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> Bußgeldpolitik der Kommunen ein Fall für Karlsruhe, Verbände kritisieren "Knöllchenpolitik"
cowgirl
Beitrag 24.12.2006, 15:57
Beitrag #1


Neuling
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(...) "Knöllchen-Kopfquoten, künstliche Parkraumverknappung, grundgesetzwidrige Finanzplanung, Regelungswahn und verödende Innenstädte.

Bonn - Nach Erkenntnissen von Automobilverbänden geben immer mehr Kommunen Vollgas bei den Bußgeldern. Die Verbände sprechen von gezielter 'Abzockerei". So sollen sich seit 1990 bundesweit die Einnahmen der Kommunen aus Verkehrsüberwachungen mehr als verdoppelt haben. Außerdem beobachten ADAC und AvD, dass viele Städte und Gemeinden bei ihren Etatplanungen diesen Posten stetig erhöhen." (PR Inside, 14.12.06)

http://www.pr-inside.com/de/bussgeldpoliti...-ein-r31940.htm
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El Bestrafo
Beitrag 24.12.2006, 16:09
Beitrag #2


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Ob man bei dieser "Statistik" beachtet hat, dass sich der Fahrzeugbestand ebenso fast verdoppelt hat think.gif


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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Trucker
Beitrag 24.12.2006, 16:21
Beitrag #3


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Wobei es jeder Autofahrer steuern kann ob die Komunen Ihre Kopfquoten erfüllen


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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cowgirl
Beitrag 24.12.2006, 22:26
Beitrag #4


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@ El Bestrafo

Ach, von der Berliner ZBVK bist Du. Und ich hatte schon gedacht, du seist von der ************ mit Polizei - Kontakten. smile.gif



Neuer Wall: "Sheriffs" zeigen Parksünder an

http://www.abendblatt.de/daten/2006/06/27/578803.html


Klagen über Knöllchendienst

http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=402540



Schöne Weihnachtsgrüße


Cowgirl


"Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns." (Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)


Admin: Direkter Vergleich mit einem innerstaatlichen Problem Italiens editiert

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 24.12.2006, 23:00
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Luxfur
Beitrag 25.01.2007, 02:10
Beitrag #5


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Zitat (cowgirl @ 24.12.2006, 22:26) *
"Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns." (Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)
In dem von dir zitierten Urteil des OLG Frankfurt/Main ging es darum, dass die Verkehrsüberwachung nicht einfach ausschließlich an Privatpersonen (nat. / jur.) übertragen werden darf.
Schön aus dem Kontext gerissen wink.gif.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
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cowgirl
Beitrag 26.01.2007, 00:22
Beitrag #6


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@Luxfur

Nee, dass ist für mich eine Art Signatur weil ich kein Freund von "wilder Privatisierung" bin. Wenn Du aufmerksam die Medien verfolgst wirst Du sicherlich wissen, dass vorwiegend südhessische Kommunen die Verfolgung von (Verkehrs)Ordnungswidrigkeiten in private Hände gegeben haben.
Sicherheitsfirmen wie z.B. Securitas, Chrisma oder TKS schreiben in einigen Kommunen Knöllchen/Strafzettel und messen die Geschwindigkeit. Entgegen der aktuellen Rechtsprechung kommt hier - aus Kostengründen - "unbeliehenes" (keine Amtsträger, keine Hilfspolizisten) privates Personal zum Einsatz; im anschließenden Verwaltungsverfahren wird nicht bekannt gegeben wie der Rechtsstatus des Anzeigeerstatters ist. Aber: schlafende Autofahrer soll man nicht wecken...Das Geld ist fest eingeplant, wie man weis.


Viele Grüße


Cowgirl


"Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns." (Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)


"Ein Privater, der nicht nur in Einzelfällen als gewöhnlicher Zeuge Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringt, sondern die zuständigen Behörden in einer Regelmäßigkeit wie im vorliegenden Fall zur Einleitung von Bußgeldverfahren veranlasst, nimmt eine Stellung ein, die der eines Verwaltungshelfers ähnelt." (...) "Eine Übertragung dieser Tätigkeit auf Private sieht das Gesetz nicht vor." (Amtsgericht Frankfurt a. M., Az.: 973 OWi 213 Js-OWi2377/03-2022, veröffentlicht in Frankfurter Rundschau, 15.11.03).
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Lexus
Beitrag 27.01.2007, 18:47
Beitrag #7


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Ich finde auch, dass durch das BVerfG geklärt werden sollte, ob bei privat ermittelten Park- und Geschwindigkeitsverstößen nicht ein Verwertungsverbot besteht.

In Berlin wurde vor vielen Jahren die private OWi-Überwachung eingestellt, nachdem das Kammergericht diese für unzulässig erklärt und gleichzeitig ein Beweisverwertungsverbot konstatiert hat.

Ausgelöst wurde diese Narrenfreiheit meiner Meinung nach durch die Gerichte, die bei privaten Geschwindigkeitskontrollen zwar gesagt haben, dass ein sog. Beweiserhebungsverbot vorliegt, dies jedoch bei der Verwertung der nun einmal rechtswidrig zustande gekommenen Beweise unerheblich sei.

Einige Rechtsprechungsbeispiele


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cowgirl
Beitrag 27.01.2007, 22:43
Beitrag #8


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@Lexus

Hier mal zwei Beispiele aus Hessen:


1.)

Klagen über Knöllchendienst

Strafzettel: Autohalter kritisieren übereifriges Vorgehen der Privatkräfte der Firma „Securitas“ – Stadt hat Vertrag mit Hilfspolizisten verlängert – Zahl der Verwarnungen hat zugenommen (Echo Online, 05.10.06)

http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=402540


"Stattdessen stockten die Gemeindevertreter die Mittel für die externe Kontrolle des ruhenden Verkehrs von 3 500 auf 11 000 Euro auf. Daraufhin hat die Gemeinde den bis Ende dieser Woche befristeten Vertrag mit der Firma "Securitas" (das Unternehmen schickt seine Mitarbeiter auch in Langen, Dreieich und Neu-Isenburg auf die Straßen) bis Ende Juni 2005 verlängert und sich eine Option auf weitere sechs Monate bis Ende 2005 gesichert." (Offenbach Post, 28.12.04)





2.)

