hilfeeeee |
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hilfeeeee |
14.03.2007, 01:07
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29541 |
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14.03.2007, 01:19
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das geht nicht. Serbien ist nicht in der EU. Da kommt §§ 4 IntKfZVO zur Anwendung.
Zitat (1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben. Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach den §§ 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Zitat (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,[...] 2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben, Auch wenn du in D abgemeldet bist, 185 Tage angemeldet bist und dort in Serbien einen FS erwirbst, berechtigt der wenn du zurück nach D gehst nur 6 Monate zum fahren. Danach muß er umgeschrieben werden. Dies ist nur mit theoretischer und praktischer Prüfung in D möglich. mfg darkstar -------------------- |
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14.03.2007, 01:25
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29541 |
und geht es auch nicht wenn ich es in mein heimat (italien) mache?????
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14.03.2007, 07:08
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Sofern du 185 Tage in Italien lebst ist es möglich.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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23.03.2007, 22:58
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29892 |
Hallo Italianka,
Ich würde dem FS in deine stelle in deine Heimatland, Italien erwerben! Voraussetzung, du kehrst regelmäßig in deine Heimatland zurück. (7 Artikel 9 der Richtlinie 91/439) Ich hatte vor kurzen Probleme mit der Deutsche Behörde, weil meine, in eine andere EU Staat (Heimatland) erworbene FS verweigert hatten umzuschreiben. Sogar würde mir der EU (gültige) FS rechtswidrig von der Deutsche Behörde eingezogen! (Keine MPU Umgehung) Nach vier Monatige Kampf mit der Behörde hatte meine FS umgeschrieben bekommen. Wenn Du möchtest dann kann ich ein TV Beitrag zukommen lassen. MfG Satyo |
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24.03.2007, 03:00
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wenn Du möchtest dann kann ich ein TV Beitrag zukommen lassen. Daran wäre bestimmt nicht nur Italianka interessiert sondern auch andere mit einem EuFS. mfg darkstar -------------------- |
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24.03.2007, 12:31
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29892 |
Das glaube ich auch! Ich möchte gern wissen von wie viele „Ausländer“ schon die Umschreibung verweigert hatten! Weil die Gesetzlage (kann man sagen) nicht eindeutig ist! Diese 185 Tage Reglung, ist nicht gerade gut formuliert! Diese 185 Tage Reglung ist da für da, das der Führerscheintourismus unterbinden soll! Eine Gesetz wiederspricht dem anderen. Und natürlich dem Behörden kommt das gelegentlich! Die Behörde wendet das so an, wie das ihm gerade passt! Ob wohl nach meine Deutsch Kenntnisse, gebe es Richtlinien, was vorrang haben.
Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität. Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 dieser Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt werden, ist es allein Sache dieses Mitgliedstaats. Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat. Die Richtlinie 91/439 sehe zwar ausnahmsweise Bestimmungen vor, nach denen die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abgelehnt werden könne; der aufnehmende Mitgliedstaat sei jedoch nicht automatisch berechtigt, die Anerkennung eines Führerscheins deshalb zu versagen, weil er der Auffassung sei, dass dieser in einem anderen Mitgliedstaat möglicherweise unter Verletzung in der Richtlinie vorgesehener Voraussetzungen ausgestellt worden sei. 7 Artikel 9 der Richtlinie 91/439 bestimmt: "Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen. Als ordentlicher Wohnsitz eines Führerscheininhabers, dessen berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen Bindungen liegen und der sich daher abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufhalten muss, gilt jedoch der Ort seiner persönlichen Bindungen, sofern er regelmäßig dorthin zurückkehrt. 6 Artikel 8 Absätze 1, 2 und 4 der Richtlinie 91/439 sieht vor: „(1) Hat der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet, so kann er einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins gegen einen gleichwertigen Führerschein stellen; es ist Sache des umtauschenden Mitgliedstaats, gegebenenfalls zu prüfen, ob der vorgelegte Führerschein tatsächlich gültig ist. ADAC-Experte Schäpe: „Ob jemand wirklich in Österreich oder Polen wohnt, dürfen nach EU-Recht nur diese Länder selbst prüfen, nicht die deutschen Behörden.“ Wenn jemand im seine (EU) Heimatland eine angemeldete Wohnsitz hat, besitzt eine gültige Ausweis, (keine Reisepass) ist der angehende FS Inhaber über der mindestens alter, ist nach eine Ärztliche Untersuchung keine Gesundheitliche bedenken vorliegen, dann kann man ruhig in der Heimatland FS erwerben. Da gegen liegen keine Rechtliche einwende vor. Würde vom keine die Möglichkeit verwehrt in seine Heimatland eine FS zu erwerben. Ich habe alles auf meine eigene Leib erfahren! Es geht aber nicht um eine MPU Umgehung! Da, das der Deutsche Behörde eine Riegel vorschieben möchte, habe ich auch volle Verständnis! Aber bin da mit nicht einverstanden, das der Behörde alles versucht eine Gültige EUFS nicht zu umschreiben, und versucht die Gesetze so auszulegen, wie es ihm gerade passt! MfG Satyo |
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25.03.2007, 04:06
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Insbesondere die Textstellen sind bereits bekannt aus der 2. RiLi und auch aus Urteilen des EuGH. Ich erinnere mich dunkel zu der Problematik mal einen TV-Beitrag des WDR(???) gesehen zu haben. Wenn du mehr Informationen zu einem TV-Beitrag hast, dann immer her damit.
mfg darkstar -------------------- |
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25.03.2007, 16:03
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29892 |
Hallo,
Ja, diese Beitrag war bei der WDR. Am 09.02.2007 Abend 19:30 Uhr. Mit dem Titel Führerscheinlos. Wenn du diese in Erinnerung hast. Versuche ich mal ganz kurz meine Geschichte zu schildern. Veilleicht kann man so die Sachlage besser verstehen. Auf grund das ich keine Deutsche Staatsbürger bin, und bei meine Auffassung, hier in Deutschland nur eine angemeldete Wohnsitz habe, (ohne angemeldete Wohnsitz währe ich illegal in Deutschland) hatte ich die Entscheidung getroffen eine FS Erweiterung vor zu nehmen in meine Heimatland. Nach eine ausführliche Unterhaltung mit der Fahrlehrer, haben wir festgestellt das dass keine Rechtliche Hindernisse gebe für dem Klasse „A“. Die Voraussetzungen sind: Gültige Ausweis, angemeldete Wohnsitz, bei eine bestehende gültige FS wird von der Ärztliche Untersuchung abgesehen. Weil in meine Heimatland sind die FS Inhaber verpflichtet alle 10 Jahre dem Gültigkeit des FS mit eine Ärztliche Untersuchung zu verlängern. Könnte alle Voraussetzungen erfühlen, weil ich nicht ausgewandert habe aus meine Heimatland, habe ich noch dem gültige Ausweis, Angemeldet bin ich in meinem eigene Haus, in meine Geburtsort. (wohin ich regelmäßig zurückkehre 8 bis 10-mal im Jahr) Am 25.08.2006 hatte ich die letzte Prüfung bestanden und so hatte ich meine FS Erweiterung geschafft. Der FS wurde nicht sofort ausgehändigt wegen