sind Art und Menge der Delikte einfach zu heftig. Aber wie du schon bemerkt hast, ist der juristische Weg auch nicht besser.Die einzige Chance bei NL FS sehe ich für ihn, dass er seinen Führerschein in einem anderem Land erweitern lässt, mit vorhergendem ausländischen Gutachten, das die "Eignungszweifel" ausräumt. Eine Karte ja aber was kommt danach? Angenommen er hat jetzt noch die Verfahren und wartet diesmal zur Abwechslung eine eventuelle Sperrfrist ab. DANACH erwirbt/erweitert er eine FE NACH der Sperrfrist z.B. in Polen mit dieser PU wie Grobi sie machte (25€).Das ist nach meinem Dafürhalten bei @NLFS der effizienteste Weg, um schnell wieder die Karte zu haben. Was meinst du passiert bei der ersten Kontrolle? Könntest du dir vorstellen das hier erneut auf FoFE angeklagt wird? Wäre naheliegend oder? Also landet die Sache auf jeden Fall wieder vor Gericht. Und dann kann man nur beten das man das diesmal vor Gericht anderes sieht. Auch wenn ich vom Rechtsmißbrauch nich wahnsinnig viel halte, so ist doch ein Argument von Uwe W das er im EuGH Thread gemacht hatte nicht von der Hand zu weisen. Derjenige setzt sich hier mehr als jeder andere dem Vorwurf des Rechtsmißbrauch (zumindest dt. VG) aus. Einfach weil er jetzt wieder eine FE aus einem anderen Land anschleppt, anstatt endlich die MPU zu machen, die er wohl trotz Kremer nicht wegbekommen wird wegen Fahren in der Sperrfrist. Es gibt also auch für den Fall der Erweiterung keine Garantie das es pos. ausgeht. Vor kurzen war ich noch in einen Land,da habe ich gesehen,das dem was gegeben wurde und man hatte Ruhe.Und die Menschen kommen auch zurecht und werden nicht wie hier Psychisch Krank gemacht und müssen sich dann noch Rechtfertigen und womöglich Quälen lassen.Leben und Leben lassen wäre da doch viel besser. Gesetze beachten die man beachten will, der Rest ist mir egal würde es wohl treffend umschreiben. So funktioniert das aber nicht.Dann könnte man gleich FS abschaffen. Solange du nicht begreifst das DU die Ursache bist und nicht der Staat auf den du schimpfst, wirst du nie auch nur den Hauch einer Chance haben. Ich dachte eigendlich das dir das mittlerweile aufgangen ist. Der Staat hat dich ZURECHT wegen Fahren mit einem ausländischen FS trotz Sperrfrist verurteilt und das mehrmals. Dann folgten Fahren ohne FE und Fahren trotz NU. Wenn dir etwas nicht paßt dann mußt du halt Rechtsmittel einlegen, dir waren aber Urteile egal und nun hast du den Salat. Wichtig war dir nur das Fahren. Eine Chance hätte es mit Kremer gegeben wenn: 1.) paarmal FoFE 2.) Erwerb eines NL-FS NACH der Sperrfrist 3.) irgendwann dann "Entdecken" des EuFS und MPU Aufforderung 4.) Nach Nichtbeibringen NU 5.) Dann Fahren trotz NU Für so ein Szenario hätten gute Chancen bestanden, für das was du beschreibst sehe ich vor dt VG eher schwarz. Mein Tip ist Minderung der Strafe dank Kremer aber Bestehenbleiben der MPU-Aufforderung dank neuer Eignungszweifel. mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 20:26
Beitrag
#52
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Natürlich ist es total in Ordnung den Führerschein während der noch andauernden Sperre zu erbwerben, um diesen nach Ablauf auch in BRD zu benutzen. Der EuGH hatte nur einen Fall zu entscheiden der nach Ablauf erworben wurde. Wenn man den Gedanken der EuGH Richter folgt, dann kann man nicht zu dem Entschluss kommen, dass die notwendige Anerkennung und Gültigkeit bezogen auf das deutsche Bundesgebiet, für immer versagt werden darf. (siehe Beschluß Günsburg) Der EUGH hat doch bereits im Kapper-Urteil für eine Anerkennung den Umstand vorausgesetzt, dass der EU-Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist erworben wurde. Der EUGH hat zwar nicht begründet, warum bei einem Erwerb während der Sperrfrist keine Anerkennung erfolgen soll, ich halte eine solche Anerkennung aber für verfehlt (im Gegensatz zu AG Günzburg und auch zu @Lexus): Eine Sperrfrist wird ja angeordnet, weil ein (deutsches) Gericht zu dem Schluss gekommen ist, dass der Angeklagte für eine bestimmte Zeit mit Sicherheit ungeeignet ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Wird jetzt während der laufenden Sperrfrist ein EU-Führerschein erteilt, so gibt es gegensäztliche Entscheidungen über die Kraftfahreignung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der EUGH der ausländischen positiven Erteilungsentscheidung den Vorzug vor der negativen Entzugsentscheidung geben soll. Deshalb verdient die ausländische Entscheidung auch nicht das Vertrauen, dass sie eine neue deutsche Führerscheinentscheidung überflüssig macht. Erteilt die ausländische Behörde aber erst nach Ablauf der Sperrfrist einen Führerschein, so macht sie ja nur das, wozu eine deutsche Behörde auch berechtigt wäre. Es besteht dann kein Widerspruch mehr zwischen der strafgerichtlichen Entzugsentscheidung und der behördlichen Erteilungsentscheidung. Hier sagt jetzt der EUGH, dass die deutsche Behörde keine Zweifel mehr anmelden darf, weil die ausländische Behörde ja schon geprüft hat. Dass andere Prüfungsmaßstäbe angewandt wurden, soll dann keine Rolle mehr spielen. Wenn man propagiert, dass Erteilungsentscheidungen EU-weit anerkannt werden, dann sollte man eigentlich auch Entzugsentscheidungen EU-weit gegenseitig anerkennen. Auch wenn es im Rahmen der 2. Führerscheinrichtlinie noch nicht verboten war, trotz einer in D laufenden Sperrfrist einen EU-Führerschein zu erteilen, so hat ein solchermaßen erteilter Führerschein für mich den Makel, dass er dem Geist der Führerscheinrichtlinie widerspricht und damit keinen Anspruch auf Anerkennung hat, und zwar auch keinen Anspruch auf Anerkennung kraft Gesetzes nach Ablauf der Sperrfist. Dieser Meinung scheinen sich übrigens auch einige ausländische Behörden angeschlossen haben, die nach dem, was ich hier gelesen haben, erst erteilt haben, wenn die deutsche Sperfrist abgelaufen war. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.11.2006, 22:09
Beitrag
#53
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Freelancer,schön und gut aber das ist doch nachher für die Deutschen Behörden auch wieder was nicht in Ordnung.Da hatte ich doch mal was gehört wo ein in Österreicher den dortigen MPU nicht von Deutschland anerkannt bekam.
Erweitern heißt wohl keinen neuen machen ?,wie soll das gehen und dann braucht man ja bestimmt dort einen Wohnsitz. Vielleicht ist das wohl der beste Weg,nachdem ja eine MPU nahezu hoffnungslos wäre.Ich frage mich was der Gutachter für ein Risiko eingeht?.Wenn doch die mpu positiv ausfällt und man offiziell Fahren darf,wozu soll man dann noch Straftaten begehen,bzw.sich mit der Polizei in die Wolle bekommen,sprich Beleidigung usw.Es ist ja nicht so das gravierendes mit dem Entzug damals passiert ist,auch wurden keine Menschenleben gefährdet. Ich finde das sowas von ungerecht das man letztlich wie ein Schwerverbrecher behandelt wird. Weiterhin frage ich mich was der Staat davon hat einen immer tiefer in die scheiße zu reißen. Es kann doch nicht erwartet werden das einer sein ganzes Leben auf die Müllhalde schmeißt. Man müßte diesen Staat wegen Verachtung von Menschenrechten Anklagen.Dieser Psychoterror geht gegen jede würde des Menschen,ebenso die MPU,der letztlich nur eine Geldmaschiene ist wie alles in Deutschland ist wo Menschen sich gnadenlos die Hose ausziehen lassen. Ich bin bereit mein Leben ordnungsgemäß zu führen,bekomme jedoch keine Chance und deswegen tue ich das was ich für richtig halte. Gruß NL Fs. |
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22.11.2006, 22:34
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo Freelancer,schön und gut aber das ist doch nachher für die Deutschen Behörden auch wieder was nicht in Ordnung.Da hatte ich doch mal was gehört wo ein in Österreicher den dortigen MPU nicht von Deutschland anerkannt bekam. Das war Halbritter. Der Fall ging positiv für den EuFS aus.Erweitern heißt wohl keinen neuen machen ?,wie soll das gehen und dann braucht man ja bestimmt dort einen Wohnsitz. Klar geht das nur mit Wohnsitz. Die Idee dahinter ist das der Ausstellerstaat erneut die Eignung prüft. Damit wären die Vergehen davor erledigt. Das wird aber in diesem Fall nicht reichen fürchte ich.Vielleicht ist das wohl der beste Weg,nachdem ja eine MPU nahezu hoffnungslos wäre.Ich frage mich was der Gutachter für ein Risiko eingeht?.Wenn doch die mpu positiv ausfällt und man offiziell Fahren darf,wozu soll man dann noch Straftaten begehen,bzw.sich mit der Polizei in die Wolle bekommen,sprich Beleidigung usw.Es ist ja nicht so das gravierendes mit dem Entzug damals passiert ist,auch wurden keine Menschenleben gefährdet. Du meinst durch dein Zulassen des Fahrens ohne FE wurden keine Menschenleben gefährdet? Wußtest du das du bei Unfall deinen Eigenschaden selbst trägst trotz Versicherung und das der Fremdschaden zwar getragen wird, aber die Versicherung bis zu 5000€ Regreß nimmt. Selbst bei klaren Unfallsituationen verschiebt sich die Schuldfrage zu deinen Ungunsten wenn du ohne FE fährst.Es geht nicht um das Fahren können sondern um das fahren dürfen. Wenn jemand unausgesetzt Regeln mißachtet, dann wird davon ausgegangen das er für den Verkehr ungeignet ist. Einfach weil du dich selbst und dein Fahren wollen über das Sicherheitsbedürfnis der Anderen stellst. Vielleicht gäbe es die Möglichkeit das mal professionell abzuklären. Nicht anders ist es zu erklären das du immer wieder die selbe Straftat begingst, trotz Sperrfristen Geldstrafen usw. Ich finde das sowas von ungerecht das man letztlich wie ein Schwerverbrecher behandelt wird. Könnte es sein das der Staat nicht will das Fahren ohne FE ein Kavaliersdelikt wird? Bitte schaue genau auf die Liste die du innerhalb von 6 Jahren geschafft hast. Alles ist noch verwertbar nichts ist getilgt.Weiterhin frage ich mich was der Staat davon hat einen immer tiefer in die scheiße zu reißen. Das warst du selbst.Es kann doch nicht erwartet werden das einer sein ganzes Leben auf die Müllhalde schmeißt. Es kann erwartet werden das man persönliche Nachteile in Kauf nimmt um Regeln einzuhalten.Man müßte diesen Staat wegen Verachtung von Menschenrechten Anklagen.Dieser Psychoterror geht gegen jede würde des Menschen,ebenso die MPU,der letztlich nur eine Geldmaschiene ist wie alles in Deutschland ist wo Menschen sich gnadenlos die Hose ausziehen lassen. Polemischer Unsinn. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?Der Staat achtet die Menschenrechte indem er diejenigen verfolgt die Straftaten auf ihrem Hoheitsgebiet begehen. Wir hatten schon geklärt das du ZURECHT verurteilt wurdest. Da nützt jede EU Rechtssprechung nichts, Fahren in der Sperrfrist bleibt nunmal Fahren ohne FE. Das hätte dir jeder RA sagen können. Ich bin bereit mein Leben ordnungsgemäß zu führen,bekomme jedoch keine Chance und deswegen tue ich das was ich für richtig halte. Genau diese Einstellung hat dich bis zu dem Punkt gebracht an dem du jetzt bist. Du tust was du für richtig hälst nichts weiter. Wichtig ist das DU keine persönlichen Nachteile hast. Und eben deswegen bist du NICHT bereit dein Leben ordnungsgemäß zu führen. Das soll kein persönlicher Angriff sein, aber es bringt nichts hier nicht deutlich zu werden.mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 22:41
