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> Führerschein Praktische durchgefallen, sollte prüfer nicht länger warten ?
kamillokum
Beitrag 18.02.2007, 20:15
Beitrag #1


Neuling


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Führerschein praktische Prüfung in 5 min durchgefallen, sollte der prüfer nicht lange warten ?

Hallo,
Ok, ich gebe zu, ich war wirklich nervös, ich habe einen fehler gemacht crybaby.gif und als ich auf die Autobahn fuhr und mich eingeordnete , habe ich einen 60 km limit schild nicht gesehen, weil ich auf mein spiegel auf andere autos guckte und habe 80 gefahren. Prüfer sagte durchgefallen ( mein erster fehler 5.min der Prüfung), ich war schokiert weil ich seit langem führerschein habe und nur umschreiben lassen wollte.
Danach habe ich "die richtlinien für die prüfung der bewerber um ein erlaubnis zum führen von kfz" gefunden.
In den richtlinien für praktische prüfung steht aber "nicht angepasste geschwindigkeit" führt zum nicht bestehen , wenn es häufung oder wiederholung ist.
Die frage ist einfach soll ich mir die mühe machen um eine beschwerde zu machen, oder einfach es lassen. Ich habe das gefühl dass es unfair war. Ich habe zu schnell gefahren keine frage, aber ob der prüfer recht hatte so schnell zu beenden, das ist meine frage.
Danke für eure Interesse.
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Petra
Beitrag 18.02.2007, 20:27
Beitrag #2


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Zitat (kamillokum @ 18.02.2007, 20:15) *
Prüfer sagte durchgefallen, ich war schokiert weil ich seit langem führerschein habe und nur umschreiben lassen wollte.

Das kann durchaus der Grund sein.
Ich war auch mächtig baff, als ich heute von meinem FL hörte: "Dem Erweiterer werden weit weniger Unsicherheiten bei der PP verziehen, als dem Ersterwerber (wenigstens in den Fällen, bei denen das Bestehen, oder eben Nichtbestehen im Ermessen des AAP liegt).
Nach einem "darüber Nachdenken" kann ich aber die Logik dazu nicht leugnen. Man ist halt ein "alter Hase" im Straßenverkehr, dem anderes abverlangt werden kann........ Auch wenn es um eine Umschreibung geht.


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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Andreas
Beitrag 18.02.2007, 20:29
Beitrag #3


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Zitat (kamillokum @ 18.02.2007, 20:15) *
In den richtlinien für praktische prüfung steht aber "nicht angepasste geschwindigkeit" führt zum nicht bestehen , wenn es häufung oder wiederholung ist.


Du verwechselst da etwas. Nicht angepasste Geschwindigkeit bedeutet, wenn du z. B. mit quietschenden Reifen um eine Kurve fährst die nicht mit einer bestimmten Geschwindigkeit beschränkt ist. Du warst dann zu schnell für die Kurve = nicht angepaßt.

Du hast allerdings in der Prüfung die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 20 km/h überschritten, das hat mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit nichts zu tun. Daher ist dein Durchfallen sicher gerechtfertigt.


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Uwe W
Beitrag 18.02.2007, 20:41
Beitrag #4


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Zitat (Andreas @ 18.02.2007, 20:29) *
Nicht angepasste Geschwindigkeit bedeutet, wenn du z. B. mit quietschenden Reifen um eine Kurve fährst die nicht mit einer bestimmten Geschwindigkeit beschränkt ist.

Nicht angepasst kann auch bedeuten, dass Du auf einer innerörtlichen Vorfahrtstraße nur 35 statt der erlaubten 50 fährst oder mit 70 auf einer geraden Landstraße dahergondelst: also alles, was nicht explizit verboten ist (höchstens als verkehrsbehinderndes zu langsam fahren), aber eine gewisse Unsicherheit erkennen lässt.

Hier wird dem Prüfling eine Unsicherheit verziehen, mehrere führen aber zum Nichtbestehen der Prüfung.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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kamillokum
Beitrag 18.02.2007, 20:44
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (Andreas @ 18.02.2007, 20:29) *
Du verwechselst da etwas. Nicht angepasste Geschwindigkeit bedeutet, wenn du z. B. mit quietschenden Reifen um eine Kurve fährst die nicht mit einer bestimmten Geschwindigkeit beschränkt ist. Du warst dann zu schnell für die Kurve = nicht angepaßt.

Du hast allerdings in der Prüfung die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 20 km/h überschritten, das hat mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit nichts zu tun. Daher ist dein Durchfallen sicher gerechtfertigt.


