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> EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU?
strichachtdoktor
Beitrag 06.12.2006, 12:29
Beitrag #451


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Zitat
Das wird mit Sicherheit nicht passieren!


tztztz ...
... woher Ihr immer diese Sicherheit nehmt ...

Wollen wir doch mal ergänzend festhalten, daß Verbote der Weiterfahrt schon aus unterschiedlichen Gründen durch die police.gif angeordnet wurden. Im Zweifel wird auch gerne mal die Karte kassiert - auch, wenn es sie später u.U. zurückgibt. So absolut kann man es also nicht sagen.

Mutmaßlich hat sich alles etwas entspannt - ok!
Das heißt aber noch gar nichts für den Einzelfall, der schnell auch wieder zum "worst case"-Szenario ausarten kann.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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marco67
Beitrag 06.12.2006, 14:26
Beitrag #452


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Hallo,

die Polizei darf einem die Weiterfahrt nicht verwehren, nur sie weil der Meinung ist den Führerschein mitnehmen zu müssen ohne das gegen jemanden etwas vorliegt. Man lässt sich auch normalerweise an Ort und Stelle eine Quittung geben, damit man bei der nächsten Kontrolle belegen kann wo der FS ist.

Gruß wavey.gif
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Freelancer
Beitrag 06.12.2006, 18:06
Beitrag #453


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.12.2006, 12:29) *
Wollen wir doch mal ergänzend festhalten, daß Verbote der Weiterfahrt schon aus unterschiedlichen Gründen durch die police.gif angeordnet wurden.

Freilich, anordnen kann die Polizei viel wenn der Tag lang ist. Was glaubst du welchen Blödsinn ich mir schon von denen angehört habe... uninteressant, Fakt ist, dass man eine gültige FE vorzuweisen hat!
Zudem werden die Beamten es sich schon genau überlegen die Weiterfahrt zu unterbinden, wenn man die Taxikosten zurückerstattet bekommt. wink.gif
Zitat (strichachtdoktor @ 06.12.2006, 12:29) *
Im Zweifel wird auch gerne mal die Karte kassiert - auch, wenn es sie später u.U. zurückgibt. So absolut kann man es also nicht sagen.

Natürlich sollte man der Beschlagnahme widersprechen! Ausserdem fährt mein Auto mit Benzin und nicht mit Führerscheine... laugh2.gif


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der Sachse
Beitrag 06.12.2006, 21:35
Beitrag #454


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Zitat (Thommy Bumm @ 05.12.2006, 20:01) *
Zitat (certus @ 05.12.2006, 08:41) *
...also auch eine polnische Staatsbürgerschaft!
Das geht aber wirklich schnell. think.gif Ich dachte die bekommt man nur so schnell durch Heirat. huh.gif

re hat ja auch keine polnische staatsbürgerschaft, sondern "nur" eine pl-bürgerkarte, das ist ein unterschied smile.gif
der sachse


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Jack Daniels
Beitrag 06.12.2006, 22:10
Beitrag #455


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Zitat (certus @ 05.12.2006, 08:41) *
da ich in der probezeit war,sollte ich zur mpu!war ja klar das die mich durfallen lies!2003 bin ich schwarz gefahren!und bekam 2 jahre fahrverbot!


whistling.gif Bei der Einstellung wundert mich dein durchfallen nicht.Du solltest dir vor der MPU Gedanken darüber machen weshalb du besoffen gefahren bist und warum das in Zukunft nicht mehr vorkommen wird.Wie du hier im Forum des öfteren lesen kannst bestehen auch Leute die mit mehr Promille erwischt wurden die MPU bei entsprechender Vorbereitung beim ersten mal.Wer allerdings hingeht und ohne über sein Trinkverhalten nachgedacht zu haben,keine schlüssige Begründung dafür haben das dieses nicht mehr passieren wird braucht sich übers durchfallen nicht zu wundern.Hingehen und den Psychologen die Story vom Mülleimer erzählen ist selten von Erfolg gekrönt.Oder wie ein Bekannter mit einschlägiger Erfahrung mal meinte,er hat seinen "Prüfer"hinterher mal zufällig getroffen und über die MPU geplaudert,der Psychodoc habe nur gemeint das er im Prinzip davon ausgehen kann das er angelogen wird.Jetzt ist der MPU-Kandidat dran ihn zu überzeugen das er einer der wenigen ist die ihm nicht die Hucke volllügen.Aus den Geschichten von Bekannten kann ich dem Psychodoc nur Recht geben.Fast alle Bekannten die zur MPU mußten versuchten dort die Story vom Pferd zu erzählen.Komischerweise haben zwei Bekannte die mit um die 3 Promille erwischt wurden die MPU auf Anhieb geschafft.Rate mal wieso,es hat übrigens keiner der 2 eine Entziehungskur gemacht und es wurde auch von keinem verlangt.Sie haben nur über ihr bisheriges Leben nachgedacht und die Konsequenzen daraus gezogen.
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MaximilianNRW
Beitrag 07.12.2006, 20:25
Beitrag #456


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Du musst aber nicht unbedingt über Dein Leben nachgedacht haben. Du kannst Dich auch so vorbereiten und die richtigen Antworten geben mit einem MPU-Konformen Lebenslauf, den Du Dir mit Hilfe eins korrupten Psychologen zurechtlegst.

Das soll jetzt nicht heißen, das ich das gut finde, denn langfristig bringts nichts.

Aber da liegt die Curx der MPU. Kristallkugelgucken, mehr nicht.

Ich weiß wovon ich rede, denn exakt das habe ich mitgemacht.

Es kommt bei einer MPU lediglich darauf an, wie gut Du Deine Geschichte rüberbringst, mehr nicht. Und das ist einfach unwirksam.

Den einzigen Zweck einer MPU sehe ich darin, einige Leute mal zum Nachdenken gebracht zu haben (und natürlich, dem Psychologen seine Butter aufs Brot zu bringen)
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Bitburger
Beitrag 08.12.2006, 01:01
Beitrag #457


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Zitat (MaximilianNRW @ 07.12.2006, 20:25) *
Den einzigen Zweck einer MPU sehe ich darin, einige Leute mal zum Nachdenken gebracht zu haben (und natürlich, dem Psychologen seine Butter aufs Brot zu bringen)


Eine gute Butter, ist immer noch nicht soviel wert, wie eine schlechte Wurst.

Im Prinzip gehört viel selbst Bewusstsein und Vordenken dazu, vom Nachdenken kann da keine Rede sein.

Schonmal das Gefühl gehabt, der kennt das besser als ich ??????

Ich jedenfalls beneide keinen, der als Deutscher auf diese Welt kommt und nicht fehlerfrei ist !

wavey.gif
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Perplex
Beitrag 09.12.2006, 13:28
Beitrag #458


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Was bedeutet das Deutsch-tschechische Abkommen über die Erleichterungen des Grenzüberschreitenden Grenzverkehrs?

Ich hatte hier gefragt, ob mein CZ-Führerschein in Cheb (CZ) von der deutschen Polizei beschlagnahmt werden darf.