Maser teilte ferner mit, dass weiterhin ein Pächter für das Kiosk am Schwimmbad gesucht wird, und dass der Brombachtaler Sicherheitsdienst TKS ab Montag (20.) „prekäre Punkte“ innerhalb der Gemeinde regelmäßig kontrollieren werde. Auch der ruhende und fließende Verkehr soll ab 1. Dezember von diesem Dienst überwacht werden.“ (...) (Echo Online, 13.11.06)

http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=409966


Rückblende:

(…) “Öffentliche Ordnung: Pfungstadt kündigt nach Bedenken des
Regierungspräsidiums einem Sicherheitsdienst

PFUNGSTADT/REINHEIM/GROSS-UMSTADT. Nur zwei Monate war ein privater
Sicherheitsdienst auf Pfungstadts Straßen und Plätzen unterwegs. Zum 1. März
hatte die Stadt das Brombachtaler Unternehmen TKS Sicherheitssysteme in
Dienst genommen, auch um Müllsündern und Ruhestörern beizukommen und
Sachbeschädigungen vorzubeugen. Doch jetzt hat Pfungstadt den Vertrag
gekündigt.
Der Grund: Das Regierungspräsidium hat Bedenken, die Privatfirma könne
hoheitliche Aufgaben übernehmen, die ausschließlich Sache der Kommune sind.
Nicht nur im Pfungstädter Rathaus ist das Behördenschreiben eingegangen.
Auch die Verwaltungen in Groß-Umstadt und Reinheim müssen ihre Kontrakte mit
TKS überprüfen. Im Gegensatz zu Pfungstadt haben die beiden Städte keine
Konsequenzen gezogen.
’Sicherheitsdienste dürfen außer dem ruhenden Verkehr nur stadteigene
Gebäude überwachen’, nennt der Sprecher des Regierungspräsidiums Dieter Ohl
als Kriterien für den Einsatz privater Streifen. Das falle unter das
Privatrecht. Der Auftrag, den Pfungstadt an TKS vergeben hat, geht jedoch
darüber hinaus.
So sollten die Streifen Spielplätze und Parks kontrollieren. Auch die Plätze
mit Wertstoffcontainern sollten überwacht werden, weil dort nach Angaben der
Ersten Stadträtin Barbara Holder (SPD) häufig Müll abgelagert werde. Aber
gerade das darf nicht sein. Solche Aufträge seien ’ab sofort’ aus den
Verträgen herauszunehmen, heißt es in dem Schreiben.“ (…) (Darmstädter Echo, 06.05.03)



Meine Meinung:

Immer häufiger wird in Hessen – entgegen der Rechtssprechung Hessischer Gerichte und des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz - die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf private Dienste übertragen – public private parnership, so die offizielle Bezeichnung.
Hatten diesbezüglich Hessische Regierungspräsidien (als beaufsichtigende Mittelbehörden) in früheren Zeiten und in Einzelfällen noch widersprochen (siehe Pfungstadt), so bleibt ihr Einwand heute gänzlich aus wenn Kommunalbehörden gemeinsam mit der Wirtschaft aus finanziellen Interessen (Sparzwänge der Kommunen, Gewinnstreben der Unternehmen) gegen Recht und Gesetz verstoßen. Aus Sicht der Wirtschaft sieht die Zukunft rosig aus; so manches (Überwachungs-)Unternehmen könnte am "Tropf der Steuerzahler" zum "Erfolg verdammt" sein wie die nachfolgende Aussage deutlich macht:

“Olschok rechnet auch damit, dass Wach- und Sicherheitsunternehmen bundesweit weiterhin vom Trend zur so genannten Fremdvergabe etwa von Überwachungsaufgaben profitieren werden. (…) Zudem erwartet Olschok, dass auch die öffentliche Hand Sicherheitsaufgaben weiterhin zunehmend an private Anbieter vergeben wird. Dazu würden klamme Kassen viele Städte und Gemeinden förmlich zwingen, sagte der Sicherheitsexperte.“ (Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, BDWS, e.V. in YAHOO! Nachrichten vom 06.07.04 “Mit Sicherheit Wachstum - Wachdienste wollen weiter zulegen“)

Hoffentlich ist - vor diesem Hintergrund - immer mal wider in den Medien zu lesen, dass ein einzelner Kläger die privaten Radarmessungen in einer ganzen Region "kippt" (Nordhessen, Landkr. Kassel) oder sich ein "Bayerischer Zweckverband für kommunale Verkehrssicherheit" "auf der Flucht" befindet! smile.gif



Grüße Cowgirl

„Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt a.M., Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)
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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2007, 22:49
Beitrag #9


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Zitat (cowgirl @ 27.01.2007, 22:43) *
....oder sich ein "Bayerischer Zweckverband für kommunale Verkehrssicherheit" "auf der Flucht" befindet!

Dieser bayerische Zweckverband befand sich nicht auf der Flucht, weil er nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen hätte, sondern weil es dort Unregelmäßigkeiten und Betrugs- und Unterschlagungsfälle bei der Sachbearbeitung gegeben hat, einzelne Verbandsmitglieder also schlicht kriminell waren. Die mit den Messungen befasste Firma befindet sich zwischenzeitlich in Insolvenz. Eine neuer Zweckverband wurde bereits gegründet.
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cowgirl
Beitrag 28.01.2007, 18:40
Beitrag #10


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Ist Euch der nachfolgende Artikel bekannt?


"Schlechter Blitz" (auto, motor und sport 12/2004)

http://www.nadeshda.org/foren/cl.politik.r...519s524a20.html


Viele Grüße


Cowgirl


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Lexus
Beitrag 28.01.2007, 23:14
Beitrag #11


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Zitat (cowgirl @ 28.01.2007, 18:40) *
„Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt a.M., Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)


Ich habe das Urteil mal irgendwo aufgegabelt und auf meiner Website eingestellt:

OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 21.07.2003 - 2 Ss Owi 388/02)


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toxy
Beitrag 29.01.2007, 08:53
Beitrag #12


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Wo kommt eigentlich das zusätzliche Geld her dass die Kommunen sparen und die Unternehmen verdienen?

