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> Kfz-Versicherung Grenzwertrechner
Gast_nypdcollector_*
Beitrag 03.02.2007, 08:51
Beitrag #1





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In aller Regel verliert man bei einem verschuldeten Unfall Rabatt bei seiner Schadensfreiheitseinstufung. Dies kann sowohl bei Haftpflicht-, als auch bei Vollkaskoschäden der Fall sein, wenn kein sog. "Rabattretter" im Tarif mit abgeschlossen wurde.
Das bedeutet, dass es sich teilweise auch bei teuren Schäden auszahlen kann, den Schaden selbst zu bezahlen, als ihn über die Versicherung regulieren zu lassen, da die Folgekosten über den verlorenen Rabatt über die Zeit gesehen deutlich teurer, als der eigentliche Schaden selbst sein kann.
Ab welchem Grenzwert es sich lohnt, einen Haftpflicht- oder Vollkasko-Schaden selbst zu zahlen, können Sie jetzt mit dem FINANZtest-Rechner bestimmen.


Bitte speichert den Excel-Rechner auf Eurer Festplatte und öffnet ihn direkt aus Excel. Mindestvoraussetzung ist Excel 97.
Zum Download bitte mit einem Rechtsklick auf den Link klicken: Download Grenzwert-Rechner.
Die Rechner-Version ist aktuell mit den Bestimmungen der Versicherer ab 01.01.2007.
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Peter Lustig
Beitrag 03.02.2007, 16:51
Beitrag #2


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Nicht nur auf diesen Rechner verlassen. Er sollte lediglich als Anhalt dienen, da nicht sichergestellt ist, ob immer und in jedem Fall die dort errechneten Werte noch den aktuellen Tarifen der einzelnen Versicherungsgesellschaften entsprechen. Es empfiehlt sich daher unbedingt auch, im Fall eines Schadens bei seiner Versicherung nachzufragen, ob sich ggf. die Übernahme des Schadens rentiert, um so seine erreichte Schadenfreiheitsklasse zu retten und eine Rückstufung zu vermeiden.

Bei einem Fremdschaden, für den die Kfz-Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeugs aufzukommen hat, ist es zweckmäßig, den Schaden der Versicherung zu melden und die Regulierung den Profis von der Versicherung zu überlassen. Nachdem die Schadensabwicklung abgeschlossen ist, erhält der Versicherungsnehmer von seiner Gesellschaft eine Abschlussmitteilung und hat anschließend Zeit und Gelegenheit, seiner Gesellschaft mitzuteilen, ob er dieser den verauslagten Betrag ggf. zurückerstatten will, um so seinen Rabatt zu retten. Der Versicherte erspart sich damit ggf. eine Menge Ärger mit seinem Unfallgegner. Darüber hinaus können die erfahrenen Sachbearbeiter der Gesellschaft meist besser abschätzen, ob die Forderungen des Geschädigten in der angegebenen Höhe überhaupt gerechtfertigt sind. Die Schadensregulierung ist in diesem Fall für den Versicherungsnehmer ein kostenloser Service seiner Versicherung.

Bei der Regulierung des Eigenschadens durch die Vollkaskoversicherung empfiehlt es sich zweckmäßigerweise, diese Abklärung mit seiner Versicherung bereits dann vorzunehmen, sobald die Schadenshöhe feststeht. Dann reicht man die Werkstattrechnung erst gar nicht ein, sondern bezahlt sie gleich selber.

Bei Teilkaskoschäden erfolgt, auch wenn dieTeikaskoversicherung in eine vorhandene Vollkaskoversicherung eingeschlossen ist, im Schadensfall keine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt. Hier rentiert es sich immer, die Rechnung bei der Gesellschaft einzureichen, sobald die für die Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung überschritten wird. In der Teilkaskoversicherung versicherte Risiken sind Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen), Brand, Glasbruch, Schäden durch Haarwild (in bestimmten Fällen auch durch Haustiere - dazu ggf. die Versicherungsbedingungen studieren), Schäden durch Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel sowie Schmorschäden an der Verkabelung.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 03.02.2007, 16:59
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