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> EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU?
MaximilianNRW
Beitrag 18.09.2006, 18:21
Beitrag #101


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In der Wochenendausgabe der Rheinischen Post war eine ganze Seite im KFZ-Teil der MPU gewidmet und wie toll diese doch sein. Der EU-FS wurde nur in einem Satz erwähnt mit dem Hinweis, wer ihn in der Sperrzeit erwerbe handle unrecht und bei dem Wonsitzprinzip wären die Behörden sehr sensibilisiert. Auch wurde ein Vorbereitungskurs den TÜV über den grünen Klee gelobt.
Sehr tendenzziös das Ganze, schlechter Journalismus eher MPU-Lobhudelei. Ich habe oben auf der seite nach dem Anzeigenhinweis gesucht..... war aber keiner.
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Gast_emile_*
Beitrag 18.09.2006, 18:53
Beitrag #102





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Du brauchst dich nur bei : Stern Shortnews zu registrieren und dann versuch mal eine Meldung abzusetzen die auf einen positiven Beschluss (pro EU-FS, anti MPU) eines OVG hinweist. Wetten das geht nicht durch?! Du kannst dort über jeden Sch..... berichten aber gegen die MPU oder für den EU-FS geht nicht. Ich habe nach dem Halbritterbeschluss mal versucht eine Medung dort zu bringen. Wurde nicht veröffentlicht. Ohne Angabe von Gründen.
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darkstar
Beitrag 18.09.2006, 19:33
Beitrag #103


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Zitat (MaximilianNRW @ 18.09.2006, 19:21) *
In der Wochenendausgabe der Rheinischen Post war eine ganze Seite im KFZ-Teil der MPU gewidmet und wie toll diese doch sein.[...]
Die Frage war nicht, wie ich einen EU-FS bekommen kann sondern der Titel des Artikels war: "Wie läuft der Idiotentest ab?" zumindest steht der Artikel mit Datum 16.9.2006 so im Netz. Wenn mein Thema Äpfel ist kann ich nicht über Äpfel und Birnen schreiben. Im Webangebot wird im Artikel der EuFS sogar garnicht erwähnt. ranting.gif

Dafür sind 2 schöne Anzeigen darunter: "Eu-Führerschein Xxxxx CZ" und "MPU Beratung Xxxx". whistling.gif Ist dir das unabhängig genug? Schaue mal nach ob in der nächsten Wochenendausgabe der Artikel: "Wie erwerbe ich rechtssicher einen EuFS" steht... rolleyes.gif

mfg
darkstar


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Freelancer
Beitrag 18.09.2006, 19:53
Beitrag #104


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Zitat (MaximilianNRW @ 18.09.2006, 19:21) *
wer ihn in der Sperrzeit erwerbe handle unrecht



Unrecht?!? Soso....
"... Und darf daher grundsätzlich von dem tschechischen EU - Führerschein auch im Bundesgebiet Gebrauch machen...."

Ich denke dazu brauche ich nichts mehr schreiben.... ranting.gif


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darkstar
Beitrag 18.09.2006, 20:05
Beitrag #105


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Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 20:53) *
Ich denke dazu brauche ich nichts mehr schreiben.... ranting.gif
Du nicht, ich schon.... rolleyes.gif
Zitat
Was die dem Antragsteller alsdann unter dem 26. September 2005 in Polen ausgestellte Fahrerlaubnis der Klasse A angeht, so genießt diese demgegenüber schon deshalb keinen europarechtlichen Schutz, weil sie während der Geltung der vom Amtsgericht Cochem verhängten Sperrfrist erteilt wurde. Dass es sich hierbei um eine isolierte Sperrfrist handelt, steht dem nicht entgegen[...]
Quelle: klick

Nur weil es in deinem Fall so war, muß das nicht überall der Fall sein. Die Rheinische Post und Koblenz liegen NICHT in Bayern. Wenn du es nicht glaubst schau auf der Karte nach. whistling.gif

mfg
darkstar thread.gif

PS: Ich muß dich entäuschen Freelancer, Bayern ist nicht das Zentrum Deutschlands, aber Deutschland liegt in Mitteleuropa. wink.gif


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Freelancer
Beitrag 18.09.2006, 20:09
Beitrag #106


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Zitat (darkstar @ 18.09.2006, 21:05) *
Du nicht, ich schon.... rolleyes.gif

Nur weil es in deinem Fall so war, muß das nicht überall der Fall sein. Die Rheinische Post und Koblenz liegen NICHT in Bayern. Wenn du es nicht glaubst schau auf der Karte nach. whistling.gif


Darkstar, war mir klar das du diesbezüglich so etwas einbringst!
Nur der Punkt ist doch der, dass dem europäischen Gerichtshof doch garkeine FE zur Vorlagefrage zur Grundlage war.

Der arme Mann ist doch somit mit seiner FE für immer und ewig aus dem deutschen Verkehr gezogen worden, da er ja schon eine gültige FE besitzt!
Das das nicht sein kann und darf, versteht sich doch von selbst, oder?

