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> CZ-Führerschein nach 0.57Promille
ACID31
Beitrag 25.11.2006, 18:13
Beitrag #1


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Hey, wavey.gif hier in Germany mußte ich vor zwei Jahren zur MPU. Deshalb hab am 25.05.06 in Tschechien mein FS gemacht, ist gültig..

Vor zwei wochen würde ich mit 0.57 o/oo Promillen angehalten. Und mein CZ-Führerschein würde mir von der Germany-Police...etzogen, mit der begründung "War unfähig zum führen von kraftfahzeugen hat zweimal versucht zuparken ohne erfolg", obwohl ich zum telefonieren auf pakplatz rein gefahren bin mad.gif .. Hat jemand ahnnung was mit meinem CZ(EU)-Führerschen passieren würd? und ob die Police überhaupt das Recht hat den FS einzuziehen? Bin selber D(EU)-Staats Bürger. Und wie hoch würd das Bußgeld sein? und eventuel fahrverbot????? Oder was schliemes??

Merci vorraus!!!!
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darkstar
Beitrag 25.11.2006, 18:23
Beitrag #2


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Zitat (ACID31 @ 25.11.2006, 18:13) *
Hey, wavey.gif hier in Germany mußte ich vor zwei Jahren zur MPU. Deshalb hab am 25.05.06 in Tschechien mein FS gemacht, ist gültig..
Hey... wavey.gif
Zitat (ACID31 @ 25.11.2006, 18:13) *
Und mein CZ-Führerschein würde mir von der Germany-Police...etzogen, mit der begründung "War unfähig zum führen von kraftfahzeugen hat zweimal versucht zuparken ohne erfolg", obwohl ich zum telefonieren auf pakplatz rein gefahren bin mad.gif ..
Oha, das scheint also auf Ausfallerscheinungen herauszulaufen. Ansonsten hätten sie nicht entziehen dürfen. Wenn du die Ausfallerscheinungen ausräumen willst, würde ich mal mit einem Anwalt reden. Blutprobe gemacht? Gepustet auf der Wache? Wenn die Ausfallerscheinungen ausgeräumt werden können, dann ist es nur eine OWI, was besser wäre.
Zitat (ACID31 @ 25.11.2006, 18:13) *
Hat jemand ahnnung was mit meinem CZ(EU)-Führerschen passieren würd? und ob die Police überhaupt das Recht hat den FS einzuziehen?
Klar bei neuen Auffälligkeiten sofort. Es liegt der Verdacht einer Straftat vor. Bleibt das so bestehen wird der FS wieder ausgehändigt mit einer Nutzungsuntersagung für D da ausländsches Dokument. Bei OWI nur ein FV und Punkte.
Zitat (ACID31 @ 25.11.2006, 18:13) *
Bin selber D(EU)-Staats Bürger. Und wie hoch würd das Bußgeld sein? und eventuel fahrverbot????? Oder was schliemes??
Weswegen solltest du zuerst zur MPU? Wenn das Alkohol über 1,1 war ist das höchstwahrscheinlich nicht getilgt, dann hast du mit deinem CZ Führerschein neue Eignungszweifel geliefert. Dann ist auch eine neue MPU-Anordnung rechtmäßig. Wird die nicht beigebracht, dauerhafte NU für D.

Wie die Strafe aussieht kommt darauf an ob die Ausfallerscheinungen bestehen bleiben oder ausgeräumt werden können.

mfg
darkstar


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ACID31
Beitrag 25.11.2006, 18:39
Beitrag #3


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Meine geschichte...
Zuerst sammelte ich 17 Punkte in Flensburger Konto...deswegen sollte ich nachschullung machen. Hab es Verpast, war mir dammals egal. So der D-FS war weg für 6 Monate, in der zeit würde ich beim fahren ohne FS mit 1.67 Promillen erwischt, deshalb kamm es zur MPU. MPU war negativ.
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darkstar
Beitrag 25.11.2006, 18:53
Beitrag #4


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Zitat (ACID31 @ 25.11.2006, 18:39) *
So der D-FS war weg für 6 Monate, in der zeit würde ich beim fahren ohne FS mit 1.67 Promillen erwischt, deshalb kamm es zur MPU. MPU war negativ.
Offensichtlich zurecht oder?

