EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
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EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
14.08.2006, 09:10
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
(EU-Führerschein erwerben? Umschreiben? Tarnmodus?) Über die Anerkennung ausländischer EU-Führerscheine wurde hier im Forum in den letzten Jahren leidenschaftlich diskutiert. Nach einem Urteil des EuGH sind ausländische EU-Führerscheine innerhalb der Gemeinschaft grundsätzlich anzuerkennen... Wie sieht nun die Praxis aus? Was passiert bei Verkehrskontrollen? Muss ich trotz EU-Führerschein zur MPU? Sollte der ausländische EU-Führerschein in Deutschland nachträglich doch lieber umgeschrieben werden? Warum will die Fahrerlaubnisbehörde meinen EU-Führerschein nicht umschreiben? Wird mein EU-Wohnsitz anerkannt? EuGH-Urteil-Thread Teil 1 EuGH-Urteil-Thread Teil 2 EuGH-Urteil-Thread Teil 3 EuGH-Urteil-Thread Teil 4 EuGH-Urteil-Thread Teil 5 EuGH-Urteil-Thread Teil 6 EuGH-Urteil-Thread Teil 7 EuGH-Urteil- Thread Teil 8 EuGH-Urteil- Thread Teil 9 EuGH-Urteil-Thread Teil 10 EuGH-Urteil-Thread Teil 11 EuGH-Urteil-Thread Teil 12 EuGH-Urteil-Thread Teil 13 EuGH-Urteil-Thread Teil 14 EuGH-Urteil-Thread Teil 15 Achtung: Die bisherige Bündelung der "EuGH-Diskussion" in einen einzigen großen Themenstrang wird hiermit aufgehoben. Aus praktischen Gründen gliedert sich der "EuGH-Thread" nun wie folgt:
-------------------- *** Anmerkung Admin: Die hiesigen Moderatoren wurden von mir gebeten, Beleidigungen und Provokationen unkenntlich zu machen und Beiträge ohne Themenbezug ("Off-Topic") aus dieser Fachdiskussion zu entfernen. Linksetzungen auf Angebote von Führerscheinvermittlern sind generell zu unterlassen. Rolf Tjardes (Administrator) |
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15.08.2006, 08:18
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#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6215 |
Hallo möchte meine Erfahrungen berichten die ich am Sonntag in Bad Schwalbach bei Wiesbaden in Hessen gemacht habe.
Ich wurde gegen 20:45 von der Polizei angehalten die meinen FS kontrollierte und Feststellten das es ein PL-FS ist den ich am 16.12.2004 Erworben habe. Ich war mehr als ein Jahr in Polen gemeldet und hatte auch meinen Wohnsitz dort. Die Beamten haben meinen FS jedoch beschlagnahmt, habe direkt mit meinem Anwalt Telefoniert und der auch mit den Beamten gesprochen und ihnen die Rechtssprechung Erklärte, dies war den Beamten Egal und Sie erteilten mir ein Fahrverbot und fuhren meinen Wagen zur Dienstelle habe einen Beschlagnahme bescheid erhalten, dem ich Widersprochen habe. Auf dem bescheid stand fahren ohne Fahrerlaubnis. Darf ich nun weiter fahren bis zur Klärung des Sachverhaltes. Was sollte mein Anwalt tun. Wäre auf eine Antwort der Sachverständigen hier im Forum sehr Gespannt ( Lexus , /8doc oder RxDriver). Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen babuster |
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15.08.2006, 08:25
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Danke für die Ehre, aber ich bin kein Experte oder Sachverständiger ... Mein Name zwischen Lexus und RAXDiver ist auch etwas unpassend, denn die zwei Herren sind Rechtsänwälte - ich nicht. Ich tue hier nur meine Meinung kund ...
Nun denn, nachdem wir das geklärt haben: Du bist offenbar auf ein paar unbelehrbare Beamten getroffen. Denn wenn man gerade seinen Führerschein vorgezeigt hat, dann kann es ja schlecht Fahren ohne FE sein ... Du darfst trotzdem erstmal nicht fahren. Da Du widersprochen hast, müßte jetzt ein Richter über die Beschlagnahme entscheiden. Sofern Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt hast, weiß er, was zu tun ist. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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15.08.2006, 09:26
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6215 |
Danke für deine Antwort dass du kein Anwalt bist weiß ich, ich lese seit Anfang an mit Und weiß um deinen kompetenten Rat. Hatte nur die letzte zeit nach dem halbitter Beschluss vom OLG München (glaub ich) kaum noch zeit und wollte halt wissen ob sich da noch etwas verändert hat. Wie lange kann denn das mit dem Richter dauern brauche den FS beruflich.
Gibt es da Eilverfahren oder einstweilige Anordnung bis zur Klärung. Mit freundlichen Grüßen babuster. |
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15.08.2006, 09:53
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Der Richter muß sich innerhalb von drei Tagen (Kalender- oder Arbeitstage?) nach der Sicherstellung mit der Sache befasst haben, s. §98 StPO.
