... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahrerlaubnis weg==> Empfehlungen für Mindeststrafmaß
lastman
Beitrag 01.01.2007, 12:48
Beitrag #1


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



    
 
Hallo zusammen,

erstmal wünsche ich allen in diesem Forum ein gesundes neues Jahr, und das jeder hier seine Probleme in den Griff bekommt!


Jetzt zu meinem Anliegen.

Kurz vor Weihnachten 2006 bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten.
Mein AAK war 1,2 und mein anschließender BAK war 1,36.

Ich bin Ersttäter.
Ich hatte noch nie mit Verkehrsdelikten und der Polizei was zu tun (und auch sonst keine Delikte).

Die Fahrerlaubnis ist ja für 6 bis 12 Monate weg.


Meine konkreten Fragen lauten:
Was kann ich jetzt tun um den Dingen positiv entgegenzuwirken?
Also das die Fahrerlaubnis nur 6 Monate weg ist anstatt von bis zu 12 Monaten!
Ist 6 Monate die Untergrenze oder gibt es auch Fälle wo das Strafmaß noch darunter lag?
Brauche ich auf jeden Fall einen Anwalt?
Wird die Zeit jetzt wo die Fahrerlaubnis weg ist mit eingerechnet?
Kann ich genau jetzt irgendwas tun oder muß ich mich erstmal gedulden und auf die (unangenehme) Post warten?

Vielen Dank im voraus an alle,

Schöne Grüße,
lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
darkstar
Beitrag 01.01.2007, 13:06
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 10706
Beigetreten: 12.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19269



Zitat (lastman @ 01.01.2007, 12:48) *
Was kann ich jetzt tun um den Dingen positiv entgegenzuwirken?
Man könnte einen Anwalt konsultieren, der eventuell etwas weniger Tagessätze und Sperrfrist herausholt.
Zitat (lastman @ 01.01.2007, 12:48) *
Also das die Fahrerlaubnis nur 6 Monate weg ist anstatt von bis zu 12 Monaten!
Die kann auch länger weg sein als 12 Monate. Allgemein kann man von ca. 10 Monaten ausgehen.
Zitat (lastman @ 01.01.2007, 12:48) *
Ist 6 Monate die Untergrenze oder gibt es auch Fälle wo das Strafmaß noch darunter lag?
Ohne Kurs oder ähnliches kommt §§ 69a Abs 1 StGB zur Anwendung.
Zitat
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Mit Kurs ist Abs 7 möglich
Zitat
(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.
Die Regel dürften so ca. 10 Monate sein - die Zeit die durch das Seminar gutgemacht werden kann.
Zitat (lastman @ 01.01.2007, 12:48) *
Brauche ich auf jeden Fall einen Anwalt?
Nein.
Zitat (lastman @ 01.01.2007, 12:48) *
Wird die Zeit jetzt wo die Fahrerlaubnis weg ist mit eingerechnet?
Ja. Allerdings macht das der Richter schon. Im Strafbefehl steht dann z.B. das für 9 Monate kein FS erteilt werden darf.
Zitat (lastman @ 01.01.2007, 12:48) *
Kann ich genau jetzt irgendwas tun oder muß ich mich erstmal gedulden und auf die (unangenehme) Post warten?
Kannst du machen. Wenn du wirklich die Sperrfrist so kurz wie möglich halten willst, dann würde ich dir zu Anwalt (x€) und Sperrfristverkürzungsseminar raten Kosten ca. 300€, bringt ca. 1-2 Monate weniger siehe klick. Wie das funktioniert siehe klick.

mfg
darkstar


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 01.01.2007, 13:37
Beitrag #3


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo darkstar,

vielen Dank für Deine schnelle Hilfe.

Ich habe mir das alles mal durchgelesen und im Klartext lese ich daraus, man könnte auch wenn viele positive Dinge zusammen treffen mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von 3 Monaten rechnen?

(also 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis==> erfolgreicher Seminarbesuch, z.B. Avanti (komme aus Niedersachsen, TÜV-Nord) ==> Sperrfristverkürzung um bis zu 3 Monate möglich))


Aber wenn man realistisch bleibt, Entzug der Fahrerlaubnis um 10 Monate mit Sperrfristverkürzung auf 7 Monate?

Ist es das was ich den Paragraphen so entnehmen kann?

Schöne Grüße,
lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
darkstar
Beitrag 01.01.2007, 14:06
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 10706
Beigetreten: 12.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19269



Zitat (lastman @ 01.01.2007, 13:37) *
Ich habe mir das alles mal durchgelesen und im Klartext lese ich daraus, man könnte auch wenn viele positive Dinge zusammen treffen mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von 3 Monaten rechnen?