Der "Täter" sollte in Berufung bzw. Revision gehen! laugh2.gif


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Mr.T
Beitrag 18.09.2006, 20:11
Beitrag #107


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Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 21:09) *
Der "Täter" sollte in Berufung bzw. Revision gehen! laugh2.gif

Oder zur MPU!


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Freelancer
Beitrag 18.09.2006, 20:14
Beitrag #108


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Zitat (Mr.T @ 18.09.2006, 21:11) *
Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 21:09) *

Der "Täter" sollte in Berufung bzw. Revision gehen! laugh2.gif

Oder zur MPU!


Was um alles in der Welt, sollte der gute Mann denn bei der MPU machen?!?

Du möchtest doch bestimmt auch nicht die Entscheidung des erteilenden ausländischen Beamten in Frage stellen oder?!?
Das stellt nämlich die Souveränität des erteilenden Staates in Frage! wink.gif

Also Füße still halten! wink.gif


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darkstar
Beitrag 18.09.2006, 21:15
Beitrag #109


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Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 21:09) *
Darkstar, war mir klar das du diesbezüglich so etwas einbringst!
Richtig, weil du zu Verallgemeinerung neigst. darkstar aus D.: Koblenz liegt nicht in Bayern ! ! ! rolleyes.gif
Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 21:09) *
Nur der Punkt ist doch der, dass dem europäischen Gerichtshof doch garkeine FE zur Vorlagefrage zur Grundlage war.
Ganz genau, deshalb kann der Betroffene auch gevierteilt werden ohne sich um die EuGH Rechtssprechung zu scheren. Wenn ein EuGH Beschluß vorliegt der etwas anderes sagt, wird der selbstverständlich in die VG-Argumentation eingearbeitet. Falsch ist der Beschluß deshalb nicht...
Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 21:09) *
Der arme Mann ist doch somit mit seiner FE für immer und ewig aus dem deutschen Verkehr gezogen worden, da er ja schon eine gültige FE besitzt!
Der arme Mann sollte wohl eher seine Alkoholproblematik in den Griff bekommen siehe:
Zitat
Diesbezüglich muss sich der Antragsteller entgegenhalten lassen, dass er durch vielfältige Verkehrsverstösse oftmals unter erheblichem Alkoholeinfluss von bis zu 2,75 %o aufgefallen ist.
Sobald er eine pos. MPU absolviert hat, hat er seinen FE schneller wieder als der Richter zum Schreiben seines Urteils gebraucht hat.
Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 21:09) *
Der "Täter" sollte in Berufung bzw. Revision gehen! laugh2.gif
Aber im Moment nur in Bayern, zumindest bevor ich hier von anderen Fällen höre... whistling.gif

mfg
darkstar


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Freelancer
Beitrag 18.09.2006, 21:30
Beitrag #110


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Zitat (darkstar @ 18.09.2006, 22:15) *
Ganz genau, deshalb kann der Betroffene auch gevierteilt werden ohne sich um die EuGH Rechtssprechung zu scheren. Wenn ein EuGH Beschluß vorliegt der etwas anderes sagt, wird der selbstverständlich in die VG-Argumentation eingearbeitet. Falsch ist der Beschluß deshalb nicht...

Eben ganz ganz bestimmt nicht, denn es bedarf keiner "Anerkennung" einer EU-FE mehr!
Damit war der EuGH doch garnicht befragt worden, aber logisches (rechtliches) Denken läßt keinen anderen Schluß zu, als das der Betroffene AUCH OHNE DER SCH.... MPU in der BRD fahren darf! (Ausschluß des Verkehrs in BRD ist unzulässsig!!!)

Zitat
Der arme Mann sollte wohl eher seine Alkoholproblematik in den Griff bekommen siehe:

Naja das zumindest, steht auf einem anderen Blatt! Vielleicht hatte er einfach "Pech", als er zuviel "Bierchen" trank! laugh2.gif
Zitat (darkstar @ 18.09.2006, 22:15) *
Sobald er eine pos. MPU absolviert hat, hat er seinen FE schneller wieder als der Richter zum Schreiben seines Urteils gebraucht hat.

Der Betroffene hat doch schon einmal seine Eignung bewiesen und bedarf deshalb keiner weiteren Überprüfung! (ohne wenn und aber! wink.gif )


Wenn ich damals schon früher meinen RA diesbezüglich befragt hätte, hätte ich ja schon in der Gerichtsverhandlung meine neue Fahrerlaubnis dabeigehabt! rofl1.gif


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mirko1
Beitrag 19.09.2006, 10:16
Beitrag #111


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@Ach darkstar
schon den OVG Beschluss gelesen? das war nicht das einzigste OVG das "uns" Recht gegeben hat.
OVG Mecklenburg

Der gute Man hatte 2,25 Promil und ist sogar laut Cornelius kein "krasser" Fall, ich sehe das anders wer mit 2,25 Promil noch ein Auto fahren kann, muss Alkohol sehr gewohnt sein.