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strichachtdoktor
Beitrag 10.12.2006, 13:02
Beitrag #459


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War denn da nicht auch die Antwort auf Deine Frage? Wenn es der Sicherheit dient, dann dürfen sie wohl auch Deinen FS konfiszieren ...


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darkstar
Beitrag 14.12.2006, 05:17
Beitrag #460


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Bevor es jemand anderes reinsetzt.... tongue.gif
Zitat
Eines bereitet den Behörden allerdings zurzeit noch mehr Sorgen: „Der EU-Führerschein ist ein großes Problem“, berichtet Joachim Knecht von der Führerscheinstelle des Landratsamtes. Wer die landläufig immer noch „Idiotentest“ genannte MPU in Deutschland nicht schafft, macht in Tschechien oder in Polen den Führerschein - und darf sich durch eine Gesetzeslücke wieder in Deutschland ans Steuer setzen.

Im nächsten Jahr will der Gesetzgeber die Lücke schließen. Bis dahin bezeichnet Thomas Wagenpfeil das EU-Schlupfloch als „Irrsinn“. Der Diplom- und Verkehrspsychologe beim Tüv Süd beteuert, „dass es bei der MPU ja gerade um eine Verhaltensänderung bei den Betroffenen geht“. Der EU-Führerschein konterkariere dieses Ziel.
Quelle

mfg
darkstar


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strichachtdoktor
Beitrag 14.12.2006, 07:20
Beitrag #461


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... es wird schon ganz schön viel Unsinn im Zusammenhang mit der MPU verbreitet und dieser Artikel reiht sich in eine lange Reihe von solchen Artikeln ein. Die drei "Beteiligten" (Psycho, FEB und Betroffener) und ihre spezifischen Probleme mit der MPU kommen auch brav zu Wort - aber tiefergehende Infos gibt es nicht.


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GTR²
Beitrag 14.12.2006, 09:26
Beitrag #462


Neuling


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wavey.gif Hallo miteinander

Nachdem ich nun das Forum geschlagene 5 Stunden durchforstet und zum Teil viel gelesen habe,qualmt mir der Kopf blink.gif vor lauter Verordnungen, Gesetze,Urteile im Amtsdeutsch da stelle ich nun lieber ein paar Fragen.

1.) Wie lange ist ein Internationaler FS nun in D gültig und brauche ich dazu auch einen normalen FS? Soweit ich es noch von meiner Ausbildung zum BKF in Erinnerung habe,muß ein normaler FS immer mit sich geführt werden (der internationale ist quasi nur eine Übersetzung und nicht alleine gültig,richtig oder falsch?) Habe dieses im Netz gefunden-->
Zitat
Wir erlauben uns Sie wie folgt zu informieren:
Der von uns vermittelte internationale Führerschein, in der Folge kurz IFS genannt, stammt aus einem EU-Land, von einer staatlich autorisierten Stelle, wie z.B. ÖAMTC, AAA, Royal Automobilclub oder AvD in Deutschland. Der IFS ist selbstverständlich registriert und mit einer Registrierungsnummer versehen. Der IFS ist daher ein EU-Dokument. Der IFS ist acht Jahre gültig und kann für alle Klassen ausgestellt werden. Rechtlich stützt sich die Ausstellung von IFS auf die UNO-Konvention von 19.09.1949, der auch die Bundesrepublik und Österreich beigetreten sind. Ebenso auf einen Entscheid des internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 21.01.1958. Auch sind uns einige Entscheidungen bzw. Rücklegungen von Ermittlungsverfahren von Amtsgerichten z.B. Frankfurt/Main aus dem Jahre 2003, der Staatsanwaltschaft München aus dem Jahre 2004 und dem unabhängigen Verwaltungsrat für die Steiermark (Berufungsinstanz), bekannt.
Aktennummern können beigebracht werden. Ebenso eine Entscheidung des EU-Gerichtshofes vom April 2004 siehe auch: www.curia.eu.int
Der IFS bestätigt auch, dass Sie einen nationalen Führerschein besitzen und brauchen daher einen nationalen Führerschein nicht mitzuführen. Also keine FS-Kurse, FS-Prüfung und langen Auslandsaufenthalt. Der von uns vermittelte IFS ist in allen Staaten der Welt gültig, aber nicht im Ausgabeland. Der IFS ist acht Jahre gültig. Die oben erwähnte EU-Konvention ist zur Erleichterung des internationalen Touristenverkehrs gedacht. Es ist nach der jüngsten Erkenntnis des EU-Gerichtshofes nicht mehr notwendig sich einen ausländischen Wohnsitz zu installieren (Rechtssache C 476/01 - veröffentlicht vom EU-Gerichtshof am 29. April 2004).
Weil ich aber hier im Forum vieles anders gelesen habe,bin ich nun verunsichert.

2.) Welche Variante ist besser-> EU-FS oder internationaler FS ?


Da ich nun schon seit 2001 ohne FS (B, CE) crybaby.gif bin und eine negative MPU 2003 hatte (nicht eingereicht) und in einer Schnapsbrennerei arbeite sad.gif ,bezweifel ich,das ich ohne Probleme eine positive MPU bestehe.Auch bin ich nicht so redegewandt,wie viele hier blushing.gif welches mir bei der 2003 MPU auch zum Verhängnis wurde mad.gif

Bin um eine schnelle Antwort dankbar rolleyes.gif

mfg
GTR²

Der Beitrag wurde von GTR² bearbeitet: 14.12.2006, 09:28
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darkstar
Beitrag 14.12.2006, 09:51
Beitrag #463


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Das Angebot ist Schwachsinn. Warum sollte der nicht im Ausstellerland gültig sein wenn es ein EuFS ist? Du solltest auch mal das Prozedere dazu durchlesen. Da steht das man Geld, Daten (nichtmal Kopie des Personalausweis) und Paßbilder schicken soll aber nix von FS. wacko.gif

Deine Erinnerung zum internationalen FS ist richtig, sie gilt nur mit nationalem FS. Insofern dürfte ein EuFS besser sein als ein gekaufter FS, der dir bei der nächsten Kontrolle gleich wieder abgenommen wird da es ein KaufFS ist... Sowas hat der EuGH bestimmt nicht gemeint... whistling.gif

mfg
darkstar


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GTR²
Beitrag 14.12.2006, 10:12
Beitrag #464


Neuling


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Zitat (darkstar @ 14.12.2006, 09:51) *
Das Angebot ist Schwachsinn. Warum sollte der nicht im Ausstellerland gültig sein wenn es ein EuFS ist?
mfg
darkstar


Hmm,danke für deine rasche Antwort. smile.gif

huh.gif Aber ich glaube mich auch daran zu erinnern,das ein in D ausgestellter IFS auch nicht in D gültig ist. Dazu ist ja der nationale da. Hintergrund ist doch,das wie bei mir, ein Entzug des NFS nicht mit dem deutschen IFS ausgehebelt werden kann. think.gif
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Andreas
Beitrag 14.12.2006, 10:24
Beitrag #465


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Vergiß es mit dem Angebot, das ist Betrug. Ohne nationalen FS bekommst du keinen Internationalen Führerschein.

Zitat
von einer staatlich autorisierten Stelle, wie z.B. ÖAMTC, AAA, Royal Automobilclub oder AvD in Deutschland.