Die erste Fahrt ist 10 Jahre in Flensburg haltbar. Aus der Tat können aber bis zu 15 Jahre lang MPU-Aufforderungen ergehen. Das hast du aber mit dem CZ-FS umgangen sodaß keine MPU angeordnet werden konnte.

Fakt ist das die Ersttat nicht getilgt ist und du nun als Wiederholungstäter giltst. Ob hier Verstöße mit einem deutschen oder CZ FS begangen wurden ist nebensächlich. Da neue Eignungszweifel vorliegen würde ich mit einer MPU-Aufforderung der FSST neben der Strafe rechnen. Bringst du die nicht bei hast du eine Nutzungsuntersagung für D.

Hast du geblasen oder gab es eine BAK? Wenn du sie hast dann poste mal die Promillezahl. Kannst du in ca. 1-2 Wochen bei der Wache erfragen.

Hier ein Bsp wo es ähnlich lief...klick

mfg
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ACID31
Beitrag 25.11.2006, 19:10
Beitrag #5


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wacko.gif die haben bei mir Blut etzogen. Und vor 3 tagen war der bescheid da. es stand nur meine 0.57oo/o drin..
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corneliusrufus
Beitrag 25.11.2006, 19:12
Beitrag #6


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Waren das Polizisten aus Baden-Würtemberg? Vielleicht haben die ihr Stuttgarter Modell vertreten.

Nun, die MPU kommt. Die Frage ist, ob Du vorher noch fahren darfst. An sich ja. Richte Dich jedoch auf einen kurzfristigen Termin ein, den Du mit Abstinenznachweisen wirst nicht erfüllen können.

Auch beim zweiten Einparkversuch zu scheitern passiert anderen auch - nüchtern. Allerdings war ich nicht dabei, kann also nicht beurteilen, wie krass die Versuche daneben gingen.

Nehme Dir einen Anwalt und lasse von diesem nach Akteneinsicht beurteilen, ob eine Beschwerde gegen den vorläufigen FE-Entzug vorteilhaft ist.

Egal was straf- oder ordnungsrechtlich nun kommt, bereite Dich auf die kommende MPU vor. Dazu musst Du Dein Alkoholproblem lösen. Berichte, wie es zu dieser Fahrt kam, warum Du Konsum und Fahrt nicht getrennt hast.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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darkstar
Beitrag 25.11.2006, 19:19
Beitrag #7


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Zitat (corneliusrufus @ 25.11.2006, 19:12) *
Nun, die MPU kommt. Die Frage ist, ob Du vorher noch fahren darfst. An sich ja. Richte Dich jedoch auf einen kurzfristigen Termin ein, den Du mit Abstinenznachweisen wirst nicht erfüllen können.
Mit einem entzogenen FS fährt er keinen Meter mehr. whistling.gif
Zitat (corneliusrufus @ 25.11.2006, 19:12) *
Nehme Dir einen Anwalt und lasse von diesem nach Akteneinsicht beurteilen, ob eine Beschwerde gegen den vorläufigen FE-Entzug vorteilhaft ist.
Sehr anzuraten, so würdest du nur auf eine OWI kommen mit 4 Punkten 250€+250€ Blutentnahme, 1 Monat FV und wahrscheinlicher MPU-Aufforderung. Ansonsten hättest du sofort die NU am Hals, da der FS wegen dem Verdacht auf Straftat entzogen würde.
Zitat (corneliusrufus @ 25.11.2006, 19:12) *
Egal was straf- oder ordnungsrechtlich nun kommt, bereite Dich auf die kommende MPU vor. Dazu musst Du Dein Alkoholproblem lösen. Berichte, wie es zu dieser Fahrt kam, warum Du Konsum und Fahrt nicht getrennt hast.
Korrekt. Das war nur ein kurzer Ausflug mit dem EuFS.

