EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
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EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
08.01.2007, 11:32
Beitrag
#651
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
@Manjak
Nach Europarecht ist eine Umschreibung gar nicht vorgesehen. Es gibt zwar ein paar im Forum die erfolgreich umgeschrieben haben, jedoch rate ich dir davon ab, da es offen ist was dabei herauskommt! Ausserdem hat ein ausländischer EU Führerschein Vorteile gegenüber einem nationalen deutschen! Ein "Tarnmodus" ist nach Halbritter sowieso überflüssig, du kannst mit deinem FS genauso fahren wie mit einem deutschen! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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08.01.2007, 11:48
Beitrag
#652
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
@Manjak Nach Europarecht ist eine Umschreibung gar nicht vorgesehen. Es gibt zwar ein paar im Forum die erfolgreich umgeschrieben haben, jedoch rate ich dir davon ab, da es offen ist was dabei herauskommt! Ausserdem hat ein ausländischer EU Führerschein Vorteile gegenüber einem nationalen deutschen! Ein "Tarnmodus" ist nach Halbritter sowieso überflüssig, du kannst mit deinem FS genauso fahren wie mit einem deutschen! Nach Europarecht ist eine Umschreibung gar nicht vorgesehen. wirklich nicht?, frage mich nur wie es da zu "halbritter" gekommen ist zum rest; was macht dich da so sicher? weisst du was mit einem pl-cz schein am ende rauskommt? falls ja lass und an deiner allwissenheit teil haben und wir können uns sämtliche diskusionen sparen. wie du weisst erstaunt es mich immer wieder wie felsenfest du von DEINER, einzig richtigen, meinung überzeugt bist und sie darum auch jedem aufs auge drücken willst @Manjak wird deine meinung zu schätzen wissen wenn sie ihm am wickel haben;-) m.m.n. ist die frage von manjak auf jeden fall überlegenswert -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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08.01.2007, 12:09
Beitrag
#653
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
wie du weisst erstaunt es mich immer wieder wie felsenfest du von DEINER, einzig richtigen, meinung überzeugt bist und sie darum auch jedem aufs auge drücken willst @Manjak wird deine meinung zu schätzen wissen wenn sie ihm am wickel haben;-) m.m.n. ist die frage von manjak auf jeden fall überlegenswert Na ganz einfach: Zitat Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollten unberührt bleiben. Und einem Schreiben von Dr. S aus F! Ist doch schön das du umgeschrieben hast, jedoch verstehe ich nicht so ganz dein Problem, mit meiner Meinung... Wie meinte mein Fahrlehrer: "Deutsches Dokument nix gut!" -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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08.01.2007, 12:19
Beitrag
#654
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Na ganz einfach: Zitat ]Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollten unberührt bleiben. Und einem Schreiben von Dr. S aus F! Ist doch schön das du umgeschrieben hast, jedoch verstehe ich nicht so ganz dein Problem, mit meiner Meinung... Wie meinte mein Fahrlehrer: "Deutsches Dokument nix gut!" sollten!!! jedenfalls gibts jetzt neue urteile die gegenteilig ausfallen. vom "rechtsmissbrauch" ganz zu schweigen Wie meinte mein Fahrlehrer: "Deutsches Dokument nix gut!" hast du was anderes erwartet? klar nix gut, da nichts verdient mit deiner meinung habe ich kein problem, nur das du die immer als einzig richtige hinstellst. -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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08.01.2007, 12:36
Beitrag
#655
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Eher friert die Hölle zu, als dass das Rechtsmissbrauch Argument vorm EuGH durchkommt!
Die deutsche Polizei und der Sachbearbeiter sind doch als einziges scharf drauf, dass ich meinen FS in ein deutsches Dokument umschreiben lasse, warum denn nur?!? Nönö, sollen die doch ihre Karten behalten!!! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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08.01.2007, 12:46
Beitrag
#656
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Eher friert die Hölle zu, als dass das Rechtsmissbrauch Argument vorm EuGH durchkommt! Die deutsche Polizei und der Sachbearbeiter sind doch als einziges scharf drauf, dass ich meinen FS in ein deutsches Dokument umschreiben lasse, [b]warum denn nur?!? [/b] Nönö, sollen die doch ihre Karten behalten!!! ja, die sind sooo scharf drauf das sofort alle ihren fs schein umschreiben lassen können, ohne anwalt und ewigen streitereien. mir sind nicht so viele bekannt bei denen es geklappt hat, obwohl sie es versucht haben. mensch Freelancer, wach auf. ich habe meinem pl schein schon vor einem halben jahr umschreiben lassen, und kein hahn hat mehr danach gekräht. ich fahre immernoch, keine post von der feb bekommen,mpu wurde keine gefordert. jetzt haben die mich endlich wieder unter deutscher kontolle und "gebens" mir aber so richtig -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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08.01.2007, 13:02
Beitrag
#657
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
ja, die sind sooo scharf drauf das sofort alle ihren fs schein umschreiben lassen können, ohne anwalt und ewigen streitereien. mir sind nicht so viele bekannt bei denen es geklappt hat, obwohl sie es versucht haben. Wenn ich den Antrag ausfüllen würde, ca. 20 Euro hinlege und 3 Wochen warte, hätte ich auch einen deutschen EU Führerschein. Nach einem Telefonat wollte mir der Sachbearbeiter schon regelrecht seinen deutschen FS aufschwatzen, a`la Vertreter. ich fahre immernoch, keine post von der feb bekommen,mpu wurde keine gefordert. jetzt haben die mich endlich wieder unter deutscher kontolle und "gebens" mir aber so richtig Ja und ich fahre über 1,5 Jahre mit der tschechischen Fahrerlaubnis und niemanden interessierts. Zitat jetzt haben die mich endlich wieder unter deutscher kontolle Genau das ist der Punkt, warum ich auf einen deutschen FS gerne verzichten kann! Wenn mir mein Anwalt von einer Umschreibung abrät, dann halte ich mich an das was er sagt, oder würdest du es anders machen? -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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08.01.2007, 13:19
Beitrag
#658
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Hierzu muß ich doch auch mal ein paar Zeilen schreiben und zwar wenn der RA S.aus F."der Macher aller EU FS" mir ratet nicht umzuschreiben dann werde ich dieses auch nicht machen.Zudem ist mir auch aufgefallen das die neueren Urteile darauf beruhen das diese schon längere Zeit eine NU haben schaut euch einmal die Datumsangaben an
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08.01.2007, 14:24
Beitrag
#659
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 408 Beigetreten: 21.05.2006 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 19598 |
Im Hinblick auf die oben geschilderte Vorgeschichte forderte die Beklagte den Kläger mit Schreiben vom 31.05.2005 (zugestellt am 02.06.2005) auf, zum Zwecke der Überprüfung seiner Kraftfahreignung bis zum 12.07.2005 ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beizubringen und setzte für diese Anordnung Verwaltungskosten in Höhe von 26,10 € gegen ihn fest. Gegen diese Kostenfestsetzung hat der Kläger am 01.07.2005 Klage erhoben (2 A 194/05).