-------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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15.08.2006, 11:18
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 48 Beigetreten: 22.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17786 |
Sie erteilten mir ein Fahrverbot und fuhren meinen Wagen zur Dienstelle Mit welchem Recht bewegen die denn Dein Auto? Das könnten die sich direkt abschminken... oder gibt es dazu eine rechtliche Grundlage? Wiederholungstäter im Sinne von FoFE bist Du ja wohl nicht, oder? Gruß, Chef3 -------------------- *** Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal im Forum posten... ***
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15.08.2006, 11:50
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6215 |
Mein Auto wurde auf meine Aufforderung bewegt da es vor der Haustür meiner EX passierte als ich unseren gemeinsamen Sohn von seinem Ferienurlaub nach Hause brachte. Die, wie ich mir sehr sicher bin, die Polizei gerufen hat. Und ich von den Beamten verlangte eine Begutachtung des Fahrzeugzustands zu machen ,da ich der Frau nicht trauen kann. Das verweigerten mir die Männel und boten mir an es mit mir zur Dienststelle zu fahren. Dies kam mir entgegen da das näher zu meiner Heimat ist.
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16.08.2006, 16:22
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Hallo!
Seit vorletzter Woche hat meine FSS ein neues Schreiben der Regierung erhalten, auf welches sie schon lange warteten. Zur Zeit schaut es also so aus, das ich mit meinem CZ-EU Schein (September 2004) und einer rechtskräftigen NU (November 2005) nun Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen darf. Das ganze läuft dann, wie mir von der freundlichen Dame in der FSB erklärt wurde, so ab: Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubniss ausfüllen, Lichtbild und polizeiliches Führungszeugnis beibringen und ein Haufen Schotter loswerden, damit die erstmal überhaupt einen Finger krumm machen. Danach erfolgt eine Anfrage beim Kraftfahrbundesamt und den Tschechischen Behörden. Sollte ich mir ab Datum des augestellten CZ-FS nichts mehr zu Schulden kommen lassen haben, und sollte mir die FE in Tschechien nicht aus unerklärlichen Gründen aberkannt worden sein, würde mir hier die NU wieder ausgetragen und ich darf ohne MPU wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Könnte dazu hier vielleicht mal jemand Stellung nehmen? Is das vielleicht nur eine Abzocke oder steckt da wirklich was dahinter??? Ach ja, was mich an der ganzen Sache am meisten verwundert.....ich wohne in Bayern! |
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16.08.2006, 16:27
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
?????
Antrag auf Neuerteilung????? Bist Du sicher, dass da nicht Antrag auf Umschreibung stehen müsste? Ich mein, Du darfst nur eine Fahrerlaubnis von einem der EU-Länder haben, und Deine CZ-Karte ist doch genau das. Versteh ich nicht wirklich. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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16.08.2006, 16:49
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 07.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20098 |
Hmm...ich auch nicht...sonst würde ich das hier net schreiben. Aber ich gehe davon aus, das dann etweder mein CZ-FS umgetauscht wird oder eben einfach nur meine NU erlischt. Also so wird das jetzt hier bei meiner FSS gehandhabt.
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17.08.2006, 13:15
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Ich habe mal umverbindlich bei einer kleinen FEB in Hessen bezügl Umschreibung einer CZ-FE in eine dt. EU-FE angefragt - welche Vorgehensweise denn notwendig ist zum Umschreiben und habe mich sowohl auf Kapper als auch auf Halbritter in der Rechtslage bezogen. Als AW kam diese Mail... Jetzt weiß ich nicht, was ich davon halten soll. Den Ort habe ich unkenntlich gemacht, da er sehr klein ist und ich doch ein wenig meinen behalten möchte und fahren möchte. Aber diese Email spricht für unseren hessischen Herrn Koch, wie er ja schon in Interviews sagte-- hält er nix vom Führerscheintourismus... .
Könnte mir jetzt mal jemand sagen, wie das aussieht? Ich denke mal, wenn ich meinen neuen FS mit der eingetragenen Klasse A aus Pilsen hole, kann ich mir eine Umschreibung in eine dt EU-FE ohne Anwalt gleich schenken, richtig?! Ach ja zu dieser Email muss ich noch sagen, ich hatte vor 4 Wo. schon mal angefragt und bekam bis gestern keine AW. Und da ich etwas sauer war, habe ich gestern dann nochmal geschrieben mit der Anfrage, ob die FEB glaube, meine Email mit der Anfrage auf Umschreibung sei nur ein Scherz -... mein Anfrage bezgl. Umschreibung sei durch aus Ernst gemeint.. Zitat Subject: Umschreibung in eine D-FE
Date: Do 17 Aug 2006 From: "xxxxxxxx Sehr geehrte xxxx, zunächst bitte ich die verspätete Beantwortung ihres Schreibens zu entschuldigen. Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, daß es nicht möglich ist, eine allgemeine Auskunft zu erteilen, da mir keine konkreten Informationen (Entzug, Fahrerlaubnissperre, MPU, etc.) hinsichtlich ihrer Fahrerlaubnisangelegenheit vorliegen. Außerdem ist es zur Zeit nicht möglich eine verbindliche Rechtsauskunft zu erteilen, da hinsichtlich der Rechtssprechung des EuGH noch Entscheidungen deutscher Gerichte ausstehen. Diese sind zunächst abzuwarten. Gerne steht Ihnen jedoch meine Führerscheinstelle zu gegebener Zeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen xxxxx -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
EU-FE Portal: http://eu-fe.info |
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17.08.2006, 13:24
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Hört sich für mich nach "Nichts genaues weiss man nicht" an.