Bei neuen Eignungszweifeln nützen auch EuGH Urteile nichts mehr. Der Trick liegt darin eben keine mehr zu liefern.

mfg
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corneliusrufus
Beitrag 25.11.2006, 19:33
Beitrag #8


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Naja, ich hatte das Ereignis keine Straftat schon vorweggenommen und den TE dien FS wieder erhalten lassen. Dann rührt sich die FEB und ...

Solange die FE in Staatshand ist und das Strafverfahren noch offen ist, solange wird die FEB zuwarten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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ACID31
Beitrag 25.11.2006, 20:09
Beitrag #9


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Also ich muss jetz mit 250€ strafe und einer HERTZLICHEN EILADUNG zur MPU rechnen?
Aber eins verstehe ich net, wieso musste ich 4 Punkte in Flensburger-Konto kriegen? ich hab doch kein D-FS...

ne die police waren aus NR.. RheinLandPfalz

Der Beitrag wurde von ACID31 bearbeitet: 25.11.2006, 20:12
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Freelancer
Beitrag 25.11.2006, 20:23
Beitrag #10


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Zitat (corneliusrufus @ 25.11.2006, 19:12) *
Nun, die MPU kommt.


Cornelius, so schnell wird sie aber nicht kommen, wenn der TE sich sofort aus Deutschland abmeldet und seinen Wohnsitz nach Tschechien verlegt. Danach soll er den deutschen KBA Auszug dem zuständigem Magistrat vorlegen, Erweiterung auf Klasse beispielsweise BE anstreben. Bestenfalls mit einer CZ PU damit er endgültig die Eignungszweifel ausräumen kann.

Die Punkte sind mehr oder weniger imaginär, denn mit der Entziehung der -Fahrerlaubnis- für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik wird auch das Punktekonto auf 0 gesetzt!

Wenn der Wohnsitz in Tschechien begründet wurde, wird ihm auch sehr wahrscheinlich der Ridicsky Prukaz wieder ausgehändigt! wink.gif

wavey.gif


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Andreas
Beitrag 25.11.2006, 20:44
Beitrag #11


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Zitat (ACID31 @ 25.11.2006, 20:09) *
Aber eins verstehe ich net, wieso musste ich 4 Punkte in Flensburger-Konto kriegen? ich hab doch kein D-FS...


Punkte bekommt man auch mit einem ausländischen FS. Sogar Radfahrer ohne FS können Punkte bekommen.


Zitat (Freelancer @ 25.11.2006, 20:23) *
wenn der TE sich sofort aus Deutschland abmeldet und seinen Wohnsitz nach Tschechien verlegt.


Es ist ja so einfach, einmal schnell für 185 Tage nach CZ zu ziehen... Im übrigen wird der FS ja nicht entzogen, sondern es gibt nur eine NU für D. rolleyes.gif


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ACID31
Beitrag 25.11.2006, 20:44
Beitrag #12


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den Ridicsky Prukaz kriege ich sowieso !?!? weil es is kein Germanys dokument...

und wenn ich da ein wohnsintz nachweise, da kann ich sowieso hier at the Germany nicht fahren!
ich könnte jetz auf den letzten drücker eine neu fahrerlaubniss machen (kaufen).. aber es nutzt auch nix mehr !!!!
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Freelancer
Beitrag 26.11.2006, 14:16
Beitrag #13


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Zitat (Andreas @ 25.11.2006, 20:44) *
Im übrigen wird der FS ja nicht entzogen, sondern es gibt nur eine NU für D. rolleyes.gif

Ja das ist mir schon das der Führerschein nicht entzogen wird, sondern die Fahrerlaubnis mittels Nutzungsuntersagung.

Zitat (Andreas @ 25.11.2006, 20:44) *
ich könnte jetz auf den letzten drücker eine neu fahrerlaubniss machen (kaufen).. aber es nutzt auch nix mehr !!!!