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cowgirl
Beitrag 29.01.2007, 10:54
Beitrag #13


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Zitat (toxy @ 29.01.2007, 08:53) *
Wo kommt eigentlich das zusätzliche Geld her dass die Kommunen sparen und die Unternehmen verdienen?

Felix


@toxy

Eigentlich soll's ja so laufen, dass sich die Firmen selber tragen und zusätzlich Geld in die Stadtkasse bringen. Und genau darin liegt die Gefahr: Aus Angst davor, dass die Kontrollfirmen die Verträge verlieren (weil sie sich nicht rechnen), die Mitarbeiter damit den Job verliren, schreiben (Knöllchen) sie mehr oder anders auf als städtische Bedienstete. (Oppurtunitätsprinzip???)

(...) "Die damals eingesetzten Privatkräfte hätten 'alles aufgeschrieben, was nicht niet- und nagelfest war', hatte Verkehrsdezernent Dieter Wenzel beim zweiten Anlauf des Projekts im April vorigen Jahres in Kooperation mit 'Securitas' gesagt." (...) ("Klagen über Knöllchendienst", Echo Online, 05.10.06)

http://www.echo-online.de/suedhessen/templ....php3?id=402540




Und, dass die Firmen bzw. Mitarbeiter unter Druck stehen zeigt folgendes Beispiel:

"Schwarze Sheriffs" fielen Sparzwang zum Opfer

Stadtallendorf kann sich privaten Wachdienst nicht mehr leisten - Einbrüche bei Gewerbesteuer erzwingen Sparkurs (Gießener Anzeiger, 16.01.)

http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/de..._dpa=wirtschaft




Rückblende:


(...) "...der Magistrat von Frankfurt beschloß kürzlich, den Vertrag mit SECURITAS nicht zu verlängern und wieder auf städtische Beamte zurückzugreifen. So schreibt die Frankfurter Rundschau vom 30.09.1999:

'Die Grundlage der Entscheidung war ein Gutachten, daß der Arbeit der privaten Hilfspolizei ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. (...) Für 1998 wurde eine Wirtschaftlichkeits-Untersuchung angestellt'. (...) Danach erzielte die Hilfspolizei in diesem Zeitraum Einnahmen von 12,873 Millionen Mark. Dem standen aber Ausgaben gegenüber, die um 104227 Mark höher waren. Allein die Personalkosten für die Leiharbeitnehmer betrugen 6,653 Millionen Mark. (...) Die Expertise rügt, daß die privaten Hilfspolizisten weder die Ausbildung noch die Erfahrung besäßen, um sich 'bürgerfreundlich' zu verhalten und bei den Bürgern 'verkehrserzieherische Erfolge' zu erreichen. Außerdem gebe es andere 'qualitative Schwächen' der privaten Hilfspolizisten. Es komme zu 'fehlerhaft aufgenommenen Anzeigen' durch falsch abgelesene Autokennzeichen und Eingabefehler in das mobile Datenerfassungsgerät, daß jeder Hilfspolizist bei sich trägt.

Auch hätten die privaten Einsatzkräfte Verkehrsschilder fehlinterpretiert, Parkscheine und Ausnahmegenehmigungen seien nicht sorgfältig genug überprüft worden." (...)

http://www.safercity.de/1999/securitas.html





Meinung des Bund der Steuerzahler:

Zur Privatisierung öffentlicher Sicherheits- und Ordnungsaufgaben äußerte sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) Niedersachsen e.V. bereits vor fünf Jahren: “Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler auf der einen Seite die Polizei bezahlen müssen und dann auch noch einen Sicherheitsdienst finanzieren“ (Neue Presse, 04.01.00).

Auf Anfrage teilte der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke, am 27.10.04 mit: “...auch für den BdSt Rheinland-Pfalz kann ich Ihnen bestätigen, dass die vom BdSt vertretene Auffassung in der Neuen Presse Verbandsmeinung ist. Vielmehr sollte durch personalwirtschaftliche Maßnahmen bei der Polizei dafür Sorge getragen werden, dass sie ihrer Verpflichtung, die öffentliche Sicherheit zu garantieren, gerecht wird.“ ("Staat und Sicherheitswirtschaft: Gemeinsam gegen das Gewaltmonopol der Bundesrepublik")

http://www.trend.infopartisan.net/trd1204/t021204.html




Viele Grüße


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toxy
Beitrag 29.01.2007, 11:38
Beitrag #14


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Also sparen die Kommunen gar nicht. Aber wer kommt auf die Idee private Kontrolleure könnten Kosten sparen?

Felix


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cowgirl
Beitrag 29.01.2007, 12:46
Beitrag #15


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Zitat (toxy @ 29.01.2007, 11:38) *
Also sparen die Kommunen gar nicht. Aber wer kommt auf die Idee private Kontrolleure könnten Kosten sparen?

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@toxy

Z. B. die Lobbyverbände der Unternehmen:

“Olschok rechnet auch damit, dass Wach- und Sicherheitsunternehmen bundesweit weiterhin vom Trend zur so genannten Fremdvergabe etwa von Überwachungsaufgaben profitieren werden. (…) Zudem erwartet Olschok, dass auch die öffentliche Hand Sicherheitsaufgaben weiterhin zunehmend an private Anbieter vergeben wird. Dazu würden klamme Kassen viele Städte und Gemeinden förmlich zwingen, sagte der Sicherheitsexperte.“ (Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, BDWS, e.V. in YAHOO! Nachrichten vom 06.07.04 “Mit Sicherheit Wachstum - Wachdienste wollen weiter zulegen“)


Und jetzt schauen wir mal in den Norden unserer Republik: In Hamburg ist zwar nicht der Stadtstaat der Auftraggeber für die privaten Kontrollmaßnahmen am "Neuen Wall". Dennoch werden die "Power"-Anzeigen gegen Falschparker, gerne von der Polizei entgegengenommen. Die Power GmbH ist nicht nur offizieller Kooperationspartner der Hamburger Polizei; einige hochrangige Polizeibeamte wechselten in den vergangenen Jahren zur Power GmbH.