Nachdem der Kläger das geforderte Eignungsgutachten in der Folgezeit nicht vorgelegt hatte, entzog ihm die Beklagte mit Bescheid vom 22.09.2005 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis. Zur Begründung führte sie aus, dass aufgrund der Trunkenheitsfahrten des Klägers im Jahre 1989 und der Feststellungen in dem medizinisch-psychologischen Gutachten vom 15.07.1997 Zweifel an der Kraftfahreignung des Klägers bestünden, die bislang nicht ausgeräumt worden seien. Am 07.06. und 21.12.1989 führte der Kläger, der bereits in den Jahren 1981 und 1983 durch entsprechende Fahrten unter Alkoholeinfluss verkehrsauffällig geworden war, mit einem Blutalkoholgehalt von 1,89 bzw. 1,59 ‰ jeweils ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr und wurde deshalb (im ersten Fall) zu einer Geldstrafe bzw. (im zweiten Fall) zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt; gleichzeitig wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung angeordnet. Ich denke er ist ohne FS alkoholisiert weiter gefahren weil zu den Straftaten von 81 bzw.83 hätte er dann ein positives Gutachten beibringen müssen,dieses wurde nirgendwo angegeben -------------------- |
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08.01.2007, 21:42
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#660
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 |
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10.01.2007, 03:08
Beitrag
#661
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Hallo Leute!!
Hatte heute was erlebt,was mir den Kopf zerbricht!!Versuche mich kurz zu fassen!Am 2 Jan. bekam ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher,das er am 17.1 das Zwangsgeld von 734,19 Euro wg. Nichtabgabe des Führerscheins per Vollstreckung einziehen will(pfänden usw.) Ich hatte nie ein Mahnschreiben oder der gleichen bekommen, Hatte vor Monaten schon mit der FSST geklärt(weil bei der Nu benachrichtigung schon drauf hingewiesen wurde) das diese Forderung nicht rechtens sei,weil die FSST sich auf §47 Abs.1 FeV und § 3 Abs. 2 StVG in Verbindung mit § 24 StVG gegen den auf eine Geldbuße erkannt werden kann,der nach der Entziehung der Fahrerlaubnis den von einer DEUTSCHEN BEHÖRDE ausgestellten Führerschein nicht der Behörde abliefert,die die Entziehung ausgesprochen hat.Dies gilt auch,wenn die Entziehung angefochten worden ist,die zuständige Behörde die aufschiebene Wirkung der Anfechtung jedoch ausgeschlossen hat. Aber bei mir gehts ja um einen CZ Fs,den mir ,wie mir eigentlich bekannt nur CZ wieder einziehen darf,mehr jetzt dazu!! Bin dann heute zur FSST(Puttkamerstr.) gefahren,um das zu erklären,ganz in Ruhe(hatte mich tel. vorher angemeldet) und meine Akte lag beim "Oberboss" Hern H...f vor(Thommy Bumm kennt ihn glaube ich auch)!! Wie manche hier ja wissen,hatte ich ja auch einen PL Fs gemacht,von dem er eigentlich nur redete(der in mom beschlagnahmt ist,wegen des Verdachts der Urkundenfälschung!!! Aufjedenfall sagte er zu mir ,auch wenn der echt ist werde ich dir wieder die FE entziehen,ach wenn du ganz rechtens in einem anderen EU-Staat einen Fs erwirbst,werde ich sie dir immer wieder entziehen,,DA ICH JA HIER JA NICHT DIE MPU GEMACHT HABE,ich hatte ihn gefragt,ob er schon mal was von den EU-Richtlinien gehört hat,wo er meinte ja klar!! Ich sagte auch zu ihm,das meine CZ Fs doch bis zur meiner Festnahme durch BTM und auch noch Monate danach anerkannt wurde usw(kann hier nicht alles schreiben,wird zu lang!)Das die neuen Eignungszweifel bei mir ja durch mein Geständnis vorm Landgericht erneut auftraten(da ich ja zu gab BTM konsumiert zu haben,aber nie im zusammenhanhg mit KFZ,aber das steht ja nich zur Debatte) Aber wie kann mir Herr H...f verwehren,oder mir drohen mir jeden rechtens erworbenen EU-Fs zu entziehen,da ich ja nicht die MPU gemacht habe!! Mir kam es so vor ob er in seinem Bürozimmer seine eigenen Gesetze hat!!! Er erzählte mir ja auch da er vor schon etwas über einem Jahr nach CZ geschrieben hat,warum sie mir im August 2004(vor meinem neuen BTM vergehen) einen Fs ausstellten,da ich doch garnicht geeignet wäre,er hat bis heute keine Antwort bekommen !!Habe einfach nur gestaunt was er mir erzählen wollte,hätte mit ihm noch Std. diskutieren können,was aber keinen zweck gehabt hätte!!! Alsop fakt er möchte das mein CZ fs von der ausstellenden Behörde eingezogen wird,und deshalb sollte ich ihn auch abgeben!!Aufkleber würde beim Checkkartenformat nicht gehen(er will ihn mir einfach wegnehmen) Obwohl ich doch das Recht habe in jedem anderen EU-Staat mit meinem CZ FS zu fahren!! Was für eine Willkür,ich dachte ja Bayern wäre ja schlimm aber hier in Berlin gehts ja nun richtig los,oder was!?! Was sagt ihr dazu??? mfg PRIMO-Bln |
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10.01.2007, 07:43
Beitrag
#662
