EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
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EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
10.11.2006, 21:53
Beitrag
#401
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
@ Sachse und genau das ist mein Problem, das unter Umständen mein Fs nur weil ein D draufsteht durch D Gesetze und Vorschrifften als nichtig Erklärt wird, obwohl ich EU weit noch fahren dürfte oder zum fahren geeignet wäre. Darum auch meine Frage! wenn du in deutschland fahren willst musst du dich eben an deutsche gesetzte und vorschrifften halten, egal was du für einen fs hast.wenn du als deutscher einen pl/cz lappen hast ,fast sogar noch mehr als wenn du nen deutschen hast. warum sollte dir der fs abgenommen werden wenn du nichts weiter damit anstellst? klingt ja fast so als wenn du planst beso... oder bekifft zu fahren, und wenn du sowas vor hast ist es sch.... egal was du für einen hast, da ist jeder fs weg -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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10.11.2006, 22:07
Beitrag
#402
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Wenn es in Pl eine neue Untersuchung gibt, Grobi, deren Fragestellung und Methodik vernünftig und nachvollziehbar sind, dann wäre das in meinem Augen jedenfalls inhaltlich relevant.
Das deutsche Bild geht davon aus, dass ab einem bestimmten Promillewert (welcher exakt allerdings unbestimmt ist) regelmäßig kein Trennvermögen mehr vorliegt. Jedoch ist es Aufgabe einer MPU herauszufinden, ob nicht ausnahmsweise Trennvermögen gegeben ist. Selbst wenn in D eine polnische MPU nicht als gleichwertig (zur deutschen MPU) anerkannt werden sollte - nach Kapper ist da die Rechtslage hin zur Anerkennung verschoben - , so belegt doch eine gründliche und bestandene Untersuchung nach einem Vorfall doch, in dem der Vorfall in der Untersuchung mit bewertet wurde, das der vergangene Vorfall nicht verkehrsrelevant sein kann. Also schwächt er zumindest das Bild ab, dass eine mögliche damalige Nichteignung noch fortwirken sollte, wenn sie denn überhaupt vorgelegen hat. Wenigstens würde ich so argumentieren. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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11.11.2006, 01:44
Beitrag
#403
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
nur fühle ich mich ein wenig Eingeschränkt wenn ein gleichwertiges EU-Mitglied zum fahren geeignet beurteilt wird, und ich nur weil ich ein D-EU-fs (@ Sachse) und unter den gleichen Vorraussetzungen als ungeeignet Abgestuft werde. In der Tat, ist man mit einem ausländischem EU Führerschein besser dran als mit einem deutschen. Zumindest gilt das bei Trunkenheitsfahrten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Aber ob sich der Aufwand lohnt das deutsche Dokument gegen ein ausländisches umzuschreiben, steht auf einem anderen Blatt... -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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12.11.2006, 00:18
Beitrag
#404
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
(Soviel ich weiss ist das höchste Angebot 35€) Also keine Relation zu 40€ und einen Punkt wegen nicht Angurten. Zu den 35 euro kommt noch der Wohnsitz dazu, der auch bischen zu Buche schlägt... Eine Umschreibung empfiehlt sich, wenn irgendwelche Verwandte oder näher stehende im Ausland wohnen. -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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12.11.2006, 00:47
Beitrag
#405
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wenn es in Pl eine neue Untersuchung gibt, Grobi, deren Fragestellung und Methodik vernünftig und nachvollziehbar sind, dann wäre das in meinem Augen jedenfalls inhaltlich relevant. Das deutsche Bild geht davon aus, dass ab einem bestimmten Promillewert (welcher exakt allerdings unbestimmt ist) regelmäßig kein Trennvermögen mehr vorliegt. Jedoch ist es Aufgabe einer MPU herauszufinden, ob nicht ausnahmsweise Trennvermögen gegeben ist. Selbst wenn in D eine polnische MPU nicht als gleichwertig (zur deutschen MPU) anerkannt werden sollte - nach Kapper ist da die Rechtslage hin zur Anerkennung verschoben - , so belegt doch eine gründliche und bestandene Untersuchung nach einem Vorfall doch, in dem der Vorfall in der Untersuchung mit bewertet wurde, das der vergangene Vorfall nicht verkehrsrelevant sein kann. Also schwächt er zumindest das Bild ab, dass eine mögliche damalige Nichteignung noch fortwirken sollte, wenn sie denn überhaupt vorgelegen hat. Wenigstens würde ich so argumentieren. Die Argumentation wäre im Fall Grobi sicherlich einen Versuch wert, da ja die Beweislage der Behörde im Fall grobi auch etwas dürftig ist. Die Argumentation kann aber nur funktionieren, wenn eine positive polnische MPU der Behörde vorgelegt wird, bevor diese über den Entzug der Fahrerlaubnis entscheidet. D.h. es muss darum gehen, dass man mit Hilfe der polnischen MPU den Nachweis erbringt, dass kein Grund besteht, nach deutschem Recht eine MPU anordnen zu dürfen. Vorliegend bedeutet das, dass Grobi erst einmal gegen die bereits angeordnete NU gerichtlich vorgehen muss. Die sehr kurze Frist zur Beibringung einer positiven deutschen MPU sollte in jedem Fall vom Gericht moniert werden. Sieht das Gericht dann den Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis als verfrüht an, so bedeutet das, dass auch die polnische MPU noch berücksichtig werden sollte. Geht das Gericht aber davon aus, dass die NU rechtmäßig war, so kann eine polnische MPU sie nicht mehr außer kraft setzen. Das kann dann nur noch eine deutsche MPU. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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12.11.2006, 10:24
Beitrag
#406
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Ich glaube kaum, dass D. damit durchkommt, nur seine eigene MPU anzuerkennen, denn das würde ja heißen, nur wir hier in D. sind in der Lage jemanden psychologisch zu beurteilen. So eine Einstellung hat eine recht kurze Halbwertszeit, meiner Meinung nach.
Mir hat ein sehr hoher Beamter gesagt, es wäre sehr bedenkliuch gewesen, dass ein deutsches Gericht im Halbritterfall eine österreichiche MPU nicht anerkannt habe, da wäre der EUGH-Spruch vorprogrammiert gewesen. |
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12.11.2006, 22:58
Beitrag
#407
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Im Fall von Grobi geht es ja erst einmal darum, ob die NU nach einer sehr kurzen Frist für die MPU durchkommt.
