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> Radwege ohne Benutzungspflicht und Drückampeln
mir
Beitrag 24.03.2007, 18:15
Beitrag #51


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Stellungnahme (zum ursprünglichen Thema) eines Polizisten gegenüber dem ADFC:

Zitat
Die Rechtslage im Bereich von signalgeführten Einmündungen bzw.
Kreuzungen ist in § 37/II Nr. 6 StVO (i.V.m. einschlägigen
Rechtskommentaren)
eindeutig geregelt. Darauf nehmen auch die angeführten Gerichtsurteile
Bezug.

Radfahrer müssen die vorhandene Sondersignale für Fußgänger und/oder
Radfahrer beachten; egal ob sie verbotswidrig auf einem Gehweg fahren bzw.
einen vorhandenen (benutzungspflichtigen/sonstigen) Radweg benutzen oder
auf der Fahrbahn (z. B. wenn keine Radwege vorhanden sind) unterwegs sind.

[...]

Rechtlich gesehen ergibt sich somit folgende Situation:
Ein Radfahrer, der auf der Fahrbahn fährt, muss an einer Kreuzung/Einmündung
anhalten, obwohl die Volllichtampel Grünlicht zeigt. Für den Radfahrer gilt
nämlich das mittlerweilen rote Sondersignal, welches sich nicht nur auf den Radweg bzw. die Radwegfurt sondern auf den gesamten geschützten
Kreuzungsbereich bezieht.

Durch ein derartiges Verhalten würde sich ein Radfahrer selbst gefährden,
weil z. B. ein nachfolgender, rechtsabbiegender Pkw in der Praxis nicht
damit rechnen wird, dass ein vor ihm fahrender Radfahrer bei Grünlicht
plötzlich stehenbleibt.
Dieses Verhalten würde Verkehrsunfälle geradezu provozieren. In der Praxis
habe ich bisher noch nie von einem derartigen Unfall gehört.

Niemand ist verpflichtet sich selbst zu gefährden. Im Grundgesetz ist das
Recht auf körperliche Unversehrheit verankert. Dies stellt für mich einen
rechtlichen Widerspruch dar, über den es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, weil ein derartiger Fall in der Praxis noch nicht
vorgekommen sein dürfte.

Ich halte es jedenfalls für äußerst bedenklich, ordnungswidrigkeitenrechtlich
gegen Radfahrer vorzugehen, die an einer Kreuzung/Einmündung bei Grünlicht
- n i c h t - anhalten sondern weiterfahren bzw. abbiegen.

Als praktische (rechtliche) Lösung des Problems könnte ich mir lediglich
vorstellen, vorhandene Volllichtampeln mit - auf gleicher Höhe - angebrachten
Sondersignalen für Radfahrer zu kombinieren, wobei dann an den Fußgängerfurten
zusätzlich immer (und ausschließlich) Sondersignale für Fußgänger vorhanden
sein müssen.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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mir
Beitrag 14.04.2007, 17:29
Beitrag #52


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... ich schreibe das jetzt mehr zum Zusammentragen der Fakten, als dass ich da noch Kommentare erwarte ... oder hat jemand die antiken Fundstellen bei sich zuhause rumliegen? laugh.gif

Ich habe die entsprechenden Leitsätze gefunden. Die angegebenen URLs kann man leider nur als ADFC-Mitglied abrufen.


http://www.adfc.de/index.php?id=2850&l...rteilnummer=679

Titel: Geltungsbereich einer Radfahrerampel

Leitsatz: 1. Der Schutzbereich einer Verkehrsampel für Radfahrer erstreckt sich auf die gesamte durch Lichtzeichenanlage gesicherte Kreuzung.

2. Einen Rotlichtverstoß begeht deshalb der Radfahrer, der außerhalb des Radwegs und der durch Rotlicht gesperrten Radfahrerfurt bei Grün für den Fahrbahnverkehr die Kreuzung überquert.

Entscheidung: Datum: 1984-04-19 / Gericht: OLG Celle / AZ: 2 Ss OWi 70/84

Text: -

Fundstelle(n):
VerkMitt 1984, Nr. 105
NdsRPfl 1984, 216
VRS Bd. 67, 294 (1984) (nur LS)



und

http://www.adfc.de/index.php?id=2850&l...rteilnummer=837

Titel: Geltung einer Fußgänger- und Radfahrerampel; unbenutzbarer Radweg

Leitsatz: 1. Die neben der Fahrbahnampel im gleichen Kreuzungsbereich an Sonderwegen angebrachte Fußgänger- und Fahrradampel ist für alle Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich maßgebend, auch dann, wenn sie sich nicht auf den für sie angelegten Sonderwegen befinden.

2. Ein Radfahrer, der trotz eines vorhandenen (benutzungspflichtigen) Radwegs auf der allgemeinen Fahrbahn fährt, verletzt grundsätzlich § 2 Abs. 4 S. 2 StVO. Ein Verstoß scheidet aber aus, wenn der Radweg durch parkende Fahrzeuge versperrt und damit unbenutzbar war.

