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Beitrag
#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Hallo, hatte heute morgen gefragt: Zitat Hallo, mir stellt sich die (für diesen Fall theoretische) Frage, ob man bei einem Unfall auch unterhalb von 0,3 o/oo wg. alkoholbedingter Ausfallerscheinungen belangt werden kann. Es würde mich interessieren, da es viele Medikamente mit teilweise 60 % Vol. gibt. Das ist mir auch nach Lesen der FAQs nicht ganz klar geworden. Danke für Infos. Würde mich wirklich interessieren und wollte keinen Thread dazu aufmachen. Oder ist die Frage zu blöd ![]() Dann sorry, werde nicht weiter stören ![]() Grüsse M. Schade, ich hab lange nicht reigeguckt, jetzt wird Medial wohl auch frustriert nicht mehr mitlesen. Also unterhalb von 0,3 ‰ geht man davon aus, dass zwischen Verkehrsfehlverhalten und Alkohol kein relevanter Kausalzusammenhang besteht, dann liegt keine Trunkenheitsfahrt vor; was nicht heißt, dass der Unfall dann nicht nach anderen Vorschriften als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Edit: Die Antwort von Coyota hab ich wie Medial offenbar auch überlesen. Merke: Immer erst posten, wenn man den ganzen Thread bis zum Ende gelesen hat. -------------------- |
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Beitrag
#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Edit: Die Antwort von Coyota hab ich wie Medial offenbar auch überlesen... ![]() ![]() Aber was sagst Du denn zu Nocturns Strafmaß, Lexus??? ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Beitrag
#53
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Die Sozialstunden, die der TE meint, sind nicht die aus dem Jugendstrafrecht, sondern sie wurden ihm zusätzlich zu der Strafe als Bewährungsauflage aufgebrummt, weil man ja sonst eine Bewährungsstrafe gar nicht spüren würde (in der Regel wird statt solcher gemeinnützigen Arbeiten eine Geldauflage als Bewährungsauflage verhängt, die meistens in etwa der Geldstrafe entspricht, die zu erwarten wäre, wenn es sich nicht um einen zu einer Freiheitsstrafe führenden Wiederholungsfall handeln würde. Dass es 80 Stunden sind, ist ganz schön heftig.
Hingegen sind die vier Monate schon ok, es werden in solchen Fällen auch schon mal sechs Monate verhängt. Ich denke, dass es hier vier Monate geworden sind, weil die BAK nicht so hoch war. -------------------- |
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Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Die Sozialstunden, die der TE meint, sind nicht die aus dem Jugendstrafrecht, sondern sie wurden ihm zusätzlich zu der Strafe als Bewährungsauflage aufgebrummt.. Das wußte ich gar nicht, daß es sowas gibt, mal wieder superinteressant! Danke Lexus! ![]() Wenn der TE die Sozialstunden nicht macht, geht er dann ins Gefängnis? -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Gast_Nocturn_* |
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Beitrag
#55