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#55
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Hallo Freelancer,schön und gut aber das ist doch nachher für die Deutschen Behörden auch wieder was nicht in Ordnung.Da hatte ich doch mal was gehört wo ein in Österreicher den dortigen MPU nicht von Deutschland anerkannt bekam. Hier sind wir wieder beim Halbritterbeschluß, wonach eine nachträgliche Überprüfung der Eignung mittels deutschen FEBs verwehrt wird. Vielleicht ist das wohl der beste Weg,nachdem ja eine MPU nahezu hoffnungslos wäre.Ich frage mich was der Gutachter für ein Risiko eingeht?.Wenn doch die mpu positiv ausfällt und man offiziell Fahren darf Das sehe ich genauso, dass du den Führerschein mittelfristig nichtmehr bekommst. Ganz einfach, du könntest wieder aufallen oder sonst was. (Geld machen eben) 1.Anmelden in dem Land wo es mommentan am günstigsten ist (Wohnsitz für 185 Tage) 2.Mit der Fahrschule dort reden, dass du ein verkehrsärztliche Untersuchung brauchst. (Mit kopie der FS Akte aus Deutschland) 3.Erweiterung des NL Fs in beispielsweise Anhänger So hast du eine reele Chance eine Gültige Fahrerlaubnis für Deutschland zu bekommen! So long -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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22.11.2006, 22:50
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#56
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hier sind wir wieder beim Halbritterbeschluß, wonach eine nachträgliche Überprüfung der Eignung mittels deutschen FEBs verwehrt wird. Solange keine neuen Eignungszweifel vorliegen, was jeder der einen EuFS hat zu vermeiden sucht. Liegen denn hier deiner Meinung nach welche vor... Zumindest das Fahren in der Sperrfrist und das Zulassen des Fahren ohne FE sind doch solche oder? Oder hab ich mal wieder was verpaßt?Getilgt ist schonmal nichts... So hast du eine reele Chance eine Gültige Fahrerlaubnis für Deutschland zu bekommen! Gibt es denn Erfahrungsberichte das es auf diesem Weg funktioniert? Es verbessert die Chancen nichts weiter. Wenn er sich für diese Möglichkeit entscheidet dann sollte er das wenigstens nach der Sperrfrist machen.Mal andersrum gefragt. Wie würdest du die Chancen bei einer Gerichtsverhandlung einschätzen. mfg darkstar -------------------- |
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22.11.2006, 23:26
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wenn er sich für diese Möglichkeit entscheidet dann sollte er das wenigstens nach der Sperrfrist machen. Das sehe ich auch so: solange das gegenwärtige Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist und eine eventuell verhängte Sperrfrist noch nicht vorbei ist, macht es keinen Sinn, über eine Führerscheinerweiterung im EU-Ausland nachzudenken. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.11.2006, 23:55
Beitrag
#58
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 14.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9764 |
........Gibt es denn Erfahrungsberichte das es auf diesem Weg funktioniert? Es verbessert die Chancen nichts weiter. Wenn er sich für diese Möglichkeit entscheidet dann sollte er das wenigstens nach der Sperrfrist machen. Mal andersrum gefragt. Wie würdest du die Chancen bei einer Gerichtsverhandlung einschätzen. mfg darkstar Mir sagte man beim Straßenverkehrsamt, das wenn ich eine neue Niederländische FE bekomme, mir mein Recht zur Benutzung dieser in der BRD wieder erteilt wird ( Auf Antrag natürlich, nicht automatisch). Ich solle mich in den NL anmelden und meine FE verlängern lassen, die Aufgrund ihrer 10jährigen Gültigkeit momentan abgelaufen ist. Durch das verlängern der abgelaufenen FE erwerbe ich sogesagt eine neue FE und mit dieser ein neues Recht von ihr in der BRD gebrauch machen zu dürfen. Wo die NL-FE noch gültig war hätte ich den Führerschein als verloren melden sollen und so ein neues Dokument erhalten, mit welchem ich anhand der neuen Dokumentnummern das Recht in der BRD wieder beantragen könne. Noch sicherer wäre es allerdings wenn ich mich nach Belgien ummelden würde und dort die gültige NL-FE in eine Belgische FE umtauschen würde. Momentan bin ich in den NL gemeldet und warte darauf das meine Daten bei der Meldebehörde bearbeitet sind um dann beim Rathaus meine NL-FE um weitere 10 Jahre verlängern lassen kann. Danach werde ich mein Recht von ihr in der BRD Gebrauch machen zu dürfen beim Straßenverkehrsamt beantragen. |
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23.11.2006, 00:39
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#59
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Nach Ansicht des Amtsgerichts Emmerich braucht eine nach 10 Jahren neu ausgestellte NL-Fahrerlaubnis nicht extra in Deutschland anerkannt werden:
AG Emmerich 4 Ds 302 Js 65/06 (116/06) Urteil vom 24.07.06 Freispruch: das Amtsgericht hat der 2004 erfolgten Erneuerung des erstmals 1994 erworbenen NL-Führerscheins Vorrang gegeben vor den bis 2003 in Deutschland verhängten Verurteilungen (teilweise mit Sperrfristen), auch wenn ein Anerkennungsantrag nach § 28 (5) FeV erfolglos geblieben ist, der zeitlich nach Erneuerung des NL-Führerscheins bestandskräftig wurde. Ob die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis einen vorhergehenden Entzug in Deutschland aussticht, ist allerdings noch nicht höchstrichterlich geklärt. Wichtig ist in jedem Fall, dass zum Zeitpunkt der Verlängerung in Deutschland alle Sperrfristen abgelaufen sind und nichts neues mehr vorliegt. Dass unter den letztgenannten Bedingungen ein förmliches Anerkennungsverfahren unnötig ist, ergibt sich jedenfalls aus dem Kremer-Beschluss des EUGH. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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23.11.2006, 13:03
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#60
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo alle zusammen.Da weiß man schon gar nicht mehr wo einen der Kopf steht und was man nun letztlich tun soll.Da ist Freelancer mit seiner Alternative,da ist Horrex mit seinem Vorschlag.
Eins scheint jedenfalls festzustehen das es in Deutschlan keinen Sinn hat mit die MPU. Mit dem erneuten Urteil wurde keine Sperrfrist ausgesprochen,aber was da noch kommt wäre das denkbar,daher vielleicht die Anfrage wie man es plausibel dem Gericht klarmachen kann das Sperrfristen die Sachlage doch nur noch verschlimmern werden.Sicher kann man wieder Berufung einlegen,aber das dauert dann alles wieder. Zu Darkstar möchte ich betonen das Du die Sache aus einer auch Vorhandenen Tatsache siehst.Mein gegenargument ist allerdings das wenn die Instituution MPU es früher schon zugelassen hätte den Test zu machen,sicher nie soweit gekommen wäre und dafür ist der Staat mitverantwortlich,denn früher hieß es immer,leben Sie erstmal ein paar Jahre Straffrei und dann können Sie nochmal wiederkommen.Alles andere wäre Geld zum Fenster hinaus geschmissen laut Tüv Baden. Aber wovon man in der Zeit Leben soll,danach frägt Dich keiner,bin ja nur einer von 80 Millionen,und der tut dem Staat nicht weh wenn er auf Staatskosten lebt.Daher zu insgesamten Situation bleibt festzustellen,wenn Gewalt gegen mich ausgeübt wird,beantworte ich dies mit Gegengewalt.Kann ich jetzt noch was ändern,das es so gekommen ist,weil mir die MPU von vorneherein abgesagt wurde??. Es ist fölliger Quatsch jemand der in so ein Elend geraten ist zu unterstellen er sei in Zukunft ungeeignet ein Fahrzeug zu führen.Sicher geht es nicht um Fahren können sondern um sich an Regeln des Strassenverkehrs zu halten.In der Regel habe ich damit kein Problem,wenn den alles überhaupt nochmal in Ordnung gekommen wäre und diese MPU mir nicht alles kaput gemacht hätte.Nicht ich bin Schuld,ok irgendwann in der Vergangenheit mal für irgendwas aber nicht an den heutigen Problemen wegen Fahrens ohne.Die institution MPU ist verantwortlich denn die sagen was Freelancer bestätigt (Das sehe ich genauso, dass du den Führerschein mittelfristig nichtmehr bekommst).WARUM UND NOCHMAL WARUM !!!. Letztlich stelle ich fest das andere es überhaupt so weit gebracht haben,ich hatte es nicht nötig es soweit zu bringen aber schließlich muß auch ich von etwas Leben(ornungsgemäß Arbeiten)und dazu reicht der Lebensunterhalt vom Staat nicht aus. Ich muß mich nun endlich mit dem Rechtanwalt auseinandersetzen und ihm den Beratungshilfeantrag zukommen lassen.Vielleicht hat ja Rechtsexperte Uwe mal Interesse mit mein Anwalt zu Telefonieren.Er ist allerdings auch per email erreichbar. Es ist eh das beste ihn vorab auf unsere Korruspodenz zu verweisen,damit er weiß wo er deann ist.Vielleicht hat er Lust es zu lesen,was besser wäre als alles nochmal mündlich vorzutragen.Gruß NL Fs. |
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23.11.2006, 13:42
Beitrag
#61
