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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28494 ![]() |
würde mich sehr über Hilfe bei dem folgenden Thema freuen: - bei der Komplettabnahme nach § 21 durch den TÜV hat dieser u.a. bemängelt daß mein schöner Traktor Baujahr 1955 keine "Funktion des Abblendlichtes" hat. Der Traktor ist ausgestattet mit "normalen" Scheinwerfern die über eine Standlichtlame und eine Schwarzpunktlampe verfügen. Fernlicht hat er nicht. Weder Kabel, noch Schalter noch Kontrollleuchte geschweige denn eine Lampe die die Bezeichnung Fernlicht verdient. Im Bekanntenkreis ist diese Art der Beleuchtung an Traktoren üblich und wurde auch durch die Dekra oder den TÜV im Rahmen einer normalen HU abgenommen. Würde mich freuen einen entsprechenden Gesetztestext oder einen Hinweis auf diesen zu erhalten. Gruß Landei |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
§ 50 StVZO spricht in Absatz 2 Satz 1 von Scheinwerfern, ohne diese näher zu definieren. Die Begriffe Abblend- und Fernlicht tauchen außer in der Überschrift erst in den weiteren Ausführungen auf, in denen es um die Anbringung, Schaltung usw. geht. Zur Blendung sind in Abs. 6 Satz 2 Ausführungen zu finden. Eine Vorschrift, dass sowohl Fern- als auch Abblendlicht vorhanden sein müssen, kann ich der Formulierung des § 50 StVZO nicht entnehmen. Daraus ergibt sich nach meinem Dafürhalten, dass Scheinwerfer, die die Erfordernisse im Hinblick auf paarweise Anbringung, Anbauhöhe und Blendwirkung erfüllen, ausreichen sollten.
![]() Ich gehe davon aus, dass an dem Traktor noch die ehemaligen Originalscheinwerfer oder solche, die diesen entsprechen, montiert sind. Du solltest den Prüfer fragen, was er unter "Funktion des Abblendlichts" versteht und warum die an Deinem Traktor angebrachten Scheinwerfer dieses Erfordernis nicht erfüllen. Fehlendes asymmetrisches Abblendlicht kann es doch wohl nicht sein, da es dies 1955 noch gar nicht gegeben hat. |
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Beitrag
#3
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28494 ![]() |
Vielen Dank für die Antwort. Hoffentlich sieht das meine TÜV Prüfer genauso. Wir werden mal mit zwei Traktoren da aufschlagen.... einer der vor zwei Wochen TÜV an der gleichen Dienststelle erhalten hat und meiner sowie dem Ausdruck der Paragraphen....
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Dann informier uns bitte, wie´s ausgegangen ist.
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 13.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28494 ![]() |
Hallo und Danke,
der Traktor hat TÜV. Der genannte Pragraph hat nach telefonischer Vorabauskunft beim TÜV geholfen. Zitat TÜV Prüfer: "wichtig ist daß Sie keinen Blenden und was sehen wenn es dunkel ist". Fazit "meines" TÜV Besuches: Abblendlicht und Standlicht muß vorhanden sein, Fernlicht ist kein Muß und es darf niemand geblendet werden. Nochmal Danke Gruß Klaus |
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Gast_Mabuse_* |
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Beitrag
#6
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Guests ![]() |
Wollte sich wohl mal einer wichtig machen
![]() *** ***Netiquettenverstoß gelöscht Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 02.03.2007, 22:47 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 18.04.2025 - 19:46 |