EDV Verarbeitung. Weil meine zeit in Heimatland immer sehr begrenzt ist, könnte ich erst meine FS Anfangs November (bei meine nächste Heimfahrt) ganz genau am 03.11.2006 abholen. Eine Woche später am 10.11.07 hatte ich versucht dem Ausländische Eu-FS umschreiben zu lassen. Dann kam es zum eine Eskalation bei der Straßenverkehrsamt. Ohne sie Sachlage richtig zu prüfen, wurde mir eine Illegaler FS Erwerb vorgeworfen! Und wurde sofort in meine Heimatland ausgestellte gültige FS Eingezogen, und zurück geschickt! Wurde auch noch so was mir vorgeworfen das ich, zitiere: „ Die (Ausländische) Fahrerlaubnis der Klasse A erhielten Sie am 25.08.2006 während eines Auslandsaufenthalt in ............)“ Ich bitte Euch!? Seit wann ist jemand in seine Heimatland im Ausland??? Weiterhin wurde mir auf der stelle mitgeteilt, das meine Antrag auf Umschreibung wird abgelehnt! Alles geschieht ohne die Sachlage richtig zu Prüfen!! (Da ist auch eine fehler unterlaufen aus meine Seite. Da ich keine weitere Angaben gemacht hatte über meine schon bestehende Deutsche FS, so bei der FS Abholung in Heimatland wurde der alte noch Gültige keine Eu-FS abgegeben. Und so hatte ich auf einmal zwei Eu-Führerscheine. Ob wohl hier bei diese Gesetzlage ist wieder nicht richtig nachgedacht worden. Wenn ich nur dem ausländische Eu-FS hätte gehabt, dann dürfte ich in Deutschland keine Fahrzeug führen!) Trotzdem hätte der Deutsche Behörde dem FS nicht einziehen dürfen! Da zu hatte nur der Ausstellbehörde Befugnis! Wollte ich lediglich dem „zweite“ Eu-FS als Vorlage, bzw. als beweis zu dem Umschreibung vorlegen, und nicht mit zwei Eu-FS in der Welt rumfahren. Doch mit der FS Einzug hatte der Behörde entschieden, das ich nicht nur in Deutschland keine Motorrad fahren darf, sonder Grenzen übergreifend, auf der ganze Welt nicht! Hätte der Behörde die Sachlage richtig geprüft, dann hätte es nicht zu Eskalation gekommen! Nach dem FS Einzug dürfte ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nähmen. Nach unzählige Schrift Wechsel, hatte ich die Nase voll, und hatte dem WDR angerufen, ob an diese Sache eventuell Interesse besteht. Der zusage kam sofort von dem WDR. Nach eine Terminvereinbarung, kam es auch zu dem nachfrage bei dem Straßenwerkersamt, wo jegliche Stellungnahme verweigert hatten. Fast in gleiche Zeitraum, (kann man denken das, dass geschah kurz nach dem nachfrage von der WDR über der Sachverhalt) bekam der von mir beauftragte Anwalt ein Brief, zitiere: „im Nachgang zu meine Ablehnung vom 17.10.2006 teile ich Ihnen mit, dass der (Ausländische) FS des Herrn .......... über das Kraftfahrt-Bundesamt an die zuständige Behörde in (Ausland) zurückgesandt wurde. Aus dem Schreiben der (Ausländische) Behörde von 06.12.2006, welches Ihnen in Kopie vorliegt, geht hervor, dass diese den (Ausländische) Führerschein der Klasse A erteilt hat, da sie keine Kenntnis darüber hatte, dass Herr ........... seit 1982 mit festem Wohnsitz und fester Anstellung in Deutschland lebt. (meine Kommentar: bin ich aus meine Heimat nicht Ausgewandert, trotz meine angemeldete Wohnsitz in Deutschland!) Wie die (Ausländische) Behörde im einzelnen mitteilte, hätte er sich dort abmelden müssen, sobald er (Heimatland) für mehr als 90 Tage verlässt. (meine Kommentar: weil ich meine Heimatland nicht mehr als 90 Tage verlasse, im einem stück, 8 bis 10-malige Rückkehr im Jahr, muss ich mich nicht abmelden! Diese 90 Tage bezieht sich nicht auf eine Kalenderjahr!) Dies ist nicht geschehen, so dass der (Ausländische) Führerscheinbehörde bei der Ausstellung des (Ausländischen) Führerschein nicht bekannt war, dass Herr ......... bereits in Deutschland wohnte. Hätte er der (Ausländische) Behörde gegenüber wahre und vollständige Angaben gemacht, wäre Ihm dort keine Fahrerlaubnis erteilt worden. Der (Ausländische) Führerschein wurde durch die Behörde einbehalten, weswegen ich da von ausgehe, dass die von Ihrem Mandanten rechtswidrig erworbene Fahrerlaubnis wiederrufen hat. Eine Umschreibung ist daher nicht möglich. (meine Kommentar: jetzt kommt!) Sollte Herr ........... den (Ausländische) Führerschein bis zum 28.02.2007 vorlegen, kann eine erneute Überprüfung der Sachlage Durchgeführt werden.