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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17.08.2006, 13:30
Beitrag
#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Mich stört aber dieser Satz hier
Zitat Außerdem ist es zur Zeit nicht möglich eine verbindliche Rechtsauskunft zu erteilen, da hinsichtlich der Rechtssprechung des EuGH noch Entscheidungen deutscher Gerichte ausstehen. Diese sind zunächst abzuwarten. Ich muss dazu sagen, die FEB besteht nur aus 3-4 MAs und ich kenne auch den Leiter der FEB, da ich ja mal an den guten dt. Staat mit der MPU geglaubt habe und eben ne Antrag mit allen auch gestellt hatte - aber eben dann doch eine EU-FE statt MPU... Mich verunsichert eben dieser Satz aus der Email - hört sich für mich an, als wenn die auf die deutschen Urteile bzw. Beschlüße warten und sich gleich vorweg über die EU-Recht stellen wollen. Oder lese ich da mehr raus als ist?? Was mache ich, wenn ich da jetzt hingehe und einen Antrag auf Umschreibung stelle...? Und die mir dann ganz nett sagen.." Doch MPU, oder so.?" -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
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17.08.2006, 17:25
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13535 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Eine Rechtssicherheit gibt es geegnwärtig nicht, noch nicht einmal eine gefestigte Rechtspraxis.Der EUGH hat eindeutig pro Anerkennung einer EU-FE entschieden, dabei wurde jedoch das möglicherweise entscheidenede Gegenargument, die Rechtsmissbräuchlcihkeit, nicht vorgetragen.
Unter Einbezug dessen gibt es weder ein deutsches noch ein europäisches höchstrichterliches Urteil. So gesehen bleibt wirklich nur warten. Oder sich auf den Weg machen, der unzweifelhaft zu einem rechtssicheren Ergebnis führt, egal wie die Gerichte entscheiden. Das wäre die MPU. Wir könenn gerne diskutieren, welcher Weg für Dich optimal wäre. Unter den jetzigen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der einen oder anderen möglcihen Entwicklung. Mehzr geht jetzt einfach nicht. Weiterhin hat die FEB angeboten, wirklich den Einzelfall zu sichten, sie hat weder ja noch nein gesagt. Mehr geht auf diesem Wege auch nicht. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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17.08.2006, 17:54
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#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
So gesehen bleibt wirklich nur warten. Oder sich auf den Weg machen, der unzweifelhaft zu einem rechtssicheren Ergebnis führt, egal wie die Gerichte entscheiden. Das wäre die MPU. Nüchtern betrachtet völlig richtig. Obwohl ich mich mit der 2. Variante in der Situation nie anfreunden würde.@Maja Ich sehe es genauso wie GSX-R. Was ich machen würde ist, jetzt an einige FSST (manche die umschreiben kennst du ja aus dem Forum) zu schreiben und dort ebenfalls diese Email hinzuschicken. Noch besser wäre irgendwas schriftliches in der Hand. Je näher diese an der der du angefragt hast liegen desto besser. Dann schickst du den ganzen Krempel nochmal hin unter Verweis auf gegenteilige Auskünfte. Ohne deinen Fall offenzulegen wirst du aber auch keine Umschreibung bekommen. "Sehen sie sie sind die einzigen weit und breit usw., bitte prüfen sie erneut..." Ob das wirkt keine Ahnung. Aber so kann man wenigstens die Reaktion testen und kosten tuts auch nix. Das Problem ist, das wenn ich als SB eine email mit einem angegebenen Fall und Daten nicht rechtssicher beantworten würde (um Gottes willen ich bin kein Beamter). Ich vermute aber das du im Moment bei der FSST noch nicht die Karten aufdecken willst, eben weil du nicht weißt wie sie auf eine "veränderte" Rechtslage reagieren. Ich würde bevor ich hingehe mich hier noch aufmunitionieren. Evtl auch aufgehobene NU als Scan mitnehmen usw. Da würde mir schon einiges einfallen. Auch warte ich hier auf den ersten hier im Forum der die Methode Umschreibungstourist umsetzt. Denjenigen der dies machen wollte kann ich nicht mehr fragen... Weiterhin fragst du mal an, welche Entscheidungen hier abgewartet werden sollen, wenn du sie hast stell sie hier ein.... mfg darkstar -------------------- |
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17.08.2006, 18:07
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Langsam kommen mir erhebliche Zweifel, ob ein umgeschriebener Führerschein wirklich so gut ist, denn
mir wäre ein Österreichischer Führerschein angeboten worden, den ich solange bis zum Ablauf der Frist besitzen darf, danach aber würde er mir ersatzlos entzogen. wenn ich kein positives ÄG beibringe, oder aber mein tschechischer wird mit einem Aufkleber behaftet. Aufgrund alter Eignungszweifel!!! Das das Gutachten nicht neutral gewesen wäre, kann ich mir denken! Jaja das hätte die Frauke gerne gehabt, meinen guten Ridicsky gegen einen nationalen umzutauschen, der nichtmehr vom EuGH gedeckt gewesen wäre um ihn danach entziehen zu können!!! Klick! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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17.08.2006, 18:17
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