Wenn die NU erst einmal bestätigt wird, könnte Grobi zwar nach Vorlage einer positiven polnischen MPU versuchen, die NU aufgehoben zu bekommen. Dann müsste er aber den langen Verwaltungsrechtsweg mit einer Verpflichtungsklage mit unsicherem Ausgang einschlagen. Es kann ja Jahre dauern, bis der EUGH diese Frage entscheidet. Ist ja anders als im Fall Halbritter, wo nach EU-Recht vorgeschrieben war, dass sich Herr Halbritter den österreichischen Bedingungen und damit der österreichischen MPU unterzuordnen hatte. Bezüglich der letzten Bemerkung stimme ich MaximilianNRW zu: der EUGH-Beschluss in Sachen Halbritter war eigentlich vorhersehbar. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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13.11.2006, 20:06
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#408
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 13.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25208 |
***$** NEU **$***
Hallo Leute, zur Zeit stehe ich vor der Entscheidung ein EU-Führerschein zu erwerben. Nach 3-stündiger-Forum-Begutachtung habe ich folgende Fragen: 1. Vorgehen - Welches Land bzw. Fahrschule (bitte Internetlink) würdet ihr empfehlen? - Welche Kosten (Gesamtkosten) entstehen dabei? - Dauer bis FE-Aushändigung & Empfehlung - Ist rechtl. Beistand zu empfehlen? - Muss ich die 185-Tage-Regelung einhalten? - Wie begehe ich kein Wohnsitzverstoß? - Vielleicht 2. Wohnsitz im Ausland anmelden mit Nachweise wie z.B. Imatrikulationsbescheiniungen (Ausbildungsverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Nachweise der Krankenversicherung od. Sozialversicherung)? 2. Verkehrkontrolle - Welche Unterlagen sollte ich bei einer Verkehrkontrolle mitführen? - Kann die EU-FE bei einer Verkehrkontrolle entzogen werden? 3. Umschreibung -Wie tauscht man die die EU-FE in eine deutsche FE? - Ist ein Antrag auf Umschreibung überhaupt möglich? - Was haben die "Kaper / Halbritter-UrteileBeschlüsse" auf sich? - Ist eine Umschreibung in NRW / Sachsen sinnvoll oder leichter durchzuführen? Bin total hilflos, und hoffe auf eine baldmöglich Antwort! Danke im voraus. |
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13.11.2006, 20:26
Beitrag
#409
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
- Welches Land bzw. Fahrschule (bitte Internetlink) würdet ihr empfehlen? **Anmerkung Moderator** Das wird hier sicher nicht passieren und wenn doch, wird dieser Link gleich wieder gelöscht. Solche Werbung wird hier im Forum nicht geduldet. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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13.11.2006, 20:43
Beitrag
#410
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
- Welches Land bzw. Fahrschule (bitte Internetlink) würdet ihr empfehlen? CZ oder PL. Konkrete Adressen gibts hier nicht. Einfach bei einer lokalen FS anfragen.- Welche Kosten (Gesamtkosten) entstehen dabei? ca. 1000-1500€ für den FS. Dazu weitere indirekte Kosten: Ummeldung, Wohnsitz etc.- Dauer bis FE-Aushändigung & Empfehlung Kann ich nicht sagen, wenn man aber die 185 Tage nachweisen muß wird es wohl erst nach 6 Monaten gehen.- Ist rechtl. Beistand zu empfehlen? Nein.- Muss ich die 185-Tage-Regelung einhalten? Ja, wäre sinnvoll.- Wie begehe ich kein Wohnsitzverstoß? Indem du wohnst und nicht nur gemeldet bist.- Vielleicht 2. Wohnsitz im Ausland anmelden mit Nachweise wie z.B. Imatrikulationsbescheiniungen (Ausbildungsverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Nachweise der Krankenversicherung od. Sozialversicherung)? Der 2. Wohnsitz ist sowieso zwingend. Der Rest wird nicht so sehr geprüft. Erst bei Umschreibung oder vor Gericht (falls es zum Ernstfall kommen sollte) hat das Auswirkungen.- Welche Unterlagen sollte ich bei einer Verkehrkontrolle mitführen? Der FS sollte reichen. Die die Paranoia haben nehmen eine Kopie mit und legen dann erst später auf dem Revier vor. Es soll auch welche geben die die Urteile mitführen.- Kann die EU-FE bei einer Verkehrkontrolle entzogen werden? Bei neuen Auffälligkeiten sofort. Bei keinen neuen Auffälligkeiten wohl nur aus Unkenntnis der Beamten. Dann sofort Widerspruch gegen die Beschlagnahme einlegen.-Wie tauscht man die die EU-FE in eine deutsche FE? Indem man zur FSST geht und einen Antrag stellt. Bayern und Sachsen sind ein gutes Pflaster während sich Hamburg noch sperrt. Dann kommen auch die Wohnsitznachweise ins Spiel. Es kommt also etwas aufs Bundesland an.- Ist ein Antrag auf Umschreibung überhaupt möglich? Ja.- Was haben die "Kaper / Halbritter-UrteileBeschlüsse" auf sich? Das sind die beiden Urteile die vor dem EuGH zum Thema EuFS gefällt wurden sind. Kapper und Halbritter. Es sind aber weitere Verfahren vor dem EuGH anhängig, zum Thema Rechtsmißbrauch.- Ist eine Umschreibung in NRW / Sachsen sinnvoll oder leichter durchzuführen? Mir sind FSST in Sachsen bekannt die umgeschrieben haben. Ob das sinnvoll ist ist eine Glaubensfrage.Zuletzt: Im Moment ist der EuFS recht sicher. Dies aber nur wenn der Erwerb nach allen Regeln erfolgte. Alles andere ist in bezug auf die Zukunft relativ unsicher, da jeder Verstoß das Argument des Rechtsmißbrauchs nach sich ziehen kann wenn es denn vor dem EuGH durchgeht. Die grundsätzliche Anerkennung ist gewährleistet, alles was jetzt stattfindet sind Einzelfallentscheidungen und kein Automatismus mehr. Zuguterletzt soll angemerkt sein, das es Urteile dt. VG gegen den EuFS gibt. Dies insbesondere bei Härtefällen, Mehrfachtäter, neg.MPU, neue Verstöße, fehlender Wohnsitz etc. Meine Meinung: Die MPU ist schneller und billiger wenn man sich richtig vorbereitet. Es existieren aber in diesem Thread da andere Meinungen dazu.... mfg darkstar -------------------- |
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13.11.2006, 22:12
Beitrag
#411
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.06.2006 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 20159 |
Wenn es in Pl eine neue Untersuchung gibt, Grobi, deren Fragestellung und Methodik vernünftig und nachvollziehbar sind, dann wäre das in meinem Augen jedenfalls inhaltlich relevant. Das deutsche Bild geht davon aus, dass ab einem bestimmten Promillewert (welcher exakt allerdings unbestimmt ist) regelmäßig kein Trennvermögen mehr vorliegt. Jedoch ist es Aufgabe einer MPU herauszufinden, ob nicht ausnahmsweise Trennvermögen gegeben ist. Selbst wenn in D eine polnische MPU nicht als gleichwertig (zur deutschen MPU) anerkannt werden sollte - nach Kapper ist da die Rechtslage hin zur Anerkennung verschoben - , so belegt doch eine gründliche und bestandene Untersuchung nach einem Vorfall doch, in dem der Vorfall in der Untersuchung mit bewertet wurde, das der vergangene Vorfall nicht verkehrsrelevant sein kann. Also schwächt er zumindest das Bild ab, dass eine mögliche damalige Nichteignung noch fortwirken sollte, wenn sie denn überhaupt vorgelegen hat. Wenigstens würde ich so argumentieren. Liebe Greet-Ings, Cornelius Verkannt und bisher nur ‚von den zwischen Zeilen Lesern’ gebührt zur Kenntnis genommen, -die für mich bemerkenswerteste Feststellung aus dem „Halbritter-Urteil“-: Der Eugh. hat Namentlich eine gesonderte Fahreignungsprüfung sprich = MPU (nach einem erst Führerscheinerwerb) zum Gegenstand einer seiner Urteilsbegründungen gemacht, er hat dieselbe sogar anerkennend gewürdigt. Vorliegend bedeutet das, dass Grobi erst einmal gegen die bereits angeordnete NU gerichtlich vorgehen muss. Die sehr kurze Frist zur Beibringung einer positiven deutschen MPU sollte in jedem Fall vom Gericht moniert werden. Sieht das Gericht dann den Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis als verfrüht an, so bedeutet das, dass auch die polnische MPU noch berücksichtig werden sollte. Geht das Gericht aber davon aus, dass die NU rechtmäßig war, so kann eine polnische MPU sie nicht mehr außer kraft setzen. Das kann dann nur noch eine deutsche MPU. Ging der Eugh. bei Kapper noch von der Feststellung aus dass der EU- Führerschein als solches in jeden Fall anerkannt werden muss, unterstrich der Eugh. bei ‚Halbritter’ folgendes: RN 33 (Auszug) ..... diese Umschreibung davon abhängig zu machen, dass eine erneute Untersuchung der Fahreignung des Antragstellers vorgenommen wird, die nach dem Recht des erstgenannten Mitgliedstaats zur Ausräumung entsprechender Zweifel aufgrund von Umständen erforderlich ist, die vor dem Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedstaat bestanden Im Klartext = Nur der Ausstellerstaat kann und darf im Zusammenhang mit der (erst /wieder) Erteilung, derartige Eignungsprüfungen vornehmen. So weiter.... RN 37 (Auszug) Für Grobi wichtig: ......so kann dieser Mitgliedstaat auch dann keine erneute Überprüfung der Fahreignung des Antragstellers verlangen, wenn die nationalen Rechtsvorschriften aufgrund von Umständen, die zum Entzug einer zuvor erworbenen Fahrerlaubnis geführt hatten, eine solche Prüfung vorschreiben, sofern diese Umstände vor der Ausstellung des neuen Führerscheins bestanden. Im Klartext = Der Aufnahmestaat, im Fall ‚Halbritter’ war es die BRD, kann keine erneute Fahreignungsprüfung verlangen, wenn zuvor eine durch den Ausstellerstaat eine derartige Prüfung, (im Halbritter-Fall) erfolgte. Feststellung : Dem Eugh. sind defakto ‚Fahreignungsprüfungen’ nicht unbekannt, der Ausstellerstaat hat ergo freier nach eigener Handhabe, die Fahreignung des FS- Bewerbers unter seiner Verantwortung! Fragestellungen hier raus: 1.) Ist die Feststellung der Fahreignung gleichfalls EU-rechtlich übertragbar gleichgesetzt dem EU-Führerschein? 2.) Der Umkehrschluss aus vorher erfolgter Frage wäre, ist eine festgestellte Fahreignung, gleichfalls den EU –Führerschein gleichgesetzt, ebenfalls übertragbar, der promiske folgend das EU-Führerscheine innerhalb der EU unbedingt gegenseitig an zur kennen wären ? 3.) Was würde dies für die deutsche MPU in Zukunft bedeuten? 4.) Könnte es möglich sein, zu einem innerhalb der EU anerkannten Bewertungskriterium bezüglich der Fahreignung zu kommen? 5.) Eine defakto übertragbare MPU auf EU- Richtlinien – Standart ? Schade das Grobi hier nicht mehr Posten will ??? |
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14.11.2006, 01:31
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#412
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Basis für die Erteilung einer EU-FE ist die Führerscheinrichtlinie der EU in Verbindung mit dem nationalen Recht des erteilenden Staates. Und das Ergebnis dieses Erteilungsprozesses ist von allen EU-Staaten ohne Wenn und Aber anzuerkennen, sofern die Erteilung legal und nach einer etwaigen Sperrfrist eines anderen Staates - insbesondere des Aufnahmestaates bei Staatenwechsel - erfolgt ist.
