... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU?
Psycho Andi
Beitrag 28.08.2006, 21:43
Beitrag #51


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So nun hab ich die ... entgültig am dampfen:
Bin grad angehalten worden. Angeblich wegen des vom
Wildunfall defekten Frontscheinwerfers. War übrigens der gleiche Polizist, der am Tag nach meinem Wildunfall um mein Fahrzeug geschlichen ist. Hab den Führerschein vorgezeigt. Hat alles sehr lange gedauert. Ich habe den Führerschein wiederbekommen, allerdings hat der Polizist zu mir gesagt, er würde mir davon abraten mit dem Führerschein weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen, da nich sicher sei, ob es in Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis darstellen würde.
Ich solle mich morgen mit meiner Feb in Verbindung setzen, um zu klären,ob ich fahren darf oder nicht.
Was soll ich machen?
Wie soll ich mich verhalten?
Darf ich fahren?

Für Meinungen, Tips und Vorschläge wäre ich sehr sehr dankbar.

Es scheint so, als würde ich in der nächsten Zeit um einen Anwalt nicht herumkommen. Wäre diesbezüglich für Empfehlungen per PM ebenfalls sehr dankbar. Benötige einen absoluten Experten, da ich ein negatives Ende dieser Geschichte mit allen Mitteln zu verhindern gewillt bin. Rechtschutz.
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RA XDiver
Beitrag 28.08.2006, 21:53
Beitrag #52


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Zitat
Was soll ich machen?


Abwarten und ggf. Plan B (im unteren Teil Deines Textes) ziehen. By the way, welches BL wäre denn zuständig?

Zitat
Wie soll ich mich verhalten?


S.o.

Zitat
Darf ich fahren?


Warum nicht?


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Psycho Andi
Beitrag 28.08.2006, 22:03
Beitrag #53


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Ich habe bislang gedacht, ich wäre im Besitz einer gültigen Lizens. Bis vor ca. 2 Stunden.
Ich check es nicht. Ich muss morgen bei der Arbeit Auto fahren. Es kann doch garnich fahren ohne Fahrerlaubnis sein, oder?

Soll ich bei der Feb anrufen? Aber was soll das bringen?
Ich brauche dringens Vorschläge zum weiteren Vorgehen..
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darkstar
Beitrag 28.08.2006, 22:13
Beitrag #54


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Der Polizist hat wahrscheinlich routinemäßig deine Daten in den PC eingegeben.(Hätt ich nicht gedacht) Da leuchtete dann vermutlich ein Lämpchen für Entzug. Deshalb hat er dich angehalten und wollte dir wahrscheinlich gleich erstmal FoFE vorhalten. Dann nachdem du deinen PL-FS vorgezeigt hattest ist bei dem police.gif wahrscheinlich der Instinkt hochgekommen und er hat dir folgendes erzählt.

Fakt ist, du hast die 185 Tage eingehalten und einen PL-FS. Ergo hast du einen gültigen FS sofern keine neuen Eignungszweifel vorliegen.(und sich die Rechtssprechung nicht noch um 180° dreht...) FoFE ist es somit schonmal nicht. Der Tarnmodus ist allerdings flöten... unsure.gif

Was du praktisch machen kannst, weiß ich jetzt allerdings weniger, ich will da auch keine falschen Ratschläge geben. Aber wie ich XDiver kenne hat er schon vor mir dazu Stellung bezogen. wink.gif

Naja dann doch nicht... aber das kommt noch.. wink.gif

mfg
darkstar


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RA XDiver
Beitrag 28.08.2006, 22:32
Beitrag #55


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Zitat
Naja dann doch nicht... aber das kommt noch..


Woher weisst Du, was ich in einer PM schreibe..... whistling.gif

Scherz beiseite, es gibt keinen Anlass, den Wagen stehen zu lassen. Noch weniger Anlass gibt es, die FEB anzurufen.

Einsteigen und losfahren. Wie heisst es doch so schön : Freude am Fahren. cool.gif


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corneliusrufus
Beitrag 28.08.2006, 23:21
Beitrag #56


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Lasse den Wagen reparieren oder mache es selbst. Halte Dich von OWi und Straftaten frei, nehme keine Drogen, schütte keinen Alkohol in Dich. So wie bisher. Nun ist wenn erst die FEB am Zuge. Mache Dich nicht verrückt, es muss ja noch nicht einmal was kommen.

Notiere Dir die Telefonnummer des Anwaltes Deiner Wahl, trage sie bei Dir und fahre weiter.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Freelancer
Beitrag 29.08.2006, 00:30
Beitrag #57


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Zitat (Psycho Andi @ 28.08.2006, 22:43) *
allerdings hat der Polizist zu mir gesagt, er würde mir davon abraten mit dem Führerschein weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen, da nich sicher sei, ob es in Deutschland eine gültige Fahrerlaubnis darstellen würde.
Ich solle mich morgen mit meiner Feb in Verbindung setzen, um zu klären,ob ich fahren darf oder nicht.



GENAU die Fahrerlaubnisbehörde rofl1.gif ,
die haben sehr oft noch weniger Ahnung von der ausl. EU-FS Materie wie du selbst!