Das habe ich mir auch gedacht aber an meinem Prüfprotokoll, was der Prüfer gegeben hat gibt es 2 kreuze. Nich angepasste geschwindigkeit (autobahn 80) und nichtbeachten von verkehrzeichen.
Natürlich ich habe das schild nicht gesehen, darum 80 gefahren.
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posman
Beitrag 19.02.2007, 00:23
Beitrag #6


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Das Ergebnis ist hart aber berechtigt.
Die kurze Prüfungsdauer ist etwas ungeschickt für eine abschließende Beurteilung. sad.gif


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man lernt doch nie aus

Gruß
posman
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 19.02.2007, 08:41
Beitrag #7





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Hier könnte man u.U. damit argumentieren, dass durch die Nichtbeachtung des Vorschriftzeichens eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die stark überschrittene Geschwindigkeit gegeben war. Dies führt nach Ziffer 5.17.2.1. zum sofortigen Nichtbestehen der Prüfung.
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Hornblower
Beitrag 19.02.2007, 09:54
Beitrag #8


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Nicht ganz topic blushing.gif , aber irgendwie erinnert mich die Diskussion an die Anekdote:

Zitat
Prof.: "Was ist Agio?"
Student: "Weiß ich nicht."
Prof.: "OK, durchgefallen!"
Student: "Ich habe aber Anspruch auf drei Fragen in der mündlichen Prüfung!"
Prof.: "Klar... Was ist Disagio?"
Student: "..."
Prof.: "...und was ist der Unterschied zwischen Agio und Disagio?"
Student: "..."
Prof.: "...durchgefallen!"



shutup.gif


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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Sapperlott
Beitrag 19.02.2007, 11:28
Beitrag #9


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Zitat (Petra @ 18.02.2007, 20:27) *
Zitat (kamillokum @ 18.02.2007, 20:15) *
Prüfer sagte durchgefallen, ich war schokiert weil ich seit langem führerschein habe und nur umschreiben lassen wollte.

Ich war auch mächtig baff, als ich heute von meinem FL hörte: "Dem Erweiterer werden weit weniger Unsicherheiten bei der PP verziehen, als dem Ersterwerber (wenigstens in den Fällen, bei denen das Bestehen, oder eben Nichtbestehen im Ermessen des AAP liegt).



@kamillokum
Würdest du uns bitte alles kundtun, was auf deinem Prüfungsprotokoll steht? Prüfungsrichtlinie Ziff. 5.17.2.1, Zitat: "Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden bei...Nichtbeachten anderer Vorschriften, mit der Folge einer möglichen Gefährdung". crybaby.gif

@ Petra
Diese These ist unhaltbar und ganz sicher durch nichts zu belegen, oder hast du irgendwelche Anhaltspunkte parat?

Übrigens: Der TE ist kein Erweiterer, sondern Umschreiber. wavey.gif

mfG
Sapperlott


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Es grüßt, wie immer sehr freundlich,
Sapperlott

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Petra
Beitrag 19.02.2007, 11:41
Beitrag #10


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Zitat (Sapperlott @ 19.02.2007, 11:28) *
@ Petra
Diese These ist unhaltbar und ganz sicher durch nichts zu belegen, oder hast du irgendwelche Anhaltspunkte parat?
Übrigens: Der TE ist kein Erweiterer, sondern Umschreiber.

Dass der TE ein Umschreiber ist, ändert nichts daran, dass ihm Fahrerfahrung unterstellt werden kann.
Mein einziger Anhaltspunkt ist die Aussage eines FLs, dem ganz einfach glaube, wenn er die Situation ( nach über dreißigjähriger Berufserfahrung) so beschreibt.
Über diesbezügliche Erfahrungsberichte anderer FLs würde ich mich freuen. wavey.gif


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Sapperlott
Beitrag 19.02.2007, 12:19
Beitrag #11


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Zitat (Petra @ 19.02.2007, 11:41) *
Zitat (Sapperlott @ 19.02.2007, 11:28) *

@ Petra

Dass der TE ein Umschreiber ist, ändert nichts daran, dass ihm Fahrerfahrung unterstellt werden kann.


Dein Engagement in allen Ehren, aber das kann ein gefährlicher Trugschluß sein! thread.gif

Gruß
S.