Entscheidung: Datum: 1987-02-06 / Gericht: OLG Köln / AZ: Ss 753/86

Text: -

Fundstelle(n):
VerkMitt 1987, 53
VRS Bd. 73, 144 (1987)


--------------------
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granny
Beitrag 16.04.2007, 07:58
Beitrag #53


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Zitat (mir @ 14.04.2007, 18:29) *
Leitsatz: 1. Die neben der Fahrbahnampel im gleichen Kreuzungsbereich an Sonderwegen angebrachte Fußgänger- und Fahrradampel ist für alle Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich maßgebend, auch dann, wenn sie sich nicht auf den für sie angelegten Sonderwegen befinden.


Der Leitsatz spricht von "der Ampel" im Singular. Er übersieht, dass die Anwendung dieses Leitsatzes auf Kreuzungen mit mehr als einer Ampel pro Fahrt-/Gehrichtung zu Widersprüchen führen muss, sobald diese Ampeln asynchron getaktet sind. An vielen Kreuzungen größerer Straßen, bei denen die Fahrbahn der querenden Straße Mittelinseln besitzt, gibt es ja nicht ein, sondern gleich vier Lichtsignale...

Und von wegen "gesamte Kreuzungsfläche als Schutzbereich": Ich möchte den Polizisten sehen, der es beanstandet, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer nicht an einem unbeampelten "freilaufenden Rechtsabbieger" stehen bleibt, wenn an der Furt dahinter "Rot" ist...
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mir
Beitrag 16.04.2007, 08:34
Beitrag #54


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Ist doch ganz einfach anwendbar, granny: Du darfst nur fahren, wenn alle Rad-Ampeln grün zeigen. Mal sehen, was der Busfahrer hinter mir davon hält, insbesondere im Falle einer Bedarfsampel rechts und einer Bedarfsampel links ... whistling.gif


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eff-jay
Beitrag 14.05.2007, 15:52
Beitrag #55


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Zitat (granny @ 16.04.2007, 09:58) *
Der Leitsatz spricht von "der Ampel" im Singular. Er übersieht, dass die Anwendung dieses Leitsatzes auf Kreuzungen mit mehr als einer Ampel pro Fahrt-/Gehrichtung zu Widersprüchen führen muss, sobald diese Ampeln asynchron getaktet sind. An vielen Kreuzungen größerer Straßen, bei denen die Fahrbahn der querenden Straße Mittelinseln besitzt, gibt es ja nicht ein, sondern gleich vier Lichtsignale...
Ich hatte zum Thema Lichtzeichen für Radfahrer die Stadt Erlangen angeschrieben, die jedoch nur antworten konnte, dass man "bestrebt [sei] möglichst zeitnah ein Lösung anbieten zu können". Außerdem hätte man die Polizei und das Innenministerium [sic!] kontaktiert.
Also habe ich die Anfrage an die Polizei weitergeleitet und heute kam die Antwort an.

Zur Erlärung, ich hatte zwei Fragen gestellt:
1.) Radfahrer legal auf der Fahrbahn und die normale Ampel weicht von der Radfahrer-/Fußgängerampel ab. Welches Vorgehen wird empfohlen?
2.) Kreuzung mit einer Insel, also 2 Ampeln für Radfahrer und Fußgänger (die nicht synchron schalten und von der normalen Ampel abweichen) und ein Radfahrer, der legal auf der Fahrbahn fährt. Welches Vorgehen?

Hier die Antwort:
Zitat
[...]nachfolgend einige Informationen zu Ihrer Anfrage.


Zu 1)
Rechtlich gesehen müssen Radfahrer, die eine Kreuzung/Einmündung
überqueren bzw. dort abbiegen wollen, vorhandene Sondersignale für
Fußgänger und/oder Radfahrer beachten (egal ob sie verbotswidrig auf
einem Gehweg fahren, einen vorhandenen - benutzungspflichtigen oder
sonstigen - Radweg benutzen oder auf der Fahrbahn - z.B. wenn keine
Radwege vorhanden sind - unterwegs sind). Radfahrer müssen vorhandene
Sondersignale für Radfahrer beachten; sind diese nicht vorhanden haben
sie die Sondersignale für Fußgänger zu beachten. Die Sondersignale
gelten für den gesamten geschützten Kreuzungs-/Einmündungsbereich
und nicht nur für den Radweg bzw. die Radfahrerfurt. Die Volllichtampel
der Fahrbahn bleibt insoweit unberücksichtigt.

Darüber gibt es oberlandesgerichtliche Urteile aus den 80er Jahren, die
meines Erachtens - zumindest teilweise; je nach Örtlichkeit -nicht mehr
ganz zeitgemäß sind. Mittlerweilen gibt es moderne Radverkehrsanlagen,
die nach den neuesten Erkenntnissen aus den Richtlinien für Licht-
signalanlagen (RiLSA) bzw. den ergänzenden Hinweisen zur Signalisierung
des Radverkehrs (HSRa) konzipiert sind. Hier sind gewisse Widersprüche
zu erkennen. Eine neuere Rechtsprechung gibt es bislang nicht - vermtl.
weil sich die Frage mangels konkreter Unfälle bisher nicht gestellt hat.