Es gibt 2 Möglichkeiten, die erste ist das der Polizist überhaupt und garkeine Ahnung hat so hoffe ich aber,
dass du dem Beamten das Verkehrsportal nahe gelegt hast!
Bei der 2 ist der Polizist geil darauf dich zu schickanieren, dabei empfehle ich dir es gelassen und VORALLEM MIT HUMOR ZU SEHEN!!! laugh2.gif

Zitat (Psycho Andi @ 28.08.2006, 22:43) *
Es scheint so, als würde ich in der nächsten Zeit um einen Anwalt nicht herumkommen. Wäre diesbezüglich für Empfehlungen per PM ebenfalls sehr dankbar. Benötige einen absoluten Experten, da ich ein negatives Ende dieser Geschichte mit allen Mitteln zu verhindern gewillt bin. Rechtschutz.


Wegen dem Blödsinn brauchst du 100%ig keinen Anwalt, wie ich siehe oben schon beschrieben habe wird dir überhaupt und garnichts passieren!


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strichachtdoktor
Beitrag 29.08.2006, 01:33
Beitrag #58


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Freelancer, ich beneide Dich um Deine einfache Weltsicht ... rofl1.gif


Also erstmal würde ich Psycho-Andi raten, abzuwarten. Wie RAXDiver schon sagte: Die FEB ist am Zuge. Was willst Du denn von der FEB ? Ein nettes Gespräch unter Freunden führen ?

Wenn sich die FEB meldet - was soo sicher ja nun auch nicht ist - kannst Du immer noch einen Anwalt einschalten.

Und gegen das Autofahren spricht auch nichts - da Du im Besitz einer gültigen EU-FE bist. Was der freundliche Herr in Grün offenbar auch so sieht, sonst hätte er die Weiterfahrt untersagt und den Wagen, zumindest aber den Schein, sichergestellt. Da Du auch kein Bussgeld bezahlen mußtest ist ja noch alles im "grünen" Bereich - vorerst. Eine akute Ungeeignetheit wurde ja offensichtlich nicht festgestellt, das hättest Du gemerkt ... wink.gif


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Beeblebrox
Beitrag 29.08.2006, 05:55
Beitrag #59


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Naja, ich würde an Andis Stelle den Tarnmodus eine Stufe höher schalten und mit dem Bruder ein paar Wochen lang das Auto tauschen.
Ganz offensichtlich hängt sich der übereifrige police.gif gern an das Wildschaden-Auto, also sollte man ihn diesbezüglich ins Leere laufen lassen...
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strichachtdoktor
Beitrag 29.08.2006, 10:22
Beitrag #60


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... nunja. think.gif

Wenn einem EU-FS-Inhaber ein übereifriger Polizist am Hacken hängt, dann könnte das (theoretisch) u.U. auch Vorteile haben. Vorausgesetzt, alles ist korrekt gelaufen und läuft korrekt und dieser Polizist findet einfach "absolut gar nichts", dann könnte das imho auch ein Zeichen für die Tauglichkeit von PsychoAndy sein ... wink.gif
Man müsste es nur nutzen können. So eine Art Fahrtenbuch wäre nicht schlecht und dann damit belegen, daß der Herr XYZ in 30 Kontrollen immer noch nichts anderes gefunden hat als den bekannten EU-Führerschein.
Für mich persönlich ein gewichtigeres Argument als z.B. eine 20-Minuten-Beobachtung eines Psychologen ...

(Allerdings: Das würde eine gewisse "Waffengleichheit" voraussetzen. Also: Pures Wunschdenken ... crybaby.gif )

Wie "schön", daß irgendein deutsches Gericht schonmal entschieden hat, daß "Nichtauffälligwerden" kein Indiz für eine Fahreignung ist ...

Ich würde den Wagen schnellstmöglich reparieren lassen und/oder abstossen. Neues Auto, neuer Tarnmodus, neues Glück. Finanziell etwas aufwändig, aber es war halt schon immer etwas teurer, ein EU-FS-Inhaber zu sein ...

shutup.gif


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mirko1
Beitrag 29.08.2006, 10:41
Beitrag #61


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War heute beim RA in Aalen der gute Mann hatte in letzter Zeit ein Paar Umschreibungen durch gesetzt.

Nun sagte er zu mir es wären alles Umschreibungen gewesen, bei dennen der Tarnmodus schon dahin war.

Er meinte "warum zum Fürsten gehen wenn man nicht gerufen wurde"

Also er hat mir von der Umschreibung abgeraten. Ich solle einfach munter weiter fahren und abwarten was der EUGH bei den nächten Vorlagen entscheidet, sollte ich in die Mühle der Verwaltungsbehörden kommen solle ich mich wieder melden.

Nun dann bleibe ich im Tarnmodus und verharre den Dingen die da kommen mögen. thread.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 29.08.2006, 10:47
Beitrag #62


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Zitat
Was willst Du denn von der FEB ? Ein nettes Gespräch unter Freunden führen ?

und
Zitat
"warum zum Fürsten gehen wenn man nicht gerufen wurde"

ist in etwa das Gleiche ...
wink.gif
"Schlafende Hunde soll man nicht wecken" gehört auch dazu.

