EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
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EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU? |
02.02.2007, 09:51
Beitrag
#701
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 |
Zitat Die Begründung von der Führerscheinstelle war das ich durchgehend hier gemeldet gewesen wäre Das war ich auch. Aber trotzdem war ich in CZ über ein Jahr lang (nicht nur 185 Tage) auch gemeldet. Was soll der Quatsch eigentlich? Es zählt doch wohl der tatsächliche Aufenthalt oder nicht? Mußte mich hier ja auch nicht abmelden, da ich ja von Zeit zu Zeit auch mal wieder hier war. Deswegen ja auch die Anmeldung über ein Jahr, weil ich eben nicht 185 Tage am Stück drüben war. Verstehe an dieser Stelle einfach nicht den Ermessensspielraum den sich diese FS Behörde anmaßt. Nach dem Motto: Hier gemeldet - hier gewohnt. Vielleicht am Besten den Führerschein als nicht existent einstufen, weil man ja nie dort war (laut Melderegister). Seit dem Geschwafel um die 3. Rili treibt das hier vereinzelt wirklich seltsame Blüten. |
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02.02.2007, 10:38
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#702
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 160 Beigetreten: 18.04.2005 Wohnort: bei Bremen Mitglieds-Nr.: 9365 |
Halli Hallo
Wollt mich mal wieder melden. Mein Urteil aus der Klage "Parkbank Fall" ist gegen mich entschieden worden vom VG Stade. Naja irgendwie hab ich ja auch nichts anderes erwartet. Die würden sogar gegen mich entscheiden wenn ich opfer eines Mordes würde...da würden die meinen Mörder wahrscheinlich freisprechen. Ein Aktenzeichen hab ich jetzt nicht im Kopf da ich den wisch eh gleich in den Müll geschmissen habe. Hab mir die Begründung nichtmal ganz durchgelesen. Es stand da nur Bla Bla mit fertigen Textbausteinen von Microsoft Word. Also die Richter dort nehme ich nicht mehr ernst denn die sind noch nie auf meine darstellungen eingegangen...irgendwie wirken die auf mich geschmiert. Jetzt ist Beschwerde beim OVG eingegangen...dort denke ich werde ich gewinnen da in meinem letzten urteil auch schon mildernd auf meinem umstand eingegangen ist. Wenn nicht geht es ENDLICH ENDLICH vor den EUGH und dann hat der Spuk endlich ein ende.... Bis dann Grobi |
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02.02.2007, 14:21
Beitrag
#703
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 31.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12578 |
Herzliches Beileid:(
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04.02.2007, 05:14
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#704
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 111 Beigetreten: 13.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24048 |
Ob hier in der Sperrfrist erteilt wurde kann nur ein Wahrsager wissen oder der TE. Der TE=Rolf Tjardes wird das auch nicht wissen. Du meinst bestimmt, dass @nadine_u_23 es weiß. Wenn sie noch Interesse an dem Thema hat, sollte sie in der Tat ein paar mehr Fakten posten. Der Beitrag wurde von stucki 123 bearbeitet: 04.02.2007, 05:19 |
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Gast_emile_* |
15.02.2007, 09:55
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#705
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Heute, 21.45 Uhr im Ersten:
Kontraste, Thema: Freie Fahrt für Verkehrssünder - Manipulationsverdacht beim "Idiotentest" Quelle: klick |
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15.02.2007, 22:04
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#706
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 |
Danke für den Tip.
Das da nur "Geld" hinter dem System stecken muß war uns ja schon lange klar. Die einzelnen FSST wissen ganz genau was da für eine Sauerei vor sich geht und heben den MPU auf dem Olymp. |
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15.02.2007, 22:12
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#707
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Das da nur "Geld" hinter dem System stecken muß war uns ja schon lange klar. Was steckt denn beim EuFS dahinter? Geld? Komischerweise kommen da auch Leute durch die nie eine MPU schaffen würden oder? Die einzelnen FSST wissen ganz genau was da für eine Sauerei vor sich geht und heben den MPU auf dem Olymp. Wurde im Beitrag nicht gesagt. mfg darkstar -------------------- |
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15.02.2007, 22:19
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#708
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Das da nur "Geld" hinter dem System stecken muß war uns ja schon lange klar. Was steckt denn beim EuFS dahinter? Geld? Komischerweise kommen da auch Leute durch die nie eine MPU schaffen würden oder? mfg darkstar Vielleicht sind da aber auch Leute dabei die andere Ansichten haben, die durch dieses System entäuscht wurden, und und ..... da gibs viel was man hier in die Waagschale schmeissen kann. Das aber die meisten von diesen die MPU, oder sagen wir mal die Voraussetzung nicht schaffen würden, mag ich bezweifeln. Das sieht man doch auch an 90% der Betroffenen hier. Aber ich rate jedem geht zu Tüv Süd, alles auf einem Flur. |
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15.02.2007, 22:23
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#709
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Vielleicht sind da aber auch Leute dabei die andere Ansichten haben, die durch dieses System entäuscht wurden, und und ..... da gibs viel was man hier in die Waagschale schmeissen kann. Verständlich.Das aber die meisten von diesen die MPU, oder sagen wir mal die Voraussetzung nicht schaffen würden, mag ich bezweifeln. Habe ich ja nicht gesagt, das ich die Leute hier damit meine. Die latente Gefahr besteht doch aber? Oder?Das sieht man doch auch an 90% der Betroffenen hier. Aber ich rate jedem geht zu Tüv Süd, alles auf einem Flur. Das war zumindest eine Aussage die man aus dem Film mitnehmen konnte. mfg darkstar -------------------- |
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15.02.2007, 22:29
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#710
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 03.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26090 |