(also 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis==> erfolgreicher Seminarbesuch, z.B. Avanti (komme aus Niedersachsen, TÜV-Nord) ==> Sperrfristverkürzung um bis zu 3 Monate möglich))
Das ist die Theorie.
Zitat (lastman @ 01.01.2007, 13:37) *
Aber wenn man realistisch bleibt, Entzug der Fahrerlaubnis um 10 Monate mit Sperrfristverkürzung auf 7 Monate?
Das ist die Praxis, wobei man oft nur 2 Monate für das Seminar angerechnet bekommt.

Ausnahmen bestätigen natürlich wie immer die Regel.

mfg
darkstar


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 01.01.2007, 16:56
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13743
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Der User Helveticus hat einmal einen anderen gangbaren Weg aufgezeichnet. Nämlich die Hauptverhandlung so zu terminieren, dass in dieser überhaupt kein Entzug und damit keine Sperrfrist verhängt wird. Der FS wird in der Hauptverhandlung wieder ausgehändigt; die sonst übliche Sperrfrist ist durch den vorläufigen Entzug bereits abgegolten.

Dazu bedarf es eines mitwirkenden Gerichtes, eine fähigen Anwaltes (findest Du bestimmt im Forum) sowie einer umfangreichen Auseinandersetzung mit Deinem Alkoholproblem. Alles drei muss zusammenkommen, das ist die Schwierigkeit.

Schulung bsp. über IVT-Hoe, die u.a. auf derartige Fälle kennen und entsprechend schulen. Oder ein entsprechender Verkehrstherapeut, Daneben ist eine SHG für Alkohol auffällige Kraftfahrer sinnvoll.

Ob dabei die sechs Monate realistisch sind, bleibt offen. Wenn musst Du schnell handeln.

Liebe Greet-Ings, Prosit Neujahr, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
herbst
Beitrag 01.01.2007, 16:59
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 05.11.2006
Mitglieds-Nr.: 24881



Hallo zusammen,

also ich gehör auch hierher und möchte nur mal kurz meine Zeiten darlegen.

Vorfall: 18.8.2006, 1,18 BAK
Sept-Okt. Seminar zur Sperrfristverkürzung gemacht
Strafbefehl am 11.12.2006 unterschrieben bekommen, bis dahin 3,5 Monate FS schon weg
im Strafbefehl noch Entzug des FS von 6 Monaten und 40TS, also noch bis 11.6.2007 FS weg,
jetzt versuche ich nach Rechtskraft des Strafbefehls eine Sperrfristverkürzung zu erwirken somit
bestenfalls FS wieder zum 11.3. schlechtestenfalls zum 11.6.2007 (Thüringen).

Also alles in allem minimum ist wahrscheinlich 7 Monate ohne FS !!
Gesundes neues und alkoholfreies 2007 ;-))
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 01.01.2007, 19:36
Beitrag #7


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Hallo corneliusrufus,

irgendwie ist mir das unklar was Du schreibst.

[...die Hauptverhandlung so zu terminieren, dass in dieser überhaupt kein Entzug und damit keine Sperrfrist verhängt wird...]

Muß es denn zu einer Verhandlung kommen?
Ich dachte es ist wichtig das der Strafbefehl möglichst frühzeitig gestellt wird. An dem gemessenen BAK-Wert gibt es ja nun nicht viel zu rütteln.
Und MEINEN Führerschein sehe ich doch sowieso nicht wieder, wenn ich das hier alles im Forum richtig deute.
Ich dachte, ich muß ihn neu beantragen, und bekomme dann eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt?!


IVT-Hoe? Ich komme aus Niedersachsen. Wäre das was dort angeboten wird dasselbe wie ein Avanti-Seminar?

http://www.nord-kurs.de/sperrfrist-verkuerzung.asp

Was von Nord-Kurs angeboten wird?


Was bedeutet die Abkürzung SHG?
[...SHG für Alkohol auffällige Kraftfahrer ...]

Schöne Grüße,
lastman

Hallo herbst,

vielen Dank für die "Zusammenstellung deiner Zeitleiste".

Hoffentlich wird die Sperrzeitverkürzung auch anerkannt.
Halte mich(uns) hier doch mal auf dem laufenden.