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Hast Du Dir wegen MPU und Alkohol schon ein paar Gedanken gemacht? Ich hab mir vorhin nochmal den ganzen Thread durchgelesen und was mich beunruhigt ist, daß Du offensichtlich gezielt das Rauscherlebnis suchst. Ich weiß, daß dieses "binge-drinking" bei Jugendlichen absolut in ist, aber es ist auch die gefährlichste Konsumform im Bezug auf eventuelle spätere Abhängigkeit. Du schreibst, Du kannst Dir eine Leben ohne Alkohol oder mit nur geringen Mengen nicht vorstellen. Vielleicht solltest Du mal nachdenken, warum Du Dir das nicht vorstellen kannst, was würde Dir fehlen auf einer Party ohne Alkohol? Dadurch kannst Du mal rausbekommen, welche Funktion Alkohol für Dich besitzt, was Du damit zu erreichen suchst (z.B. mehr Selbstsicherheit, Anerkennung im Freundeskreis, Probleme erscheinen kleiner usw.). also ich glaube du hast da was falsch verstanden oder ich hab mal wieder zu undeutlich geschrieben, da ich anfangs schon recht genervt war, wie du sicher gelesen hast. also generell ist es so das ich sowieso recht selten was trinke, z.b. habe ich dieses jahr erst einmal alkohol getrunken. nur wenn ich dann was trinke, dann eben natuerlich mit der absicht auch was davon zu "haben". denn alkohol ist zwar legal, aber immer noch eine droge. und wozu sollte man eine droge sonst benutzen? und ich bezweifel gesagt (gemeint) zu haben das ich mir ein leben ohne alkohol oder in geringen mengen nicht vorstellen kann. ich meinte lediglich, dass ich entweder gar nichts drinke oder eben genug damit ich auch einen "rausch" habe, was aber wie oben bereits gesagt eher selten vor kommt. was den strassenverkehr angeht bedeutet das fuer mich in zukunft natuerlich absolut 0,0. ich habe mich wohl einfach extrem ueberschaetzt, was den wert angeht, denn mit einem solchen wert haette ich absolut nicht gerechnet. da man daran sieht wie schnell sowas in die hose gehen kann werde ich wie gesagt in zukunft auf jeden fall drauf achten genug zeit vergehen zu lassen bevor ich wieder fahre. ironischerweise ist dazu zu sagen, dass ich das eigentlich sowieso immer gemacht habe, denn beim ersten mal z.b. stand mein auto in der stadt und ich bin mit dem taxi heim geafahren und habe als ich aufgewacht bin, das auto meiner mutter genommen um mir bei der tankstelle etwas zu trinken zu holen. das ich nur 3 stunden geschlafen habe, hatte ich total uebersehen. danach habe ich natuerlich etwas mehr darauf geachtet genug zeit vergehen zu lassen, was aber wie man sieht trotzdem noch schnell in die hose gehen kann, besonders wenn eben was passiert. nicht zuletzt deshalb ist bei mir kuenftig absolut 0,0 angesagt was das fahren angeht. aber trotzdem habe ich grundsaetzlich das taxi oder den bus genommen wenn ich wusste das ich was trinken werde, oder eben mein fahrzeug stehen lassen wenn ich unerwartet was getrunken habe. deshalb aergert es mich natuerlich besonders was da jetzt alles gelaufen ist. bewusst mit alkohol gefahren bin ich nur ein einziges mal und das mit einem sehr schlechten gewissen. 2 von 3 mal erwischt zu werden ist aber auch ziemlich viel pech. zu der altersfrage: ich werde in 10 tagen 22 und bewerbe mich gerade fuer einen ausbildungsplatz. ich moechte nochmal anmerken das ich es fuer absolut uebertrieben halte eine freiheitsstrafe bekommen zu haben. ich finde es absolut nicht in ordnung auf eine stufe mit leuten gestellt zu werden, die mit weit ueber 1,6 promille erheblichen sach- oder personenschaden anrichten. |
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Beitrag
#56
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Hallo Nocturn,