Also was ist nun Darkstar? der Mann hätte zu 100'% zur MPU müssen - muss er aber nicht whistling.gif
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darkstar
Beitrag 19.09.2006, 12:31
Beitrag #112


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Zitat (mirko1 @ 19.09.2006, 11:16) *
schon den OVG Beschluss gelesen? das war nicht das einzigste OVG das "uns" Recht gegeben hat.
OVG Mecklenburg
Der gute Man hatte 2,25 Promil und ist sogar laut Cornelius kein "krasser" Fall, ich sehe das anders wer mit 2,25 Promil noch ein Auto fahren kann, muss Alkohol sehr gewohnt sein.
Also was ist nun Darkstar? der Mann hätte zu 100'% zur MPU müssen - muss er aber nicht whistling.gif
Ach mirko: Im Moment ging es nur um den FS-Erwerb innerhalb der Sperrfist. Jetzt konzentrierst du dich nur auf einen Satz aus meinem Posting. Ich gebe zu ich kann mir nicht alle VG-Entscheidungen durchlesen, die sind aber wirklich staubtrocken manchmal. Außerdem wird die Entscheidung vom OVG Mecklenburg doch schon im anderen Forum diskutiert... rolleyes.gif

Aber wenn dann lege ich dir 3 L 685/06.NW vom Verwaltungsgericht Neustadt ans Herz. Das liegt übrigens nichtmal in Bayern. Da sind deine 2,25 nix dagegen. whistling.gif Auch diese Frau! hätte eine MPU absolvieren müssen.... cool.gif

Müssen wir die krassen Fälle jetzt etwa bei über 4‰ annehmen? Nein so einfach ist es nicht, das sieht jedes Gericht halt anders. Die Rechtssprechung muß sich da halt erst herausbilden.

edit: mirko1 aus einem anderem Forum:
Zitat
Wer zweimal mit 0,X erwischt wird muss auch zur MPU sagen wir dazwischen liegen 8 Jahre, also diesen Mann zur MPU schicken ist schwachsinn und hat nix mit Alkoholiker zu tun[..]
Logisch ist das Schwachsinn weil er auch in D damit nicht zur MPU muß sofern nichts die Tilgung des ersten Delikts hemmt. Bitte informiere dich genau unter welchen Bedingungen überhaupt eine MPU angeordnet wird.

mfg
darkstar

PS: Übrigens bin ich immer wieder erstaunt was für neue Wortschöpfungen der EuFS doch so hervorbringt. Ich füge schonmal "krasser Fall" für die Zukunft in mein Wörterbuch ein. cool.gif


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mirko1
Beitrag 19.09.2006, 12:46
Beitrag #113


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@Darkstar
finde es recht amüsant wenn nun die MPU-Befürworter Rigge meint 2,25 Promil ist kein "krasser fall" wer hätte das vor 5 Jahren gedacht solche Sätze zu lesen.
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darkstar
Beitrag 19.09.2006, 12:52
Beitrag #114


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Zitat (mirko1 @ 19.09.2006, 13:46) *
finde es recht amüsant wenn nun die MPU-Befürworter Rigge meint 2,25 Promil ist kein "krasser fall" wer hätte das vor 5 Jahren gedacht solche Sätze zu lesen.
Momeeent. Cornelius spricht nur für sich und nicht für alle hier. Außerdem hatte Cornelsiusrufus hier klar differenziert, das solltest du dir gegebenenfalls nochmal durchlesen.

mfg
darkstar

PS: Ich habe mind 2min überlegt wen du mit "Rigge" meinst. Den kannte ich nämlich nicht... whistling.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 19.09.2006, 14:33
Beitrag #115


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Das ist immer so ein Geschäft mit den Promillezahlen. Ab 1,6 0/00 wird immer Gewöhnung angenommen. Ich bin aber schon immer fast immun gegen Betäubungs- und Schmerzmittel sowie Alkohol gewesen. Nur der Ordnung halber: Ich nahem nie Drogen und nahm und nehme so gut wie keine Medikamente ein. Als ca. 9-Jähriger bekam ich mal eine Äthernarkose und habe da unendlich lange gezählt, bis ich dann weg war. ich vermute mal, dass ich nicht der einzigste Mensch auf der Welt bin, dem es so geht. Bei mir sind 1,6 0/00 fast nicht anmerkbar. Und das, ohne ein jahrelanges Trinktraining.

Ist übrigens keine sehr beneidenswerte eigenschaft. eine Kopfschmerztablette brauche ich gar nicht erst einzunehmen, da wirkungslos.
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corneliusrufus
Beitrag 19.09.2006, 17:15
Beitrag #116


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Ja, damit bist Du kein Einzelfall, Maximilian.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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grobi1212
Beitrag 20.09.2006, 13:06
Beitrag #117


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Hallo Freunde!

ich halte mich zur zeit in polen auf und wohne auch hier und habe deshalb irgendwie seid 3 monaten nichts genaues mehr mitbekommen ausser das ich immer noch eine nu habe das 2.te urteil des eugh den behörden irgendwie scheissegal ist und mein eilantrag schon 2,5 monate dauert.

ich habe keine zeit die ganzen posts zu lesen deshalb würde ich mich freuen wenn mir jemand das mit dem argument des Rechtsmissbrauchs mal etwas genauer erklärt....wo ist denn da jetzt die grundlage? für mich verhalten sich unsere deutschen behörden rechtsmissbräuchlich...aber bitte ich wäre sehr dankbar.....
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Lexus
Beitrag 20.09.2006, 16:43
Beitrag #118


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OK, ich versuchs mit einem Satz:

Rechtsmissbrauch soll entsprechend einer jahrzehntelangen EuGH-Rechtsprechung vorliegen, wenn jemand die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit dafür benutzt, ohne Erfüllung der in allen Staaten geltenden formalen Mindestvoraussetzungen und unter Angabe von falschen Auskünften über sein bisheriges Führerscheinleben sich als Tourist - möglicherweise sogar in betrügerischem Zusammenwirken mit Fahrschulen und Behörden des Ausstellerstaates - eine ausländische Fahrlerlaubnis besorgt, obwohl er in D. keine Chance hätte, eine Fahrerlaubnis ohne positive MPU zu bekommen.


