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> Beschränkungs-Einträge wie Brille und Automatik, Automatikgetriebe
Gast_Maria_*
Beitrag 29.02.2004, 10:16
Beitrag #1





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Hallo miteinander,

ich wüßte gerne, was geschieht mit Einträgen im Führerschein (rosa), wenn ich diesen in den neuen EU-Füherschein umwandeln lasse.

Die Brille ist dabei für mich nicht das Problem, ich hörte, dies wird auch im EU-F. eingetragen.

Aber ich machte 1985 den Führerschein auf Automatik-Getriebe und habe den Eintrag, das ich nur Pkw mit Automatik-Getriebe fahren darf.

Hat jemand zu diesem Problem eine eindeutige Antwort?

Mit Dank und Gruß
Maria
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willi
Beitrag 29.02.2004, 10:20
Beitrag #2


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Wird alles mit den entsprechenden Schlüsselzahlen Anlage 9 FEV eingetragen
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Chris
Beitrag 29.02.2004, 10:34
Beitrag #3


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Zitat (Maria @ 29.02.2004, 10:16)
Aber ich machte 1985 den Führerschein auf Automatik-Getriebe und habe den Eintrag, das ich nur Pkw mit Automatik-Getriebe fahren darf.

Hast du nur die Prüfung auch Automatik gemacht, oder auch die gesamte Ausbildung?

Bis 1986 gab es eine Regelung, die besagt hat, dass man auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren darf, wenn mind. 6 Fahrstunden auf einem Schaltwagen gefahren wurden.
Der Eintrag lautete dann in etwa: "Prüfung wurde auf Automatikfahrzeug abgelegt"
Dieser Eintrag hat aber keine Auswirkungen.

Ansonsten siehe willi.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Gast_bruja_*
Beitrag 29.02.2004, 11:10
Beitrag #4





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Auflage Brille und Beschränkung Automatik werden in den neuen EU-FS mit übernommen mit den Schlüsselzhalten, 78 und 01.

Willst du die Automatikbeschränkung nicht mehr, so musst du noch einmal eine praktische Prüfung ablegen, damit diese aufgehoben wird
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.02.2004, 11:11
Beitrag #5





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Achtung, das ist ein wichtiger Unterschied.
Ein Verstoss gegen eine Auflage ist eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoss gegen eine Beschränkung ist eine Straftat.

z.B.:
Brille = Auflage
Automatikeintrag = Beschränkung

Ansonsten gilt das von Chris gesagte.
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Gast_Ruhrpott_*
Beitrag 29.02.2004, 14:32
Beitrag #6





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Hallo,

wie ist den der genau Wortlaut bezüglich des Automatik-Getriebes ?
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exorzis7
Beitrag 29.02.2004, 21:02
Beitrag #7


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lautet die Straftat dann fahren ohne FE?

Kann die Polizei einem eigendlich die weiterfahrt untersagen, wenn man die Beschränkung fahren mit Brille hat, diese aber nicht bei sich trägt? whistling.gif
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 29.02.2004, 21:31
Beitrag #8





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Wenn die Beschränkung "Automatikfahrzeuge" lautet, wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Beim Verstoss gegen die AUFLAGE: Brille / Sehhilfe kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Grundlage ist die allgemeine Verkehrssicherheit.
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Rolf Tjardes
Beitrag 29.02.2004, 21:48
Beitrag #9


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Zitat (Ruhrpott @ 29.02.2004, 14:32)
wie ist den der genau Wortlaut bezüglich des Automatik-Getriebes ?

Eintrag von:

Schlüsselzahl - 78 -

Bedeutung: "Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe"
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Chris
Beitrag 29.02.2004, 21:56
Beitrag #10


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@Rolf:

Ruhrpott meinte wahrscheinlich den Wortlaut der Regelung vor 1986, die ich oben angesprochen hatte: Prüfung auf Automatik, trotzdem Schaltgetriebe fahren.


--------------------
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Gast_Gast_Peter_*
Beitrag 01.03.2004, 15:53
Beitrag #11





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Bei der Umschreibung meines Führerscheins aus dem Jahre 1984 ist der Eintrag

"Prüfung für Klasse 3 auf Kraftfahrzeug mit Getriebeautimatik abgelegt"

ersatzlos gestrichen worden.

NAch Möglichkeit sollte man sich als Brillenträger auch die Kontaktlinsen eintragen lassen (wird leider nicht überall automatisch gemacht)

Gruß Peter
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Mr.T
Beitrag 01.03.2004, 19:55
Beitrag #12


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Beim Umtausch wird bei Brillenträgern i.d.R. der Schlüssel 01 eingetragen: Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert.
Insofern ist das Tragen von Kontaktlinsen kein Problem.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter Lustig
Beitrag 01.03.2004, 20:16
Beitrag #13


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Die Geschichte mit dem Automatikeintrag hatten wir doch heute schon einmal. In diesem Zusammenhang auch hier klicken.
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Gast_gnom_*
Beitrag 01.03.2004, 20:21
Beitrag #14





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Hallo,

in dem Zusammenhang habe ich folgende Frage:

in meinem alten grauen Lappen ist der Stempel "Muss geeignete Sehilfe benutzen" schon lange nicht mehr sichtbar. cool.gif

Ist die Auflage beim FSAmt registriert? Z.B. wenn iche einen EU-FS beantragen würde?

grüße
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Gast_bruja_*
Beitrag 01.03.2004, 20:27
Beitrag #15





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Ja, die Auflage Brille, ist in deiner Führerscheinakte registriert
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Gast_Gascht_*
Beitrag 01.03.2004, 21:51
Beitrag #16





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Eigentlich finde ich es recht obskur, dass das Fahren ohne Brille nicht so scharf geahndet wird wir das Fahren in einem Schaltwagen, obwohl man nur Automatik fahren darf.
Ich haette nach dem gesunden Menschenverstand nach gesagt, fahren ohne Brille ist viel schlimmer, da man ja sehr viel weniger sieht.
Andererseits war ich nie in der Lage nur Automatik zu fahren und dann auf Schaltwagen zu wechseln.

In meinem (Rosa)FS steht uebrigens 'Beim Fuehren von KFZ sind geeignete Augenglaeser oder Kontaktlinsen zu tragen'. Ich hab damals nicht drauf bestanden das beides drinsteht. Daher ueberrascht mich etwas, dass in der Euro Karte beides getrennt eingetragen werden kann. Zumindest habe ich dies aus diesem Thread so entnommen. Was fuer einen Sinn macht so etwas?
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