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> Strafverfahren in der CH wegen CZ-Führerschein
Stini
Beitrag 05.02.2007, 16:31
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen,

habe in der CZ noch vor der 185 Tage Regelung meinen
Führerschein gemacht, nachdem ich in BRD 14 Jahre keinen
mehr besessen habe. Es liegen keinerlei Sperrfristen oder
sonstiges gegen mich vor.
Am Donnerstag wollte ich in der Schweiz tanken und prompt
von der CH Polizei in Gewahrsam genommen. Nun habe ich
eine Anzeige wegen fahren o Fahrerlaubnis in der CH.
Sie behaupten es wäre maßgeblich, daß ich ein Deutscher
Staatsbürger bin und nich EU-Bürger. Aus diesem Grund wird mein
CZ- Führerschein nicht anerkannt. Kann mir hier jemand was
dazu sagen. Bin diesen Donnerstag dann mal beim RA.

DANKE !!
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Gast_emile_*
Beitrag 05.02.2007, 16:34
Beitrag #2





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Natürlich bist du als Deutscher auch EU-Bürger. Ich würde erstmal ein offizielles Schreiben inkl. der Begründung abwarten.
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Lexus
Beitrag 05.02.2007, 16:47
Beitrag #3


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Der Haken ist nur, dass die Schweiz nicht in der EU ist und demzufolge das EU-rechtliche Anerkennungsgebot dort nix wert ist.

Wie sich die Schweiz zur Anerkennung tschechischer Führerscheine stellt, weiß ich nicht, das ergibt sich halt aus dem schweizerischen Fahrerlaubnisrecht.


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Stini
Beitrag 05.02.2007, 16:54
Beitrag #4


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Das werde ich tun. Was nicht einfach ist. Für die
Zustellung des Offiziellen Urteils benögt man(n)
eine Postadresse in der CH. Vielleicht auch für andere
Interessant.
Polizei samt Vorgesetzte waren mega Überfordert. Saß 5 h beim Zoll u Poli!
Die 1500,- Franken haben se mir dann aber gerne abgeknüpft...
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Gast_emile_*
Beitrag 05.02.2007, 16:55
Beitrag #5





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Ja, so sind die Eidgenossen. Musstest du das Geld hinterlegen um wieder frei zu kommen bis zur Anklage oder wurde gleich wegen FoFE kassiert?

In der Schweiz selbst werden auch die CZ-FS anerkannt, allerdings musst du als Schweizer ein Jahr in CZ gemeldet gewesen sein.

Vielleicht kann Rolrick dir da weiterhelfen, der wohnt im Alpenstaat
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Stini
Beitrag 05.02.2007, 17:05
Beitrag #6


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Es wurde gleich kassiert !! Sonst Schwedische bis zur auslöse !
und die kohle mußte erstmal bringen crybaby.gif
Für alle Anrainer -----> VORSICHT !!!
War kein Spaß

Kann Rolrick nicht kontaktieren ....
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Lexus
Beitrag 05.02.2007, 17:06
Beitrag #7


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Schreib 5 Beiträge, dann klappt es (kleine Beginnersperre).


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Stini
Beitrag 05.02.2007, 17:16
Beitrag #8


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Danke erstmal!

Werde auf jeden Fall weitergeben, was bei der
Sache rauskommt.
Fette Grauzone.

Leute mit CZ- Führerschein oä. , fahrt nicht in die CH
bis das geklärt ist. Habe noch nicht wirklich etwas in
Erfahrung bringen können.
Andere haben mir erzählt, sie wären problemlos weitergekommen.
Mich hets erwischt..

Schau ma mal...
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Freelancer
Beitrag 05.02.2007, 21:09
Beitrag #9


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Zitat (Lexus @ 05.02.2007, 16:47) *
Der Haken ist nur, dass die Schweiz nicht in der EU ist und demzufolge das EU-rechtliche Anerkennungsgebot dort nix wert ist.


Sehr richtig, dass dort nicht das Anerkennungsgebot nicht wirkt.
Jedenfalls ist der CZ Führerschein in der Schweiz nicht gültig, BEI WOHNSITZNAHME in CH. Da man nach schweizer Recht für 365 Tage in dem Land gelebt haben muß, der den FS ausgestellt hat.