So ungefähr ist der Stand der Dinge beim EuGH. Nur so vorab ... Zu den Fragen von Capture: ad 1+2: Da nur der Führerschein anerkannt werden muss und es zur Fahreignung seitens des EuGH keine vergleichbaren Vorlagen wie zum FS gibt, wird die isolierte Feststellung der Fahreignung in einem Land der EU in einem anderen Land der EU sicher keine wesentliche Beachtung finden. ad 3: Vielleicht sollte man dazu einfach mal diejenigen befragen, welche vorgeben, sich im Bereich "Zukunftsprognostik" auszukennen ? MPU-Psychos, Hellseher und andere Spezialisten vielleicht ? ad 4: Aber sicher. Gleich nachdem man sich über das zentrale europäische Führerscheinregister geeinigt haben wird ... ad 5: Sofern die MPU als Grundlage für die erfolgte nationale Erteilung diente, soll sie ja schon heute, lt. Halbritter-Beschluss, indirekt übertragbar durch die Anerkennung der Fahrerlaubnis sein. Mit der anzuerkennenden Fahrerlaubnis werden die Zwischenschritte, welche zu dieser Erteilung geführt haben (MPU, theoretische und praktische Prüfung, Prüfung des Wohnsitzes) automatisch und ohne eigenständige Prüfung des Aufnahmelandes mit anerkannt. Eine eigenständige Übertragbarkeit der MPU ist zwar theoretisch möglich, doch das wird dauern, denke ich. Das wird ein ähnlich zäher Prozess sein wie die Anerkennung von Studienabschlüssen: Der einzelne Schein (z.B. über eine Semesterarbeit an einer europäischen Hochschule eines anderen Staates) zählt nichts, ein bestandenes Examen aber zählt alles und berechtigt in der Regel zur Ausübung eines bestimmten Berufes in einem anderen Staat der EU. Zwischenschritte einer Ausbildung werden heute immer noch nicht anerkannt obwohl die abgeschlossene Ausbildung i.d.R. bereits voll - oder mindestens teilweise entscheidend - anerkennungsfähig ist. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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14.11.2006, 10:54
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#413
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Das sehe ich als freie meinungsäußerung. ehrlich gesagt, ich fange mich an zu schämen wissen tue ich bloss noch nicht für was ? Mir würden wieder 100 Dinge zum schreiben einfallen um Dir zu entgegnen Grobi aber ich lasse es endgültig, so langsam denke ich Du provoziert mich in Permanenz immer wieder mit dieser abstrusen Geschichte, von der ohnehin nur Du und die Polizei wissen wie sie wirklich geschah. Nur alleine von diesen Parteien gibt es ja schon 2 unterschiedliche Standpunkte. Entnehme doch meinen Postings nicht derart negative Dinge wie Du sie mir unterstellst, entnehme doch lieber dafür wie schier aussichtslos der Weg ist, diese Geschichte einen MPU-Psychologen, einem FSST Sachbearbeiter oder gar einem Verwaltungsrichter zu verargumentieren, habe ich Dir nicht schon damit alleine geholfen ? Es wäre außerordentlich bedauernswert wenn Du das Forum wegen meines Unvermögens ‚des Verstehens’ verlassen würdest. Ich muss um unwunden zugeben dass ich Deine Sensibilitätsschwelle falsch eingeschätzt habe, was ich bedauere, es scheint ein Karma von mir zu sein das ich mich immer an richtigen Ort, falsch ausdrücke oder umgekehrt am falschen Ort, richtig ausdrücke, weswegen ich mich auch keiner erneuten MPU mehr unterziehe! Noch viel schmerzvoller wäre Dein Verlust als Poster hinsichtlich der von Dir ins Spiel gebrachten „polnischen MPU“ und deren Ablauf sowie der Prognose der Anerkennung. Gerade eben, so schien es, hatten wir ein durchaus für beide Seiten interessantes Thema gefunden und nun so scheint es, hast Du uns verlassen. Eine Art von Bestrafung, quasi durch Entzug des Postens ? Guter Post von Dir, ich nehme deine Worte an und hätte nichts gegen eine versöhnng. Also lasst uns wieder Lieb sein...ich hab mich auch wieder abgeregt @Ich hab mir den Namen jetzt nicht gemerkt, hier fragte jemand in seinem Post etwas von Schadenfreiheits rabatte bei Ausl. FS. Also bei mir war es so: Die versicherung hat die jahre anerkannt in denen ich schadenfrei in D versichert war und auch die Info :fs seit auf 1994 annerkannt....allerdings halte ich das nicht für astrein und hab dann auch gepflegt meine klappe gehalten. Die Anerkennung der SF Klassen wird Länderübergreifend in der EU Akzeptiert soviel weiss ich. Ich habe hier in PL letzte woche ein Auto zugelassen und die hiesige versicherung hat meine 50 % angerechnet. Musste die bestätigung der Vers. nur übversetzen lassen. |
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14.11.2006, 11:07
Beitrag
#414
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Ach gott jetzt hab ich ganz vergessen euch vom ergebnis der PU hier in Pl zu berichten. Also wie ihr wisst es ist wirklich nur eine PU keine MPU da sehe ich schon mein erstes Prob.
Aber der reihe nach: Die gute Nachricht....ich habe bestanden...ABER mir gefällt ein Satz im GA nicht. Und zwar ist das Gremium nach abschliessender Analyse und Untersuchung zu dem Schluss gekommen das KEINE psychologischen gegenanzeichen zum Führen von Kraftfahrzeugen erkennbar sind, allerdings auf die vom probanden angesprochene Siuzidproblematik zum augenblicklichen Zeitpunkt weder bestätigt noch ausgeschlossen werden kann. WAS HEISST DENN DAS SCHON WIEDER? Ist das jetzt negativ oder Positiv für mich? Bitte um gottes willen schreibt mir was dazu wie ihr das interpretiert...ich kapier nur Bahnhof. |
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14.11.2006, 12:54
Beitrag
#415
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Ich verstehe das so: sie beurteilen Dich positiv im Hinblick auf Deine Kraftfahrereignung aber sie wissen nicht, ob Du Dich nun umbringen wirst oder nicht. War wohl auch nicht Gegenstand der Exploration.
Da Du noch postest, gehe ich mal davon aus, dass Du es bisher nicht gemacht hast. In wie weit dann eine findige deutsche Behörde daraus wieder ein Strickchen drehen mag, sie dahingestellt. Z.B. die Fragestellung: Ist auszuschließen, dass Herr Grobi für seinen Selbstmord ein KFZ benutzen wird? Gruss Max. |
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14.11.2006, 13:24
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#416
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
In wie weit dann eine findige deutsche Behörde daraus wieder ein Strickchen drehen mag, sie dahingestellt. Z.B. die Fragestellung: Ist auszuschließen, dass Herr Grobi für seinen Selbstmord ein KFZ benutzen wir
Na du machst mir Mut Maximilian............... Mist! Hätt ich bloss meine Klappe gehalten...aber ich hab gedacht das die das entkräften, stattdessen ist das mein Untergang. Ich hab doch denen gesagt das ich drüber weg bin und mir nichts mehr antun will....sonst hätte ich es ja längst schon gemacht oder? und würde garantiert nicht zu den psycos gehen. Warum glauben die mir nicht... Also glaubt Ihr wirklich die können mir aufgrung dieser Aussage im GA die NU aufrecht erhalten? |
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14.11.2006, 13:36
Beitrag
#417
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Ich versuche halt, die Sache realistisch zu sehen. Und was sich deutsche Behörden so alles ausdenken, wie findig die auf einmal sein können, ist schon erstaunlich. Wären Sie das mal, wenn sie ihren Ermessenspielraum für den Bürger positiv ausschöpfen können....