Schöne Grüße,
lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
herbst
Beitrag 01.01.2007, 19:53
Beitrag #8


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 5
Beigetreten: 05.11.2006
Mitglieds-Nr.: 24881



Hallo Lastman,
mit der Dauer an unseren Gerichten muss man halt leben,
gehört schon alles zur Strafe..;-). Die guten Ratschläge zur Terminierung
der Hauptverhandlung sind alle gut und schön aber siehe bei mir hat es fast 4 Mon gedauert, bis der
Strafbefehl kam, dann 14 Tage bis zur Rechtskraft, bzw. Einspruch dagegen einlegen und dann wird erst der Termin zur Verhandlung festgelegt. Hier bei uns ist das zur Zeit Mai 2007, also nützt mir z.B. auch ein Einspruch nix. Es bleibt zu hoffen, dass die Sperrzeit verkürzt wird. Übrigens musst du den Antrag auf eine NEUE FAHRERLAUBNIS stellen (ca. 3Mon. vor Ablauf der Sperrfrist) und dann geht das seinen Gang, es wird nix zugeschickt...es sei denn du hast einen so klasse Anwalt, der den StA und Richter gut kennt und einen frühzeitigen Termin der HV erreichen kann, dann geht es vielleicht auch wie von Cor.R. beschrieben...Ich wünsch dir Glück und hoffe das 2007 besser als das alte Jahr wird.
Viele Grüße Herbst
Go to the top of the page
 
+Quote Post
darkstar
Beitrag 01.01.2007, 20:14
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 10706
Beigetreten: 12.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19269



Ich kann nur vermuten wie corneliusrufus das meinte und helveticus können wir nicht mehr fragen. unsure.gif

Soll heißen man verschiebt die Hauptverhandlung soweit nach hinten das es dem ungefährem Entzug (oder etwas weniger) gleichkommt. Man macht zwischendurch auch Sperrfristverkürzungseminare und setzt sich mit dem Alkoholproblem auseinander damit der Richter Argumente hat dich nicht mehr als ungeeignet anzusehen.

Dann bekommt man den FS gleich bei der Verhandlung wieder. Hier nochmal zu IVT-Hoe. Das pikante ist wenn der Richter dich wieder geeignet ansieht und dir den FS wieder gibt muß sich auch die FEB daran halten und kann z.B. keine MPU anordnen. Das sowas wirklich funktioniert ist allerdings sehr selten, da wie gesagt mehrere günstige Faktoren zusammenkommen müssen. Da hier sowieso keine MPU droht ist es auch etwas sinnlos das zu versuchen. Man spart im Prinzip nur die Wiedererteilungsgebühr.

Sollte es corneliusrufus doch ganz anders gemeint hat sollte er das kundtun.

mfg
darkstar


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 01.01.2007, 21:39
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



corneliusrufus hat das schon so gemeint, wie darkstar es beschrieben hat. Nur ist es in der Praxis nicht ganz leicht zu erreichen, dass letztlich der Hauptverhandlungstermin länger als ein Jahr nach der Tat stattfindet, das wäre schon mal die erste Voraussetzung für diesen Versuch.

Dass wegen wiederhergestellter Fahreignung gänzlich von der Entziehung abgesehen wird, ist in der Tat extrem selten, kommt aber vor.

Beispiel 1

Beispiel 2.

Eine gewisse "Zusammenarbeit" mit dem Gericht und der StA ist sicherlich empfehlenswert:

Zum einen ist ein wohlwollendes Hinausschieben der Hauptverhandlung nötig, um überhaupt die nötige Zeit für aufwendige Kurse zu gewinnen. Zum anderen machen Kurse usw. nur Sinn, wenn einem eine wirklich niedrige Sperrfrist auch sicher zugesagt wird. Denn wenn man die entsprechenden Zertifikate schon im Hauptverfahren "verbraucht" und es trotzdem schief geht, dann bleibt danach nichts mehr für eine nachträgliche Sperrfristverkürzung übrig.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 01.01.2007, 22:00
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13743
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Darkstar und Lexus, DANKE Euch beiden, haben es wider gegeben, was ich meine. Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass die inhaltliche Vorbereitung und der (inhaltliche) Eignungswiedererwerb vor Hauptverhandlungsbeginn in der Hauptverhandlung mehr bringen soll, als ein Kurs zur Sperrfristverkürzung nach Strafbefehl bzw. Hauptverhandlung.

Dass hier keine MPU notwendig ist, könnte ein Anwalt noch zugunsten des Betroffenen hervorheben und möglichst ebenso durch das Gericht bewerten lassen.

Die andere Strategie ist, möglichst schnell einen milden Strafbefehl (nur wie?) zu erhalten, um dann mit Sperrfristverkürzung die Strafe weiter zu verringern.