(...) "Doch Hamburg hat zu diesem Thema noch mehr zu bieten: Der einstige Hamburger Innensenator Werner Hackmann, stieg ein Jahr nach seinem Rücktritt (Stichwort: 'Hamburger Polizeiskandal') 1995 als Deutschland-Chef beim internationalen Sicherheitskonzern ASD Securicor ein. Prompt überreichte er seinem Nachfolger Hartmuth Wrocklage eine detaillierte Liste mit den Aufgaben, die sein ASD der Polizei abnehmen könne (Der Spiegel, Politik, 13.09.99).

Der ehemalige Leiter einer Hamburger Polizeidirektion, der leitende Kriminaldirektor a.D. Erwin Lebedicker, arbeitete nach seiner Pensionierung für das Hamburger Sicherheitsunternehmen 'Power GmbH'. Im Internet wirbt das Unternehmen mit folgendem Text: 'Unsere Detektive, Personenschützer und Sicherheitsberater verfügen über spezialisierte Berufsausbildungen – z.B. bei staatlichen Stellen - und nehmen ständig an umfangreichen und erstklassigen Trainingsmaßnahmen teil. Außerdem beschäftigen wir ehemalige Kriminalhauptkommissare, leitende Kriminaldirektoren, einen leitenden Oberstaatsanwalt a.D. und einen Brandoberamtsrat, sowie ehemalige Mitarbeiter des MAD. Unsere Unternehmensgruppe verfügt damit über umfangreiches Wissen.' (Eigenwerbung/ Selbstdarstellung Power GmbH, http://www.power-gmbh.de/CI/Sites/Mitarbeiter.html )

Jüngster Neuzugang bei Power ist der ehemalige Hamburger Polizei-Vizepräsident Richard Peters der nach 39 Dienstjahren bei der Polizei, nach seiner Pensionierung, Anfang 2004 als Berater zum Unternehmen kam. Dies berichtete das Hamburger Abendblatt vom 24.02.04 mit Berufung auf die Tageszeitung 'Die Welt'. (...) ("Sicherheitsbeamte zieht‘s in die Wirtschaft", 30. März 2005)

http://www.trend.infopartisan.net/trd0405/t330405.html





Und so sieht's in der Praxis aus:


Neuer Wall: "Sheriffs" zeigen Parksünder an

"Privat-Sheriffs" der Firma Facility Manager Hamburg haben am Neuen Wall in einer Woche 200 Falschparker angezeigt. Das bestätigte Facility-Chef Axel Schultz dem Abendblatt. "Wir haben mit einer so hohen Zahl gerechnet", sagt er. Über das flächendeckende Verteilen von Anzeigen ärgern sich die Autofahrer. (...)

Ihm schwebt wohl der total überwachte Parkraum vor. Denn, so sagt er dem Abendblatt: "Jeder Parkzettel (vom ,Privat-Sheriff') ist ein Vollzugsdefizit (der echten) Polizei."

Markus Schreiber, Bezirksamtsleiter Mitte, begrüßt die rosafarbenen Zettel als "Hilfestellung". Er sagt: "Die Polizei muß jedoch die Oberhoheit behalten."

Eine recht kluge Einschätzung gibt der Sprecher der Polizei Ralf Kunz: "Wir müssen die privaten Anzeigen vom Neuen Wall entgegennehmen, und das tun wir auch." Für die Polizei gelte bei der Parkraumüberwachung das Opportunitätsprinzip. Kunz: "Das heißt, wir können nach Ermessen entscheiden. Wir arbeiten mit Fingerspitzengefühl und können bei Formalverstößen auch ein Auge zudrücken." (Hamburger Abendblatt, 27.06.06)


http://www.abendblatt.de/daten/2006/06/27/578803.html




Bitte Augenmaß (Hamburger Morgenpost, 29.06.06)

http://archiv.mopo.de/archiv/2006/20060629..._augenmass.html





In Berlin sind die Hamburger Verhältnisse ganz klar rechtswidrig!

(...) "In der Bundeshauptstadt musste die private Parkraumbewirtschaftung durch Unternehmen aufgrund einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts 1996 eingestellt werden. In der Urteils-Entscheidung hierzu heißt es: 'Die Aufnahme eines Sachverhaltes durch private Unternehmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs unterliegt hinsichtlich der Verwertbarkeit in einem anschließend durchgeführten Verfahren der Ordnungsbehörde einem Beweiserhebungs- und daraus folgend einem Beweisverwertungsverbots.'" (Kammergericht Berlin, Beschluss v. 23.10.1996, Az: 2Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 304 a Owi 467/96) (...)



Viele Grüße


Cowgirl

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cowgirl
Beitrag 29.01.2007, 14:37
Beitrag #16


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Nachtrag: Den "Neuen Wall-Sheriff" der Power GmbH und der Aussage der Hamburger Polizei. Zitat:

"Eine recht kluge Einschätzung gibt der Sprecher der Polizei Ralf Kunz: 'Wir müssen die privaten Anzeigen vom Neuen Wall entgegennehmen, und das tun wir auch.'" (Hamburger Abendblatt, 27.06.06)

möchte ich (neben d. Urteil d. Berliner Kammergerichts, s.o.) noch ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022, veröffentlicht am 15.11.03 in d. Frankfurter Rundschau) entgegenstellen: Im Urteil vom Nov. 2003 heißt es:

"Ein Privater, der nicht nur in Einzelfällen als gewöhnlicher Zeuge Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringt, sondern die zuständigen Behörden in einer Regelmäßigkeit wie im vorliegenden Fall zur Einleitung von Bußgeldverfahren veranlasst, nimmt eine Stellung ein, die der eines Verwaltungshelfers ähnelt."

