EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
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EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
24.12.2006, 01:56
Beitrag
#501
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Der § 69b kommt meines Erachtens gar nicht zur Anwendung, weil das Gericht irrtümlich gar keinen Fahrerlaubnisentzug ausgesprochen hat, sondern nur eine isolierte Sperrfrist. tritt §69b stgb aber nicht automatisch in kraft sobald eine erneute sperre bei vorhandenem eufs vorliegt? sonst wäre ja jeder fein raus wenn das gericht keine kenntnis von einem eufs hat. der fs wurde ja nur aus den grunde nicht entzogen weil das gericht nicht wusste das er einen hat. Nein, das scheint nicht so zu sein. In solchen Fällen kann aber die Fahrerlaubnisbehörde ohne weitere Eignungsprüfung eine Nutzungsuntersagung verhängen: VG Osnabrück 2 B 65/02 Beschluss vom 06.02.03 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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24.12.2006, 12:51
Beitrag
#502
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Nochmal die Frage an dich Uwe W:
In diesem Fall von dem Sachse berichtet war ein Anhang am Urteil der das Fahrverbot betraf: Zitat Das stand auf einem Blatt was ans Urteil geheftet war: Im Anhang befand sich folgender Satz Belehrung zum Fahrverbot: Ausländische FS sind ebenfalls abzuliefern. Der die FS werden Ihnen nach Ablauf der Verbotsfrist durch einschreibe Brief wieder zugesand. Die Verbotsfrist beginnt aber erst dann zu laufen, wenn alle Ihre FS bei der genannten Dienststelle eingegangen sind. Geben sie Ihre FS rechtzeitig ab. Jede spätere Abgabe verlängert die Dauer des Fahrverbots. Nun hatte er ja die PL-Fe zur Urteilsverkündung schon, müßte sie ja demnach abgeben, weil sich sonst das Fahrverbot bis dahin verlängert ?? |
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24.12.2006, 13:51
Beitrag
#503
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
ich wurde gebeten mein bestehendes posting zu berichtigen da es keine fs sperre sei, sondern eine sperre für die wiedererteilung, ob sich dabei was ändert weiß ich nicht
""Mein Freund hat im DEZ. 05 Prüfung in Stettin.Er wurde im Juni.06 mit der Mofa angehalten mit 1,40 Promille. Seinen PL-FS bekamm er am 29.08.06. Er hatte letzte Woche seine Gerichtsverhandlung 600€ Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot und 9 Monate sperre für die wiedererteilung Bei der Gerichtverhandlung letzte Woche verweigerte er die Aussage, der Richter meinte zu Ihm er sollte erst bei der FSB nach 9 Monaten nachfragen wie es denn mit einer Neuerteilung eines Deutschen FS aussehe. Sein D-FS wurde Ihm 2003 entzogen wegen Cannabis, mit MPU Auflage. Was kann schlimmsten falles passieren und wie soll er sich verhalten? Es ist ja offensichtlich das Ihm das Gericht den PL-FS sofort entzogen hätte, wenn es gewußt hätte das er im Besitz eines solchen ist............... zur verdeutlichung: Er wurde im Juni.06 mit der Mofa angehalten mit 1,40 Promille. Dann hat er wärend dem laufenden Verfahren die Fe aus Polen ausgestellt bekommen: Ausstellungdatum des PL-FS 28.7.06 Seinen PL-FS bekamm er am 29.08.06."" ich bin davon ausgegangen der er den pl-fs nach der sperre nach §69b stgb in deutschland nicht mehr nutzen darf. jetzt hätte er aber von einem anwalt, nennen wir ihn dr.S ein schreiben bekommen das er nach der sperre sofort wieder mit dem schein fahren darf. nun meine frage. wenn das so ist, warum?(die sperre ist doch nach ausstellung des pl-fs und somit wäre §69b stgb doch zutreffend) der sachse wavey.gif -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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24.12.2006, 14:04
Beitrag
#504
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Du Thommy Bumm, @Bitburger,im Prinzip könntest Du jetzt Deine alte FE abgeben bei der , dann kommst Du auch aus der Fahndung raus. Die ist doch sowieso nutzlos! Sollen die damit machen was sie wollen! Würde ich mal jedenfalls Sagen. na was glaubst Du was die damit dann machen würden? Sie würden diesen alten Führerschein an die berliner Führerscheinstelle schicken! Und die würden den dann weiter über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellend Behörde schicken. Was würden dann wohl die tschechischen Sachbearbeiter denken, wenn ich sie verarscht hätte? -------------------- (\_/)