Da das insgesamt nicht mein Fachgebiet ist, verweise ich an einen versierten Anwalt; einer hat sich im Thread schon qualifiziert geäußert.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 01.01.2007, 23:30
Beitrag #12


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Also, die Sache mit " Hauptverhandlung so lange hinauszögern bis....." gefällt mir irgendwie gar nicht!

Für meinen Fall wünsche ich mir die "andere Strategie" möglichst schnell einen milden Strafbefehl.... und zusätzlich die Sperrfristverkürzung.
Ich wollte vorab mich um die Sperrfristverkürzung kümmern und hierzu mich mit meinem Alkoholproblem auseinander setzen, eine Beratungsstelle aufsuchen und diesen Avanti-Kurs beim Tüv-Nord (www.nord-kurs.de) machen.

Kann ein Anwalt positiv entgegen wirken, das der Strafbefehl "milde" wird? Oder muß ich den Strafbefehl erstmal abwarten?

Kann er anschließend dazu beitragen das der Strafbefehl gemildert wird und das man dann die Sperrfristverkürzung drauf ansetzt?

Wo wir gerade beim Thema Anwalt sind, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, das meine Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt?
Meine Rechtschutzversicherung beinhaltet auch Verkehrs-Rechtschutz, ich bin bei der AdvoCard.


Fragen über Fragen....
Ihr seht schon, so oft hatte ich noch nicht mit Gesetzeskonflikten zu tun, sonst würde ich mich besser auskennen ;-) Ehrlich gesagt, ich hatte noch nie mit sowas zu tun.

Schöne Grüße an Euch,

lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 01.01.2007, 23:45
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Fangen wir hinten an: Ob die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, hängt davon ab, ob du letztlich wegen vorsätzlicher oder nur fahrlässiger Tatbegehung verurteilt wirst. Eine Vorsatz-Verurteilung ist äußerst unwahrscheinlich und könnte, wenn so etwas im Strafbefehl stehen sollte, mit sehr großer Sicherheit in der Hauptverhandlung abgewendet werden.

Ansonsten geht es hier mehr um Timing als um anwaltliche Kunst. Ich würde - gerade weil du eine RSV hast - erst mal den Strafbefehl abwarten und dann dagegen Einspruch einlegen. Das gibt dann Gelegenheit, wenn dir die Sperre recht lang ausfallen sollte, in die Hauptverhandlung zu gehen und dort dann möglicherweise ein besseres Ergebnis zu erzielen. Die Möglichkeiten, ohne schon jetzt Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung nachzuweisen, auf ein optimales Sperrzeiten-Ergebnis zu kommen, sind einfach begrenzt, weil du als Routinefall auch entsprechend dem bei der entsprechenden zuständigen Abteilung des Amtsgerichts üblichen Muster behandelt wirst.

Sicher kann ein Anwalt auch mal versuchen, in einem Einzelfall direkt mit dem Staatsanwalt, der ja den Strafbefehl beantragt (und den der Richter meist unbeanstandete unterschreibt), die Länge der Sperre auszuhandeln, mit dem Versprechen, dann keinen Einspruch einzulegen. So etwas funktioniert aber nicht jeden Tag und mit jedem Mandanten, sondern solche Mittel setzt man einfach nur hin und wieder ein, weil sie sich sonst verbrauchen bzw. entsprechende Versuche als lästige Routinebelästigungen empfunden werden.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 02.01.2007, 11:20
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Noch ein kleiner Hinweis zur der öfter genannten Mindestsperrfrist von 6 Monaten: Diese verkürzt sich um die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis, darf jedoch 3 Monate nicht unterschreiten, § 69 a Abs. 4 Satz 2 StGB. Bei der üblichen Länge der Strafverfahren ist also in der Praxis von einer Mindestsperrfrist von drei Monaten auszugehen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 02.01.2007, 16:50
Beitrag #15


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo zusammen,

nochmals vielen Dank an alle für die sehr informativen Postings.

Mittlerweile habe ich mal per Mail Kontakt zum Tüv-Nord (www.nord-kurs.de ==> Avanti Seminar) aufgenommen.

Erlich gesagt, ich finde die Preise sehr unangenehm für so einen Kurs zur Sperrfristverkürzung, die Preise belaufen sich auf knapp fünfhundert,-EUR!
Ich hatte so mit dreihundert EUR gerechnet.
Da überlegt man sich ja fast, ob man nicht lieber drei Monate länger Fahrrad und Bus und Bahn fährt!