Das aber die meisten von diesen die MPU, oder sagen wir mal die Voraussetzung nicht schaffen würden, mag ich bezweifeln. Habe ich ja nicht gesagt, das ich die Leute hier damit meine. Die latente Gefahr besteht doch aber? Oder?Das sieht man doch auch an 90% der Betroffenen hier. Natürlich besteht diese Gefahr, aber wenn jemand 2000 Euro allein nur für die Vorbereitung hergibt und Geschult wird bis auf´s letzte, anschließend noch dort hin gebracht wird (wie auf dem einen Flur), wo bleibt die Gefahr dann ? Ich sage hier, jeder Eu-fe-Besitzer überlegt sich 3x bevor er sich ins Auto setzt, einer der diese Geldmaschine durchlaufen ist, fällt doch allein durch sein Führerschein erst mal garnicht auf, in einer Routine Kontrolle .... wo bleibt hier die Gefahr und wie Gerecht ist das ? Liegt letztendlich alles in der Hoffnung oder einfach nur in den Finanziellen Möglichkeiten ? |
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16.02.2007, 10:15
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#711
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 250 Beigetreten: 06.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18244 |
Das da nur "Geld" hinter dem System stecken muß war uns ja schon lange klar. Was steckt denn beim EuFS dahinter? Geld? Komischerweise kommen da auch Leute durch die nie eine MPU schaffen würden oder? Die einzelnen FSST wissen ganz genau was da für eine Sauerei vor sich geht und heben den MPU auf dem Olymp. Wurde im Beitrag nicht gesagt. mfg darkstar komischerweise kommen diese leute aber auch durch eine mpu, egal ob geeignet oder nicht, da entscheidet nur das geld. deutlicher konnte man das so nicht sagen wie in diesem beitrag. ich hoffe nur das viele ausserhalb deutschlands diesen beitrag gesehen haben. und das manche den eufs so verteufeln liegt doch nur daran, das genau solche "institute" nichts daran verdienen. solche institute scheinen eben einen großen einfluß auf manche politiker zu haben, das die mpu von ganz oben als alleingiges allheilmittel dargesetellt wird. oder kann mir sonst jemand erklären warum einer privaten holding so das geld, von oben gesteuert,so in den a.... geschoben wird??? -------------------- *** Übrigens, wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie auch behalten ;-) ***
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Gast_emile_* |
16.02.2007, 12:10
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#712
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19.02.2007, 13:28
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#713
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Ich habe momentan leider geschäftlich mit einem zuklünftigen Diplompsychologen zu tun, der völlig durchgeknallt ist.
Hinweise von mir an die Uni, an der er studiert, wurden mit dem Hinweis abgetan"Wir finden das auch sehr schlimm, aber wir können nichts machen. Solange er sich nicht strafbar macht, müssen wir ihn studieren lassen." Eine Berufsethik scheint es nicht zu geben. Anscheinend kann jeder Perverse Psychologe werden. Jedenfalls habe ich aus diesem Kontakt heraus jedes Vertrauen in diesem Berufsstand verloren. |
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19.02.2007, 17:55
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#714
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Es gibt Einzelfälle - in allen Berufen. Meist geht Beruf und Berufung nicht unbedingt einher.
Dieser Psycologiestudent benötigt bisher kein Berufsethos - er praktiziert ja nicht. D.h. nicht, dass es schadhaft wäre, sich mit dem zukünftig notwendigen Berufsethos auseinander zu setzen. Anders sähe es doch erst aus, wenn er den Beruf ausübte, eine Approbation hätte. Dann bestünde Handhabe - jedoch kaum seitens der Universität. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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20.02.2007, 09:17
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#715
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 |
Klar ist das ein Einzelfall.
Allerdings ging ich bisher davon aus, dass es bei Psychologen eben doch so etwas wie ein Berufsethos gibt. Angeblich gibts ja auch eine Schweigepflicht. Wo die verankert ist, weiß ich nicht, ich bezweifle sogar, ob überhaupt. Wenn jedenfalls eine derart gestörte Persönlichkeit Psychologe werden kann und darf, dann würde ich mit Hinweis auf die mir vorliegenden Akten z.B. eine MPU ablehnen, denn ich bin nicht mehr in der Lage, einem Psychologen zu vertrauen und ihm Dinge zu erzählen, die sehr persönlich sind. Das würde ich auch gerichtlich klären lassen. Ganz einfach ausgedrückt, die Bekanntschaft mit diesem Mann hat mich MPU-Untauglich gemacht für alle Zukunft. Interesse zeigt hier lediglich der Psychologenverband. Aber wer sehenden Auges so jemanden auf psychisch kranke Menschen loslässt, ist in meinen Augen ein Verbrecher. Harte Worte, aber belegbar. Mir ist bekannt, dass in den MPU Stellen nicht unbedingt die allerfähigsten Leute landen. Und ich befürchte, dass mein Spezi, in Ermangelung anderer Tätigkeitsfelder z.B. bei so einem Verein landet. Und wenn ich mir vorstelle, dass ich so einem Perversen gegenübersitzen soll und mein Innerstes nach außen krempeln, könnte ich kotzen. |
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22.02.2007, 09:28
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#716
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
Hallo Leute habe ein Problem,
ist euch schonmal ein Schreiben von der FSST unter die Finger gekommen, wo man die Erteilungsgründe einer CZ-FE, die Angaben zur Erteilung und die Gesundheitsnachweise bei bringen bzw. drauf antworten soll ? Steht nichts drin von NU oder MPU, nur das ich da Stellung zu nehmen möchte. Habe gestern so ein Schreiben bekommen, obwohl die FSST seit 1,5 Jahren offiziell weiss, das ich in Besitz einer gültigen CZ-Fahrerlaubnis bin. Frage mich schon ob das mit der 3.Richtlinie zusammen hängen könnte, weil sie vielleicht jetzt der Meinung sind alle einkassieren zu können ? Wenn Ihr schonmal so was bekommen habt, wäre ich euch dankbar mir zu Antworten. Liebe Grüße |
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22.02.2007, 09:48
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#717
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Wenn Ihr schon mal so was bekommen habt, wäre ich euch dankbar mir zu Antworten. Ich glaube ich hatte vor 2 Jahren sowas Ähnliches auch bekommen. Das ging bei mir sofort in die Große Ablage, weil sie unter Umständen meine Angaben hätten gegen mich verwenden können. Dagegen war ich davon überzeugt, dass nach Gemeinschaftsrecht die Nichtbeantwortung rechtlich irrelevant war. Später hatte dann mein damaliger Anwalt rechtlich gesicherte Angaben in den Widersprüchen gemacht. Damit konnte die Führerscheinstelle zumindest nicht mehr auf Rechtsmissbrauch abstellen.