Der vollständige FR-Artikel "Gericht stoppt Knöllchen vom Privatmann" ist unter nachfolgender Internetadresse abrufbar:

http://de.nntp2http.com/soc/verkehr/2003/1...bb4cb76e20.html




Meine Meinung:

Um die "wilde" Privatisierung bei der Verfolgung vom (Verkehrs)Ordnungswidrikeiten zu stoppen muss es m.E. bundeseinheitliche Regeln bzw. Normen geben. Es kann nicht sein, dass das was in Berlin verboten ist in Hamburg rechtens ist!
Hier sind nicht nur Politik und Automobilverbände gefordert; Der einzelne Pkw-Fahrer muß sich stärker zur Wehr setzen und vermehrt von seinem Widerspruchsrecht gebrauch machen. ADAC und AvD täten gut daran ihre Mitglieder dabei zu unterstützen.




Viele Grüße


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Luxfur
Beitrag 29.01.2007, 18:39
Beitrag #17


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Zitat (cowgirl @ 29.01.2007, 14:37) *
Meine Meinung:

Um die "wilde" Privatisierung bei der Verfolgung vom (Verkehrs)Ordnungswidrikeiten zu stoppen muss es m.E. bundeseinheitliche Regeln bzw. Normen geben. Es kann nicht sein, dass das was in Berlin verboten ist in Hamburg rechtens ist!
Hier sind nicht nur Politik und Automobilverbände gefordert; Der einzelne Pkw-Fahrer muß sich stärker zur Wehr setzen und vermehrt von seinem Widerspruchsrecht gebrauch machen. ADAC und AvD täten gut daran ihre Mitglieder dabei zu unterstützen.
Gleichwohl sind die Gesetzgebungskompetenzen der Länder -gottlob- über deine Meinung erhaben, des Weiteren wären es für ADAC/AvD/etc. Verlustgeschäfte - wo ist hier der gute Rat?


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Beitrag 29.01.2007, 21:06
Beitrag #18


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[quote name='Luxfur' date='29.01.2007, 18:39' post='599041']
[quote name='cowgirl' post='598892' date='29.01.2007, 14:37']Meine Meinung:

Gleichwohl sind die Gesetzgebungskompetenzen der Länder -gottlob- über deine Meinung erhaben, des Weiteren wären es für ADAC/AvD/etc. Verlustgeschäfte - wo ist hier der gute Rat?
[/quote]


Lieber Luxfur,

Du musst nicht meiner Meinung sein. Aber bitte formuliere Deine Kritik so, dass sie auch verstanden werden kann. Gib Dir mal ein bischen mehr Mühe und schieß nicht nur mit zwei Sätzen dagegen.

Was für ein Verlustgeschäft?

Welche Meinung hast Du zum Thema und was rätst Du den betroffenen?


Viele Grüße


Cowgirl


„Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt a.M., Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)
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Matte
Beitrag 29.01.2007, 22:08
Beitrag #19


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Zitat (cowgirl @ 29.01.2007, 21:06) *
Aber bitte formuliere Deine Kritik so, dass sie auch verstanden werden kann. Gib Dir mal ein bischen mehr Mühe und schieß nicht nur mit zwei Sätzen dagegen.

Lieber Klasse statt Masse. wink.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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cowgirl
Beitrag 29.01.2007, 22:29
Beitrag #20


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Zitat (Matte @ 29.01.2007, 22:08) *
Zitat (cowgirl @ 29.01.2007, 21:06) *

Aber bitte formuliere Deine Kritik so, dass sie auch verstanden werden kann. Gib Dir mal ein bischen mehr Mühe und schieß nicht nur mit zwei Sätzen dagegen.

Lieber Klasse statt Masse. wink.gif


Na ja, 4974 (Forumsbeiträge in knapp eineinhalb) ist halt auch eine (Masse)Zahl. Ob da wohl immer Klasse dabei war... tongue.gif

Viele Grüße

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Matte
Beitrag 29.01.2007, 22:37
Beitrag #21


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Das kann ich durchaus mit einem entschiedenen ja bestätigen. tongue.gif

Aber darum geht es hier ja nicht. Ich wollte damit nur sagen, das deine Beiträge sehr langatmig sind. Es macht sehr viel Mühe sie zu lesen. Es wäre einfacher, wenn du nicht alle Artikel einstellen, sondern nur verlinken würdest. smile.gif


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cowgirl
Beitrag 29.01.2007, 23:18
Beitrag #22


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Zitat (Matte @ 29.01.2007, 22:37) *
Das kann ich durchaus mit einem entschiedenen ja bestätigen. tongue.gif

Aber darum geht es hier ja nicht. Ich wollte damit nur sagen, das deine Beiträge sehr langatmig sind. Es macht sehr viel Mühe sie zu lesen. Es wäre einfacher, wenn du nicht alle Artikel einstellen, sondern nur verlinken würdest. smile.gif


@Matte

Danke für Deinen guten Rat - ich werde versuchen ihn umzusetzen. Auszüge halte ich aber für sinnvoll, schon alleine um nicht aus dem Zusammenhang zu reißen (Wie könnte ich mein Anliegen noch beschreiben? Versuch der "Fadenbildung"?)

Trotzdem: Luxfur bleibt bei seinen Aussagen Begründungen schuldig und unterstellte mir in bezug auf meine Signatur: "Schön aus dem Kontext gerissen".

Und das meine ich, nämlich dass bei sog. "Powerusern" und deren "Massenabfertigung" die Erklärungsmühe nen'bissel auf der Strecke bleibt.

Und ich frage nocheinmal: Warum ist in Hamburg die beschriebene Praxis rechtens und in Berlin nicht (und das seit über zehn Jahren)?


Viele Grüße

Cowgirl


„Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns.“ (OLG Frankfurt a.M., Az.: 2Ss OWi 388/02, veröffentlicht in Hessisch Niedersächsische Allgemeinen, 07.11.03)
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Luxfur
Beitrag 30.01.2007, 01:04
Beitrag #23


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@Matte - danke wink.gif.

