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> Tilgung nach 5 oder 10 Jahren...?
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Beitrag 13.03.2007, 17:24
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Freunde!

Ich schildere zunächst meine momentane Situation, um von euch eine möglichst genaue Beschreibung der Rechtlage zu erhalten:

Ich bin jetzt 22 Jahre alt. Meine [verlängerte] Probezeit ist Ende Mai vorbei.


mit 16 Jahren: Fahren ohne Führerschein in mehreren Fällen + unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
==> Verurteilung zu 3 Monaten Fahrverbot + ein Wochenende Freizeitarrest.
Die Verurteilung erfolgte 2Monate vor meinem 18. Geburtstag.

mit 18 Jahren: Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis.
==> Abgelehnt: Aufforderung zur Teilnahme an einer MPU

MPU bestanden, Führerschein zwei Monate nach meinem 18. Geburtstag erhalten.

mit 19 Jahren: 1x 21km/h 1Pkt.
==> Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar / Verlängerung der Probezeit
mit 19 Jahren: 1x 27km/h 3Pkt.
==> Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einem Beratungsgespräch
mit 20 Jahren: 1x 27km/h 3Pkt.

2006 wurde ich mit von einem Fachhändler eingebauten Xenonscheinwerfern angehalten. 3Punkte, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hätten, konnte ich mit meinem Anwalt und der bestehenden Rechtsschutzversicherung abwenden. Mein Anwalt ließ sich einen Auszug aus dem VZR zusenden.

vermerkt sind dort: 13Punkte

Mein Anwalt war der Meinung, 13 Punkte können es nicht sein [7wären realistisch]. Höchstens könnten 42Punkte existieren, die ich nach dem Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen habe. 18Punkte ist die Höchstzahl; nach der MPU, so dachte ich, ist der Punktestand wieder bei 0.

Naja, wie auch immer. Ich habe jetzt 13 Punkte. Zählen meine Einträge als sehr sehr schwere Delikte, die eine Tilgung der Punkte nach 10 Jahren begründen, oder werden sie nach 5 Jahren gelöscht?

Ich habe gelernt und mir das zügige Fahren vollständig abgewöhnt...

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir diese Frage beantworten könntet...

Vielen Dank!
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Uwe W
Beitrag 13.03.2007, 17:36
Beitrag #2


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Ein paar mehr Details zu dem Strafurteil vor Deinem 18. Geburtstag wären nicht schlecht:

- bist Du mit einem frisierten Mofa gefahren? Oder hattest Du einen Klasse M-Führerschein und hattest einen 45 km/h Roller getuned? Oder war es ein größeres Fahrzeug, mit dem Du den Unfall gebaut hast?

Wegen wievieler Fahrten ohne Fahrerlaubnis wurdest Du denn verurteilt?

Da im Strafurteil keine Sperrfrist angeordnet wurde (sondern nur ein dreimonatiges Fahrverbot), wurden keine Punkte getilgt. Die positive MPU hat daran auch nichts geändert.

Wurdest Du denn in den Schreiben der Führerscheinstelle anlässlich des Aufbauseminars auf Deinen Punktestand hingewiesen? Sind später noch weitere Schreiben der Führerscheinstelle gekommen (Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung etc.)?

Die Straftaten werden nach 5 Jahren getilgt, sofern bis dahin kein Fahrerlaubnisentzug erfolgt ist und auch keine neuen Straftaten begangen werden.

Die Delikte mit 18,19,20 sind aber Ordnungswidrigkeiten. Diese werden vorliegend zusammen mit den Straftaten getilgt, sofern bis dahin keine neuen Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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enfi
Beitrag 13.03.2007, 17:47
Beitrag #3


Neuling
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Hallo Uwe!

Vielen Dank für die promte Antwort. Da sich meine Aufzeichnungen bei meinen Eltern befinden [ich befinde mich an meinem Studienort], kann ich leider nicht mehr genau sagen, was genau im Urteil stand.

In meiner Anhörung wurde ich gefragt, wie oft ich ohne Führerschein gefahren bin. Ich habe wahrheitsgemäß geantwortet [ich glaube es waren 5x]. Gefahren bin ich in einem alten Golf, den ich mir mir einem Freund gekauft habe. Als Kennzeichen dienten ehemalige Kennzeichen, die meine Eltern als Erinnerung im Keller aufgehoben haben. Da ich vorgegeben habe, ein versichertes Fahrzeug zu fahren, kommt der Tatbestand der Urkundenfälschung auch noch dazu.

Ich weiss nur noch, dass ich für diese Delikte insgesamt 42 Punkte erhalten haben müsste.

Nach der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar habe ich natürlich bei dem nächsten Vergehen eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch erhalten.

Da es sich schon um eine außerordentliche Straftat handelt, hoffe ich nicht, dass die Tilgung erst nach 10 Jahren erfolgt.

Ich danke Dir im Voraus für weitere Antworten!
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Uwe W
Beitrag 13.03.2007, 18:14
Beitrag #4


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Ob hier eine 5 jährige (beginnend mit dem Tag der Urteilsverkündung) oder eine 10 jährige (beginnend mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis) Tilgungsfrist gilt, hängt nur davon ab, ob eine Sperre für die Erteilung eines Führerscheins angeordnet wurde.