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Bayer
Beitrag 20.09.2006, 17:40
Beitrag #119


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Wie sieht es denn da eigentlich mit den zahlreichen Vermittlern aus ?
Wenn man man der Argumentation folgt stiften die ja zum Rechtsmissbrauch an oder leisten Beihilfe.
Ist das nicht strafbar ??
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Lexus
Beitrag 20.09.2006, 17:51
Beitrag #120


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Rechtsmissbrauch ist kein Straftatbestand, daher ist da auch keine strafbare Beihilfe oder Anstiftung möglich.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.09.2006, 01:34
Beitrag #121


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Und wie ist das, wenn der ausstellende Staat beim Rechtsmißbrauch fleißig mitwirkt ?

Ich möchte nur daran erinnern, daß sich im Herbst 2004 im Stettiner Bürgeramt die Delegationen von deutschen Strassenverkehrsämtern und Verkehrsministerium die Klinken in die Hände gedrückt haben, um den Polen mitzuteilen, wem sie da gedenken Führerscheine auszustellen - so daß man wenigstens mutmassen darf, daß man in Stettin genau gewußt haben muß, warum die Deutschen dort scharenweise ihre Führerscheinprüfungen abgelegt haben. Am Verhalten der Polen hat das gar nichts geändert, es wurde auch nicht intensiver geprüft oder nachgefragt, sodaß zumindest eine Hilfe beim Rechtsmißbrauch nicht auszuschliessen ist bzw. das Verhalten der Polen den Rechtsmißbrauch erst ermöglicht hat.

Eine Anstiftung war sicher nicht nötig - zum Erfüllen eines Rechtsmißbrauchtatbestands sind imho aber mindestens zwei notwendig ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Lexus
Beitrag 21.09.2006, 09:30
Beitrag #122


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.09.2006, 03:34) *
Und wie ist das, wenn der ausstellende Staat beim Rechtsmißbrauch fleißig mitwirkt ?


Wenn das so wäre, wäre es wohl eigentlich umso schlimmer, denn dann müsste man im Hinblick auf die Gefährdung der Verkehrssicherheit bei dem Zusammenwirken von Vermittlern, Fahrschulen, Behörden und Betroffenen schon von organisierter Kriminalität sprechen, denn es wird ja die Gefährdung und Vernichtung von Menschenleben bewusst billigend in Kauf genommen.


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Freelancer
Beitrag 21.09.2006, 13:11
Beitrag #123


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Na na na Lexus, das die Vernichtung von Menschenleben in Kauf genommen werden find ich doch ein bischen übertrieben!
Verstehe nicht so ganz wie du das meinst, in deinem letzten Post schreibst du von organisierter Kriminalität, obwohl du in deinem vorletzten Post geschrieben hast,
dass der Rechtsmissbrauch kein Straftatbestand erfüllt.

Wie also kann etwa von organisierter Kriminalität gesprochen werden wenn es nochnicht einmal eine Straftat ist????
Organisierte Kriminalität ohne Strafbarkeit?!? laugh2.gif


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Karlsbader
Beitrag 21.09.2006, 13:49
Beitrag #124


Neuling
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Stimme Freelancer zu...

In CZ jedenfalls wird gerade ein Betreiber einer Fahrschule in Südböhmen verurteilt ,weil er 4o Deütschen Fahrschülern
ohne nennenswerte Prüfung zum EU-FS verholfen hat. Strafmass mindestens 2 Gefängnis.

Der CZ-Staat macht demzufolge was gegen Missbrauch.
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Lexus
Beitrag 21.09.2006, 16:35
Beitrag #125


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Zitat (Freelancer @ 21.09.2006, 15:11) *
Wie also kann etwa von organisierter Kriminalität gesprochen werden wenn es nochnicht einmal eine Straftat ist????
Organisierte Kriminalität ohne Strafbarkeit?!? laugh2.gif


Du musst schon unterscheiden: bloßer Rechtsmissbrauch, den der einzelne betreibt, ist kein Straftatbestand.

Wenn sich aber Vermittler, Fahrschulen und Behörden zu einem Ring verbinden, um vorsätzlich gefährlichen FE-Bewerbern im Wissen um deren Nichteignung Führerscheine (= Waffenscheine) verschaffen, und dabei bewusst in Kauf nehmen, dass dadurch später Menschen auf der Straße verletzt oder getötet werden (von der Selbstgefährdung der Betroffenen mal abgesehen, da ja insoweit wohl eine vorherige Einwilligung vorliegt), dann kann man doch von bedingtem Vorsatz sprechen. Wenn das ganze dann noch im finanziellen Eigeninteresse - Förderung der Vermittungsentgeltlichkeit und der Fahrschulgebühren - geschieht, wieso soll man das dann nicht mit Mafia-Strukturen vergleichen?