Man kann immer noch tätig werden, wenn der Tarnmodus dahin ist. Fraglich ist aber immer noch, inwieweit sich ein möglicherweise anders lautendes EuGH-Urteil bzw. eine Richtlinienänderung nicht auch negativ auf bereits bestehende Führerscheine auswirken kann. Vielleicht ist eine Umschreibung irgendwann nicht mehr durchsetzbar ...


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mirko1
Beitrag 29.08.2006, 11:38
Beitrag #63


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.08.2006, 12:47) *
Man kann immer noch tätig werden, wenn der Tarnmodus dahin ist. Fraglich ist aber immer noch, inwieweit sich ein möglicherweise anders lautendes EuGH-Urteil bzw. eine Richtlinienänderung nicht auch negativ auf bereits bestehende Führerscheine auswirken kann. Vielleicht ist eine Umschreibung irgendwann nicht mehr durchsetzbar ...

Das ist es ja was mir immer und immer wieder durch den Kopf geht.
Nicht das wir unsere Chance letztlich verspielt haben.

Ich denke momentan ist eine Umschreibung in BaWü nicht zu machen, aber evtl. in Bayern? ich neige immer noch eher dazu jetzt umschreiben wenn es sicher geht.

@Volker Kalus
in Bayern wird umgeschrieben JA oder Nein? in Bayern soll es doch eine Anweisung oder so geben?
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Medusa
Beitrag 29.08.2006, 19:29
Beitrag #64


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@ Erfolgreiche Umschreiber - Bitte an der Umfrage teilnehmen: EU-FE Umtausch und Wohnort auf der EU-FE
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Beeblebrox
Beitrag 30.08.2006, 16:43
Beitrag #65


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Also bei mir ist der Tarnmodus (noch) nicht aufgeflogen, aber viel schlimmer: ich hab alle meine Papiere verloren incl. poln. Führerschein!
Konsequenzen: in Polen krieg ich nur ein Ersatzexemplar, wenn ich erneut die 185-Tage-Regelung einhalte. Und D-Land weiß ja nix von meiner Pappe, also kanns bei einer Kontrolle ohne den Führerschein erstmal eng für mich werden.

Ich spring im Dreieck!
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Medusa
Beitrag 30.08.2006, 17:19
Beitrag #66


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Schau Dir doch mal den folgenden Thread im Fahrerlaubnisrecht.de Forum an:

Ersatzerstellung eines Eu-FS durch deutsche Behörde

Dein Tarnmodus wäre natürlich hin ..
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Lexus
Beitrag 30.08.2006, 22:58
Beitrag #67


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Zitat (Beeblebrox @ 30.08.2006, 18:43) *
Konsequenzen: in Polen krieg ich nur ein Ersatzexemplar, wenn ich erneut die 185-Tage-Regelung einhalte.


Das halte ich für völlig falsch. Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins für ein gestohlenes oder sonst abhanden gekommenes Dokument kann nicht an die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis geknüpft werden. Aber warum sollen die Polen nicht auch mal was verkehrt machen?


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RA XDiver
Beitrag 30.08.2006, 23:00
Beitrag #68


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Bist Du Dir sicher, dass die Polen die erneuten 185 Tage wollen oder ist es vielmehr wie in CZ, wo Du "nur" tatsächlich nachweisen musst, einen Wohnsitz zu haben?


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Beeblebrox
Beitrag 31.08.2006, 07:40
Beitrag #69


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Zitat (RA XDiver @ 31.08.2006, 01:00) *
Bist Du Dir sicher, dass die Polen die erneuten 185 Tage wollen oder ist es vielmehr wie in CZ, wo Du "nur" tatsächlich nachweisen musst, einen Wohnsitz zu haben?

Ganz sicher bin ich mir nicht. Die Info habe ich von meiner Fahrschule, wo ich per email schonmal nachgefragt habe. Die Auskunft ist also nicht offiziell, aber das ist keine Klitsche, sondern eine größere Fahrschule.
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Gast_emile_*
Beitrag 31.08.2006, 07:49
Beitrag #70





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Zitat (RA XDiver @ 31.08.2006, 01:00) *
Bist Du Dir sicher, dass die Polen die erneuten 185 Tage wollen oder ist es vielmehr wie in CZ, wo Du "nur" tatsächlich nachweisen musst, einen Wohnsitz zu haben?


Die Polen kennen das EU-Recht auch. Auf Anfrage an meine Fahrschule wurde mir gesagt, dass wenn ich den FS verliere und mittlerweile "wieder" in DE wohne, den Ersatz in DE beantragen muss. Der Haken ist, dass die deutsche FEB in Pl anfragt ob ein FS ausgestellt wurde. Das macht sie in deutsch und die Polen lassen sich schon mal mit der Übersetzung solcher Anfragen Zeit bzw. antworten manchmal gar nicht. Das dauert immer ein "paar" Wochen.
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Mr.T
Beitrag 31.08.2006, 09:48
Beitrag #71


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Einen ErsatzFS erhält man in D auch nur, wenn ein Wohnsitz nach § 7 Abs. 1oder 2 FeV nachgewiesen wird. Das ergibt sich aus § 25 Abs. 1 FeV:
Zitat
Der Führerschein wird nach Muster 1 der Anlage 8 ausgefertigt. Er darf nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller
1. seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland hat,
2. zu dem in § 7 Abs. 3 genannten Personenkreis gehört oder
3. seinen ordentlichen Wohnsitz in einem Staat hat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist.