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ts1
Beitrag 19.02.2007, 12:42
Beitrag #12


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Zitat (Petra @ 18.02.2007, 20:27) *
Ich war auch mächtig baff, als ich heute von meinem FL hörte: "Dem Erweiterer werden weit weniger Unsicherheiten bei der PP verziehen, als dem Ersterwerber (wenigstens in den Fällen, bei denen das Bestehen, oder eben Nichtbestehen im Ermessen des AAP liegt).
Nach einem "darüber Nachdenken" kann ich aber die Logik dazu nicht leugnen. Man ist halt ein "alter Hase" im Straßenverkehr, dem anderes abverlangt werden kann........ Auch wenn es um eine Umschreibung geht.
Da in Deutschland auch der kleinste Furz gesetzlich geregelt ist, müßte sich für diese Ungleichbehandlung doch auch ein § finden lassen?
Im übrigen glaube ich das nicht so ganz. Ich habe meine Klasse A nach dem 40.Lebensjahr gemacht. Aber ein Mike Doohan war ich nicht, bin ich nicht und werde es wohl niemals sein. Ich habe kleine Fehler gemacht und Unsicherheiten gezeigt. Der Prüfer fand es trotzdem "ganz ordentlich".


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MfG Thomas
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sonhol
Beitrag 19.02.2007, 13:12
Beitrag #13


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Die (erzählte) Erfahrung von Petra kann ich nur unterstützen, nachvollziehen und für richtig erachten weil dem Prüflings sehr wohl Erfahrung unterstellt werden kann.
Er ist daher nicht mit einer "Ersterteilung" zu vergleichen. Wobei in so einem Fall bei einer "Ersterteilung" wohl auch das "Game over" gekommen wäre.

Der Prüfling hat schon eine PP bestanden (wenn auch, wie ich vermute, in der Türkei), er durfte ein halbes Jahr hier fahren (was er wohl auch gemacht hat) und es kann nicht Aufgabe des aaP sein, die km-Leistung des Prüflings zu erfragen.
In den PR heisst es auch "... Kurzfristige unwesendliche Überschreitungen sollen unbeanstandet bleiben".
Das 20 km/h nicht unwesendlich sind, steht ausser Frage. Das es zum sofortigen n.b. reicht, dürfe auch nachvollziehbar sein, da ja ansonsten jeder Prüfling wenigstens einmal die Möglichkeit hätte, mit z.b. 50 km/h über Limit zu fahren wenn man hier auf die "Wiederholung" oder "Häufung" warten würde, damit trifft der Punkt "andere Vorschriftszeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung" zu.

Ob der Fehler in der 5 oder 45 Minute passiert ist, ist unwesendlich.

holger


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ts1
Beitrag 19.02.2007, 13:34
Beitrag #14


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Zitat (sonhol @ 19.02.2007, 13:12) *
Die (erzählte) Erfahrung von Petra kann ich nur unterstützen, nachvollziehen und für richtig erachten weil dem Prüflings sehr wohl Erfahrung unterstellt werden kann.
Dann würde ich es für richtig erachten, Frauen beim einparken ein paar Bumser zu erlauben oder diesen Aspekt gar nicht erst zu prüfen. tongue.gif
Wo ist denn die §§-Grundlage für die Ungleichbehandlung?


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MfG Thomas
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sonhol
Beitrag 19.02.2007, 14:02
Beitrag #15


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Zitat (ts1 @ 19.02.2007, 13:34) *
Zitat (sonhol @ 19.02.2007, 13:12) *
Die (erzählte) Erfahrung von Petra kann ich nur unterstützen, nachvollziehen und für richtig erachten weil dem Prüflings sehr wohl Erfahrung unterstellt werden kann.
Dann würde ich es für richtig erachten, Frauen beim einparken ein paar Bumser zu erlauben oder diesen Aspekt gar nicht erst zu prüfen. tongue.gif
Wo ist denn die §§-Grundlage für die Ungleichbehandlung?



Ich sehe da keine Ungleichbehandlung. Der TE hat einen Führerschein, daher kann ich auch mehr von ihm erwarten.
Als Beispiel: Ein "normaler" Autofahrer und ein RetSan kommen zu einer Unfallstelle, von wem erwartest du die bessere Leistung?