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24.12.2006, 14:47
Beitrag
#505
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Bitburger, na was glaubst Du was die damit dann machen würden? Sie würden diesen alten Führerschein an die berliner Führerscheinstelle schicken! Und die würden den dann weiter über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellend Behörde schicken. Was würden dann wohl die tschechischen Sachbearbeiter denken, wenn ich sie verarscht hätte? Du kannst doch darauf bestehen das die NU eingetragen wird, per Aufkleber und du die Karte dann zurück bekommst. Dazu wirst du halt einen Anwalt benötigen. Ansonsten nützt dir die neue Karte meines Erachtens nichts ! |
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25.12.2006, 19:04
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#506
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Dabei fühle ich mich mit einem verlängerten Führerschein sicherer, eben weil das Dokument klar nach der Nutzungsuntersagung erteilt wurde. Wissen denn die Tschechen, daß aktuell gegen Dich in Deutschland ermittelt wird bzw. eine NU läuft ? Und nebenbei: Frohe Weihnachten an alle, die hier so tapfer (tw. seit 2004) mitschreiben !!! MfG, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_emile_* |
25.12.2006, 19:15
Beitrag
#507
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Guests |
Du kannst doch darauf bestehen das die NU eingetragen wird, per Aufkleber und du die Karte dann zurück bekommst. Darf ein anderer Staat eigentlich ein amtliches Dokument verändern? Ein Führerschein ist zwar ein persönliches Dokument gehört aber doch dem Staat. Eine NU oder Entwertung durch einen anderen als den austellenden Staat ist doch nicht zulässig. Wenn ich z.B. nicht nach Polen einreisen dürfte, dürften die Polen auch nicht meinen Personalausweis für Polen entwerten oder? Wie ist denn dazu die Rechtslage? |
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25.12.2006, 22:37
Beitrag
#508
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Also ich weiß von einer Französin die hatte einen Papier-FS in dem war per Stempel ein Fahrverbot für Deutschland eingetragen. Die Zeit also von bis, wurde per Hand in diesen Stempelaufdruck eingetragen.
Daher gehe ich mal davon aus das es rechtens ist ! |
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25.12.2006, 23:47
Beitrag
#509
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ja, Stempel oder Aufkleber sind rechtens.
Sollte sowas nicht möglich sein (z.B. weil zuwenig Platz), gibt es aber wohl auch die Möglichkeit, den Führerschein von Amts wegen umzutauschen und dann einzuziehen ... Wird imho aber wenig Gebrauch von gemacht. Der umgetauschte FS wird dann zurückgeschickt an die ehedem erteilende Behörde. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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25.12.2006, 23:49
Beitrag
#510
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
In Reisepässe werden ja auch Einträge von andern Länder aufgeführt ! Visum
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26.12.2006, 02:19
Beitrag
#511
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Du kannst doch darauf bestehen, dass die NU eingetragen wird per Aufkleber und Du die Karte dann zurück bekommst. Auf welcher Gesetzesgrundlage sollte das geschehen? Es ist zwar richtig, dass nur die Fahrerlaubnis für das Inland entzogen werden könnte. Aber die deutschen Behörden stehen auf dem Standpunkt, dass es mein Problem wäre, ob ich die Fahrerlaubnis im Ausland nachweisen könnte.In der Konsequenz hieße das, dass ich nicht wissen kann, ob meine Fahrerlaubnis im EU-Ausland überhaupt noch besteht (abgesehen von Deutschland & Tschechien), wenn der Führerschein in Deutschland beschlagnahmt worden wäre & ich damit meine Fahrerlaubnis nicht mehr nachweisen könnte. Ich könnte mich damit ungewollt einer Strafverfolgung im Ausland aussetzen. Dazu wirst Du halt einen Anwalt benötigen. Was könnte ein Anwalt tun, was ich nicht auch tun könnte? Wissen denn die Tschechen, dass aktuell gegen Dich in Deutschland ermittelt wird bzw. eine NU läuft? Ja sicher, das ist gar kein Geheimnis dort!Ich habe mir ja auch nichts vorzuwerfen. -------------------- (\_/)
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26.12.2006, 02:27
Beitrag
#512
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Nee dazu gibt es ein Urteil, ich suche es dir mal raus !