So gesehen bleibt wirklich nur warten. Oder sich auf den Weg machen, der unzweifelhaft zu einem rechtssicheren Ergebnis führt, egal wie die Gerichte entscheiden. Das wäre die MPU. Wir könenn gerne diskutieren, welcher Weg für Dich optimal wäre. Unter den jetzigen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der einen oder anderen möglcihen Entwicklung. Mehzr geht jetzt einfach nicht. Liebe Greet-Ings, Cornelius @corneliusrufus, ich danke Dir. Ich werde dann wohl den unsicheren Weg gehen... Darüber diskutieren, welcher Weg der Beste wäre hat sich für mich erübrigt. Zur MPU sei von mir nur soviel gesagt: Ich habe alles notwendige gemacht, was von mir verlangt wurde.... Antragstellung auf Wiedererteilung, Erste Hilfe... usw. bla bla...Als ich aus den TÜV-Vorgespräch zur MPU allerdings raus kam, sagte ich mir nur:" Das ist der Hammer und nicht mit mir". Der nette Dipl.-Psychologe meinte doch ganz nett zu mir.. - Man würde ja merken, daß alles bei mir in Ordnung sein, ABER ohne den schriftlichen Nachweis eines Nachsorgeseminares bzw. den positiven schriftlichen Berichtes eines Nachsorgeseminarleiters könne er auch nix machen, ich würde so definitiv durch die MPU fallen. Weil ich eben nix schriftliches nachweisen kann, ach ja ausser natürlich die LW, die hatte ich von 1 Jahr schon, aber sonst nichts. Und so ein Seminar hätte mich ca. das gekostet, was mich jetzt meine EU-FE gekostet hat.. Somit fällt eine MPU für mich auf jeden Fall flach. @darkstar, danke auch Dir. Ich werde es wohl so ähnlich machen. Ich möchte nicht unbedingt gleich meinen Fall bei meiner FEB offfenlegen, das ist richtig. Aber deine Idee mit den Emails ist schon sehr gut. Mein Fall ist auch etwas kompliziert, bin aber kein Wiederholungstäter - sondern Erstäter... Danke auf jeden Fall. Ich weiß jetzt was ich noch alles machen kann bevor ich den Antrag auf Umschreibung stelle, aber das werde ich auf jeden Fall machen... -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
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17.08.2006, 19:46
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zur Info - Momentaner Stand der 3. Rili nach einer Auskunft aus Brüssel:
"Der Entwurf der 3. Führerscheinrichtlinie wurde im Europäischen Parlament in erster Lesung behandelt, am 27. März 2006 erfolgte eine politische Einigung im Rat. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates wird voraussichtlich im Herbst erzielt werden. Im Anschluß wird eine zweite Lesung im Europäischen Parlament erforderlich." |
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17.08.2006, 22:03
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Zur Info - Momentaner Stand der 3. Rili nach einer Auskunft aus Brüssel: "Der Entwurf der 3. Führerscheinrichtlinie wurde im Europäischen Parlament in erster Lesung behandelt, am 27. März 2006 erfolgte eine politische Einigung im Rat. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates wird voraussichtlich im Herbst erzielt werden. Im Anschluß wird eine zweite Lesung im Europäischen Parlament erforderlich." @ Medusa, Jetzt mal eine etwas dümmliche Frage - ich habe deine Grafik mit der Darstellung, wie das genau abläuft - nicht im Kopf. D. h. im Klartext ? Wie läuft das weiter ab mit der 3. Rili? -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
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17.08.2006, 22:24
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Was mit "Der Gemeinsame Standpunkt des Rates wird voraussichtlich im Herbst erzielt werden." gemeint ist ist mir auch unklar. Auf jeden Fall gibt es danach aber noch eine weitere Lesung im EU Parlament. (Europäisches Parlament, Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr). Die erwähnte Grafik findet sich auf der Site von http://www.staatsrecht4u.de unter: Grafische Übersicht Mitentscheidungsverfahren.
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17.08.2006, 23:18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Was mit "Der Gemeinsame Standpunkt des Rates wird voraussichtlich im Herbst erzielt werden." gemeint ist ist mir auch unklar. Auf jeden Fall gibt es danach aber noch eine weitere Lesung im EU Parlament. (Europäisches Parlament, Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr). Die erwähnte Grafik findet sich auf der Site von http://www.staatsrecht4u.de unter: Grafische Übersicht Mitentscheidungsverfahren. Danke dir, ja die meinte ich auch.Grafische Übersicht Mitentscheidungsverfahren. Na dann, mal schauen wie das wird... gerade wenn ich an die Email meiner FEB denke. -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
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19.08.2006, 01:25
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#22
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.08.2006 Mitglieds-Nr.: 22302 |
Hallo,
ich habe vor 13 Monaten meine FE in Österreich gemacht. Musste in D 2001 eine MPU vorweisen, welche ich nicht bestanden habe. Wurde vor 5 Monaten an der Tschechisch/Deutschen Grenze angehalten und erfuhr dort, dass im Computer der Polizei nur "Freiwilliger Verzicht" vermerkt wurde. Ich habe natürlich nichts weiter darauf gesagt und durfte nach langen Minuten des schweigens weiterfahren. Jetzt würde mich interessieren ob ich ohne Probleme meine FE umschreiben lassen kann? Oder ist es besser den österreichischen FS zu behalten? Welche Vor-und Nachteile hat das? Soll ich vorher einen Anwalt konsultieren? Ich wohne in Bayern bzw. München und traue mich erhlich gesagt nicht zur Fürherscheinbehörde zu gehen. Was könnte theoretisch seitens der Behörde passieren oder in die Wege geleitet werden? Kann man sich auf das Urteil des EuGh beziehen bei der Behörde? Vielen Dank für eure Antwort leonora |
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19.08.2006, 02:55
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#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
München ist garnicht mal so ein schlechtes Pflaster. Ich empfehle genaue Lektüre dieser Entscheidung.