“ Frage ich mich, warum nicht gleich so? Der Behörde hat alles dran gesetzt, was in seine macht zu Verfügung stand, die Umschreibung zum umgehen, verweigern! Ob wohl hatten wir, (Anwalt, und ich) versucht zu erklären, das hier um keine Führerscheintourismus, und keine MPU Umgehung geht. Habe nicht mal ein Punkt in Punkte-Registrierung in Flensburg. Nach eine Telefongespräch, nach meine Heimatland mit der zuständige Behördenleiter, würde meine FS per Postweg an der angegebene Deutsche Adresse zugesendet. (ausgehändigt) Weil nach dem (in meine Heimatland) hatte ich meine FS nicht illegal erworben, auch nicht wenn ich weniger als 185 Tage zuhause bin! Es hat mich sehr viel Zeit, Energie gekostet, alles so hin zu bekommen wie es ich hin bekommen habe. Nach eine erneute Vorlage meine in Eu Ausland (Heimatland) erworbene FS wurde endlich dies auf eine Gleichwertige Deutsche Eu-FS Umgeschrieben. Leider weißt keine mit wie viele Ausländische Mitbürgern es so erging wie mir. Und sie hatten keine mut, oder wegen fehlende Sprachkenntnisse, sich da gegen zu währen! Ob wohl in meine vorige Beitrag mit der EU Richtlinien, und dem Urteile aus dem EuGH ist weitgehend geregelt. Doch der Behörde sieht das nicht gern, wenn jemand eventuell eine günstigere alternative sich entscheidet! Bevor eine Entscheidung getroffen wird von eine Beamte, sollte mal vielleicht die Sachlage richtig zu prüfen, und sollten nicht immer sofort von der schlimmste ausgehen! Gibt es immer so genante Sonderfällen! Das war eine! Eigentlich dürfte keine Beamte davon ausgehen, das jede wer eine FS umschreiben möchte, gleich mit eine MPU Umgehung zu tun hat! Jetzt könnte der Frage kommen, warum wollte ich überhaupt dem Eu-FS umschreiben lassen? Wenn innerhalb der Eu, die Eu-FS ohne jegliche Formalität anerkennen müssen. Diese frage ist berechtigt! Wenn ich mit meine Ausländische Eu-FS, von eine Polizist angehalten geworden wäre, und das genau so sieht (Ohne die Sachlage zu kennen) das meine FS nicht gültig ist, dann könnte ich eine anzeige bekommen Fahren ohne Führerschein. So ist diese Möglichkeit aus der weg geräumt worden, und so bin ich auf der sichere Seite! Dank WDR, und dank meine Ausdauer!! Ich hoffe sehr das ich mit diese Beitrag für manche mut machen konnte. Manchmal wissen die Beamten selber nicht wie alles zu hand haben ist. Eine „kleine“ Bürger geht da von aus das die Beamten das eigentlich wissen müssten, und wenn die sagen das nicht geht, das muss es halt so sein! Diese erwähnte TV Beitrag, welche durch dem WDR gesendet geworden ist, ist auf DVD. Wenn jemand das haben möchte, dann soll sich bitte melden. Zu letzt möchte ich betonen das diese Beitrag keine Standart fall ist. Bevor jemand sich entscheidet, eine FS zu erwerben in seine EU Heimatland, sollte vorher paar Sache „zuhause“ klären. Sollte allerdings auch keine MPU Umgehung versuchen, weil das würde nach der 3. Eu Führerschein Richtlinie nicht mehr Funktionieren! Zitat aus der ADAC Clubmagazin: „Änderung: EU-Führerscheine, die nach dem 19. Januar (2007) zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zum Beispiel in Tschechien oder in Polen gemacht werden, gelten in Deutschland nicht.“ Wenn Deutschland eine bewährte (aus der Andere EU Länder) Gesetz einführen würde, dann bliebe für viele der MPU auch erspart. Totale Alkoholverbot beim fahren! Satyo |
