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> Sperrfristverkürzung, Hat jemand Erfahrungen mit dem AFN in Niedersachsen
lastman
Beitrag 10.01.2007, 19:31
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen,

ich interessiere mich für ein Seminar zur Sperrfristverkürzung.
Wie lange die FE tatsächlich weg ist, weiß ich in diesem Moment noch nicht, da der Strafbefehl ja bekanntlich zwei bis drei Monate dauert.

Ich würde das Seminar zur Sperrfristverkürzung sehr gerne beim AFN machen (da es dort am günstigsten ist und auch am Heimatort angeboten wird).

Der AFN bietet den Kurs folgendermaßen an: im Februar montags, im März dienstags, im April mittwochs. usw.

Aus privaten Gründen habe ich dienstags keine Zeit. Und April erscheint mir auf den ersten Blick ein wenig spät.... Da bleibt noch der Februar mit montags.

Meine Fragen:

1. Hat jemand Erfahrungen mit dem AFN in Niedersachsen?

2. Macht es Sinn und geht das überhaupt, das ich jetzt im Februar dieses Seminar besuche (ohne zu wissen wie lange die FE "weg" ist) und dann die Bescheinigung zu Hause noch eine Zeit lang "liegen lasse" bevor ich sie dann fristgerecht und zu einem sinnvollen Zeitpunkt einreiche?

Viele Grüße,

lastman


PS.: ich hatte meine Fragen schon unter den ursprünglichen Thread

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=47278

gehangen, da kamen aber leider keine Antworten, von daher dachte ich, mache ich ein neues Thema auf.
Ich weiß jetzt nicht ob das OK war....
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Wanderer
Beitrag 10.01.2007, 23:18
Beitrag #2


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Hallo,

zu dem Kurs bei der AFN kann ich dir nichts sagen, aber evtl einwenig bei dem Ablauf weiterhelfen.

Den Antrag auf Sperrfristverkürzung kannst du nach Erhalt des Strafbefehls bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Im Normalfall muß das Seminar zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen sein und die Teilnahmabescheinigung wird mit dem Antrag zusammen eingereicht. Bevor Du allerdings das Seminar beginnst solltest Du abklären wie die Staatsanwaltschaft sich zu dem Thema stellt und ob er genau dieses Seminar akzeptiert.

Bei mir ist der Ablauf wie folgt durchgezogen worden:

- Noch vor Erlass des Strafbefehls hat mein Anwanlt bei der Staatsanwaltschaft, unter Nennung der geplanten Maßnehme (Kurs) angefragt wie es mit einer Sperrfristverkürzung aussieht und welche Maßnahmen akzeptiert werden.

- Aufgrund der mündlichen positiven Zusage, von 2 Monaten Verkürzung, habe ich mich dann zum Kurs (avanti 40 beim TÜV Nord) angemeldet.

- Mit der Anmeldebescheinigung wurde dann, von meinem Anwalt, der Antrag gestellt.

- Die Staatsanwaltschaft teilte dann mit, daß ein Entscheid erst nach erfolgter Teilanhme erfolgen kann und der Antrag wurde zurückgestellt.

- Nach Absolvierung des Kurses wurde die Bescheinigung nachgereicht und etwa 3,5 Wochen später war ein positiver Bescheid mit 7 Wochen Verkürzung im Haus.

Ich hoffe dies konnte einwenig weiterhelfen.

Gruss
Nordlaender


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Gruss
Wanderer
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