... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Verlierer und Gewinner von Sparzwängen, ppp bei Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
cowgirl
Beitrag 23.11.2006, 20:12
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 20
Beigetreten: 07.10.2006
Mitglieds-Nr.: 23868



    
 
(...) "FRÄNKISCH-CRUMBACH. Die angespannte Finanzlage und das gemeinsam beschlossene Haushaltssicherungskonzept ließen den Gemeindevertretern bei ihrer Sitzung am Freitagabend keine große Wahl: Zwei weitere freiwillige Leistungen, welche die Bürger gern angenommen haben, wurden beschnitten. (…)

Maser teilte ferner mit, dass weiterhin ein Pächter für das Kiosk am Schwimmbad gesucht wird, und dass der Brombachtaler Sicherheitsdienst TKS ab Montag (20.) 'prekäre Punkte' innerhalb der Gemeinde regelmäßig kontrollieren werde. Auch der ruhende und fließende Verkehr soll ab 1. Dezember von diesem Dienst überwacht werden." (...) (Echo Online, 13.11.06)

http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=409966



Rückblende:

(…) "Öffentliche Ordnung: Pfungstadt kündigt nach Bedenken des
Regierungspräsidiums einem Sicherheitsdienst
PFUNGSTADT/REINHEIM/GROSS-UMSTADT. Nur zwei Monate war ein privater
Sicherheitsdienst auf Pfungstadts Straßen und Plätzen unterwegs. Zum 1. März
hatte die Stadt das Brombachtaler Unternehmen TKS Sicherheitssysteme in
Dienst genommen, auch um Müllsündern und Ruhestörern beizukommen und
Sachbeschädigungen vorzubeugen. Doch jetzt hat Pfungstadt den Vertrag
gekündigt.
Der Grund: Das Regierungspräsidium hat Bedenken, die Privatfirma könne
hoheitliche Aufgaben übernehmen, die ausschließlich Sache der Kommune sind.
Nicht nur im Pfungstädter Rathaus ist das Behördenschreiben eingegangen.
Auch die Verwaltungen in Groß-Umstadt und Reinheim müssen ihre Kontrakte mit
TKS überprüfen. Im Gegensatz zu Pfungstadt haben die beiden Städte keine
Konsequenzen gezogen.
’Sicherheitsdienste dürfen außer dem ruhenden Verkehr nur stadteigene
Gebäude überwachen’, nennt der Sprecher des Regierungspräsidiums Dieter Ohl
als Kriterien für den Einsatz privater Streifen. Das falle unter das
Privatrecht. Der Auftrag, den Pfungstadt an TKS vergeben hat, geht jedoch
darüber hinaus.
So sollten die Streifen Spielplätze und Parks kontrollieren. Auch die Plätze
mit Wertstoffcontainern sollten überwacht werden, weil dort nach Angaben der
Ersten Stadträtin Barbara Holder (SPD) häufig Müll abgelagert werde. Aber
gerade das darf nicht sein. Solche Aufträge seien ’ab sofort’ aus den
Verträgen herauszunehmen, heißt es in dem Schreiben." (…) (Darmstädter Echo, 06.05.03)



Meine Meinung:

Immer häufiger wird in Hessen – entgegen der Rechtssprechung Hessischer Gerichte und des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz - die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf private Dienste übertragen – public private parnership (ppp), so die offizielle Bezeichnung.
Hatten diesbezüglich Hessische Regierungspräsidien (als beaufsichtigende Mittelbehörden) in früheren Zeiten und in Einzelfällen noch widersprochen (siehe Pfungstadt), so bleibt ihr Einwand heute gänzlich aus wenn Kommunalbehörden gemeinsam mit der Wirtschaft aus finanziellen Interessen (Sparzwänge der Kommunen, Gewinnstreben der Unternehmen) gegen Recht und Gesetz verstoßen. Aus Sicht der Wirtschaft sieht die Zukunft rosig aus; so manches (Überwachungs-)Unternehmen könnte am "Tropf der Steuerzahler" zum "Erfolg verdammt" sein wie die nachfolgende Aussage deutlich macht:

“Olschok rechnet auch damit, dass Wach- und Sicherheitsunternehmen bundesweit weiterhin vom Trend zur so genannten Fremdvergabe etwa von Überwachungsaufgaben profitieren werden. (…) Zudem erwartet Olschok, dass auch die öffentliche Hand Sicherheitsaufgaben weiterhin zunehmend an private Anbieter vergeben wird. Dazu würden klamme Kassen viele Städte und Gemeinden förmlich zwingen, sagte der Sicherheitsexperte.“ (Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, BDWS, e.V. in YAHOO! Nachrichten vom 06.07.04 “Mit Sicherheit Wachstum - Wachdienste wollen weiter zulegen“)

Hoffentlich ist - vor diesem Hintergrund - immer mal wider in den Medien zu lesen, dass ein einzelner Kläger die privaten Radarmessungen in einer ganzen Region "kippt" (Nordhessen, Landkr. Kassel) oder sich ein "Bayerischer Zweckverband für kommunale Verkehrssicherheit" "auf der Flucht" befindet! smile.gif



Grüße Cowgirl

„Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt a.M., Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Achim
Beitrag 23.11.2006, 20:51
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 19515
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: Dresden
Mitglieds-Nr.: 18



Dieser Aussage kann ich eigentlich nur zustimmen. Ich hoffe, dass hier in ganz Deutschland eine Klagewelle anrollt. Gescholtene, aber gute Anwälte gibt es in der kürzeren Rechtsgeschichte von Deutschland ja genug whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 12.03.2025 - 23:59