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Was sagt ihr dazu??? Willst Du das wirklich wissen ? OK, hier meine Meinung: Da Du offensichtlich von Btm nicht lassen kannst, sind neue Eignungszweifel, die eine deutsche FEB "auf den Plan" ruft, gut und gerne begründbar. Ohne ein neues MPU-Gutachten, welches ohne Abstinenznachweise niemals positiv werden wird, geht nichts. Auch der Entzug aller Führerscheine und die Rücksendung an die erteilenden Behörden nach PL und CZ ist für Fälle wie in Deinem auch EU-rechtlich vorgesehen - und keineswegs eine Willkürhandlung deutscher Behörden. Die deutsche Urteilslage, die bei einer fortbestehenden Suchtproblematik den Entzug bzw. die MPU vorsieht, ist da ebenfalls eindeutig. (Ob Du die Drogen im Zusammenhang mit einer Autofahrt - oder nicht - konsumiert hast, das spielt dabei übrigens absolut keine Rolle.) Insgesamt gesehen hast Du keine Chance ohne eine MPU - und auch weitere Führerscheine werden Dir nicht helfen. An Deiner Stelle würde ich mich mal zuerst mit meinem Drogenproblem auseinandersetzen! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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10.01.2007, 12:16
Beitrag
#663
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
@Strichachtdokktor,danke für die antwort,
mache seit juli eine Entwöhnungstherapie auf § 35/36(Therapie statt Strafe),habe auch belege von einer vorigen Einrichtung,das ich seit weit einem Jahr clean bin,also setzte ich mich mit meiner Drogenproblematik ausseinander Aber der Herr .... hat ja sogar schon im Jahre 2004 nach CZ geschrieben(und nie Antwort bekommen) wieso sie mir einen Fs ausstellten,obwohl das vergehen von damals 4 jahre her war,und es gab ja nicht umsonst das EU-Urteil im april 2004,kurz gesagt Fs ohne MPU Aber danke für deine Meinung,ja werde schauen müssen was bei mir rauskommt,zwecks des pl Fs(fälschung oder nicht) und nach allem werde ich diese scrennings +MPU machen!!! und hoffentlich irgendwann meinen gültigen Fs in der hand halten,aber eins verstehe ich nicht ,das bei der Behörde,bei der Polizei jeder was anderes erzählt,z.b aufkleber usw,da ich ja immerhin noch berechtigt bin in anderen EU-Staaten zu fahren,und ich es aber nicht machen könnte wenn der FS 1-2 jahre hin und her geschickt wird!! naj mfg primo-bln |
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10.01.2007, 13:42
Beitrag
#664
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 72 Beigetreten: 02.12.2006 Wohnort: Pilsen/CZ Mitglieds-Nr.: 26035 |
'PRIMO-Bln' date='10.01.2007, 12:16' post='588367']
Zitat @,da ich ja immerhin noch berechtigt bin in anderen EU-Staaten zu fahren,und ich es aber nicht machen könnte wenn der FS 1-2 jahre hin und her geschickt wird!! naj mfg primo-bln @ PRIMO Du selber schreibst Dein FS aus CZ ist aus dem Jahre 2004,also ohne WS,daher wird er auch vom zuständigen Magistrat einbehalten,sollten sie ihn bekommen. Eine neuerliche Aushändigung des FS wird unterbleiben,da Du in CZ nicht gemeldet bist! Ich glaube es ist so auch besser,bei Drogendelikten sind die Strafen in CZ viel härter. -------------------- Medusa informiert den Admin Matte und dieser löscht[b]
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10.01.2007, 17:07
Beitrag
#665
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
mein Urteil vom 15.12.2005 wegen BTM hat doch nichts mit CZ zu tun,war und werde doch nicht nochmal in der CZ verurteilt, BAHNHOF
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10.01.2007, 17:38
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#666
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27257 |
hallo jungs wollte mich jezz von euch nochmal überzeugen!
ich bin 18 jahre alt und wohne in einer stadt in baden-würtemberg und gehe noch zu schule. habe allerdings die tschechische staatsbürgerschaft einen tschechischen personalausweis und habe 2 wohnsitze einen in cz seit 10 jahren oder mehr und einen in deutschland da ich hier geboren bin und lebe. in 2 wochen hole ich meine cz fs in tschechien ab und mein auto gleich mit es wird tschechische kennzeichen haben und über meinen vater laufen. werde ich hier probleme haben? mfg oliver |
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10.01.2007, 17:42
Beitrag
#667
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Bin kein experte,aber du dürfstest keine probleme bekommen!
Gute Fahrt!! mfg primo-bln |
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10.01.2007, 17:46
Beitrag
#668
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27257 |
hoffe ich den den fs habe ich legal erworben, kann die polizei vll feststellen das ich ein wohnsitz in Deutschland habe wenn ich bei einer kontrolle meinen CZ perso CZ fs und CZ fahrzeugpapiere vorzeige? habe gehört das ich hier in deutschland mit dem fs nicht fahren darf stimmt das? weil meine mutter muckt schon das ich mich informieren soll lol nicht das ich ein fahrverbot in deutschland bekomme
mfg oliver |
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10.01.2007, 17:51
Beitrag
#669
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich habe ja keine Ahnung was das soll 3 Beiträge hier reinzustellen.