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Du hast doch schon nach Halbritter behauptet das jetzt alle Fragen geklärt wären. @darkstar,sicher habe ich das behauptet, weil der 1. Artikel im Halbritter-Urteil klar & deutlich formuliert wurde. Auch die Formulierung im 2. Artikel "unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens" vermochte nicht die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuschränken, für alle diejenigen, die keine Eignungsprüfung im Ausstellerland abgelegt hatten. Vielmehr bezieht sich dieser Satz auf solche Situationen, wo der Antragsteller die Umschreibung begehrt. Im Kremer-Urteil wird klar & unmissverständlich mehrfach erklärt, dass eine Anerkennung der Fahrerlaubnis unbedingt & immer zu erfolgen hat, außer wenn neue Eignungszweifel geltend gemacht werden können, die nach Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis eingetreten sind. Da ist kein Platz für angenommenen Rechtsmissbrauch & europarechtswidrige Nutzungsuntersagungen. Im Kapper-Urteil wurde ja auch klar festgelegt, dass rechtsmissbräuchlich erteilte EU-Führerscheine unbedingt anzuerkennen sind & Fehlerteilungen nicht zu Lasten der Führerscheininhaber gehen dürfen, weil die Erteilungskompetenz grundsätzlich Sache der erteilenden Behörde ist. Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift (Rücknahme der Fahrerlaubnis nach deutscher Intervention), könnte der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Verfahren nach Artikel 227 EG einleiten, um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen. Ich kann nirgendwo erkennen, wo Deutschland die alleinige Prüfkompetenz wieder erhalten soll, wenn die ausländische Fahrerlaubnisbehörde durch falsche Angaben getäuscht bzw. betrogen wurde. Falls der Führerscheininhaber nachweislich einen Betrug begangen haben sollte, steht es der deutschen Behörde frei, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen einzuleiten. -------------------- (\_/)
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23.11.2006, 13:52
Beitrag
#62
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Bitte in diesem Thread keine Grundsatzdiskussion zum EuGH-Urteil, für diese Zwecke gibt es die entsprechenden Threads!!! -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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23.11.2006, 14:21
Beitrag
#63
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo alle zusammen.Da weiß man schon gar nicht mehr wo einen der Kopf steht und was man nun letztlich tun soll.Da ist Freelancer mit seiner Alternative,da ist Horrex mit seinem Vorschlag. Hättest du eine andere Aussage erwartet von Leuten die selbst einen EuFS haben... Eins scheint jedenfalls festzustehen das es in Deutschlan keinen Sinn hat mit die MPU. Mit dem erneuten Urteil wurde keine Sperrfrist ausgesprochen,aber was da noch kommt wäre das denkbar,daher vielleicht die Anfrage wie man es plausibel dem Gericht klarmachen kann das Sperrfristen die Sachlage doch nur noch verschlimmern werden. Du meinst damit du nicht in der Sperrfrist fahren mußt? Zu Darkstar möchte ich betonen das Du die Sache aus einer auch Vorhandenen Tatsache siehst.Mein gegenargument ist allerdings das wenn die Instituution MPU es früher schon zugelassen hätte den Test zu machen,sicher nie soweit gekommen wäre und dafür ist der Staat mitverantwortlich,denn früher hieß es immer,leben Sie erstmal ein paar Jahre Straffrei und dann können Sie nochmal wiederkommen.Alles andere wäre Geld zum Fenster hinaus geschmissen laut Tüv Baden. Dir steht es frei jederzeit die MPU zu machen. Niemand hindert dich daran. Bei einer Verkehrsrechts MPU gibt es keine Abstinenznachweise. Ich denke das eine pos. MPU innerhalb 6 Monaten-1 Jahr PROBLEMLOS möglich ist.Daher zu insgesamten Situation bleibt festzustellen,wenn Gewalt gegen mich ausgeübt wird,beantworte ich dies mit Gegengewalt. Ja aber was hat dir das gebracht? Denkst du das du irgendwann gegen den Staat gewinnst? Es ist fölliger Quatsch jemand der in so ein Elend geraten ist zu unterstellen er sei in Zukunft ungeeignet ein Fahrzeug zu führen.Sicher geht es nicht um Fahren können sondern um sich an Regeln des Strassenverkehrs zu halten.In der Regel habe ich damit kein Problem,wenn den alles überhaupt nochmal in Ordnung gekommen wäre und diese MPU mir nicht alles kaput gemacht hätte. Was hat dir denn die MPU kaputt gemacht? Überlege bitte genau was Ursache und was Wirkung ist.Nicht ich bin Schuld,ok irgendwann in der Vergangenheit mal für irgendwas aber nicht an den heutigen Problemen wegen Fahrens ohne.Die institution MPU ist verantwortlich denn die sagen was Freelancer bestätigt (Das sehe ich genauso, dass du den Führerschein mittelfristig nichtmehr bekommst).WARUM UND NOCHMAL WARUM !!!. Schonmal eine MPU gemacht? Genau Freelancer nämlich auch nicht. Die schlimmsten Horrormärchen kommen von denjenigen hier die nie eine MPU gemacht haben.Ich gehe davon aus, das hier die MPU-Auflage aufgrund fahren in der Sperrfrist bestehen bleibt und dank Kremer die Strafe gemildert wird. Wie es wirklich ausgeht kann keiner wissen. Es wäre aber hier illusorisch auf einen Freispruch zu hoffen. Zum Vorschlag Freelancers: Nehmen wir an NL-FS meldet sich nach (der Sperrfrist?) in NL an und macht BE. Da wird seine Eignung neu geprüft. Dann macht er zusätzlich noch eine PU oder was immer dort machbar ist, kenne mich nicht in NL aus. Dann kommt er zurück nach D. Ich vermute mal glatt die Polizei hat ihn hier auf dem Kieker, weil nicht anderes würde Sinn machen so oft wie er angehalten wird. Bei der nächsten Kontrolle zeigt er seinen NL-FS vor. Die Polizisten stellen fest das er wohl wieder mit einem FS draussen rumfährt und machen Meldung an die FSST. Die FSST wird wohl also auf jeden Fall erfahren das er mit einem NL-FS wieder draussen rumfährt eine Unterscheidung ist ja nicht auf den ersten Blick möglich. Dort wird wohl festgestellt das eine MPU Auflage offen ist und es geht vor Gericht. Vor Gericht kommt nun wieder alles auf einen Tisch. Voreintragungen von NL-FS, Führungszeugnis, Aussagen etc. Er hat faktisch wieder die selben Karten wie vorher, nur hat er jetzt einen erweiterten EUFS ohne Eignungszweifel und eine PU. Dann folgt die objektive Betrachtung des Ganzen. Hier ist auch zu bedenken das wir dann im Zeitalter der 3. FS-RiLi leben, was zumindest eine Verschärfung darstellt. Dann haben wir hier die einschlägigen Urteile dt. VG und die des EuGH. Wenn Gerichte den EuGH über alles stellen würden, warum gibt es dann noch neg. Urteile? Also kann es so nicht funktionieren und wird es auch nie. Es wird eine objektive Wertung aller Tatsachen vollzogen und geschaut inwieweit hier Eu-Recht anzuwenden ist. Könnte es sein, das das Gericht anhand der Voreintragungen einen erweiterten BE mit PU als zuwenig ansieht? Das riecht für das Gericht doch geradezu nach Rechtsmißbrauch. Dann ist auch die Frage ob die noch offenen Fragen beim EuGH zu diesem Zeitpunkt schon beantwortet sind. Vorm EuGH würde ein Verfahren vielleicht funkionieren, vor dt. VG sehe ich das weitaus kritischer und die sind es ja schließlich die zuständig sind. Bedenkt immer was bei grobi genügt hat um von fortwirkenden Eignungszweifeln auszugehen. Letztlich sind das alles Einzelfallentscheidungen, da gibt es für nichts Garantien oder wie würdest du die Chancen einschätzen Freelancer. Würde mich interessieren. mfg darkstar -------------------- |
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23.11.2006, 14:38
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Hallo Darkstar, was soll da der Profi noch tun? Kostet nur Nerven und viel Zeit die wahrscheinlich zu nichts führt. Zumal sind ja mit den Verurteilungen wegen Fahrens ohne weitere Delikte, die hier nicht aufgeführt waren, die Tatsache gewesen, Beleidigungen usw. @NL FS,Bin wohl ein Hoffnungsloser Fall. was die Vergangenheit angeht, sehe ich wirklich keine Sonne bei Dir. Du solltest diesen Führerschein in Deutschland unbedingt nicht mehr benutzen, wenn Du nicht in die Kiste willst. Die einzige Möglichkeit für die Zukunft für Dich, abgesehen von einer bestandenen MPU, wäre die Verlängerung Deiner NL-Fahrerlaunis. Aber dazu müsstest Du dort wieder gemeldet sein. Neue Führerscheinnummer, neues Glück! Folgendes Urteil wäre dazu hilfreich: AG Emmerich v. 24.07.2006 -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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23.11.2006, 14:44
Beitrag
#65
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Die einzige Möglichkeit für die Zukunft für Dich, abgesehen von einer bestandenen MPU, wäre die Verlängerung Deiner NL-Fahrerlaunis. Aber dazu müsstest Du dort wieder gemeldet sein. Neue Führerscheinnummer, neues Glück! Du bist genau wie Freelancer mit seinem Günzburg, aus einem positiven Urteil den ganzen Rest erklären zu wollen. Der Rest sind doch alles Fehlurteile oder?Folgendes Urteil wäre dazu hilfreich: AG Emmerich v. 24.07.2006 Theoretisch mag diese Überlegung stimmen, praktisch kann sie auch in die Hose gehen. Kannst du denn deinen FS inzwischen gefahrlos vorzeigen Thommy? mfg darkstar PS: Ich wundere mich sowieso das er noch keine Bewährung hat. Angesichts der Taten kann man schon nachdenklich werden... -------------------- |
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23.11.2006, 14:48
Beitrag
#66
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich sehe das wie @darkstar: Das Urteil aus Emmerich ist ja nur ein Urteil eines Amtsgerichts.
Wenn in anderen Gebieten Deutschlands die Staatsanwaltschaften die Sache anders sehen, könnte die Sache auch anders ausgehen. Beachtet sollte im Fall von NL-FS in jedem Fall, dass eine ausländische Erweiterung/Erneuerung erst dann erfolgt, wenn es in Deutschland alle Sperrfristen abgelaufen sind. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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23.11.2006, 14:58
Beitrag
#67
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Folgendes Urteil wäre dazu hilfreich: AG Emmerich v. 24.07.2006 Ergänzend würde ich noch anmerken, dass eine Verlängerung in NL nur sinnvoll wäre, wenn alle laufenden Verfahren & Sperren abgelaufen sind. Wenn Du immer wieder mit dem alten Führerschein fährst, verbaust Du Dir immerzu die Möglichkeit einer rechts sicheren erneuerten Fahrerlaubnis. Denke mal darüber nach zeitweilig mit Deiner Fahrerlaubnis im Ausland zu arbeiten!