Der AvD darf überhaupt keine Internationale Führerscheine ausstellen.


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GTR²
Beitrag 14.12.2006, 10:31
Beitrag #466


Neuling


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Hallo Andreas wavey.gif
jo,das dachte ich mir.Ich habe von dem noch mehr auf Lager. Schade das man hier keine Blacklist book.gif für solche whistling.gif führt
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der Sachse
Beitrag 14.12.2006, 14:12
Beitrag #467


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Zitat (GTR² @ 14.12.2006, 10:31) *
Hallo Andreas wavey.gif
jo,das dachte ich mir.Ich habe von dem noch mehr auf Lager. Schade das man hier keine Blacklist book.gif für solche whistling.gif führt


für sowas brauchst du keine schwarze liste. der disqualifiziert sich durch seinen text doch von alleine. so eine ansammlung von falschen behauptungen habe ich lange nicht mehr gesehen.
wer auf sowas reinfällt muss weit neben der mütze stehen blink.gif


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GTR²
Beitrag 14.12.2006, 14:34
Beitrag #468


Neuling


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Zitat (der Sachse @ 14.12.2006, 14:12) *
wer auf sowas reinfällt muss weit neben der mütze stehen blink.gif


Nunja,man muss nicht unbedingt neben der Mütze stehen laugh2.gif sondern vlt. langsam, aus lauter Verzweifelung vor dem deutschen Rechtstaat und seinen kleinkarierten § nach jeden erdenklichen Strohhalm greifen und schnell mal was überlesen.Allerdings waren mir die Automobilclubs auch ins Auge gesprungen rofl1.gif
so das ich von dieser Aktion auch nix halte.

Allerdings bin ich nun nach weiteren stöbern auf einen Artikel von Darkstar gestossen,der mir gänzlich neu ist und mein weiteres Vorgehen wohl beeinflusst.Ich bin nämlich immer davon ausgegangen,das ich mein FS CE komplett mit allen Fahrstunden etc neu machen muss und nicht nur die Prüfungen mit ein paar Trainingsstunden.Das sollte eigentlich den Preis rapide senken.

Nur halt die MPU blink.gif crybaby.gif
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der Sachse
Beitrag 14.12.2006, 14:51
Beitrag #469


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Zitat (GTR² @ 14.12.2006, 14:34) *
Allerdings bin ich nun nach weiteren stöbern auf einen Artikel von Darkstar gestossen,der mir gänzlich neu ist und mein weiteres Vorgehen wohl beeinflusst.Ich bin nämlich immer davon ausgegangen,das ich mein FS CE komplett mit allen Fahrstunden etc neu machen muss und nicht nur die Prüfungen mit ein paar Trainingsstunden.Das sollte eigentlich den Preis rapide senken.

Nur halt die MPU blink.gif crybaby.gif

ich habe deinen beitrag nicht so ganz verstanden. aber falls du vorhast den b in pl/cz zu machen und dann nur die ce prüfung in deutschland, vergiss es, da spielen die nicht mit.
ich habe meinen pl schein in einen deutschen umschreiben lassen und wollte auch nur die prüfungen ce(evtl mit noch ein paar stunden) wieder machen. die fsst dame sagte mir aber das dies zwar möglich wäre wenn ich meinen B in deutschland gemacht hätte (ich vermute incl mpu) aber da ich den in polen gemacht hätte,müsste ich den ce hier komplett noch mal machen. ranting.gif


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Dobermann32
Beitrag 14.12.2006, 15:01
Beitrag #470


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Hier alle Neuigkeiten. Gestern sind ja neue Beschlüsse getroffen worden. Lest aber selber. Das tuh ich jeden Tag bei Google.
Viel Spaß
http://news.google.de/nwshp?ie=UTF-8&o...C3%BChrerschein


Grüße aus Apolda (Stadt der Glocken und Dobermänner) tongue.gif
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GTR²
Beitrag 14.12.2006, 15:15
Beitrag #471


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Zitat (der Sachse @ 14.12.2006, 14:51) *
ich habe deinen beitrag nicht so ganz verstanden. aber falls du vorhast den b in pl/cz zu machen und dann nur die ce prüfung in deutschland, vergiss es, da spielen die nicht mit.
ich habe meinen pl schein in einen deutschen umschreiben lassen und wollte auch nur die prüfungen ce(evtl mit noch ein paar stunden) wieder machen. die fsst dame sagte mir aber das dies zwar möglich wäre wenn ich meinen B in deutschland gemacht hätte (ich vermute incl mpu) aber da ich den in polen gemacht hätte,müsste ich den ce hier komplett noch mal machen. ranting.gif



Nein,habe mich etwas ungenau ausgedrückt,ich spiele mit dem Gedanken,den FS komplett in D zu machen,natürlich nur mit positiver MPU.Das ist dann auf jedenfall die vlt. kostengünstigste sicherste Variante,ohne etwa im "Tarnmodus" thread.gif tongue.gif mit ehöhtem Blutdruck bei Ansicht dieser-> police.gif Herren zu geraten. Das ich ein Prob mit dem Alk hatte,ist mir klar und muß FS-technisch auch behoben werden.Ich denke dabei an das ILS in Koblenz. rolleyes.gif
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Perplex
Beitrag 14.12.2006, 15:45
Beitrag #472


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Zitat (GTR² @ 14.12.2006, 15:15) *
Ich denke dabei an das ILS in Koblenz. rolleyes.gif
Da ich nicht in Koblenz wohne, weiß ich auch nicht was das "ILS" sein soll. blink.gif Es würde durchaus der Übersichtlichkeit verträglich sein Abkürzungen gleich mit zu übersetzen. Ich habe bei Google unter "ILS" & "Koblenz" nur "Institut für Leistungsdiagnostik und Sporttraumatologie GmbH" gefunden. Was das mit Führerscheinen zu tun haben sollte, ist mir schleierhaft. unsure.gif


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GTR²
Beitrag 14.12.2006, 16:09
Beitrag #473


Neuling


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hrhr sry,Schreibfehler meinseits---> IFS--> Institut für Schulungsmaßnahmen,Zweigstelle Koblenz

Zitat
#

Das IFS führt Beratungen, Schulungen und Verkehrstherapien mit Menschen durch, die Führerscheinprobleme haben, weil sie mit Alkohol/Drogen und/oder allgemeinen Verkehrsverstößen aufgefallen sind.

#

Das IfS (Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH) existiert seit 1979.

#

Die Zentrale befindet sich in Hamburg.

#

Wir führen rehabilitative Maßnahmen für auffällige Kraftfahrer durch: u.a. den gesamten Katalog an Maßnahmen, den die Fahrerlaubnisverordnung kennt und vorsieht. Von Maßnahmen für Fahranfänger, Verkehrspsychologischen Beratungen, Kursen nach der MPU (§70 FeV) bis zu Maßnahmen, die eine Sperrfristverkürzung rechtfertigen.

#

Als Träger von §70 FeV Kursen sind wir von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) akkreditiert.