Warum soll es in PL anders sein?


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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strichachtdoktor
Beitrag 01.09.2006, 06:35
Beitrag #72


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Zitat (emile @ 31.08.2006, 07:49) *
Der Haken ist, dass die deutsche FEB in Pl anfragt ob ein FS ausgestellt wurde. Das macht sie in deutsch und die Polen lassen sich schon mal mit der Übersetzung solcher Anfragen Zeit bzw. antworten manchmal gar nicht. Das dauert immer ein "paar" Wochen.

Man könnte diese Zeit u.U. erheblich verkürzen, wenn man selbst für die Übersetzung einer solchen Anfrage sorgt, z.B. durch einen vereidigten Dolmetscher etc. entweder vor Ort in D oder aber in PL.


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pellada
Beitrag 01.09.2006, 21:07
Beitrag #73


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Zitat (RA XDiver @ 29.08.2006, 00:32) *
Zitat
Naja dann doch nicht... aber das kommt noch..


Woher weisst Du, was ich in einer PM schreibe..... whistling.gif

Scherz beiseite, es gibt keinen Anlass, den Wagen stehen zu lassen. Noch weniger Anlass gibt es, die FEB anzurufen.

Einsteigen und losfahren. Wie heisst es doch so schön : Freude am Fahren. cool.gif


sollche Worte erstaunen mich, auch wegen deiner pn
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RA XDiver
Beitrag 01.09.2006, 21:55
Beitrag #74


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Schön, dass auch ich Dich noch überraschen kann. Wenn Du allerdings meine Postings liest wirst Du feststellen, dass ich diese Meinung schön länger vertrete. wink.gif


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pellada
Beitrag 01.09.2006, 22:21
Beitrag #75


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Zitat (RA XDiver @ 01.09.2006, 23:55) *
Schön, dass auch ich Dich noch überraschen kann. Wenn Du allerdings meine Postings liest wirst Du feststellen, dass ich diese Meinung schön länger vertrete. wink.gif


..........schön länger vertrete!

Deine Postings lese ich schon sehr lange mit, samt deiner Meinung.
Leider sind deine Postings nicht immer der gleichen Meinung mit meiner, trotzdem Respekt an dein Durchhaltevermögen.
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mirko1
Beitrag 02.09.2006, 08:46
Beitrag #76


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Ungültiger CZ-FS und ne dumme Dame unter Drogen einfluss
Zitat
Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren
eines Pkw unter Drogeneinfluss, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet

Obwohl diese Dame uns allen EU-FS Besitzern schadet hat sie trotzdem eine gültige Fahrerlaubnis. Wieder einmal wird ein CZ-FS als ungültig abgestempelt.
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strichachtdoktor
Beitrag 03.09.2006, 22:15
Beitrag #77


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... das Verfahren hat zunächst mal den Sinn, den vorgelegten Führerschein gründlich überprüfen zu können. Wenn Drogenkonsum aktuell nachgewiesen werden konnte, aber auch wegen der "Kurierfahrt" an sich, hat sich das mit der "Gültigkeit" alsbald sowieso erledigt.

Ohne irgendwelche Sympathien bekunden zu wollen, möchte ich meinen, daß die Frau sicher "unserer Sache" schadet - aber nicht aus Dummheit, sondern wegen ihrer Drogensucht. Und das sehe ich eher als eine ernstzunehmende Erkrankung an.


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Freelancer
Beitrag 09.09.2006, 03:55
Beitrag #78


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HOSSA HOSSA HOSSA!!!

Habe gerade vorhin die 9 oder 10 Anzeige wegen FoFE bekommen, glaub die lernens niemehr im bayerischen Wald!!! rofl1.gif
(Kapper, Halbritter und meinen Beschluß ließ die völlig kalt)

wavey.gif


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Asrael
Beitrag 09.09.2006, 11:12
Beitrag #79


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Da sieht man doch mal wie die Beamten mit unseren Steuergeldern umgehen,es wird ja immer behauptet das in diesem Land die Kassen sooooooo leer sind. rofl1.gif rofl1.gif
Wenn ich das jetzt so sehe glaube ich kein Wort mehr


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dolanes1
Beitrag 09.09.2006, 13:42
Beitrag #80


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@freelancer

Sag mir mal was Du tankst? Das Zeug zieht die Rennleitung ja richtig an. police.gif 9 oder 10 Anzeige wegen FOFE. Wurden wohl noch nicht alle abgeschlossen. Einer unserer Fahrschüler hatte das Problem im Raum Chiemsee. In Traunreut seinem WO bekam er die erste mit seiner CZ FE. Bei jeder weiteren Kontrolle kam eine neue hinn zu. Insgesammt 6, und das innerhalb von 5 Wochen. Nach Abschluss der Verfahren, welche zu einem Hauptverfahren zusammengelegt wurden war danach auch dieser Spuk vorbei. Die aussage eines Rennleiters klärte den Sachverhalt. Bei der Kennzeichenabfrage kam der Hinweis FOFE. Da wurden wir natürlich tätig. Glaube es bei Dir auch nicht anders sein wird.
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Beeblebrox
Beitrag 09.09.2006, 16:58
Beitrag #81


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Zitat (dolanes1 @ 09.09.2006, 15:42) *
Sag mir mal was Du tankst? Das Zeug zieht die Rennleitung ja richtig an.

