![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 07.10.2006 Mitglieds-Nr.: 23868 ![]() |
Maser teilte ferner mit, dass weiterhin ein Pächter für das Kiosk am Schwimmbad gesucht wird, und dass der Brombachtaler Sicherheitsdienst TKS ab Montag (20.) 'prekäre Punkte' innerhalb der Gemeinde regelmäßig kontrollieren werde. Auch der ruhende und fließende Verkehr soll ab 1. Dezember von diesem Dienst überwacht werden." (...) (Echo Online, 13.11.06) http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=409966 Rückblende: (…) "Öffentliche Ordnung: Pfungstadt kündigt nach Bedenken des Regierungspräsidiums einem Sicherheitsdienst PFUNGSTADT/REINHEIM/GROSS-UMSTADT. Nur zwei Monate war ein privater Sicherheitsdienst auf Pfungstadts Straßen und Plätzen unterwegs. Zum 1. März hatte die Stadt das Brombachtaler Unternehmen TKS Sicherheitssysteme in Dienst genommen, auch um Müllsündern und Ruhestörern beizukommen und Sachbeschädigungen vorzubeugen. Doch jetzt hat Pfungstadt den Vertrag gekündigt. Der Grund: Das Regierungspräsidium hat Bedenken, die Privatfirma könne hoheitliche Aufgaben übernehmen, die ausschließlich Sache der Kommune sind. Nicht nur im Pfungstädter Rathaus ist das Behördenschreiben eingegangen. Auch die Verwaltungen in Groß-Umstadt und Reinheim müssen ihre Kontrakte mit TKS überprüfen. Im Gegensatz zu Pfungstadt haben die beiden Städte keine Konsequenzen gezogen. ’Sicherheitsdienste dürfen außer dem ruhenden Verkehr nur stadteigene Gebäude überwachen’, nennt der Sprecher des Regierungspräsidiums Dieter Ohl als Kriterien für den Einsatz privater Streifen. Das falle unter das Privatrecht. Der Auftrag, den Pfungstadt an TKS vergeben hat, geht jedoch darüber hinaus. So sollten die Streifen Spielplätze und Parks kontrollieren. Auch die Plätze mit Wertstoffcontainern sollten überwacht werden, weil dort nach Angaben der Ersten Stadträtin Barbara Holder (SPD) häufig Müll abgelagert werde. Aber gerade das darf nicht sein. Solche Aufträge seien ’ab sofort’ aus den Verträgen herauszunehmen, heißt es in dem Schreiben." (…) (Darmstädter Echo, 06.05.03) Meine Meinung: Immer häufiger wird in Hessen – entgegen der Rechtssprechung Hessischer Gerichte und des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz - die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf private Dienste übertragen – public private parnership (ppp), so die offizielle Bezeichnung. Hatten diesbezüglich Hessische Regierungspräsidien (als beaufsichtigende Mittelbehörden) in früheren Zeiten und in Einzelfällen noch widersprochen (siehe Pfungstadt), so bleibt ihr Einwand heute gänzlich aus wenn Kommunalbehörden gemeinsam mit der Wirtschaft aus finanziellen Interessen (Sparzwänge der Kommunen, Gewinnstreben der Unternehmen) gegen Recht und Gesetz verstoßen. Aus Sicht der Wirtschaft sieht die Zukunft rosig aus; so manches (Überwachungs-)Unternehmen könnte am "Tropf der Steuerzahler" zum "Erfolg verdammt" sein wie die nachfolgende Aussage deutlich macht: “Olschok rechnet auch damit, dass Wach- und Sicherheitsunternehmen bundesweit weiterhin vom Trend zur so genannten Fremdvergabe etwa von Überwachungsaufgaben profitieren werden. (…) Zudem erwartet Olschok, dass auch die öffentliche Hand Sicherheitsaufgaben weiterhin zunehmend an private Anbieter vergeben wird. Dazu würden klamme Kassen viele Städte und Gemeinden förmlich zwingen, sagte der Sicherheitsexperte.“ (Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, BDWS, e.V. in YAHOO! Nachrichten vom 06.07.04 “Mit Sicherheit Wachstum - Wachdienste wollen weiter zulegen“) Hoffentlich ist - vor diesem Hintergrund - immer mal wider in den Medien zu lesen, dass ein einzelner Kläger die privaten Radarmessungen in einer ganzen Region "kippt" (Nordhessen, Landkr. Kassel) oder sich ein "Bayerischer Zweckverband für kommunale Verkehrssicherheit" "auf der Flucht" befindet! ![]() Grüße Cowgirl „Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt a.M., Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03) |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Dieser Aussage kann ich eigentlich nur zustimmen. Ich hoffe, dass hier in ganz Deutschland eine Klagewelle anrollt. Gescholtene, aber gute Anwälte gibt es in der kürzeren Rechtsgeschichte von Deutschland ja genug
![]() -------------------- |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.03.2025 - 23:59 |