Prinzipiell sehe ich keinen Unterschied zu Halbritter. Wenn du dich nicht traust, würde ich per email bei derjenigen FSST anfragen. Vl. noch ein paar Grunddaten angeben, wann Entzug usw. Wenn du ganz paranoid bist, dann ändere ein paar Daten leicht ab. Verweise dabei auf diesen Beschluß. Und wenn du das gemacht hast teile uns das Ergebnis mit. Wenn du hier noch Hilfe willst im Thread bekommst du sie. Mir sind einige mit Österreichischen FS bekannt. Ich schätze deine Chancen als recht gut ein zur Zeit. Hast du die 185 Tage eingehalten? mfg darkstar Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 19.08.2006, 02:58 -------------------- |
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19.08.2006, 03:12
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#24
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.08.2006 Mitglieds-Nr.: 22303 |
Help!!
Hallo ich habe folgendes problem: habe mein fs wegen btmg freiwillig abgegeben und würde gern in austria neuen machen. habe aber leider keine deutsche staatsbürgerschaft (türkin hier geboren mit unbefristeter aufenthaltserlaubnis) und würde gern wissen ob das überhaupt möglich ist. Hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen dank im vorraus |
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19.08.2006, 09:33
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#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@turkey
soviel ich weis gilt deine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung nur für Deutschland, d.h. du hast nicht die gleichen niederlasungsfreiheiten wie ein Europäer mit entsprechendem EU-Personalausweis. z.b. ein Europäer mit Personalausweis kann in allen EU-STaaten ohne jegliche Formalitäten eine Arbeit aufnehmen und vieles mehr. Du bräuchtest eine Arbeitserlaubnis, ich denke zu wissen das du ohne Beantragung einer Aufenthaltsgenhemigung in Österreich keinen FS machen kannst. Eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich bekommst du ohne festen Wohnsitz und fester Arbeit auf keinen Fall. So sieht es nach meiner Meinung für dich und dein Projekt EU-FS nicht gut aus. |
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19.08.2006, 09:46
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 10.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20188 |
@turkey: Sorry, aber ich kenne mich mit den Regelungen nicht aus, deshalb meine Frage: Hast Du die deutsche Staatsbürgerschaft oder bedeutet unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung nur, daß Du hier wohnen und arbeiten darfst aber die Stabü nicht zwangsläufig besitzt?
Mit deutscher Staatsbürgerschaft wäre es kein Problem... -------------------- Regiert von Kriminellen, die uns kriminalisieren!
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19.08.2006, 10:25
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.08.2006 Mitglieds-Nr.: 22303 |
@mala fides
also erst mal danke für die antwort. Ich hab keine deutsche staatsbürgerschaft. Nur ne aufenthalsterlaubnis. Aber ich arbeite für ne österreichische firma im aussendienst in germany, somit dürfte es kein problem sein ne arbeitserlaubnis für at zu kriegen. und wohnsitz anmelden auch nicht. |
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19.08.2006, 10:35
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
das mit der Arbeitserlaubnis wahr nur ein Beispiel.
Um in AT einen FS zu machen brauchst du eine Aufenthaltsgenhemigung, die bekommst du nur mit einem festen Wohnsitz + Arbeit. |
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19.08.2006, 12:09
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.08.2006 Mitglieds-Nr.: 22302 |
@darkstar
Danke für deine Antwort. Ja, theoretisch hab ich die 185Tage Regel eingehalten, ich war über ein Jahr in Österreich gemeldet, aber auch in München. Kann es eigentlich passieren, dass nach dem Umtausch in eine deutsche Fahrerlaubnis die Behörden auf mich zukommen und mir trotzdem eine MPU abverlangen? Ich werde nächste Woche mal eine email an die Führerscheinbehörde schreiben, mal sehen was die mir antworten. Gruß leonora |
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19.08.2006, 13:07
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Kann es eigentlich passieren, dass nach dem Umtausch in eine deutsche Fahrerlaubnis die Behörden auf mich zukommen und mir trotzdem eine MPU abverlangen? Dazu hatte Lexus hier etwas geschrieben. Er ist Anwalt. Wenn du magst lies dir mal den Post oben drüber durch (ich bin eher der der dagegenschreibt, aber kein Anwalt). Alles was EuFS betrifft ist hier schon diskutiert worden.Am Ende hat er etwas zu deinem Problem geschrieben und ich stimme ihm da zu. Ob der Rest so stimmt, steht noch in den Sternen. (mir ist sie aber zu extrem) Seine Meinung ist aber zur Zeit bei den EuFS Besitzern hier gern gesehen... Alles in allem räume ich dir gute Chancen zur Zeit ein. Das Urteil paßt bei dir wie die Faust aufs Auge. Und dieses ist eines von den 2 entscheidenden zur Zeit. Frage aber erstmal an wie es deine zuständige FSST hält. mfg darkstar Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 19.08.2006, 13:10 -------------------- |
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20.08.2006, 13:12
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
@ darkstar
immer wieder Lexus zu zitieren bringt keinen weiter bin mir sicher das die das Forum als Info-Plattform nutzen sicher Lexus-Beiträge als ausschlaggebebnd HALTEN Lexus (ra) hat sich für seine Meinung entschieden UND sagt es auch Wo ist deine? |
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20.08.2006, 15:45
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
@pellada:Also erstmal will ich dich fragen was das soll?