Da antworte ich für mich: Biodiesel.
Meine Erfahrung mit der Rennleitung: Geldbeutel mit sämtlichen Papieren incl. poln. Führerschein auf einer Raststätte aufs Autodach gelegt und auf die Autobahn losgefahren. Ging einige 100m gut, bis ich das Ding im Rückspiegel vom Dach fliegen sah. Bis ich überhaupt gecheckt hatte, dass das MEIN Geldbeutel war, war alles zu spät. Wir sind im Kreis zurückgefahren, Auto auf den Standstreifen gestellt und haben zu Fuß gesucht: NIX! ... crybaby.gif
...außer den Grünen, die dann kamen und uns wegscheuchten. Die haben aus lauter Mitleid nichtmal eine Personalien- und FS-Anfrage gemacht, puh!
Insoweit korrigiere ich mich: ich tanke Bio-Dusel.
Frustriert mich aber trotzdem jedesmal, wenn ich dort vorbeifahre, denn wir haben gründlich abgesucht, also muß sich das Teil garantiert auf dem Mittelstreifen befinden.

Ok, die Geschichte weicht jetzt bisserl vom Thema ab, aber als Erfahrung eines Betroffenen kann mans noch durchgehen lassen.

Beeblebrox
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Freelancer
Beitrag 09.09.2006, 22:42
Beitrag #82


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Zitat (dolanes1 @ 09.09.2006, 14:42) *
@freelancer
police.gif 9 oder 10 Anzeige wegen FOFE. Wurden wohl noch nicht alle abgeschlossen.


Verstehe nicht so ganz was du mit noch nicht abgeschlossen meinst, denn die Gültigkeit wurde gerichtlich beschlossen, das war vor einem Jahr!
Somit ist also der Beschluß schon lange lange rechtskräftig!
Im Ort von meinen Eltern wo ich die ersten Anzeigen kassierte, habe ich ja überhaupt keine Probleme mehr, nur wenn ich eben wo anders in eine VK komme.

Leider wird man als Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins von der Polizei ziemlich oft schickaniert!


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Gallier
Beitrag 10.09.2006, 03:47
Beitrag #83


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Zitat (Freelancer @ 10.09.2006, 00:42) *
Leider wird man als Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins von der Polizei ziemlich oft schickaniert!


Moin, ich habe dazu ne geteilte Meinung. Die ersten 3-5 Kontrollen war es die Hölle auf Erden bei Verkehrskontrollen. Von der 30 minütigen Verhaftung und Beschlagnahme des Autos bis zu spöttischen Äusserungen vereinzelter police.gif war alles dabei. Jedoch-jetzt-wo meine Wache weiß daß ich meine FE LEGAL erworben habe lassen sie mich in Ruhe.

Einzig und allen bei den Grenzen dauerts noch etwas länger. Bei den Tschechengrenzen gehts etwas schneller und freundlicher als bei den Polengrenzen-dort dauerts IMMER MINIMUM ne halbe Stunde mit abschließender Bemerkung daß ich bald von der FSST hören werde da der nette police.gif eine Meldung machen werde... Meine letzte, zugegeben etwas neckische Antwort lautete: Na bald kann die FSST das Büro mit meldungen von mir volltapezieren! Komisch daß schon mindestens 20 Meldungen dort über mich eingegangen sein müssen und ich immer noch fahre... SEHR KOMISCH

Da kann ich mich einfach nicht zurück halten-denn bei der Polnischen Grenze ists echt manchmal schlimm. Aber ansonsten habe ich echt Ruhe.
Allerdings werde ich ziemlich oft angehalten-manchmal bis zu 3x am Tag da ich keinen Gurt anlegen brauch (Befreiung) und dadurch zur Zielscheibe Nummer 1 bei den police.gif geworden bin. Macht mir aber nix-denn ich werde fast immer nach Alkohol gefragt was ich verneinen muß und dann blasen darf tongue.gif IMMER 0,0-das ist schon wieder ein Beweis und Pluspunkt für mich in Sachen ICH HABE GELERNT!


Gruß
Gallier


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Beeblebrox
Beitrag 10.09.2006, 10:28
Beitrag #84


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Zitat (Gallier @ 10.09.2006, 05:47) *
Macht mir aber nix-denn ich werde fast immer nach Alkohol gefragt was ich verneinen muß und dann blasen darf tongue.gif IMMER 0,0-das ist schon wieder ein Beweis und Pluspunkt für mich in Sachen ICH HABE GELERNT!

Dazu erstmal gz, ist bei mir auch so.
Aber du kannst die Blaserei verweigern und einfach sagen, du hast nix getrunken. Wenn die Grünen dann noch den BAK wissen wollen, müssen sie halt auf Staatskosten eine Blutprobe nehmen.
Das wär mir persönlich den Spaß wert.