Zitat (cowgirl @ 29.01.2007, 14:37) *
Lieber Luxfur,

Du musst nicht meiner Meinung sein. Aber bitte formuliere Deine Kritik so, dass sie auch verstanden werden kann. Gib Dir mal ein bischen mehr Mühe und schieß nicht nur mit zwei Sätzen dagegen.

Was für ein Verlustgeschäft?
Welche Meinung hast Du zum Thema und was rätst Du den betroffenen?


Viele Grüße
Cowgirl

I.
1. Schuldig bin ich hier rein garnichts. Durch meine aktive und von der Dauer her nicht geringe Nutzung dieses Boardes sehe ich mich moralisch den Usern @@Rolf Tjardes, Matte, RA Goetz Grunert zu einer, meinen Umgang mit dem Forum betreffenden, Rechenschaft verpflichtet. Alles was darüber hinaus geht, gerade auch ggü. anderen Usern, ist eine auf meine Freizeit zurückfallende Beschäftigung mit der Absicht zu helfen - daraus konstruiert mir niemand eine Schuld. Ganz sicher nicht wink.gif.

2. Solange du nicht sagen wir mal 50% meiner Beiträge gelesen hast halte ich dich darüber i.Ü. nicht für im Stande, dir eine Mutmaßung über die Qualität meiner Arbeit hier zu erlauben. Pardon.


II.
1. Bedaure ich zutiefst, wenn du meine tatsächlich knapp gehaltene Antwort nicht verstanden hast, oder verstehen wolltest, ich formuliere dem eingedenk um.
a) Es ist so, dass für sämtliche Belange der Rechtsetzung für die der Bund keinen Kompetenztitel innehat die Gesetzgebung ausschließlich bei den Ländern liegt (Schlagwörter: Art. 70ff. GG, "Enumerationsprinzip", "Gesetzgebung der Länder").
Getreu des Mottos "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" stellen wir sodann fest, dass der Bund tatsächlich einen Kompetenztitel der konkurrierenden Gesetzgebung für den Straßenverkehr hat (Art. 74 I Nr. 22 GG). Sofern er also eine Regelung trifft geht hier das Bundesrecht dem Landesrecht vor (Art. 31 GG), darüber hinaus haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz. Ob es im Zuge der Einheitlichkeit der Rechtsordnung wünschenswert wäre dass alle Länder einheitlich verfahren ist eine politische Debatte die den Gesetzgeber (resp. die Gesetzgeber) erstmal nicht interessiert / interessieren sollte insofern, dass hier keine widersprüchlichen Gesetze erlassen werden - formal also alles korrekt ist.
Dazu muss man sich klar machen, dass alle Bundesländer Staatsqualität besitzen, das Recht des Landes NRW also nur auf dem Staatsgebiet NRWs Gültigkeit entfaltet und die Niedersachsen herzlich wenig zu kümmern braucht.

b) Da also gesetzlich keine Grundlage für die von dir angemahnten Widerspruchsverfahren gegeben ist, sind diese zum Scheitern verdammt (ungeachtet dessen, dass es Einsprüche wären). Wenn der ADAC, resp. ähnliche Verbände, die Autofahrer (bzw. VT im Generellen) "unterstützten", dann würden sie zumindest durch schlechten Rat Mitglieder verlieren. Im Falle einer wirtschaftlichen Unterstützung würden sie gar Geld zum Fenster rauswerfen - dass sich das unter den Begriff des Verlusts subsumieren lässt ist, denke ich, unstreitig.

2. Den Vorwurf von "Massenbeiträgen" möchte ich dir postwendend zurückreichen. Ungeachtet dessen, dass deine Beiträge überwiegend frei von jeder eigenen Verstandesleistung sind, sondern lediglich stumpfe Reproduktion darstellen -wenn nicht überhaupt nur reines Zitieren-, erzeugst du mit den Volltext-Zitaten den Eindruck umfangreicher Posts - zu dem Anteil der Eigenleistung habe ich mich ja bereits geäußert.

3.
Zitat
Trotzdem: Luxfur bleibt bei seinen Aussagen Begründungen schuldig und unterstellte mir in bezug auf meine Signatur: "Schön aus dem Kontext gerissen".
Die Frage der Schuldigkeit möchte ich, bezugnehmend auf I. Nr. 1, II. Nr. 1a und b von mir weisen und nachhaltig bedienen.
Darüber hinaus ist es keine Unter- als vielmehr eine Feststellung dass du das Zitat aus dem Kontext gerissen hast. Das v.g. Urteil des OLG FFM behandelte die Frage, ob die Verkehrsüberwachung ausschließlich an nicht im Staatsdienst -sei es als Verwaltungshelfer- stehende natürliche, wie juristische, Personen übertragen werden darf.
Mit der Reduktion auf den Leitsatz hast du den Eindruck vermittelt die v.g. Aufgabe dürfe nur von Hoheitsträgern wahrgenommen werden. Das dem nicht so ist lehrt uns die Rechtsprechung wink.gif.

4.
Zitat
Und das meine ich, nämlich dass bei sog. "Powerusern" und deren "Massenabfertigung" die Erklärungsmühe nen'bissel auf der Strecke bleibt.
Auch diesen... Vorwurf? Muss ich entschieden von mir weisen.
Wenn du dir z.B. die User @@Uwe W, Peter Lustig, Oberlehrer Lempel, HaWeThie im Bußgeldbereich, @@Coyota, Cornelius-Rufus, Darkstar im MPU Bereich, @@Sasquatch, XDiver, Lexus in Rechtsfragen oder @@Andreas, jensl669, Peter Lustig in Führerscheinangelegenheiten, sowie @@Expert, Frankenstein, Hornblower in Fragen des Gefahrgutrechts, des (Fern)Lastverkehrs und der Ladungssicherung ansiehst dann wirst du erkennen, dass hier durch die Poweruser eine geradezu exzellente Arbeit geleistet wird. Arbeit die mit deiner zu vergleichen eine Herabwürdigung sondersgleichen wäre.