Wurde eine Sperre angeordnet (Mindestdauer 6 Monate, da ja keine Fahrerlaubnis vorher existierte?), so werden alle vorher "verdienten" Punkte gelöscht.

Wurde keine Sperre angeordnet, so bleiben die alten Punkte bestehen. Die Punktezahl bleibt aber beim Stand von 13 bzw. 17 Punkten, solange die Führerscheinbehörde bestimmte Maßnahmen nach dem Punktesystem nicht ergriffen hat.

Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis/ohne Versicherungsschutz gibt es jeweils 6 Punkte. Begeht man gleichzeitig eine Unfallflucht, so sind es sogar 7 Punkte.

Mich wundert es allerdings schon, dass das Gericht keine Sperre angeordnet hat und statt dessen nur ein Fahrverbot ausgesprochen hat: gab es überhaupt ein konkretes Fahrzeug, mit dem Du aufgrund des Fahrverbots nicht fahren durftest?


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enfi
Beitrag 13.03.2007, 18:28
Beitrag #5


Neuling
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Lieber Uwe!

Ich bin mit einem selbst gekauften Auto, welches der Autohändler einem Freund und mir sogar bis nach Hause brachte, gefahren. Ich habe dem vorsitzenden Richter gesagt, dass mir der Führerschein natürlich sehr wichtig ist. Den nötigen Denkzettel habe ich durch ein Wochenende "Einzelhaft" erhalten... Den Führerschein verwehrte mir der Richter glücklicherweise nicht.

Da nach der Urteilsverkündung ja weitere Punkte folgten, muss ich diese 5 Jahre doch seit dem letzten Punkteverstoß rechnen, stimmts? Es wäre zu schön, wenn sich meine Punkte jetzt bald schon tilgen; zwei Jahre verstoßfreies Fahren sind nämlich bald vorbei. ;-)


Ich glaube das Forum hilft vielen Menschen - vor allem bei so kompetenten Mitdiskutanten - Zweifel auszuräumen. Oft schlagen sich private Probleme enorm auf das Gemüt eines jeden Betroffenen nieder. Solche sachlichen Erörterungen schaffen Klarheit. "Selbst Schuld!" oder "Pech gehabt" hört man hier ebenso wenig wie andere sinnlose Phrasen. Es freut mich, dass es so etwas noch gibt.

An dieser Stelle vielen Dank und ein respektvolles Lob an Dich, Uwe.


Schöne Grüße!
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Uwe W
Beitrag 13.03.2007, 18:41
Beitrag #6


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Immerhin wissen wir jetzt auch, dass der Vorwurf "Fahren trotz erloschener Betriebserlaubnis" fallen gelassen wurde.

Hier der alte Thread

Hat eigentlich Deine Rechtsschutzversicherung noch gezahlt, oder wurden die Anwaltskosten der Staatskasse auferlegt?

Zum eigentlichen Thema:

Ich würde jetzt bis zur Punktetilgung (5 Jahre nach dem Tag des Urteils) extrem vorsichtig fahren:

das mit den vorhandenen Punkten ist mir z.B. nicht ganz klar: es könnten auch bereits 17 Punkte sein, wenn die Führerscheinstelle alle notwendigen Maßnahmen korrekt ergriffen hat.

In diesem Fall würde jetzt jeder weitere Punkt zum Entzug der Fahrerlaubnis führen: 6 Monate Sperrfrist, neue Fahrerlaubnis nur gegen positive MPU.


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enfi
Beitrag 13.03.2007, 20:01
Beitrag #7


Neuling
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Das schnelle Fahren habe ich mir wirklich absolut abgewöhnt... ;-)


Zu der Xenon-Geschichte: Meine Rechtschutzversicherung hat die Kosten leider nicht übernommen. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, bei der ich aufgrund einer Klausur nicht teilnehmen konnte. Mein Rechtsanwalt entschuldigte mich. Im Vorfeld telefonierte mein Anwalt mit der zuständigen Richterin und schilderte den Sachverhalt. Da sie auch darauf aufmerksam gemacht wurde, dass mir der Fahrerlaubnisentzug droht, bot sie im Vorfeld an, das Urteil auf 35€ festzusetzen.

Da mir der Führerschein wichtig ist, habe ich dieses Angebot nach einem persönlichen Gespräch mit meinen Eltern und dem Rechtsanwalt angenommen. Ich hätte auch versuchen können - ohne das Angebot anzunehmen - in der Verhandlung darauf zu spekulieren, ganz freigesprochen zu werden; doch das hätte natürlich auch daneben gehen können.

Da ich also zu einer 35€-Verwarnung verurteilt wurde, hat die Rechtschutzversicherung sich bestätigt gefühlt. Ich bin also im "Unrecht", darum wurden die Kosten nicht übernommen.

Die ganze Geschichte hat mich neben den Xenonlampen [250€] also nochmal 650€ gekostet... ;[

Naja, für die Zukunft habe ich daraus gelernt.

Einen schönen Abend noch!
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