es ist schön, daß Du Dein Trinkverhalten mal so ausführlich und verständlich geschildert hast, das macht einiges klar. Und sooo falsch hab ich Dich auch gar nicht verstanden, als ich mutmaßte, daß Du das Rauscherlebnis suchst, wenn Du trinkst. ...nur wenn ich dann was trinke, dann eben natuerlich mit der absicht auch was davon zu "haben". Zitat ...ich meinte lediglich, dass ich entweder gar nichts drinke oder eben genug damit ich auch einen "rausch" habe, was aber wie oben bereits gesagt eher selten vor kommt. Daher auch meine Frage: was ist das Wichtige an diesem Rausch, was macht er mit Dir, daß Du ihn willst? Fühlst Du Dich mit Rausch besser, sicherer, entspannter? Vergißt Du damit Deine Probleme? Weißt Du, gerade das Rauschtrinken ist wirklich ein ziemlich gefährlicher Weg, abhängig zu werden. Denn dieser von Dir als positiv und erstrebenswert gesuchte Rausch wird irgendwann immer häufiger gesucht bis dann tatsächlich zur psychischen auch eine körperliche Alkoholabhängigkeit eintritt. Auch wenn Du momentan aufgrund der langen Trinkpausen selbst den Eindruck hast, Du hättest das voll im Griff und unter Kontrolle, ist es ziemlich gefährlich, daß Du den Moment verpaßt, wo Du es nicht mehr kontrolliert bekommst. Auch nochmal die Frage: wenn Du erstmal angefangen hast zu trinken, kannst Du dann jederzeit aufhören? Oder fängst Du erst gar nicht erst an, wenn Du nicht sicher bist, ob Du vielleicht aufhören mußt, weil Dir das verdammt schwer fiele? Zur Erklärung: ich hatte mal einen Freund, der nie mit mir mal ein Glas Wein oder Sekt trinken wollte und mich wegen dieses Wunsches als Schnapsdrossel bezeichnete. Selbst auf Parties, auf denen wir zusammen waren, trank er keinen Schluck Alkohol. Viele Monate später (wir lebten eine 2-Wochen-Beziehung), als ich in die gleiche Stadt wie er zog, merkte ich, daß er alle 1-2 Wochen zusammen mit einem Kumpel auf Sauftour ging, dann aber richtig. Er gab selbst zu, daß er nicht mehr aufhören kann, wenn er erst mal angefangen hat und daher lieber erst gar nicht anfängt, außer er hat das Besäufnis geplant. So ein bißchen kommt mir Deine Geschichte auch so vor. Ich möchte Dich in diesem Zusammenhang auf das eindrucksvolle "Coming Out" unseres Stammposters Mr. Eierhals im gepinnten Thread "Schluß mit dem Saufen" aufmerksam machen. Klick mal hier. Er hat aus eigener Kraft gerade noch die Kurve gekriegt, bevor er als junger Mann aus dem Rauschtrinken in die Abhängigkeit abglitt. Auch ein anderer Stammposter, TNIXM, ist über ein solches Rauschtrinken in die Sucht gerutscht. Vielleicht schreibst er auch noch was dazu? Abgesehen von dieser Suchtgefahr sehe ich auch keine Chance, mit diesem Trinkverhalten eine MPU zu bestehen, schon gar nicht die 2.MPU wegen Alk innerhalb kurzer Zeit. Du hast Dein Alkohol-Straßenverkehr-Problem eigentlich schon super beschrieben: Zitat ich habe mich wohl einfach extrem ueberschaetzt, was den wert angeht, denn mit einem solchen wert haette ich absolut nicht gerechnet. da man daran sieht wie schnell sowas in die hose gehen kann werde ich wie gesagt in zukunft auf jeden fall drauf achten genug zeit vergehen zu lassen bevor ich wieder fahre. Du hast bei dieser Fahrt über 0,8 Promille nicht bemerkt. Trinker ohne Alkoholgewöhnung fühlen sich bereits bei 0,5 o/oo so betrunken, daß sie das Auto nie anfassen würden. Zitat ...denn beim ersten mal z.b. stand mein auto in der stadt und ich bin mit dem taxi heim geafahren und habe als ich aufgewacht bin, das auto