III.
Ich bin gerne bereit auf Fragen (Fragen - keine Ordern!) die man an mich heranträgt, sofern es meine Zeit und meine Kenntnis erlauben, zu antworten. Wenn es nötig ist auch mehrfach oder ausführlich - auch dazu wirst du in der "Masse" meiner Beiträge entsprechende Refferenzen finden.
Was ich mir jedoch verbitte ist die fordernde, geradezu dreiste, Haltung die du hier als Neuling ohne nennenswerte Leistungen einnimmst - das macht es nicht einfacher dich freundlich willkommen zu heißen wink.gif.
Ebenso betrachte ich deine pauschalen Anfeindungen in Richtung der Poweruser.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
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cowgirl
Beitrag 01.02.2007, 15:07
Beitrag #24


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Zitat (Luxfur @ 30.01.2007, 01:04) *
@Matte - danke wink.gif.

Zitat (cowgirl @ 29.01.2007, 14:37) *
Lieber Luxfur,

Du musst nicht meiner Meinung sein. Aber bitte formuliere Deine Kritik so, dass sie auch verstanden werden kann. Gib Dir mal ein bischen mehr Mühe und schieß nicht nur mit zwei Sätzen dagegen.

Was für ein Verlustgeschäft?
Welche Meinung hast Du zum Thema und was rätst Du den betroffenen?


Viele Grüße
Cowgirl

I.
1. Schuldig bin ich hier rein garnichts. Durch meine aktive und von der Dauer her nicht geringe Nutzung dieses Boardes sehe ich mich moralisch den Usern @@Rolf Tjardes, Matte, RA Goetz Grunert zu einer, meinen Umgang mit dem Forum betreffenden, Rechenschaft verpflichtet. Alles was darüber hinaus geht, gerade auch ggü. anderen Usern, ist eine auf meine Freizeit zurückfallende Beschäftigung mit der Absicht zu helfen - daraus konstruiert mir niemand eine Schuld. Ganz sicher nicht wink.gif.

2. Solange du nicht sagen wir mal 50% meiner Beiträge gelesen hast halte ich dich darüber i.Ü. nicht für im Stande, dir eine Mutmaßung über die Qualität meiner Arbeit hier zu erlauben. Pardon.


II.
1. Bedaure ich zutiefst, wenn du meine tatsächlich knapp gehaltene Antwort nicht verstanden hast, oder verstehen wolltest, ich formuliere dem eingedenk um.
a) Es ist so, dass für sämtliche Belange der Rechtsetzung für die der Bund keinen Kompetenztitel innehat die Gesetzgebung ausschließlich bei den Ländern liegt (Schlagwörter: Art. 70ff. GG, "Enumerationsprinzip", "Gesetzgebung der Länder").
Getreu des Mottos "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" stellen wir sodann fest, dass der Bund tatsächlich einen Kompetenztitel der konkurrierenden Gesetzgebung für den Straßenverkehr hat (Art. 74 I Nr. 22 GG). Sofern er also eine Regelung trifft geht hier das Bundesrecht dem Landesrecht vor (Art. 31 GG), darüber hinaus haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz. Ob es im Zuge der Einheitlichkeit der Rechtsordnung wünschenswert wäre dass alle Länder einheitlich verfahren ist eine politische Debatte die den Gesetzgeber (resp. die Gesetzgeber) erstmal nicht interessiert / interessieren sollte insofern, dass hier keine widersprüchlichen Gesetze erlassen werden - formal also alles korrekt ist.
Dazu muss man sich klar machen, dass alle Bundesländer Staatsqualität besitzen, das Recht des Landes NRW also nur auf dem Staatsgebiet NRWs Gültigkeit entfaltet und die Niedersachsen herzlich wenig zu kümmern braucht.

b) Da also gesetzlich keine Grundlage für die von dir angemahnten Widerspruchsverfahren gegeben ist, sind diese zum Scheitern verdammt (ungeachtet dessen, dass es Einsprüche wären). Wenn der ADAC, resp. ähnliche Verbände, die Autofahrer (bzw. VT im Generellen) "unterstützten", dann würden sie zumindest durch schlechten Rat Mitglieder verlieren. Im Falle einer wirtschaftlichen Unterstützung würden sie gar Geld zum Fenster rauswerfen - dass sich das unter den Begriff des Verlusts subsumieren lässt ist, denke ich, unstreitig.

2. Den Vorwurf von "Massenbeiträgen" möchte ich dir postwendend zurückreichen. Ungeachtet dessen, dass deine Beiträge überwiegend frei von jeder eigenen Verstandesleistung sind, sondern lediglich stumpfe Reproduktion darstellen -wenn nicht überhaupt nur reines Zitieren-, erzeugst du mit den Volltext-Zitaten den Eindruck umfangreicher Posts - zu dem Anteil der Eigenleistung habe ich mich ja bereits geäußert.

3.
Zitat
Trotzdem: Luxfur bleibt bei seinen Aussagen Begründungen schuldig und unterstellte mir in bezug auf meine Signatur: "Schön aus dem Kontext gerissen".
Die Frage der Schuldigkeit möchte ich, bezugnehmend auf I. Nr. 1, II. Nr. 1a und b von mir weisen und nachhaltig bedienen.
Darüber hinaus ist es keine Unter- als vielmehr eine Feststellung dass du das Zitat aus dem Kontext gerissen hast. Das v.g. Urteil des OLG FFM behandelte die Frage, ob die Verkehrsüberwachung ausschließlich an nicht im Staatsdienst -sei es als Verwaltungshelfer- stehende natürliche, wie juristische, Personen übertragen werden darf.
Mit der Reduktion auf den Leitsatz hast du den Eindruck vermittelt die v.g. Aufgabe dürfe nur von Hoheitsträgern wahrgenommen werden. Das dem nicht so ist lehrt uns die Rechtsprechung wink.gif.

