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> poln. Führerschein, Auto etc in Deutschland
DoroW
Beitrag 07.01.2007, 19:36
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 07.01.2007
Mitglieds-Nr.: 27147



    
 
Hallo Leute! blink.gif

Ich hab ein paar Fragen und schon alle möglicen Foren durchsucht, z.T. was gefunden, z.T. widersprüchliches...vielleciht könnt ihr mir da ja weiterhelfen.
also... ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft und auch doppelten Wohnsitz (sowohl in Polen als auch Deutschland)
Fragen:

1. Kann ich meinen Führerschein als Polin in Polen machen und dann damit in Deutschland fahren?
- es soll ja eine Regelung geben, dass man 185 Tage angemeldet sein muss in Polen und das bin ich ja, aber muss man auch 185 abgemeldet sein in Deutschland? Eigentlich ist es ja nciht so wirklcih erlaubt, alles doppelt zu haben, oder?
- wenn ich dann einen ponischen Führerschein habe, muss ich dann bei ner Kontrolle meinen poln Ausweis zeigen?(obwohl ich hier offiziel deusche bin)
- muss ich den führerschein sonst umschreiben lassen? oder nochmal ne prüfung? HAb ich danach ganz legal nen deutschen und keiner schert sich darum, was früher war?

2. Kann ich mein (zukünftiges) Auto in Polen anmelden und auch dort versichern lassen unter meinem Namen?
- oder geht das nicht, weil ich ja offiziel hier deutsche bin
- müsste ich da wieder bei kontrolle polnischen ausweis zeigen?
- In irgendeinem Forumeintrag hab ich gelesen, dass man in Deutschlad vorübergehend(!) ein polnisches Auto fahren darf. Aber was heißt "vorübergehend"? Also was, wenn ich alle paar Monate7Wochen für 1 oder 2 Tage in Polen bin mit dem Auto? Geht das dann?

3. Lohnt sich der ganze Aufwand?
- damit meine ich die Anmeldung und Versicherung in Polen. weil falls mal was ist (unfall etc), müsste ich das ja in polen regeln
- Ich dachte mir, ich mach das, weils in Polen günstiger ist (denke ich zumindest). in meiner Famiele fährt aber niemand Auto, weshalb ich gar keine Ahnung hab, was man überhaupt alles zahlen, beachten etc muss.. Was kostet so ein Auto hier in Deutschland überhaupt? (und in Polen)

Sooooo... das waren meine Fragen fürs erste. :blush: Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und versteht meine Fragen...

Doro

PS: passt zwar nciht in das Forum, aber weiß jemand, wie das genau ist mit doppelter Staatsbürgerschaft legal/illigal etc.?
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Andreas
Beitrag 07.01.2007, 20:13
Beitrag #2


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Du kannst in PL einen Führerschein erwerben, wenn du dort mind. 185 Tage deinen Wohnsitz hast. Dieser FS braucht dann in D nicht umgeschrieben werden.

Wenn der regelmäßige Standort deines PKW in Deutschland ist, dann muß er auch in D zugelasssen werden. Eine Zulassung in Polen wäre dann nicht zulässig.

Zitat
In irgendeinem Forumeintrag hab ich gelesen, dass man in Deutschlad vorübergehend(!) ein polnisches Auto fahren darf. Aber was heißt "vorübergehend"? Also was, wenn ich alle paar Monate7Wochen für 1 oder 2 Tage in Polen bin mit dem Auto? Geht das dann?


Vorübergehend = während einer Urlaubsreise, eines Besuches etc.


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PRIMO-Bln
Beitrag 20.01.2007, 03:49
Beitrag #3


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Jetzt muß ich hier glaube,eine schon oft beantwortete Frage stellen!!

185 Tage Regelung,wie ist es jetzt eigentlich genau ausgelegt??(für EU-FS erwerb)!!


wenn ich z.B(und die habe ich),eine Bürgerkarte habe(PL),ist,und zählt das doch zum Nebenwohnsitz,d.h aber mein Hauptwohnsitz ist immer noch in Deutschland!

Aber laut EU-richtlinie muss mein Lebensmittelpunkt 185 Tage im Ausstellungsstaat sein!!

Reicht diese Bürgerkarte,oder muss man z.B Mietverträge,Arbeisverhältnis oder sonstiges haben,damit der EU-FS nicht anfechtbar ist??

Oder sogar meine Wohnung in Deutschland aufgeben etc,damit alles super legal ist,irgendwie ist das mir immer noch schleierhaft!

mfg primo wavey.gif
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