Edit: Zitat Urteil: »Keine Ablieferungs-Pflicht für EU-Führerschein«
VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 24/06.MZ – Urteil vom 01.01.2006 Verweigert eine deutsche Behörde einem Autofahrer das Recht, mit einer Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaat, ein Fahrzeug zu führen, kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Mainz machen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) aufmerksam. Zum Fall: Einem deutschen Autofahrer war der Führerschein entzogen worden. Die Verkehrsbehörde forderte ihn darüber hinaus auf, seinen von einer tschechischen Behörde ausgestellten Führerschein unverzüglich abzugeben oder zu übersenden. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein. Das VG bestätigte dies. Mit der ausgesprochenen Entziehung der Fahrerlaubnis sei zwar auch das Recht aberkannt, mit der tschechischen Fahrerlaubnis im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen, hieraus folge aber nicht bereits die Verpflichtung zur – ersatzlosen – Rückgabe des EU-Führerscheins. Als Grund nannten die Richter, der Fahrerlaubnisinhaber sei weiterhin zum Führen von Kraftfahrzeugen im europäischen Ausland berechtigt. Das Gericht weist in seiner Entscheidung darüber hinaus darauf hin, dass auch die Eintragung der entsprechenden Beschränkung in das Dokument ausreichen würde. Vorausgesetzt, die Eintragung eines Vermerks ist auf dem ausländischen Führerschein aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen möglich. |
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26.12.2006, 03:06
Beitrag
#513
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Darf ein anderer Staat eigentlich ein amtliches Dokument verändern? Ein Führerschein ist zwar ein persönliches Dokument gehört aber doch dem Staat. Eine NU oder Entwertung durch einen anderen als den ausstellenden Staat ist doch nicht zulässig. Sollte ich das Glück haben, dass mir die deutschen Behörden einen Sperraufkleber auf meinem CZ-Führerschein aufkleben, dann habe ich die Zusicherung der tschechischen Führerscheinstelle, dass sie diesen Sperraufkleber mit dem für die Tschechen ausländischem Blabla, sofort amtlich entfernen. Jedenfalls würde das bei mir so gemacht werden, weil ich in Tschechien einen Wohnsitz habe. Auch bräuchte ich für diese Amtshandlung ganz sicher nicht meinen Lebensmittelpunkt dort für 185 Tage haben.Sollte ich dann später mit den "bereinigten" CZ-Führerschein in Deutschland in eine Routinekontrolle geraten, wird die Polizei bei einer Funkabfrage feststellen, dass mir früher in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dabei erfahren die Beamten erst einmal nicht, welche Fahrerlaubnis mir entzogen wurde, das heißt ob ausländische oder inländische Fahrerlaubnis. In der Regel macht sich dann bei den Polizisten Ratlosigkeit breit. Nur eine Nachfrage bei der berliner Fahrerlaubnisbehörde gibt ihnen Klarheit. Sollte das nicht möglich sein, weil wir Nacht oder Wochenende haben, wird der Führerschein fotografiert & sie müssten mich dann erst einmal weiter fahren lassen. Das natürlich nur dann, wenn aktuell kein Fahrverbot oder Sperre besteht. Auch eine Beschlagnahmeverfügung lässt die Beamten schlussfolgern, dass aktuell keine Fahrerlaubnis in Deutschland besteht. Später würde dann wahrscheinlich die Polizei gegen mich wegen Urkundenfälschung & Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermitteln. Wegen Urkundenfälschung könnte ich dem Richter dann später sagen, dass die ausstellende Behörde in Tschechien diesen Aufkleber amtlich entfernt hatte. Es wäre dann Sache des Gerichts, entsprechende Zeugen aus Tschechien zu laden. Wahrscheinlich würde dieser Teil der Anklage dann einfach fallen gelassen werden. -------------------- (\_/)
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26.12.2006, 03:50
Beitrag
#514
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Sollte so was nicht möglich sein (z.B. weil zu wenig Platz), gibt es aber wohl auch die Möglichkeit, den Führerschein von Amts wegen umzutauschen und dann einzuziehen ... Tut mir Leid, aber das halte ich für absoluten Blödsinn! Wie soll das in der Praxis funktionieren? Nach welcher Rechtsgrundlage sollte solch ein Zwangsumtausch stattfinden? Warum sollte erst ein deutscher Führerschein hergestellt werden, wenn er dann gleich wieder vernichtet werden soll? -------------------- (\_/)
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26.12.2006, 04:27
Beitrag
#515
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Nee dazu gibt es ein Urteil, ich suche es dir mal raus! Danke Bitburger! Hier ist erst einmal das Urteil in Volltext: VG Mainz vom 01.02.2006Wie ist allerdings folgende Passage gemeint? Zitat (VG Mainz vom 01.02.2006) Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf den Inhalt des genannten Beschlusses verwiesen werden. Dort ist auch im Einzelnen angegeben, wie verfahren werden kann, wenn die Eintragung oder sonstige Anbringung eines Vermerks auf einem ausländischen Führerschein aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein sollte.