Wenn die Tschechei dagegen massiert vorgeht, dann ist das zu begrüßen. Ich hatte ja auch mitgeteilt, dass das Rechtsmissbrauchsargument von der Tschechei zuerst in die Debatte geworfen wurde. Insoweit sehe ich bei den tschechischen Behörden auch eigentlich nur anfängliche Nachlässigkeit bei der Umsetzung der Richtlinie. Zunächst wurde von den Vermittlern und geldgierigen Fahrschulen eben die Blauäugigkeit der tschechischen Verwaltung gnadenlos aussgenutzt. Welches Bewusstsein dort herrschte, ist ja aus den Berichten der Fahrschüler zu entnehmen gewesen, die dort in Trauben von besoffenen Mitbewerbern Unterricht und Prüfungen absolviert haben.


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MaximilianNRW
Beitrag 21.09.2006, 16:46
Beitrag #126


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Also ich habe in Tschechien eine harte Prüfung ablegen müssen. Und es sind auch mehrere gnademlos durchgefallen. Z.b. genügte es, bei dem Motorrad nicht sofort das Licht einzuschalten und die Prüfung war gelaufen. Im Vergleich zu einer deutschen Prüfung war die tscechische deutlich härter. Und der Prüfungskommissar hat 20 Minuten einem Vortrag über Alkohol, Drogen u.s.w. gehalten, alles übersetzt. es wäre ein Chance, die man nicht vertun sollte.
Besoffen war da kein einziger Prüfling.
Aber wer sagt mir denn, dass in D. immer alles mit rechten Dingen zugeht?
Ich erinnere mich an eine Spiegelartikel, dass in der Migrantenscene präparierte Stifte im Umlauf wären, die die Theorieprüfung erleichtern. Betrug wäre das nicht, wenns auffällt, muss man halt noch mal wiederkommen. Als einzigster hätte damals Schill eine Computergestütze Prüfung eingeführt in Hamburg, die diesen Pfusch unmöglich machen würde. Übrigens gegen das heftige Quietschen der Gutmenschen...( Diffamierung...)
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Freelancer
Beitrag 21.09.2006, 17:22
Beitrag #127


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Lexus, jetzt wirds ja hinten höher wie vorne!
Dir ist schon klar, dass selbstverständlich die Vermittler, Fahrschulen usw. an den deutschen Führerscheinbewerber verdienen wollen?!?
Denke das dies ja doch ganz gut nachvollzogen werden kann, du verdienst ja auch wenn du jemanden vor Gericht vertrittst wieso sollte es dann mit Mafia ähnlichen Strukturen zugehen?!?

Eigentlich sind doch alle glücklich und zufrieden, der Vermittler hat abkassiert, die Fahschule hat auch seine Kohle, das Amt hat etwas für die Wirtschaft getan ja und der Bewerber hat seine Karte. Der Einzige dem das nicht paßt ist ja nur der deutsche Staat!

Was ich in Tschechien gesehen habe sind die Behörden dort alles andere als blauäugig,
die Wissen haargenau das dort deutsche den Ridicsky Prukaz deshalb machen, weil ihnen der deutsche verwehrt wird!


Als ich aufm Amt war um mir den Waffen ääähh Führerschein abgeholt habe, interessierte die noch nicht einmal den Wisch des Staatsanwaltes,
in dem stand das zum Zeitpunkt der Erteilung ja noch die Sperrzeit bestand!
Du glaubst doch deshalb nicht ernsthaft, dass auch andere Staaten mit dem Rechtsmissbrauchsargument einen Dreck scheren werden,
geschweige denn von der MPU?!?



Vielleicht solltest du auch einen řidičský průkaz oder den prawo jazdy machen, um dich selbst davon zu überzeugen! rofl1.gif (Oder ist das eine Aufforderung zu einer Straftat?!? wink.gif )


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Lexus
Beitrag 22.09.2006, 04:06
Beitrag #128


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Zitat (MaximilianNRW @ 21.09.2006, 18:46) *
... eine harte Prüfung ablegen müssen. ... genügte es, bei dem Motorrad nicht sofort das Licht einzuschalten und die Prüfung war gelaufen.... Prüfungskommissar hat 20 Minuten einem Vortrag über Alkohol, Drogen u.s.w. gehalten ...
... Migrantenscene


Wie kann man eine Fahrprüfung "hart" gestalten? Mehr als eine Fahrzeug fehlerfrei durch die Gegend zu bewegen kann man wohl auch in der Tschechei nicht verlangen, oder? Und ... deaktivieren die tschechichen Fahrlehrer die werksseitig und EU-weit vorgeschriebene Zwangskopplung von Beleuchtung und Zündung, um die davon ahnungslosen Betroffenen reinzulegen?