Bei dem TE ist es aber so, dass er nur auf der Durchreise war, wobei die Schweizer den CZ FS akzeptieren hätten müssen! wink.gif

Zitat
Sie behaupten es wäre maßgeblich, daß ich ein Deutscher Staatsbürger bin und nich EU-Bürger.
Sind denn deutsche Staatsbürger keine EU Bürger? Seit wann?!? laugh2.gif


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Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle!
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Rolrick
Beitrag 05.02.2007, 21:27
Beitrag #10


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Hoi zame, wavey.gif

ich kann das garnicht glauben was ich da vom TE da lesen muß. blink.gif

Ich bin nun schon länger in der Schweiz "alleiniger Wohnsitz", bin auch schon einmal kontrolliert worden. Aber was soll ich sagen, die Kontrolle fand statt wie es sich eigentlich gehört. Easy also. Ohne Probleme.

@Stini,

ich mache mich mal bei einem "bekannten" der ist Gefreiter bei der Polizei schlau.

Ich finde das alles nur seltsam.

Dem Strassenverkehrsamt ist es im übrigen Rille ob du als Deutscher hier mit einen anderen Fahrausweis unterwegs bist. Hauptsache der ist gültig.
Dies bestätigte mir das Strassenverkehrsamt von Zürich, ich war dort wegen der Umschreibung in einen Schweizer FS. Bin aber noch am Zögern, zumindest solang bis meine NU für D aufgehoben wird. (Ich glaube noch dran)
Der eigentliche Zweck meines Besuchs beim Strassenverkehrsamt war, das ich wissen wollte was für einen Nachweis ich erbringen sollte zwecks 1 Jährigen Aufenthalt in CZ. Erst dann wird umgeschrieben. Das wollen die Eidgenossen nämlich schriftlich haben. Aber selbst da reicht ein normaler Arbeitsvertrag. laugh2.gif

Zitat (Freelancer @ 05.02.2007, 21:09) *
Sehr richtig, dass dort nicht das Anerkennungsgebot nicht wirkt.
Jedenfalls ist der CZ Führerschein in der Schweiz nicht gültig, BEI WOHNSITZNAHME in CH. Da man nach schweizer Recht für 365 Tage in dem Land gelebt haben muß, der den FS ausgestellt hat.


Sorry, wenn du eine 3 monatige Unterbrechung (Aufenthalt auserhalb der Schweiz) hast dann ist dem nicht so.
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darkstar
Beitrag 05.02.2007, 21:37
Beitrag #11


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Hier ist mal die schweizerische Gesetzgebung zu dem Thema... klick

Probleme sind eventuell Artikel 42 Abs 4
Zitat
Ausländische Führerausweise, die der Führer unter Umgehung der Bestimmungen dieser Verordnung über den Erwerb des schweizerischen Führerausweises oder der in seinem Wohnsitzstaat geltenden Zuständigkeitsbestimmungen erworben hat, dürfen in der Schweiz nicht verwendet werden.
Nachweis natürlich nicht einfach.

Es ist auch keine Unterscheidung zwischen ausländischen FS und Schweizer Modell siehe Artikel 45 Abs 1
Zitat
Ausländische Führerausweise können nach den gleichen Bestimmungen aberkannt werden, die für den Entzug des schweizerischen Führerausweises gelten. Sie sind ausserdem auf unbestimmte Zeit abzuerkennen, wenn sie in Umgehung der schweizerischen oder ausländischen Zuständigkeitsbestimmungen im Ausland erworben worden sind.
Zitat
Aberkennungen, die wegen Umgehung der schweizerischen oder ausländischen Zuständigkeitsbestimmungen verfügt wurden, erlöschen, wenn der Inhaber nachweist, dass er seither:

a. während mindestens drei Monaten Wohnsitz in dem Staat begründet hat, der den aberkannten Ausweis ausgestellt hat; oder
b. einen gültigen Ausweis im neuen Wohnsitzstaat erworben hat
Was nicht rauszufinden war ob das auch gilt wenn in der CH kein Wohnsitz besteht. Der 1. Artikel sieht aber so aus als ob das auch für Touris gilt. Wie gesagt berufen auf EuGH Urteile ist da recht nutzlos. Wenn es sowas ähnliches wie die IntKfZVO auch dort gibt könnte durchaus FoFE vorliegen. Aber das ist Spekulation wie ich freiweg zugebe.

mfg
darkstar


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Rolrick
Beitrag 05.02.2007, 21:38
Beitrag #12


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PS:

Sowas kann natürlich auch vorkommen.
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Stini
Beitrag 06.02.2007, 10:22
Beitrag #13


Neuling
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Erstmal DANKE an euch alle !!