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22.02.2007, 11:09
Beitrag
#718
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@Thommy Brumm,
danke dir erstmal für deine Antwort. Ich habe dieses Schreiben gestern sofort meinen Anwalt zu gefaxt. Weiss natürlich nicht, was er jetzt macht, denke mal er wird die FSST anschreiben. Hoffe das war richtig von mir, oder hätte ich garnicht darauf reagieren sollen ? Habe bis zum 28.02.2007 Zeit darauf zu Antworten, allerdings steht dort nichts, was passiert wenn ich garnicht antworte. Hoffe, ich habe keinen Fehler gemacht das ich meinen Anwalt damit beauftragt habe ? Liebe Grüße |
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22.02.2007, 11:23
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#719
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 20.02.2007 Mitglieds-Nr.: 28731 |
Sicher nicht, ein anwalt ist nie falsch..(oder sagen wir mal meistens ...;-) )
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22.02.2007, 11:29
Beitrag
#720
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@David
Na denke auch das es richtig war. Zumal ich bei dem wohl bekanntesten R.A. bin was Eu-Führerschein angeht. Er hatte mir damals schon seehr geholfen. Na schauen wir mal was passiert. Ich halte euch auf alle Fälle auf dem laufenden. |
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Gast_emile_* |
22.02.2007, 11:37
Beitrag
#721
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Guests |
@marco67:
In welchem Bundesland wohnst du und magst du uns vielleicht deine zuständige FEB nennen? |
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22.02.2007, 11:52
Beitrag
#722
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@emile
Bundesland Niedersachen, Landratsamt Diepholz. Was ich nur merkwürdig finde, weshalb die jetzt erst an kommen. Der FSST-Leiter hat mich im 10.2005 offiziell über meine zuständige Polizei-Wache kontrollieren lassen, als er erfuhr, das ich im Besitz einer CZ-Fahrerlaubnis bin. Er weiss also seit knapp 1,5 jahren das ich eine CZ-Fahrerlaubnis habe. Hatte die ganze Zeit keine Probleme mehr und nun aufmal nach 1,5 jahren kommt er an ? Habe schon überlegt, ob das vielleicht mit der 3. Richtlinie zusammen hängt ? Die Überschrift lautet: Überprüfung der Fahreignung. Aber ohne MPU oder NU oder sonstigem, nur Fragen. |
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23.02.2007, 08:54
Beitrag
#723
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Die Überschrift lautet: Ich vermute mal, es sieht sehr düster für Dich aus. Ich denke, dass kein Anwalt dieser Welt Deine zukünftige Nutzungsuntersagung verhindern vermag, wobei ich natürlich für Dich hoffe, dass ich mich irre. Solange deutsche Behörden das Recht haben ihre höchst individuelle Rechtsauffassung mit Sofortvollzug zu erzwingen, wird es immer wieder rechtswidrige Nutzungsuntersagungen geben. Die 1½ Jahre beanstandungsloser Teilnahme am Straßenverkehr bei Dir bleibt dabei grundsätzlich unberücksichtigt. Solltest Du Dich allerdings zu einer MPU nötigen lassen & fällst dort durch, dann sind das neue Eignungszweifel, die mit Sicherheit zur Begründung der Nutzungsuntersagung herhalten werden. Ob eine MPU gemacht wurde, davon erfährt die Führerscheinstelle in der Regel sowieso. Da es aber hauptsächlich nur 2 Ergebnisse (ja oder nein) gibt, scheint eine offizielle Schlussfolgerung daraus zulässig zu sein. Sollte Dein derzeitiger Job vom Führerschein abhängen, dann kannst Du Dich schon auf ein Paar Jahre Arbeitslosengeld einstellen.Überprüfung der Fahreignung. Ich hoffe Du hast eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung, wobei diese vor dem Verwaltungsakt abgeschlossen sein muss. Bei einer dieser Versicherungen ist mir bekannt, dass es dort keine Wartezeit für den Beginn des Versicherungsschutzes gibt; man könnte sie auch "Gelbe Engel" nennen. Die Bewertung ob der Verwaltungsakt der Nutzungsuntersagung bei Dir inzwischen schon begonnen hat, überlasse ich dabei lieber den Rechtsexperten hier. Im Moment gibt gegensätzliche Gesetze & Rechtsprechungen. Da sich dabei jeder seine eigenen Gesetze & Rechtsprechungen aussucht, haben wir im Moment ein heilloses Durcheinander. Inwieweit europäisches Gemeinschaftsrecht in Deutschland als unmittelbar geltendes Recht anzusehen ist, wenn dem innerstaatliche Verwaltungsakte entgegenstehen, ist höchst umstritten. Zumindest ist mir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dass die Gültigkeit rechtswidriger Dauerverwaltungsakte, entgegen der Auffassung des EuGH, über Gemeinschaftsrecht stellt. -------------------- (\_/)
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23.02.2007, 10:30
Beitrag
#724
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
@Thommy Brumm