immer wieder Lexus zu zitieren bringt keinen weiter Doch. leonora hatte eine klare Antwort verlangt. Es wäre unhöflich eine Information einfach zu kopieren. Außerdem ist Lexus Anwalt während ich keiner bin. Weiterhin spare ich dem Forum Speicherplatz.@leonora:Ich tue es ausnahmsweise trotzdem. Lexus: Zitat Der "Umschreibungsantrag" ist also nichts anderes als der Antrag auf Erteilung einer inländischen neuen Fahrerlaubnis, nur dass für EU-Fahrerlaubnisse eben gewisse Erleichterungen und Besonderheiten bestehen. Wenn die Verwaltungsbehörde also "umschreibt", so erteilt sie demjenigen eine neue vollwertige deutsche Fahrerlaubnis; mit dem Akt der Erteilung sind alle früheren Tatsachen, die Eignungszweifel auslösen konnten, erledigt. Sie sind auch dann erledigt, wenn die FE-Behörde diese Zweifel gar nicht überprüfen konnte oder durfte oder sich dabei geirrt hat. Eine einmal erteilte Fahrerlaubnis schafft dem Inhaber die Gewissheit, später nicht mehr mit Eignungszweifeln konfrontiert zu werden, die auf Tatsachen beruhen, die bereits bei und vor Erteilung der FE vorlagen. Lexus (ra) hat sich für seine Meinung entschieden UND sagt es auch Wenn eine Meinung kompetent ist habe ich kein Problem damit zu zitieren. Wenn ich anderer Meinung bin, habe ich kein Problem das zu sagen.@pellada Wo ist deine? Meine Meinung ist hier nicht relevant für diesen Fall. Wo ich kann, versuche ich mich einzubringen, während du mit solchen knackigen Aussagen wie "Ich würde sagen, @ Cornelius, das deine Utopischen Aussagen nicht zutreffen" und "ich glaube du bist durcheinnnander!" nur persönliche Angriffe vollführst. Hättest du dir die Mühe gemacht zu suchen, dann wäre dir auch aufgefallen das ich hier ähnliches geschrieben habe. Was ich an dir so "schätze" das es dir gelingt mit Zweizeilern ganze Postings zu negieren und als nichtssagend abzutun. Vorzugsweise ohne auch nur A sinnvolle Vergleiche zu benutzen oder B vernünftige Quellen zu zitieren. Ein ausführliches Posting zur 3.RiLi ist gerade in Arbeit. mfg darkstar Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 20.08.2006, 15:52 -------------------- |
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20.08.2006, 16:34
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#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
.. Der "Umschreibungsantrag" ist also nichts anderes als der Antrag auf Erteilung einer inländischen neuen Fahrerlaubnis, nur dass für EU-Fahrerlaubnisse eben gewisse Erleichterungen und Besonderheiten bestehen. Wenn die Verwaltungsbehörde also "umschreibt", so erteilt sie demjenigen eine neue vollwertige deutsche Fahrerlaubnis; .. Wozu dient der Vermerk des urspruenglichen Erteilungslandes, (Schluesselzahl 70, Anlage 9 FeV), wenn es sich nach Umschreibung der EU-FE um eine neu erteilte Fahrerlaubnis handelt? Der Beitrag wurde von Medusa bearbeitet: 20.08.2006, 16:45 |
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20.08.2006, 16:43
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#34
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
@ darkstar
das Forum ist Öffentlich, und dadurch glaube ich das ich meine Meinung offen kund geben darf. Fals du meinst nicht??!! Tut es mir leid Wenn es nicht so sein sollte, bitte ich mich zu benachrichtigen! @ Admins, danke |
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20.08.2006, 16:50
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#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Wozu dient der Vermerk des urspruenglichen Erteilungslandes, (Schluesselzahl 70, Anlage 9 FeV), wenn es sich nach Umschreibung der EU-FE um eine neu erteilte Fahrerlaubnis handelt? @medusa, wie du weisst habe ich meinen pl schein umschreiben lassen, und ich habe auf meinem "neuen" fs keinen vermerk diesbezüglich drauf stehen, kann dir gerne eine kopie des pl scheines und des "neuen"fs zukommen lassen -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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20.08.2006, 17:03
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@der Sachse
Das freut mich zu lesen. Ich ging nach diesem Posting davon aus, dass etwas wie "70: F1234567 CZ" auf den umgeschriebenen FEs stehen wuerde. |
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22.08.2006, 22:42
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#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 31.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12578 |
Nabend,