Mal eine Frage zu Deiner A Prüfung. Ging es hauptsächlich durch "die Stadt" oder mehr "Überland" ?

holger


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ts1
Beitrag 19.02.2007, 14:21
Beitrag #16


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Zitat (sonhol @ 19.02.2007, 14:02) *
Ich sehe da keine Ungleichbehandlung. Der TE hat einen Führerschein, daher kann ich auch mehr von ihm erwarten.
In welchen §§ steht das?
Auch die amtlichen Bußgeldkataloge und Rechtsprechung etc. machen da keinen Unterschied.
Dabei läge doch eine große Versuchung darin, von einem routinierten Fahrer ein höheres Bußgeld bzw. eine noch buchstabengetreuere Einhaltung der Verkehrsregeln zu verlangen!?
Zitat
Als Beispiel: Ein "normaler" Autofahrer und ein RetSan kommen zu einer Unfallstelle, von wem erwartest du die bessere Leistung?
Auch dem Rettungssanitäter reicht der Crashkurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" für den Führerschein. Ein Prof. Dr. Dr. med. muß dafür keine neue Dissertation schreiben, obwohl man es ihm aufgrund seiner Fähigkeiten wohl zutrauen könnte.
Zitat
Mal eine Frage zu Deiner A Prüfung. Ging es hauptsächlich durch "die Stadt" oder mehr "Überland" ?
Sehr ausgeglichen würde ich sagen.
Zumindest wenn man die Grundfahraufgaben (mit dem zeitintensiven Verscheuchen anderer übender VT und dem Hütchen aufbauen) keiner der beiden Kategorien zurechnet. Die waren streng genommen außerorts.


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Petra
Beitrag 19.02.2007, 14:22
Beitrag #17


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Zitat (ts1 @ 19.02.2007, 13:34) *
Frauen beim einparken ein paar Bumser zu erlauben oder diesen Aspekt gar nicht erst zu prüfen. tongue.gif

Niemand darf wegen seines Geschlechtes...........usw........ bevorzugt oder benachteidigt werden. Deshalb haben wir Frauen uns zu beweisen wie ihr Männer auch. Und schaffen es auch tongue.gif

Zitat
Wo ist denn die §§-Grundlage für die Ungleichbehandlung?

Es gibt Dinge, die lehrt das Leben.
Ich habe nie von Prüfungspunkten gesprochen, die zwangsläufig zum Nichtbestehen geführt hätten. Es gibt aber noch den Faktor "Gesamteindruck" der eben einen gewissen Ermessensspielraum zulässt.
Auch meine A-Prüfung war nicht unbedingt eine Glanzvorstellung und meinen "Hütchenspielen" mangelte es sicher auch an einer gewissen Eleganz. blushing.gif (Soviel zu dem Thema, dass auch eine Prüfungsfahrt nicht 100% sein muss).
Aber hätte ich es mir zB erlaubt die vorausschauende Fahrweise zu vernachlässigen, dann wäre ich sicher eher durchgeknallt als ein Frischling auf der Straße.
Das sind nämlich Dinge für die ich schon lange (mit dem Auto) hätte üben können.
Und das sehe ich einfach als gerecht an.


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sonhol
Beitrag 19.02.2007, 15:14
Beitrag #18


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Es war nicht die Frage nach den Voraussetzungen für den Führerschein, sondern um die Hilfeleistung beim Unfall.
Von einem Arzt oder RetSan wird mehr erwartet und verlangt als von einen Laienhelfer, für den der Griff zum Handy schon ausreichend sein kann.


Also mehr a.g.O.
Einen Unterschiede zwischen einer A (Erweiterungsprüfung von B) und A1 (16 Jahre, Ersterteilung) gibt es lt. PR nicht. Trotzdem gestaltet sie sich (meistens) anders.
Bei A1 wird mehr i.g.O gefahren, bei A mehr a.g.O., weil der aaP davon ausgeht, dass der Prüfling sich mit den Verkehrsregeln auskennt, es schon mal erfolgreich nachgewiesen hat. Darum prüft er mehr a.g.O. wo ein Moped eben mehr hingehört.
Es steht nicht alles in den PR, es gibt auch da sowas wie "Lebenserfahrung" bei den aaP, die er in die Beurteilung einfliessen lässt.
Das ist auch gut so, den wie sollte er sonst z.B. den unterschiedlichen "Prüfungsstress" bei den einzelnen Prüflingen bewerten und berücksichtigen können?
Und ja, es werden (häufig) bei den Mädels andere Kriterien bei der Parklücke angelegt als bei den Jungs.
Und ja, ein älterer Klasse A Fahrer wird anders geprüft als ein 18- jähriger "Hans Dampf". Bei dem Älteren geht man davon aus, dass er seine "Sturm- und Drangzeit" hinter sich und genug Hirn im Kopf hat, um sich z.B. nicht selber zu überschätzen.


holger


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posman
Beitrag 19.02.2007, 15:25
Beitrag #19


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@sonhol,

ist das dann noch gerecht? ranting.gif

Ein aaP hat mal gesagt : "Ich prüfe mit wohlwollender Gleichgültigkeit."