danke schön. Verkehrsrechtsschutz habe ich bei den " gelben engeln " schon seit über 1 jahr. Allerdings ist es immer noch nicht klar, weshalb ich erst jetzt angeschrieben werde, obwohl es der FSST offiziell seit 10.2005 bekannt ist, das ich einen CZ-Führerschein habe. Habe mich ja 1,5 jahre offiziell fahren lassen. Es steht auch nichts weiter in dem Schreiben, ausser das ich mich bitte dazu aüßern möchte, wie und mit welchen Gesundheitsnachweisen ich den CZ-FS erworben habe. Es steht noch nicht einmal drin, wenn ich mich nicht dazu aüßere, was dann passiert ? Habe gestern mal mit einem Anwalt gesprochen und er sagte, das er so ein Schreiben bis jetzt noch nie gesehen hat, mit solchen Formulierungen. Außerdem meinte er, das die FSST so wie er weiss, sehr viele FSST in CZ angeschrieben haben um zu erfahren wie man dort seinen FS erworben hat. Nur die CZ geben keine Antwort und deshalb schreiben sie nun die EU-FS Inhaber an um so viel wie möglich, wegen angeblichen rechtsmißbrauch zu erfahren. LG |
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23.02.2007, 12:57
Beitrag
#725
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Nur die CZ geben keine Antwort und deshalb schreiben sie nun die EU-FS Inhaber an um so viel wie möglich wegen angeblichen Rechtsmissbrauch zu erfahren. Erst einmal gilt die erteilte EU-Fahrerlaubnis als Nachweis dafür, dass sie rechtmäßig erworben wurde. Andererseits gibt es aber in der letzten Zeit Urteile, die eine Entziehung unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, wenn Rechtsmissbrauch vorlag.Mehr zum Thema Rechtsmissbrauch hier: EuGH-Urteil: Diskussion zur Rechtsprechung (Teil 1) -------------------- (\_/)
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23.02.2007, 14:17
Beitrag
#726
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 107 Beigetreten: 22.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18665 |
Hi Thommy,
nur ich habe ja den CZ-FS nach CZ-Recht erworben, also wo soll da der Rechtsmissbrauch sein ? War 2 mal beim Doc, 1 x mal in D und 1 x in CZ. Naja ich warte mal ab was passiert. |
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Gast_oskar215_* |
23.02.2007, 14:20
Beitrag
#727
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Guests |
Wie definieren die denn eigentlich Rechtsmissbrauch bzw was kann einem da angelasstet werden bsp.?
Bekommt man dann eine NU? Oder wie? |
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23.02.2007, 19:26
Beitrag
#728
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wie definieren die denn eigentlich Rechtsmissbrauch bzw was kann einem da angelasstet werden bsp.? Hier sind die EuGH Urteile zum Thema Rechtsmißbrauch: klick und klack. Endgültige Urteile ob diese so auf die Führerscheinproblematik übertragen werden können werden vermutlich im Sommer 2007 kommen. Die EU-Kommission jedenfalls erwähnt selbst in einem Dokument das Centros-Urteil.Die dt. VG legen Rechtsmißbrauch recht verschieden aus siehe Übersicht. Deswegen ist zu hoffen das der EuGH diesmal ein paar Rahmenbedingungen vorgibt. Ob die Vorlagefragen zum Rechtsmißbrauch auch geeignet sind das das vorm EuGH durchgeht ist umstritten. Bekommt man dann eine NU? Oder wie? Wenn es das dt. VG so sieht: Ja.mfg darkstar -------------------- |
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24.02.2007, 20:52
Beitrag
#729
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Hier mal ein bisschen Nostalgie aus einem Anwalt-Forum vor einem Jahr, damit Ihr nicht vergesst wie die Deutschen noch vor Halbritter tickten:
Zitat (Ein Anwalt · 07.03.2006 · 23:53 Uhr - verkehrsanwaelte.de) Die inländischen Vorschriften dienen dem vorrangigen Rechtsgut der Verkehrssicherheit und damit dem Schutz der Allgemeinheit. Das EU-rechtliche Anerkennungsprinzip findet hier seine Grenze. Die Schaffung und Durchsetzung von Regelungen zur Abwehr von Gefahren für höchstrangige Rechtsgüter wie Gesundheit und Leben der Bürger ist jedem Mitgliedsstaat der EU selbst überlassen. Daher wird das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Faherlaubnissen nie soweit reichen, dass es die entsprechenden innerstaatlichen Regelungen »aushebelt«. Das wird auch der EUGH nicht anders sehen. Alles andere ist unjuristische Kaffeesatzleserei. Solange es der EU-Gesetzgeber kein einheitliches Fahrerlaubnisrecht beschließt, werden immer die innerstaatlichen Regelungen zur Verkehrssicherheit maßgeblich sein. Da hatte sich aber der Herr Anwalt, zumindest was die nächsten beiden EuGH-Urteile anging, ziemlich geirrt.
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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06.03.2007, 20:36
Beitrag
#730
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29271 |
Hallo ich habe folgendes Problem ich habe im jahr 2002 mein Führerschein in Deutschland abgeben müssen Grund : Gefährlicher Eingriff im Strassenverkehr habe letzesjahr im Sommer ein Antrag auf wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt .
Als Antwort kam zurück das ich zur Mpu sóllte , diese habe ich im Dezember 2006 auch gemacht das ergebnis war durchgefallen der gutachter kam zum entschluss das ich zu einem verkehrs pyho. soll Ich sehe das als reine geldmacherei an Mpu+verkehrspyho dann wieder Antrag auf Fahrerlaubnis erneute Mpu und was dann kommt steht in den Sternen Was ich jetzt vorhabe ich in CZ meinen Führerschein zumachen die 185 Tage einhalten Deutschland als zweitwohnsitz zubehalten weil ich ja auch hier in Deutschland Arbeite . Jetzt meine Fragen: 1. geht das zweitwohnsitz in Deutschland und Arbeiten ? 2. mit dem Führerschein auf dauer in Deutschland zufahren ? 3. muß die Führerscheinstelle trotz negative mpu aus dem vorjahr mein lappen aus cz dann hier umschreiben? um eine antwort auf meine frage würde ich mich freuen weil ich alle führerscheine in cz machen wollte .. Danke gruß Markus912 |
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06.03.2007, 20:48
Beitrag
#731
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
1.) Ja. Prinzipiell muß aber nicht nur der Wohnsitz sondern der ordentliche Wohnsitz in CZ sein.
2.) Bei neuen Verstößen nach Erteilung ist auch ein Zugriff auf den ausländischen FE möglich. Auch sind vorm EuGH noch Urteile in punkto Rechtsmißbrauch offen. Das letzte Urteil in punkto EuFS vom OVG Münster war ebenfalls negativ. Die Frage ist aber ob es eine FEB bis dahin treibt. Im Ernstfall KANN man vorm VG schlechte Karten haben. Ein Restrisiko ist immer vorhanden. 3.) Zwingen kannst du die FEB nicht. Bei ungenügender Vorbereitung fällt man schnell durch die MPU. Das ist nichts neues. Und ein EuFS richtig erworben ist auch kein Schnäppchen. mfg darkstar -------------------- |
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06.03.2007, 23:24
Beitrag
#732
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Wenn Du während der 185 Tage in D arbeitest, so ist das allerdings ein starkes Indiz dafür, dass Dein ordentlicher Wohnsitz in D statt in Cz ist. Du willst folglich in Cz arbeiten?
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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06.03.2007, 23:59
Beitrag
#733
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29271 |
Wenn Du während der 185 Tage in D arbeitest, so ist das allerdings ein starkes Indiz dafür, dass Dein ordentlicher Wohnsitz in D statt in Cz ist. Du willst folglich in Cz arbeiten? Liebe Greet-Ings, Cornelius Das ist mir jetzt aber unklar es heisst das da mein wohnsitz sein muss das kann auch eine persönliche bindung sein warum ich mich in cz anmelde vom arbeiten her habe ich nirgens was gelesen . ein ordendlicher wohnsitz kann auch so begründet werden ich suche 185 tage dort nach arbeit und nach erfolglose suche gehe ich zurück nach Deutschland aber dafür muß ich meine arbeit doch in deutschland nicht aufgeben . |
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07.03.2007, 00:46
Beitrag
#734
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat ein ordendlicher wohnsitz kann auch so begründet werden ich suche 185 tage dort nach arbeit und nach erfolglose suche gehe ich zurück nach Deutschland aber dafür muß ich meine arbeit doch in deutschland nicht aufgeben . Deine Urlaubszeiten möchte ich haben...... -------------------- |
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07.03.2007, 02:51
Beitrag
#735
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Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 9 Beigetreten: 28.02.2007 Mitglieds-Nr.: 29052 |
Hallo ich habe folgendes Problem ich habe im jahr 2002 mein Führerschein in Deutschland abgeben müssen Grund : Gefährlicher Eingriff im Strassenverkehr habe letzesjahr im Sommer ein Antrag auf wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt . Als Antwort kam zurück das ich zur Mpu sóllte , diese habe ich im Dezember 2006 auch gemacht das ergebnis war durchgefallen der gutachter kam zum entschluss das ich zu einem verkehrs pyho. soll Ich sehe das als reine geldmacherei an Mpu+verkehrspyho dann wieder Antrag auf Fahrerlaubnis erneute Mpu und was dann kommt steht in den Sternen Was ich jetzt vorhabe ich in CZ meinen Führerschein zumachen die 185 Tage einhalten Deutschland als zweitwohnsitz zubehalten weil ich ja auch hier in Deutschland Arbeite . Jetzt meine Fragen: 1. geht das zweitwohnsitz in Deutschland und Arbeiten ? 2. mit dem Führerschein auf dauer in Deutschland zufahren ? 3. muß die Führerscheinstelle trotz negative mpu aus dem vorjahr mein lappen aus cz dann hier umschreiben? um eine antwort auf meine frage würde ich mich freuen weil ich alle führerscheine in cz machen wollte .. Danke gruß Markus912 1) Auf jeden Fall 2) Laut EU-Recht unbegrenzt oder auch unbefristet. 3)Nein, weil unnötig da du eh einen gültigen (auch in D) EU-FS in deinem Fall besitzen wirst. |
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07.03.2007, 04:30
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#736
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Mensch Markus,