Ist wirklich interessant.
Denke, da wird sich meine
Rechtsanwältin drüber freuen.
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Stini
Beitrag 06.02.2007, 16:23
Beitrag #14


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@ rolrick wavey.gif

Nach meinen Recherchen ist das mit dem Jahr in der CZ für
Dich ausschlaggebend, hattest Du einen Ordentlich Wohnsitz
dort so lange? Was mich betrifft greift diese 3 Monats-Regel.
Aber eigentlich gehts da immer nur ums Umschreiben..... ????
Sonst würde ich nicht verstehen, warum se Dich haben fahren lassen.
Aus allen Artikeln geht auf jeden Fall in keinster Weise
hervor, wie die CH mit mir umzugehen hat.
Werde da einen Präsidenzfall draus machen, mit jeglichen Geschützen
die mir zur Verfügung stehen. ranting.gif ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Bis dahin seid lieb gerüßt
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darkstar
Beitrag 06.02.2007, 16:33
Beitrag #15


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Zitat (Stini @ 06.02.2007, 16:23) *
Aber eigentlich gehts da immer nur ums Umschreiben..... ????
Nein die Umschreibung wird explizit in Artikel 44 behandelt, der Rest handelt von der Anerkennung ausländischer FS, wie bei uns IntKfZVO.
Zitat (Stini @ 06.02.2007, 16:23) *
Aus allen Artikeln geht auf jeden Fall in keinster Weise hervor, wie die CH mit mir umzugehen hat.
Steht doch da....
Zitat
Ausländische Führerausweise, die der Führer unter Umgehung der Bestimmungen dieser Verordnung über den Erwerb des schweizerischen Führerausweises oder der in seinem Wohnsitzstaat geltenden Zuständigkeitsbestimmungen erworben hat, dürfen in der Schweiz nicht verwendet werden.
Der Nachweis der Umgehung fällt naturgemäß schwer, aber wenn dort steht das er nicht verwendet werden darf, dann kann bei Verwendung FoFE vorliegen. EU-Recht gilt in der Schweiz nicht!!

Trotzdem glaube ich nicht das es zu einer Verurteilung kommt.

mfg
darkstar


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Stini
Beitrag 06.02.2007, 16:41
Beitrag #16


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Wenn es nicht zu einer Verurteilung kommt,
würde ich mein Geld wieder bekommen.
Da ich in Brd keinerlei Auflagen habe, bin ich mir
nicht sicher, ob ich nun div. Bestimmungen umgangen
habe die hier gelten.
Sicher ist dies eine Auslegungssache. Bin echt gespannt,
was dabei rauskommt.
Habe heute sichergestellt, daß ich das Urteil zugestellt bekomme.
Dann hoffe ich, daß meine RV dafür eintritt.

Grüße
stini
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Stini
Beitrag 06.02.2007, 22:26
Beitrag #17


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in ein paar tagen wissen wir mehr...
sollten sie mich nicht verurteilen,haben wir ein präsidendzfall !!!
werde alles veröffentlichen, was weiter passiert !!!

drückt mir die daumen ! u allen denen auf dies zukommt !

wenn´s was gibt, hier , bin hin und her gerissen.

Bis dann, geh jetz in den Kampf mit den Eidgenossen !!!

Danke für die Info´s

Bis bald
Euer Stini
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Perplex
Beitrag 14.02.2007, 13:54
Beitrag #18


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Merkwürdig, aber scheinbar haben sich die Bestimmungen im letzten halben Jahr geändert,
was hier nachzulesen ist:
Übereinkommen über den Strassenverkehr (Stand: 16. Mai 2006)
Die neue Gesetzgenung hier ist vom 16. Januar 2007. Damit scheint Deutschland erfolgreich in der Schweiz interveniert zu haben, um den so genannten "Führerscheintouristen" auch im Ausland das Leben schwer zu machen.

Damals hatte ich zu diesem Thema extra einen Thread aufgemacht: CZ-Führerschein in der Schweiz ungültig?
Außerdem gab es hier noch ein ähnliches Thema: Als Deutscher Führerschein in der Schweiz


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Andreas
Beitrag 14.02.2007, 14:32
Beitrag #19


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Zitat (Thommy Bumm @ 14.02.2007, 13:54) *
Damit scheint Deutschland erfolgreich in der Schweiz interveniert zu haben, um den so genannten "Führerscheintouristen" auch im Ausland das Leben schwer zu machen.