meiner mutter genommen um mir bei der tankstelle etwas zu trinken zu holen. das ich nur 3 stunden geschlafen habe, hatte ich total uebersehen. danach habe ich natuerlich etwas mehr darauf geachtet genug zeit vergehen zu lassen... Bei der ersten erwischten Fahrt hattest Du 1,14 Promille, ohne das zu bemerken. Auch das ist absolut heftig, dieser Wert wird von einem Großteil der deutschen Bevölkerung im ganzen Leben nie erreicht. Insofern frage ich mich, wie Du denn einen ausreichend großen Trink-Fahrabstand einhalten willst, wenn Du aufgrund der Gewöhnung schon Werte über 1 Promille nicht bemerkst. Da besteht für Dich doch NULL Chance, nach ein paar Stunden Schlaf zu wissen, ob Du nun 0,0 - 0,4 - 0,8 o/oo hast ![]() Zitat Aus dem Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien Alkohol: Den Personen, die nicht mehr auf die natürliche Alarmreaktion des Körpers bauen können, fehlt damit eine wesent-liche Säule ihrer Verhaltenskontrolle. Hieraus resultiert u.a. die erhöhte Rück-fallgefährdung der entsprechend gift-festen/alkoholgewöhnten Gruppe von Verkehrsteilnehmern. Dies gilt auch dann, wenn diese ein Seminar für die Präven-tion von Trunkenheitsfahrten erfolgreich durchlaufen haben. Denn durch das Seminar können zwar bewusste Kontroll-strategien vermittelt werden, aber die natürliche Körperreaktion kann durch einen solchen Kurs selbstverständlich nicht wieder hergestellt werden. Eine positive Verhaltensprognose setzt bei alkoholgewöhnten Personen deshalb nicht nur voraus, dass es zu einer Verrin-gerung der Trinkmengen gekommen ist (mit einer zeitweiligen Reduktion derAlkoholtoleranz), sondern auch, dass sich der Betroffene seiner Abstumpfung gegen die Giftwirkung des Alkohols und deren Folgen für die Verhaltenssteuerung be-wusst geworden ist. Die Verhaltenspla-nung und -steuerung muss also hinrei-chend zuverlässig erwarten lassen, dass kein trügerisches Sich-Verlassen auf diekörperlichen Rückmeldungen bei einset-zender Alkoholwirkung („ich fahre nicht mehr, wenn ich spüre, dass ich zu vielgetrunken habe“) stattfindet. Inwieweit die konsequente Vermeidung der alko-holisierten Verkehrsteilnahme durch einen situativen Alkoholverzicht (z.B. die von der WHO für den Verkehr propagierte „Punktnüchternheit“) zu erreichen ist,oder ob ein vollständiger Alkoholverzicht die bessere Verhaltensstrategie darstellt,ist von der Entwicklungsgeschichte und der Einsichtsfähigkeit des Einzelnen ab-hängig. Für Personen, die über 1,6 Pro-mille erreicht haben, dürfte die „Punkt-nüchternheit“ nur ausnahmsweise mög-lich sein. QUELLE Ich bezweifle sehr, daß Du in der MPU vermitteln kannst, trotz geplanter Besäufnisse die für den Verkehr erforderliche Punktnüchternheit zuverlässig einzuhalten. Nicht nach zwei Alkoholfahrten in Promillebereichen, bei denen Du Dich nüchtern fühlst. Gruß von COYOTA ![]() -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Gast_Nocturn_* |
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Beitrag
#57
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also mal abgesehen davon das ich eigentlich nicht hier her gekommen bin um ueber mein trinkverhalten zu reden, da ich zu 100% weiss was ich mache und wieviel ich trinke, meinte ich auch nicht das ich nicht gemerkt habe das ich nicht nuechtern bin. ich war eben nur der meinung es waere nicht genug um dafuer bestraft zu werden.