Radfahrer sind gut beraten einen vorhandenen -benutzungspflichtigen/
sonstigen - Radweg zu benutzen und die zugehörigen Sondersignale zu
beachten. Diese Einrichtungen dienen ihrer Sicherheit; aus diesem Grund
ist es auch jederman zumutbar ggf. eine Schaltphase abzuwarten. Das
Verlassen eines Radweges (vor einer Kreuzung/Einmündung) mit dem Ziel,
die Kreuzung/Einmündung auf der Fahrbahn noch bei Grünlicht überqueren
und anschl. auf dem gegenüberliegenden Radweg weiterzufahren zu können,
stellt einen Rotlichtverstoß dar.

Sollte allerdings kein Radweg vorhanden sein und Radfahrer aus diesem
Grund zwangsläufig die Fahrbahn benutzen, ist es ratsam, dem Grünlicht
der Kraftfahrzeuge zu folgen und nicht stehen zu bleiben. Ein nachfolgender,
rechts- oder linksabbiegender Pkw-Fahrer wird in der Praxis häufig nicht
damit rechnen, dass ein vor ihm fahrender Radfahrer bei Grünlicht plötzlich
stehenbleibt, weil er den Sondersignalen für Fußgänger bzw. Radfahrer folgt
und diese bereits Rotlicht zeigen. Durch dieses Verhalten kann sich der
Radfahrer u. U. selbst extrem gefährden bzw. Unfälle geradezu provozieren.

Zu 2)
Bei einer Kreuzung mit Mittelinsel dürfen Sie nur dann in den betreffenden
Fahrbahnbereich einfahren, wenn die für diesen Bereich zuständigen Sonder-
signale auch Grünlicht zeigen. Zeigen die Sondersignale für die vordere
Fahrbahnhälfte Rotlicht und die nachfoldende Hälfte Grünlicht, dürfen Sie
noch nicht fahren. Sie würden ansonsten auf jeden Fall einen Rotlichtverstoß

begehen (Rotlicht bis zu einer Sekunde: 25 Euro; über einer Sekunde: 62,50
Euro und ein Punkt in Flensburg). Des weiteren dürfen Sie nur bis zur
Fahrbahnmitte fahren, wenn die Sondersignale für die vordere Fahrbahnhälfte
Grünlicht und die Signale für die nachfolgende Hälfte Rotlicht zeigen.
Es müssen also immer die für den betreffenden Fahrbahnbereich zuständigen
Sondersignale beachtet werden.


Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen[...]


Zusammengefasst heißt das: ranting.gif wallbash.gif ranting.gif wallbash.gif ranting.gif wallbash.gif ranting.gif

Gruß Florian
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mir
Beitrag 14.05.2007, 16:13
Beitrag #56


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Zitat (eff-jay @ 14.05.2007, 17:52) *
Hier die Antwort:
[... andere Ansicht als ein anderer Polizist zu mir ...]


Das ist doch aber nett: Zwei Leute schreiben an die Polizei und bitten um Klärung, und sie erhalten diametral entgegengesetzte Antworten blink.gif

Mit anderen Worten: Auch für Polizisten ist die Lage offensichtlich unklar, was doch wohl strikt gegen die gewählte Kreuzungsgestaltung mit Drückampeln spricht.

Kannst Du mir (per PM, und das geht erst nach Deinem 10. Beitrag) mal den Urheber des Schreibens nennen? Dann kann ich den anderen Polizist mal damit konfrontieren smile.gif

Ich werde mich demnächst mit loki absprechen, wie man sinnvoll weiter vorgehen kann, hast Du Interesse?


--------------------
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uho
Beitrag 14.05.2007, 16:15
Beitrag #57


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Ich hab mir das jetzt drei mal durchgelesen, irgendwie werd´ ich nicht draus schlau was die meinen oder es ist wirklich hanebüchender Unsinn... Jetzt mal abgesehen dass Radwege der Sicherheit dienten.

Zitat
vorhandene Sondersignale für
Fußgänger und/oder Radfahrer beachten (egal ob sie verbotswidrig auf
einem Gehweg fahren, einen vorhandenen - benutzungspflichtigen oder
sonstigen - Radweg benutzen oder auf der Fahrbahn - z.B. wenn keine
Radwege vorhanden sind - unterwegs sind). Radfahrer müssen vorhandene
Sondersignale für Radfahrer beachten; sind diese nicht vorhanden haben
sie die Sondersignale für Fußgänger zu beachten.


Was wollen die mit den Sondersignalen für Fußgänger oder wie ist das zu verstehen? Das sind doch nur bestimmte Fälle.

