Fahrschul- und Fahrlehrerrecht, einschließlich Prüfungsrecht |
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Fahrschul- und Fahrlehrerrecht, einschließlich Prüfungsrecht |
12.03.2007, 22:54
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Hingewiesen wird in der folgenden Übersicht auf diejenigen Bestimmungen, die für den Fahrschüler wichtig sind:
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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23.07.2007, 22:18
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Einige Gerichtsentscheidungen zum Fahrschulrecht
VG Gelsenkirchen 7 L 499/07 Beschluss vom 11.06.2007: Aufschiebende Wirkung gegen Widerruf der Fahrschulerlaubnis wird wiederhergestellt: sofortige Vollziehung ohne Übergangsfrist bei über 2 Jahre alter Widerrufsverfügung rechtswidrig; überdurchschnittliche Durchfallquote rechtfertigt keine Schließung der Fahrschule; Signifikanz der Durchfallquote VG Arnsberg 1 K 240/05 Urteil vom 13.12.2006 Entzug der Fahrschulerlaubnis bei Unregelmäßigkeiten in der Motorradausbildung: kein Besuch des Theorieunterrichts durch Fahrschüler VG Arnsberg 1 L 1342/99 Beschluss vom 20.10.1999 Auschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Widerruf der Seminarerlaubnis wieder hergestellt OVG Münster 8 B 636/02 Sexuelle Belästigung von Fahrschülerinnen führt zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis BVerwG 6 B 42.07 Beschluss vom 05.10.2007 Zum Begriff des "Fahrlehrers"; Die Fortbildungsverpflichtung nach § 33a FahrlG betrifft auch "inaktive" Fahrlehrer. VG Hannover 9 B 2897/08 Beschluss vom 04.08.2008 Ein Fahrlehrer verstößt gröblich gegen § 1 Abs. 4 FahrlG, wenn er von seiner Fahrlehrerlaubnis nicht im Rahmen einer Fahrschulerlaubnis bzw. eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrer Gebrauch macht. Ein Fahrlehrer bildet nicht gewissenhaft aus, wenn er die Fahrstunden für intensive Privaterledigungen nutzt. VG Göttingen 1 B 88/09 Beschluss vom 05.06.2009 Widerruf der Fahrlehr- und der Fahrschulerlaubnis nach Verurteilung wegen Bestechung eines TÜV-Mitarbeiters und Fälschung von Ausbildungsnachweisen. (Fall von brasilianischen Fussballspielern) -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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15.10.2007, 23:54
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände empfohlenen und vom Bundeskartellamt kartellrechtlich genehmigten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 29.07.2009, 06:13
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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