Beeblebrox
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dolanes1
Beitrag 10.09.2006, 10:53
Beitrag #85


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@Beeblebrox

Deine polnische Bürgerkarte ist dabei auch verloren gegangen? Oder stammt der PL FS noch weit vor dem 30-09-2005, wo man die Bürgerkarte noch nicht benötigte. Eine Ersatzatzausstellung des FS in Polen hängt davon ab ob Du noch Wohnsitzmässig in PL gemeldet bist. Kannst Du das nachweisen sollte eigentlich keine Probleme geben. Keine Bürgerkarte = kein WS. Kein WS = keine Ersatzausstellung.

Es ist in Polen normal einen Fahrschüler der seinen FS augehändigt bekam bei der Behörde wieder abzumelden, um dadurch wieder "frische" Adressen für neue EU - Kunden zu haben.
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dolanes1
Beitrag 10.09.2006, 11:14
Beitrag #86


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@Freelancer

Wo wurde der Führerschein ausgestellt? Austria?

Kennst Du einen Anwalt in München der seine Kanzlei in der Schwantaler Str. hat?

Das mit Anzeigen wen FOFE hatte diesen Hintergrund. Bei der Überprüfung sah der police.gif das noch ein Verfahren wegen FOFE anhängig war. Welches in seinen Augen noch nicht abgeschlossen war. Tatsächlich war das Verfahren schon Eingestellt. Nur im Computer der police.gif war es noch nicht gelöscht. Also eine neue Anzeige wegen widerholten FOFE. Das Ganze hatte erst ein Ende als ein police.gif das Fahrzeug hatte beschlagnahmen wollen. Begründung mehrfaches FOFE innerhalb von 2 Wochen. Daran Beteiligt die PI Traunstein, Rosenheim und Traunreut.
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RA XDiver
Beitrag 11.09.2006, 19:10
Beitrag #87


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Um mal wieder ein wenig Leben in die Bude zu bringen. Heute wurde einem Mandanten von mir das Recht wieder eingeräumt, von seiner CZ-FE in D Gebrauch zu machen. Die NU ist also bei ihm Geschichte. Zuständige Behörde liegt im Regbez. Ddorf (NRW).


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Psycho Andi
Beitrag 11.09.2006, 20:20
Beitrag #88


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Vorherragend!!

Bei mir is bis jetzt auch noch alles ruhig.. rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 11.09.2006, 23:15
Beitrag #89


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Zitat (RA XDiver @ 11.09.2006, 19:10) *
Um mal wieder ein wenig Leben in die Bude zu bringen. Heute wurde einem Mandanten von mir das Recht wieder eingeräumt, von seiner CZ-FE in D Gebrauch zu machen. Die NU ist also bei ihm Geschichte. Zuständige Behörde liegt im Regbez. Ddorf (NRW).

Gratuliere ! wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 11.09.2006, 23:20
Beitrag #90


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Danke, ich bitte aber, mein Posting nicht als fishing for compliments zu verstehen. Das sollte tatsächlich nur eine Info über den Sachstand, primär im Regierungsbezirk Düsseldorf, sein. Hier ist ja sonst nicht mehr viel los. wink.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 12.09.2006, 13:16
Beitrag #91


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Der Mandant war ich. Und die Behörde hätte niemals ohne den weit über das Übliche hinausgehenden Einsatz meines Anwaltes die NU zurückgezogen.

Alleine die Gegenwart eines Anwaltes hat stark kathalytische Wirkung auf Behördenentscheidungen, habe ich so den Eindruck.

Einen Dank an meinen Anwalt!
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mirko1
Beitrag 12.09.2006, 14:10
Beitrag #92


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Gute Sache RAXDiver

wenn es mich erwischt ist für mich schon lange klar das ich mich dann an RAXDIver oder Lexus wenden werde, ihr beide da kann man sicher sein das ihr Ahnung von der Materie habt, ich habe keine lust vor einem Anwalt zu sitzen der weniger über EU-FS und co weis als ich. shutup.gif
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SnakeMouse
Beitrag 12.09.2006, 14:46
Beitrag #93


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smile.gif [font=Times New Roman][size=7]

Hallo ich bin neu hier in diesem Forum und wollte auch meine Meinung bzw. mein Wissen kundtun wegen ausländischem Führerschein (hier: PL-Führerschein) und Anordnung einer MPU aufgrund einer allgemeinen Verkehrskontrolle.

Mein Mann hat seinen Führerschein im Februar 2005 in Polen gemacht, 14tägiger Vorgang, wie manche wissen mit Aufenthaltsgenehmigung für Polen für die nächsten 10 Jahre. Dies erfolgte hauptsächlich aus Kostengründen, da seinerzeit der Führerschein dort noch günstiger war (was jetzt offenbar auch nicht mehr unbedingt der Fall ist), d. h. er hatte hier zwar eine Sperre, die aber 2004 abgelaufen war, aber keine MPU-Anordnung in der BRD.

Im Februar 2006 wurden wir in Passau kontrolliert und wg. des PL-FE (vermute ich) erst einmal zur Polizeiwache gebeten, wo auch unser Fahrzeug durchsucht wurde. Wir konnten danach wieder fahren, FE wurde nicht einbehalten oder so, aber angekündigt, dass eine Überprüfung erfolgen werde, die aber jetzt (da Sonntag) nicht machbar wäre. Jedenfalls bekam er dann exakt am 20.04.2006 eine MPU-Anordnung des Kreisverwaltungsreferats München, da er früher mal was mit Drogen hatte usw., dies aber mittlerweile Jahre zurück liegt und er seit Jahren clean ist.