Ich schließe mih vorsorglich schon mal an: ranting.gif wallbash.gif
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eff-jay
Beitrag 14.05.2007, 16:34
Beitrag #58


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Zitat (uho @ 14.05.2007, 18:15) *
Ich hab mir das jetzt drei mal durchgelesen, irgendwie werd´ ich nicht draus schlau was die meinen oder es ist wirklich hanebüchender Unsinn... Jetzt mal abgesehen dass Radwege der Sicherheit dienten.
Ja, das fand ich auch lustig... hier[tm] fährt min. ein Polizist rum, an dem die StVO-Novelle von 1997 komplett vorbeigegangen ist.
Zitat (uho @ 14.05.2007, 18:15) *
Zitat
Radfahrer müssen vorhandene
Sondersignale für Radfahrer beachten; sind diese nicht vorhanden haben
sie die Sondersignale für Fußgänger zu beachten.
Was wollen die mit den Sondersignalen für Fußgänger oder wie ist das zu verstehen? Das sind doch nur bestimmte Fälle.

Ja, kommt zwar recht häufig vor, aber es gilt nur wenn die beiden Furten direkt aneinander grenzen (3 Markierungen für beide Furten zusammen).
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uho
Beitrag 14.05.2007, 16:59
Beitrag #59


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Zitat (eff-jay @ 14.05.2007, 18:34) *
Zitat (uho @ 14.05.2007, 18:15) *
Jetzt mal abgesehen dass Radwege der Sicherheit dienten.
Ja, das fand ich auch lustig... hier[tm] fährt min. ein Polizist rum, an dem die StVO-Novelle von 1997 komplett vorbeigegangen ist.
Da scheint zumindest die Polizei in Berlin etwas differenzierter zu sein, sie betonen explizit die Gefahren von Radwegen, zumindest auf ihrer Webseite.

Zitat ("eff-jay")
Zitat (uho @ 14.05.2007, 18:15) *
[Unverständnis wegen für Radfahrer generell zu beachtende Fußgängersignale nach einem Zitat der Polizei in Erlangen]
Ja, kommt zwar recht häufig vor, aber es gilt nur wenn die beiden Furten direkt aneinander grenzen (3 Markierungen für beide Furten zusammen).
Yep, die meinen das also wirklich so? Oweh...
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mir
Beitrag 14.05.2007, 17:04
Beitrag #60


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Zitat
fährt min. ein Polizist rum, an dem die StVO-Novelle von 1997 komplett vorbeigegangen ist


Nenene, er differenziert schon und erwähnt explizit "sonstige Radwege". Die Argumentation geht nur auf Deinen Fall gar nicht ein, sondern weicht aus: Er "rät" am Ende seines ersten Teils, vor einer Kreuzung den sonstigen Radweg zu nutzen, und geht explizit nur auf den Fall des "Verlassens" des Radwegs ein, nicht aber auf den Fall des legalen Fahrbahnradelns neben einem "sonstigen Radweg". Für ein elegantes rethorisches Manöver ein bisschen zu durchsichtig dry.gif


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eff-jay
Beitrag 14.05.2007, 17:26
Beitrag #61


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Zitat (mir @ 14.05.2007, 19:04) *
Zitat
fährt min. ein Polizist rum, an dem die StVO-Novelle von 1997 komplett vorbeigegangen ist
Nenene, er differenziert schon und erwähnt explizit "sonstige Radwege".
Ja, er schon. Ich wurde aber schon von einer Streife aufgefordet auf die roten Pflastersteine zu wechseln...
Zitat (mir @ 14.05.2007, 19:04) *
Die Argumentation geht nur auf Deinen Fall gar nicht ein, sondern weicht aus: Er "rät" am Ende seines ersten Teils, vor einer Kreuzung den sonstigen Radweg zu nutzen, und geht explizit nur auf den Fall des "Verlassens" des Radwegs ein, nicht aber auf den Fall des legalen Fahrbahnradelns neben einem "sonstigen Radweg". Für ein elegantes rethorisches Manöver ein bisschen zu durchsichtig dry.gif

