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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.01.2007 Mitglieds-Nr.: 28056 ![]() |
also meine Freundin und mein Freund sagen rund 30€ würde ne wiederholung kosten. Mein Fahrlehrer hingegen sagt 170€ !! ![]() Nun habe ich voll bammel vor der Prüfung wenn das echt so teuer ist! Hab morgen prüfung, daher wäre ne Antwort heut abend noch super! Einen schönen Abend wünscht Lena ![]() |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Der TÜV bzw. die Dekra bekommt für jede Theorieprüfung 10,35€ (FAQ Prüfungsgebühren)
Für die "Vorstellung " zur Prüfung kann die Fahrschule auch noch ein Entgelt verlangen. Allerdings bist Du nicht verpflichtet, Dich über eine Fahrschule zur Prüfung anzumelden. 170€ sind jedenfalls weit überteuert. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 ![]() |
Die Wiederholung der Theorie ist in der Regel so teuer wie der Erstversuch.
Von daher liegen deine Freunde ganz gut mit ihren Schätzungen. Doch dein FL..... da komme ich doch ins Grübeln ![]() Hast du einen Vertrag unterschrieben, bei dem ein Passus im Kleingedruckten steht ? Hat er dich vielleicht falsch verstanden? Oder ist es ein Schelm, der dich schrecken möchte ![]() Hey, Kopf hoch, gut vorbereitet ist die Theoretische noch nicht einmal Glückssache ![]() Und wenn du bedenkst was du alles sparen kannst wenn du gleich beim ersten mal bestehst, sollte dich das doch glatt beflügeln. Viel Spaß morgen ![]() -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.01.2007 Mitglieds-Nr.: 28056 ![]() |
Da bin ich ja erleichtert...
![]() ja vielleicht wollte er mich nur schocken, damit ich mich mehr auf den Arsch setz und lern... Vielen lieben Dank für Eure fixen Antworten ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 741 Beigetreten: 09.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12814 ![]() |
immer das gleiche mit den fs.
![]() lest euch doch den vertrag durch. wenn man bei der fahrschule zur anmeldung keinen bekommt, gleich wieder kündigen. 10€ tüv + vorstellung z. theo.prf. + halber grundbetrag = kann durchaus 170 € geben. steht aber alles im vertrag drin. holger -------------------- |
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Eine neue halbe Grundgebühr wird aber nur fällig, wenn nach dem Durchfallen noch eine weitere Theorieausbildung in der Fahrschule erfolgt und zweitens für diesen Fall im Ausbildungsvertrag auch ein entsprechender Teilgrundbetrag besonders vereinbart wurde, d.h. nicht nur im Rahmen der AGB.
Da bei der ersten Theorieprüfung bereits eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule vorgelegt wurde, ist aber ein erneuter Theorieunterricht nicht nötig, ebenso eine erneute Vorstellung seitens durch die Fahrschule. Die zweite Prüfung selber kostet beim TÜV nur die schon genannten 10,35€. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 ![]() |
...... und bevor Lenasa jetzt gleich aufwacht und vor Schreck vom Stuhl fällt:
Es kann also im Ernstfall sein, wie von Sonhol beschrieben, doch es ist mind. so korrekt, dass Lenasa nach einem Nichtbestehen (was eh recht unwahrscheinlich ist ![]() Also im Wiederholungsfall die Fahrschule (mit all ihren Gebühren) umgehen kann? ![]() So habe ich es jetzt verstanden. Eine rechtzeitige Antwort würde sicher beruhigend auf Lenasa einwirken können ![]() -Danke schön- -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Gast_Uwe K._* |
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#9
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Guests ![]() |
selbst zum TÜV fährt, sich dort einen Bogen geben lässt und sich dort in ein Kämmerlein zurückzieht und für ´nen guten Zehner die Wiederholungsprüfung ablegt. Eigentlich nicht, da sie von der Fahrschule die Prüfinfo über die erste nichtbestandene Prüfung mitbekommt, so wird es hier gehandhabt. Ausserdem muss der FL das zweite Mal die Prüfungsreife feststellen ![]() Bei mir läuft das so, dass der Fahrschüler mind. 3 Prüfbögen in Folge mit weniger als 7 Fehlerpunkten bestehen muss, auch wenn er das zweite Mal zur Prüfung will ![]() Der Beitrag wurde von Uwe K. bearbeitet: 01.02.2007, 07:27 |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4764 Beigetreten: 16.04.2005 Wohnort: am schönen Niederrhein Mitglieds-Nr.: 9322 ![]() |