Und ich denke es war manchmal ein hartes aber gerechtes Urteil zu Lasten der Kandidaten aber zu Gunsten unser aller Sicherheit.

Und sollte das nicht unser aller Bestreben und Auftrag sein?


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sonhol
Beitrag 19.02.2007, 16:26
Beitrag #20


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Damit wären wir dann bei der schweren Frage: " Was ist gerecht" ?

Ich meine ein aaP kann nicht gerecht prüfen, er kann sich nur darum bemühen.
Allerdings mit (geringfügigen) Unterschieden in der Bewertung der einzelnen Prüflinge (die ihm auch zugestanden wird, jedenfalls von mir).
So als kleines Beispiel.
Es gibt aaP, die fahren morgens von 09:00 Uhr bis um 12:00 Uhr die gleiche Strecke, weil sie die gleichen Voraussetzungen für alle Prüflinge haben wollen.
Nur der Verkehr ist um 12:00 Uhr ein ganz anderer als morgens um 09:00 Uhr.
Da würde die Ungerechtigkeit ja schon anfangen wenn der aaP diesen Unterschied nicht berücksichtigt.
Mir persönlich sind "ältere" aaP lieber die auch auf ihren "Bauch/Lebenserfahrung" hören, als die jungen aaP, die nur in den §§ und Vorschriften leben.


Deinen letzten Satz kann ich nur voll unterstreichen.

holger


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Bernhard1
Beitrag 19.02.2007, 17:05
Beitrag #21


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Was soll daran ungerecht sein? In Grenzfällen kann der Prüfer doch dem Neuling zugute halten, daß allein das Bedienen des Fahrzeugs einen erheblichen Teil von dessen Aufmerksamkeit beansprucht. Ein Fahrer mit Fahrpraxis kann sich dagegen voll auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren. Vielleicht entscheidet er im Gegenzug beim Fahrer mit Fahrpraxis in manchen Grenzfällen zu dessen Gunsten, wo ein Fahranfänger durchfallen würde. Wir alle wissen, daß man im Laufe der Jahre nicht alles fahrschulmäßig macht ....
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ts1
Beitrag 19.02.2007, 17:49
Beitrag #22


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Zitat (Bernhard1 @ 19.02.2007, 17:05) *
Was soll daran ungerecht sein? In Grenzfällen kann der Prüfer doch dem Neuling zugute halten, daß allein das Bedienen des Fahrzeugs einen erheblichen Teil von dessen Aufmerksamkeit beansprucht. Ein Fahrer mit Fahrpraxis kann sich dagegen voll auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren.
Wieso sollte mir als (einigermaßen) erfahrener Autofahrer das Bedienen eines Motorrades in Fleisch und Blut übergegangen sein?

Überspitzt: Ganz im Gegenteil könnte ich verlangen, daß man im fortgeschrittenen Alter langsamer lernt und der Prüfer Verständnis dafür zeigen sollte, daß ich auf Hände und Füße schaue und nicht auf den Verkehr. Als Opa nehme ich StVO §3 (2a) in Anspruch. tongue.gif


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Bernhard1
Beitrag 19.02.2007, 17:58
Beitrag #23


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Autofahrer --> Motorrad ist natürlich was anderes. Aber wenn jemand z.B. jemand von C1 nach C oder A1 nach A upgraded - wenn ich einen 7,5-Tonner-Möbeltransporter perfekt behersche, fahr ich im Nu jeden Baustellenkipper ohne Probleme. Wenn ich aber vorher nur PKWs gefahren bin, schaut es anders aus.
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kamillokum
Beitrag 19.02.2007, 18:01
Beitrag #24


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Zitat (Sapperlott @ 19.02.2007, 11:28) *
@kamillokum
Würdest du uns bitte alles kundtun, was auf deinem Prüfungsprotokoll steht? Prüfungsrichtlinie Ziff. 5.17.2.1, Zitat: "Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden bei...Nichtbeachten anderer Vorschriften, mit der Folge einer möglichen Gefährdung". crybaby.gif

mfG
Sapperlott


Hi an alle,
Auf meinem Prüfprotokoll steht 2 sachen.
8. Nichtbeachten von Verkehrzeichen
10. Nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit
Es steht nichts was unter dem Artikel nummer 5.17.2.1 steht.
Ich würde gerne einige links für diese dokumente geben aber ich denke es wäre werbung und ist auch nicht schwer zu finden.