Ja, er sagt vieles wonach ich nicht gefragt hatte.
Zitat
Radfahrer sind gut beraten einen vorhandenen -benutzungspflichtigen/ sonstigen - Radweg zu benutzen und die zugehörigen Sondersignale zu beachten.
Das ist die "Wie vermeide ich eine direkte Antwort"-Lösung; danach hatte ich gar nicht gefragt.
Zitat
Diese Einrichtungen dienen ihrer Sicherheit; aus diesem Grund ist es auch jederman zumutbar ggf. eine Schaltphase abzuwarten. Das Verlassen eines Radweges (vor einer Kreuzung/Einmündung) mit dem Ziel, die Kreuzung/Einmündung auf der Fahrbahn noch bei Grünlicht überqueren und anschl. auf dem gegenüberliegenden Radweg weiterzufahren zu können, stellt einen Rotlichtverstoß dar.
Danach hatte ich auch nicht gefragt.
Zitat
Sollte allerdings kein Radweg vorhanden sein und Radfahrer aus diesem Grund zwangsläufig die Fahrbahn benutzen, ist es ratsam, dem Grünlicht der Kraftfahrzeuge zu folgen und nicht stehen zu bleiben.
D.h. bei nicht vorhandenem Radweg, aber dennoch vorhandener Radfahrerampel, empfiehlt er das, was im Absatz zuvor noch ein Rotlichtverstoß war.
Zitat
Bei einer Kreuzung mit Mittelinsel dürfen Sie nur dann in den betreffenden Fahrbahnbereich einfahren, wenn die für diesen Bereich zuständigen Sondersignale auch Grünlicht zeigen. Zeigen die Sondersignale für die vordere Fahrbahnhälfte Rotlicht und die nachfoldende Hälfte Grünlicht, dürfen Sie noch nicht fahren. Sie würden ansonsten auf jeden Fall einen Rotlichtverstoß begehen (Rotlicht bis zu einer Sekunde: 25 Euro; über einer Sekunde: 62,50 Euro und ein Punkt in Flensburg). Des weiteren dürfen Sie nur bis zur Fahrbahnmitte fahren, wenn die Sondersignale für die vordere Fahrbahnhälfte Grünlicht und die Signale für die nachfolgende Hälfte Rotlicht zeigen. Es müssen also immer die für den betreffenden Fahrbahnbereich zuständigen Sondersignale beachtet werden.
Er empfieht also, dass ich mitten auf einer 4-spurigen Kreuzung anhalte und bei der Grünphase des KFZ-Verkehrs stehen bleibe wallbash.gif

Die Polizei widerspricht also teilweise selbst.

Ich überlege ob ich mich ans BMVBS (mit dem bisherigen Schriftwechsel als Anhang) wende und dort nachfragen, was man davon hält.
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Arthur Dent
Beitrag 14.05.2007, 17:40
Beitrag #62


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Zitat (eff-jay @ 14.05.2007, 19:26) *
Ich überlege ob ich mich ans BMVBS (mit dem bisherigen Schriftwechsel als Anhang) wende und dort nachfragen, was man davon hält.
Oh ja, mach das doch bitte. das Ergebnis würde sicher einige hier interessieren.

Ps. Polizisten, die sich weigern, die StVO-Novelle von 1997/98 zur Kenntnis zu nehmen hab ich auch schon ab und an getroffen.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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eff-jay
Beitrag 14.05.2007, 22:30
Beitrag #63


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Ich werde diese Antwort kommentiert zurück schicken und sollte wieder nur "Fahr halt auf dem Radweg" zurück kommen geht es an Ministerium.
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eff-jay
Beitrag 15.05.2007, 08:26
Beitrag #64


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Ich habe die Antwort jetzt soweit vorbereitet, noch irgendwelche Anregungen bevor ich sie abschicke?

Zitat
Sehr geehrter Herr XXXX,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sind noch ein paar Fragen offen geblieben. Im folgenden finden Sie Ihre Antwort mit meinen Kommentaren und Fragen.
Zitat
Zu 1)
Rechtlich gesehen müssen Radfahrer, die eine Kreuzung/Einmündung überqueren bzw. dort abbiegen wollen, vorhandene Sondersignale für Fußgänger und/oder Radfahrer beachten [...] Radfahrer müssen vorhandene Sondersignale für Radfahrer beachten; sind diese nicht vorhanden haben sie die Sondersignale für Fußgänger zu beachten.
Ich dachte, die Signale für Fußgänger müssen nur in den Fällen beachtet werden, in denen die Radwegfurt direkt an die Fußgängerfurt grenzt.

Zitat
Die Sondersignale gelten für den gesamten geschützten Kreuzungs-/Einmündungsbereich und nicht nur für den Radweg bzw. die Radfahrerfurt. Die Volllichtampel der Fahrbahn bleibt insoweit unberücksichtigt.
Damit hatte ich leider schon gerechnet. Leider stößt man häufiger auf Unverständnis, falls man vor einer grünen "normalen" Ampel anhalten sollte, nur weil die kombinierte Fußgänger-/Radfahrerampel schon rot zeigt.

Zitat
Darüber gibt es oberlandesgerichtliche Urteile aus den 80er Jahren, die meines Erachtens - zumindest teilweise; je nach Örtlichkeit -nicht mehr ganz zeitgemäß sind. Mittlerweilen gibt es moderne Radverkehrsanlagen, die nach den neuesten Erkenntnissen aus den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bzw. den ergänzenden Hinweisen zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa) konzipiert sind. Hier sind gewisse Widersprüche zu erkennen. Eine neuere Rechtsprechung gibt es bislang nicht - vermtl. weil sich die Frage mangels konkreter Unfälle bisher nicht gestellt hat.
Ja, die Leitsätze der alten Urteile waren mir bekannt, leider gibt es keine nach der StVO-Novelle von 1997. Die RiLSA weist leider den von Ihnen erwähnten Widerspruch auf, in dem sie einerseits fordert, dass der Radverkehr bei Mischverkehr bzw. nicht benutzungspflichtigem Radweg zusammen mit dem KFZ-Verkehr zu erfolgen hat, aber andererseits die Möglichkeit der gemeinsamen Signalisierung mit den Fußgängern bei Radwegen ohne Benutzungspflicht offenlässt.