Der FS ist kein Problem da alle EuFS anzuerkennen sind. Wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs aber D ist dann ist klar das du es hier in D anmelden mußt. Problem ist aber wie immer der Nachweis. mfg darkstar -------------------- |
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10.01.2007, 18:02
Beitrag
#670
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27257 |
hmmm das auto läuft über meinen dad und ich werde hier in Deutschland fahren werde ich jezz wirklich in keine Probleme geraten? habt ihr auch wirklich ahnung weil deswegen habe ich mich hier im forum angemeldet =)
also wenn ich in eine polizei kontrolle gerate passiert auch nix? kann ich den führerschein irgendwann mal umschreiben austauschen oder ähnliches, noch ne frage wenn ich den deutschen führerschein erwerben will muss ich von vorne anfangen oder reicht es irgendeine prüfung zu machen. mfg oliver |
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10.01.2007, 18:11
Beitrag
#671
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
hmmm das auto läuft über meinen dad und ich werde hier in Deutschland fahren werde ich jezz wirklich in keine Probleme geraten? habt ihr auch wirklich ahnung weil deswegen habe ich mich hier im forum angemeldet =) Ob das Auto über deinen Vater oder dich läuft ist völlig egal wenn der regelmäßige Standort das Fahrzeugs D ist. Es kommt darauf an wo das Auto ist nicht der Dad. Komischerweise erzählt ein Globaler Moderator dieses Forums das gleiche wie ich siehe klick.also wenn ich in eine polizei kontrolle gerate passiert auch nix? Wie ich schon sagte werden alle EuFS anerkannt und da wohl CZ in der EU ist...kann ich den führerschein irgendwann mal umschreiben austauschen oder ähnliches, noch ne frage wenn ich den deutschen führerschein erwerben will muss ich von vorne anfangen oder reicht es irgendeine prüfung zu machen. Der FS aus CZ wird prüfungsfrei umgeschrieben siehe §§ 30 FeV. Man sollte allerdings möglichst nachweisen können auch den ordentlichen Wohnsitz dort gehabt zu haben.mfg darkstar -------------------- |
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10.01.2007, 18:16
Beitrag
#672
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 10.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27257 |
thx darkstar
Zitat Der FS aus CZ wird prüfungsfrei umgeschrieben siehe §§ 30 FeV. Man sollte allerdings möglichst nachweisen können auch den ordentlichen Wohnsitz dort gehabt zu haben. ich habe den wohnsitz immer noch dort des wird auch so bleiben dann bin ich mal beruhigt das die nix machen mfg oliver |
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10.01.2007, 19:38
Beitrag
#673
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 72 Beigetreten: 02.12.2006 Wohnort: Pilsen/CZ Mitglieds-Nr.: 26035 |
'PRIMO-Bln' date='10.01.2007, 17:07' post='588508']
Zitat mein Urteil vom 15.12.2005 wegen BTM hat doch nichts mit CZ zu tun,war und werde doch nicht nochmal in der CZ verurteilt, BAHNHOF @ lesen und verstehen sind zwei Sachen,habe nicht geschrieben Du wirst in CZ nochmal verurteilt,sonder da Du keinen WS in CZ hast ,wird der FS einfach einbehalten. Hast Du aber einen WS in CZ, so wirst Du den FS nur nach größeren Auflagen bekommen,wenn überhaupt bei Drogen! Urquell -------------------- Medusa informiert den Admin Matte und dieser löscht[b]
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10.01.2007, 19:39
Beitrag
#674
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
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10.01.2007, 19:53
Beitrag
#675
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
@ Urquell
Jetzt hab ich Dich verstanden,aber es macht mich bloss stutzig das der herr ... schon vor über einem jahr nach CZ geschrieben hat,weshalb sie mir einen Fs ausstellten und er bis jetzt immer noch keine antwort hat,weiss ja nich wie weit die behörden inzwischen miteinander zusammenarbeiten,und das mit dem Ws verstehe ich,aber wusste ich bis ebend nicht,da mein Fs im August erworberner Fs auch ohne Ws ausgehändigt wurde,und wie ich gehört habe Cz es erst seit 2006 mit dem Ws genau nehmen deshalb dachte ich Ws wäre jetzt dann auch nicht mehr erforderlich!! primo p.s gibts dann in der Cz sowas ähnliches wie eine MPU oder wie??? p.sund wie mir eigentlich bekannt ist,interessiert es die Cz behörden nicht,was für Auflagen mir DE gegeben hat!!NIX MPU!! und falls der Fs dort nicht ankommt,ist er überall ausser DE gültig,aber das ist ja klar!! gruss primo |
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10.01.2007, 20:46
Beitrag
#676
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 72 Beigetreten: 02.12.2006 Wohnort: Pilsen/CZ Mitglieds-Nr.: 26035 |
@ Primo
Kann nicht sagen wie sich Dein Herr.... mit CZ unterhält,aber ich weiß wie gut der Weg KBA Flensburg- Führerscheinmagistrate CZ funktioniert. Dauer 6-8 Monate von der Führerscheinabnahme bis zum eintreffen CZ. Mit dem WS kannst Du es nachlesen ,auch in anderen Foren,ab dem 01.07.06 war in der gesamten CZ WS-Pflicht,davor war nur in 2 Regierungsbezirken,auf Grund eines Formfehlers, die WS-Pflicht ausser Kraft. Wie man hört,sind Bestrebungen im Gange ,diese alten Vorgänge (Akten) nachzubearbeiten!! In CZ gibt es keine MPU,dafür aber bei Alkohol und Drogen,sehr schnell Haftstrafen! Gruss Urquell -------------------- Medusa informiert den Admin Matte und dieser löscht[b]
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11.01.2007, 01:37
Beitrag
#677
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 |
Hallo Leute, komme gerade von Frankfurt zurück wo ich ein Quad gekauft habe... Hatte vor ca. 1,5 Stunden eine Verkehrkontrolle bei Würzburg. Aufgehalten wurde ich von einem Zivilwagen.
Die beiden Herren waren gar nicht erfreut über meine CZ-Fahrerlaubnis welche ich ja jetzt nun schon seit Februar 2005 besitze. Habe auch mittlerweile in den 2 Jahren schon minimum 30 Kontrollen wo ich immer weiter fahren durfte und auch nie etwas von der FSST gehört habe. (Nürnberg) Heute allerdings habe ich etwas bammel bekomen weil die beiden durchaus unfreundlichen Herren mir eröffneten daß es ein neues Gesetz gebe was die EU-FE anbetrifft und ich nun mit einer Anzeige wegen FOFE rechnen muss. Es sei nicht mehr so wie 2006 daß man einfach mit seinem EU-FS fahren dürfe... Was meinten die beiden damit? Hab voll schiss etz bekommen daß vielleicht ein neues Gesetz raus ist wo ich nichts weis davon und welches mir verbietet mit der EU-FE weiter fahren zu dürfen?! Naja-die beiden Herren haben mein Auto und den Anhänger GRÜNDLICHST durchsucht ob sich Waffen oder Drogen an Board befinden. Als sie nichts gefunden haben nahmen sie eine Leibesvisitation bei mir vor-nur bei meiner Freundin durften sie nicht weil keine weibliche Person unter den Beamten war. Handys, Geldtaschen, Motorraum usw.-einfach alles wurde durchsucht-kam mir vor wie ein Schwerstverbrecher.... Als wir nach fast 45 Minuten endlich weiter fahren durften stand an der nächsten raststätte ein Streifenfahrzeug an der Raststättenausfahrt-waren keine 2 kilometer wo ich gefahren bin-zack-ich überhol einen lkw und schon waren sie an mir dran... Hab vor lauter Wut und Frust wegen der 1. Kontrolle komplett übersehen daß ich mit Hänger an dieser Stelle nicht überholen durfte. Jetzt hab ich den Salat-40.