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26.03.2007, 17:29
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ja, diese Beitrag war bei der WDR. Am 09.02.2007 Abend 19:30 Uhr. Mit dem Titel Führerscheinlos. Wenn du diese in Erinnerung hast. Wie gesagt ich hatte das damals nur nebenbei gesehen und nur eine dunkle Erinnerung daran. Wenn ich mich recht erinnere wurdest "Du" dort auch mit dem schon gekauften Motorrad gezeigt oder war es beim Händler? Auch war Tenor, das das Führerscheinrecht solche Sonderfälle wie sie jetzt mit Europa auftreten ungenügend berücksichtigt.Zum Wohnsitz hatte ich hier mal was geschrieben. Lies dir das angegebene Dokument C77/5 zu Auslegungsfragen zur FS-RiLi mal genau durch und . Komischerweise hab ich das noch nie in einem Urteil gesehen. Wie groß ist das File auf der DVD? mfg darkstar -------------------- |
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26.03.2007, 18:43
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29892 |
Hallo,
Vor dem letzte Prüfung war ich bei dem Straßenverkehrsamt nach zu fragen was ich zum Umschreibung brauche. Auf diese frage ging der gefragte hoch, und teilte mit das ich dem Eu-FS bei ihm nicht Umschreiben kriege! Da drauf war ich bei der Polizei und hatte nachgefragt wie ist das wenn ich mit meine Ausländische Eu-FS in Deutschland fahre. Eine sagte „kein Problem“ der andere wieder rum „es geht überhaupt nicht wegen meine in Deutschland angemeldete Wohnsitz“. Also für wem sollte man mal glauben? Wenn solche fälle (wie meine) schon nicht unbedingt berücksichtigt hatten, dann sollten die zuständige Behörde ein bisschen mehr feingefühlt haben, und wenn jemand das nicht weißt wie er verfahren soll, dann soll er bitteschön Auskunft einholen! Oben drauf vernünftig mit dem Antragsteller umgehen! Die hatten eine Richtlinie, nach dem andere verletzt! Weil die überhaupt keine mühe gemacht hatten, eine überblick zu verschaffen. Und es ist mir bis heute unbegreiflich!! Warum!!?? 4 Monate lang hat es gedauert, und wer weiß wie lange das gedauert hätte, wenn ich dem WDR nicht eingeschaltet hätte. Bei der Aufnahme war ich beim Händler. Immer nach die reihe nach. Erst FS Umschreibung, dann Motorrad. Der Feil auf der DVD ist 246 MB groß. Hatte aber schon in AVI konvertiert, wo der gesamt größer auf 45,4 MB geschrumpft ist. MfG Satyo |
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17.04.2007, 19:54
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 14.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29541 |
also ihr denkt es geht in mein heimat (ITALIEN) führerschein zumachen ohne das ich mich abemelde in deutschland.
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18.04.2007, 23:50
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 09.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30446 |
Hej Satyo...kommst Du vielleicht aus Bosnien??
Du hast gemeint in deinem Heimatland muss man alle 10 Jahre FS verlängern. In Bosnien ist das so !!! |
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20.04.2007, 20:01
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29892 |
Hi, MaggiPasta
Ich komme nicht aus Bosnien, aber ist meine Heimatland nicht weit von der ehemalige Yugoslavien :-) MfG Satyo |
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20.04.2007, 20:12
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 23.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29892 |
Hi, Italinka
Ich habe mich auch nicht in Deutschlamd abgemeldet! Und Ich habe mich auch nicht über 185 Tage mich in meine Heimetland aufgehalten! Lese meine beitrag nochmal durch, und dann solltest Du Deine entscheidung treffen. Ich habe meine FS umgeschrieben bekommen! MfG Satyo |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:02 |