und bei der ersten fahrt hatte ich sicherlich noch gut einen sitzen, nur wie die meisten wahrscheinlich wissen merkt man das nicht wirklich nachdem man einige stunden geschlafen hat. ich hab es sicherlich auch gemerkt als ich im auto sass nur da die polizei bereits beim ausparken an mir vorbei fuhr hatte ich absolut keine chance das auto stehen zu lassen. ich bin mit sicherheit nicht gefahrdet alkoholabhaengig zu werden und nur weil ich etwas mehr vertrage als andere heisst das noch lange nicht das ich gewohnheitstrinker bin. allein schon meine leberwerte sprechen dagegen. die sind besser als die vieler leute, die so gut wie nie alkohol trinken. mag sein dass du durch eine persoenliche erfahrung eher skeptisch bist und ich merke auch das einige hier besonders gern leute als gefaehrdet einstufen die mal mit alkohol am steuer erwischt werden, aber ich kann dir absolut versichern das ich alles andere als gefaehrdet bin. ich hab einfach nur viel pech gehabt und wurde genau dann erwischt als ich eben noch genug hatte. aber um deine frage zu beantworten (obwohl ich das schon mehrmals in dem thread gemacht habe): ich koennte jederzeit aufhoeren zu trinken. egal ob nach 1 bier, 2 bier oder sonst wann. ich muss auch nicht trinken. ich trinke auch mit sicherheit nicht um irgendwelche problem zu verdraengen oder sonstiges. es ist einfach nur der spass am rausch. wenn sowas bei euch als sucht gilt, dann bin ich genau so suechtig nach motorrad fahren oder hohen geschwindigkeiten. also bitte lasst das etwas im rahmen und bleibt bitte bei der straftat selbst, denn das ist eigentlich weswegen ich her gekommen bin. ich wiederhole aber gern nochmal: ich habe mich zu keiner zeit nuechtern gefuehlt, ich habe lediglich unterschaetzt das es genug ist um nicht mehr fahren zu duerfen. vom ersten mal ganz zu schweigen denn da sind zwischen aufwachen und ins auto steigen 2 minuten vergangen und ich hatte gar keine zeit mir darueber gedanken zu machen bevor auch schon die polizei hinter mir stand. deshalb sagte ich auch das war einfach nur daemlich. ach uebrigens habe ich keine alkoholgewoehnung. ich merke bereits ein oder zwei bier. ich kann nur eben etwas mehr vertragen als andere. und nur weil ich eben unterschaetzt habe ob ich unter 0,5 bin oder nicht (was im falle des unfalls sowieso recht wenig geaendert haette), heisst das noch lange nicht das ich es nicht gemerkt habe. es war einfach nur unueberlegt. deshalb auch in zukunft 0,0 um einfach solche fehler zu vermeiden. ausserdem hatte ich bis jetzt noch keine mpu. es ist also nicht die 2. ausserdem ist garnicht gesagt das ich eine machen muss. das liegt im ermessen der fuehrerscheinstelle. |
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Beitrag
#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
ausserdem ist garnicht gesagt das ich eine machen muss. das liegt im ermessen der fuehrerscheinstelle. Da irrst du! Die FSST hat kein Ermessen, eine MPU ist vorgeschrieben. @darkstar hat ja bereits den § 13 Nr. 2 Alt. b FeV zitiert. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 ![]() |
Mr. T. war schneller...
![]() Zitat ...ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn ... wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden. Deine 2. Alkoholfahrt ist eine wiederholte Zuwiderhandlung und damit die MPU sicher. Falls Dein Anwalt Dir da was anderes erzählt oder Dir Hoffnungen macht, hat er leider unrecht... -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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#60
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4313 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Hallo Nocturn,
ich gebrauche gerne deutliche Worte. Wenn Dir das etwas ausmacht, dann lies bitte nicht weiter! Ansonsten: Niemand hier hat behauptet, dass Du alkoholabhängig bist. Aber bei Deinem gegenwärtigem Umgang mit dem Alkohol ist einfach die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Du in absehbarer Zeit abhängig wirst! Natürlich ist Alkohol in Deutschland eine legale Droge, und es ist Deine freie Entscheidung, wie Du damit umgehst. Allerdings musst Du als erwachsener Mensch auch bereit sein, die Konsequenzen aus Deinen freien Entscheidungen zu tragen. Es gibt kein Grundrecht aufs Autofahren. Im Gegenteil, eine Fahrerlaubnis ist ein Privileg, ein Vorrecht, das nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird, und das bei Missbrauch