#

Unsere ca. 60 fachlichen Mitarbeiter sind ausschließlich Diplom-Psychologen mit verkehrspsychologischen und therapeutischen Zusatzausbildungen, die Erfahrungen als Begutachter haben oder sich mit Begutachtungen auskennen.

#

Die psychotherapeutische Ausrichtung des IFS orientiert sich an der Verhaltenstherapie und der systemischen Therapie.

#

Wir schulen im gesamten deutschen Raum.

#

Das IfS pflegt den Kontakt mit Fachgremien, Verbänden, den Landesregierungen, den Straßenverkehrsbehörden, Gerichten und Anwälten.

#

Unsere Kursmodelle werden wissenschaftlich begleitet, ausgewertet und dementsprechend regelmäßig weiterentwickelt.


empfohlen von dem Psychologen des MPI
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mirko1
Beitrag 16.12.2006, 12:51
Beitrag #474


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Zitat (GTR² @ 14.12.2006, 16:09) *
Unsere Kursmodelle werden wissenschaftlich begleitet, ausgewertet und dementsprechend regelmäßig weiterentwickelt.

empfohlen von dem Psychologen des MPI

Ähmmm Werbung für die MPU oder für ILS? Wie kommst du nun darauf das bei Ausländischer Führerschein "Erfahrungen von Betroffenen" zu posten? oder aber bist du gegen den CZ-PL-FS und bist somit ein MPU-Befürworter?

Wollte nur mal erfragen wo du stehst?
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Spessarter
Beitrag 22.12.2006, 07:29
Beitrag #475


Neuling


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Hallo,

ich habe gestern in meiner Mittagspause am Imbiss mit jemanden über den EU Führerschein gesprochen,er hat mir dann seinen Polnischen Führerschein gezeigt,nun meine Frage:

Der Fs (Laminierte Version) im Juni 06 ausgestellt unter dem Strichcode erst ein G dann ne Nummer,und die Laminierung glitzerte leicht Bund,und auf dem Passbild unten rechts ein Adler.

Ich weiß nicht,der Fs sah irgendwie komisch aus zu mindest die Glitzerfolie.

Morgen treffe ich den Herrn wieder zwecks Adresse der Fahrschule,da ich einen PL Fs machen will.
Da ich hier schon manches über gefälschte Fs gelesen habe bin ich Skeptisch think.gif

Gruß der Spessarter


Anm. Admin: Themen verschmolzen. Erfahrungen mit Eu-FS bitte hier diskutieren wavey.gif

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 22.12.2006, 07:37
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strichachtdoktor
Beitrag 22.12.2006, 12:29
Beitrag #476


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Du hast vielleicht schon eine Menge über gefälschte Führerscheine gehört - über polnische gefälschte Scheine aber wahrscheinlich eher weniger. Die polnischen Scheine sehen tatsächlich etwas bunt aus, weil sie Hologramme auf und unter der Plastikfolie haben - je nach Licht reflektieren sie sehr "bunt". Deine Skepsis wird Dir so per Ferndiagnose niemand nehmen können - aber wenn Du Dir eine Fahrschule vor Ort nimmst und nicht auf Vermittler setzt, dann sind die Chancen auf Legalität in Polen ziemlich gut. Ausserdem solltest Du alles selbst erledigen - also z.B. Dich selbst anmelden, den Antrag selbst beim Bürgeramt stellen, den Führerschein selbst abholen usw. Das ist wichtig - in Deutschland würdest Du ja auch nicht irgendjemanden beauftragen, Deine persönlichen Dinge zu erledigen. Auch wenn der Fahrlehrer sagt: Kein Problem, mache ich alles für Dich! solltest Du darauf bestehen, ihn zu begleiten.

Wenn Du jetzt sagst: OK, aber ich kann kein Polnisch! : Es gibt Dolmetscher, die Dir für relativ wenig Geld weiterhelfen und selbst oft kein Interesse daran haben, Dir irgendwie einen Führerschein zu beschaffen und daran viel Geld zu verdienen. Mit ein bißchen Planung und 100 Euro kannst Du solche Dolmetscher für 2,3 Tage "mieten" und kannst alles, was Du bezüglich des FS benötigst, selbst erledigen.


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Perplex
Beitrag 22.12.2006, 14:53
Beitrag #477


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Mein neuer Führerschein ist da!

Ich habe so eben einen Anruf bekommen, dass mein Freund aus Tschechien meinen neuen Führerschein in Empfang nehmen konnte. Ich hatte ihm vorher eine Vollmacht erteilt & außerdem war ich mit ihm sonst immer auf der Führerscheinstelle, weil er für mich übersetzt hatte. Er schickt mir den Führerschein jetzt per Einschreiben, das heißt, ich werde ihn nach Weihnachten in den Händen halten.
Der Führerschein hat ein aktuelles Ausstellungsdatum & ist bis 2016 verlängert. Außerdem steht jetzt nicht mehr die deutsche Adresse drauf.

Rechtlich ist meine Nutzungsuntersagung damit faktisch aufgehoben, obwohl ich die sowieso nie anerkannt hatte. Natürlich ist damit die Führerscheinfahndung & Beschlagnahmeverfügung noch lange nicht vom Tisch. Sicher würden die uneinsichtigen Beamten in Schirnding auch dieses neue Dokument ohne zu zögern sofort wieder beschlagnahmen. Deswegen werde ich diesen Führerschein auch in Zukunft nicht mit mir führen können. Der einzige, der meinen neuen Führerschein zu Gesicht bekommt, ist der Staatsanwalt, der mich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis anklagt. Das heißt, ich werde ihn dann dem Richter vor die Nase halten.

Das Erschreckende daran ist, dass ich so, wie ich das jetzt gemacht habe, auch bei neuen Eignungszweifeln immer wieder einen neuen (Ersatz-)Führerschein bekommen würde, selbst wenn ich ein uneinsichtiger Alki oder Drogi wäre. Deutschland zeigt mit ja den Weg. Wenn Viren Resistenzen entwickeln, kann man sie kaum mehr bekämpfen.


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Lexus
Beitrag 22.12.2006, 14:59
Beitrag #478


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Ich kenn mich - wie wohl die meisten - in deinem Sachverhalt schon lange nicht mehr aus, aber wenn es sich um einen Ersatzführerschein handelt, musst du den tschechischen Behörden doch vorgelogen haben, dass dein anderer Führerschein verloren gegangen ist?

Wenn es kein Ersatzführerschein ist, dann musst du den tschechichen Behörden vorgelogen haben, dass du zuvor noch gar keinen hattest.

Wie auch immer, meinst du nicht, dass dann gerade auf diesen zweiten Führerschein das Rechtsmissbrauchsargument ganz besonders treffend passen und sofort wieder eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug zur Folge haben würde?


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Uwe W
Beitrag 22.12.2006, 15:07
Beitrag #479


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Hat Thommy Bumm vielleicht seinen Führerschein erweitert auf andere Klassen?

Ich wusste auch nicht, dass er in CZ einen neuen Führerschein beantragt hat.
Und warum er diesen beantragt hat, weiß ich auch nicht.