Migrantenscene - vergiss nicht, dass ihr in der Tschechei auch alle Migranten wart, na ja nicht wirklich echte, weil ihr keine richtigen Wohnsitze hattet, aber immerhin welche mit Euros, wo es dann nicht so sehr drauf ankommt.

Es wird mir wohl ewig verborgen bleiben, wie man durch eine bestandene Fahrprüfung seine charakterliche Eignung nachweisen kann. Und dass ein 20-Minuten-Vortrag ein Jahr Abstinenznachweise ersetzen kann, begreife ich in meiner Beschränktheit eben auch nicht. Aber sicher wird mir das in diesem Thread noch mal jemand richtig verständlich erklären können.


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Ziggy Stardust
Beitrag 22.09.2006, 06:27
Beitrag #129


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@lexus
Meine Prüfung in der CZ war auch etwas härter als in D. Ich bin sogar einmal durch die Theorie gefallen.
Ein Bekannter von mir ist durch die Motorradprüfung gefallen weil er nicht vor Fahrbeginn sein Vesier am Helm geschlossen hatte. Der Prüfer hat übrigens während der Prüfung hinten drauf gesessen, bei mir ein Klotz von ca. 110 Kg, weshalb auch einige Frauen durchfielen, da sie mit dem Gewicht nicht zurecht kamen.
Das Verkehrsaufkommen in Pilzen ist mit einer Deutschen Großstadt zu vergleichen.

Gruß Ziggy
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grobi1212
Beitrag 22.09.2006, 09:00
Beitrag #130


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Jetzt doch mal alle hand aufs herz und ganz erlich...das mit dem rechtsmissbrauch ist absoluter schwachsinn wie jedes argument der feb. das zeigt nur auf das die fiberhafhaft irgendeine zeile in irgend einer rechtssprechung suchen um legalen deutschen die einen ausl. führerschein besitzen das fahren zu verbieten.
mad.gif der eugh hat jüngst 2 ganz deutliche urteile gesprochen und es kann einfach nicht war sein das jeder deutsche durch alle instanzen bis hin zum eugh mit imensen kosten und zeitaufwand und sozialem elend von psychischen folgen will ich garnicht sprechen gehen muss um sein GUTES RECHT durchzusetzen...ich bin heilfroh das ich hier in polen eine neue existens aufgebaut habe...aber irgendwann möchte ich auch mal nach deutschland und dort nicht auf mein auto verzichten. ich habe einen polnischen pass mein auto ist mit polnischen kennzeichen versehen ich habe einen polnischen führerschein und einen dauerhaften wohnsitz hier und spreche auch fliessend polnisch....solln se mich doch anhalten stell ich mich halt blöd und sabbel nur polnisch....was kann da denn schon passieren.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2006, 13:03
Beitrag #131


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Selbst, wenn die Deutschen ihre eigenen Bürger EU-weit fortdauernd "mies" behandeln würden, so dürfte das Verhalten schon jetzt auf keinen Fall auf Leute wie @grobi1212 anwendbar sein.

Der ausländische Pass, Führerschein und Aufenthaltsort, dazu eine fehlende deutsche Meldeadresse, schützen.

Das ergibt sich schon aus den Zuständigkeiten - zuständig für die Erteilung der FE sind nicht die Deutschen und Einschränkungen sind nur im Rahmen von Bussgeld- und Strafverfahren zulässig (Sperrfristen, Fahrverbote) und nur innerhalb der im Strafbefehl oder Urteil genannten Zeiten.


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Beitrag 22.09.2006, 17:14
Beitrag #132


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Zitat (grobi1212 @ 22.09.2006, 10:00) *
spreche auch fliessend polnisch....solln se mich doch anhalten stell ich mich halt blöd und sabbel nur polnisch....was kann da denn schon passieren.


Quasi "Ich nix verstehen no.gif" rofl1.gif *pruuust*

/8Doc

Du hast natürlich recht, im Prinzip reicht aber schon die fehlende deutsche Meldeaddresse!

Die ganze Zeit frage ich mich schon, was nach dem Rechtsmissbrauch kommt.... vielleicht fairniss, da wir nicht fair gehandelt haben.... laugh2.gif

wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 22.09.2006, 19:14
Beitrag #133


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Nimm´s mir nicht persönlich freelancer, aber gerade Du solltest Schelte über den Begriff Rechtsmissbrauch sparsam verwenden. Wenn hier ein User besonders deutlich macht, was missbräuchliches Handeln ist, dann Du.


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MaximilianNRW
Beitrag 22.09.2006, 20:57
Beitrag #134


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Lexus:

zur Fahrprüfung:
Die Beleuchtung war nicht mit der Zündung gekoppelt. Es war ein älteres Motorrad mit Doppelbedienung. Hinten drauf, bei der Prüfung ca. 120 kg Prüfer. Das war wesentlich härter als es eine Prüfung in D. ist. Fahrt durch Pilsen mit allen Schikanen war auch nicht ohne.
Zwangskopplung Zündung-Beleuchtung: Ist bei meinem in D. zugelassenen und mit TÜV-Segen versehenen Motorrad auch nicht vorhanden.
In D. sind bei einer Prüfung öfter Wiederholungen nicht geschaffter Aufgaben zugelassen, in Tschechien habe ich anderes erlebt. ein Schnitzer, durchgefallen.