-€+20 Bearbeitungsgebühr+1 punkt in Flensburg.... Begründet dieser Verstoß in meinem Fall eine MPU Anordnung? Ich bin sowas von unsicher im Moment-würde mich am liebsten verkriechen und die nächten 5 Jahre nicht mehr raus kommen... Habe in den 2 Jahren wo ich die CZ-FE habe nicht mal nen Strafzettel wegen falsch parken bekommen-und dann passiert mir so ein Mist. Ich werde heute bei der FSST vorsprechen und endlich um Klarheit bitten-denn ich halte diese ungewißheit und die Angst vor einer neuen Kontrolle einfach nicht mehr aus. Entweder Sie schreiben mir die FE in eine deutsche um oder sie geben mir eine NU. Aber so wie bis jetzt will ich einfach nicht mehr weiter fahren. So-habe meinen Frust von der Seele geschrieben und hoffe natürlich auf aussagekräftige Antworten von Euch! Gute N8 erstmal -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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11.01.2007, 02:07
Beitrag
#678
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Heute allerdings habe ich etwas bammel bekomen weil die beiden durchaus unfreundlichen Herren mir eröffneten daß es ein neues Gesetz gebe was die EU-FE anbetrifft und ich nun mit einer Anzeige wegen FOFE rechnen muss. Es sei nicht mehr so wie 2006 daß man einfach mit seinem EU-FS fahren dürfe... Was meinten die beiden damit? Das solltest du sie auch mal fragen. Hätte es Änderungen in der nationalen Gesetzgebung (FeV, StVG) gegeben dann denke ich wüßten wir davon. Die 3.FS-RiLi gilt in einigen Artikeln selbst wenn man annimmt was nicht vorhanden ist erst frühestens ab 19. Januar 2007, da sie erst 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Ich gehe davon aus das man das unter die Kategorie ahnunglose ablegen kann auch wenn man die ganzen Presseartikel letztens bedenkt.Hab voll schiss etz bekommen daß vielleicht ein neues Gesetz raus ist wo ich nichts weis davon und welches mir verbietet mit der EU-FE weiter fahren zu dürfen?! Gibts nicht. Volker Kalus wollte uns aber hier schon weismachen das die automatische Anerkennung von EuFS erst wieder ab 2009 gilt. Das ist aber absurd. Hab vor lauter Wut und Frust wegen der 1. Kontrolle komplett übersehen daß ich mit Hänger an dieser Stelle nicht überholen durfte. Jetzt hab ich den Salat-40.-€+20 Bearbeitungsgebühr+1 punkt in Flensburg.... Begründet dieser Verstoß in meinem Fall eine MPU Anordnung? Sehe ich nicht so. Eine simple OWI. Allerdings hatte gab es mit Lexus eine Diskussion das prinzipiell auch OWIs reichen um neue Eignungszweifel zu liefern. Derjeinige war aber mit 110 in der Stadt unterwegs und hatte einemal das StGB hoch und runter in den Akten darunter Gefangenenbefreiung siehe klick.Ich werde heute bei der FSST vorsprechen und endlich um Klarheit bitten-denn ich halte diese ungewißheit und die Angst vor einer neuen Kontrolle einfach nicht mehr aus. Entweder Sie schreiben mir die FE in eine deutsche um oder sie geben mir eine NU. Nun kommt darauf an wo du wohnst. Aber vielleicht macht es Sinn ihn wirklich umzuschreiben oder zumindest die Bedingungen zu erfragen. Ich würde aber erstmal dazu raten nicht unter "Schock" des jetzigen Ereignisses zu handeln sondern erst in 14 Tagen zu handeln wenn du es dann noch willst. Dann siehts doch ganz anders aus. mfg darkstar -------------------- |
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11.01.2007, 04:56
Beitrag
#679
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Ich werde heute bei der FSST vorsprechen und endlich um Klarheit bitten-denn ich halte diese ungewißheit und die Angst vor einer neuen Kontrolle einfach nicht mehr aus. Entweder Sie schreiben mir die FE in eine deutsche um oder sie geben mir eine NU. Aber so wie bis jetzt will ich einfach nicht mehr weiter fahren. Hallo Gallier, das mit dem Vorsprechen vor der FEB, muß ich dir davon dringend abraten! Habe selber schon 2 mal (aus Neugier) mit dem Leiter der FEB in Nürnberg telefoniert, da kommst du eher mit einer NU als mit einem umgeschreibenem Führerschein raus. Die Aussage von dem Polizisten das es ein neues Gesetz gibt, ist schlicht Quatsch! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
Nur wer gegen den Strom schwimmt, findet zur Quelle! |
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11.01.2007, 09:12
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#680
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 |
Na Danke euch beiden mal. War echt am Boden zerstört gestern Nacht... Normal bin ich ein hartgesottener CZ-FE Inhaber-jedoch war die gestrieg Kontrolle so heftig daß sogar ich a bissle Bammel bekommen habe.
Nun ja-ein Gespräch mit der FSST Nürnberg brachte nicht den gewünschte Erfolg... Ich zitiere mit meinen Worten: So kurz vor dem Ziel die EU-FE von deutschen Straßen endgültig fern halten zu können werden wir sicherlich nicht umschreiben! Na toll, jetzt bin ich wieder genauso schlau wie vorher. Hab nur absolut keinen Bock ne Straftat (§21) zu begehen(Bewährung). Vielleicht verzichte ich in Zukunft aufs Auto und fahr wieder Mofaroller-denn die Führerscheingeschichte raubt mir echt den letzten Nerf und ich bin des Kampfes langsam aber sicher müde..... So-schönen Tag euch noch! -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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11.01.2007, 09:49
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#681
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
So kurz vor dem Ziel die EU-FE von deutschen Straßen endgültig fern halten zu können werden wir sicherlich nicht umschreiben! Ja das ist ganz sicher er mit dem ich auch telefoniert habe... Anscheinend ist es noch nicht gelungen die Hintertürchen zu stopfen, denn seiner Aussage (mitte 2006) zufolge dürfen wir ab dem 1.1.07 nichtmehr fahren. Na toll, jetzt bin ich wieder genauso schlau wie vorher. Hab nur absolut keinen Bock ne Straftat (§21) zu begehen(Bewährung). Vielleicht verzichte ich in Zukunft aufs Auto und fahr wieder Mofaroller-denn die Führerscheingeschichte raubt mir echt den letzten Nerf und ich bin des Kampfes langsam aber sicher müde..... Na na na, wer wird denn die Flinte ins Korn werfen? Wir wussten doch, als wir den ausl. EU FS gemacht haben, was uns in Deutschland erwartet! Hatte doch auch unzählige Anzeigen am Hals, samt Leibesvisitation (nackt!). Trotzdem werde ich ganz sicher nicht den CZ FS umschreiben lassen! Die 3. Rili besagt, dass bereits erteilte FS unangetastet bleiben... also nix mit §21 Da solltest du mal mit dem Leiter der FEB an meinem 2. Wohnsitz mal reden, wenn du nicht aufpasst schwatzt dir der den deutschen Führerschein noch auf! -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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11.01.2007, 09:54
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#682
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 |
Hi Freelancer, ich will aber umschreiben lassen da ich keinen Bock mehr habe ne Ewigkeit bei ner Kontrolle zu verweilen und ab und zu verhaftet zu werden...