Glaube du hast mich da nicht richtig verstanden, du mußt deine neu begründeten Eignungszweifel wieder ausräumen. Das geht mittels MPU oder du meldest dich polizeilich von Deutschland nach Tschechien ab und erweiterst deine Fahrerlaubnis auf z.b. Anhänger. Bestenfalls machst du in Tschechien noch vor der Erweiterung eine Psychologische Untersuchung.
So hast du die besten Karten in Deutschland ohne MPU wieder fahren zu dürfen, da du mit der Erweiterung deine Eignung neu geprüft werden musste!


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darkstar
Beitrag 26.11.2006, 14:37
Beitrag #14


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Das könnte in der Theorie eventuell funktionieren. Noch haben wir nicht die Praxis im Ernstfall gesehen.

Man sollte also festhalten das es wohl ungünstig ist, bei einer MPU-Auflage im Ausland gleich alle Klassen zu machen, damit noch Raum für "künftige Verstöße" bleibt. Ein absurder Gedanke. blink.gif

Was Freelancer unterschlagen hat, das man den FS nicht in der Sperrfrist (die ja nicht vollständig ausgeschlossen werden kann) erwerben sollte. whistling.gif

mfg
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Freelancer
Beitrag 26.11.2006, 20:37
Beitrag #15


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Zitat (darkstar @ 26.11.2006, 14:37) *
Man sollte also festhalten das es wohl ungünstig ist, bei einer MPU-Auflage im Ausland gleich alle Klassen zu machen, damit noch Raum für "künftige Verstöße" bleibt. Ein absurder Gedanke. blink.gif

Ja das dachte ich mir bei meinem Gedankenspiel auch, dass das ein absurder Gedanke ist! Nach einem Entzug den LKW zu machen und vielleicht "folgt" dann der Anhänger später...

Wie dem auch sei, ich bin aber schon zuversichtlich das die Theorie in der Praxis funktioniert!


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Andreas
Beitrag 26.11.2006, 20:59
Beitrag #16


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Wenn ich Lexus richtig verstanden habe, dann ist der EuGH bei einem Mißbrauch der EU-Richtlinien auch sehr geneigt, gegen den Antragsteller zu entscheiden. Bei einer solchen Konstellation ist das Wort "Mißbrauch" wohl sehr einschlägig..... cool.gif


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ACID31
Beitrag 29.11.2006, 17:05
Beitrag #17


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Was meinste mit polizeilich von Deutschland nach Tschechien ummelden? wie funktioniert sowas ? was brauche ich für? Es kliengt nach einer neuer license für the Germany think.gif
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darkstar
Beitrag 29.11.2006, 17:18
Beitrag #18


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Zitat (ACID31 @ 29.11.2006, 17:05) *
Was meinste mit polizeilich von Deutschland nach Tschechien ummelden? wie funktioniert sowas ? was brauch ich für? Es kliengt nach einer neuer license für the Germany think.gif
Darf ich fragen wie du deinen CZ-FS erworben hast? Oder war das wieder so "eine ohne Wohnsitz" Geschichte.. think.gif

Eine Ummeldung funktioniert indem man aufs Meldeamt geht sich aus D abmeldet und in CZ anmeldet. Dann könnte man "Erweitern" (nach der Sperrfrist). Andererseits ist das nicht ohne Risiko, da niemand weiß wie ein entsprechender Fall vor dt VG ausgeht da schließlich ein vermutlich nutzungsuntersagter FS erweitert wurde.

@Andreas: Ich sehe hier nichtmal den EuGH als Problem, das dürften weiterhin die VG bleiben, die schließlich zuständig sind.

mfg
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ACID31
Beitrag 29.11.2006, 17:55
Beitrag #19


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Zitat (darkstar @ 29.11.2006, 17:18) *
Darf ich fragen wie du deinen CZ-FS erworben hast? Oder war das wieder so "eine ohne Wohnsitz" Geschichte.. think.gif



Hab mein FS noch im Mai 2006 gamacht, da war noch kein gesätz für den zweiten Wohnsitz..... ich musste alle prüfungen ablegen, alles legal.... also ich muss mir zweites wohnsitz da machen... oder komplett nach tschechien umzihen (Auf papier wink.gif ) ????