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Lexus
Beitrag 22.12.2006, 15:16
Beitrag #480


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Wahrscheinlich weiß darkstar alles, er hat schon öfter von den derzeitigen Bemühungen Thommy B.s geschrieben, in CZ einen FS zu bekommen. Dass Thommy aus der Ferne auch noch die Lkw- oder Kradprüfungen absolviert hat - vielleicht auch mit Vollmacht? - glaub ich eher weniger.


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Perplex
Beitrag 22.12.2006, 15:25
Beitrag #481


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Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 14:59) *
Ich kenne mich - wie wohl die meisten - in deinem Sachverhalt schon lange nicht mehr aus, aber wenn es sich um einen Ersatzführerschein handelt, musst du den tschechischen Behörden doch vorgelogen haben, dass dein anderer Führerschein verloren gegangen ist?
Wieso Lüge? Mein alter Führerschein konnte nie beschlagnahmt werden! Solange mir nicht eine Lüge nachgewiesen werden kann, gehe ich dem vollkommen gelassen entgegen.

Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 14:59) *
Wenn es kein Ersatzführerschein ist, dann musst Du den tschechischen Behörden vorgelogen haben, dass du zuvor noch gar keinen hattest.
Es ist aber ein Ersatzführerschein, und zwar auf Grundlage der bestandenen Fahrschulprüfung 2004 in Karlovy Vary.

Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 14:59) *
Wie auch immer, meinst Du nicht, dass dann gerade auf diesen zweiten Führerschein das Rechtsmissbrauchsargument ganz besonders treffend passen und sofort wieder eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug zur Folge haben würde?
Das Rechtsmissbrauchsargument spielt jetzt eher eine untergeordnete Rolle, weil ich die Fahrerlaubnis 2004 definitiv nicht rechtsmissbräuchlich erworben hatte. Und selbst wenn die deutschen Behörden mir mit aktuellem Rechtsmissbrauch kommen würden, wäre es das Gleiche wie bei neuen Eignungszweifeln, ich lasse mir dann wieder ein neues Dokument ausstellen, weil ich meinen tschechischen Wohnsitz sicherheitshalber weiterhin beibehalte. Außerdem weiß die tschechische Führerscheinstelle von den Eignungszweifeln in Deutschland & dass meine Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt wird. Die Chefin in der tschechischen Führerscheinstelle wollte sich schon bei der EU-Kommission beschweren, über das ungehörige Verhalten der Deutschen. blink.gif Dort sind die Sachbearbeiter noch für den Bürger da.


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Beitrag 22.12.2006, 15:30
Beitrag #482


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Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 15:16) *
Dass Thommy aus der Ferne auch noch die Lkw- oder Kradprüfungen absolviert hat - vielleicht auch mit Vollmacht? - glaub ich eher weniger.

Stimmt, wenn sich auf der Sitzbank nur eine schriftliche Vollmacht befindet, läuft das Mopped zwar noch immer bei höheren Geschwindigkeiten aufgrund der Kreiselgesetze geradeaus, aber der Slalom bei Schrittgeschwindigkeit dürfte dann nicht mehr klappen.


@Thommy Bumm: was ist denn mit Deinem alten Führerschein passiert? think.gif shutup.gif


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Lexus
Beitrag 22.12.2006, 15:36
Beitrag #483


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Den hat er noch immer in seinem Versteck, jede Wette, momentan hat er mindestens schon 2. Aber jetzt mag er sich nicht mehr outen, weil er fürchtet, dass Berlin, Prag usw. mitlesen.

Edit: Hab grade den Beitrag von Thonmy gelesen.

Also ich weiß nicht, auch eine Oma würde doch auf den Gedanken kommen, dass sich eine bestehende NU auch auf ein Ersatzdokument bezieht, oder?


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Perplex
Beitrag 22.12.2006, 15:40
Beitrag #484


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Zitat (Uwe W @ 22.12.2006, 15:30) *
@Thommy Bumm: Was ist denn mit Deinem alten Führerschein passiert? think.gif shutup.gif
Ups... der muss wohl verloren gegangen sein. Sollte er sich wieder an finden, müsste ich ihn wohl bei den tschechischen Behörden abliefern. huh.gif

Eine Erweiterung mache ich, sobald ich genug Geld & Zeit zur Verfügung habe. Dann würde ich erst einmal auf C erweitern. Die Ausbildung dauert 2 Wochen & soll für mich unter 1000,- Euro kosten. rolleyes.gif


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Beitrag 22.12.2006, 15:40
Beitrag #485


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Ich frage mich allerdings, was es bringt, den Führerschein zu verstecken: bei einer Polizeikontrolle kann man ihn dann ja nicht vorweisen, also immer Verdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis.

D.h. wenn die deutschen Behörden auf den Führerschein die Nutzungsuntersagung eintragen, ändert sich doch nichts gegenüber dem jetzigen Zustand mit dem versteckten Führerschein.


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Perplex
Beitrag 22.12.2006, 16:01
Beitrag #486


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Zitat (Uwe W @ 22.12.2006, 15:40) *
... Verdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Genau... Verdacht!

Sicher müsste ich damit rechnen, dass ich meinen Wagen stehen lassen müsste, aber immer noch besser, als den deutschen Sachbearbeitern in Berlin die Genugtuung zu verschaffen, mir eine neue Nutzungsuntersagung auf das neue Dokument erteilen zu können. Auf einen nicht vorgelegten Führerschein werden sie mir sicher keine neue Nutzungsuntersagung erteilen können, weil sie erst das Ergebnis der Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis abwarten müssten. Ich werde das Spielchen ewig so weiter treiben, was die militante Verweigerung der MPU angeht, die ich letztes Jahr nicht mehr machen dürfte. Irgendwann muss auch der letzte Beamte & Sachbearbeiter einsehen, dass sie mit Rechtsbeugung bei mir nicht mehr weiter kommen. Sobald ich wieder eine neue Nutzungsuntersagung bekommen sollte, "verliere" ich meinen Führerschein eben wieder. whistling.gif


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Uwe W
Beitrag 22.12.2006, 16:07
Beitrag #487


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Eine Ersatzausstellung eines verloren gegangenen Führerscheins dürfte aber keine Tatsache sein, durch die eine Nutzungsuntersagung aufgehoben wird.

Der Ersatzführerschein dürfte doch mit Ausnahme der letzten Ziffer dieselbe Nummer tragen wie der verloren gegangene Führerschein. think.gif Oder ist das in CZ anders geregelt als in Deutschland?


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Beitrag 22.12.2006, 16:11
Beitrag #488


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Zitat (Uwe W @ 22.12.2006, 15:40) *
D.h. wenn die deutschen Behörden auf den Führerschein die Nutzungsuntersagung eintragen, ändert sich doch nichts gegenüber dem jetzigen Zustand mit dem versteckten Führerschein.
Auf meinen Führerschein sollte nie eine Nutzungsuntersagung eingetragen werden. Er sollte eingezogen werden & mit Angabe der Gründe über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde zurück geschickt werden. Nur, bei einem Führerschein, bei dem ich immer die Vorlage verweigerte, weil ich angab ihn verloren zu haben, war das nie möglich.


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Lexus
Beitrag 22.12.2006, 16:13
Beitrag #489


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Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 15:36) *
Edit: Hab grade den Beitrag von Thonmy gelesen.