Du scheinst wirklich unter Verfolgungswahn zu leiden, du meinst doch nicht das die Schweiz auf Hinweisen aus D ihre Gesetze ändert?? blink.gif


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Stini
Beitrag 15.03.2007, 12:29
Beitrag #20


Neuling
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think.gif Hallo Zusammen, wavey.gif

es ist heute das Urteil der Schweiz bei mir eingegangen:

Der Polizeirichter hat in Anwendung von Art.95 Ziff.2 SVG und der
Art. 42 Abs.1 und 4 sowie 44 Abs.1 StGB verfügt:

1. Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu Fr. 50,- --> Fr. 950,-
2. Verfahrenkosten Staatsgebühr: Fr. 190,- Auslagen: Fr 110,-

Gesamt : 1250,- Fränkli

Nach Art. 16c Abs.1 SVG sowie Art. 33 und 45 VZV
zudem eine Verfügung der Aberkennung des Fahrausweises ---> Fr 250,-

Also genau das was ich hinterlegen mußte, cool wie die rechnen können.

1500,- Fränkli

OK, an alle die einen CZ oder Polnischen FS haben, es ist euch untersagt
in der Schweiz und Lichtenstein zu fahren solltet Ihr Ihn ähnlich gemacht haben
wie ich...
Morgen bin ich bei meiner Anwältin,
Werde Euch aufm laufenden halten !

Seit alle gegrüßt Stini

wavey.gif wavey.gif wavey.gif wavey.gif wavey.gif wavey.gif
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Bayer
Beitrag 15.03.2007, 17:30
Beitrag #21


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Vielleicht solltest Du oder Deine Anwältin sich mal mit der tschechischen Botschaft in Bern in Verbindung setzen. Botschaft der tschechischen Republik in Bern
Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß die Tschechen nicht gerade begeistert sind wenn ihre Führerscheine in der Schweiz nicht anerkannt werden.
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Andreas
Beitrag 15.03.2007, 17:32
Beitrag #22


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Zitat (Bayer @ 15.03.2007, 17:30) *
Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß die Tschechen nicht gerade begeistert sind wenn ihre Führerscheine in der Schweiz nicht anerkannt werden.


...und ich kann mir duchaus vorstellen, dass das die Schweizer Behörden recht wenig interessiert. wink.gif


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Stini
Beitrag 15.03.2007, 18:14
Beitrag #23


Neuling
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is ne idee !!!!
Danke !
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darkstar
Beitrag 15.03.2007, 18:21
Beitrag #24


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Hätte ich nicht zwingend angenommen das es zu einer Verurteilung kommt. Aber die von mir genannten §§ stimmen. whistling.gif smile.gif
Glaube aber auch nicht das es die Schweizer viel kratzt zumal die Gesetze erst vor kurzem geändert/aktualisiert wurden.

mfg
darkstar


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Stini
Beitrag 15.03.2007, 18:27
Beitrag #25


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Hut ab Dark Star !!!

Hattest recht, aber aufgeben heißt verloren, ohne dein Wissen wärs nicht soweit,

Ich ziehs durch !!!! meine Anwältin is gut auch eu recht mit jedem tipp etwas mehr....

DANKE an ALLE !!!!
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darkstar
Beitrag 15.03.2007, 18:32
Beitrag #26


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Zitat (Stini @ 15.03.2007, 18:27) *
Ich ziehs durch !!!! meine Anwältin is gut auch eu recht mit jedem tipp etwas mehr....
Dummerweise ist die Schweiz ja nicht in der EU. Da kann es sein das du kurz abgebürstet wirst es sei denn es existieren noch irgendwelche bilateralen Verträge. Poste mal wies weitergeht. wavey.gif

mfg
darkstar


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Stini
Beitrag 15.03.2007, 18:33
Beitrag #27


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Zitat (darkstar @ 15.03.2007, 18:21) *
Hätte ich nicht zwingend angenommen das es zu einer Verurteilung kommt. Aber die von mir genannten §§ stimmen. whistling.gif smile.gif
Glaube aber auch nicht das es die Schweizer viel kratzt zumal die Gesetze erst vor kurzem geändert/aktualisiert wurden.

mfg
darkstar


PS @darkstar

Alle Gesetze berufen sich auf die 70 er
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Stini
Beitrag 15.03.2007, 18:46
Beitrag #28


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Und es gibt einen unterschied:

BRD oder EU --> altes Recht bleibt bestehen
Schweiz ----> tag der Verurteilung

Heißes Eisen

wenn ich auch die scheiße fressen muß, ohne kampf kein mampf
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Jens
Beitrag 15.03.2007, 21:08
Beitrag #29


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Zitat (Stini @ 15.03.2007, 12:29) *
cool wie die rechnen können
cool wie schlecht die rechnen können
Zitat (Stini @ 15.03.2007, 12:29) *
Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu Fr. 50,-
ergibt 750 SFr.