Zu meiner Situation nochmal, der Mobilitätsverlust tut schon weh, aber aufs Auto kann ich eine Zeit lang verzichten. Ich bin leidenschaftlicher Motorradfahrer, da tut es schon mehr weh, aber auch erst ab Ende April Anfang Mai, wenn das Wetter dafür brauchbar wird.

Sicherlich würde ich jetzt auch ganz anders reden, wenn ich schon einige Monate ohne Fahrerlaubnis wäre, die Sache ist ja noch sehr frisch.
Vielleicht sollte ich wirklich erstmal den Strafbefehl abwarten, oder mir Gedanken über deren Beschleunigung machen.

Eine Frage wäre da noch, kennt jemand Alternativen im Raum Niedersachsen / Hannover (Seminare etc.) die auch zur Verkürzung der Sperrfrist herangezogen werden können die nicht ganz so teuer sind wie das Avanti Seminar vom Tüv-Nord?

Schöne Grüße,

lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
darkstar
Beitrag 02.01.2007, 17:07
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 10706
Beigetreten: 12.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19269



Keine Ahnung wie teuer die hier sind sind aber in Hannover... IFS. Mit 300€ wirst da aber rechnen müssen.

mfg
darkstar


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 02.01.2007, 23:08
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13743
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Teuer ist auch relativ. Nicht nur zum Einkommen, sondern zu dem, was inhaltlich geboten wird. Rein finanziell lohnt sich ein Kurs zur Sperrfristverkürzung oft nicht. Beziehe ich jedoch das vermittelte Wissen ein, so mögen diese Kurse rentierlich sein. Vor allem wenn ich sie mit dem bloßen Zuwarten auf den Ablauf einer Sperrfrist vergleiche. Nun, auch durch Eigenengagement, bsp. SHG für auffällige Kraftfahrer, ließe sich das Wissen kostengünstig erwerben - nur dann ohne sperrfristverkürzende Wirkung.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 03.01.2007, 13:53
Beitrag #18


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Nur mal so zur Info, wer es denn gerne genau wissen möchte.
Ich habe mal mögliche Seminare zur Sperrfristverkürzung verglichen für Niedersachsen.

Nord-Kurs ==> Avanti-Seminar:
Durchführung erfolgt am Wochenende (Sa oder So) 2x8std. dazwischen müssen 4 Wochen liegen
Vorgespräch 60,-EUR, Kursgebühren 425,-EUR = 485,-EUR

IFS
ebenfalls am WE, die Kosten betragen ca. 350,-EUR. Aber es werden keine Kurse zur Sperrfristverkürzung in Niedersachsen angeboten, auch wenn auf deren Homepage Niedersachsen steht. Hier werden nur andere Kurse angeboten.

AFN
Durchführung unterschiedlich (Feb.=>Mo, März=>Di, April=>Mi), 3 Termine, Vorgespräch 36,-EUR + Leberwerte mitbringen (egal ob BAK unter 1,6, sowie Ersttäter, LW muß zum Vorgespräch mitgebracht werden) Kursgebühren 250,-EUR.

Okay, vielleicht ist mit diesen Informationen auch anderen geholfen.

Schöne Grüße,
lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 03.01.2007, 14:33
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Bleibt zu hoffen, dass darkstar das in seinen ständig wachsenden Ersttäter-Hinweis irgendwie einwebt.

Der Hinweis ist übrigens gut, @darkstar, danke dafür, spart doch anderen mächtig viel Tipparbeit.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 09.01.2007, 18:06
Beitrag #20


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo Zusammen,

ich interessiere mich nun doch für ein Seminar zur Sperrfristverkürzung.
Wie lange die FE tatsächlich weg ist, weiß ich in diesem Moment noch nicht, da der Strafbefehl ja bekanntlich zwei bis drei Monate dauert.

Ich würde das Seminar zur Sperrfristverkürzung sehr gerne beim AFN machen (da es dort am günstigsten ist und auch am Heimatort angeboten wird).

Der AFN bietet den Kurs folgendermaßen an: im Februar montags, im März dienstags, im April mittwochs. usw.

Aus privaten Gründen habe ich dienstags keine Zeit. Und April erscheint mir auf den ersten Blick ein wenig spät.... Da bleibt noch der Februar mit montags.

Meine Fragen:

1. Hat jemand Erfahrungen mit dem AFN in Niedersachsen?

2. Macht es Sinn und geht das überhaupt, das ich jetzt im Februar dieses Seminar besuche (ohne zu wissen wie lange die FE "weg" ist) und dann die Bescheinigung zu Hause noch eine Zeit lang "liegen lasse" bevor ich sie dann fristgerecht und zu einem sinnvollen Zeitpunkt einreiche?