Ein Bekannter, der ebenfalls mit ihm zusammen in PL den FE gemacht hatte, hatte das gleiche Problem, wohnt aber nicht in Bayern, sondern in Franken. Dieser hatte sich bereits einen Anwalt in Berlin genommen und fuhr immer noch mit seinem FE, d. h. der Anwalt hatte gut argumentiert (kann ich beurteilen, da ich selbst in einer Anwaltskanzlei tätig bin). Diesen Anwalt haben wir dann letztlich auch eingeschaltet. Vorher (als wir noch nicht wussten, wie vorgehen) hatte mein Mann jedoch bereits einen Termin bei einer Verkehrspsychologin absolviert, weil ihm dies von einem vorherigen Anwalt empfohlen wurde, der auch meinte, die MPU wäre doch trotz aller Urteile abzuleisten.

Dies zog sich alles etwas hin, da viele Anwälte keine Ahnung haben (auch speziell auf Verkehrsrecht ausgerichtete nicht). Jedenfalls kurz und knapp, das Kreisverwaltungsgericht hat dann das Verfahren am 12.07.2006 eingestellt hauptsächlich aufgrund des EuGH-Urteils vom 06.04.2006. Hingegen das Verfahren von unserem Bekannten in Franken läuft trotz des bereits von seinem Anwalt natürlich mitgeteilten Urteils vom 06.04.2006. Man kann also wirklich froh sein, wenn man in Bayern seinen Wohnsitz hat, wenn es um dieses Thema geht.

Sorry, für die Länge dieses Vortrags, aber evtl. interessiert das ja.

SnakeMouse


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Freelancer
Beitrag 12.09.2006, 16:10
Beitrag #94


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Jaja die Passau, aber ehrlichgesagt hatte ich dort überhaupt keine Probleme...
Mein CZ Führerschein wurde aber auch in dem Passauer Polizeirevier kopiert und an die ehemals zuständige deutsche Führerscheinstelle gefaxt.

Die Eignungsüberprüfung wie es damals vorgeschrieben gewesen wäre, ist dank dem Halbritter Beschlusses vom 6.04.06 hinfällig!


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Adabei2005
Beitrag 14.09.2006, 09:00
Beitrag #95


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Hallo Allerseits,
wieder mal was von der Front. Die FSB hat mir (in Bayern) am 18.08. mitgeteilt, dass die Anweisung des Innesministeriums über bereits bestandskräftig gewordene Aberkennungsbescheide eingetroffen sei.
Die Vorgehensweise dabei ist:
---Zitat---
"Das Recht, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen.

Anhaltspunkte für die Fahreignung des Betroffenen ausschließende Umstände, die nach der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis eingetreten sind, dürfen nicht gegeben sein.

Des Weiteren muss von der ausländischen Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung eingeholt werden, die bestätigt, dass die Fahrerlaubnis noch besteht und nicht zurückgenommen bzw. widerrufen wird. Die ausländische Fahrerlaubnisbehörde ist dabei ausdrücklich unter Hinweis auf das Wohnsitzprinzip auf die Umstände hinzuweisen, die zu dem Entzug in der BRD geführt haben."
-----Zitat Ende----

Zur schnelleren Bearbeitung habe ich der FS-Behörde den CZ-Magistrat mit Adresse genannt, die den
Führerschein ausgestellt hat. Dies war am 21.08. Auf Nachfrage am 5.9., ob schon Antwort da sei, wirde mir gesagt, die CZ-Behörden sich mit der Beantwortung relativ lange Zeit lassen, und ich Geduld haben soll.
Nun Geduld habe ich schon ca. 12 Monate bewiesen....

Nun die Fragen,
Wie lange kann sich die Behörde Zeit lassen?
Was ist, wenn die CZ Behörden nicht antworten?
Was ist wenn die CZ-Behörden nur sagen FS ist ok wird auch nicht aberkannt, aber auf die Wohnsitzregelung
nicht eingehen?

Hat da jemand vielleicht schon Erfahrung machen können ??

Besten Dank für die Antworten
Adabei
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SnakeMouse
Beitrag 14.09.2006, 09:15
Beitrag #96


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Hallo,

will Euch mal antworten auf Obiges:

Also die € 600,-- waren allein für den Anwalt und einen Termin, der eigentlich nicht nötig war, bei einer Verkehrspsychologin. Ich muss aber wirklich dazu sagen, dass wir mehrere Anwälte konsultiert hatten und dieser aus Berlin wirklich der einzige war, der sagte, dass wir den Weg so gehen sollten und mein Mann keine MPU machen soll. Das war natürlich ein Weg, bei dem nicht ersichtlich war, wohin er führt.