Im Moment liege ich im Clinch mit einer Behörde, weil ich mein verbrieftes Recht auf Aktenseinsicht haben möchte.... Wird wohl auch mal wieder nicht ohne Anwalt gehen. Grobi, Suizid ist ja nicht so einfach abzuhandeln, viele Suizidversuche sind ja Hilferufe, viele Suizide sind verunglückte nicht ernst gemeinte Suizidversuche, sind erpressungsversuche ( wenn Du nicht zu mir zurückkommst, tue ich mir was an) u.s.w. Also wenn ich Dir übel wollte, würde ich so etwas ausbauen, labile Psyche, schreckt nicht vor Selbstmord zurück, wer garantiert mir, dass er dazu nicht ein KFZ nutzt? (Wobei sich dann die Frage stellt, lässt sich ein Selbstmörder vom Fahren ohne Führerschein abhalten? Aber diese Logik haben Behörden nicht: denn lässt sich jemand mit 3 Promille vom Fahren abhalten, nur weil er keinen FS hat?) |
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14.11.2006, 13:39
Beitrag
#418
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Ich versuche halt, die Sache realistisch zu sehen. Und was sich deutsche Behörden so alles ausdenken, wie findig die auf einmal sein können, ist schon erstaunlich. Wären Sie das mal, wenn sie ihren Ermessenspielraum für den Bürger positiv ausschöpfen können.... Im Moment liege ich im Clinch mit einer Behörde, weil ich mein verbrieftes Recht auf Aktenseinsicht haben möchte.... Wird wohl auch mal wieder nicht ohne Anwalt gehen. Grobi, Suizid ist ja nicht so einfach abzuhandeln, viele Suizidversuche sind ja Hilferufe, viele Suizide sind verunglückte nicht ernst gemeinte Suizidversuche, sind erpressungsversuche ( wenn Du nicht zu mir zurückkommst, tue ich mir was an) u.s.w. Also wenn ich Dir übel wollte, würde ich so etwas ausbauen, labile Psyche, schreckt nicht vor Selbstmord zurück, wer garantiert mir, dass er dazu nicht ein KFZ nutzt? (Wobei sich dann die Frage stellt, lässt sich ein Selbstmörder vom Fahren ohne Führerschein abhalten? Aber diese Logik haben Behörden nicht: denn lässt sich jemand mit 3 Promille vom Fahren abhalten, nur weil er keinen FS hat?) Mein Reden! wobei bei mir wars die erpressung....wo man bei mir viel eher prüfen sollte ob ich im hirn nicht beim 15 lebensjahr hängengeblieben bin. Als das an dem schwachsinn irgendwann mal was dran sein könnte. Naja Maximilian was solls, in D. kann man solchen Leuten ja noch den FS als strafe wegnehmen bzw. den leuten das Autofahren verbieten also ich sag so etwas garantiert nicht mehr Und wieder was gelernt. P.S. Sei froh das die dich nicht für Verückt erklären nur weil du von den Behörden dein gutes Recht verlangst. "Vorsicht Ironie" Wollt dich keinesfalls auslachen du tust mir nur genauso leid wie ich mir selbst und da können wir machen was wir wollen im Augenblick macht die Politik mit uns Bürgern was die wollen. |
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14.11.2006, 17:31
Beitrag
#419
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Wie schon vor einigen Beiträgen festgestellt wurde, könnte es gut sein, daß in Grobis Sache noch Luft ist. Muß sich halt der Richtige mal drum kümmern.
Da das Ganze meilenweit von einer EuGH-Urteils-/Erfahrungsproblematik entfernt ist, oder neudeutsch , wäre es begrüssenswert, wenn wir wieder zum Thema zurückkommen würden ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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15.11.2006, 11:07
Beitrag
#420
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Zu befehl /8
Dann greife ich nochmal das Thema und hake mal nach: 1.)Im Moment würd mich mal interessieren was die deutsche behörde, NACH Halbritter eigentlich für Chancen hat, die Rechtsmissbrauch sache zu gewinnen(vorm EUGH). 2.)Ich glaube Null und sie sollten diese sache Aufgeben(siehe mein Urteil ohne Parkbank). Denn jeder der ein bisschen clever ist, vorsicht ich will hier niemanden zu illegalem animieren aber, der ist in der Lage dem Gericht glaubhaft zu machen sich Tatsächlich dort mit gutem Grund ausser FS aufgehalten zu haben. 3.) Das D. nunmal misstrauisch ist, ist Klar aber die müssen dem EU-FS inhaber doch dann erst beweisen das dass was er dem gericht erzählt gelogen ist. Als beispiel könnte schon ausreichen das man in PL eine beziehung führt egal welche oder für Arbeitslose das sie sich zur Arbeitsuche dort aufgehalten haben(ja...das darf man sogar...habe mich vorher bei der ARGE erkundigt.) Ich meine die möglichkeiten sind schier grenzenlos und vorm EUGH haben deutsche bedenken von Rechtsmissbrauch KEINE Chance. Alleine vom freien grundgedanken der Europäischen Einheit und Freiheit, sich aufzuhalten wo man möchte. 4.) Meiner meinung braucht ihr keine Angst mehr haben entdeckt zu werden. Gruß Grobi |
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15.11.2006, 15:52
Beitrag
#421
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Moin grobi: wir sind jetzt nicht mehr in der Zeit nach Halbritter, sondern in der Zeit nach Kremer: @darkstar hat uns gestern im Rechtsprechungsthread auf den neuesten Beschluss des EUGH aufmerksam gemacht.
Während man Halbritter in keiner Hinsicht Rechtsmissbrauch vorwerfen konnte, sah das bei Kremer schon ein wenig anders aus, hat den EUGH aber nicht interessiert. Auch im Fall Kremer hat der EUGH zu Gunsten der EU-Führerscheine entschieden. Um Missbrauch annehmen zu können, müssen deshalb wohl noch weitere Umstände hinzukommen als im Fall Krämer, wo eine negative MPU nach Entzug und ein Scheinwohnsitz in Belgien vorlagen. Das heißt die Missbrauchsfrage stellt sich wohl erst, wenn jemand beim Führerscheinerwerb im Ausland unwahre Angaben gegenüber den Behörden gemacht hat. Wie man jetzt Missbrauchsfälle genau definiert und welche rechtlichen Konsequenzen das nach sich zieht, wird wohl erst die Rechtsprechung der deutschen Gerichte und des EUGH in den nächsten Monaten/Jahren klären. Dass ein Betroffener sich nicht missbräuchlich auf seine Rechte berufen darf, hat der EUGH ja schon geklärt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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16.11.2006, 07:56
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#422
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Dass ein Betroffener sich nicht missbräuchlich auf seine Rechte berufen darf, hat der EUGH ja schon geklärt. Ja, recht so. Auch eindeutig genug ? Primär haben wir das Problem, daß es die Staaten - Deutschland voran - nicht interessiert, wenn sich jemand auf seine Rechte beruft. Ob da Mißbrauch im Spiel ist, das ist eine ganz andere Sache und sollte dann vom Staat belegt werden können bevor Maßnahmen ergriffen werden. Es scheint zumindest teilweise so, daß in D bisher ausländische FS mehr oder weniger wahllos für ungültig erklärt wurden, die Inhaber mit Strafverfahren überzogen wurden etc. Es reicht imho nicht, daß irgendwann mal ein EuGH die Unrechtmäßigkeiten dieser Strafverfahren feststellt und "sich alle Sorgen in Luft auflösen". Wichtiger wäre es, wenn in deutschen Behördenköpfen ein Umdenken stattfinden würde ... Was sind unwahre Angaben gegenüber einer Behörde ? Auch welche, die weder erfragt noch gemacht wurden ? WER prüft das denn, ob eine Angabe unwahr war ? Die Deutschen ? Auf Grund welchen Rechts denn und ... wie ? Sind wir schon soweit, daß Herr A aus D bei Herrn B in CZ anruft und sich mal eben eine Akte schicken läßt ? Und dann gibt es da immer noch das (deutsche) Problem, daß die ausländische Behörde eine Chance zur Nachbesserung oder grundsätzlichen Korrektur bekommen muss. Oder will man etwa Deutschland die Prüfkompetenz über die Einhaltung der Erteilungsvoraussetzungen "EU-weit" erteilen, verbunden mit dem Recht, Maßnahmen zu ergreifen ? Unvorstellbar ... Ich bin fest davon überzeugt, daß die Deutschen solange vor dem EuGH scheitern werden (und scheitern müssen!), solange sie sich nicht an die Gepflogenheiten und Notwendigkeiten in der EU halten. (Oder gar das Recht ...) Dazu scheint vor allem das Ablegen einer gewissen Arroganz notwendig zu sein. Weder dürfen die Deutschen einfach so feststellen, noch einfach so behaupten, noch einfach so überprüfen, noch einfach so entziehen oder sperren, noch einfach so bestrafen! Und ob sie mit einer einfach so behaupteten Rechtsmißbräuchlichkeit weiterkommen, das darf bezweifelt werden ... ...einfach so. Ich tue es jedenfalls. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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16.11.2006, 11:48
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#423
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Oh mein Gott....bis zum heutigen Tage wusste ich noch garnichts von Kremer
Ein netter User hier im Forum hat mir eine PN geschickt wodurch ich erst von diesem Urteil erfahren habe. Da seht ihr mal was passiert wenn man einen Monat nicht mehr im Verkehrstalk war. Im Grunde gebe ich dir Recht /8 dennoch verstehe ich euren Tarnmodus nicht. Nach 3 dicken EUGH Urteielen steht es Nach der Halbzeit 20 min vor schluss 3:0(fussball) für euch uns wie auch immer. Jetzt könnt ihr doch ruhig mal ruhiger angehen lassen und das Spiel geniessen. Also ich will damit sagen das mir nur noch ein weg einfällt wie D mit seiner immer währenden klage doch noch noch was erreicht um die mpu zu retten. Und zwar wie bei einem kleinen Kind das seinen Vater nervt ihm ein Spielzeug zu kaufen bis er weich wird. Vielleicht hat der EUGH ja irgendwann mal die schn. voll und gibt D. recht damit die endlich mal ihre ruhe haben. Ich kann euch nur anhand meines Falles sagen wenn ihr nicht gerade auf einer Parkbank gesessen habt so sagen wir mal in den letzten 15 jahren habt ihr nichts zu befürchten. Doch wenn ihr denen wie ich auch nur den klitze kleinsten lolly anbietet wie ich dann werden sie wild. Ich sehe mich schon beim EUGH und ich verspreche euch mit Indianer Seemanns Ehrenwort bei der Liebe meiner Mutter das ich da auch bei einem verlieren nach 2 Instanz auch hingehe. Ich zieh es jetzt durch und ich werde dort mit sicherheit auch gewinnen...für euch ist das dann endgültig die gehe aus dem gefängnis karte. Prüft das doch mal...... Gruß Grobi |
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16.11.2006, 12:13
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#424
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... was heißt Tarnmodus genau ?