Viele Grüße,

lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 10.01.2007, 21:21
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13743
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Du hast das Problem, dass eine Sperrfristverkürzung erst nach Sperrfristverhängung vorgesehen ist. Wenn Du vorher eine Verbesserung der Eignung erzielen kannst, warum dann nicht der StA einen Hinweis geben, so dass die nachfolgende Sperrfrist(verhängung) kürzer wird. Wäre da eine Kontaktaufnahme zur StA nicht anzuraten?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 10.01.2007, 22:06
Beitrag #22


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo Cornelius,

ich verstehe es leider nicht, was Du mir genau sagen möchtest think.gif

Heißt das, ich kann erst ein Seminar zur Sperrfristverkürzung besuchen, wenn eine Sperrfrist verhängt wurde? Aber das bei mir eine verhängt wird, ist ja wohl offensichtlich bei meinem BAK!

Wie meinst Du das genau, der "StA einen Hinweis" geben, das die Sperrfrist kürzer wird?

Gibt es hier im Forum irgendwo einen Beitrag dazu, das dies jemand schon mal praktiziert hat?

Ist es vorteilhafter, wenn die Kontaktaufnahme zur StA ein Anwalt macht?


Viele Grüße,
lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 10.01.2007, 22:16
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13743
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Du, der ganze Thread handelt davon, es ist bereits mitgeteilt.

Ja, das würde ich einem Anwalt überlassen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 21.02.2007, 22:59
Beitrag #24


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo Zusammen,

der Strafbefehl ist da, und den wollte ich dem Forum nicht vorenthalten.

Nochmal in Kurzform. Ich würde sagen, ein Standardfall.
TF am 20.12.06 ==> BAK=1,36, Ersttäter, nie auffällig gewesen, keine Punkte etc.
Einen RA habe ich hinzugezogen.
Der Strafbefehl kam am 15.02.07. Die Geldstrafe beträgt 30TS plus zahlreicher Gebühren (Blutentnahme etc.). Die weitere Sperrfrist beträgt 8Monate. (zusammen also knapp 10 Monate)
Sperrfristende müßte dann der 15. Oktober 2007 sein.
Mein Anwalt hat am Tag der Zustellung Rechtsmittelverzicht gestellt, damit das Urteil sofort rechtskräftig wird.

Ich hatte die Führerscheinklassen 1 + 3 inkl. aller Unterklassen. Diese möchte ich sehr gerne alle wiederhaben, so gut es geht....

Ich habe hier im Forum schon sehr viel gelesen, aber einige Fragen bleiben immer noch offen. Genau in diesem Moment wäre es folgende Frage:

Unter anderem brauche ich ja für C1E ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten, welches mir nicht der Hausarzt ausstellen kann. (Richtig?)
Kann ich mir einfach einen Mediziner in meiner Nähe suchen (Betriebs- oder Arbeitsmedizin) der mir das Zeugnis oder Gutachten erstellt?
Das augenärztliche Gutachten kann nur der Augenarzt machen? Oder kann man das vom Betriebs- oder Arbeitsmediziner mitmachen lassen?

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Viele Grüße,

Lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
stammreim
Beitrag 21.02.2007, 23:34
Beitrag #25


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 314
Beigetreten: 02.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26052



Zitat (lastman @ 21.02.2007, 22:59) *
Unter anderem brauche ich ja für C1E ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten, welches mir nicht der Hausarzt ausstellen kann. (Richtig?)
Kann ich mir einfach einen Mediziner in meiner Nähe suchen (Betriebs- oder Arbeitsmedizin) der mir das Zeugnis oder Gutachten erstellt?

Habe ich beim Hausarzt machen lassen (55,-€)

Zitat
Das augenärztliche Gutachten kann nur der Augenarzt machen? Oder kann man das vom Betriebs- oder Arbeitsmediziner mitmachen lassen?

Beim Augenarzt (70,-€)

Und einmal 10,-€ Praxisgebühr + Überweisung zum anderen Arzt nicht zu vergessen. wavey.gif

Ach ja, für C1E / C1 wurde auch noch ein Erste Hilfekurs (großer Schein) für 30,-€ fällig.