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23.11.2006, 16:40
Beitrag
#68
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich sehe das wie @darkstar: Das Urteil aus Emmerich ist ja nur ein Urteil eines Amtsgerichts. Ich vermutete schon immer, dass es nur auf die neue Führerscheinnummer ankommen würde, aber leider war ich mir nicht sicher, ob die deutschen Richter das auch so sehen würden. Deswegen hatte ich auch den gescheiterten Wahnsinn mit Luxemburg gestartet, um einen neuen Führerschein aus einem gänzlich anderen Land zu bekommen. Mit dieser Fahrerlaubnis hätte ich mich wegen Kapper absolut sicher gefühlt. Nach Halbritter wusste ich dann, dass ein neuer CZ-Führerschein vollkommen ausreichend sein würde. Eine Erweiterung wäre in diesem Fall sogar eleganter, weil ich nie wieder so billig meine Berufs-Chancen verbessern könnte. Anfang Dezember fahre ich wieder nach Tschechien, um mein Ersatzführerschein abzuholen. Mit den 3 EuGH-Urteilen & dem Beschluss vom AG Emmerich, weiß ich dann ganz sicher, dass ich nahezu unangreifbar bin.Wenn in anderen Gebieten Deutschlands die Staatsanwaltschaften die Sache anders sehen, könnte die Sache auch anders ausgehen. Ich muss mir dann nur noch eine Strategie überlegen, wie ich die Beschlagnahmeanordnung weg bekomme. Aber eine eidesstattliche Versicherung, dass ich den alten Führerschein verloren habe, dürfte vermutlich genügen. Die Verlustbescheinigung aus CZ würde ich dazu beilegen. Meine Situation ist allerdings bedeutend besser, wie bei NL FS. -------------------- (\_/)
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23.11.2006, 18:06
Beitrag
#69
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Letztlich sind das alles Einzelfallentscheidungen, da gibt es für nichts Garantien oder wie würdest du die Chancen einschätzen Freelancer. Würde mich interessieren. Da ist der EuGH mit Kapper, Halbritter und Kremer die die Grundlegende Anerkennung von EUFS fordert, dabei gesteht der EuGH Deutschland auch keinen Ermessungsspielraum zu! Deshalb sollte der TE eine Erweiterung in Polen oder Tschechien anstreben und dort die Eignungszweifel ausräumen. Alles andere ist bei dem TE zum scheitern verurteilt! (Rechtsmittel, MPU) Bei einer Verkehrsrechts MPU gibt es keine Abstinenznachweise. Ich denke das eine pos. MPU innerhalb 6 Monaten-1 Jahr PROBLEMLOS möglich ist. MPU hin oder her, Fakt ist, dass der TE eine ganze Latte von Verstößen hat und bin mir deshalb sicher, dass er die MPU nicht mittelfristig schaffen wird! Darkstar daran ändert auch dein Optimismus gegenüber dem TE und der MPU nichts. Du hast doch selber festgestellt, dass der TE gewisse Differenzen mit den deutschen Gesetze hat. Denkst du er hätte da auch nur den Hauch einer Chance beim Depperltester??? Ach ja stimmt, er könnte es in 6 Monaten bis 1 Jahr schaffen. Realistischer wäre vielmehr 6 Jahre! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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23.11.2006, 20:24
Beitrag
#70
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ergänzend würde ich noch anmerken, dass eine Verlängerung in NL nur sinnvoll wäre, wenn alle laufenden Verfahren & Sperren abgelaufen sind. Wenn Du immer wieder mit dem alten Führerschein fährst, verbaust Du Dir immerzu die Möglichkeit einer rechts sicheren erneuerten Fahrerlaubnis. Denke mal darüber nach zeitweilig mit Deiner Fahrerlaubnis im Ausland zu arbeiten! Die Aussage kann ich uneingeschränkt unterschreiben und mache mir dafür ein Kreuz im Kalender... Ich muss mir dann nur noch eine Strategie überlegen, wie ich die Beschlagnahmeanordnung weg bekomme. Aber eine eidesstattliche Versicherung, dass ich den alten Führerschein verloren habe, dürfte vermutlich genügen. Die Verlustbescheinigung aus CZ würde ich dazu beilegen. Dir muß klar sein, das die Beschlagnahme wegbekommen der eigendlich schwierige Part ist. Andererseits hört es sich ehrlichgesagt nicht schlecht an... Meine Situation ist allerdings bedeutend besser, wie bei NL FS. Da ist der EuGH mit Kapper, Halbritter und Kremer die die Grundlegende Anerkennung von EUFS fordert, dabei gesteht der EuGH Deutschland auch keinen Ermessungsspielraum zu! Dann beantworte mir eine Frage Freelancer: Warum gibt es dann noch neg. Urteile dt. VG? Hättest du Recht hätten spätestens nach Kapper nur noch pos. Urteile existieren dürfen. Vor dt. VG wird objektiv geurteilt unter Einbeziehung der EuGH Rechtssprechung und aller anderen greifbaren Fakten. Da kann es auch vorkommen das es neg. ausgeht.Es genügt einfach nicht nur die EuGH Urteile zu zitieren, da das einfach für dt VG nicht ausreicht, egal ob letztlich gerechtfertigt oder nicht. Es ist faktisch sogar komplett uninteressant was der EuGH sagt, man kann den Stand der Rechtssprechung und die realen Chancen viel besser an Urteilen dt VG ablesen. Ich verweise wieder mal freundlich auf den Fall grobi. Deshalb sollte der TE eine Erweiterung in Polen oder Tschechien anstreben und dort die Eignungszweifel ausräumen. Alles andere ist bei dem TE zum scheitern verurteilt! (Rechtsmittel, MPU) Wie würdest du die Chancen für diese Lösung sehen 90%? Mal begründen. Oder bist du dir 100% sicher. Nur wegen AG Emmerich? Du hast doch selber festgestellt, dass der TE gewisse Differenzen mit den deutschen Gesetze hat. Denkst du er hätte da auch nur den Hauch einer Chance beim Depperltester??? Ach ja stimmt, er könnte es in 6 Monaten bis 1 Jahr schaffen. Realistischer wäre vielmehr 6 Jahre! Derjenige in diesem Beispiel war sogar im Cafe Gitterblick wegen FoFE klick. Zeit bis zum pos. Gutachten nichtmal 2 Monate. Kannst du das mit deinem EuFS toppen?Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Eine pos. MPU in 6 Monaten sagen wir mal lieber 1 Jahr ist absolut machbar. Ich würde mir diese Variante von den Kosten mal durchrechnen. Andererseits gibt es Menschen die von der MPU derart angewidert sind das sie sie nicht machen wollen oder können. Haben wir ja schon so einige kennengelernt hier. Das muß man natürlich in Betracht ziehen. mfg darkstar -------------------- |
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24.11.2006, 10:13
Beitrag
#71
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Moin zusammen.Habe mir mal dieses Urteil von Emmerich duchgelesen.D soll mal einer Verstehen warum hier so und da wieder andere Entscheidungen getroffen werden.Letztlich geht bei dem Entzug auch um eine angeordnete MPU mit straffälligen auffallens.
Eine neue FS würde zumindest mich mit diesen Urteil gleichstellen,oder?,egal was da vorher war.(wäre ratsam nach Abschluß von eventuellen Sperrfristen). Wie wäre es möglich in den Niederlanden eine neue FS zu erwerben,etwa aufgrund das die alte verloren ging?.Stellt sich da die Frage ob die alte Nummer nicht auf den neuen übertragen wird. Wenn ich schon die MPU nicht bestehen werde und da schließe ich mich der Meinung von Freelancer an dann muß es auch anders gehen. Ich wäre gerne bereit die MPU zu machen,wenn das nur ein wenig realistisch wäre(Andererseits gibt es Menschen die von der MPU derart angewidert sind das sie sie nicht machen wollen oder können. Haben wir ja schon so einige kennengelernt hier. Das muß man natürlich in Betracht ziehen.).Es ist traurig,was ich immer wieder betone das dieser Staat die Menschen derart überaus Quält und eine MPU trotz willens sein Leben zu ändern scheitern lässt. Gruß NL Fs. |
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24.11.2006, 10:45
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Moin zusammen.Habe mir mal dieses Urteil von Emmerich duchgelesen.D soll mal einer Verstehen warum hier so und da wieder andere Entscheidungen getroffen werden.Letztlich geht bei dem Entzug auch um eine angeordnete MPU mit straffälligen auffallens. Das sind alles Einzelfallentscheidungen. Da kein Fall dem anderen gleicht sind unterschiedliche Beurteilungen möglich. Auch ist das Recht da im Fluß, da ständig neue Urteile berücksichtigt werden können.Wie wäre es möglich in den Niederlanden eine neue FS zu erwerben,etwa aufgrund das die alte verloren ging?.Stellt sich da die Frage ob die alte Nummer nicht auf den neuen übertragen wird. Ummelden, Erweitern auf A oder BE, und Neuerteilen lassen. Vorher FS-Akte aus D in den NL mit zur Kenntnis geben. Das heißt das dein Vorleben der NL-FSST bekannt ist. Kommt es zum Verfahren kann das Gericht sich nicht auf das Verschweigen von Tatsachen berufen. Dann wenn möglich noch eine PU machen.Wenn ich schon die MPU nicht bestehen werde und da schließe ich mich der Meinung von Freelancer an dann muß es auch anders gehen. Ich erinnere daran das die Chancen offen sind. Wichtig ist die Chancen zu verbessern wenn man vor Gericht eine Erfolg haben will. Es gibt für die Methode keine Garantien.Ich wäre gerne bereit die MPU zu machen,wenn das nur ein wenig realistisch wäre.Es ist traurig,was ich immer wieder betone das dieser Staat die Menschen derart überaus Quält und eine MPU trotz willens sein Leben zu ändern scheitern lässt. Gruß NL Fs. Was ist nicht realistisch an der MPU? Ich sehe aber das du mit deiner Einstellung keine MPU bestehen kannst, wenn du nicht siehst das du die Ursache bist, das du jetzt so vom Staat "gequält" wirst. Mache was du für richtig hälst. Wenn du MPU willst, dann lies dir den Thread von Udo durch, wenn du den NL-FS willst, dann machs so wie Freelancer sagte. Eine Restunsicherheit vor Gericht bleibt.Und höre auf den alten NL-FS in D zu benutzen, das gibt nur Ärger. Ich meine ich kann dir viel erzählen, aber wenn das Thommy schon sagt, der selbst einen EuFS hat, dann glaube ihm das nur so als Tip. mfg darkstar -------------------- |
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24.11.2006, 10:54
Beitrag
#73
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hast schon Recht Darkstar,aber was sioll ich mache.Ich habe einfach nur Verpflichtungen die ich ERFÜLLEN MUßßßßß.Ist alles eine Schöne scheiße.Muß jetzt in die Stadt sachen erledigen.Gruß NL Fs.