auch wieder entzogen werden kann. Du bist jetzt zum zweiten Mal dabei erwischt worden, wie Du dieses Privileg missbraucht hast. (Wie oft Du es tatsächlich getan hast, ohne erwischt zu werden, steht auf einem anderen Blatt.) Eine Konsequenz Deiner freien Entscheidung bzgl. Trinken ist es jetzt, dass Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, und dass die Hürden vor einer eventuellen Wiedererteilung (MPU etc.) sehr hoch geworden sind. Du hast jetzt also wieder eine Entscheidung vor Dir, nämlich ob Du: - entweder Deine Trinkgewohnheiten beibehältst und in Zukunft auf das Autofahren verzichtest, - oder Deine Trinkgewohnheiten radikal änderst und Dich um Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bemühst. Beides gleichzeitig geht nicht! Diese Möglichkeit hast Du Dir jetzt verbaut. Und was den unbeleuchteten LKW betrifft: Wenn an Deinem Transporter die Scheinwerfer einwandfrei waren, dann hättest Du ihn spätestens bei ca. 50 Meter Abstand sehen müssen. Bei einer (geschätzten) Geschwindigkeitsdifferenz von vielleicht 60 km/h für einen nüchternen Autofahrer eine durchaus ausreichende Distanz, um auszuweichen, ohne gleich ins Schleudern zu kommen. MfG Gerhard -------------------- |
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Gast_Nocturn_* |
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Beitrag
#61
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Niemand hier hat behauptet, dass Du alkoholabhängig bist. Aber bei Deinem gegenwärtigem Umgang mit dem Alkohol ist einfach die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass Du in absehbarer Zeit abhängig wirst! das ist schlichtweg schwachsinn! Und was den unbeleuchteten LKW betrifft: Wenn an Deinem Transporter die Scheinwerfer einwandfrei waren, dann hättest Du ihn spätestens bei ca. 50 Meter Abstand sehen müssen. Bei einer (geschätzten) Geschwindigkeitsdifferenz von vielleicht 60 km/h für einen nüchternen Autofahrer eine durchaus ausreichende Distanz, um auszuweichen, ohne gleich ins Schleudern zu kommen. nicht wenn der lkw 5 meter vor mir vom verzoegerungsstreifen zurueck auf die fahrbahn faehrt. an coyota und mr.t: tja, dann darf ich euch wohl eines besseren belehren. ich habe am montag den brief im briefkasten gehabt, der sagt dass mir meine fahrerlaubnis ohne weitere masnahmen ab dem 23.08.2008 wieder ausgestellt werden darf und ich bis zu 3 monate vorher diese beantragen kann. dies wurde auch laut dem schreiben durch das gericht entschieden. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
an coyota und mr.t: Schon gewußt das die MPU Auflage erst bei Neuerteilung gestellt wird und NIE im Strafbefehl/Urteil steht? Anscheinend nicht. Der Richter hat mit der MPU rein GARNICHTS zu tun. tja, dann darf ich euch wohl eines besseren belehren. ich habe am montag den brief im briefkasten gehabt, der sagt dass mir meine fahrerlaubnis ohne weitere masnahmen ab dem 23.08.2008 wieder ausgestellt werden darf und ich bis zu 3 monate vorher diese beantragen kann. dies wurde auch laut dem schreiben durch das gericht entschieden. ![]() Da muß ich dich wohl leider eines besseren belehren. Ich frage mich wirklich warum man erst in einem Forum für Verkehrsrecht fragt, wenn man dann doch alles wieder besser weiß. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
an coyota und mr.t: tja, dann darf ich euch wohl eines besseren belehren. ich habe am montag den brief im briefkasten gehabt, der sagt dass mir meine fahrerlaubnis ohne weitere masnahmen ab dem 23.08.2008 wieder ausgestellt werden darf und ich bis zu 3 monate vorher diese beantragen kann. dies wurde auch laut dem schreiben durch das gericht entschieden. @darkstar hat dir ja schon das Richtige geantwortet. Also nicht jammern, wenn nach dem Neuerteilungsantrag die MPU-Anordnung in den Briefkasten flattert. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Gast_oskar215_* |
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Beitrag
#64
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Na, da haste ja noch ein bischen Zeit
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Gast_Nocturn_* |
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Beitrag
#65
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selbst wenn das so sein sollte (obwohl das von richter, anwalt und buergeramt wiederlegt wurde), habe ich keine zweifel daran die mpu auch ohne vorbereitung zu bestehen. von daher...
