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> EuGH-Urteil: Erfahrungen von Betroffenen (Teil 16), Erwerben? Umschreiben? Tarnmodus? MPU?
Jens
Beitrag 20.03.2007, 21:50
Beitrag #751


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Zitat
Sind meine Punkte in Flensburg mittlerweile gelöscht?
Die Punkte, die du wegen der Alkoholfahrt 2002 bekommen hast, wurden durch die Entziehung der Fahrerlaubnis gelöscht.
Die 6 Punkte, die du für das Fahren ohne Fahrerlaubnis 2003 bekommen hast, sind noch eingetragen.
Zitat
Bin ich mit meinem polnischen FS jetzt rechtlich gesehen in Deutschland wieder ein Fahranfänger, Stichwort: Probezeit?
Warst du zum Entziehung nicht mehr in der Probezeit warst, bekommst du jetzt auch keine erneute Probezeit.
Zitat
Wann sollte ich meinen polnischen FS in einen deutschen überschreiben lassen bzw. ist das überhaupt möglich?
Das ist zwar möglich, aber nicht notwendig.


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darkstar
Beitrag 20.03.2007, 22:21
Beitrag #752


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Zitat (chili_palmer @ 20.03.2007, 21:40) *
Meine Fragen wären jetzt noch:
-Wie lange sollte ich noch warten, bis ich mich wieder in Deutschland wohnhaft melden soll?
Solange bis du mindestens 185 Tage deinen Wohnsitz in PL hattest. Wenn du Lust hast auch noch ein paar Tage länger.
Zitat (chili_palmer @ 20.03.2007, 21:40) *
-Wie rechtlich wasserdicht ist mein polnischer FS? Muss ich evtl. mit einer MPU rechnen wenn ich in eine Polizeikontrolle komme? (Ich wohne übrigens in Niedersachsen, habe irgendwo gelesen daß es hier verkehrsrechtlich relativ liberal zugeht).
Siehe klick. Es existiert dort ein Erlass der das Leben etwas leichter macht. Das ist aber nur ein zusätzliches Argument für die Gerichte. Kein absolut geltendes. Prinzipiell wird der EuFS anerkannt. Es gibt aber durchaus auch negative Urteile und vollkommene Rechtssicherheit besteht nicht.
Zitat (chili_palmer @ 20.03.2007, 21:40) *
-Mir wurde dazu geraten, nur eine beglaubigte Kopie, nicht aber den Original-FS im Auto mitzuführen. Kann das jemand bestätigen, daß das sinnvoll und rechtens ist?
FS nicht vorlegen können: 10€. Es ist theoretisch immer das Original mitzuführen. Sinnvoll ist das aber unter Umständen damit der FS nicht von unwissenden cop.gif beschlagnahmt wird und man ihm dann hinterherrennen darf. So kann man dann auf der Wache vorlegen. Kopie deutlich als solche kennzeichnen. Ist etwas Geschmackssache ob man es macht.
Zitat (chili_palmer @ 20.03.2007, 21:40) *
-Habe ich jetzt damit zu rechnen, bei jeder Kontrolle automatisch auf Drogen und Alkohol kontrolliert zu werden auch wenn ich nüchtern bin?
Nein, wenn dann nur wegen Drogen und auch nicht generell.

Würde wenn möglich den FS selbst auf der Behörde abholen. Nur so kann man sicher sein, das einem keine Fälschung untergeschoben wird.

mfg
darkstar


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robbe
Beitrag 24.03.2007, 14:29
Beitrag #753


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ich verirre mich in den sehr umfangreichen Threads! Möchte deshalb konkret fragen:

komme aus BW und bin mit meinem polnischen EU-FS (Anmeldungsdatum 19.6.2006) nun schon 2x kontrolliert worden.
Das erste mal hatte ich ihn vorgezeigt und ohne Einwände zurückbekommen und durfte weiterfahren.

knapp einen Monat später wurde ich erneut angehalten, sogar an derselben Stelle.
Ich hatte den Schein nicht dabei, so fragten die Beamten später bei der FS Stelle nach, die meinte, ich hätte gar keinen Schein.
Ich erhielt von der Polizei telefonisch die Aufforderung, eine Kopie anzufertigen und diese vorzulegen.
Auf meine Einwände hiess es, die Gültigkeit sei nicht eindeutig (o.ä.)
Ich solle die Kopie in den Briefkasten werfen und könne ansonsten weiterfahren.
(eine Aufenthalts-Bestätigungs Karte habe ich übrigens zusätzlich)
Muss ich das überhaupt?

Die FS Stelle wird also versuchen, zu prüfen und ggffls. ein Verfahren einzuleiten, wie ich vermute.
Ich habe die Nutzungsuntersagungen, die derzeit trotz EU- Urteil laufen erst jetzt entdeckt, und dass in BW das Gesetz anders ausgelegt wird.
Das macht mir grosse Sorgen. Falls ihr der Auffassung seid, dass es in BW momentan auf der Kippe steht und es auf den Einzelfall drauf ankommt, so brauchen wir das nicht weiter ausdehnen, dann habe ich wieder mal Pech im falschen Land zu wohnen. ranting.gif

Desweiteren habe ich seit Ende des letzten Jahres eine RSV abgeschlossen, Verkehrsrecht. Anscheinend war das falsch, ich bin nicht sicher, ob ich stattdessen einen Schutz für Verwaltungsrecht brauche und bin gespannt, ob die Versicherung nachträglich umgestellt werden kann, und sie greift nämlich erst in 5 Monaten..

habt ihr Ratschläge?
danke


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Mr.T
Beitrag 24.03.2007, 15:01
Beitrag #754


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Zitat (robbe @ 24.03.2007, 14:29) *
habt ihr Ratschläge?