--------------------
Gruß Stammreim :-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 22.02.2007, 07:57
Beitrag #26


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



[quote name='stammreim' date='21.02.2007, 23:34' post='611223']
[quote name='lastman' post='611201' date='21.02.2007, 22:59']
Unter anderem brauche ich ja für C1E ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten, welches mir nicht der Hausarzt ausstellen kann. (Richtig?)
Kann ich mir einfach einen Mediziner in meiner Nähe suchen (Betriebs- oder Arbeitsmedizin) der mir das Zeugnis oder Gutachten erstellt?[/quote]
Habe ich beim Hausarzt machen lassen (55,-€)

Ich möchte sagen, ich hätte irgendwo gelesen, das geht nicht. Und das die sogenannte 'Hausarztregelung' eintritt, das diese Untersuchung kein Arzt machen kann wo man 'in Behandlung' ist.

Muß ich mir jetzt einen Betriebs- oder Arbeitmediziner suchen oder kann ich wirklich zu meinem Hausarzt gehen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 22.02.2007, 12:06
Beitrag #27


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Du kannst auch zu deinem Hausarzt gehen!

Der Vorteil eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners:
Dieser kann i. d. R. auch die augenärztliche Untersuchung mitmachen.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jens
Beitrag 22.02.2007, 12:13
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 30654
Beigetreten: 16.01.2006
Wohnort: Kiel
Mitglieds-Nr.: 16036



Zitat (lastman @ 22.02.2007, 07:57) *
Ich möchte sagen, ich hätte irgendwo gelesen, das geht nicht.
Du meinst vielleicht ein ärztliches Gutachten nach §11 Abs. 2 FeV. Dieses darf tatsächlich nicht vom behandelnden Arzt erstellt werden. Hierbei handelt es sich aber um ein Gutachten, daß verlangt wird, wenn Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers bestehen, was auf deinen Fall nicht zutrifft.

Für dich gilt Anlage 5.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 22.05.2007, 12:21
Beitrag #29


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo Zusammen,

ich wollte die Forumgemeinde mal auf dem laufenden halten.

Mittlerweile war ich sehr aktiv und habe alle Unterlagen "zusammengesucht".

- Lichtbild machen lassen, sowie
- augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung, Teilnahme "Erste Hilfe"
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung

Meine Sperrfrist wäre am 12.10.07 zu Ende.

Ein Seminar zur Sperrfristverkürzung (Avanti 16 Nordkurs) habe ich auch gemacht.
Das Gericht hat die Sperrfristverkürzung anerkannt und mir schriftlich mitgeteilt, das meine Sperrfrist um zwei Monate verkürzt wird.

Dementsprechend müßte das neue Datum der 12.08.07 sein.

Bei meiner KFZ Stelle im Bürgeramt, habe ich einen Antrag auf Neuerteilung gestellt. Diese teilte mir mit, sie werde alle Unterlagen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, welche die Anträge bearbeitet, weiterleiten. Die Gebühren zum Antrag sind auch bezahlt.
Das Führungszeugnis der Belegart "0" habe ich dort auch beantragt. Es wird dann direkt an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Meine Fahrerlaubnis war von 1990.
Ich hatte früher die Klassen 1 + 3 und habe jetzt folgende Klassen bei meinem Antrag angekreuzt:

A(unbeschränkt), A(beschränkt), A1,
B, BE,
C1, C1E, CE79,
M, S, L


Wie geht es denn jetzt weiter?

Wird der neue Führerschein pünktlich im Briefkasten liegen, sodass ich ab dem 13.08.07 wieder

ein Fahrzeug bewegen darf?

Muß ich noch was tun und irgendwo aktiv werden?

Über Tipps oder Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße,

lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
darkstar
Beitrag 22.05.2007, 12:29
Beitrag #30


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 10706
Beigetreten: 12.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19269



Zitat (lastman @ 22.05.2007, 13:21) *
CE79
Dürfte nicht mehr erteilt werden. Wenn doch Glück gehabt.
Zitat (lastman @ 22.05.2007, 13:21) *
Wie geht es denn jetzt weiter?
Warten.
Zitat (lastman @ 22.05.2007, 13:21) *
Wird der neue Führerschein pünktlich im Briefkasten liegen, sodass ich ab dem 13.08.07 wieder ein Fahrzeug bewegen darf?
Ich gehe davon aus das du ihn abholen mußt.
Zitat (lastman @ 22.05.2007, 13:21) *
Muß ich noch was tun und irgendwo aktiv werden?
Nein.

mfg
darkstar


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wanderer
Beitrag 22.05.2007, 13:48
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2177
Beigetreten: 29.11.2006
Wohnort: Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 25926



Zitat (darkstar @ 22.05.2007, 14:29) *
Zitat (lastman @ 22.05.2007, 13:21) *
Wird der neue Führerschein pünktlich im Briefkasten liegen, sodass ich ab dem 13.08.07 wieder ein Fahrzeug bewegen darf?
Ich gehe davon aus das du ihn abholen mußt.