Also ich weiß nicht, auch eine Oma würde doch auf den Gedanken kommen, dass sich eine bestehende NU auch auf ein Ersatzdokument bezieht, oder?


Was meinst du denn dazu, Thommy?


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Perplex
Beitrag 22.12.2006, 19:03
Beitrag #490


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Zitat (Uwe W @ 22.12.2006, 16:07) *
Eine Ersatzausstellung eines verloren gegangenen Führerscheins dürfte aber keine Tatsache sein, durch die eine Nutzungsuntersagung aufgehoben wird.
Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 16:13) *
Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 15:36) *
Also ich weiß nicht, auch eine Oma würde doch auf den Gedanken kommen, dass sich eine bestehende NU auch auf ein Ersatzdokument bezieht, oder?
Was meinst du denn dazu, Thommy?
Also, wenn ich Oma wäre, würde ich spontan auch so denken.

Allerdings, wo wäre dann die Grenze zu ziehen?
Führerscheinverlängerung?
Neue Fahrprüfung?
Erweiterung auf C oder E?
Oder gar ein neuer Führerschein aus einem gänzlich anderen EU-Land?

Es gibt kein Gesetz, dass diese Grenze benennt.
Ein neuer Führerschein ist ein neuer Führerschein & muss anerkannt werden!

Zitat (Uwe W @ 22.12.2006, 16:07) *
Der Ersatzführerschein dürfte doch mit Ausnahme der letzten Ziffer dieselbe Nummer tragen wie der verloren gegangene Führerschein. think.gif
Aber mit Sicherheit wird der neue Führerschein nicht genau die gleiche Nummer haben! Mir wäre es vollkommen egal, wenn die neue Führerscheinnummer ähnlich wäre, wie die alte Nummer.

Zitat (AG Emmerich v. 24.07.2006)
Es liegt kein strafbares Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis vor, wenn ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union eine neue Fahrerlaubnis erteilt oder er diese nach Überprüfung und Erteilung einer neuen Führerscheinnummer verlängert. Denn in beiden Fällen ist eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit durch den Mitgliedstaat erfolgt, die die deutsche Straßenverkehrsbehörde respektieren muss. Lediglich ein erneutes Auffälligwerden nach Erteilen der Fahrerlaubnis kann zum Anlass genommen werden, die vorgesehenen Maßnahmen nach der Fahrerlaubnisverordnung auf der Grundlage des Artikels 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 zu ergreifen mit der Folge, dass der Gebrauch der Fahrerlaubnis im Inland wieder untersagt werden kann.
Ich habe diese Frage mit dem Ersatzführerschein einmal einer Führerscheinsachbearbeiterin in Bayern gestellt & bekam zur Antwort, dass sie mir diese Frage nicht beantworten dürfe. Es ist ja auch klar, wenn sie mir diese Frage positiv beantwortet hätte, sie gegen ihre eignen Prinzipien verstoßen hätte. So würde sie mir ja indirekt einen Weg aufzeigen, wie ich elegant das MPU-Erfordernis umgehen könnte.


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der Sachse
Beitrag 22.12.2006, 21:05
Beitrag #491


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hallo
ich weiß zwar nicht ob ich hier jetzt richtig bin mit meinem anliegen, falls nicht bitte ich einen mod zu verschieben.
also fogendes: ich habe in einem anderen forum einen beitrag gelesen von jemanden der ,ach sch... ich kopier das einfach rein ;-)

""Mein Freund hat im DEZ. 05 Prüfung in Stettin.Er wurde im Juni.06 mit der Mofa angehalten mit 1,40 Promille. Seinen PL-FS bekamm er am 29.08.06. Er hatte letzte Woche seine Gerichtsverhandlung 600€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot und 9 Monat FS-Sperre. Bei der Gerichtverhandlung letzte Woche verweigerte er die Aussage, der Richter meinte zu Ihm er sollte erst bei der FSB nach 9 Monaten nachfragen wie es denn mit einer Neuerteilung eines Deutschen FS aussehe. Sein D-FS wurde Ihm 2003 entzogen wegen Cannabis, mit MPU Auflage. Was kann schlimmsten falles passieren und wie soll er sich verhalten? Es ist ja offensichtlich das Ihm das Gericht den PL-FS sofort entzogen hätte, wenn es gewußt hätte das er im Besitz eines solchen ist...............

zur verdeutlichung:

Er wurde im Juni.06 mit der Mofa angehalten mit 1,40 Promille.

Dann hat er wärend dem laufenden Verfahren die Fe aus Polen ausgestellt bekommen:

Ausstellungdatum des PL-FS 28.7.06

Seinen PL-FS bekamm er am 29.08.06.""


ich bin davon ausgegangen der er den pl-fs nach der sperre nach §69b stgb in deutschland nicht mehr nutzen darf.
jetzt hätte er aber von einem anwalt, nennen wir ihn dr.S ein schreiben bekommen das er nach der sperre sofort wieder mit dem schein fahren darf.
nun meine frage. wenn das so ist, warum?(die sperre ist doch nach ausstellung des pl-fs und somit wäre §69b stgb doch zutreffend) oder hat der gute einen teil seiner geschichte verschwiegen das der so eine ansage von einem anwalt bekommt.
der sachse wavey.gif


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Uwe W
Beitrag 22.12.2006, 22:29
Beitrag #492


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@der Sachse: es gibt natürlich immer wieder neue Konstellationen, was die zeitliche Reihenfolge von rechtlichen Ereignissen angeht im Zusammenhang mit einem EU-Führerschein.

Die Wirkung der Sperre ergibt sich vorliegend aus § 28 FeV: danach ist ein ausländischer EU-Führerschein in Deutschland ungültig, wenn in Deutschland aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. § 28 FeV (4) Nr. 4

Diese Regelung ist sicherlich vereinbar mit dem EU-Recht.

Der § 69b kommt meines Erachtens gar nicht zur Anwendung, weil das Gericht irrtümlich gar keinen Fahrerlaubnisentzug ausgesprochen hat, sondern nur eine isolierte Sperrfrist.

Mit Ablauf der Sperrfrist ist Nr. 4 nicht mehr anwendbar.
Aber auch Nr. 3 ist nicht mehr anwendbar, da beim zweiten mal gar kein Entzug ausgesprochen wurde, und da nach ersten Entzug in Deutschland noch die Erteilung in Polen erfolgte, so dass nach Kremer der Polen-Führerschein erst einmal anzuerkennen war.
Dementsprechend könnte der Anwalt Recht haben mit seiner Rechtsauslegung.

Allerdings muss man vorliegend mit einer Nutzungsuntersagung wegen Rechtsmissbrauchs rechnen, wenn während eines laufenden Strafverfahrens (Fahren unter Alkoholeinfluss) eine ausländische Fahrerlaubnis erworben wurde, ohne dass auf dieses Strafverfahren hingewiesen wurde.
Es ist auch denkbar, dass aufgrund des Strafurteils die polnische Fahrerlaubnis von polnischer Seite wieder zurückgenommen wird.


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Beitrag 23.12.2006, 03:59
Beitrag #493


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Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 16:13) *
Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 15:36) *

Edit: Hab grade den Beitrag von Thommy gelesen.