Quote korrigiert.
wavey.gif

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 29.11.2006, 19:33
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Uwe W
Beitrag 29.11.2006, 19:05
Beitrag #20


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Zitat (darkstar @ 25.11.2006, 19:19) *
Sehr anzuraten, so würdest du nur auf eine OWI kommen mit 4 Punkten 250€+250€ Blutentnahme, 1 Monat FV und wahrscheinlicher MPU-Aufforderung.

Wenn es nur eine OWi war, dann sind aber wegen der Voreintragung eines Alkoholdelikts vorliegend 500€ Geldbuße (oder waren bei den 17 Punkten auch noch Alk-Owis dabei?) sowie 3 Monate Fahrverbot laut Bußgeldkatalog vorgesehen. Das Fahrverbot wird mit Rechtskraft bzw. wenn in den vergangenen 2 Jahren vor der Alkfahrt kein Fahrverbot verhängt wurde spätestens 4 Monate nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Auch wird die Zeit der Beschlagnahme des Führerscheins auf das Fahrverbot angerechnet.

Die Fahrverbotsfrist beginnt aber erst zu laufen, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt (bei Wohnsitz in Deutschland) bzw. wenn auf dem Führerschein das Fahrverbot vermerkt wurde (bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands). Legt man den Führerschein nicht vor, so kann das Fahrverbot deshalb ziemlich lange dauern.

Bevor hier über die Möglichkeiten einer Erweiterung in CZ spekuliert wird, sollte in jedem Fall der Ausgang des Straf-/Owi-Verfahrens abgewartet werden.

Eine Erweiterung macht bestimmt keinen Sinn, bevor nicht eine strafgerichtliche Sperrfrist verstrichen ist bzw. bevor nicht aufgrund einer Nichtvorlage einer positiven MPU eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde.

Bis dahin werden sicherlich noch einige Monate vergehen, in denen sich die Rechtslage und Rechtsprechung noch ändern bzw. klären kann.

Kommt es zu einem strafgerichlichen Verurteilung, weil das Gericht aufgrund der Zeugenaussage der Polizisten von Ausfallerscheinungen überzeugt ist, dann sind übrigens auch relativ lange Sperrfristen drin: der Umstand eines Erwerbs einer CZ-Fahrerlaubnis ohne festen Wohnsitz in Tschechien nach fehlgeschlagenen MPU-Versuchen zusammen mit der neuerlichen Trunkenheitsfahrt können das Gericht dazu bewegen, eine relativ lange Sperrfrist zu verhängen. Der gesetzliche Höchstrahmen beträgt hier 5 Jahre, sofern keine lebenslange Sperrfrist verhängt werden muss.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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ACID31
Beitrag 01.12.2006, 15:24
Beitrag #21


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Wie bekomme ich den FS vorläufig, bis zur gerichtlicher entscheidung ? Bekanter von mir bekamm sein lappen nach Alk-fahrt mit unfall folge nach einer voche wieder ... nach der gerichtlicher entscheidung musste er den FS wieder abgeben... für 9 monate....

Was bedeutet "OWI " ? blushing.gif

Hab heute mit der CZ-Fahrschule telefoniert: um den CZ-FS zuerweitern (+Motorad), muss ich 6 monate warten, Scheinprüfung ablegen und könnte teoretisch hier in the Germany weiter fahren trotz der MPU... Das war doch auch beim ersten DE-FS entzug, musste nach 6 monatigem fahrverbot eine MPU ablegen, war durgefahlen.... musste noch eine ablegen... war mit zuteuer .. hab in CZ neu FS gemacht und dürfte weiter fahren.. Damit will ich sagen, dass nach der spere (?-monate) kann ich mit meinem neuen CZ-FS (PKW+Motorad) hier trotz einer MPU anforderung wieder die Deutsche Lizence die Strßen zubefahren haben durfte....