Also schuldet die Schweiz dir noch 200 SFr.


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highlight
Beitrag 16.03.2007, 00:16
Beitrag #30


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Ich drück dir jedenfalls die Daumen !

Jeder deutsche Bürger könnte aus Kostengründen seinen FS in Polen oder in Tschechien gemacht haben....

Interessiert mich wirklich...wollte auch in der Schweiz arbeiten ...klärt mich mal auf !
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Perplex
Beitrag 16.03.2007, 04:07
Beitrag #31


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@Stini
Ich denke, dass das Abkommen
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und
ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
über Schweizer Nationalrecht steht, falls es da Widersprüche gibt. huh.gif
Da heißt es unter anderem in Artikel 9:
Zitat (Art. 9 Diplome @ Zeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise)
Um den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz den Zugang zu unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten und deren Ausübung sowie die Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern, treffen die Vertragsparteien gemäss Anhang III die erforderlichen Massnahmen zur gegenseitigen Anerkennung der Diplome, Zeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise und zur Koordinierung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zugang zu unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten und deren Ausübung sowie die Erbringung von Dienstleistungen.
Ich denke, dass der gültige CZ-Führerschein solch ein Befähigungsnachweis ist. Wenn es jetzt aber diese Verträge zwischen der Schweiz & der EU gibt, dann wäre wiederum der EuGH in der letzten Instanz zuständig, wenn es um die Umsetzungsprobleme dieser Verträge geht. Die Schweiz steht schließlich nicht außerhalb aller bilateralen Rechtsordnungen.


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Andreas
Beitrag 16.03.2007, 07:13
Beitrag #32


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Zitat (Perplex @ 16.03.2007, 04:07) *
Wenn es jetzt aber diese Verträge zwischen der Schweiz & der EU gibt, dann wäre wiederum der EuGH in der letzten Instanz zuständig, wenn es um die Umsetzungsprobleme dieser Verträge geht.


Da liegst du aber völlig daneben, die Schweiz wird es einen Kehricht interessieren, was der EuGH beschließt.

Im übrigen geht es in dem von dir zitierten § 9 um den Zugang zu unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten und deren Ausübung sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Das hat mit der Anerkennung von Führerscheinen wenig zu tun. Hier geht es um die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.


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Stini
Beitrag 16.03.2007, 08:51
Beitrag #33


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Hallo zusammen wavey.gif

Danke an Perplex, mit jedem Art. gibt es mehr möglichkeiten
den Hebel anzusetzen. Es sind immer die kleinen Dinge einen
Richter unter Druck zu setzen, auch die müßen Argumentieren!

Das mit dem cool rechnen war ironisch aber Danke!

Seit alle gegrüßt
Stini
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Stini
Beitrag 04.04.2007, 16:20
Beitrag #34


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smile.gif Hallo Zusammen wavey.gif Neuigkeiten

habe zwischenzeitlich einen CH Rechtsanwalt, soeben mit Ihm telefoniert.
Nach Dessen Einschätzung habe ich gute Aussichten,
daß die CH meinen FS anerkennen wird.
Er wird gegen den Strafbefehl, Strafmaß sowie die Aberkennung angehen...

An alle liebe Grüße
Stini

smile.gif smile.gif cool.gif wavey.gif
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Stini
Beitrag 27.04.2007, 11:56
Beitrag #35


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wavey.gif wavey.gif wavey.gif

Mal wieder was neues,

Mein RA in der CH hat Rekurs (Einspruch) eingelegt und dadurch,
bis es zu einem endgültigen Urteil kommt, erwirkt, daß
die Aberkennung meines FS in der CH nicht mehr gültig ist.
Ich darf in der CH vorerst wieder fahren !!! smile.gif smile.gif smile.gif smile.gif smile.gif

Seit gegrüßt
Stini
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