Also ich weiß nicht, auch eine Oma würde doch auf den Gedanken kommen, dass sich eine bestehende NU auch auf ein Ersatzdokument bezieht, oder?


Was meinst du denn dazu, Thommy?

Darf ich auch mal ? wink.gif

Auch eine Oma - also meine Oma war so drauf - hätte die NU auf die Fahrerlaubnis aus CZ bezogen. Und da es sich ja immer noch um die gleiche Fahrerlaubnis handelt, die nur durch ein neues Dokument - eben den besagten Ersatzführerschein - vor Ort nachgewiesen wird, ist Thommy Bumm immer noch im roten Bereich unterwegs. thumbdown.gif


Bei einer neuen Klasse wäre das vielleicht anders gewesen, weil ja die Erteilungsvoraussetzungen neu geprüft worden wären ...

Thommy, ich bin von Deinen Lösungsversuchen nicht überzeugt und denke immer noch, daß Du Dich nur weiter reinreißt. Denn die Tschechen sind ja genaugenommen auch nicht für eine Ersatzausstellung zuständig - oder warst Du etwa 185 Tage in CZ gemeldet ? Und wenn, dann warst Du auch nur dort gemeldet! Ich denke, wenn die Deutschen wollen, dann weisen sie Dir haarklein nach, daß Du stets in Deutschland Deinen Lebensmittelpunkt hast und hattest. Und genau das meint ja eigentlich dieser "Rechtsmißbrauchsgedanke": Da soll einer partout nicht fahren und tut es trotzdem, weil er sich ständig bei irgendwelchen europäischen Behörden irgendwelche Dokumente "erschleicht" und daraus Rechte herleitet, die eigentlich längst Geschichte sind. Denn natürlich darfst Du gar nicht zwei tschechische Führerscheine haben ... Weißt Du ja auch. Bei einer gründlichen Haus- und Körper- und Fahrzeuguntersuchung wärst Du mutmaßlich auch schnell fällig ... Vielleicht sogar ein neuer Grund, Deine Ungeeignetheit zum Führen von Kfz anzunehmen ... Und nebenbei: Sowas haben sich die Väter der "gegenseitigen Anerkennung" sicher nicht gedacht bei ihrer Führerscheinrichtlinie.

Was Dich - so wie ich das sehe - noch retten könnte, wäre eine klare Zäsur: Freiwilliger Verzicht auf jede bestehende Fahrerlaubnis und Rückgabe sämtlicher vorhandener Dokumente diesbezüglich. Danach Umzug in ein Land Deiner Wahl und Schaffung eines "Lebensmittelpunktes" - also Geld und Arbeit, Freundin und Bekannte am Ort Deiner Wohnsitz-Meldung. Mal was ganz Neues also! scared.gif
Dann, am besten nach 185 Tagen, wenn es da nichts mehr zu diskutieren und interpretieren gibt, einen Führerscheinantrag inklusive Vorlage sämtlicher Dokumente aus Deutschland, also KBA und PFZ, und deutlicher Hinweis auf jeden Ärger, den man Dir bereits gemacht hat, Nennung aller erteilten und entzogenen Führerscheine aus allen möglichen EU-Staaten etc.pp. WENN* man Dir dann an diesem Ort eine neue Fahrerlaubnis ausstellt, DANN* können die Deutschen dagegen kaum noch etwas machen. Dann* läuft das auch.

((*Es gibt dabei keine Erfolgsgarantie, denn ich vermute, daß Deine Situation inzwischen so verworren ist, daß jede Führerscheinstelle in Europa reflexartig sowie dankend eine Ausstellung verweigert - aber dagegen könntest Du ja dann im Land Deiner Wahl das entsprechende Gericht anrufen ... shutup.gif ))

Jedenfalls: Der Trick wäre, daß es keine Tricks gäbe. Jeder vorherige Mist wäre quasi "eingepreist" und damit Gegenstand der "Erteilungsvoraussetzungen" im besten Sinne, die ergangene Entscheidung dann das Produkt der freien ( und durch fehlende "Fehlangaben" unbeeinflußten) Ermessensentscheidung der erteilenden Behörde auf Grundlage ihrer nationalen Gesetze und Verordnungen. Damit hättest Du dann die Behördenentscheidung, die innerhalb Europas allgemein "ohne Wenn und Aber" anerkannt werden müsste.

Alles andere ist imho "Murks".


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Beitrag 23.12.2006, 08:29
Beitrag #494


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Zitat (Uwe W @ 22.12.2006, 22:29) *
@der Sachse: es gibt natürlich immer wieder neue Konstellationen, was die zeitliche Reihenfolge von rechtlichen Ereignissen angeht im Zusammenhang mit einem EU-Führerschein.

Die Wirkung der Sperre ergibt sich vorliegend aus § 28 FeV: danach ist ein ausländischer EU-Führerschein in Deutschland ungültig, wenn in Deutschland aufgrund rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. § 28 FeV (4) Nr. 4

Diese Regelung ist sicherlich vereinbar mit dem EU-Recht.

Der § 69b kommt meines Erachtens gar nicht zur Anwendung, weil das Gericht irrtümlich gar keinen Fahrerlaubnisentzug ausgesprochen hat, sondern nur eine isolierte Sperrfrist.



Wie sieht es mit dem Fahrverbot aus, wegen dem Anhang am Urteil:

Das stand auf einem Blatt was ans Urteil geheftet war:

Im Anhang befand sich folgender Satz Belehrung zum Fahrverbot:

Zitat
Ausländische FS sind ebenfalls abzuliefern.
Der die FS werden Ihnen nach Ablauf der Verbotsfrist durch einschreibe Brief wieder zugesand.
Die Verbotsfrist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn alle Ihre FS bei der genannten Dienststelle eingegangen sind. Geben sie Ihre FS rechtzeitig ab. Jede spätere Abgabe verlängert die Dauer des Fahrverbots.


Die Fe hatte er ja schon während der Verhandlung und der Rechtskraft des Urteils !
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der Sachse
Beitrag 23.12.2006, 10:26
Beitrag #495


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Zitat (Uwe W @ 22.12.2006, 22:29) *
Der § 69b kommt meines Erachtens gar nicht zur Anwendung, weil das Gericht irrtümlich gar keinen Fahrerlaubnisentzug ausgesprochen hat, sondern nur eine isolierte Sperrfrist.

danke für die antwort.
tritt §69b stgb aber nicht automatisch in kraft sobald eine erneute sperre bei vorhandenem eufs vorliegt?
sonst wäre ja jeder fein raus wenn das gericht keine kenntnis von einem eufs hat. der fs wurde ja nur aus den grunde nicht entzogen weil das gericht nicht wusste das er einen hat.