Zitat
Radfahrer sind gut beraten einen vorhandenen -benutzungspflichtigen/sonstigen - Radweg zu benutzen und die zugehörigen Sondersignale zu beachten. Diese Einrichtungen dienen ihrer Sicherheit; aus diesem Grund ist es auch jederman zumutbar ggf. eine Schaltphase abzuwarten.
Zahlreiche internationale statistische Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass die Unfallzahlen auf Radwegen deutlich höher sind als auf gemeinsam von allen Fahrzeugen genutzten Fahrbahnen. [1]
Solange es rechtlich erlaubt ist (also kein benutzungspflichtiger Radweg) fahre ich deshalb auf der Fahrbahn.

Zitat
Das Verlassen eines Radweges (vor einer Kreuzung/Einmündung) mit dem Ziel, die Kreuzung/Einmündung auf der Fahrbahn noch bei Grünlicht überqueren und anschl. auf dem gegenüberliegenden Radweg weiterzufahren zu können, stellt einen Rotlichtverstoß dar.
Stellt es auch einen Rotlichverstoß dar, falls man die ganze Zeit auf der Fahrbahn fährt?

Zitat
Sollte allerdings kein Radweg vorhanden sein und Radfahrer aus diesem Grund zwangsläufig die Fahrbahn benutzen, ist es ratsam, dem Grünlicht der Kraftfahrzeuge zu folgen und nicht stehen zu bleiben.
Also kein Rotlichtverstoß. Oder nur falls gar kein Radweg da ist?

Zitat
Ein nachfolgender, rechts- oder linksabbiegender Pkw-Fahrer wird in der Praxis häufig nicht damit rechnen, dass ein vor ihm fahrender Radfahrer bei Grünlicht plötzlich stehenbleibt, weil er den Sondersignalen für Fußgänger bzw. Radfahrer folgt und diese bereits Rotlicht zeigen. Durch dieses Verhalten kann sich der Radfahrer u. U. selbst extrem gefährden bzw. Unfälle geradezu provozieren.
Genau aus diesem Grund habe ich mich an die Stadt bzw. die Polizei gewandt.

Zitat
Zu 2)
Bei einer Kreuzung mit Mittelinsel dürfen Sie nur dann in den betreffenden Fahrbahnbereich einfahren, wenn die für diesen Bereich zuständigen Sondersignale auch Grünlicht zeigen. Zeigen die Sondersignale für die vordere Fahrbahnhälfte Rotlicht und die nachfoldende Hälfte Grünlicht, dürfen Sie noch nicht fahren. Sie würden ansonsten auf jeden Fall einen Rotlichtverstoß begehen [...]. Des weiteren dürfen Sie nur bis zur Fahrbahnmitte fahren, wenn die Sondersignale für die vordere Fahrbahnhälfte Grünlicht und die Signale für die nachfolgende Hälfte Rotlicht zeigen. Es müssen also immer die für den betreffenden Fahrbahnbereich zuständigen Sondersignale beachtet werden.
Radfahrer auf der Fahrbahn dürfen demnach die Grünphasen des KFZ-Verkehrs nicht beachten und müssen sich nach der kombinierten Radfahrer-/Fußgängerampel richten. Das hatte ich leider auch schon so erwartet.
Mich überrascht jedoch, dass man, sobald man in den Kreuzungsbereich eingefahren ist, trotzdem noch die zweite Ampel beachten muss, sprich, dass man bis zur Mitte der Kreuzung fahren und dort anhalten soll, um auf das Signal der zweiten Radfahrer-/Fußgängerampel zu warten.

Mit freundlichen Grüßen
Name Nachname

[1] einige Quellen:
* R. Schnüll, J. Lange, I. Fabian, M. Kölle, F. Schütte, D. Alrutz, H.W. Fechtel, J. Stellmacher-Hein, T. Brückner, H. Meyhöfer: Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten, Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Forschungsprojekt 8952, 1992
* W. Angenendt, J. Bader, T. Butz, B. Cieslik , W. Draeger, H. Friese, D. Klöckner, M. Lenssen, M. Wilken: Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen, Bericht V9 der Bundesanstalt für Straßenwesen, 1993
* Bundesminister für Verkehr (Hg.): Forschung Stadtverkehr, Zusammenfassende Auswertung von Forschungsergebnissen zum Radverkehr in der Stadt, Heft A7, 1991
* Ole Bach, Ole Rosbach, Else Jørgensen: Cyclestier i byer - den sikkerhedsmæssige effekt, Hg. Vejdirektoratet, Næstved/Dänemark, 1985, auch zu finden in: ADFC Hessen (Hg.): Fahrrad Stadt Verkehr, II. Tagungsband, S. 53-55, Darmstadt 1988
* http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
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mir
Beitrag 15.05.2007, 10:24
Beitrag #65


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Schön! Ich hätte da noch ein paar zusätzliche Vorschläge:

Zitat (eff-jay @ 15.05.2007, 10:26) *
Sehr geehrter Herr XXXX,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider sind noch ein paar Fragen offen geblieben. Im folgenden finden Sie Ihre Antwort mit meinen Kommentaren und Fragen.
Zitat
Zu 1)
Rechtlich gesehen müssen Radfahrer, die eine Kreuzung/Einmündung überqueren bzw. dort abbiegen wollen, vorhandene Sondersignale für Fußgänger und/oder Radfahrer beachten [...] Radfahrer müssen vorhandene Sondersignale für Radfahrer beachten; sind diese nicht vorhanden haben sie die Sondersignale für Fußgänger zu beachten.
Ich dachte, die Signale für Fußgänger müssen nur in den Fällen beachtet werden, in denen die Radwegfurt direkt an die Fußgängerfurt grenzt.