Eine Ummeldung zwecks Umschreibung ist bei mir nicht möglich da ich Hartz4 bekomme... Will deshalb umgeschrieben haben weil ich den 7,5 Tonner und den A machen möchte! Meinst du den Herrn Scha**er von der FSST Nürnberg? Mit dem hatte ich gerade das Vergnügen.... -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
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11.01.2007, 10:00
Beitrag
#683
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 687 Beigetreten: 17.03.2006 Wohnort: Österreich Mitglieds-Nr.: 17635 |
Hi Freelancer, ich will aber umschreiben lassen da ich keinen Bock mehr habe ne Ewigkeit bei ner Kontrolle zu verweilen und ab und zu verhaftet zu werden... Naja Dr. Säftel rät von einer Umschreibung ab... Eher die Erweiterungen im Ausland machen Eine Ummeldung zwecks Umschreibung ist bei mir nicht möglich da ich Hartz4 bekomme... Will deshalb umgeschrieben haben weil ich den 7,5 Tonner und den A machen möchte! Recht viele Möglichkeiten hast du ja nicht, entweder gerichtlicher Streß mit der FEB Nürnberg, mit der CZ FE weiterzufahren oder eben in einen anderen FEB Bezirk umzumelden. Meinst du den Herrn Scha**er von der FSST Nürnberg? Mit dem hatte ich gerade das Vergnügen.... Ja das ist er, war aber ganz witzig mit ihm zu telefonieren.... -------------------- Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides Verlieren! (Benjamin Franklin)
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11.01.2007, 14:06
Beitrag
#684
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
Jetzt hab ich mal wieder ne Frage,ist es wirklich so wenn ich jetzt in irgendeinem EU-STaat(mit einhaltung 185 tage etc.),und der mir z.B am 15 .6. 2007 der neue EU-Fs ausgestellt wird,das dieser nicht mehr anerkannt werden muss/wird!!!
Also hätte es in meinem Fall,wenn ich ne Sperre bekomme,die abgelaufen wäre und ich danach wie schon oben geschrieben einen neuen erwerbe für die Katz Ist das wirklich so??? gruss PRIMO-Bln |
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12.01.2007, 03:02
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#685
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Hoi zame, oder besser gesagt Guten Morgen,
nun ich bin ja nicht der einzige der eine NU verpasst bekommen hat. In meinem Fall ist ein Aufkleber auf der Rückseite gekommen. Meine Frage mal an euch? Ist der Aufkleber bei euch noch drauf, oder habt Ihr den entsorgt, Umweltgerecht meine ich? Ehrlich mein Aufkleber ist noch in der Führerscheinstelle gleich wieder abgefallen, ohne meinem zutun. Hätten doch besseren Kleber nehmen sollen. Ich bin jedenfalls der Meinung, die FSST hat nicht das Recht meinen CZ-FS zu kennzeichnen, wie auch immer. Gut jetzt könnte man sagen das ist Urkundenfälschung, aber andererseits kann ich in Tschechien gewesen sein und die haben den wieder "Gültig" gemacht. |
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12.01.2007, 03:38
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#686
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Ich bin jedenfalls der Meinung, die FSST hat nicht das Recht meinen CZ-FS zu kennzeichnen, wie auch immer. Gut jetzt könnte man sagen das ist Urkundenfälschung, aber andererseits kann ich in Tschechien gewesen sein und die haben den wieder "Gültig" gemacht. C77/5 (2002) Zitat (Vermerke auf Führerscheinen) Bezüglich der Vermerke auf in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen gelten Ziffer 4 von Anhang I (für das Papiermodell) und Absatz 3 a) von Anhang Ia (für das Plastikkartenmodell): der aufnehmende Mitgliedstaat kann die für die Verwaltung des Führerscheins erforderlichen Angaben eintragen lassen, sofern er derartige Eintragungen auch auf den von ihm ausgestellten Führerscheinen vornehmen lässt und hierfür der erforderliche Platz vorhanden ist. Und bevor hier der Aufschrei kommt, das ist von der allseits beliebten EU-Kommission die die RiLi auslegt. mfg darkstar -------------------- |
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12.01.2007, 04:31
Beitrag
#687
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 146 Beigetreten: 24.11.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 25611 |
@ Rolrick,
bei mir ist anstatt einen Aufkleber für Nu raufzumachen,angeordnet worden meinen CZ-fs zu beschlagnahmen,ihn nach CZ zu schicken(auf nimmer wiedersehen),grund sei ,das so ein aufkleber beim checkkartenformat zuviel überkleben würde,also unkenntlich machen würde!!(mein CZ FS ist ja sogar zur Fahndung ausgestellt) Da sagte mir Herr H...f FSST -Berlin vor 2 tagen und das er er mir jede FE,die ich im Ausland mache,er mir wieder entziehen wird,da ich ja hier meine MPU auflagen nicht erfüllt habe(BAHNHOF?)!! das finde ich, ist totale Willkür!!! |
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12.01.2007, 05:01
Beitrag
#688
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Zitat name='PRIMO-Bln' Da sagte mir Herr H...f FSST -Berlin vor 2 tagen und das er er mir jede FE,die ich im Ausland mache,er mir wieder entziehen wird,da ich ja hier meine MPU auflagen nicht erfüllt habe(BAHNHOF?)!! das finde ich, ist totale Willkür!!! Das finde ich allerdings auch allerübelst. So ein Pimpf hat womöglich die totalen privaten Probleme und macht sich halt so zum Helden. |
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12.01.2007, 05:23
Beitrag
#689
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Wenn Du länger als 6 Monate Deinen Aufenthalt in der Schweiz hast, so musst Du dort die CZ-FE in eine CH-FE umschreiben lassen. Liebe Greet-Ings, Cornelius Hoi zame, ich habe Hier etwas zur Richtigstellung gefunden. Im (Merkblatt) "Umschreibung ausl. Führerausweis" unter Punkt 1 / 1.1 steht das es 12 Monate sind. Im (Gesuchsantrag) um Umtausch eines ausländischen Führerausweises steht bei Umschreibung auls. Führerausweis (VZV Art. 25 und 42) 3 Monate im Jahr im Ausland = keine Umschreibungspflicht. Und dann noch das hier. Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können nur anerkannt werden, wenn der Erwerb des Führerausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte. Jedoch hat mir eine freundliche Beamtin auf diesen Amt bestätigt das auch ein Arbeitsvertrag od. so was ähnliches von der Zeit des Führerscheinerwerbs reicht. Eine Meldepflicht hat ja schliesslich NOCH nicht bestanden in Tschechien zu meiner Zeit. |