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26.12.2006, 14:43
Beitrag
#516
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Wie ist allerdings folgende Passage gemeint? Zitat (VG Mainz vom 01.02.2006) Zur Vermeidung von Wiederholungen kann auf den Inhalt des genannten Beschlusses verwiesen werden. Dort ist auch im Einzelnen angegeben, wie verfahren werden kann, wenn die Eintragung oder sonstige Anbringung eines Vermerks auf einem ausländischen Führerschein aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein sollte. Naja, ich denke damit ist dieser Punkt 14 (Eu-Führerschein) gemeint, wenn der schon besetzt ist, wird es wohl Tatsächlich nicht möglich sein, noch eine NU für Deutschland anzubringen. |
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28.12.2006, 16:53
Beitrag
#517
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Sollte so was nicht möglich sein (z.B. weil zu wenig Platz), gibt es aber wohl auch die Möglichkeit, den Führerschein von Amts wegen umzutauschen und dann einzuziehen ... Tut mir Leid, aber das halte ich für absoluten Blödsinn! Wie soll das in der Praxis funktionieren? Kein Blödsinn, sondern EU-FS-Richtlinie. Wie das funktionieren soll mußt Du mal die fragen, die das verzapft haben ... Dazu und zur Erinnerung: Zitat Artikel 8 - Richtlinie 91 / 439 / EWG
(1) Hat der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat aus-gestellten gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet, so kann er einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins gegen einen gleichwertigen Führerschein stellen; es ist Sache des umtauschenden Mitgliedstaats, gegebenenfalls zu prüfen, ob der vorgelegte Führerschein tatsächlich gültig ist. (2) Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlieben Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen. (3) Der umtauschende Mitgliedstaat leitet den abgegebenen Führerschein an die zuständige Stelle des Mitgliedstaats, der ihn ausgestellt hat, zurück und begründet dieses Verfahren im einzelnen. (4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. (5) Die Ersetzung eines Führerscheins infolge insbesondere von Verlust oder Diebstahl kann bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats erlangt werden, in dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat; diese nehmen die Ersetzung anhand der ihnen vorliegenden Informationen oder gegebenenfalls anhand einer Bescheinigung der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats vor, die den ersten Führerschein ausgestellt haben. (6) Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung. Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat Artikel 1 Absatz 2 nicht anzuwenden. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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29.12.2006, 23:19
Beitrag
#518
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26905 |
Du kannst doch darauf bestehen das die NU eingetragen wird, per Aufkleber und du die Karte dann zurück bekommst. Darf ein anderer Staat eigentlich ein amtliches Dokument verändern? Sehr gute Frage. Nehmen wir den Bulgarischen Staat (1.1.2007) und ein Deutsches Amtliches Dokument (FS); Als Antwort: Wäre ein Unding, umgekehrt aber auch. |
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29.12.2006, 23:40
Beitrag
#519
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Hi Leute,
verlor meinen FS im Jahre 2000, sollte MPU machen, habe ich aber nie gemacht, dann machte ich im Juli 2006 in 1,5 Tagen(!) den FS in Tschechien. Bin seitdem nie mehr in eine Polizeikontrolle geraten. Zuviele Themen und Postings hier von Dummschwätzern und Münchhausens (z.B. Thommy Bumm) zum EU-FS stiften nur Verwirrung und deswegen muss ich nochmal die "doofe" Frage stellen. Macht es Sinn, zum KVR Müchen zu gehen und den FS umschreiben zu lassen oder soll ich es lieber lassen? Wurden hier in Bayern von Polizisten bei einer Routinekontrolle tsch. oder poln. FS eingezogen? Vielen Dank im Voraus |
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29.12.2006, 23:47
Beitrag
#520
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Juli 2006 ?