Das ist vielleicht ein bisschen zu kurz, ich würde das expliziter schreiben und auch die Novelle erwähnen. Falls er sie nicht kennt, schaut er dann vielleicht nochmal nach. Man muss ihn vielleicht erst noch aufs richtige Gleis setzten ...

Zitat
Sehr geehrter Herr ...!

Meine Frage bezog sich auf diese Fälle: Rechts verläuft ein nach der StVO-Novelle von 1997 (§2) nicht benutzungspflichtiger Radweg (weil nicht durch Zeichen 237 ..., sondern nur durch Markierungen gekennzeichnet). Zusätzlich zur Volllichtampel, die grün zeigt, ist eine Fußgängerampel, die nur auf Anforderung schaltet, auf rot. Entweder enthält die Fußgängerampel auch ein Fahrrad-Piktogramm, oder die Fuß- und Radfurten grenzen direkt aneinander an.

Ihre Antwort geht nun leider, wohl ungewollt, an der eigentlichen Fragestellung vorbei. Sie raten mir, Radwege zu benutzen, da diese der Sicherheit der Radfahrer dienten. Das mag ja nun ihre persönliche Meinung sein, rechtlich verbindlich ist das nicht. Wie sieht denn nun das rechtlich korrekte Verhalten aus, wenn ich in der oben beschriebenen Situation auf der Fahrbahn Rad fahre? Diese Frage bleibt nach Ihrer Antwort offen.

Übrigens zeigen Unfallstatistiken und wissenschaftliche Untersuchungen über die relative Gefährlichkeit von Radfahren auf dem Radweg respektive Fahrbahn deutlich ein erheblich höheres Risiko für Fahren auf dem Radweg. Außerdem sind diese Radwege ohne Benutzungspflicht in der Regel zu schmal, als dass man sie ohne Konflikte mit Fußgängern benutzen könnte. Das aber nur am Rande.

Im einzelnen zu Ihrer Antwort:

[...]


(ich kann mir einfach die Zeichennummern nicht merken)

Zitat
Zitat
Die Sondersignale gelten für den gesamten geschützten Kreuzungs-/Einmündungsbereich und nicht nur für den Radweg bzw. die Radfahrerfurt. Die Volllichtampel der Fahrbahn bleibt insoweit unberücksichtigt.
Damit hatte ich leider schon gerechnet. Leider stößt man häufiger auf Unverständnis, falls man vor einer grünen "normalen" Ampel anhalten sollte, nur weil die kombinierte Fußgänger-/Radfahrerampel schon rot zeigt.


Hier fehlt ein Hinweis darauf, dass Du auf der Straße fährst. "Unverständnis" clapping.gif

Man könnte das noch dahingehend ausbauen, dass ja die Bedarfsampel nicht schalten wird, man sie von der Fahrbahn auch nicht erreichen kann und eventuelle Busse oder Lkws an einem gar nicht vorbeikommen werden.

Allerdings fürchte ich, dass die nächste Antwort dahin gehen wird: "Wie sie richtig erkannt haben, ist es sehr gefährlich, diese Kreuzungen mit dem Rad auf der Fahrbahn zu überqueren. Sie sollten daher den Radweg benutzen, auch wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind." wallbash.gif

Ich bin auf dem Weg, einen Widerspruch an die Stadt zu formulieren, mit dem Ziel, die Bedarfsschaltung wieder abzuschalten. Grundlinie: Die bestehende Schaltung fordert von den Radfahrern, die auf der Fahrbahn fahren, ein Verhalten, das zum einen in hohem Maße selbstgefährdend ist, und zum anderen den gesamten Straßenverkehr stark behindern würde. Daher ist wieder der vorherige Zustand herzustellen, d.h. Volllicht- und Fußgängerampeln schalten praktisch gleich, ohne dass für Fußgänger eine Anforderung abgewartet wird. Momentan weiß ich aber noch gar nicht, ob für dergleichen nicht das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde und daher gleich der Gang an das Verwaltungsgericht nötig wäre.