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24.11.2006, 15:03
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Zitat Ich erinnere daran das die Chancen offen sind. Wichtig ist die Chancen zu verbessern wenn man vor Gericht eine Erfolg haben will. Es gibt für die Methode keine Garantien. Es gibt auch für eine MPU bestehen keine Garantie. Zitat Dann beantworte mir eine Frage Freelancer: Warum gibt es dann noch neg. Urteile dt. VG? Hättest du Recht hätten spätestens nach Kapper nur noch pos. Urteile existieren dürfen. Vor dt. VG wird objektiv geurteilt unter Einbeziehung der EuGH Rechtssprechung und aller anderen greifbaren Fakten. Da kann es auch vorkommen das es neg. ausgeht. Ganz einfach gesagt, weil Deutschland sich nicht an Recht und Gesetz halten will, oder mit Worten von Dr. Säftel, weil die deutschen Behörden ihre "MPU" retten wollen! Wahrlich war aber nach Kapper die endgültige Frage über die nachträglichen Eignungszweifel nicht geklärt, was aber nach Halbritter aus der Welt geschafft wurde und Kremer diese Rechtsentscheidung noch bekräftigte. Zitat Ummelden, Erweitern auf A oder BE, und Neuerteilen lassen. Vorher FS-Akte aus D in den NL mit zur Kenntnis geben. Das heißt das dein Vorleben der NL-FSST bekannt ist. Kommt es zum Verfahren kann das Gericht sich nicht auf das Verschweigen von Tatsachen berufen. Dann wenn möglich noch eine PU machen. Wie schon erwähnt, wird seine Eignung durch die Erweiterung neu geprüft. Diese Theorie wird auch von Halbritter gestützt (VPU). Ausserdem, die 3. Rili ist der Sturm im Wasserglas, das europaweite Sündenregister ist in weiter Ferne und die nachträglichen Eignungszweifel wurden schon mit Halbritter gekippt! Von daher steht dem Rijbewijs, Ridicsky Prukaz, Prawo Jazdy oder wie auch immer, nichts im Weg! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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24.11.2006, 15:20
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Es gibt auch für eine MPU bestehen keine Garantie. Korrekt, ich wollte nur klarstellen, das es auch für die andere Variante keinerlei Garantien gibt. Nicht das er 1 Jahr später mit einem neg. Gerichtsentscheid wieder angetrabt kommt. Ich möchte ihm da nicht geraten haben mach dir keinen Kopp fahr dahin und alles wird gut. Ganz einfach gesagt, weil Deutschland sich nicht an Recht und Gesetz halten will, oder mit Worten von Dr. Säftel, weil die deutschen Behörden ihre "MPU" retten wollen! Wahrlich war aber nach Kapper die endgültige Frage über die nachträglichen Eignungszweifel nicht geklärt, was aber nach Halbritter aus der Welt geschafft wurde und Kremer diese Rechtsentscheidung noch bekräftigte. Klar, aber wie gesagt, was der EuGH sagt ist faktisch uninteressant. Wie die realen Chancen vor dt. VG aussehen läßt sich viel besser an Urteilen ablesen die den EuGH einbeziehen. Du kannst als Betroffener kurzfristig sowieso nicht unternehmen selbst wenn es zehnmal Rechtsbeugung sein sollte.Wie schon erwähnt, wird seine Eignung durch die Erweiterung neu geprüft. Diese Theorie wird auch von Halbritter gestützt (VPU). Zumindest leisten die Deutschen auch was für die östliche Völkerverständigung, ich frage mich wer sonst ohne die FS auf den Gedanken gekommen wäre mal nach Polen zu fahren. Die Polen holen sich dt. Autos und die Deutschen holen sich polnische FS. Ausserdem, die 3. Rili ist der Sturm im Wasserglas, das europaweite Sündenregister ist in weiter Ferne und die nachträglichen Eignungszweifel wurden schon mit Halbritter gekippt! Von daher steht dem Rijbewijs, Ridicsky Prukaz, Prawo Jazdy oder wie auch immer, nichts im Weg! mfg darkstar PS: Bist dun Mädel Freelancer...."Mein Řidičský Průkaz..." Wenn ja aber ein ziemlich hübsches.. -------------------- |
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24.11.2006, 15:53
Beitrag
#76
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Korrekt, ich wollte nur klarstellen, das es auch für die andere Variante keinerlei Garantien gibt. Nicht das er 1 Jahr später mit einem neg. Gerichtsentscheid wieder angetrabt kommt. Ich möchte ihm da nicht geraten haben mach dir keinen Kopp fahr dahin und alles wird gut. Wieso sollte er mit einem negativen Urteil wieder angetrabt kommen, wenn doch der EuGH die grundsätzliche Anerkennung fordert und eine nachträgliche MPU auch hinfällig ist. Als ich vor der gleichen Entscheidung stand wie der TE, war damals für mich neben der MPU Erforderniss klar, dass es ja schonmal kein FoFE ist, desweiteren hätte ich nach 1 Jahr die Fahrschulbank sowieso drücken müssen. (Hatte 1 Jahr Sperre) Das Argument mit dem ReMi wird auf EU Ebene 100%ig nicht greifen! Klar, aber wie gesagt, was der EuGH sagt ist faktisch uninteressant. Wie die realen Chancen vor dt. VG aussehen läßt sich viel besser an Urteilen ablesen die den EuGH einbeziehen. EU Recht steht aber über Landesrecht, der europäische Gerichtshof ist das höchste rechtssprechende Gericht das es in unserem Rechtssystem gibt! Von daher kann ich dem TE guten Gewissens zu einem ausländischem Führerschein raten. Dagegen steht es aber Deutschland frei von der EU auszutreten Zumindest leisten die Deutschen auch was für die östliche Völkerverständigung, ich frage mich wer sonst ohne die FS auf den Gedanken gekommen wäre mal nach Polen zu fahren. Die Polen holen sich dt. Autos und die Deutschen holen sich polnische FS. PS: Bist dun Mädel Freelancer...."Mein Řidičský Průkaz..." Wenn ja aber ein ziemlich hübsches.. Die anderen Führerscheine mit Bild eines Schwerverbrechers wollte ich den VP Usern nicht antun! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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24.11.2006, 16:04
Beitrag
#77
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Ich werde das nun mal mit dem Anwalt beraten . Eine MPU werde ich dann so oder so noch hinzuziehen,vielleicht geht das ja auch in den Niederlande(normales Gutachten ohne den Name MPU),eben weil denen ja die Führerscheinakte vorgelegt wird. Aber nun eins nach dem anderen und zunächst müßte ja mal die Deutsche Führerscheinakte her oder wird diese automatisch an die dortigen Behörden in Tilburg gesannt. .
Übrigens ist mir da ein Spruch im Forum über den Weg gelaufen der erste Sahne ist. Manchmal schämt man sich Deutscher zu sein: "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D. Das bestätigt auch weiters: "An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778). Seht Ihr,so wie in diesen Fall geht dieser Staat auch über Leichen und Quält sein eigenes Volk, Da kann ich nur sagen das dieser Staat sich irgendwann selber zerstört,und andere Zustände,siehe Frankreich,passieren werden.Hoffendlich lassen sich die betroffenen Menschen nicht verderben die durch obige Tatsache schikaniert und mitunter nahe am Rande eines Nervenzusammenbruch stehen,weil sie um ihre Freiheit fürchten müssen und nachher dann wirklich reif sind für die MPU Idioten Klappse. Wer sich dem nicht annehmen möchte,braucht es ja nur zu überlesen.Gruß NL Fs. |
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24.11.2006, 16:19
Beitrag
#78
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ich werde das nun mal mit dem Anwalt beraten . Gute Idee, vergiss aber die Rechtsanwälte vom ADAC! Du brauchst einen RA für Verkehrsrecht der sich auch mit EUFS auskennt. Eine MPU werde ich dann so oder so noch hinzuziehen,vielleicht geht das ja auch in den Niederlande(normales Gutachten ohne den Name MPU),eben weil denen ja die Führerscheinakte vorgelegt wird. Aber nun eins nach dem anderen und zunächst müßte ja mal die Deutsche Führerscheinakte her oder wird diese automatisch an die dortigen Behörden in Tilburg gesannt. . Denke schon, dass es da so etwas gibt für LKW Fahrer. Auf jedenfall würde ich zur deutschen FEB gehen und dort den KBA Auszug anfordern lassen und diesen dann in den Niederlande abgegeben bevor du den FS erweiterst. -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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24.11.2006, 16:22
Beitrag
#79
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wieso sollte er mit einem negativen Urteil wieder angetrabt kommen, wenn doch der EuGH die grundsätzliche Anerkennung fordert und eine nachträgliche MPU auch hinfällig ist. Irrelevant. Dir wird aufgefallen sein das es auch neg. Urteile nach Halbritter gab oder? Als ich vor der gleichen Entscheidung stand wie der TE, war damals für mich neben der MPU Erforderniss klar, dass es ja schonmal kein FoFE ist, desweiteren hätte ich nach 1 Jahr die Fahrschulbank sowieso drücken müssen. (Hatte 1 Jahr Sperre) Das Argument mit dem ReMi wird auf EU Ebene 100%ig nicht greifen! Nach 1 Jahr hättest du keine Fahrschulbank drücken müssen. Einfach Wiedererteilen lassen ohne jede Prüfung. Und 100% würde ich das Argument Rechtsmißbrauch nicht scheitern sehen. EU Recht steht aber über Landesrecht, der europäische Gerichtshof ist das höchste rechtssprechende Gericht das es in unserem Rechtssystem gibt! Von daher kann ich dem TE guten Gewissens zu einem ausländischem Führerschein raten. Dagegen steht es aber Deutschland frei von der EU auszutreten EuGH Urteile binden nur die Betroffenen schon vergessen? Sie haben aber eine starke Wirkung auf dt VG die beachtet werden muß. Wenn das Gericht nach objektiver Würdigung aller Tatsachen zum Schluß kommt, das hier nationale Interessen vor Europarecht stehen, dann ist es für den Richter kein Problem das mit einem Fingerschnipp zu tun, wenn er genügend Gegenargumente hat. Der Betroffene ist es schließlich der den Weg durch die Instanzen bezahlt.Die VG Urteile beginnen sich auch schon gegenseitig zu zitieren... Damit hier kein Mißverständnis aufkommt, aber wie lange hat es für Kremer vom Erwerb des EuFS bis zum EuGH Urteil gedauert? Schlage mal nach, das waren 7(sieben) Jahre. Die anderen Führerscheine mit Bild eines Schwerverbrechers wollte ich den VP Usern nicht antun! Soso.... Da kann ich nur sagen das dieser Staat sich irgendwann selber zerstört,und andere Zustände,siehe Frankreich,passieren werden.Hoffendlich lassen sich die betroffenen Menschen nicht verderben die durch obige Tatsache schikaniert und mitunter nahe am Rande eines Nervenzusammenbruch stehen,weil sie um ihre Freiheit fürchten müssen und nachher dann wirklich reif sind für die MPU Idioten Klappse. Jo ich seh schon, das wird nix mit MPU, kann ich verstehen bist nicht der erste hier (ganz neutral). Also mach es so wie vorgeschlagen.Versuche dann wenigstens für das neue Verfahren gute Karten und der Hand zu haben. Wünsch dir Glück. edit: Ja KBA Auszug wäre gut, damit man wenn man von dt Gerichten aus deine Akte in NL anfordert sieht das nichts verschwiegen wurde. Das ist immer ein nettes Argument für dt. Gerichte wenn so etwas kommt. Beim Anwalt würde ich auch wie Freelancer sagte nur einen Verkehrsrechtsanwalt nehmen nichts anderes. mfg darkstar -------------------- |
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24.11.2006, 16:53
Beitrag
#80
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Ok,ich werde zunächst diesen Bürohengst auf dem Landratsamt ne email schreiben,das der die Unterlagen bereit legen soll.(Den habe ich übrigens gestern Abend gesehen,er war ganz erstaunt,als ich ihn sagte,Dank Ihrer werde ich demnächst noch im Knast landen.Antwort jaja !!.).