Tarnmodus beinhaltet ja lediglich das Vermeiden des Provozierens von Situationen, welche durch die falsche Person oder Kamera beobachtet Kontrollen durch Polizei oder BGS nach sich ziehen könnten. Mehr ja nicht. Das eher zufällige Rauswinken kann man eh nicht verhindern. Jede überflüssige Fahrt zu vermeiden gehört auch dazu - bietet sich bei den Spritpreisen aber an ... Ansonsten bedeutet Tarnmodus nach mehr als zwei Jahren EU-FS-Besitz sicher nicht, bibbernd unterwegs zu sein und jedem Spass aus dem Weg zu fahren ... "Bewußt am Strassenverkehr teilnehmen" - DAS trifft es wohl eher (und hat noch nie geschadet). -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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16.11.2006, 14:43
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#425
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 09.06.2006 Wohnort: Frankfurt am Main Mitglieds-Nr.: 20159 |
Guter Post von Dir, ich nehme deine Worte an und hätte nichts gegen eine versöhnng. Also lasst uns wieder Lieb sein...ich hab mich auch wieder abgeregt Ja Okay lass uns wieder lieb zueinander sein ist bestimmt besser so ! Aber der reihe nach: Die gute Nachricht....ich habe bestanden...ABER mir gefällt ein Satz im GA nicht. Und zwar ist das Gremium nach abschliessender Analyse und Untersuchung zu dem Schluss gekommen das KEINE psychologischen gegenanzeichen zum Führen von Kraftfahrzeugen erkennbar sind, allerdings auf die vom probanden angesprochene Siuzidproblematik zum augenblicklichen Zeitpunkt weder bestätigt noch ausgeschlossen werden kann. WAS HEISST DENN DAS SCHON WIEDER? Besser wäre die Einschätzung im Gutachten gewesen, dass Dein Suizidgedanke rückblickend lediglich eine in sich geschlossene Episode war, d.h. er hatte einen Anfang und ein Ende. Offensichtlich wollte man sich in Polen nicht an einem solch "heissen Eisen" die Finger verbrennen, allerdings ist gleichfalls aus dem Gutachten raus zu lesen das sich aus dem einstigen Vorkommnis keinerlei Einschränkungen auf Deine derzeitige Fahreignung ergeben und nur um die geht es ja ! Das ist zwar positiv lässt aber bei böswilliger Grundeinstellung Spielraum zur negativen Interpretation. Kann man nicht dergestalt Argumentieren: Das Dein polnischer Führerschein durch eine polnische Untersuchung bei dem Vortrag der deutschen Eignungszweifel, bestätigt worden ist? Den die gleiche Eignungsbezweifelnde Fragestellung hätte ja auch eine deutsche Führerscheinstelle einem in Deutschland Akkreditierten MPI Institut gestellt. Warum sollte ein polnisches PI zu einem anderen Ergebnis kommen als ein deutsches MPI, zumal die Fragestellung rein psychologischer Natur war. Ich persönlich sehe mit dem Gutachten die erhobenen Eignungszweifel vom Tisch, allerdings bin ich wie Du EU-Führerscheinbesitzer und Arbeite bei keiner Fahrerlaubnisbehörde. ... was heißt Tarnmodus genau ? .... Zum einen haste Du recht Joe, man soll sich nicht in den Tarnmodus hinein verkrampfen, da ein solches Verkrampfen vieleicht nur noch mehr zu Auffälligkeiten führt als ein etwas lockerer Fahrstyle, zum anderen sind es oft die Kleinigkeiten in Strassenverkehr (HandyTelefonat) die einem den gar ausmachen können. Wenn einen trifft, trifft es einen gegen den Zufall gibt es keinen Schutz! Ich fahre ohnehin nicht gerne Auto, es ist mir mehr ein graus als Fahrspass, allenfalls notwendiges berufliches Übel, ohne dies ich aber nicht Existieren kann (leider). Winterreifen habe ich auch schon seit Mitte Sep. drauf ! Lichtest ist nächste Woche an der Reihe! Sooo SORRY jetzt muss ich den Fall ‚Kremer’ lesen den ich auch fast verpennt hätte. |
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16.11.2006, 15:10
Beitrag
#426
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
@grobi: was willst Du denn mit Deiner polnischen PU erreichen?
Um eine bestandskräftige deutsche Nutzungsuntersagung weg zu bekommen, wird ein polnisches Gutachten nicht ausreichen. Was aber gehen könnte: - dass man mit dem polnischen Gutachten eine deutsche MPU-Auflage verhindert, falls man zu dem Schluss kommt, dass die aktuelle Nutzungsuntersagung rechtswidrig ist, weil die Dir gesetzte Frist viel zu kurz war. Denn bei der Frage, ob man eine deutsche MPU anordnen darf, um irgendwelchen Eignungszweifel nachgehen zu können, sind im Prinzip erst einmal alle Beweismittel zugelassen. Da die Beweislage der Behörde nach dem Zwischenfall auf der Parkbank ja auch nicht so doll ist, könnte eine polnische MPU durchaus ausreichen, um nachzuweisen, dass der Zwischenfall auf der Parkbank keine akuten Eignungszweifel mehr nach sich zieht. was natürlich auch geht: dass Du mit dem PU-Ergebnis in Polen eine Führerscheinerweiterung z.B. auf eine LkW-Klasse machst (sofern Du tatsächlich dort wohnst und die 185 Tage Regelung einhältst). Dass man den neuen polnischen Führerschein dann von deutscher Seite aus anerkennen muss, scheint mir nach dem Kremer-Beschluss des EUGH die realistischere Rechtsansicht. Zur Suizidproblematik: Suizidgedanken sind rechtlich wohl insofern relevant, wie sie als schwere Depressionen in der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung unter Nr. 7.5. "affektive Psychosen" einzuordnen sind. D.h. wenn keine Rückfallgefahr besteht, oder wenn die Suizidgedanken nicht als schwere Depression angesehen werden, stehen sie der Kraftfahreignung nicht entgegen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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22.11.2006, 15:06
Beitrag
#427
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25517 |
Hallo, da ich in Kürze in Polen meinen neuen FS machen werde, habe ich noch ein paar kurze Fragen, die noch offen sind. Wäre nett wenn mir jemand behilflich sein könnte. Danke schonmal im Voraus.