Ich wäre vielleicht auch durchgefallen, wenn er mit mir noch 1o min gefahren hätte, aber er hat nicht. Er sprach nur von seinem Feierabend um 1 uhr und es war 12:30 als er in das auto stieg. Ich verstehe dass 20 km/h zu viel war, aber ich kann mir diesen gedanken nicht los werden, dass er feierabend machen wollte und ich ihm eine gute chance gegeben habe. Vielleicht irre ich mich aber ich würde gerne ein prüfprotokoll sehen auf dem punktezahl zB von 100 steht und nicht nur 2 kreuze was jeder auf eine andere weise interpretieren kann.

Ob es eine Gefahrdung war, es war ein sonniger tag mit 3 streifen autobahn und wenige autos, die nicht langsamer als ich waren. Vielleicht es war gerecht aber ich denke trotzdem zu hart und nicht einfach nach der Richtlinien zu beurteilen. Man könnte toleranter sein und einfach gucken was ich beim nächsten mache, und ich denke die richtlinien meinen das auch.
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posman
Beitrag 20.02.2007, 15:14
Beitrag #25


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Zitat (posman @ 19.02.2007, 00:23) *
Das Ergebnis ist hart aber berechtigt.
Die kurze Prüfungsdauer ist etwas ungeschickt für eine abschließende Beurteilung. sad.gif



Das ist es was ich gemeint hatte!


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man lernt doch nie aus

Gruß
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Beitrag 20.02.2007, 18:27
Beitrag #26


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Zitat (kamillokum @ 19.02.2007, 18:01) *
Zitat (Sapperlott @ 19.02.2007, 11:28) *

@kamillokum
Würdest du uns bitte alles kundtun, was auf deinem Prüfungsprotokoll steht?

Auf meinem Prüfprotokoll steht 2 sachen.
8. Nichtbeachten von Verkehrzeichen
10. Nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit

das erscheint mir aber jetzt doch etwas merkwürdig. rolleyes.gif Der aaSoP. hat für dein Fehlverhalten gleich Nr. 8 und Nr. 10 ins Feld geführt ?blink.gif Allmählich erscheint mir die Sache doch langsam in einem anderen Licht. think.gif

Hat sich denn dein Fahrlehrer hierzu auch schon geäußert. Er wird sich doch wohl da nicht ganz heraushalten wollen.


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posman
Beitrag 21.02.2007, 20:28
Beitrag #27


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Zwei Punkte im Protokoll anzuführen für einen Tatbestand ist auch bei uns durchaus üblich


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Gruß
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Christl
Beitrag 21.02.2007, 20:34
Beitrag #28


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Es würde natürlich auch ausreichen ein Protokollmit nur einem Punkt anzuführen.

Das Prüfprotokoll ist wirklich nur ein (einseitiges) Protokoll, das zur Erläuterung dienen soll. Es ist aber kein rechtlicher Nachweis für die Gründe des Nichtbestehens.

Wenn allerdings kein Protokoll, oder ein falsches Protokoll geführt wurde hätte man eine rechtliche Handhabe.

KfzPrüfRL Prüfungsrichtlinie Rechtsstand: 1.11.2006

Anlage 13
zur Prüfungsrichtlinie


Muster für Prüfprotokoll
Name: ...............Vorname: ...............Prakt. Prüfung am ...............Fahrerlaubnisklasse ...............

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,

Sie haben die praktische Prüfung leider nicht bestanden. Bei der Bewertung der Fehler konnte auch die Berücksichtigung Ihrer guten Leistungen keinen ausreichenden Ausgleich schaffen.

Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Fehler wollen wir ihnen zur Kenntnis geben:

1
Nichtbeachten von Rot oder Zeichen der Polizei


2
Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregelung


3
Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel


4
Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Fahrstreifen des Gegenverkehrs


5
Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen


6
Gefährdung oder Schädigung


7
Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen


8
Nichtbeachten von Verkehrszeichen


9
Mangelhafte Verkehrsbeobachtung - Anfahren - Aus- bzw. Einscheren - Abbiegen - Rückwärtsfahren


10
Nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit: - Autobahn - über Land - Stadt
zu hohe Geschwindigkeit an Haltestellen