Betreff meines Anwalt ist der auf dem EU Recht Führerschein wissend.Manchmal ist es auch besser einen Anwalt zu haben,da dieser mich auch in den Strafsachen vertritt und daher zu diesen Thema sicherlich die richtige Antwort zu einen milden Urteil,ohne eventuell Sperrfrist,erreichen kann. Betreff gute Karten für das neue Verfahren stehe ich dem positiv mit guter Einstellung gegenüber,zumal es sich hier zunächst um Ausländische Institutionen handelt.Mal sehen wie es dann in Deutschland weiter geht,aber dazu habe ich ja dann eure erstklassige Hilfe. So,nun ran an die Behörden.Gruß NL Fs. |
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24.11.2006, 17:34
Beitrag
#81
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Schaut mal was ich noch in meinen e-mails gefunden habe: Das war mal eine Antwort von dem Bearbeiter beim Landratsamt.
Sehr geehrter Herr NL Fs. > > wir halten uns sehr wohl an die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere auch > der des EuGH. Das Urteil vom 6.April 2006 greift allerdings in ihrem Falle > nicht, da die Forderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen > Gutachtens durch uns sich auf Verkehrsvergehen bezieht, die n a c h > Erteilung der niederländischen Fahrerlaubnis begangen wurden. Wenn Sie > das > Urteil dahingehend überprüfen, werden Sie dies sicher auch so erkennen. > > Damit haben bzw. hatten wir - auch und gerade unter Berücksichtigung der > angesprochenen EuGH -Entscheidung - die Kraftfahreignung zu überprüfen. > > Mit freundlichen Grüßen > Landratsamt Karlsruhe > Strassenvekehrs- u. Ordnungsamt |
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24.11.2006, 17:41
Beitrag
#82
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ja, das haben wir ja auch schon oben erkannt:
im Fall von NL-Führerschein wurden einige Straftaten nach Erwerb des NL-Führerscheins begangen, einige wurden erst nach Erwerb abgeurteilt, so dass das Erfordernis, dass der NL-Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfristen erworben sein durfte, hier nicht vorlag. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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24.11.2006, 18:22
Beitrag
#83
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Negativ,Positiv??.Besteht dennoch die Möglichkeit wie vor geplant den Fs in NL zu erweitern?.Gruß NL Fs.
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24.11.2006, 23:09
Beitrag
#84
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Natürlich steht der Führerscheinerweiterung in den Niederlande nichts im weg, solange du die Gerichtsentscheidungen und Sperrfristen (wäre in deinem Fall besser) einhälst und erst dann den Rijbewijs bzw. Erweiterung machst. Genau wie schon oben beschrieben.
Rate dir aber davon ab, den Rijbewijs in einen deutschen umzuschreiben! So long, Freelancer -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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25.11.2006, 09:20
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Die Mail ist vollkommen korrekt, auch nach allen EuGH Urteilen.
Du bist doch mit einem NL-FS nicht immun gegen Maßnahmen der FSST. Wenn du mit deinem FS aus NL neue schwerwiegende Eignungszweifel liefert, KANN sofort eine MPU angeordnet werden. Der Trick ist, mit dem neuen EuFS eben KEINE neuen Eignungszweifel zu liefern. Dann kann auch keine MPU-Aufforderung gestellt werden, laut Urteilen vom EuGH. Angenommen ein Alkoholtäter würde mit seinem EuFS erneut mit Alkohol erwischt. Es könnte sofort eine MPU angeordnet werden, da es sich um NEUE Eignungszweifel handelt. Du hast mit deinen Fahrten in der Sperrfrist zweimal glasklar FoFE begangen, zusätzlich kommt noch das Zulassen das FoFE. Das sind NEUE Eignungszweifel, wo eine MPU -Anordnung rechtmäßig ist. Allenfalls die Fahrten nach der Sperrfrist könnten durch Kremer etwas abgemildert werden, da sie jetzt abgeurteilt werden, die MPU bekommst du aber nicht weg, da NEUE Eignungszweifel vorliegen. Die Idee ist nun den FS zu erweitern, sodaß sämtliche Eignungszweifel VOR Erteilungsdatum liegen. Bei Erweiterung wird nach Theorie von Freelancer die Eignung neu geprüft, was zwar stimmt, aber u.U. nicht für dt VG ausreicht. Dann liegen keine neuen Eignungszweifel auf dem NL-FS und du hast bessere Chancen vor Gericht. Wenn du mit deinem alten FS weiterfährst auf dem vermutlich auch schon Maßnahmen der FSST liegen, dann landest du früher oder später im Knast. Dann hat der Staat genügend Zeit dich zu "quälen", weswegen ich mir mal langsam Alternativen überlegen würde anstatt ständig mit dem Kopf gegen die Wand zu schlagen. mfg darkstar -------------------- |
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27.11.2006, 11:56
Beitrag
#86
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Ihr zwei.Ich mach mir nachwievor nen Kopf wie man Behaupten kann das man ungeeignet zum Führen eines KFZ ist,wenn man wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde.Was hat die Eignung mit der Fähigkeit sich im Straßenverkehr anzupassen mit einen nicht vorhanden Führerschein zutun.Wie kann man das daraus schließen,weil ja eigendlich nicht indirekt gegen Straßenverkerhrsvorschriften verstoßen wurde und auch nur dann der Sinn dieser Behauptung zutreffen sollte/dürfte.
Natürlich habt Ihr da alle wieder zutreffende Gründe und findet es auch korrekt das eben dieses so ist,was mir persönlich als unrealistisch erscheint. Sehen wir doch einfach nur die Tatsache wenn man will und man lässt einen nicht.Komischer weise kann aber keiner Verstehen,das durch dieses Vorgehen doch alles nur noch schlimmer wird.Es ist zum Kotzen und ich komme zu dem Ergebnis das der ganze Staat eine einzige Zwangsmaschiene ist. Aber wie auch immer,kann man sich dazu wohl jegliche Worte sparen,da der alleinige schuldige meine Person ist und so habe ich das zwangsmäßig auch anzuerkennen,mich dem zu beugen und mich letztlich mit nen Teller am Strassenrand setzen darf.(A..........) Lasst uns doch mal neben der Tatsache der Erweiterung der NL FS eine andere Sache die ich kurz schonmal angesprochen habe Diskutieren.Ich habe schon viel gehört mit Ausländischen Wohnsitz.Sicher besteht dann weiterhin die Anordnung und wird auch weiter im Polizeicomputer stehen bei einer Kontrolle.Aber wie machen andere das?.Da muß doch irgendwas dransein.Schon komisch,NL FS,Deutscher Staatsbürger in Frankreich oder sonstwo gemeldet. Wie sieht es denn aus wenn ich in zb.Thailand einen FS mache?.Darf ich denn wenigstens nutzen?( PSSSST,vielleicht nur ganz kurzfristig?) Übrigens Betreff NL FS,ist mir nicht bekannt das jemals einer nach der Führerscheinnummer gefragt hat,entscheidet war bisher lediglich die Anordnung der Untersagung in den Polizeicomputern. Was sollte daher eine andere Führerscheinnummer bei zb. einen verlorgengegangenen FS ausmachen ? Zu guter letzt überlege ich mit einen Schreiben ans Gericht vor Anklage die Strafe gemildert zu bekommen.Man muß doch auf Verständnis des Richters hoffen können !!!.Auch der Richer vom AG hatte zuletzt Verständnis,trotz allem was ich dem Staat an den Kopf geworfen habe. Vielleicht wäre es gut wenn sich eine Person des Vertrauens dem annimmt,samt meiner ganzen Geschichte,denn wenn ich dahinschreibe,schreibe ich was ich denke und das könnte womöglich nach hinten losgehen. Betreff letzter Absatz von Darkstar,mag alles so sein,aber mir liegt da ehr daran dem entgegenzutreten mit geeigneter Idee !!.Freelancer lasst Dir gesagt sein das dieser Staat von mir gar nicht mehr bekommt,( sprich Umschreibung)allenfalls ein Tritt in den Hintern,so wie ich es von ihn auch bekomme. Viele Fragen,viele Antworten !!!. Gruß NL Fs. |
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27.11.2006, 12:19
Beitrag
#87
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Ich mach mir nachwievor nen Kopf wie man Behaupten kann das man ungeeignet zum Führen eines KFZ ist,wenn man wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. FoF = Straftat. Straftat = Grund zur Annahme, daß der Betroffene ungeeignet ist. Ganz einfach also ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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27.11.2006, 12:35
Beitrag
#88
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen
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27.11.2006, 12:49
Beitrag
#89
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
-gelöscht-
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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27.11.2006, 12:50
Beitrag
#90
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Hallo Ihr zwei.Ich mach mir nachwievor nen Kopf wie man Behaupten kann das man ungeeignet zum Führen eines KFZ ist,wenn man wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde.Was hat die Eignung mit der Fähigkeit sich im Straßenverkehr anzupassen mit einen nicht vorhanden Führerschein zutun.Wie kann man das daraus schließen,weil ja eigendlich nicht indirekt gegen Straßenverkerhrsvorschriften verstoßen wurde und auch nur dann der Sinn dieser Behauptung zutreffen sollte/dürfte. Ganz einfach Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat. Wenn man mit dem Auto unausgesetzt Straftaten begeht ist man ungeeignet für den Straßenverkehr. In der Sperrfrist fährt man mit keinem FS der Welt in D, das hätte dir jeder RA sagen können. Auch das Zulassen stellt eine Straftat dar.Natürlich habt Ihr da alle wieder zutreffende Gründe und findet es auch korrekt das eben dieses so ist,was mir persönlich als unrealistisch erscheint. Sehr realistisch. Warum soll ich überhaupt einen FS machen wenn es nicht sanktioniert wird keinen zu haben. Sehen wir doch einfach nur die Tatsache wenn man will und man lässt einen nicht.Komischer weise kann aber keiner Verstehen,das durch dieses Vorgehen doch alles nur noch schlimmer wird.Es ist zum Kotzen und ich komme zu dem Ergebnis das der ganze Staat eine einzige Zwangsmaschiene ist. Du hast aber nicht zu wollen. Der Staat ist eine Zwangsmaschine für Leute die nicht begreifen das wenn sie unausgesetzt Straftaten begehen, dieser auch zurückschlägt. Ohne dir zu nahe treten zu wollen, denke ich das ein Therapeut bei dir nicht unangebracht wäre (Ich weiß wie das klingt aber ich sags trotzdem). Dein Verlangen dich selbst über Regeln zu stellen, solltest du abstellen, wenn du nicht irgendwann wirklich harte Konsequenzen spüren willst.Die Vorgehensweise sich um Strafen nicht die Bohne zu kratzen, den Kopf in den Sand zu stecken und einfach weiterzufahren ist eine Tatsache die ich nicht verstehen kann. Der Staat übrigens auch nicht. Aber wie auch immer,kann man sich dazu wohl jegliche Worte sparen,da der alleinige schuldige meine Person ist und so habe ich das zwangsmäßig auch anzuerkennen,mich dem zu beugen und mich letztlich mit nen Teller am Strassenrand setzen darf.