Ich dachte, ab 1.7 gilt die 185 Tage-Regelung auch in Tschechien? Und, 1,5 Tage kommt mir auch nicht grad realistisch vor bei 24 oder 28 Unterrichtsstunden, die du hättest nehmen müssen... Ich glaub, ich würde nicht umschreiben lassen... Ich kenn bis auf den Sachsen auch keinen, der erfolgreich umschreiben lies. high |
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29.12.2006, 23:52
Beitrag
#521
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Du sagst du hast im Juli den FS gemacht, wo denn in CZ? Ja ab dem 01.07. gilt überall in CZ dei 185 Tagesregelung. In Pilsen war der 26.06.07 der definitiv letzte Tag, wo man den Antrag ohne Wohnsitz abgeben konnte, da dort danach alles auch auf EDV umgestellt wurde.
-------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
EU-FE Portal: http://eu-fe.info |
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29.12.2006, 23:52
Beitrag
#522
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Ab dem 01.07. wurde die 185 Tage Regellung in der ganzen CZ, incl. Pilsen angewendet. Eine legale CZ EU-FE in 1,5 Tagen in der CZ zu machen ist nicht möglich. Die ganze Sache ist sehr suspekt .. . Hast Du die CZ EU-FE selbst beim Magistrat ageholt, um sicher sein zu können, daß sie echt ist?
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29.12.2006, 23:54
Beitrag
#523
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Die Fahrschule war bzw. ist in Marienbad, Böhmen,
Theorieprüfung gabe es keine, das fahren dauerte nur 12,5 min und bestanden Dann floss das Bier |
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29.12.2006, 23:55
Beitrag
#524
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 29.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26905 |
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30.12.2006, 00:01
Beitrag
#525
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Juli 2006 ? Ich dachte, ab 1.7 gilt die 185 Tage-Regelung auch in Tschechien? Und, 1,5 Tage kommt mir auch nicht grad realistisch vor bei 24 oder 28 Unterrichtsstunden, die du hättest nehmen müssen... Ich glaub, ich würde nicht umschreiben lassen... Ich kenn bis auf den Sachsen auch keinen, der erfolgreich umschreiben lies. high So, der Sachse hat seinen FS erfolgreich umtauschen können. |
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30.12.2006, 00:02
Beitrag
#526
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Ich würde mich an die zuständige FEB in der CZ wenden - zur Not halt einen Dolmetscher einschalten - und mal anfragen, ob Ihnen die EU-FE Nummer überhaupt bekannt ist .. und falls ja, ob die CZ EU-FE dort auf Deinen Namen lautet .. .
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30.12.2006, 00:06
Beitrag
#527
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Ab dem 01.07. wurde die 185 Tage Regellung in der ganzen CZ, incl. Pilsen angewendet. Eine legale CZ EU-FE in 1,5 Tagen in der CZ zu machen ist nicht möglich. Die ganze Sache ist sehr suspekt .. . Hast Du die CZ EU-FE selbst beim Magistrat ageholt, um sicher sein zu können, daß sie echt ist? Die 185 Tage Regelung gilt zwar ab dem 01.07.2006, aber entscheidend ist das Datum der Anmeldung, dann geht alles seinen sozialistischen Gang, sprich die Regelung war bei mir nicht relevant! Der FS wurde mir per post zugeschickt und schaut ziemlich echt aus! Woran erkennt man gefälschte FS? Super Idee, deine Umfrage! Ich würde mich an die zuständige FEB in der CZ wenden - zur Not halt einen Dolmetscher einschalten - und mal anfragen, ob Ihnen die EU-FE Nummer überhaupt bekannt ist .. und falls ja, ob die CZ EU-FE dort auf Deinen Namen lautet .. . Das verstehe ich nicht... Was ist FEB? LG |
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30.12.2006, 00:09
Beitrag
#528
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Maja ...wir müssten uns gesehen haben :-)))
Aber , ohne Theorieprüfung ...das geht nicht !!!! Vorsicht ..ich würde sagen, du hast ne Fälschung in der Hand ! Sag mal...deinen Vermittler, die Fahrschule...mir schwant schlimmes ! FEB - Führerscheinbehörde Führerscheine werden nicht per Post zugestellt ! Datum der Prüfung ist ausschlaggebend , die steht auch auf dem FS ! |
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30.12.2006, 00:12
Beitrag
#529
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
-------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
EU-FE Portal: http://eu-fe.info |
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30.12.2006, 00:21
Beitrag
#530
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Sorry, machte den FS in Marienbad einen Tag vor Beginn der Fussball-WM, aslo noch im Juni 2006, steht auch so im Führerschein drin.