Mir is grad n echt fieses Ding passiert!! Soviel Adrenalin, wie ich heut hatte, hab ich mein ganzes Leben noch nich gehabt!! Hab mit meinem Dailmer nen Reh plattgemacht. Das ist ja eigentlich für sich allein schon genug.. Zum Glück kurz und schmerzlos, sofort tot. Puls 227. Aber für mich als EU-FE-Inhaber war der Unfall an sich eher die kleinere Portion Adrenalin.. Bin zum Jagdaufseher, wohnt nur nen paar Meter weiter. Wollte mir eigentlich nur son Schein holen für die Versicherung, da das echt n schicker Yountimer is und ich den Schaden nich selbst löhnen will. Der hatte son Schein allerdings nich und meinte, es wäre in jedem Fall besser, die Polizei zu rufen. Die waren nen paar Minuten später vor Ort. Die beiden wollten natürlich Fahrzeugschein und Papiere sehn. Als ich so am wühlen war, hat der eine gefragt, ob Fahrer und Halter die selbe Person wären. Als ich dies bejate, sagte er: "Dann reicht der Fahrzeugschein." Puls 226. Die haben mir dann so einen Schein ausgefüllt, kennt ihr sicher. Nunja, da steht jetzt halt mein Name drauf. Is doch eigentlich echt blöd. Der Tarnmodus ist doch wohl dahin, oder meint Ihr, die checken das nich ab, ob ich nen Lappen hab oder nicht? Geben die die ganze Sache in den Computer ein und ich bekomme übermorgen Post von der FEB mit ner MPU-Aufforderung? Wie isses eigentlich mit der Versicherung? Können die die Regulierung verweigern? Ich hab doch Versicherungsschutz, oder? Das beste kommt jetzt zum Schluß: Als der eine mir den Wisch in die Hand gedrückt hat, meinte er, ich solle auf dem Weg nach Hause besonders aufpassen, da ich ja nun auf einen Auge blind sei (rechter Scheinwerfer kaputt). Bin dann, als die Jungs weg waren, auch nach Haus (ca. 12 km vom Unfallort) gefahren. Hab mir mit meinem Bruder zusammen den Schaden vor der Haustür mit einer Taschenlampe nochmal angesehn und wen sehn ich auf der anderen Seite des Platzes über die Straße fahren??? Die !! Bin ich paranoid oder haben die mich jetz am Wickel?? Oder wollten die nur sehn, ob ich mit "einem Auge" auch gut angekommen bin?? Bin mal gespannt auf Eure Meinungen.. Wünsch ich keinem son Scheiß! Das arme Reh!!! Meine schicke Karre! Mein schicker Lappen! Greets ***Anmerkung Moderator: Ich habe deine Anfrage mal hierher verschoben, da sie zum Thema passt. Der Beitrag wurde von Expert bearbeitet: 23.08.2006, 07:41 |
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22.08.2006, 22:50
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#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 |
ich denke nicht das sie das noch checken. Die sind davon ausgegangen dass du einen hast denk ich mal, und werden bestimmt nicht noch mal bei der führerscheinstelle anrufen.
aber ist nur meine einschätzung. |
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23.08.2006, 01:26
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#39
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Geben die die ganze Sache in den Computer ein und ich bekomme übermorgen Post von der FEB mit ner MPU-Aufforderung? Die "Depperltestaufforderung" kannst du vergessen, das wurde vor Halbritter praktiziert, jetzt aber nichtmehr! Im Gegenteil, jetzt werden die NUs aufgehoben! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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23.08.2006, 11:40
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Nun, das ist so ein Fall, in dem der Tarnmodus auffliegt ohne daß sich der Fahrer viel vorzuwerfen hätte. Ein Puls von 226 wäre eigentlich gar nicht notwendig, wenn EU-Führerscheine wirklich voll anerkannt würden ... Bzw. nach so einem Unfall einfach nur normal ...
Natürlich könnte die Polizei den Führerschein überprüfen etc.pp. - meist unterbleibt das aber. Es kommt tatsächlich bei Wildunfällen nur darauf an, daß alles korrekt abgelaufen ist. D.h. Unfall gemeldet, totes Wild sichergestellt und Versicherungszettel ausgefüllt. Ausserdem werden die Polizisten auch nichts Auffälliges festgestellt haben, wie z.B. einen angetrunkenen Fahrzeugführer, ellenlangen Bremsweg (oder gar keinen...) oder eine Beschädigung, die über den Wildunfall hinausgeht (weil z.B. zu schnell und danach in den Graben usw.) , weshalb sie den Arbeitsaufwand dann in Grenzen halten wollen ... Theoretisch könnte natürlich noch etwas seitens einer FEB nachkommen, das setzt aber ein "heimliches" Tätigwerden der Polizei voraus und das halte ich für sehr unwahrscheinlich - normalerweise wird das gleich vor Ort geklärt oder gar nicht. Da Du - die Rechtmäßigkeit bei der Erteilung vorausgesetzt - im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (wenn auch keiner deutschen) bist, hast Du seitens der Versicherung nichts zu befürchten und Du hast imho Versicherungsschutz. Jedenfalls gab es da noch kein anderslautendes Urteil zu ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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23.08.2006, 19:28
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#41
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 31.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12578 |
Puls 226 läßt sich aber garnicht vermeiden - bie mir zumindest nicht..