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16.01.2007, 14:55
Beitrag
#690
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 16.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27482 |
Hallo,
ich hoffe einfach mal, dass mein Eintrag hier richtig ist (ansonsten mag ein Moderator ihn doch bitte dorthin verschieben, wo er hingehört). Kurze Sachverhaltswiedergabe: X ist im Herbst 06 in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten und hat letztlich im Dezember ein Bußgeld wg. Fahren unter berauschenden Mitteln bekommen. (X hat einen ähnlichen Vorfall vor vielen Jahren - mehr als 5 - schon einmal gehabt). Die FS-St hat ihn dann einbestellt und mitgeteilt, dass eine MPU fällig wäre (Vor vielen Jahren war es nur ein amtsärztliches Gutachten). Ein Gespräch mit einem Gutachter von der MPU ergab, dass es in absehbarer Zeit wohl nichts mit pos. MPU wäre; hauptsächlich wg. mangelnden Abstinenznachweis. Z. Zt. hat er seinen FS noch, doch steht das 1monatige Fahrverbot noch aus. Die FS-St hat nun auch eine Frist gesetzt, bis wann pos MPU vorliegen soll. Er ist (beruflich) sehr auf seinen FS angewiesen, daher will er freiw. auf die dt. FE verzichten und EU-FS machen. Trotz längerem Nachlesen in diesen sehr umfangreichen Foren bleiben nun doch ein paar Fragen offen. Erstens bleibt die (eher nebensächliche) Frage, ob nun ein EU-FS aus PL od. CZ. Mal lese ich, dass der FS-PL unbeschränkt gültig ist, mal er nur 10 Jahre gültig sei (wie der FS-CZ). Was bedeutet das konkret? Muss man ihn nach 10 Jahren neu machen bzw. verlängern lassen? Die Hauptfrage ist jedoch folgende: Soweit ich das ganze verstanden habe, darf man nur eine FE haben, d. h. man müsste vor Erwerb eines EU-FS zuvor auf die dt. FE verzichten. Welches Datum beim Erwerb einer EU-FE ist hier das maßgebliche (das Datum auf dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung, der Tag der Prüfung, das Ausstelldatum ...) bzw. kann man sich schon im EU-Ausland schon mal für den FS anmelden, solange man die dt. FE noch besitzt und verzichtet dann auf die dt. FE erst kurz vor dem maßgeblichen Zeitpunkt, damit es sozusagen einen fliegenden Wechsel gibt? Weiterhin will man natürlich vermeiden, dass die FS-St vom Erwerb eines EU-FS erfährt. Da das Fahrverbot noch aussteht, muss dieses natürlich auch mit berücksichtigt werden. Es fängt ja dann an zu laufen, wenn man den FS abgibt. Dieser Zeitpunkt wäre dann identisch mit dem des freiwilligen Verzicht auf die FE. Unter Berücksichtigung eines fliegenden Wechsel stellt sich hier wieder dieselbe Frage: ab welchem Zeitpunkt ist das 1monatige Fahrverbot erfüllt bzw. bis wann muss es noch in den EU-FS eingetragen werden? Kann es rechtmäßig ablaufen während man darauf wartet, dass dieser einem zugeschickt wird? Nun wäre noch ein wenig Aufklärungsbedarf: ich habe irgendwo gelesen, dass die EU-FS auf die Adresse in Deutschland ausgestellt werden (wurden?). Inwieweit kann das später problematisch werden? Muss bzw. sollte man sich besser in D abmelden währende der Zeit in der man den EU-FS macht? Zu letzt noch die Frage woran erkennt man seriöse Anbieter? Wie kann man sich zum. vor Fälschungen/Betrug absichern (eine Absicherung in Bezug auf die Anerkennung innerhalb D durch die FS-St gibt es wohl nicht)? Ich fände es auch nett, wenn mir irgendwer durch PN einen Anbieter empfehlen könnte und mir ein wenig über Ablauf, Preis etc. mitteilt. (Falls das nun gegen die Nutzungsbestimmungen des Forums verstoßen sollte, bitte diesen Teil löschen. Tut mir dann auch leid.) |
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26.01.2007, 11:09
Beitrag
#691
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 26.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27867 |
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei dem ganzen wirr warr helfen. Mein Freund hat 2005 in Tschechien einen EU Führerschein gemacht. Die Fahrerlaubnis wurde ihm in Deutschland vom Landratsamt 2005 genommen. 2006 hat er im April wieder fahren dürfen und gestern ist wieder ein Brief vom Landratsamt in der Post, dass er die Fahrerlaubnis für Deutschland aberkannt bekommt und MPU zur Auflage bekommt. Ist das so? Kann er was dagegen unternehmen??? |
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26.01.2007, 11:23
Beitrag
#692
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Die Fahrerlaubnis wurde ihm in Deutschland vom Landratsamt 2005 genommen. Die deutsche oder die tschechische? Wenn es die tschechische war: Warum? Nein ich kann es mir denken. 2006 hat er im April wieder fahren dürfen Warum? Halbritter-Urteil war etwas später und so schnell wurde eine Nutzungsuntersagung nicht aufgehoben.und gestern ist wieder ein Brief vom Landratsamt in der Post, dass er die Fahrerlaubnis für Deutschland aberkannt bekommt und MPU zur Auflage bekommt. Warum? §§? Neue Verstöße nach Erteilung?Interessant wäre weiterhin das Bundesland und die begangenen Verstöße die zu der jetzigen Situation führten. mfg darkstar PS: Das gehört eher in den Bereich Betroffene... eventuell verschieben. Erledigt Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 26.01.2007, 11:30 -------------------- |
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27.01.2007, 19:15
Beitrag
#693
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 20.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27672 |
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir bei dem ganzen wirr warr helfen. Mein Freund hat 2005 in Tschechien einen EU Führerschein gemacht. Die Fahrerlaubnis wurde ihm in Deutschland vom Landratsamt 2005 genommen. 2006 hat er im April wieder fahren dürfen und gestern ist wieder ein Brief vom Landratsamt in der Post, dass er die Fahrerlaubnis für Deutschland aberkannt bekommt und MPU zur Auflage bekommt. Ist das so? Kann er was dagegen unternehmen??? Sperrfrist eingehalten? |
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30.01.2007, 19:50
Beitrag
#694