Sollte der neue FS (die Karte) wieder erwarten nicht fertig sein, kannst du dir einen vorläufigen FS ausstellen lassen. Diesen must du dann beim Abholen der Karte wieder abgeben.


--------------------
Gruss
Wanderer
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 04.06.2007, 16:29
Beitrag #32


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo Zusammen,

ich sitze hier am Schreibtisch und träume gerade von Motorradurlaub.... rolleyes.gif

z.B. wenn alles passt und ich ohne Probleme, welche ich eigentlich nicht mehr erwarte, meine Fahrerlaubnis Mitte August wiederbekomme.

Jetzt lese ich hier in einem Alpenführer zu den Verkehrsbestimmungen in Frankreich:

Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Motorräder beträgt außerhalb von Ortschaften
90km/h, und auf Autobahnen 130km/h.

und weiter...

Wer seinen Führerschein noch keine 2 Jahre besitzt, darf außerhalb von Ortschaften höchstens 80km/h und auf Autobahnen 110km/h fahren.

think.gif ??

Meine Frage lautet:
Was trifft den jetzt bei einer Neuerteilung nach Entzug zu?
Auf der Fahrerlaubnis steht doch hinten das Erteilungsdatum.

Wie schnell darf ich denn nun fahren in Frankreich? (110km/h oder 130km/h)

Über Infos würde ich mich sehr freuen, wie sich die Dinge verhalten.

Grüße,

Lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 04.06.2007, 17:58
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Die Frage solltest du den französischen Behörden stellen, evtl. weiß das auch der ADAC.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lastman
Beitrag 30.08.2007, 17:54
Beitrag #34


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 16
Beigetreten: 01.01.2007
Mitglieds-Nr.: 26946



Hallo an alle,

jetzt träume ich nicht mehr vom Motorradurlaub, jetzt habe ich ihn bereits hinter mir smile.gif

Seit 13. Aug. habe ich die FE zurück und habe mir ein paar Tage später mein Motorrad biker.gif geschnappt und
dann ging es 11 Tage durch Süddeutschland, Österreich und die Schweiz, mal ordentlich (aber innerhalb der StVO) 'am Hahn' drehen....

Nochmal mein Fall, in Kurzform:
BAK=1,36, Ersttäter, nie auffällig gewesen, mit PKW in Routinekontrolle gekommen.

==> Geldstrafe war 30 Tagessätze (ein Nettogehalt), "erzieherische Maßnahme" war 10 Monate Sperrfrist.

==> Sperrfristverkürzung habe ich zwei Monate bekommen.

Meine Gesamtkosten (Geldstrafe und Wiederbeschaffung) belaufen sich damit auf ca. 70xmal Taxi fahren!!! Um es mal so bildlich auszudrücken.

Auch wenn ich hier gerade sehr über das Geld schreibe, in erster Linie sollte man sich vor Augen halten das man Leib und Leben anderer, sowie das eigene gefährdet, wenn man mit Alkohol (oder anderen Drogen) am Straßenverkehr teilnimmt.

Die Fahrzeugklassen wurden übrigens alle (bis auf CE79) wieder erteilt.


Ich wollte einfach nochmal D A N K E sagen!!!

An alle die mir hier im Forum geholfen haben.

VIELEN, VIELEN DANK!!!

Allen anderen in diesem Forum wünsche ich, das Ihr Eure Probleme in den Griff bekommt und ein anschließendes

Don't drink(drugs) and Drive!!! ( inkl. auf Restalkohol achten!!!)
Was ich in Zukunft so auch praktizieren werde.

Tschüß, wavey.gif

Lastman
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Coyota
Beitrag 30.08.2007, 18:00
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9137
Beigetreten: 15.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7279



Hi Lastman, wavey.gif

freut mich, daß für Dich die Sache nun ausgestanden ist und Du auch viel dazugelernt hast!!! Ein guter "Schutz" für die Zukunft whistling.gif .



Und vieeeeel Spaß beim Motorradfahren, das wäre für mich glaube ich die schlimmste Strafe, wenn ich das nicht fahren düfte, daher kann ich Deine Freude gut verstehen!

Gruß von COYOTA thread.gif


--------------------
Life is simple: eat, sleep, save lives !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
stammreim
Beitrag 30.08.2007, 18:32
Beitrag #36


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 314
Beigetreten: 02.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26052



Hallo Lastman,

Glückwunsch zum neuen Führerschein und viel Spaß beim biken. thumbup.gif


--------------------
Gruß Stammreim :-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 15.03.2025 - 01:41