Also wenn nicht die Sache mit dem EU-FS wäre, dann wäre es einvöllig normaler Wildunfall: An Geschwindigkeit gehalten, Reh erwischt (das arme Tier), kleines reflexartiges Ausweichmonäver, nich von der Bahn gekommen, keine Bremsspur, kein Alkohol, keine Drogen. Von dem Knall kam ein Anwohner und sagte, dass der zuständige Forstmeister ca. 200m weiter wohnt. Ich da hin. Der die Cops gerufen. Wir das Tier verstaut. Cops kommen, gucken, fragen nach Führerschein und Papieren. Papiere reichten. Zettel ausgefüllt. Das wars. Das Komische: Ich steh zuhaus mit meinem Bruder die Karre begucken, fährt da direkt auf der anderen Seite die Streife vorbei. Heute noch komischer: Ich musste heute arbeiten. Mein Bruder arbeitet in der gleichen Firma. Wir mussten beide zur geichen Zeit hin. Da ich mit der Kiste nach der Arbeit zum Daimler-Händler fahren wollte, sind wir mit 2 Autos losgefahren. Ich bin mit seinem Wagen gefahren, weil ich mit meinem Schiss hatte. So, wir in der Stadt angekommen und die Autos geparkt. Mein Auto stand ca 500 Meter von der Firma weg. Mein Bruder ist mit nem Firmenwagen keine 10min später weggefahren. Plötzlich geht mein Phone. Mein Bruder. "Bei dir am Auto steht ein Cop!" Ich:"Wie bitte???" Er:"Gucks dir doch an.." Ich ging in Richtung meines Wagens und tatsächlich, Streifenwagen vor meinen Auto. Ich konnte ihn gut sehn, aber er mich nich. Polizist ausgestiegen und lief um mein Auto. Guckte sich das Auto genau an, guckte auch auf der Fahrenseite durchs Fenster. War allein. Dann stieg er ein und fuhr weiter. Kann mir das mal jemand erklären?? Evtl. jemand von der hier anwesenden Polizisten?? Is mir echt ein Rätsel. Warum wird denn so hinter mir hergeschlichen?? Das is doch nicht normal.. Greets |
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25.08.2006, 22:00
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#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Psycho Andi
Du machst dir viel zuviele Gedanken, Fakt ist du darfst fahren und die nachträglichen Eignungszweifel sind hinfällig! Der Beamte hat wahrscheinlich nur nocheinmal dein Auto wegen dem Unfall begutachtet und nicht wegen deines Lappens! Letzte Nacht wurde ich auch wieder Kontrolliert, wobei zu meinem Verwundern der Polizeibeamte vom Halbritter Beschluß und auch wußte, dass JEDER EU-Führerschein gültig ist, soweit keine aktuelles FV oder Sperre besteht und die FEBs nichtmehr wegen alten Zweifeln eine MPU anordnen dürfen! Das Kontrollieren meines CZ Führerscheines blieb auch aus, bzw. tastete er die Oberfläche noch ab wegen der Riffelung und gleich danach durfte ich weiterfahren! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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25.08.2006, 22:18
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#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
@Freelancer
Das bringt Dir aber nur in Bayern was. Wenn Du in bspw. in BW wohnst, sieht die Sache deutlich anders aus. Du solltest also die Inbrunst der Überzeugung ein wenig aus Deinen Postings nehmen. -------------------- |
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25.08.2006, 22:39
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
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Gast_emile_* |
26.08.2006, 07:19
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#45
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26.08.2006, 08:41
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#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
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26.08.2006, 14:11
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#47
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
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26.08.2006, 14:13
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Erst letztens wurde ein CZ-FS in BW Aalen Ostalbkreis ca. 50 KM von Stuttgart enfernt umgeschrieben. Das scheint dann die rühmliche Ausnahme zu sein. Die VGe Stuttgart, Sigmaringen, Freiburg i.B. und der VGH Mannheim fahren da eigentlich eine recht einheitliche Schiene, zumindest im Eilrechtsschutz. -------------------- |
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26.08.2006, 16:23
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#49
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 94 Beigetreten: 04.08.2006 Mitglieds-Nr.: 21839 |
Zitat Erst letztens wurde ein CZ-FS in BW Aalen Ostalbkreis ca. 50 KM von Stuttgart enfernt umgeschrieben. Das scheint dann die rühmliche Ausnahme zu sein. Die VGe Stuttgart, Sigmaringen, Freiburg i.B. und der VGH Mannheim fahren da eigentlich eine recht einheitliche Schiene, zumindest im Eilrechtsschutz. ich möchte nicht auf Ausnahmen eingehen, die Normalerweise die Regel bestätigen, würde aber sagen das die Regel der Normalfall sein sollte! Und nicht Umgekehrt. @ ra-xdiver |
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27.08.2006, 16:52
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... ... ich meine ja, daß RA-XDiver einen grösseren Durchblick hat, so als Anwalt. Was hast Du, @pellada, zu Deiner Qualifikation für so vorlaute Sprüche vorzuweisen ???
Der Normalfall wird in Deutschland immer noch sein, daß der EU-FS-Inhaber mit Schwierigkeiten vielfältigster Art zu rechnen hat - ob bei der Polizeikontrolle, beim StVa oder vor Gericht: vor "Überraschungen" ist man einfach nicht sicher. Und da die meisten Geschichten nach dem Einzelfallprinzip entschieden werden wird das vorläufig auch so bleiben. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:52 |