1. Da ich die 185-tage-regelung unbedingt ordnungsgemäß einhalten will, bin ich noch unsicher, ob es reicht den 2. Wohnsitz nach Polen zu verlagern oder muss ich dort den Hauptwohnsitz haben? Darf ich denn zumindest meinen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten? 2. Werden die (Schein-)Adressen, unter die einem die Vermittler in polen anmelden tatsächlich überprüft, ob man da wohnt? 3. Wie sieht es mit Krankenversicherung, Lohnsteuern, etc. aus? Ich möchte ja schließlich meinen Job in Deutschland behalten. Was gibt es sonst noch beim "Umzug" zu beachten? 4. Wichtig ist für mich, daß die Sache so "wasserdicht" wie möglich ist, damit der FS nicht im Nachhinein wieder entzogen wird. Bin für alle Tips dankbar. |
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22.11.2006, 15:29
Beitrag
#428
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
1.) Dazu hat strichachtdoktor hier oder hier etwas geschreiben.
2.) Ja siehe klick. Man kann es nicht ausschließen. 3.) siehe 1.) 4.) Nun wichtig wäre alle Regeln einzuhalten wie du das vorhast, dann sind die Chancen schonmal recht gut. Also Einhalten des Wohnsitzes, Nicht während laufender Verfahren und nicht während der Sperrfrist. Das nur mal als Grundlage. Desweiteren wäre es eine Möglichkeit die Kosten der MPU wenigstens mal durchzurechnen. mfg darkstar -------------------- |
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23.11.2006, 19:08
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#429
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 21 Beigetreten: 05.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24897 |
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24.11.2006, 13:13
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#430
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Vielleicht sollte man es so ausdrücken:
Ein EU-Führerschein ist sicher interessant, wenn man sich - sowieso in dem Land aufhält oder aufhalten wird und die Karte nebenbei miterwirbt. Da zählen ja nur die reinen FS-Kosten, da alle anderen Kosten eh anfallen und dann ist es sicher ein Geschäft. - in Deutschland nie etwas zuschulden hat kommen lassen und daher keinen Ärger mit der MPU zu befürchten hat (denn die automatische Anerkennung ist ja bereits durch) Ansonsten sind die Kosten für einen legalen EU-Führerschein enorm hoch und der Aufwand sehr gross. Das lohnt sich nur für Leute, denen es eben nicht ums Geld geht, sondern um die Möglichkeit, wieder fahren zu können. Nächste Variante könnte dann auch sein: EU-Führerschein und private Vorbereitung auf MPU parallel dazu um ohne weitere Verluste an Geld und Zeit einer eventuellen Aufforderung seitens einer deutschen Behörde zum Nachweis der Fahreignung jederzeit entsprechen zu können. Sicher noch ein bißchen teurer und aufwändiger - wenn man sich aber gerade eine neue Existenz auf den Führerschein aufbauend geschaffen hat, dann durchaus eine Variante "scheinerhaltend" in Deutschland zu agieren. Muß letztlich jeder für sich entscheiden. Tipps und Rechnungen sind da schwer ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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29.11.2006, 18:41
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#431
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
So, jetzt ist es passiert, die Bayern haben ernst gemacht. Sie haben ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis & Betruges eingeleitet. Die Tat war Anfang Oktober diesen Jahres, als ich das erste Mal nach der Nutzungsuntersagung in Bayern mit Auto unterwegs war. Die Vorladung habe ich verstreichen lassen, um nicht doch noch aus Versehen belastende Angaben zu machen. Stattdessen habe ich mir gestern einen guten Rechtsanwalt für Straf- & Verkehrsrecht genommen. Der hat erst einmal Akteneinsicht gefordert. Der Betrugsvorwurf ist übrigens komplett an den Haaren herbeigezogen, um neue Eignungszweifel zu begründen, oder damit ich bei einer möglichen Aussage mich in der Weise selber belasten oder widersprechen könnte, damit der Rechtsmissbrauchsvorwurf greifen könnte.
Mein Anwalt wusste übrigens noch nichts von dem Kremer-Fall. Er hat mir auch unmissverständlich klar gemacht, dass wenn ich in irgendeiner Weise mit Alkohol auffalle, er meinen Fall sofort niederlegen würde. Er will nämlich keine Alkoholiker wieder auf die Straße verhelfen. Andererseits lehnt er die MPU in der jetzigen Form kategorisch ab, weil auch geeignete Fahrer regelmäßig für ungeeignet erklärt werden, was für den Betroffenen ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Lebensplanung bedeutet. Ich fühle mich bei diesem Anwalt erst einmal gut aufgehoben. Ob das so bleibt, wird sich in Zukunft zeigen. Jetzt geht es in meinem Fall wieder weiter. Ich denke, dass mein Fall mit dem Kremer-Fall absolut vergleichbar ist. Dabei mache ich mir eher Sorgen, ob meine Rechtsschutzversicherung beim ADAC überhaupt zahlt. Erst einmal wäre zu klären, ob bei der Beschuldigung Vorsatz oder Fahrlässigkeit angenommen wird. Vorsätzlichkeit könnte man annehmen, weil ich ja wusste, dass ich eine Nutzungsuntersagung hatte. Andererseits konnte ich ja davon ausgehen, dass eine Nichtanerkennung meiner Fahrerlaubnis gegen Europarecht verstößt. Außerdem hatte mir die tschechische Führerscheinstelle & die tschechische Polizei extra gesagt, dass meine Fahrerlaubnis nach Europarecht weiterhin besteht, auch wenn ich den Führerschein als verloren gemeldet habe, & von Deutschland in jedem Fall anerkannt werden muss. Dann wäre es im schlimmsten Fall fahrlässige Begehung einer Straftat, die vom ADAC übernommen werden würde. Andererseits könnte noch der Versicherungseintritt Juni 2006 eine Rolle spielen, weil meine CZ-Fahrerlaubnis von 2004 war & die Eignungszweifel sich bis 2002 ergeben hatten. Allerdings werde ich zu einer Tat beschuldigt, die sich eindeutig nach Versicherungsbeginn ergeben hatte. Wenn ich verurteilt werden sollte, was ich eher weniger glaube, würde sich die Verurteilung ausschließlich auf die Nutzungsuntersagung von 2005, unter Bezugnahme der alten Eignungszweifel von 2002, beziehen. Damit würden die Richter mit aller Wahrscheinlichkeit argumentieren, dass wer eine Nutzungsuntersagung hat, auch wenn sie europarechtswidrig ergangen war, sich nicht auf Europarecht berufen könne. Das wäre ja noch schöner, wenn sich die Bürger auf geltendes Europarecht berufen würden & deswegen amtliche Anordnungen wirkungslos wären. Mein Anwalt meinte zu mir, dass ich vorsichtig fahren soll, weil die kleinste Ordnungswidrigkeit für neue Eignungszweifel herangezogen werden könnten. 5-mal Falschparken in 2 Jahren zählt allerdings nicht dazu. -------------------- (\_/)
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29.11.2006, 19:58
Beitrag
#432
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Bevor hier spekuliert wird, ob und wie Dein Fall mit dem Fall Kremer vergleichbar ist oder nicht:
Du könntest Dich ja mal beim OLG München erkundigen und nachfragen, was aus dem Revisionsverfahren in Sachen Kremer geworden ist. Ein Aktenzeichen hat zwar keiner von uns, aber nach dem Geschäftsverteilungsplan klick, aber nur für 2006 könnte der 4. Strafsenat zuständig sein (Revision in Straßenverkehrssachen). Auf dessen Geschäftsstelle/Serviceeinheit müsste man Dir näheres zum Stand des Verfahrens sagen können. Der Vorlagebeschluss an den EUGH ist ja vom 9.9.2005, Vorinstanz war das Landgericht Ingolstadt. Nach der Entscheidung des EUGH müsste das Revisionsverfahren jetzt abgeschlossen sein oder bald abgeschlossen werden. Es wäre natürlich gut, wenn das OLG München das Revisionsurteil auch veröffentlichen würde. Oder wenn man wenigstens ein Aktenzeichen bekommen könnte. Man kann Dir vermutlich vorwerfen, dass Du gegen die NU keine Rechtsmittel eingelegt hast und trotzdem weitergefahren bist. Aber nach dem Beschluss des für Dich zuständigen OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.06 (siehe Rechtsprechungsthread) hättest Du dort wohl sowieso keine Erfolgsaussichten gehabt. Mal sehen, was aus der Sache wird: da Deine Tat erst sieben Wochen her ist, hat der ermittelnde Staatsanwalt wohl einfach nur das getan, was er für seine Pflicht gehalten hat. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.11.2006, 21:29
Beitrag
#433