Wir hatten jetzt Glück und ich denke auch für uns zu Recht, denn in dem Fall war mein Mann seit 10 Jahren clean, kümmert sich um meine/jetzt seine Familie (habe noch 2 Kinder) und geht seiner Arbeit nach, die wir zusammen aufgebaut haben. Hätte er den FS abgeben müssen oder nicht mehr in der BRD fahren dürfen, hätte er keine Arbeit mehr, denn der FS ist dafür dringend notwendig, und wir könnten unseren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen (ich arbeite zwar auch, aber das würde dann nicht reichen). Wie der Arbeitsmarkt aussieht weiß ja wohl jeder und mit 45 bekommt man nicht so schnell einen Job, der auch noch einigermaßen gut bezahlt ist.

Die Sperrfrist ist erst 2004 abgelaufen, da mein Mann vorher längere Zeit im Ausland gelebt hatte und ein Verfahren gegen ihn deshalb erst 2002/2003 begonnen wurde. Allerdings ging es da um Fahren ohne Fahrerlaubnis, hatte mit den Drogen nichts zu tun. Seinen Führerschein haben sie ihm damals entzogen als er im Ausland war, er wusste davon aber nichts, da abwesend. Dann ist er bedauerlicherweise ein paar Mal ohne Führerschein gefahren, deshalb noch dieses Verfahren mit der Sperrfrist bis 2004. Ich kenne natürlich seine ganze Lebensgeschichte und kann nur sagen, Hut ab, dass er das so geschafft hat bis heute. Das würde ich aber zu jedem sagen, nicht nur weil er mein Mann ist.

Jedenfalls führt er jetzt zusammen mit mir ein "normales" Leben, d. h. jedenfalls ohne Drogen und auch ohne irgendwelche Vergehen, sei es im Straßenverkehr oder wo anders.



Beitrag in den passenden thread verschoben

Der Beitrag wurde von nypdcollector bearbeitet: 14.09.2006, 10:13


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pellada
Beitrag 14.09.2006, 20:54
Beitrag #97


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.08.2006, 18:52) *
... smile.gif ... ich meine ja, daß RA-XDiver einen grösseren Durchblick hat, so als Anwalt. Was hast Du, @pellada, zu Deiner Qualifikation für so vorlaute Sprüche vorzuweisen ???

Der Normalfall wird in Deutschland immer noch sein, daß der EU-FS-Inhaber mit Schwierigkeiten vielfältigster Art zu rechnen hat - ob bei der Polizeikontrolle, beim StVa oder vor Gericht: vor "Überraschungen" ist man einfach nicht sicher. Und da die meisten Geschichten nach dem Einzelfallprinzip entschieden werden wird das vorläufig auch so bleiben.

danke @ doc , für deine Antwort...............Aber! Wenn ein ra einen forums-ra zum antworten braucht schätze ich es als schade ein.Tut mir Leid.
Zu meiner Quali möchte ich mich nicht äussern, weil unerheblich, doch aber mit einer Grundsätzlichen Wirkung
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dolanes1
Beitrag 14.09.2006, 21:08
Beitrag #98


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Zitat (Adabei2005 @ 14.09.2006, 11:00) *
Nun die Fragen,
Wie lange kann sich die Behörde Zeit lassen?
Was ist, wenn die CZ Behörden nicht antworten?
Was ist wenn die CZ-Behörden nur sagen FS ist ok wird auch nicht aberkannt, aber auf die Wohnsitzregelung
nicht eingehen?

Hat da jemand vielleicht schon Erfahrung machen können ??

Besten Dank für die Antworten
Adabei


CZ Behörden haben hier keine Zeitvorgaben, der Behördenweg ist hier das Maß.

Wo wurde Der Führerschein ausgestellt ?
Unsere Fahrschule ist im Raum Karlovy Vary, und ich habe sehr gute Kontakte zu den Behörden. Ich bin kein Vermittler.

Wenn die Behörde nicht antwortet ist schon einige Zeit vergangen. Man sollte also schon selbst aktiv werden.

Kontaktiere mich über Email oder PN,
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pellada
Beitrag 14.09.2006, 21:19
Beitrag #99


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Zitat (dolanes1 @ 14.09.2006, 23:08) *
CZ Behörden haben hier keine Zeitvorgaben, der Behördenweg ist hier das Maß.

Wo wurde Der Führerschein ausgestellt ?
Unsere Fahrschule ist im Raum Karlovy Vary, und ich habe sehr gute Kontakte zu den Behörden. Ich bin kein Vermittler.

Wenn die Behörde nicht antwortet ist schon einige Zeit vergangen. Man sollte also schon selbst aktiv werden.

Kontaktiere mich über Email oder PN,

danke Dolanes für die ausfürliche Auskunft wie man in CZ zu einem FS durch dich kommt.

PS: Sehr schön das die Werbung durch geht.
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dolanes1
Beitrag 14.09.2006, 21:53
Beitrag #100


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@pellada
Sollte aber nicht so rüberkommen. Viele User haben oft ein Problem, welches sich hier vor Ort oft mit einem eizigen Anruf erledigen lässt. Und was noch viel schlimmer ist, ich verlange nichts dafür. Wenn aus Deiner Sicht mein Handel Verwerflich ist. OK ich sterbe nicht daran, wenn ich das Posting editiere. Und Dir ganz persönlich wünsche ich viel Glück, so das Du nie in die Lage kommst einmal auf die Hilfe eines Einheimischen angewießen zu sein.
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