11
Fehlerhaftes Abstandhalten


12
Unterlassene Bremsbereitschaft


13
Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots/des Fahrstreifens


14
Fehlerhaftes Abbiegen


15
Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen


16
Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung des Blinkers vor Fahrstreifenwechsel/Abbiegen/Ausscheren/Wiedereinordnen/Anfahren


17
Fehler beim Überholen/Überholt werden


18
Fehler bei der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise


19
Fehler bei der Fahrzeugbedienung


20
Fehler bei den Grundfahraufgaben


21
Fehler bei der Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten


22
Fehler beim Verbinden und Trennen von Fahrzeugen




Nicht bestanden sind:

Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten


Verbinden und Trennen von Fahrzeugen


Grundfahraufgaben und Prüfungsfahrt




Bemerkungen: .......

Zusammen mit Ihnen hoffen wir auf einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung bei der nächsten Prüfung.

Ihre Technische

Prüfstelle


Name des aaSoP in Druckbuchstaben



Unterschrift


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posman
Beitrag 21.02.2007, 22:59
Beitrag #29


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Zitat (Sapperlott @ 20.02.2007, 18:27) *
Zitat (kamillokum @ 19.02.2007, 18:01) *

Zitat (Sapperlott @ 19.02.2007, 11:28) *

@kamillokum
Würdest du uns bitte alles kundtun, was auf deinem Prüfungsprotokoll steht?

Auf meinem Prüfprotokoll steht 2 sachen.
8. Nichtbeachten von Verkehrzeichen
10. Nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit

das erscheint mir aber jetzt doch etwas merkwürdig. rolleyes.gif Der aaSoP. hat für dein Fehlverhalten gleich Nr. 8 und Nr. 10 ins Feld geführt ?blink.gif Allmählich erscheint mir die Sache doch langsam in einem anderen Licht. think.gif

Hat sich denn dein Fahrlehrer hierzu auch schon geäußert. Er wird sich doch wohl da nicht ganz heraushalten wollen.


@Christl, @Sapperlott
Was spricht dagegen die Punkte 8) und 10) ins Feld zu führen


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 22.02.2007, 07:56
Beitrag #30





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Nichts, da es ja den Tatsachen entspricht.
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Sapperlott
Beitrag 22.02.2007, 10:11
Beitrag #31


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Zitat (posman @ 21.02.2007, 22:59) *
@Christl, @Sapperlott
Was spricht dagegen die Punkte 8) und 10) ins Feld zu führen

grundsätzlich liegt es mir fern, am Prüfungsergebnis zu rütteln, denn die 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen eigentlich ein "o.E"

Was mich persönlich etwas stört, ist der Ablauf der Prüfung, den der TE m.E. glaubhaft geschildert hat. Wenn da während der Prüfungsfahrt schon vom bevorstehenden Feierabend in 30 Minuten die Rede war und dann unglücklicherweise der "Knall" schon 5 Minuten später erfolgte, dann machen sich natürlich auf dem Prüfprotokoll 2 Punkte besser, obwohl ja Punkt 8 mit entsprechender Erläuterung auch "ausgereicht" hätte. Für mich hat die Begründung auf jeden ein "unglückliches Gschmäckle". Das Überschreiten der V-max. - angeordnet durch Z. 274 - wird immer nicht angepaßte Geschwindigkeit sein.


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ts1
Beitrag 22.02.2007, 10:45
Beitrag #32


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Zitat (Sapperlott @ 22.02.2007, 10:11) *
Was mich persönlich etwas stört, ist der Ablauf der Prüfung, den der TE m.E. glaubhaft geschildert hat. Wenn da während der Prüfungsfahrt schon vom bevorstehenden Feierabend in 30 Minuten die Rede war ...
Meine letzte Prüfungsfahrt (A) hat ganz normal 60 min gedauert (bei B sind es aber imho nur 45).
Bedeutet die Ankündigung von Feierabend in 30min nicht eh schon einen vorzeitigen Abbruch und ein sicheres durchfallen, bevor man überhaupt angefangen hat? think.gif


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MfG Thomas
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 22.02.2007, 10:54
Beitrag #33





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Nein.
Der Prüfer kann eine Prüfung auch abkürzen, wenn er erkennt, dass der Prüfling eine sehr gute Leistung abliefert. Trotzdem muss eine Mindestfahrzeit von 25 Minuten bei Klasse B eingehalten werden.
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ts1
Beitrag 22.02.2007, 11:05
Beitrag #34


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Zitat (nypdcollector @ 22.02.2007, 10:54) *
Der Prüfer kann eine Prüfung auch abkürzen, wenn er erkennt, dass der Prüfling eine sehr gute Leistung abliefert. Trotzdem muss eine Mindestfahrzeit von 25 Minuten bei Klasse B eingehalten werden.
Ok, dann bedeutet es also: Gut reicht nicht. Entweder Du bist sehr gut - oder durchgefallen.