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Beitrag 23.12.2006, 11:13
Beitrag #496


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2006, 03:59) *
Und da es sich ja immer noch um die gleiche Fahrerlaubnis handelt, die nur durch ein neues Dokument - eben den besagten Ersatzführerschein - vor Ort nachgewiesen wird, ist Thommy Bumm immer noch im roten Bereich unterwegs. thumbdown.gif
Mensch Joe,
Du weißt doch, dass ich sowieso unterwegs bin. Und dabei gehe ich davon aus, dass ich spätestens nach Kremer mich mit meiner alten Fahrerlaubnis nicht strafbar gemacht hatte. Ich belächele dabei die Bu... äh... police.gif cop.gif , wenn sie mich bei meiner angeblichen Nichteignung für gemeingefährlich halten. In der Zwischenzeit verarsche ich sie schon, wenn sie mich zum x-ten Mal im Zug nach meinen Führerschein fragen. Nur wer tatsächlich schuldig ist, hat richtig Angst vor ihnen. Selbst im roten Bereich scheint es gewisse Abstufungen zu geben. Dabei fühle ich mich mit einem verlängerten Führerschein sicherer, eben weil das Dokument klar nach der Nutzungsuntersagung erteilt wurde. Mit einer neuen Klasse würde ich mich natürlich noch sicherer fühlen. Aber egal welchen Führerschein ich jetzt hätte, das heißt, ob er ohne Rechtsmissbrauch erlangt wurde, er würde in jedem Fall erst einmal beschlagnahmt werden, wenn ich ihn vorzeigen würde. Das heiß, ich wäre mit jedem Führerschein im roten Bereich.

Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2006, 03:59) *
Bei einer neuen Klasse wäre das vielleicht anders gewesen, weil ja die Erteilungsvoraussetzungen neu geprüft worden wären ...
Aber jedenfalls würde in Tschechien nicht geprüft werden, ob ich in Zukunft in Deutschland gegen verkehrs- oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen werde. Dort würde ich nur vom Arzt untersucht werden & eine theoretische & praktische Führerscheinprüfung ablegen.

Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2006, 03:59) *
Denn die Tschechen sind ja genau genommen auch nicht für eine Ersatzausstellung zuständig - oder warst Du etwa 185 Tage in CZ gemeldet?
Bis jetzt noch nicht, aber ich habe eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 31.12.2999 (kein Schreibfehler!). Damit werde ich die 185 Tage mit Sicherheit erreichen.

Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2006, 03:59) *
Und wenn, dann warst Du auch nur dort gemeldet!
Na und...? Spätestens nach Kapper ist das alleine kein Rechtsmissbrauch mehr!

Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2006, 03:59) *
Ich denke, wenn die Deutschen wollen, dann weisen sie Dir haarklein nach, dass Du stets in Deutschland Deinen Lebensmittelpunkt hast und hattest.
Dann besorge ich mir eben wieder ein Ersatzdokument! Inzwischen kostet mich die Fahrt nach Tschechien & zurück fast nichts.

Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2006, 03:59) *
Und genau das meint ja eigentlich dieser "Rechtsmissbrauchsgedanke": Da soll einer partout nicht fahren und tut es trotzdem, weil er sich ständig bei irgendwelchen europäischen Behörden irgendwelche Dokumente "erschleicht" und daraus Rechte herleitet, die eigentlich längst Geschichte sind.
Was machst Du denn, wenn Du mal Deinen PL-Führerschein verlierst? Verlegst Du dann auch wieder Deinen Lebensmittelpunk für 185 Tage nach Polen?

Bei mir wurde jedenfalls nie Rechtsmissbrauch in den Raum gestellt. Bei mir waren es ausschließlich nur die alten Eignungszweifel von 2002.


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Bitburger
Beitrag 23.12.2006, 12:19
Beitrag #497


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Du Tommy Bumm,

im Prinzip könntest du jetzt deine alte Fe abgeben, bei der police.gif , dann kommst du auch aus der Fahndung raus. whistling.gif
Die ist doch sowieso nutzlos ! Sollen die police.gif, damit machen was sie wollen ! rofl1.gif

Würde ich mal jedenfalls Sagen. rolleyes.gif
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der Sachse
Beitrag 23.12.2006, 12:29
Beitrag #498


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Zitat (Bitburger @ 23.12.2006, 12:19) *
Du Tommy Bumm,

im Prinzip könntest du jetzt deine alte Fe abgeben, bei der police.gif , dann kommst du auch aus der Fahndung raus. whistling.gif
Die ist doch sowieso nutzlos ! Sollen die police.gif, damit machen was sie wollen ! rofl1.gif

Würde ich mal jedenfalls Sagen. rolleyes.gif

kann er ja nicht, um einen ersatz fs zu bekommen musst du den alten ja erstmal verloren haben smile.gif


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*** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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darkstar
Beitrag 23.12.2006, 12:51
Beitrag #499


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Zitat (Lexus @ 22.12.2006, 15:16) *
Wahrscheinlich weiß darkstar alles,...
Ich arbeite dran.. tongue.gif Weiß aber nicht mehr als hier im Forum steht+ein zusätzliches Detail dazu. War aber eher der Meinung so wie Thommy es schrieb das er erweitern wollte. Am meisten über Thommys Pläne weiß Thommy selbst. wink.gif

Den Ersatzführerschein zu bekommen war sowieso nicht das Problem. Viel interessanter ist das was passiert wenn er hier den FS jemandem im Verfahren unter die Nase hält. Allein ein Berufen aufs AG Emmerich wird wohl nicht genügen, wenn das ginge würden wegen AG Günzburg alle legal ihren FS in der Sperrfrist machen.
Zitat (der Sachse @ 23.12.2006, 12:29) *
kann er ja nicht, um einen ersatz fs zu bekommen musst du den alten ja erstmal verloren haben smile.gif
Da hat man schon mutmaßlich!! 2 EuFS und kann trotzdem keinen in einer Kontrolle vorzeigen. whistling.gif Für das eine anhängige Verfahren nützt das auch nichts weil wohl das Erteilungsdatum danach lag.

Wenn ich mir so anschaue was in den alten VG Urteilen so alles über den Beklagten drinsteht, dann kommt da jedes Detail ans Licht. Also Wohnsitz, Abmeldung, Aussagen etc. da wird alles hintereinander durchgegangen. Aber der Fall von Thommy ist eh zu verworren das da einer richtig durchsieht, vl. hat er ja Glück. Ich frage mich ob bei einer reinen Neuausstellung die Eignung geprüft wird. Naja wir werden ja sehen wies ausgeht. think.gif

Wie die Kommission zu 2 EuFS steht hatte ich schonmal hier geschrieben.

mfg
darkstar


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PRIMO-Bln
Beitrag 23.12.2006, 22:02
Beitrag #500


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Muss jetzt auch nochmal was dazu fragen,habe schon seit längerem einen Nebenwohnsitz in polen,habe eine NU für meinen CZ FS,wenn ich ihn umschreibe(pl-fs),sind,wenn ich das alles hier so richtig verfolgt habe,meine Eignungszweifel aus dem weg geräumt,da der ausstellende staat(in meinem fall polen),mich für geeignet befindet,und das auch ärztlich gestest wird

Dann hab ich alles Pappe ,Bürgerkarte,Eignungsbescheinigung vom arzt!!!

DAs mÜssTe Doch GeHeN!!!

frohe weinachten primo-bln whistling.gif

Also müstte DE diesen PL-FS doch anerkennen,wie die EU-Richtlinie vorgibt,haben mir ja auch anwälte bestätigt,!!!
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