(A..........) Son Quark, hier in D muß keiner am Straßenrand leben. Nur einer der das will lebt so. Du hast es in der Hand. Lasst uns doch mal neben der Tatsache der Erweiterung der NL FS eine andere Sache die ich kurz schonmal angesprochen habe Diskutieren.Ich habe schon viel gehört mit Ausländischen Wohnsitz.Sicher besteht dann weiterhin die Anordnung und wird auch weiter im Polizeicomputer stehen bei einer Kontrolle.Aber wie machen andere das?.Da muß doch irgendwas dransein.Schon komisch,NL FS,Deutscher Staatsbürger in Frankreich oder sonstwo gemeldet. Mit einer NU für D fährst du auch auf dt. Straßen nicht mehr auch als Ausländer, zumindest nicht mit altem Schein. Wie sieht es denn aus wenn ich in zb.Thailand einen FS mache?.Darf ich denn wenigstens nutzen?( PSSSST,vielleicht nur ganz kurzfristig?) Da Thailand nicht zur EU gehört MUSS die 185 Tage Regelung zwingend eingehalten werden. Andernfalls werden FS nicht anerkannt. Da nützt Kapper auch nichts.Allgemein was zu ausländischen FS siehe klickDa der Thailändische FS nicht in der EU erworben wurde fällt er auch nicht unter den "Schutz" des EuGH. Dann kommt InKfzOrd zur Anwendung. §§ 4 IntKfzOrd Zitat (1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den §§ 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monaten verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. [...] (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, 1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind, 2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben, 3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben, 4. denen aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder 5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozeßordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist. Mit anderen Worten, du kannst ihn dort machen aber NICHT hier fahren. Wenn du nicht fahren darfst dann war die Aktion auch sinnlos. Übrigens Betreff NL FS,ist mir nicht bekannt das jemals einer nach der Führerscheinnummer gefragt hat,entscheidet war bisher lediglich die Anordnung der Untersagung in den Polizeicomputern. Du sollst ihn auch nicht verloren melden, das hilft nix. Da aber wie du schon bemerkt hast, der Unterschied einer Erweiterung nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, hast du wohl wieder ein Verfahren am Hals. Allerdings könntest du bessere Chancen haben, da alle Eignungszweifel VOR Erteilung des NL-FS lagen. Ausgang trotzdem offen, da hier trotz allem Rechtsmißbrauch recht naheliegt.Was sollte daher eine andere Führerscheinnummer bei zb. einen verlorgengegangenen FS ausmachen ? Zu guter letzt überlege ich mit einen Schreiben ans Gericht vor Anklage die Strafe gemildert zu bekommen.Man muß doch auf Verständnis des Richters hoffen können !!!.Auch der Richer vom AG hatte zuletzt Verständnis,trotz allem was ich dem Staat an den Kopf geworfen habe. Wofür Verständnis? Das du ständig deinen Kopf durchsetzen willst? Von mir nicht. Bei 12mal FoFE hört mein Verständnis jedenfalls auf.. Das einzige was etwas hilft wäre Kremer, wie schon gesagt. Vielleicht wäre es gut wenn sich eine Person des Vertrauens dem annimmt,samt meiner ganzen Geschichte,denn wenn ich dahinschreibe,schreibe ich was ich denke und das könnte womöglich nach hinten losgehen. Korrekt, das sollte dein RA machen. Sollte der empfehlen das du erstmal nicht mit dem FS fährst würde ich den Tip mal langsam befolgen. Betreff letzter Absatz von Darkstar,mag alles so sein,aber mir liegt da ehr daran dem entgegenzutreten mit geeigneter Idee !!. Ich höre? Mir sind trotz EU-Recht keine weiteren "Lücken" bekannt. mfg darkstar -------------------- |
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27.11.2006, 12:57
Beitrag
#91
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen Jaja, kein Problem ... Aber sonst könntest Du an Deiner Einstellung arbeiten, NLFS ! Wer Mist baut - egal wann - der muß die Folgen halt auch ertragen können. Da hilft es nicht, mit Petitionen bei Gerichten und Abgeordneten um Milde zu bitten, man möge doch bitte "blabla" usw. oder immer weiter weg reisen zu wollen um dort vielleicht einen neuen FS zu machen, der dann wieder ein paar Tage in D gültig sein könnte ... Auch weitere Klassen in NL sind ein zweischneidiges Schwert. Denn das meiste dürfte auf der alten, nutzungsuntersagten Klasse B aufbauen - könnte also auch unsinnig sein. Wenn all´Deine Sachen erledigt sind - und mit erledigt meine ich den Ablauf der Sperrfrist etc. - dann kannst Du weitersehen und gegebenenfalls einen neuen EU-Führerschein machen, der dann vielleicht auch noch in D akzeptiert wird. Oder einen Antrag auf Nutzung des NL-FS stellen. Bis dahin aber würde ich Dir raten, Dich auf den ÖPNV einzustellen und die Dinge einfach zu ertragen. Nimm Dir diese Zeit - hast Du wahrscheinlich mehr von. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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27.11.2006, 14:10
Beitrag
#92
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich mach mir nach wie vor nen Kopf wie man Behaupten kann, dass man ungeeignet zum Führen eines KFZ ist, wenn man wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Was hat die Eignung mit der Fähigkeit sich im Straßenverkehr anzupassen mit einen nicht vorhanden Führerschein zu tun? Wie kann man das daraus schließen, weil ja eigentlich nicht indirekt gegen Straßenverkehrsvorschriften verstoßen wurde und auch nur dann der Sinn dieser Behauptung zutreffen sollte/dürfte? Erstens ist die MPU keine Strafe, auch wenn es für den Betroffenen eine Strafe ist. Zweitens gibt es klare Gesetze & Urteile in Deinem Fall. Es gibt aber kein Urteil, das Dir in Deinem Fall Recht geben würde. Du spielst sicher darauf an, dass wer wegen FoFE ungeeignet ist, mit einen gültigen Führerschein diese Straftat nicht mehr begehen kann. Nur gegen die klaren Gesetze kannst DU nichts machen. Deswegen hatten wir Dir schon den Weg der Verlängerung in NL aufgezeigt. Verlängert wird auch, wenn Du den Führerschein "verloren" hast. Wenn Du in NL die deutschen Eignungszweifel offen legst, könnte es sein, dass die Verlängerung dort abgelehnt wird. Wenn Du aber die Eignungszweifel in NL verschweigst, könnte es aber Probleme in Deutschland geben. Dieses Problem schätze ich persönlich gerade nach Kremer eher geringer ein, als gegen NL auf Verlängerung zu klagen. Das Problem bei Dir ist, dass Du die Zeit bis zum nächsten Urteil & dem Ende der neuen Sperre irgendwie überbrücken willst. Ich hatte 2002 das gleich Problem. Allerdings bin ich dann tatsächlich 2,5 Jahre nicht gefahren. Als ich dann 2004 meinen CZ-Führerschein erwarb, waren alle Vorverurteilungen abgeschlossen. Seit 1,5 Jahren habe ich eine Nutzungsuntersagung & seit Juli 2005 ist mein CZ-Führerschein sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Trotzdem fahre ich, weil ich das Kapper-Urteil von Anfang an richtig verstanden hatte. Die beiden folgenden Urteile Halbritter & Kremer bestätigten nur meine Ansicht. Nach der NU wurde ich 3-mal kontrolliert & es wurde bis heute kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet. Nur, wenn ich Dir schon schreibe, dass Dein jetziger Führerschein in Deutschland definitiv ungültig ist, dann solltest Du Alternativen suchen. Ich musste mich auch wieder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vertraut machen. Für Reisen nutze ich eine Kombination aus Trampen (mit Zelt & Schlafsack) & Regionalzügen. Ich sehe also nicht, wo Dein Problem ist. Wie sieht es denn aus, wenn ich in z.B. Thailand einen FS mache? Darf ich den wenigstens nutzen? (PSSSST,vielleicht nur ganz kurzfristig?) Dann wäre § 4 IntKfzVO wirksam. Es muss schon ein EU- oder EWR-Führerschein sein.Was sollte daher eine andere Führerscheinnummer bei z.B. einen verloren gegangenen FS ausmachen? Der neue Führerschein trägt eine neue FS-Nummer & ein neues Eerteilungsdatum. Die ausstellende Behörde hat die Pflicht vor Erteilung eventuelle Bedenken mit zu berücksichtigen. Wenn sie in Deutschland keine Nachfrage starten, dann läge das nicht in Deinem Verantwortungsbereich. Die deutschen Behörden sahen das anders & sind vor dem EuGH erbärmlich gescheitert.
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27.11.2006, 15:01
Beitrag
#93
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Zitat Freelancer lasst Dir gesagt sein das dieser Staat von mir gar nicht mehr bekommt,( sprich Umschreibung)allenfalls ein Tritt in den Hintern,so wie ich es von ihn auch bekomme. Tja was soll ich dazu sagen... Es ist doch so, dass du ohne gültigen Führerschein nicht am Straßenverkehr teilnehmen darfst. 12 FoFE ist nicht ohne, damit meine ich, wenn du weiterhin ohne Fahrerlaubnis fährst, handelst du dir noch mehr Anzeigen ein und riskierst den Besuch im Cafe Gitterblick! Von daher würde ich an deiner Stelle die mommentane Situation akzeptieren und wie schon oben erwähnt, die Erweiterung machen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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27.11.2006, 15:23
Beitrag
#94
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Mensch Mädels, hört doch mal mit den Erweiterungstipps auf !
Erstens geschieht die Erweiterung aufgrund einer vorhandenen Fahrerlaubnis. Ist diese von den Deutschen nicht akzeptiert, nutzungsuntersagt oder entzogen, dann wird auch die Erweiterung nicht akzeptiert werden. Zweitens müßte die ausstellende Behörde prüfen. Tut sie es gründlich, weil wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden, dann wird sie wegen der laufenden Strafverfahren - auf die sie stoßen wird - nicht erteilen können. Tut sie es weniger gründlich - aus Nachlässigkeit oder weil der Betroffene falsche Angaben gemacht hat - dann ist die Erweiterung genauso angreifbar wie die ursprüngliche Fahrerlaubnis. Ich sehe da keinen Gewinn. Abwarten und erstmal nicht fahren! Das ist die Devise. Alles andere reißt NL-FE nur noch mehr rein. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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27.11.2006, 16:55
Beitrag
#95
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 18.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25385 |
Hallo Thommy & cokg.Zu Deiner und anderer Information. Tatsache ist das ich das KFZ ausschließlich zu Beruflichen zwecken benötige,es geht nicht anders.Ich bin hierbei immer mehrere 100 km entfernt vom Wohnort und kann nur unter deren Bedingungen mein Job ausführen.Genau das ist mein Problem Mister Thommy.Im übrigen kann dies über mehrere Tage andauern,so das ich niemand finde der mich durchs Land kutschiert oder besser auch gesagt den ich auf die Tage bezahlen könnte.Ich kann nochsoviel wollen und gute Ratschläge bekommen und ihr habt auch recht,aber irgendwie soll ich offensichtlich nicht das weitermachen was ich seit 10 Jahren tue.Mein Job ist wie eine Sucht aus Verpflichtung,müssen und wollen !!.