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Gast_oskar215_* |
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Beitrag
#66
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#67
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
selbst wenn das so sein sollte (obwohl das von richter, anwalt und buergeramt wiederlegt wurde), Frage bei deiner zuständigen FEB nach nur so als Tip.habe ich keine zweifel daran die mpu auch ohne vorbereitung zu bestehen. von daher... Davon rate ich echt ab, denn sowas geht überdurchschnittlich oft in die Hose. Sieht man immer wieder hier im Forum. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#68
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 95 Beigetreten: 29.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27985 ![]() |
Lieber nocturn,
mach Dir doch nicht alles noch schwerer... Selbst wenn Du Deinen Alkoholkonsum nicht ändern willst, da Du ihn nicht für problematisch hälst, wirst Du ohne Vorbereitung die MPU nicht bestehen (und sie wird kommen). Sammle Leberwerte, geh in eine SHG (es gibt Gruppen die sind speziell für alkoholauffällige Kraftfahrer, das hat nichts mit Abhängigkeit zu tun). Nur so kannst Du die MPU bestehen und das auch wenn Du Deinen Alkoholkonsum nicht änderst (Du wirst natürlich lügen müssen). Ich halte aber die Wahrscheinlichkeit für relativ hoch, dass Du dann in ein paar Monaten oder Jahren wieder hier bist oder im Gefängnis, aber ob Du dieses Risiko auf Dich nehmen willst, musst Du entscheiden. |
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Gast_Nocturn_* |
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Beitrag
#69
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Lange ist's her, aber Einige werden sich vielleicht noch erinnern koennen. Obwohl ich hier groessten Teils nur destruktive und vorurteilbehaftete Antworten bekommen habe, moechte ich ein wenig den Verlauf seit meines letzten Postings schildern. Da ich mir diesen Thread nach der langen Zeit erneut durchgelesen habe, moechte ich mich allerdings auch nochmal entschuldigen, da meine Antworten auch nicht gerade sehr objektiv waren und u.A. sogar beleidigend.
Ich habe meinen Alkoholkonsum nach Silvester 2008 reduziert, was aber nur sehr wenig mit der Fuehrerscheinsache und viel mehr mit Anderen Dingen (wie z.B. meiner extremen Gewichtszunahme seit dem Unfall) zu tun hatte. Im Klartext bedeutet das: Ich war nur einmal im Monat was trinken (dann aber natuerlich richtig). Zum eigentlichen Thema: Durch einige Geldprobleme konnte ich den Fuehrerschein leider erst sehr spaet beantragen und bekam dementsprechen auch einen Termin fuer die MPU, welcher sich nach dem eigentlichen Ende der Sperrzeit befand. Beantragt wurde der Fuehrerschein am 06.08.2008, die Sperre endete am 14.08.2008 und die MPU wurde festgelegt auf den 27.08.2008. Heute (06.09.2008) lag dann das Gutachten bei mir im Briefkasten. Trotz der fast ausschliesslich skeptischen Antworten auf meine geplante Vorgehensweise, bin ich dabei geblieben und komplett ohne jegliche Vorbereitung zur MPU gegangen. Ich hatte weder Leberwerte, noch sonstige Bescheinigungen / Gutachten dabei. In den Gespraechen mit der Aertztin, sowie dem Psychologen habe ich ausschliesslich ehrlich und offen geantwortet. Ich habe alles so beantwortet wie es auch tatsaechlich der Fall ist / war, obwohl ich mich dadurch bei einigen Fragen wohl selbst belastet habe. Nach dem ueberwiegend positiven Verlauf und den sehr guten Leistungs- und Leberwerten des Gutachtens bin ich dann irgendwann auf der letzten Seite angekommen. Ergebnis: positiv. Seht dieses Ergebnis an wie ihr wollt, aber ich persoenlich denke, dass ich dadurch meine Aussagen innerhalb dieses Threads (welche heftigst kritisiert und belaechelt wurden) eindeutig belegt habe. Ich weiss, dass die Konstellation aus Geschehenem und Geplantem (wie in meinem Fall) zum Scheitern verurteilt ist und dies auch fast immer tut; muss sie aber nicht. Ich will mit dieser