Man sagte mir aber, es wäre in Tschechien kein Problem, ab Juli 2006 die 185-Tage-Regelung legal zu umgehen. Ihr habt also euren FS beim Magistrat abgeholt, wie lange hat das gedauert von der Prüfung bis zur Abholung des FS? |
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30.12.2006, 00:23
Beitrag
#531
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Es dauert ca. einen Monat ...und es steht das Datum drin, wo man die Prüfungen absolviert hat !
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30.12.2006, 00:25
Beitrag
#532
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Entscheidend ist das Datum wann der Antrag abgegeben wird.. und dieser kann nur dann abgegeben werden, wenn die Theorie und die praktische Prüfung bestanden wurde, steht dann auch im FS... In deinem Fall riecht es etwas nach nicht 'ganz sauber' abgelaufen.. leider. Ich würde mich wirklich an den Magistrat von Marienbad wenden und nachfragen.
-------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
EU-FE Portal: http://eu-fe.info |
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30.12.2006, 00:26
Beitrag
#533
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Es dauert ca. einen Monat ...und es steht das Datum drin, wo man die Prüfungen absolviert hat ! Du meinst wohl ...und es steht das Datum drin, wann man die Prüfungen absolviert hat ! Und dann bist du nochmals nach Böhmen gefahren und hast den FS abgeholt, richtig? Bist du schon mal in eine Polizei-Kontrolle geraten? |
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30.12.2006, 00:29
Beitrag
#534
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Man sagte mir aber, es wäre in Tschechien kein Problem, ab Juli 2006 die 185-Tage-Regelung legal zu umgehen. Ihr habt also euren FS beim Magistrat abgeholt, wie lange hat das gedauert von der Prüfung bis zur Abholung des FS? Oehm.. wer hat Dir gesagt, daß Du ab 01.07.06 die 185 Tage legal umgehen kannst? Also das mit der Abholung ist eigentlich relativ.. Bei meiner Klasse B hat es ca. 3 Wochen gedauert, meine Klasse A viel später.. und für beide mußte ich beim Magistrat selber unterschreiben und meinen Perso vorlegen -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
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30.12.2006, 00:30
Beitrag
#535
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Ihr habt also euren FS beim Magistrat abgeholt, wie lange hat das gedauert von der Prüfung bis zur Abholung des FS? Bei mir damals m. E. n. knapp 2 Monate .. . Geht aber meistens schneller. Ein paar Wochen dauert es aber normalerweise. M. W. wird die CZ EU-FE nur in Prag hergestellt, und der Auftrag erst nach bestandener Prüfung erteilt. |
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30.12.2006, 00:32
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#536
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@Olaf Kraupner
Schaue dir die beiden buchstaben an, die vor der Nummer auf deinem Führerschein sind. Es muß ECxxxxxx dort stehen, vorderseite und unten rechts muß dein foto nochmal gescannt sein. Dann ist er echt. Liebe Grüße und einen guten Rutsch |
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30.12.2006, 00:32
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#537
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
"Machte" Anfang Juni die Prüfung und erst 6 Wochen später war der FS im Briefkasten
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30.12.2006, 00:33
Beitrag
#538
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Die abholung erfolgt direkt beim magistrat, auch die beantragung..
ich musste auch irgendwas unterschreiben ...und bearbeitungsgebühren bezahlen |
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30.12.2006, 00:37
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#539
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
@Olaf Kraupner Schaue dir die beiden buchstaben an, die vor der Nummer auf deinem Führerschein sind. Es muß ECxxxxxx dort stehen, vorderseite und unten rechts muß dein foto nochmal gescannt sein. Dann ist er echt. Liebe Grüße und einen guten Rutsch Danke, bei mir steht aber EBxxxxxx Die abholung erfolgt direkt beim magistrat, auch die beantragung.. ich musste auch irgendwas unterschreiben ...und bearbeitungsgebühren bezahlen Wann war das, 2006 oder früher? |
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30.12.2006, 00:40
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#540
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Leztze termin 2006 ..., so ca 26.6 ..., war jedenfalls nen montag und die erfahrung möchte ich fast gegen eine mpu eintauschen...