Dein Vorhaben ist durchaus verständlich & nachvollziehbar! Jetzt geht es also bei Dir nur noch darum den Führerschein sicher zu machen. Absolute Sicherheit gibt es aber nur, wenn Du entweder die MPU in Deutschland bestehst oder tatsächlich Deinen Lebensmittelpunkt für 185 Tage in Tschechien hast. Bei 2 Wohnsitzen gehen die deutschen Behörden davon aus, dass Du dort Deinen Lebensmittelpunkt hast, wo Job & Familie ist. Im Melderegister ließe sich sehr leicht nachweisen, dass Deine Familie in Deutschland wohnt. Der Jobnachweis wäre für die Fahrerlaubnisbehörde dagegen schwerer zu führen. Auch beweist der Arbeitsnachweis nicht, dass Du nicht doch jeden Abend & jedes Wochenende zurück nach Hause (Tschechien) gefahren sein könntest. Wozu brauchst Du die polizeiliche Meldung in Deutschland? Etwa für den Job? Die ominöse Freundin aus Tschechien wird man Dir bei 2 Meldeadressen kaum abnehmen. Sicherer wäre zumindest die förmliche Abmeldung aus Deutschland. Ein nachgewiesenes Meldevergehen wäre in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörde wäre also erst einmal verpflichtet Dir ein Meldevergehen nachzuweisen. Solange das nicht geschehen ist, wäre auch der so genannte "Rechtsmissbrauch" schwer begründbar. Gäbe es dann auch noch, nachdem Du nur in Tschechien gemeldet warst, Nachweise geschäftlicher Verbindungen dort, dann wäre auch die ominöse Freundin in Tschechien glaubhafter. Tatsache ist, dass die deutschen Behörden in einer viel schwereren Situation sind, Dir einen handfesten Rechtsmissbrauch nachzuweisen. Sie beziehen sich dabei hauptsächlich auf den Centros-Fall. Dort hatten die Betroffenen zugegeben keine Geschäftstätigkeiten in England gehabt zu haben. Hätten sie auch nur ein Wenig in England mit ihrer Firma verdient, dann wäre das Urteil genau anders herum ausgegangen. Es geht also nicht darum, Markus, ob Du wirklich durchgängig im Ausland warst, was im Übrigen später sowieso schwer nachweisbar wäre, sondern dass man Dir nicht eindeutig nachweist, dass Dein Lebensmittelpunkt nur in Deutschland sein konnte & Du nur kurz in Tschechien warst nur um die MPU zu umgehen. Dass Du wirklich in Tschechien arbeiten wirst, halte ich persönlich eher für unwahrscheinlich, weil das Lohnniveau dort erheblich schlechter ist. Auch die sprachlichen Schwierigkeiten halte ich nicht für unwesentlich. Das wären aber keine handfesten Gründe einen Jobnachweis aus Tschechien anzuzweifeln. Wenn Du also alle Klassen in Tschechien machen willst, dann mache es wenigstens so wasserdicht wie möglich & mache verdammt nochmal einen riesigen Bogen um deutsche Vermittler! Gruß Thommy -------------------- (\_/)
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07.03.2007, 06:19
Beitrag
#737
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29271 |
Dass Du wirklich in Tschechien arbeiten wirst, halte ich persönlich eher für unwahrscheinlich, weil das Lohnniveau dort erheblich schlechter ist. Auch die sprachlichen Schwierigkeiten halte ich nicht für unwesentlich. Das wären aber keine handfesten Gründe einen Jobnachweis aus Tschechien anzuzweifeln. Wenn Du also alle Klassen in Tschechien machen willst, dann mache es wenigstens so wasserdicht wie möglich & mache verdammt nochmal einen riesigen Bogen um deutsche Vermittler! Gruß Thommy Hi Thommy ja wasserdicht sollte es schon sein nochmal auf dem vermitter zusprechen ein sehr guter freund von mir macht sowas beruflich er ist vermittler und ich bezahle wirklich wenig für alle klassen dort auch er ist der meinung das das alles möglich ist und mir hier in deutschland keiner steine im weg legen kann . Also ist es doch besser mich in deutschland ganz abzumelden also vom job her muss ich nicht unbedingt hier angemeldet sein hauptsache ich kann natürlich weiter hier in deutschland arbeiten. Ich will auf jedenfall nächste woche noch ein anwalt beauftragen damit alles seinen weg geht ich hoffe mir gelingt das so wie ich mir das vorgestellt habe ich sehe das absolut nicht ein das die deutschen amter an mich verdienen nur weil ich einen kleinen fehler gemacht habe der 5 j. zurück liegt und ich ein volles punkte konto hatte lieber soll das ausland verdienen die auch was für ihre leistung tun . Der Beitrag wurde von RA XDiver bearbeitet: 07.03.2007, 13:57 |
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07.03.2007, 07:30
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#738
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Also ist es doch besser mich in deutschland ganz abzumelden also vom job her muss ich nicht unbedingt hier angemeldet sein hauptsache ich kann natürlich weiter hier in deutschland arbeiten. ... und wie soll das mit Steuern, Krankenkasse und Sozialabgaben funktionieren, wenn es keinen festen Wohnsitz in D gibt - ergo auch keine Steuerkarte ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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07.03.2007, 09:10
Beitrag
#739