Was meint ihr ? oder liege ich da falsch ? mit meiner theorie think.gif
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darkstar
Beitrag 01.12.2006, 19:14
Beitrag #22


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Zitat (ACID31 @ 01.12.2006, 15:24) *
Wie bekomme ich den FS vorläufig, bis zur gerichtlicher entscheidung ?
Garnicht, wenn der Richter nicht mitspielt da der Verdacht einer Straftat besteht.
Zitat (ACID31 @ 01.12.2006, 15:24) *
Bekanter von mir bekamm sein lappen nach Alk-fahrt mit unfall folge nach einer voche wieder ... nach der gerichtlicher entscheidung musste er den FS wieder abgeben... für 9 monate....
Das kann sein, da zuerst wohl davon ausgegangen wurde das es nur eine Ordnungswidrigheit ist. Soll heißen die police.gif haben gedacht, das Ausfallerscheinunge vorliegen, dann darf wegen Verdacht auf Straftat entzogen werden. Dem Richter dem der Vorgang vorgelegt wurde waren die Aussagen zu dem Zeitpunkt ber offensichtlich nicht stichhaltig genug, sodaß er von einer OWI ausging und den FS zurückgegeben hat. Im Hauptverfahren wurde aber dann wahrscheinlich nach Arztprotokoll und Aussagen des Beamten doch Ausfallerscheinungen angenommen-Straftat-->Entzug.
Zitat (ACID31 @ 01.12.2006, 15:24) *
Was bedeutet "OWI " ? blushing.gif
Ordnungswidrigkeit.
Zitat (ACID31 @ 01.12.2006, 15:24) *
Was meint ihr ? oder liege ich da falsch ? mit meiner theorie think.gif
Möglich ist es da die Eignung neu geprüft wird. Ich bitte aber sehr auf Uwes Ausführungen zu achten. Wie die Gerichte das im Ernstfall handhaben kann man schwer voraussehen. Es ist aber dann so das alle Eignungszweifel vor Erteilung liegen. Zur Sicherheit solltest du einen KBA-Auszug bei Erteilung mit beilegen.

mfg
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ACID31
Beitrag 01.12.2006, 19:49
Beitrag #23


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" KBA-Auszug think.gif bei Erteilung mit beilegen blink.gif "
Ich weiß garnet was das ist und wo soll ich es beilegen ? blushing.gif

Und den CZ-FS musste ich normaleweise schonlängst wieder kriegen mit dem vermerk " D-Fahrverbot "... wenn ja, wie kriege ich das Kärtchen wieder unsure.gif , weil ich muß dem nächst viel in Tschechien fahren....
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darkstar
Beitrag 01.12.2006, 19:58
Beitrag #24


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Zitat (ACID31 @ 01.12.2006, 19:49) *
" KBA-Auszug think.gif bei Erteilung mit beilegen blink.gif "
Ich weiß garnet was das ist und wo soll ich es beilegen ? blushing.gif
Einen Auszug deines aktuellen Punktestandes beim Kraftfahrtbundesamt..klick. Das hat den Sinn, das CZ über alle Verstöße bescheid weiß und nicht etwas die Einrede kommt, das CZ von den neuem Verstoß nichts wußte. Das ist im nachhinein sicherer.
Zitat (ACID31 @ 01.12.2006, 19:49) *
Und den CZ-FS musste ich normaleweise schonlängst wieder kriegen mit dem vermerk " D-Fahrverbot "... wenn ja, wie kriege ich das Kärtchen wieder unsure.gif , weil ich muß dem nächst viel in Tschechien fahren....
Hast du Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt?

mfg
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Beitrag 01.12.2006, 20:27
Beitrag #25


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" Hast du Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt? "

Nein hab noch nicht.. Werde dem nechst das bei der Police machen.....

ein zitat von Amtsgericht:

Es liegen denach dringende Gründe für die Annahme vor, dass nach Abschluss der Ermittlungen im Strafurteil nach § 69 StGB auf Einziehung der Fahrerlaubnis erkannt u. der Führerschein eingezogen werden wird. Deshalb war nach § 111 a StPO die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis geboten.