Erlöst bin ich wohl erst Ende Dezember wenn ich dann für 4 Monate in weite Ferne dieses Land verlassen darf.Aber immer bleibt die Frage,wie geht es danach weiter!!.Vielleicht mache ich es so und lade jeweils für 6(12) Monate ein Ausländer aus meiner Familie ein der mich dann kutschiert,der kostet zwar auch Geld,ist aber im Gegensatz zu einen Deutschen Helfer Kostenfrei und gerne bereit die nicht immer angenehmen Dinge wie im Auto/Wohnwagen schlafen usw.in Kauf zu nehmen.Das sind dann so Ideen die Ihe mit euren Kommentaren so bewirkt. Was ich dingend brauche ist ein Fahrer für den Monat Dezember,aber Ihr seid ja nicht die Arbeitagentur und selbst da würde ich keinen bekommen,die bereit sind mehrere Tage unterwegs zu sein und sich tagsüber die jeweilige Stadt anschauen können,ohne zu Arbeiten.Leider denkt hier bei uns jeder soweit das ich ja von zuhause wegbin und womöglich noch stündlich bezahlt werden möchte.Ein Fahrer wär unbedingt notwendig und das übel damit beseitigt.Woher wenn nicht bekommen???. Wenn ich das mit der Umschreibung mache,muß das Hand und Fuß haben.Ich mach da keine Spielchen und lege die Karten auf den Tisch.Wenn die halt dann nicht wollen,habe ich Pech gehabt.Ich werde für den Fall darauf aufmerksam machen das ich hier entsprechend vorbelastet bin und wie gesagt wird das Geschehen wenn hier gegen mich keine offenen Verfahren vorliegen,wobei ich nicht weiß wie in dem Fall eine Bewährung gehandhabt wird,womit ich sicherlich zu rechnen habe. Hey Thommy,wenn Du gern mit Schlafsack unterwegs bist kannst ja mit dabei sein und Deine Nutzungsuntersagung auf den weiteren Prüfstand stellen. |
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27.11.2006, 22:13
Beitrag
#96
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 40 Beigetreten: 14.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9764 |
In den Niederlanden gibts seit kurzem die neuen "Checkkarten" Führerscheine. Meld dich um nach NL, am besten bei einem Blutsverwandten (Bruder, Mutter, Onkel etc.), da brauchst du bis 6 Monate Aufenhalt keine Aufenthaltsgenehmigung, und lass dir den neuen Plastikführerschein ausstellen. Damit umgehst du das Erweitern oder das Verloren melden, falls deine NL-FE noch nicht abgelaufen ist. Ich mußte noch zu einem Arzt mich begutachten lassen, da ich u. a. die Klassen C, CE und BE habe. Den NL Behörden habe ich nichts von meiner Aberkennung des Rechtes... mitgeteilt ( Die Staatsanwaltschaft teilte mir damals nach meiner Strafttat mit, das mein NL-FS zum RDW in NL geschickt wird zwecks Kenntnissnahme und weiterer Maßnahmen gegen mich, der NL-FS lag aber irgendwann in meinem Briefkasten mit dem Absender der Staatsanwaltschaft - sag ich nur, Pech gehabt BRD, ich gehe davon aus das die NL Behörden von euch aus informiert wurden). Das "Gutachten" hab ich bei meinem damaligen NL Hausarzt gemacht, kostete 50 Euro, die Vorlage für das Gutachten gibt's bei der NL Gemeinde (Rathhaus) zu kaufen, ich glaub es waren 15 Euro. Der neue NL-Plastikführerschein kostet momentan 38 Euro.
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27.11.2006, 23:07
Beitrag
#97
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Du verkennst die Situation Horex. Ich glaube nicht das er hier aus dem Verfahren ohne eine nutzungsuntersagten FS rausgeht und eine MPU-Auflage.
Ich glaube nicht das das im Ernstfall ausreicht. In einem normalen Fall vielleicht. Hier wird es aber wohl auf jeden Fall wieder zu einem Verfahren kommen, da er zwingend von der angehalten wird. Dann muß hier etwas dasein, das Überprüfung von Gerichten standhält. Dann wird derjeinige wieder durchsichtig gemacht, wobei ja niederländische Behörden u.U. gesprächsbereiter sind als CZ oder PL. Stellt sich raus, das vorherige Vergehen nicht angegeben wurden, dann hat man so gut wie keine Chance. Mit einer reinen Umschreibung in eine Scheckkarte hat er meiner Meinung nach keine Chancen, obwohl die Chancen mit Erweiterung auch schlecht abschätzbar sind. Außerdem ist es sinnlos einen Nutzungsuntersagten FS nur umzuschreiben ohne jede Überprüfung, da auch hier in D für eine Umschreibung wohl nicht die Eignung komplett geprüft wird. Es handelt sich ja um keinen Neuantrag, wo man Sehtest, äG usw braucht. Wenn ich schon diesen Weg wählen würde dann würde ich mir für kommende unausweichliche Verfahren eine bestmögliche Startposition verschaffen mit PU, Erweiterung oder die verdammte MPU einfach machen. Sehe aber das es mit der Einstellung schwierig wird. Trotz allem kann es dann das Verfahren natürlich trotzdem schiefgehen. Aber was soll man machen wenn man keine MPU machen kann oder will... mfg darkstar -------------------- |
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28.11.2006, 01:10
Beitrag
#98
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich glaube nicht, dass das im Ernstfall ausreicht. In einem normalen Fall vielleicht. Hier wird es aber wohl auf jeden Fall wieder zu einem Verfahren kommen, da er zwingend von der angehalten wird. Dann muss hier etwas da sein, das Überprüfung von Gerichten standhält. Ich vermute Mal, dass der Threadersteller trotz Nutzungsuntersagung sowieso weiter fährt. In diesem Fall wäre eine schnelle Lösung sicher besser als eine sichere Lösung. Mit einem neuen Führerschein ständen die Chancen in jeden Fall besser, als mit dem alten Dokument. Im Zweifelsfall könnte er auf einen Verbotsirrtum setzen, wenn der neue Führerschein vor der nächsten Gerichtsverhandlung erteilt wurde. Wenn eine neue Entziehung oder Sperre ergeht, könnte der TE danach wieder erneuern, weil er ja den Wohnsitz in NL beibehält. Das soll natürlich keine Aufforderung zu einer Straftat sein. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der alte NL-Führerschein in Deutschland beim TE ungültig ist. Eine Rechtsschutzversicherung wäre sicher sinnvoll. Ich bin bei den "gelben Engeln mit den vier Großbuchstaben". Dort gibt es keine Wartezeit & sie zahlen auch bei fahrlässiger Begehung einer Straftat.Ich kann auch keinen rechtlichen Unterschied zwischen einem Ersatzdokument, einer Erweiterung oder einem neuen Führerschein mit Fahrschule erkennen. Ich meine, es scheint keinen Paragraphen zu geben, der diesen Unterschied benennt. Das subjektive Rechtsempfinden hat dabei weniger Bedeutung, als gesetzliche Regelungen & Urteile. Tatsache ist, dass kein zukünftiger Führerschein vorsorglich entzogen werden kann. Dementsprechend lautende Verwaltungsbeschlüsse sind wirkungslos. Erstens geschieht die Erweiterung aufgrund einer vorhandenen Fahrerlaubnis. Ist diese von den Deutschen nicht akzeptiert, nutzungsuntersagt oder entzogen, dann wird auch die Erweiterung nicht akzeptiert werden. Das ist richtig! Aber nach § 28 FeV wird jede Fahrerlaubnis der Welt oft nicht akzeptiert. Aber genau dieser Paragraph ist in wesentlichen Teilen nicht anwendbar.Ich gehe davon aus, dass die folgenden EuGH-Urteile auch gegen Deutschland entschieden werden. Die Verantwortung für den Rechtsmissbrauch wird der erteilenden Behörde zugeschrieben werden. Eine Nichtanerkennung wäre laut Kapper nur dann möglich, wenn der neue Führerschein während einer gültigen Sperre benutzt wurde. Ansonsten gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wäre sogar der alte Führerschein nach der rechtmäßigen Sperre automatisch wieder gültig. Ich meine Anerkennung ohne jede Formalität. Allerdings wurde in solch einen vergleichbaren Fall noch keine eindeutige Entscheidung vom EuGH getroffen. Davon würde ich sicher abraten, das ohne neues Dokument zu testen. Aber vor Kapper hatte auch keiner an ein Wunder geglaubt. -------------------- (\_/)
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28.11.2006, 01:25
Beitrag
#99
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wäre sogar der alte Führerschein nach der rechtmäßigen Sperre automatisch wieder gültig. Ich meine Anerkennung ohne jede Formalität. Das hat der EUGH aber nie so gesagt, auch wenn es bis vor einigen Jahren der innerdeutschen Rechtslage entsprochen hat: wurde bis zu diesem Zeitpunkt in einem Strafverfahren eine Nutzungsuntersagung für einen ausländischen Führerschein ausgesprochen, so galt die Nutzungsuntersagung nur während des Laufs der Sperrfrist. Danach wurde der EU-Führerschein automatisch wieder in Deutschland gültig. Der entsprechende § 69 b im Strafgesetzbuch wurde aber inzwischen geändert. Nun müssen die Betroffenen nach Ablauf der Sperrfrist eine Nutzungsgenehmigung für ihren EU-Führerschein gem. 3 28(5) FeV wieder beantragen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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28.11.2006, 02:24
Beitrag
#100
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Danach wurde der EU-Führerschein automatisch wieder in Deutschland gültig. Und was sagst Du dazu, dass ein Niederländer eine Nutzungsuntersagung wegen Punkte bekommen hatte, obwohl er gar keinen deutschen Wohnsitz hatte? >klick< Andreas verweist lieber auf Dieter Nuhr, anstatt mir meine Frage zu beantworten, obwohl mich dieser Fall brennend interessiert. Wahrscheinlich hatte er diesen Beitrag vergeblich gesucht & nicht gefunden. Ich möchte wissen, ob das schon nach der gesetzlichen Änderung war. Was wäre, wenn der Niederländer die deutsche Sprache nicht kann & deswegen die deutschen Bestimmungen nicht lesen kann? Die EuGH-Urteile gibt es dagegen auch in niederländisch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der EuGH in diesem Fall gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung entscheiden würde, sonst würde ja eine Nutzungsuntersagung auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben. Andererseits wäre dann eine Nutzungsuntersagung ohne Sperre sinnlos. Wenn ich im Ausland eine Nutzungsuntersagung hätte, dann wüsste ich nicht, wo ich mich im Internet informieren sollte. -------------------- (\_/)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.11.2024 - 21:00 |