Migrantenscene:
So stand das nun mal im Spiegel, dern nun ja nicht unbedingt als rechtes Kampfblatt gilt. Hier ging es um Türken und Russen. Das sind ganz einfach Fakten, die nichts mit unserem Status als Devisenbringer für Tschechien zu tun haben.

Mir geht es lediglich darum, dass es in D. auch nicht immer so superkoscher zugeht.
Und noch etwas: Polen und Tschechien erteilen nicht nach 185-Tagen Aufenthalt. Wohl auf Grund des massiven Druckes der BRD.
Deutschland selber hält sich daran nicht. Melde ich mich heute an, wird morgen mein FS umgeschrieben.
Wobei man das morgen nicht ganz wörtlich nehmen sollte. Jedenfalls vor 185 Tagen. Ich muss lediglich meine Absicht kund tun, hier wieder wohnen zu wollen.
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Freelancer
Beitrag 23.09.2006, 02:48
Beitrag #135


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@RA XDRIVER

Wieso sollte gerade ich rechtsmissbräuchlich handeln?!? Ich meine in dem Beschluß was ich vom Amtsgericht bekommen habe,
wird überhaupt und garnichts von Rechtsmissbrauch erwähnt!
Das einzig negative was darin steht, dass mir die d FEB das Recht aberkennen kann usw. was aber schon allein nach Zuständigkeit nicht "funzte" auch nicht nach §73 FeV und ausserdem vor Halbritter war !!! wavey.gif rofl1.gif

Kannst du da deine Meinung diesbezüglich des RM da näher beschreiben, wieso gerade ich gegen irgendein Recht verstoßen sollte, wenn mir das Recht zusteht und
nach diesem nationalem, ist mir die tschechische FE erteilt worden! wink.gif Selbstverständlich nehme ich das NICHT PERSÖNLICH, da mir deine Meinung sehr wichtig ist!


Jetzt muß ich dich direkt mal fragen, hast du so etwas in dieser Richtung von RM im Jura Studium gelernt bzw. dieses "Argument" was da Deutschland da benutzt,
rechtlich geprüft?!? Ich meine das mit dem RM ist doch Quatsch mit Soße! ! !

Die Richter des EuGH werden den Vertreter des deutschen Staates in der Luft zereissen wenn er mit solch einem Blödsinn auftaucht!
Ehrlich gesagt beneide ich ihn jetzt schon um diesen Job überhaupt nicht, denn es wäre besser wenn er sich auf der Toilette verkriecht, den Mund hält und in der Nase bohrt! twinkle.gif


..."Den Idiotentest kann man vergessen!" twinkle.gif


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Beitrag 23.09.2006, 03:56
Beitrag #136


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Desweiteren möchte ich noch erwähnen, dass deine österreichische Kollegin der Ansicht ist, dass eine Umschreibung überhaupt nicht notwendig ist!

"Der EuGH ist ja ganz geil darauf, die Fahrerlaubnisse der EU-Staaten gleich zusetzen und danach auch urteilt!"


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RA XDiver
Beitrag 23.09.2006, 08:55
Beitrag #137


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Wer sagt denn, dass eine Umschreibung zwingend notwendig ist? Ich nicht. wink.gif

Mir ging es bei dem Thema RM und Deiner Person primär um Deine inbrünstigen Aussagen zu Deinen "Freundinnen". "Dann habe ich eben da und da jemanden". Es geht mir nichtmals um den Erwerb der Scheine.

Im Übrigen habe ich irgendwo in diesen zahlreichen Threads mal meine Auffassung zu der Thematik geschrieben, die ich allerdings nicht vollständig durchgeprüft habe. Gelegentlich muss ich auch mal arbeiten und bislang bestand kein dienstlicher Prüfungsbedarf dahingehend. wavey.gif

P.S. Im Studium lernt man sowas sowieso nicht. cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 23.09.2006, 15:20
Beitrag #138


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Zitat
Ich muss lediglich meine Absicht kund tun, hier wieder wohnen zu wollen.
(freelancer)

Korrekt - das reicht. Könnte sogar sein, daß das EU-weit ausreicht um die 185-Tage-Regelung zu erfüllen. Da sind sich sogar "die Experten" nicht wirklich einig.


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Freelancer
Beitrag 23.09.2006, 15:21
Beitrag #139


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@RA XDRIVER

Eine rechtliche Prüfung würde mich bezüglich des RM schon sehr interessieren, da ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, dass da Deutschland,
-ja noch nicht einmal mit vielleicht durchkommt!-

Das mit den Lebensgefährtinnen ist einfach so das ich der Ansicht bin, dass es an diesem eben nicht fest gesetzt werden sollte und daher ich dies auch nicht sonderlich ernst nehme! wink.gif

@/8Doc

Ja genau das meine ich damit, vorhaben 185 Tage dort zu wohnen aus beruflichen und oder persönlichen Gründen!
Deshalb geht es doch am besten, statt mit gefakten Arbeitsbescheinigungen in einem Amt aufzutauchen sondern mit einer unbekannten Lebensgefährtin
die auch schon die persönliche Bindung erkennen läßt! Ist es deshalb Rechtsmissbrauch?!?