D. Beschuldigte wird sich daher wegen Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB zu verantworten haben.

0,57 oo/o ...................
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Uwe W
Beitrag 02.12.2006, 00:12
Beitrag #26


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Während des Strafverfahrens wirst Du den Führerschein wohl nicht wieder bekommen.

Hast Du eigentlich nur in Tschechien einen Wohnsitz oder auch in Deutschland?

Wenn Du in Deutschland wohnst, wird Dein Führerschein im Strafurteil eingezogen und nach Tschechien zurückgeschickt.

Wohnst Du nicht in Deutschland, so wird lediglich die Nutzungsuntersagung mit Sperrfrist im Führerschein vermerkt.

§ 69 b StGB


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Ziggy Stardust
Beitrag 02.12.2006, 13:05
Beitrag #27


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Sagt mal Leute, Ihr gebt hier jemanden Tips wie er wieder auf deutschen Straßen unterwegs sein kann, obwohl er schon zweimal mit Alkohol am Steuer erwischt worden ist! Das muß nich sein. Meiner Meinung nach sollte der nie wieder auf unseren Straßen fahren dürfen. Ich hab selbst einen CZ Führerschein aber würde nie wieder auch nur mit einem Schluck Alkohol ans Steuer steigen. Wenn So einer den Lappen wiederhaben will, dann soll der sich selbst drum kümmern und nicht auch noch Tipps bekommen wie es am einfachsten geht!

Grüße Ziggy
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darkstar
Beitrag 02.12.2006, 14:05
Beitrag #28


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Im MPU-Board geben wir aber auch Tips an welche die nach einer MPU erneut aufgefallen sind und jetzt wieder zur MPU müssen. Andererseits ist es schon lustig das immer wieder der Weg ins Ausland propagiert wird anstatt sich wirklich mit dem Problem zu beschäftigen das den FS-Verlust als Ursache hat.
Im übrigen hat einer damit angefangen der selbst einen EuFS hat.... whistling.gif

Weiterhin ist es nicht mal so klar das er damit durchkommt wenns wirklich drauf ankommt, da wohl die ersten Praxistests erst laufen... Faktisch muß natürlich EU Rechtsspechung angewendet werden, aber wenn sich das Gericht die FS-Akte des Kanditaten anschaut könnte es auch problemlos anders ausgehen. unsure.gif

mfg
darkstar


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ACID31
Beitrag 02.12.2006, 21:52
Beitrag #29


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Zitat (Uwe W @ 02.12.2006, 00:12) *
Während des Strafverfahrens wirst Du den Führerschein wohl nicht wieder bekommen.

Hast Du eigentlich nur in Tschechien einen Wohnsitz oder auch in Deutschland?

Wenn Du in Deutschland wohnst, wird Dein Führerschein im Strafurteil eingezogen und nach Tschechien zurückgeschickt.

Wohnst Du nicht in Deutschland, so wird lediglich die Nutzungsuntersagung mit Sperrfrist im Führerschein vermerkt.

§ 69 b StGB


Ne hab garkein wohnsitz in Tschechien.... aber es ist kein problem. Alles ist machbar.... rolleyes.gif
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Uwe W
Beitrag 03.12.2006, 00:13
Beitrag #30


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Zitat (ACID31 @ 02.12.2006, 21:52) *
Ne hab garkein wohnsitz in Tschechien.... aber es ist kein problem. Alles ist machbar.... rolleyes.gif

Du musst allerdings ein deutsches Gericht davon überzeugen, dass Du in Tschechien Deinen ersten Wohnsitz hast. Es geht nicht darum, eine tschechische Behörde davon zu überzeugen.

Eine weitere Gefahr, wenn man einen Wohnsitz im Ausland fingiert und einen deutschen Wohnsitz bestreitet:
das könnt dazu führen, dass das Strafgericht einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlässt.

In der vorliegenden Ausgangssituation wäre das zwar übertrieben, aber grundsätzlich muss man auch mit dieser Möglichkeit rechnen, wenn aufgrund der Straftat eine Freiheitsstrafe zu erwarten ist.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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