Nebenbei, ich denke, der ADFC greift dieses Thema auf Bundesebene auf und arbeitet an entsprechenden Gesetzesänderungen. Das ist aber natürlich ein jahrelanger Prozess mit ungewissem Ausgang.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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eff-jay
Beitrag 15.05.2007, 10:45
Beitrag #66


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Zitat (mir @ 15.05.2007, 12:24) *
Das ist vielleicht ein bisschen zu kurz, ich würde das expliziter schreiben und auch die Novelle erwähnen. Falls er sie nicht kennt, schaut er dann vielleicht nochmal nach. Man muss ihn vielleicht erst noch aufs richtige Gleis setzten ...
Da hast du recht, ich schreibe oft etwas zu einsilbig rolleyes.gif

Zitat
(ich kann mir einfach die Zeichennummern nicht merken)
Ich mittlerweile schon: Zeichen 237, 240 und 241 tongue.gif

Zitat
Zitat
Zitat
Die Sondersignale gelten für den gesamten geschützten Kreuzungs-/Einmündungsbereich und nicht nur für den Radweg bzw. die Radfahrerfurt. Die Volllichtampel der Fahrbahn bleibt insoweit unberücksichtigt.
Damit hatte ich leider schon gerechnet. Leider stößt man häufiger auf Unverständnis, falls man vor einer grünen "normalen" Ampel anhalten sollte, nur weil die kombinierte Fußgänger-/Radfahrerampel schon rot zeigt.
Hier fehlt ein Hinweis darauf, dass Du auf der Straße fährst. "Unverständnis" clapping.gif
Stimmt, das schrieb ich erst weiter unten. "Unverständnis" ist das euphemistischste was mir eingefallen ist whistling.gif

Zitat
Man könnte das noch dahingehend ausbauen, dass ja die Bedarfsampel nicht schalten wird, man sie von der Fahrbahn auch nicht erreichen kann und eventuelle Busse oder Lkws an einem gar nicht vorbeikommen werden.
Werde ich einbauen, aber nur nebenbei.

Zitat
Ich bin auf dem Weg, einen Widerspruch an die Stadt zu formulieren, mit dem Ziel, die Bedarfsschaltung wieder abzuschalten. Grundlinie: Die bestehende Schaltung fordert von den Radfahrern, die auf der Fahrbahn fahren, ein Verhalten, das zum einen in hohem Maße selbstgefährdend ist, und zum anderen den gesamten Straßenverkehr stark behindern würde.
full ACK. Hast du eine Sammlung von solchen Bettelampeln? Frag mal beim ADFC-Erlangen an, die haben solche Stellen gesammelt und ich habe denen auch schon einige gemailt.

Zitat
Daher ist wieder der vorherige Zustand herzustellen, d.h. Volllicht- und Fußgängerampeln schalten praktisch gleich, ohne dass für Fußgänger eine Anforderung abgewartet wird.
Ohne Anforderung wäre ja schon ein Gewinn. Auf gleiche Phasen wie bei den Hauptampel zu hoffen ist IMHO zu kühn.
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mir
Beitrag 15.05.2007, 21:57
Beitrag #67


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Hab' noch Material gefunden:
Giese Verkehrslexikon, geht auch nach der StVO-Novelle davon aus, dass Radampeln auch auf dem Radweg gelten.


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eff-jay
Beitrag 16.05.2007, 08:40
Beitrag #68


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Beruft sich dabei aber auch auf die Urteile aus den 80ern.
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mir
Beitrag 16.05.2007, 11:03
Beitrag #69


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Kennt jemand in Erlangen eine Kreuzung mit Busverkehr ohne Busspur, freiwilligem Radweg und für den Radfahrer geltenden Bedarfsampelschaltung? Das wäre der Prototyp für einen Widerspruch, weil ja die Busse bei haltendem Radfahrer nicht vorbeikommen.


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eff-jay
Beitrag 25.06.2007, 10:57
Beitrag #70


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@mir: musst dich beeilen wenn du gegen irgedetwas widersprechen willst. In 5 Tagen kannst du nur noch klagen.

Die Polizei hat mir übrigens gar nicht mehr geantwortet.

Ich schicke jetzt ein Schreiben an das BMVBS (mit den bisherigen Breifwechsel als Anhang). Außerdem habe ich bei der Stadt nachgehakt ("...ob das Streben nach einer möglichst zeitnahen Lösung bereits von Erfolg gekrönt wurde..." whistling.gif ) und sie mit der Antwort von der Polizei konfrontiert.

Mal sehen was zurückkommt.
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mir
Beitrag 26.06.2007, 09:17
Beitrag #71


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Nach diesem Beitrag ist das Widerspruchsverfahren in Mittelfranken bereits schon länger (als Pilottest) abgeschafft.


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eff-jay
Beitrag 26.06.2007, 09:25
Beitrag #72


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habs gemerkt. Naja, man kann einen Brief schicken und die Überprüfung fordern. Klagen dürfte teuer werden (für die Stadt :-)
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mir
Beitrag 30.09.2008, 12:17
Beitrag #73


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Nur mal als Zwischenbescheid: Meine Lieblingsampelkreuzung (Schuhstr./Henkestr.) wurde in der Zwischenzeit nach einer Baumaßnahme umgestaltet und hat nun weder einen Drückknopf, noch sind Fußgänger- und Radfahrerfurt nebeneinander. Aber es gibt ja noch genügend andere.


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