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Nochmal auf dem Vermittler zu sprechen. Ein sehr guter Freund von mir macht so was beruflich. Er ist Vermittler und ich bezahle wirklich wenig für alle Klassen dort. Auch er ist der Meinung, dass das alles möglich ist und mir hier in Deutschland keiner Steine in den Weg legen kann. Natürlich können Dir die deutschen Behörden Steine in den Weg legen! Gegen eine MPU-Anordnung gibt es keine Rechtsmittel. Erst nachdem Dir der CZ-Führerschein in Deutschland mit Sofortvollzug aberkannt wurde, darfst Du Rechtsmittel einlegen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht kostet ca. 360,- Euro mit ungewissem Ausgang. Ob sie es tatsächlich tun, dass kommt derzeit vornehmlich auf das Bundesland an. Aus welchem Bundesland kommst Du denn?Du solltest vorher eine wirksame Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Meine Verkehrsrechtsschutz kann ich Dir per PM nennen. Ich habe das alles schon durch mit den deutschen & den tschechischen Behörden, wie andere User hier ebenfalls. Wenn Dein Freund die einheimischen Preise zugrunde legt ca. 150,- bis 250,- Euro pro Klasse (A,B,C,D,E), Dolmetscher 50,- Euro usw., dann wünsche ich Dir viel Spaß. Mit der Ausbildung bist Du ja sowieso einige Wochen beschäftigt. Berichte uns dann bitte, wie es dann weiter ging! ... und wie soll das mit Steuern, Krankenkasse und Sozialabgaben funktionieren, wenn es keinen festen Wohnsitz in D gibt - ergo auch keine Steuerkarte? @strichachtdoktorDie Steuerkarte liegt doch bei seinem Arbeitgeber, was soll sich da ändern? Selbstverständlich muss Markus die Steuern auch da bezahlen, wo er das Geld verdient. Dieser Staat wird bestimmt nicht auf Steuern verzichten, nur weil ein Bürger nicht mehr in Deutschland gemeldet ist. Ich vermute mal, dass so schnell keiner was merkt, wenn er sich aus Deutschland heimlich abgemeldet hat. Das Arbeitsamt würde dagegen sofort von einer Abmeldung erfahren. Es ist ja auch nicht verboten im Ausland zu wohnen & gleichzeitig im Inland zu arbeiten. Markus könnte ja hier in einen Bauwagen pennen. Die Polen praktizieren das doch schon seit langem in Deutschland. -------------------- (\_/)
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07.03.2007, 09:35
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#740
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 72 Beigetreten: 02.12.2006 Wohnort: Pilsen/CZ Mitglieds-Nr.: 26035 |
Wenn Dein Freund die einheimischen Preise zugrunde legt ca. 150,- bis 250,- Euro pro Klasse (A,B,C,D,E), Dolmetscher 50,- Euro usw., dann wünsche ich Dir viel Spaß. Mit der Ausbildung bist Du ja sowieso einige Wochen beschäftigt. Berichte uns dann bitte, wie es dann weiter ging! @ Deine Aussagen "Thommy Bumm" sind schlichtweg falsch!! Nicht einmal ein CZ-Bürger bekommt heute für die genannten Preise eine Fahrausbildung,geschweige ein Deutscher. Woher Du den Preis für einen Dolmetscher nimmst,ist mir schleierhaft, denn nur eine Din A 4 Seite Übersetzung kostet € 18,-. Ich denke ,da ich vor Ort lebe,kann ich es besser beurteilen und gebe mit Sicherheit, keine solchen Falschinformationen. -------------------- Medusa informiert den Admin Matte und dieser löscht[b]
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07.03.2007, 09:54
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#741
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ich denke ,da ich vor Ort lebe, kann ich es besser beurteilen und gebe mit Sicherheit, keine solchen Falschinformationen. @UrquellIch hatte "ca." davor gesetzt, das bedeutet "cirka", heißt also, dass meine Preisangaben auch stark abweichen können. Trotzdem kostet eine Führerscheinklasse nur einen Bruchteil wie in Deutschland. Und selbst wenn eine Klasse 400,- Euro + Nebenkosten kostet, dann wäre das immer noch preiswert für uns. -------------------- (\_/)
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07.03.2007, 12:08
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#742
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 06.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29271 |
Quotierung entfernt. Markus, bitte zitiere nur den Text, der relevant ist, alles andere macht den Thread unübersichtlich. Gruß, RA XDiver
Hi Thommy ich komme aus Niedersachsen mit unserer Führerscheinstelle habe ich im vorfeld gesprochen selbst die sagen das ich mit der Fahrerlaubnis hier fahren kann aber ich muss die 185 tage im ausland beachten ja eine PM kannste mir senden die werde ich auf jeden fall abschliessen Lg. Markus Der Beitrag wurde von RA XDiver bearbeitet: 07.03.2007, 13:31 |
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07.03.2007, 13:32
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#743
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 72 Beigetreten: 02.12.2006 Wohnort: Pilsen/CZ Mitglieds-Nr.: 26035 |
@Urquell Ich hatte "ca." davor gesetzt, das bedeutet "cirka", heißt also, dass meine Preisangaben auch stark abweichen können. Trotzdem kostet eine Führerscheinklasse nur einen Bruchteil wie in Deutschland. Und selbst wenn eine Klasse 400,- Euro + Nebenkosten kostet, dann wäre das immer noch preiswert für uns. @ ein "ca." ist mir durchaus bekannt,da Du aber den Rahmen vo € 150.- bis 250,- setzt und den Dolmetscher auf € 50,- ,hat das nichts mehr mit "ca" zu tun. Da es momentan nicht ganz so einfach ist,ohne Hilfe den richtigen Weg, besser gesagt,den sicheren Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis in CZ zu erwerben, verwehre ich mich gegen jede Falschmeldungen. In anderen Foren berichten sie mit Bilder von dubiosen WS und Fahrschulen,darum sollte sich jeder sehr genau beraten lassen. Gruß aus Pilsen Urquell -------------------- Medusa informiert den Admin Matte und dieser löscht[b]
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07.03.2007, 15:14
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#744
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Was meint Ihr dazu???