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 21 Beigetreten: 05.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24897 |
und genau das ist mein Problem, das unter Umständen mein Fs nur weil ein D draufsteht durch D Gesetze und Vorschrifften als nichtig Erklärt wird, obwohl ich EU weit noch fahren dürfte oder zum fahren geeignet wäre. Darum auch meine Frage! Hast du ein irgendwie geartetes Problem mit dem D-FS? mfg darkstar Sicher habe ich eins. Nur in der Art der hier aufgeführten Fällen differenziere ich mich, zur wiederholung auch für Begriffstuzige Ich habe kein Alk, Drogen noch Punkte Prob. Mein Anliegen betrifft allein dem System zur wiedererlangung einer Fahrerlaubnis. PS: @ darkstar Auch zu deiner Verständlichkeit,, gieb mir ein A............. |
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29.11.2006, 21:55
Beitrag
#434
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Sicher habe ich eins. Nur zu deiner Verständlichkeit das hattest du hier bereits geschrieben. Da ich so einiges im Thread gelesen hab (und auch geschrieben) ist mir das nicht entgangen. Nur in der Art der hier aufgeführten Fällen differenziere ich mich, zur wiederholung auch für Begriffstuzige Ich habe kein Alk, Drogen noch Punkte Prob. Mein Anliegen betrifft allein dem System zur wiedererlangung einer Fahrerlaubnis. PS: @ darkstar Auch zu deiner Verständlichkeit,, gieb mir ein A............. nur fühle ich mich ein wenig Eingeschränkt wenn ein gleichwertiges EU-Mitglied zum fahren geeignet beurteilt wird, und ich nur weil ich ein D-EU-fs (@ Sachse) und unter den gleichen Vorraussetzungen als ungeeignet Abgestuft werde. Da du weder ein Alkohol noch ein Punkte noch ein Drogenproblem hast ist das rein akademisch. Wozu Gedanken machen wenn nichts droht? Ich habe einen D-Schein mit keinen Punkten käme aber nicht auf den Gedanken ansatzlos wegen der Gefahr das irgendwann "Ungeeignetheit" festgestellt würde ins Ausland zu gehen und umzuschreiben. Wozu? Es sind nicht nur Trunkenheitsfahrten die, die Untergrund Industrie Deutschlands aufrecht erhält. Warum Industrie? Wenn du nie eine MPU hattest hat die Industrie nie auch nur einen Cent an dir verdient. Woher der "Hass"? Und wieso "Untergrund"? Das sind ganz offizielle von der BaSt akreditierte Unternehmen. Es ist nicht möglich die Kosten, zum Wiedererlangen, im vorraus zu errechnen. Genau so wenig das man die ... beim ersten mal besteht. Da sind die Leute im MPU Board aber anderer Meinung. Am besten du nimmst dir die Suchfunktion des Boards und suchts nach Fällen die nach Beratung im Board neg ausgegangen sind. (Schick mir die gefundenen Fälle per pn) Insofern würde ich sagen das das Bestehen der MPU genauso berechenbar ist wie das Bestehen der Fahrprüfung in PL. Weil die soll nicht ganz einfach sein habe ich gehört. mfg darkstar PS: Warum habe ich immer das Gefühl das Neulinge an mir einen gefressen haben. Muß wohl der Nick sein... -------------------- |
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29.11.2006, 22:56
Beitrag
#435
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Aber nach dem Beschluss des für Dich zuständigen OVG Berlin-Brandenburg vom 8.9.06 (siehe Rechtsprechungsthread) hättest Du dort wohl sowieso keine Erfolgsaussichten gehabt. Genau, und somit hatte ich auch 360,- Euro Gerichtskosten gespart, wobei ich das Geld ja Anfang des Jahres sowieso nicht mehr hatte. Die vielen europarechtswidrigen Urteile in Deutschland hatten mich damals dazu bewogen Geld nicht in deutsche Gerichte zu investieren. Deswegen hatte ich lieber versucht im Ausland mein Glück zu versuchen. Luxemburg ist bei mir aber gescheitert. Deswegen konzentriere ich derzeit meine Energien auf Tschechien. Die Gerichtsgebühren hätte ich selbst bei einen späteren Sieg nicht wieder erstattet bekommen, weil ich dem Staat noch Geld schulde, wie zum Beispiel Gebühren für MPU-Aufforderungen, Fahrerlaubnisentziehungen usw..Hier ein Link zur Diskussion über den Beschluss des OVG Berlin vom 08.09.2006 Ich hatte gleich erkannt, dass die Richter beim Berliner Verwaltungsgericht echt heiße Hunde sind. Ich hoffe mal, dass die Richter beim Strafgericht andere Maßstäbe heranziehen. Ich vermute mal, dass Berlin-Tiergarten für mich zuständigen sein wird, obwohl die vorgeworfene Tat in Bayern stattfand. Im Verwaltungsgerichtsverfahren wird im Zweifelsfall auch gegen den Betroffenen entschieden. Ich meine, wenn Sicherheitsfragen für die Allgemeinheit von den Richtern als Argument genommen werden, um den Einzelnen erheblich zu benachteiligen. Im Strafverfahren müsste dagegen im Zweifelsfall immer zu Gunsten des Angeklagten entscheiden werden (in dubio pro reo). Aber nach Kremer sehe ich da erhebliche Erfolgsaussichten. Da bliebe also nur noch ein unterstellter Rechtsmissbrauch, als ich meine CZ-Fahrerlaubnis Oktober 2004 erworben hatte. Aber glücklicher Weise war ich 2004 nicht einmal in Deutschland gemeldet & hatte kaum Verbindungen zu Deutschland, wie zum Beispiel Sozialleistungen oder Arbeitsverhältnisse. Außerdem sind bei mir die Eignungszweifel nicht dazu geeignet in die Zukunft fortzuwirken. Ich denke, dass mein Fall im Falle eines Sieges prejustiziale Wirkung auf die Verwaltungsgerichte & die Betroffenen mit Nutzungsuntersagung haben könnte, so wie im Fall Kremer. Dann könnten selbst die Betroffenen mit Verwaltungsgerichtlicher Nutzungsuntersagung noch auf Freispruch hoffen, wenn sie die Nutzungsuntersagung nicht beachten würden, falls die Argumente im Beschluss von der Wirklichkeit eingeholt wurden. Bei mir wurde von der Berliner Fahrerlaubnisbehörde ein Rechtsmissbrauch nicht angeführt, sondern ausschließlich die Eignungszweifel, die bis 2002 eingetreten waren. Auch würde ich gerne wissen, ob ein Richterspruch mehr Gewicht hat als eine zweifelhafte Entscheidung eines simplen Sachbearbeiters. Ein Richterspruch, der sich bei mir ausschließlich nur auf unanfechtbare Verwaltungsentscheidung von 2005 (Nutzungsuntersagung) stützen würde, halte ich für unwahrscheinlich. Bei einem Schuldspruch müsste ich wohl auf die nächst Instanz hoffen. Ob meine Rechtsschutzversicherung (ADAC) da weiter zahlen würde, weiß ich noch nicht. Auch weiß ich nicht, ob mein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof zugelassen werden würde. -------------------- (\_/)
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29.11.2006, 23:03
Beitrag
#436
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Ich hoffe mal, dass die Richter beim Strafgericht andere Maßstäbe heranziehen. Ich vermute mal, dass Berlin-Tiergarten für mich zuständigen sein wird, obwohl die vorgeworfene Tat in Bayern stattfand. Das Strafverfahren wird in Bayern durchgezogen, weil dort der Tatort war. Ich denke, dass mein Fall im Falle eines Sieges prejustiziale Wirkung auf die Verwaltungsgerichte & die Betroffenen mit Nutzungsuntersagung haben könnte, so wie im Fall Kremer. Die Gedanken sind frei. -------------------- |
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29.11.2006, 23:04
Beitrag
#437
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Im Strafverfahren müsste dagegen im Zweifelsfall immer zu Gunsten des Angeklagten entscheiden werden (in dubio pro reo). Das gilt aber nur für tatsächliche Zweifel. Die Fakten sind in Deinem Fall aber ja wohl sämtlich nicht zweifelhaft: Nutzungsuntersagung, Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschlands. Unter diesen Umständen kommt es alleine auf die rechtliche Wertung an. Da gilt dann der Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" nicht mehr, weil jeder Richter seine eigene Rechtsmeinung haben darf und dann der Grundsatz gilt: "Unwissenheit (bezüglich der Strafbarkeit) schützt vor Strafe nicht". -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.11.2006, 23:11
Beitrag
#438
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Mal sehen, was aus der Sache wird: Da Deine Tat erst sieben Wochen her ist, hat der ermittelnde Staatsanwalt wohl einfach nur das getan, was er für seine Pflicht gehalten hat. Ich denke nicht, dass mein Fall schon bei der Staatsanwaltschaft ist. Zurzeit ermittelt noch die Polizei. Die bayerische Polizei hatte die Ermittlungsakten nach Berlin geschickt. Aber nachdem ich den Vorladungstermin verstreichen ließ, ging die Akte sofort wieder nach Bayern zurück.