4.
Zitat
Und das meine ich, nämlich dass bei sog. "Powerusern" und deren "Massenabfertigung" die Erklärungsmühe nen'bissel auf der Strecke bleibt.
Auch diesen... Vorwurf? Muss ich entschieden von mir weisen.
Wenn du dir z.B. die User @@Uwe W, Peter Lustig, Oberlehrer Lempel, HaWeThie im Bußgeldbereich, @@Coyota, Cornelius-Rufus, Darkstar im MPU Bereich, @@Sasquatch, XDiver, Lexus in Rechtsfragen oder @@Andreas, jensl669, Peter Lustig in Führerscheinangelegenheiten, sowie @@Expert, Frankenstein, Hornblower in Fragen des Gefahrgutrechts, des (Fern)Lastverkehrs und der Ladungssicherung ansiehst dann wirst du erkennen, dass hier durch die Poweruser eine geradezu exzellente Arbeit geleistet wird. Arbeit die mit deiner zu vergleichen eine Herabwürdigung sondersgleichen wäre.


III.
Ich bin gerne bereit auf Fragen (Fragen - keine Ordern!) die man an mich heranträgt, sofern es meine Zeit und meine Kenntnis erlauben, zu antworten. Wenn es nötig ist auch mehrfach oder ausführlich - auch dazu wirst du in der "Masse" meiner Beiträge entsprechende Refferenzen finden.
Was ich mir jedoch verbitte ist die fordernde, geradezu dreiste, Haltung die du hier als Neuling ohne nennenswerte Leistungen einnimmst - das macht es nicht einfacher dich freundlich willkommen zu heißen wink.gif.
Ebenso betrachte ich deine pauschalen Anfeindungen in Richtung der Poweruser.


Getroffene Hunde bellen
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Luxfur
Beitrag 01.02.2007, 17:13
Beitrag #25


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Das Provokationen bisweilen zu gewünschten Ergebnissen in einem Gespräch führen mögen ist heute, denke ich, allgemeiner Konsens.
Mit solchen traurigen Einzeilern -in Anbetracht dessen, dass du mit jeder ernsthaften Erwiderung, ob deines Fehlverhaltens, Zugeständnisse machten müsstest jedoch durchaus verständlich- allerdings machst du dich lediglich für ein Gespräch untragbar.

Nungut, wieder 5 Minuten für einen Kistenkasperl verschwendet - bin ja noch jung dry.gif.


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Hanshan
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Lexus
Beitrag 01.02.2007, 17:35
Beitrag #26


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Ich versuch mal, euer Missverständnis aufzuhellen:

Mit der Gesetzgebungskompetenz hat es meiner Meinung nach nichts zu tun, ob man bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auch Private einsetzen darf oder nicht. Das ist eine Verfassungsfrage, die nur aus dem Grundgesetz beantwortet werden kann, und das GG ist Bundesrecht.

Es geht hier ja um Strafverfolgung im weitesteten Sinn. Und da haben Private nichts zu suchen (meine Meinung und die der Berliner Rechtsprechung). Genau aus diesem Grund bin ich auch der Auffassung, dass Betroffen nach Ausschöpfung des Instanzenweges, wenn sie sozusagen erst mal rechtskräftig verurteilt worden sind, ruhig den Weg zum Bundesverfassungsgericht gehen sollten, um diese Frage klären zu lassen.

Hier sind drei komplexe Probleme zu betrachten:

1) Dürfen bei der Feststellung von OWis überhaupt Private systematisch beteiligt werden?

2) Wenn ja, müssen aber zumindest Hoheitsträger die Anordnung der Maßnahmen, die Überwachung der Maßnahmen und vor allem die Auswertung der von den privaten Hilfskräften gesammelten Tatbestände vornehmen?

3) Wenn gegen 1) oder zumindest gegen 2) verstoßen wurde, besteht dann ein Beweisverwertungsverbot oder nicht?

Man schaue sich doch die schlitzohrige Rechtsprechung des BayObLG an: Das sagt zwar, dass das alles verbotene Beweiserhebungen sind - also klare verfassungswidrige Beweiserhebungsverstöße -, dass das aber nicht so schlimm sei, wenn die Beweisergebnisse erst mal da sind, dann dürfen sie auch verwertet werden - also kein Beweisverwertungsverbot. Damit hat das BayObLG in Bayern eine jahrelange Praxis eröffnet, indem sich die Kommunen zusammengeschlossen haben, und sich gesagt haben: Das ist doch toll, wir machen zwar laufend und systematisch, was rechtswidrig ist, aber Gott sei Dank, na ja, dem BayObLG sei Dank (da besteht doch ein Unterschied, oder irre ich mich da?) schadet das ja nichts, es ist ja verwertbar, was wir verbotenerweise anrichten.

Logisch, dass sich dann andere Kommunen in anderen Bundesländern ermutigt fühlen, es den schlauen Bayern nachzumachen, es sei denn, im betreffenden Bundesland schiebt das für Bußgeldsachen zuständige OLG diesem verfassungswidrigen Treiben einen Riegel vor.

Wir streiten hier seitenlang über bestimmte Parkverstöße - von Geschwindigkeitsverstößen will ich mal gar nicht reden -; aber diese 1-€-Kräfte werden auf die Straße losgelassen und dürfen beurteilen, ob bei einer dreifachen Bewohner-Ausnahme-Parkscheiben-Parkuhren-Regelung mit zeitlichen Ausnahgmen ein Verstoß vorliegt oder nicht.

Mit Sicherheit geraten da Tausende unter die Räder, die nach dem Motto "Zahlen bringt Frieden" den Kommunen Geldgeschenke machen.


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AMenge
Beitrag 01.02.2007, 17:48
Beitrag #27


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Zitat (cowgirl @ 01.02.2007, 15:07) *
Getroffene Hunde bellen

Was hättest du eigentlich gemacht, wenn @Luxfur deine verworrenen Anfeidungen nicht in aller Ausführlichkeit und in äuserst höflicher Form beantwortet hätte? Lass mich raten, du hättest ihm genau daraus einen Vorwurf gebastelt. Ein Schelm, wer böses dabei denkt. whistling.gif
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cowgirl
Beitrag 01.02.2007, 20:34
Beitrag #28


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Zitat (Luxfur @ 30.01.2007, 01:04) *
...


Herzlichen Glückwunsch zum fünftausensten...
...wünscht Dir Tom

überflüssiges Zitat gelöscht

Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 01.02.2007, 20:37
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 00:17