die Frage war weshalb sollte der Artikel 11 Absatz 4 schon ab 19 Januar 2007 gelten, obwohl in Artikel 18 unzweideutig steht Artikel 11 Absatz 4 gilt ab 19 Januar 2009? Antwort war: Zitat Nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums und unter Billigung der Kommission der EU kann die Richtlinie ab Inkrafttreten (Art. 18 Satz 1) bereits vor dem Geltungsdatum (Art. 18 Satz 2) in nationales Recht überführt werden, was durch § 28 Abs. 4 FeV Nationales Recht schon heute gilt. Dies würde die Strafbarkeit nach § 21 StVG Nationales Recht begründen, wenn nach Entziehung der nationalen Fahrerlaubnis im EU-Ausland eine neue Berechtigung zur Umgehung der nationalen Eignungsanforderungen (MPU) erworben und davon im Inland Gebrauch gemacht wird. ähhmmm.. wären wir dann nicht wieder vor dem Kapper Urteil? Was haltet Ihr von der Antwort??? |
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07.03.2007, 17:37
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#745
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Was haltet Ihr von der Antwort??? Die Diskussion über Richtlinien sollte hier weiter geführt werden. -------------------- (\_/)
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08.03.2007, 14:42
Beitrag
#746
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@thommy
da hatte ich den Beitrag gepostet, wurde hierher verschoben? verstehe ich zwar nicht weil es um die Richtlinie Umsetzung geht. Dachte schon mein Beitrag wurde ohne Worte gelöscht, woher soll man wissen das ein Beitrag verschoben wurde? nunja habe den Beitrag nochmals mit Ergänzung geschrieben. |
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15.03.2007, 09:34
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#747
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 15.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29586 |
Hallo zusammen !
Ich habe gerade mal versucht eine Antwort auf meine frage zu finden. Aber es ändert sich ständig etwas. Jetzt mal meine frage: Ist es denn noch möglich den FS im Ausland Neu zu erwerben ? Wie lange wird es denn dauern bis ich den FS Nutzen kann, wenn ich mich z.B Heute Anmelden würde ? Gibt es noch etwas zu beachten ? Ich danke Euch schon mal im Vorraus für Eure Hilfe ! PS: Meine Sperfrist ist bereits abgelaufen - habe aber anordnung eine MPU zu machen ! Mfg VW-T2 |
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15.03.2007, 10:53
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#748
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@VW-T2
Was hat Deine Frage mit EU-Richtlinien zu tun? Ich denke, die Frage sollte ersteinmal in den passenden Bereich verschoben werden. In der Tat und schon passiert. Der Beitrag wurde von RA XDiver bearbeitet: 15.03.2007, 11:18 -------------------- (\_/)
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15.03.2007, 15:03
Beitrag
#749
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ist es denn noch möglich den FS im Ausland Neu zu erwerben ? Wie lange wird es denn dauern bis ich den FS Nutzen kann, wenn ich mich z.B Heute Anmelden würde ? Gibt es noch etwas zu beachten ? Das hängt davon ab, wie genau das ausstellende Land die Einhaltung der 185 Tage Regelung kontrolliert. Ansonsten musst Du natürlich mit den üblichen Zeiten für eine Führerscheinausbildung rechnen, die ja auch in Deutschland vom Talent des Fahrschülers und dem Zeitangebot seitens der Fahrschule abhängt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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20.03.2007, 21:40
Beitrag
#750
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 21.11.2006 Mitglieds-Nr.: 25517 |
So, nach fünf Jahren ohne FS habe ich jetzt endlich die Prüfung in Polen bestanden und bekomme meinen FS in den nächsten Wochen zugeschickt. Es wäre nett, wenn mir hier noch in ein paar unklaren Punkten weitergeholfen werden könnte, ich bedanke mich schonmal im Voraus.
Vorgeschichte: -April 2002 FS verloren wegen 1,8 Promille (zu dem Zeitpunkt war ich 20 Jahre alt) -Mitte 2003 erwischt wegen Fahren ohne Führerschein, Geldstrafe, seitdem habe ich mich in Deutschland nie wieder ans Steuer gesetzt -Anfang 2004 MPU negativ -Mitte 2005 von der Polizei erwischt mit geringer Menge Gras (nicht im Straßenverkehr, Verfahren gegen Zahlung eines Strafbefehls eingestellt) -Dezember 2006 Anmeldung bei der Fahrschule in Polen -Januar 2007 Wohnsitz in Deutschland abgemeldet -März 2007 Prüfung in Polen bestanden Meine Fragen wären jetzt noch: -Wie lange sollte ich noch warten, bis ich mich wieder in Deutschland wohnhaft melden soll? -Wie rechtlich wasserdicht ist mein polnischer FS? Muss ich evtl. mit einer MPU rechnen wenn ich in eine Polizeikontrolle komme? (Ich wohne übrigens in Niedersachsen, habe irgendwo gelesen daß es hier verkehrsrechtlich relativ liberal zugeht). -Mir wurde dazu geraten, nur eine beglaubigte Kopie, nicht aber den Original-FS im Auto mitzuführen. Kann das jemand bestätigen, daß das sinnvoll und rechtens ist? -Habe ich jetzt damit zu rechnen, bei jeder Kontrolle automatisch auf Drogen und Alkohol kontrolliert zu werden auch wenn ich nüchtern bin? -Sind meine Punkte in Flensburg mittlerweile gelöscht? -Bin ich mit meinem polnischen FS jetzt rechtlich gesehen in Deutschland wieder ein Fahranfänger, Stichwort: Probezeit? -Wann sollte ich meinen polnischen FS in einen deutschen überschreiben lassen bzw. ist das überhaupt möglich? -Was sollte ich sonst noch beachten? Bin für jeden "sachdienlichen Hinweis" dankbar |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 04:06 |