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RA XDiver
Beitrag 23.09.2006, 18:15
Beitrag #140


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Zitat
Eine rechtliche Prüfung würde mich bezüglich des RM schon sehr interessieren


Ich kann Dir gerne ein Gutachten erstellen. Du kennst aber meinen Stundensatz? wink.gif


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p.galliere
Beitrag 23.09.2006, 19:45
Beitrag #141


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Zitat (darkstar @ 18.09.2006, 22:05) *
PS: Ich muß dich entäuschen Freelancer, Bayern ist nicht das Zentrum Deutschlands, aber Deutschland liegt in Mitteleuropa. wink.gif


Ich denke das D, von der Position aus immer hin im Mittel steht (siehe Europakarte), so wie auch andere Länder, kommt auf die Definition von Mittel an. Zur hilfe, Horinzotal oder Vertikal?
Oder auch was ganz anderes, nämlich Entscheidungen die getroffen werden.
Wenn alles nicht hilft kann ich dich beruhigen, in der EU-weiten Anerkennung ist D ganz unten.
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p.galliere
Beitrag 23.09.2006, 19:56
Beitrag #142


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Zitat (Mr.T @ 18.09.2006, 22:11) *
Zitat (Freelancer @ 18.09.2006, 21:09) *

Der "Täter" sollte in Berufung bzw. Revision gehen! laugh2.gif

Oder zur MPU!


who the fucks is Alice?

Anders gesagt, in der Bibel steht das man in den Himmel kommt wenn man ein guter Mensch "gewesen"ist.
Nach dieser Auffassung muss er auch zur mpu das er ein guter Autofahrer wird. rofl1.gif
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p.galliere
Beitrag 23.09.2006, 20:15
Beitrag #143


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Zitat (Lexus @ 20.09.2006, 18:43) *
, obwohl er in D. keine Chance hätte, eine Fahrerlaubnis ohne positive MPU zu bekommen.


Bis zum Komma kann ich es nachvollziehen, danach ist mir das ganze etwas schmudelig.

zB. in Portugal fragt niemand nach einer mpu, eher was ist "diese"
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grobi1212
Beitrag 25.09.2006, 00:53
Beitrag #144


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So leute bin wieder in good old germany gerade angekommen.....uuuuuund habe eine interessante neuigkeit für euch:

in meinem briefkasten meiner deutschen meldeadresse lag ein ganz dicker brief von meinem anwalt...

In Namen des Volkes!

Das OVG Niedersachsen stellt die aufschiebende wirkung wieder her!

Ich hab gewonnen! rofl1.gif der letzte satz war der beste....dieser bescheid ist unanfechtbar!

Jetzt wärs nicht schlecht wenn Rolf Tjardes oder ein anderer mod mir mal per PN erklärt wie ich mein Urteil vom 15.09.2006 hier einstellen kann...dann haben wir neuen diskussions stoff.

Also ich mach mir jetzt nen Sekt auf und sobald meine 15 std frist zur senkung des alkoholgehaltes im blut um ist setz ich mich gemütlich ins auto und dreh ne runde. wink.gif

Werd aber mit euch in zukunft noch weiterdiskutieren verprochen.

Gruß

Grobi
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Freelancer
Beitrag 25.09.2006, 01:55
Beitrag #145


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Zitat (grobi1212 @ 25.09.2006, 01:53) *
Das OVG Niedersachsen stellt die aufschiebende wirkung wieder her!

Ich hab gewonnen! rofl1.gif der letzte satz war der beste....dieser bescheid ist unanfechtbar!

Na herzlichen Glückwunsch! thumbup.gif


Zitat
Also ich mach mir jetzt nen Sekt auf und sobald meine 15 std frist zur senkung des alkoholgehaltes im blut um ist setz ich mich gemütlich ins auto und dreh ne runde. wink.gif

Ja mach das, wünsch dir allzeit gute Fahrt!

wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.09.2006, 08:04
Beitrag #146


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Dein "Urteil" wirst Du hier gar nicht einstellen können. Was Du bekommen hast ist ein Beschluss.... wink.gif

Gib mal das Aktenzeichen rüber. cool.gif


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grobi1212
Beitrag 25.09.2006, 08:17
Beitrag #147


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aber wenn ich das aktenzeichen rübergebe bitte ich um disketion meiner persönlichen daten ok?

schicke es dir per PN
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RA XDiver
Beitrag 25.09.2006, 08:22
Beitrag #148


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Das Ding wird ohnehin veröffentlicht (online in der nieders. Rechtsprechungsdatenbank). Da ist eh alles anonymisiert. Keine Angst. wink.gif


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grobi1212
Beitrag 25.09.2006, 09:00
Beitrag #149


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RA Xdiver

hast du jetzt das aktenzeichen?

sag mal was drüber....was könnte mir noch passieren?
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mirko1
Beitrag 26.09.2006, 11:29
Beitrag #150


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@Grobi SUPER
nun sind es 3 OVG Entscheidungen in unserem Sinne, wir holen auf gut gut gut. smile.gif

Du hattest einen CZ-FS mit D Adresse druff?
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