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MfG Thomas
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 22.02.2007, 11:13
Beitrag #35





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Quatsch.
Auch wenn Prüfer im Auto locker reden, sollte man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.




Zitat (kamillokum @ 19.02.2007, 18:01) *
Es steht nichts was unter dem Artikel nummer 5.17.2.1 steht.

Ich hatte dir dazu bereits etwas geschrieben:
Zitat (nypdcollector @ 19.02.2007, 08:41) *
Hier könnte man u.U. damit argumentieren, dass durch die Nichtbeachtung des Vorschriftzeichens eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die stark überschrittene Geschwindigkeit gegeben war. Dies führt nach Ziffer 5.17.2.1. zum sofortigen Nichtbestehen der Prüfung.

Eine konkrete Gefährdung ist hier nicht mehr notwendig, die abstrakte Gefährdung reicht aus.
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Christl
Beitrag 22.02.2007, 17:59
Beitrag #36


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Eine Prüfung der Klasse B kann nicht kürzer gefahren werden als 45 min, inklusive aller notwendigen Nebentätigkeiten. Sie kann allenfalls verlängert werden!!!



cop.gif


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Kirsten18
Beitrag 22.02.2007, 18:33
Beitrag #37


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Zitat (Christl @ 22.02.2007, 17:59) *
Eine Prüfung der Klasse B kann nicht kürzer gefahren werden als 45 min, inklusive aller notwendigen Nebentätigkeiten. Sie kann allenfalls verlängert werden!!!



cop.gif


Kann sie nicht? blink.gif
Also meine Fahrtzeit betrug exakt 25Minuten.

siehe:
Zitat
Trotzdem muss eine Mindestfahrzeit von 25 Minuten bei Klasse B eingehalten werden.


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Christl
Beitrag 22.02.2007, 19:02
Beitrag #38


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Dennoch, die Vorschrift verbietet die Abkürzung einer Prüfungsfahrt, es sei denn das Bewerber hat sein Unvermögen schon früher deutlich unter Beweis gestellt!


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kaydee
Beitrag 22.02.2007, 19:56
Beitrag #39


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Zitat (Christl @ 22.02.2007, 17:59) *
Eine Prüfung der Klasse B kann nicht kürzer gefahren werden als 45 min, inklusive aller notwendigen Nebentätigkeiten. Sie kann allenfalls verlängert werden!!!

cop.gif


Na, nach Identitätsprüfung, fahrtechnischer Vorbereitung etc. bleiben da ja meist nur noch um die 30 Minuten zum fahren. Und das bewegt sich dann vollkommen im Rahmen der gesetzkichen Vorgaben.

greetz


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Christl
Beitrag 22.02.2007, 20:06
Beitrag #40


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Zitat (Christl @ 22.02.2007, 17:59) *
inklusive aller notwendigen Nebentätigkeiten.



cop.gif


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kaydee
Beitrag 22.02.2007, 20:10
Beitrag #41


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Zitat (Christl @ 22.02.2007, 17:59) *
...nicht kürzer gefahren werden als 45 min...

cop.gif

Dachte, Du meinst mit "Nebentätigkeiten vielleicht Grundfahraufgaben.....
smile.gif


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Christl
Beitrag 22.02.2007, 21:05
Beitrag #42


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wink.gif no.gif


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Sapperlott
Beitrag 23.02.2007, 10:14
Beitrag #43


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Zitat (Kirsten18 @ 22.02.2007, 18:33) *
Zitat (Christl @ 22.02.2007, 17:59) *

Eine Prüfung der Klasse B kann nicht kürzer gefahren werden als 45 min, inklusive aller notwendigen Nebentätigkeiten. Sie kann allenfalls verlängert werden!!!
cop.gif


Kann sie nicht? blink.gif
Also meine Fahrtzeit betrug exakt 25Minuten.
siehe:
Zitat
Trotzdem muss eine Mindestfahrzeit von 25 Minuten bei Klasse B eingehalten werden.


Wer kann mir diesen Thread erläutern? think.gif


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Christl
Beitrag 23.02.2007, 19:46
Beitrag #44


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Zitat (Christl @ 22.02.2007, 19:02) *
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