Eigentlich nicht, da sie von der Fahrschule die Prüfinfo über die erste nichtbestandene Prüfung mitbekommt, so wird es hier gehandhabt. Ausserdem muss der FL das zweite Mal die Prüfungsreife feststellen ![]() Hat denn der Prüfling nicht das Recht auf diese Bescheinigung? Ist doch ähnlich den Untersuchungsergebnis beim Mediziner. Zitat Ausserdem muss der FL das zweite Mal die Prüfungsreife feststellen ![]() Das er doch schon einmal. Sonst hätte der Fs doch gar nicht teilnehmen dürfen (hat jetzt nur was falsch gelesen ![]() ![]() Wenn ich´s also zusammenfasse, so gibt es Regionen od. Fahrschulen, bei denen es normal ist, dass der Prüfling selbst den TÜV zur Prüfungsabnahme aufsucht/aufsuchen kann. In anderen Fällen kommt der Prüfer zur Fahrschule und macht Sammelprüfungen (wie bei uns). Deshalb finde ich es auch iO wenn der Fahrschulchef für das Nutzen der Räumlichkeit usw die Hand aufhält. Könnte ich aber als Schüler der Fahrschule des zweiten Beispiels nicht auch auf diesen Service verzichten (somit zusätzliche Ausgaben umgehen) und nach der vorgeschriebenen Wartezeit selbst beim TÜV vorstellig werden ![]() Bin ich verpflichtet nach nB weiterhin zum Theorieunterricht zu erscheinen. Meine "Pflicht" habe ich ja erfüllt..... Und wenn ich nach dem ersten Anlauf keine weiteren Theorieleistungen in Anspruch nehme, sollte für die halbe Grundgebühr keine Grundlage mehr gegeben sein. Uui, ist das kompliziert. Aber hätte unsere "Hausfahrschule" das so machen wollen, wie Sonhol es für möglich hält, dann hätte ich es auf jeden Fall so probiert (oder wäre dem FL aufs Dach gesprungen ![]() Ich weiß wovon ich rede, schließlich nahm es sich Sohnemann bei A1 zweimal heraus die Prüfung in den Sand zu setzen. Nachdem Mutter ihm zeigte, dass es auch anders geht, wagte er sich kein nB mehr bei der TP für B oder A ![]() EDIT zu deinem EDIT: Das machst DU aber so weil DU das so willst, oder? -------------------- *Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1554 Beigetreten: 03.05.2006 Mitglieds-Nr.: 18991 ![]() |
Bleibt nur noch die Frage, ob sich denn die Fahrschule selbst einen Gefallen damit tut, wenn die "Kunden" auf diese Art und Weise abgeschreckt und/oder verärgert werden, sicherlich gibt das keinen allzuguten Ruf (von daher verzichten viele sicherlich schon aus Vernunftgründen darauf, solche hohen Gebühren für den Zweitversuch zu erheben ... .)
Gruss brummelbaer |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 741 Beigetreten: 09.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12814 ![]() |
Bleibt nur noch die Frage, ob sich denn die Fahrschule selbst einen Gefallen damit tut, wenn die "Kunden" auf diese Art und Weise abgeschreckt und/oder verärgert werden, sicherlich gibt das keinen allzuguten Ruf (von daher verzichten viele sicherlich schon aus Vernunftgründen darauf, solche hohen Gebühren für den Zweitversuch zu erheben ... .) Gruss brummelbaer ... und der fl arbeitet mal wieder kostenlos die faulheit/.... seiner fs auf. man kann diese kosten auch unter dem aspekt "motivationshilfe" sehen oder im rahmen der ganzen mischkalkulation,dann würde der führerschein für die anderen fs billiger. holger -------------------- |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Hm, ich denke, wenn es nur um das Bestehen der Theorieprüfung gehen würde, dann ist die gesetzlich vorgeschriebene Theorieausbildung spätestens dann abgeschlossen, wenn die Ausbildungsbescheinigung ausgestellt worden ist. Bzw. die Ausbildungsbescheinigung ist auszustellen, sobald die Theorieausbildung abgeschlossen ist.
§ 6 FahrSchAusbOrd Zur ersten Theorieprüfung bringt der Prüfling dann die Bescheinigung mit und legt sie dem Prüfer vor. Diese ist zwei Jahre lang gültig und zwar unabhängig davon, wie viele Versuche der Prüfling braucht, um die Prüfung zu bestehen. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben (weder in der FeV noch in der FahrSchAusbOrd), dass der Prüfling sich weiter theoretisch ausbilden lässt, wenn er ein- zweimal oder noch öfter durchfällt. Insofern besteht für die Theorieprüfung auch keine Notwendigkeit, nach dem ersten Durchfallen noch weitere Dienstleistungen der Fahrschule in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Schüler zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfungen aber noch solche Leistungen in Anspruch, so kann die Fahrschule dafür natürlich ein Entgelt verlangen. Bei allen Klassen, die eine praktische Ausbildung erfordern (also alles außer Klasse L), besteht aber die gesetzliche Vorschrift und auch Notwendigkeit, die praktische und Theorieausbildung miteinander zu verknüpfen. (§ 2 FahrSchAusbO) Das bedeutet bei "lernschwachen" Theorieschülern sicherlich, dass die Fahrschule hier erwarten kann, dass diese auch das entsprechende Angebot der Fahrschule zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung in Anspruch nehmen, damit das Bestehen der Theorieprüfung nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag verzögert wird und die praktische Ausbildung ihren Sinn behält. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 16:42 |