Aussage keinesfalls Leute zur selben Vorgehensweise ermutigen, welche noch vor der MPU stehen. Vielmehr moechte ich damit sagen, dass ich von Anfang an nicht der Typ von Person war, fuer den ich hier abgestempelt wurde. Danke trotzdem an alle die sich an meinem Fall beteiligt haben und vielleicht sieht man sich schon bald auf der Strasse wieder :-) Ich werde die restlichen Tage ohne Fuehrerschein zum Feiern nutzen, da ich danach die verbleibenden milden Tage wohl ausschliesslich auf meinem Motorrad verbringen werde und der Alkohol zumindest dort natuerlich ab sofort absolut Tabu ist. "No Risk, No Fun", aber eine Alkoholfart werde ich nie wieder riskieren, soviel steht fest. Dazu bedeutet mir das Privileg "Fahren" einfach zu viel; und war die Zeit ohne einfach zu grausam. Gruesse ************, ********** Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 20.05.2011, 06:39
Bearbeitungsgrund: Klarnamen gelöscht.
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Beitrag
#70
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Danke für die Rückmeldung.
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Hallo Nocturn,
freut mich für dich, dass du die MPU bestanden hast. Nur das hier: Ich werde die restlichen Tage ohne Fuehrerschein zum Feiern nutzen, macht mich doch ziemlich nachdenklich. Ich hoffe für dich, dass du deine Grenzen kennst und einhalten kannst. Du wärest leider nicht der erste, der aus Freude über die bestandene MPU (und den dadurch wegfallenden äußeren Druck) schon bald wieder unter Alkohol erwischt wurde. Der Alkohol kann ein schönes Genussmittel sein, wird aber leider allzuoft auch zur alle Realitäten wegwischenden Droge... gerade bei jemandem, der schon mal über die Grenzen rutschte... Dir alles gute, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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Gast_Nocturn_* |
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Beitrag
#72
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Danke,
aber sowas wird mir sicher nicht nochmal passieren, soviel steht fest. EDIT: P.S.: Sollte jemand Interesse an Teilen, oder des Gesamten Gutachtens haben bin ich gerne bereit das Ding mal einzuscannen. |
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Beitrag
#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Das darfst du gern tun, dann bekommt das Gutachten auch einen Ehrenplatz bei uns in den FAQ. Bitte denke aber daran, alle Passagen, durch die du erkennbar sein könntest, zu anonymisieren.
-------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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Beitrag
#74
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 01.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42369 ![]() |
Herzlichen Glückwunsch...
Ja, auf jeden Fall. Jedes Gutachten ist eine Bereicherung für die Allgemeinheit. Mal abgesehen davon, bin ich zugegebenermassen doch erstaunt, dass Du mit Deinen Ansichten die MPU gleich erfolgreich hinter Dich gebracht hast. Lag wohl an den relativ niedrigen Alkoholwerten. ![]() Was mich bei Deiner Geschichte allerdings schwer überrascht hat, war die hohe Strafe. Da wage ich mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte, Du musst den Richter furchtbar geärgert haben. (Nich hauen) Nix für ungut, logik |
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Gast_Nocturn_* |
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Beitrag
#75
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Eigentlich nicht, ich wurde zu meiner Lebensituation befragt und wie es zu dem Unfall kam. Hab wahrheitsgemaess geantwortet und mich kurz gefasst. Danach hat noch mein Anwalt versucht die Sache ein wenig schoen zu reden und das wars dann. Der Staatsanwalt hat danach 28 Monate Sperre und 6 Monate Freiheitsstrafe verlangt und als der Richter zurueck kam aus der Beratung, wurde dann dieses Urteil gesprochen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 15.03.2025 - 16:07 |