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29.11.2006, 23:25
Beitrag
#439
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Eben. Die Berliner sind nur um Amtshilfe gebeten worden.
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30.11.2006, 19:42
Beitrag
#440
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 21 Beigetreten: 05.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24897 |
hallo,
könnte jemannd kurz und fündig erklären was das Kremer Urteil für Eu-Fs Besitzer bedeudet! Falls ich etwas verpasst habe, gerne auch einen Link.(nicht vom Urteil aber von der Erklärung) |
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30.11.2006, 19:49
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#441
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Der Kremer-Beschluss besagt meines Erachtens mehrere Punkte:
- ein EU-Führerschein muss ohne Formalitäten anerkannt werden, d.h. ohne dass man erst nach § 28 (5) FeV bei der Behörde einen Antrag auf Anerkennung stellen muss. - wurde in Deutschland eine Fahrerlaubnis ohne Sperrfrist entzogen, so muss ein danach ausgestellter EU-Führerschein anerkannt werden - um Rechtsmissbrauch anzunehmen, reicht es nicht aus, dass vor Erwerb des EU-Führerscheins eine negative MPU erfolgt ist und dass man nur einen Scheinwohnsitz im Ausstellungsland hatte - eine strafrechtliche Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis trotz Besitz eines anzuerkennenden EU-Führerscheins führt nicht dazu, dass die Anerkennung des EU-Führerscheins verweigert werden darf. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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30.11.2006, 20:36
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#442
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 21 Beigetreten: 05.11.2006 Mitglieds-Nr.: 24897 |
Der Kremer-Beschluss besagt meines Erachtens mehrere Punkte: - ein EU-Führerschein muss ohne Formalitäten anerkannt werden, d.h. ohne dass man erst nach § 28 (5) FeV bei der Behörde einen Antrag auf Anerkennung stellen muss. - wurde in Deutschland eine Fahrerlaubnis ohne Sperrfrist entzogen, so muss ein danach ausgestellter EU-Führerschein anerkannt werden - um Rechtsmissbrauch anzunehmen, reicht es nicht aus, dass vor Erwerb des EU-Führerscheins eine negative MPU erfolgt ist und dass man nur einen Scheinwohnsitz im Ausstellungsland hatte - eine strafrechtliche Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis trotz Besitz eines anzuerkennenden EU-Führerscheins führt nicht dazu, dass die Anerkennung des EU-Führerscheins verweigert werden darf. Die (mpu) als solche wurde nicht berücksichtigt. These1:Weil etwas was niemannd braucht UND gegen die Allgemeinheit wirtschaftet (nicht akzeptabel "heute" ist) Kein EU-Land einem Hinterbänkler die Stange halten möchte These3: Keiner braucht etwas, was nicht funktioniert These2: |
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05.12.2006, 00:35
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#443
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Was soll uns eigentlich dieser letzte Beitrag von "cyprino" sagen ???
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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05.12.2006, 00:38
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#444
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Was soll uns eigentlich dieser letzte Beitrag von "cyprino" sagen ??? Ich hab keine Ahnung, ich denk er ist ein alter Bekannter. mfg darkstar -------------------- |
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05.12.2006, 01:34
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#445
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Der Richter muß sich innerhalb von drei Tagen (Kalender- oder Arbeitstage?) nach der Sicherstellung mit der Sache befasst haben, s. §98 StPO. aber nur wenn er einen ausdrücklichen widerspruch eingelegt hat,also bei der beschlagnahmung,hast ja wohl ein zettel bekommen,da steht es dann drauf! gruss PRIMO-Bln |
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05.12.2006, 08:41
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#446
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26134 |
hi all!bin neu hier!und hab bisschen rumgelesen!bin aber bisschen verwirrt!
was meine frage ist>>>ich habe jetzt meinen pl fs!da es mein schwiegervater empfohlen hat(hauptmeister)polizist !!!naja,ich als freund seiner tochter er hat klar meine akte angeschaut!gestern meinte er,das ich ihn auch gleich umschreiben sollte,da das gericht es wieder nächstes jahr anfechten wollen! zu mal ich 2002 welcher fahren mit alk aufgehalten worden bin!und ich hatte 1,3 prom.! da ich in der probezeit war,sollte ich zur mpu!war ja klar das die mich durfallen lies!2003 bin ich schwarz gefahren!und bekam 2 jahre fahrverbot!dieses jahr hat mein schwiegervater mich nach polen geschickt weil er meinte das man nichts machen könnte wenn ich aufgehalten werde! ich hab jetzt 5 jahre aufenhalt und ,meine 185 tage wohnsitz!!also auch eine polnische staatsbürgerschaft!kann mir jetzt was passieren wenn sie mich aufhalten!? einerseits heist es,das es in raum bayern und baden wüttenberg keine probleme geben wird! danke... |
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05.12.2006, 15:13
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#447
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
ich habe jetzt meinen pl fs!da es mein schwiegervater empfohlen hat(hauptmeister)polizist !!!naja,ich als freund seiner tochter er hat klar meine akte angeschaut!gestern meinte er,das ich ihn auch gleich umschreiben sollte,da das gericht es wieder nächstes jahr anfechten wollen! Das gleiche hat mir mein Schwiegervater im spee auch geraten... Recht haben sie aber mit dem "anfechten" mit absoluter Sicherheit nicht. Im Gegenteil bei einer Umschreibung begibst du dich wieder in die Abhängigkeit deutscher Führerscheinbehörden. Von daher rate ich dir vor einer Umschreibung ab. Es gibt zwar hier im Forum EUFS Inhaber die erfolgreich umgeschrieben haben, aber was die Zukunft bringt ist bei einer Umschreibung offen, hingegen bei deinem Prawo Jazdy nicht! dieses jahr hat mein schwiegervater mich nach polen geschickt weil er meinte das man nichts machen könnte wenn ich aufgehalten werde! ich hab jetzt 5 jahre aufenhalt und ,meine 185 tage wohnsitz!!also auch eine polnische staatsbürgerschaft!kann mir jetzt was passieren wenn sie mich aufhalten!? einerseits heist es,das es in raum bayern und baden wüttenberg keine probleme geben wird! Nein die deutsche Polizei kann überhaupt nichts machen, ausser natürlich dich weiterfahren zu lassen. Inzwischen sind ausländische Führerscheine in Deutschland Gang und Gebe (auch in Bayern). Also Füße still halten und weiterfahren. -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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05.12.2006, 20:01
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#448
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
...also auch eine polnische Staatsbürgerschaft! Das geht aber wirklich schnell. Ich dachte die bekommt man nur so schnell durch Heirat. Inzwischen sind ausländische Führerscheine in Deutschland Gang und Gebe (auch in Bayern). Stimmt! Ich habe schon einige getroffen, die auch solch einen Führerschein hatten.
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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06.12.2006, 00:34
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#449
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 05.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26134 |
danke für die schnelle antwort!cool
soweit ich jetzt mitbekommen habe werde ich keine probleme haben,schön und gut!aber was ist wenn meine wohnsitztage abgelaufen ist! oder dann meine aufenhaltgenehmigung!??was machen?? ...mir war es nur wichtig das die mich net beim aufhalten den lappen nehmen,meinet wegen 3-4 leute bei mir habe,und wir dann laufen dürfen!wäre schon bisschen scheisse! na gut!dann werde ich es mal geniessen wieder auf strassen zu düsen!brummbrumm!! danke nochmals! Der Beitrag wurde von certus bearbeitet: 06.12.2006, 00:38 |
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06.12.2006, 07:13
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#450
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
aber was ist wenn meine wohnsitztage abgelaufen ist! oder dann meine aufenhaltgenehmigung!??was machen?? Es ist egal in welchem Land sich dein Wohnsitz jetzt befindet, da der polnische Führerschein schon ausgestellt wurde. ...mir war es nur wichtig das die mich net beim aufhalten den lappen nehmen,meinet wegen 3-4 leute bei mir habe,und wir dann laufen dürfen!wäre schon bisschen scheisse! Das wird mit Sicherheit nicht passieren! na gut!dann werde ich es mal geniessen wieder auf strassen zu düsen!brummbrumm!! Jo mach das! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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