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir bei dem ganzen wirr warr helfen. Mein Freund hat 2005 in Tschechien einen EU Führerschein gemacht. Die Fahrerlaubnis wurde ihm in Deutschland vom Landratsamt 2005 genommen. 2006 hat er im April wieder fahren dürfen [color=#FF0000]und gestern ist wieder ein Brief vom Landratsamt in der Post, dass er die Fahrerlaubnis für Deutschland aberkannt bekommt und MPU zur Auflage bekommt. Ist das so? Kann er was dagegen unternehmen??? Sperrfrist eingehalten? sagt doch alles, oder? -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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30.01.2007, 21:11
Beitrag
#695
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
sagt doch alles, oder? Das sagt für mich überhaupt nichts.D-FS irgendwann entzogen, 2005 EU-FS gemacht, 2005 wieder entzogen wegen Rechtssprechung, ab 2006 wegen Halbritter wieder gefahren und jetzt MPU. Ob hier in der Sperrfrist erteilt wurde kann nur ein Wahrsager wissen oder der TE. mfg darkstar -------------------- |
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30.01.2007, 21:20
Beitrag
#696
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ob hier in der Sperrfrist erteilt wurde kann nur ein Wahrsager wissen oder der TE. Der TE=Rolf Tjardes wird das auch nicht wissen. Du meinst bestimmt, dass @nadine_u_23 es weiß. Wenn sie noch Interesse an dem Thema hat, sollte sie in der Tat ein paar mehr Fakten posten. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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02.02.2007, 01:37
Beitrag
#697
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 20.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6215 |
Hallo mal wieder
Möchte mein Bericht vom September mal beenden. Wie berichtet wurde ich im August Angehalten und der FS entzogen (war vom Dezember 2004 Polen ) musste dann 4 Wochen warten bis ich ihn von der Staatsanwaltschaft Darmstadt zurückbekam und das Verfahren wegen Fahren ohne FS eingestellt wurde. Ende Dezember bekam ich eine Gerichtliche Entscheidung dass ich Schadenersatz Ansprüche geltend machen kann für die vier Wochen ohne FS. Am 2. Januar bekam ich dann Post von der Führerscheinstelle mit einer Aufforderung für eine MPU die ich bis zum 2.2.2007 beantworten sollte .Es gab zwei Möglichkeiten 1. Eine Verzichtserklärung das ich auf mein recht den polnischen FDS in D zu benutzen verzichte oder 2. Ich eine MPU auf meine Kosten bis zum 4.2. 2006 vorzulegen. Die Begründung von der Führerscheinstelle war das ich durchgehend hier gemeldet gewesen wäre was nicht ganz stimmt ich habe den FS Dezember 2004 gemacht und war vom Januar 1.1.2005 bis 1.10.2005 hier Abgemeldet und in Polen und vom 17.11.2004 bis 1.10.2005 gemeldet. Nun hat mein Anwalt an die Führerscheinstelle geschrieben und meine Meldebescheinigungen hinzugefügt. Ich habe jetzt ein Paar fragen. Soll ich die MPU machen. Bringt es was sich in einem anderen Bundesland anzumelden oder mich in Polen anzumelden. Ist es sinnvoll meinen FS in Polen zu erweitern oder bin ich dann noch schlechter dran. Fahre am Sonntag einen Bekannten nach Stettin um seinen FS zu machen oder ist das nach der 3.Fü.Ril. nicht mehr möglich. Lese diese Threads zum Thema EU Führerschein schon seit über zwei Jahre mit und weiß nun doch nicht genau was ich machen soll. Wäre für Eure Meinungen dankbar. Fachleute gibt es hier ja genug. Danke schon mal an alle hier die zu diesem Super Forum beitragen und es Leuten wie mir ermöglichen etwas von diesem Thema mitzukriegen. Mfg babuster |
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02.02.2007, 02:29
Beitrag
#698
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die Rechtsprechung des VGH Kassel ist den EU-Führerscheinbesitzer nicht sehr freundlich gesonnen.
Allerdings - warst Du ja in Polen gemeldet. Deine verspätete Abmeldung in Deutschland sollte Dir nicht entgegengehalten werden können - wissen wir nicht, welche Gründe es in Deinem Fall gab, eine deutsche MPU nicht zu machen. Davon hängt es aber ab, ob man Dir noch eine weiterbestehende Problematik unterstellen kann - ist inzwischen der Kremer-Beschluss des EUGH gefällt worden. Auch wenn dieser für eine MPU-Auflage nicht viel hergibt, scheint dieser Fall insofern wichtig zu sein, als Herr Kremer durchgehend in Deutschland gemeldet war. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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02.02.2007, 05:52
Beitrag
#699
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
- ist inzwischen der Kremer-Beschluss des EuGH gefällt worden. Auch wenn dieser für eine MPU-Auflage nicht viel hergibt, scheint dieser Fall insofern wichtig zu sein, als Herr Kremer durchgehend in Deutschland gemeldet war. Der Fall gibt aber genug her! Jedenfalls so viel, dass eine erneute Eignungsprüfung, wie bei einem Führerscheinbewerber, verboten ist. Nur wenn eine Zwangsmaßnahme eindeutig verboten ist, dann kann daraus meiner Meinung nach keine Rechtskraft erwachsen, ansonsten würde das Verbot ad absurdum geführt werden. Aber im Kremer-Beschluss wurde das ja nun hervorragend bestätigt, weil Stefan Kremer ja trotz rechtswidriger Nutzungsuntersagung immer wieder in Deutschland gefahren war.Zitat (EuGH-Urteil - Kremer) Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 geänderten Fassung verwehrt es einem Mitgliedstaat, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen, solange der Inhaber dieses Führerscheins, auf den im erstgenannten Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs einer früher erteilten Fahrerlaubnis ohne gleichzeitige Anordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angewendet worden ist, die Bedingungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früheren Fahrerlaubnis vorliegen müssen, einschließlich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen. Glaubt es mir, mit der Überprüfung der Fahreignung ist ganz sicher die MPU gemeint!
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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02.02.2007, 06:17
Beitrag
#700
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Die Rechtsprechung des VGH Kassel ist den EU-Führerscheinbesitzern nicht sehr freundlich gesonnen. Wahrscheinlich komme ich mal wieder ausm Mußtopf, aber ich kann das Urteil des VGH Kassel einfach nicht finden.
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:28 |