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30.12.2006, 00:41
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#541
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Wie lief die Prüfung ab, Theorie und Praxis? Wie lange hat das gedauert?
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30.12.2006, 00:45
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#542
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
prüfung auf tschechich mit dolmetscher ...ich glaube ...30 fragen ...und fahrpraxis mit selben prüfer ...
ohne lernen war nix zu machen ..und ich hab gelernt ...als wäre es eine diplomarbeit Praxis ca 25 minuten fahren |
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30.12.2006, 00:46
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#543
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@Olaf
Hi, ich weiß das seit dem 01.07.2006 auch Führerscheine aus Tschechien per Post zu geschickt werden, als die Umstellung auf EDV kam, was auch schon seit langer Zeit in Polen der Fall ist. Tschechien ist 2004 mit den Buchstaben EA angefangen, 2005 EB und 2006 EC. Nun weiß ich allerdings nicht von welchen Monat an. Auf jedenfall wenn unten rechts dein foto nochmal ganz klein und schraffiert ist, dann ist er defenitiv echt. Rede natürlich von der Plastikkarte. |
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30.12.2006, 00:48
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#544
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 24.01.2006 Mitglieds-Nr.: 16264 |
Danke, bei mir steht aber EBxxxxxx Die Buchstaben dürften nicht viel sagen denn bei mir steht auch EBxxxx, ich kenne auch eine EAxxx- Version. Es ist nicht ganz richtig, daß ECxxx nur 2006 ist, denn meine FE ist aus 2006 und hat EBxxx.. Zitat Leztze termin 2006 ..., so ca 26.6 ..., war jedenfalls nen montag und die erfahrung möchte ich fast gegen eine mpu eintauschen... @highlight, das kann ich auch nur sagen... -------------------- Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat verloren...
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30.12.2006, 00:50
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#545
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
@Olaf Hi, ich weiß das seit dem 01.07.2006 auch Führerscheine aus Tschechien per Post zu geschickt werden, als die Umstellung auf EDV kam, was auch schon seit langer Zeit in Polen der Fall ist. Tschechien ist 2004 mit den Buchstaben EA angefangen, 2005 EB und 2006 EC. Nun weiß ich allerdings nicht von welchen Monat an. Auf jedenfall wenn unten rechts dein foto nochmal ganz klein und schraffiert ist, dann ist er defenitiv echt. Rede natürlich von der Plastikkarte. Hi, bei mir passt alles 100%ig auf der Plastikkarte! Hattest du schonmal Probleme mit deinem FS bei einer Polizei-Kontrolle? Leztze termin 2006 ..., so ca 26.6 ..., war jedenfalls nen montag und die erfahrung möchte ich fast gegen eine mpu eintauschen... Wieso wollt ihr die Erfahrung gegen eine MPU eintauschen? Habe in Böhmen nur eins gelernt, mit Geld geht alles |
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30.12.2006, 00:52
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#546
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
Nein,
allerdings habe ich auch keinen tschechieschen Führerschein. Die Buchstaben haben sehr wohl was zu sagen und zwar den jahrgang. Aufjedenfall ist deiner defenitiv echt. |
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30.12.2006, 00:57
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#547
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
@marco67:
OK, super Auskunft |
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30.12.2006, 00:59
Beitrag
#548
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@Olaf
gerne geschehen. Kannst getrost in jede Kontrolle ohne mulmiges Gefühl kommen. Guten Rutsch |
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30.12.2006, 01:03
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#549
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 02.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20811 |
Stell dir einfach vor ...ca 100 Deutsche wollen am letzmöglichen Tag ihren Führerschein beantragen, jeder Antrag dauert ca 30 Minuten....und es gibt bloß eine Sachbeabeiterin....
Kannst Du Dir ja selbst errechen ..was da passiert |
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30.12.2006, 01:09
Beitrag
#550
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 29.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20722 |
Ich war 1,5 Tage in einem schönen Hotel, Bier und Essen war gut. Es gab keinen Stress, es wurde nichts gelernt oder lange angestanden, nur 12,5min Skoda gefahren und alles roger! Der Spaß kam aber 2000 Euro.
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