Ja, trotz der Verirrungen in den oben gepinnten Threads weiterlesen. cool.gif

Themen verschmolzen. Gruß, RA XDiver

Der Beitrag wurde von RA XDiver bearbeitet: 24.03.2007, 16:00


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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RA XDiver
Beitrag 24.03.2007, 16:02
Beitrag #755


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Erstmal was beruhigendes, Du hast Die richtige RSV. Die Verkehrsrechtsschutz deckt sowohl Strafsachen, als auch Verwaltungs- und Zivilsachen ab, jeweils natürlich nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Deine Wahl war also richtig.

Jetzt die schlechte Nachricht, in BW bist Du tatsächlich auf keinem guten Pflaster unterwegs. M.E. hast Du da das härteste BL erwischt, welches Du in Sachen EU-FE bekommen konntest. shutup.gif


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Perplex
Beitrag 24.03.2007, 18:51
Beitrag #756


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Zitat (robbe @ 24.03.2007, 14:29) *
Des weiteren habe ich seit Ende des letzten Jahres eine RSV abgeschlossen, Verkehrsrecht. Anscheinend war das falsch, ich bin nicht sicher, ob ich stattdessen einen Schutz für Verwaltungsrecht brauche und bin gespannt, ob die Versicherung nachträglich umgestellt werden kann, und sie greift nämlich erst in 5 Monaten..
Richtige Versicherung aber falsches Unternehmen! unsure.gif

Wenn Deine RSV erst in 5 Monaten greift, der Verwaltungsakt aber schon eingeleitet wurde, zahlt die Versicherung auch in Zukunft nix, was diesen Fall jedenfalls angeht. Meine RSV hatte z.B. keine Wartezeit. Nur ein komplett neuer Verwaltungsakt nach Versicherungsbeginn wäre abgedeckt.

Ansonsten scheint es in diesem Land die bessere Entscheidung zu sein den EU-Führerschein zu Hause Im Tresor zu verwahren, als in mitsich zu führen, wie es sonst normal wäre.

Was die verschiedene Rechtssprechung angeht, bezieht sich das hauptsächlich auf das Verwaltungsrecht. In Sachen Strafrecht, wenn es um den angeblichen Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geht, unterstehen alle Bundesländer dem Grundgesetz. Im Strafrecht ist jedenfalls eine Abwägung Privatinteressen vs. öffentliche Belange nicht so einfach möglich wie bei den Oberverwaltungsgerichten.


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robbe
Beitrag 25.03.2007, 13:40
Beitrag #757


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erstmal danke,
endlich habe ich meine Frage wiedergefunden, hat ne Stunde gedauert! crybaby.gif

Ich glaube nicht, dass sie mir FoFE vorwerfen werden, sonst hätten sie das bereits getan, nicht?

Muss ich die Kopie einreichen?
Was genau werden die unternehmen, Rechtsmissbrauch vorwerfen, dann Zettel NU draufkleben?

Dann sollte ich wohl eine zweite RSV abschliessen, die sofort greift, welche könnten das z.B. sein?


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robbe
Beitrag 25.03.2007, 14:09
Beitrag #758


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habe grad nachgesehen, auf der RSV Karte steht, gültig ab 2.12.06
Das heisst wenn der Schutz erst nach 6 Monaten eintritt, wäre dieses ab 2.Mai 2007. Kann das Verfahren bis dahin hinausgezögert werden?


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Andreas
Beitrag 25.03.2007, 14:32
Beitrag #759


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Zitat (robbe @ 25.03.2007, 14:09) *
Kann das Verfahren bis dahin hinausgezögert werden?


Das bringt nichts, es kommt auf das Datum der Tat an.


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robbe
Beitrag 25.03.2007, 20:11
Beitrag #760


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dachte, auf das Datum des Beginns des Verfahrens....

welche Chancen habe ich denn, keine?
Kann mir jemand sagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit in etwa ist, dass die mich verheizen, nur weil ich in BW wohne?

Soll ich in ein anderes Bundesland ziehen?
Ich habe den Schein unter grossen Opfern meiner Familie deshalb gemacht, weil das Urteil des EUGH als eindeutig und für alle gültig dargestellt wurde .
Die Sache nochmal von vorne übersteigt meine Nervenkraft bei weitem....
wird mich vorraussichtlich erneut in Depressionen am Rande der Verzweiflung stürtzen.


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2007, 20:34
Beitrag #761


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Zitat
Kann mir jemand sagen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit in etwa ist, dass die mich verheizen, nur weil ich in BW wohne?


Das kommt nicht zuletzt auf die örtlich zuständige Behörde an. Eine verlässliche Prognose ist nahezu nicht möglich, aber aufgrund meiner Erfahrung mit den Behörden da unten würde ich auf >50% tippen.

Zitat
Ich habe den Schein unter grossen Opfern meiner Familie deshalb gemacht, weil das Urteil des EUGH als eindeutig und für alle gültig dargestellt wurde .


Das sagen Vermittler gerne und verschweigen die Problematiken (wäre ja auch geschäftsschädigend).

Welche RSV ist es denn? Eine 6-monatige Karenz für FE-Sachen würde mich wundern. Normal sind eigentlich drei Monate.


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robbe
Beitrag 25.03.2007, 21:30
Beitrag #762


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Es ist die ADVOCARD


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2007, 21:42
Beitrag #763


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Wo ist der Kotzsmilie..... crybaby.gif

Anwalts Feind hat eine Wartezeit von drei Monaten für den Verwaltungsrechtsschutz.


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robbe
Beitrag 25.03.2007, 21:48
Beitrag #764


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oha, und was bedeutet das?
Andreas meinte es kommt auf das Datum der Tat an, die liegt ja schon 6 Jahre zurück.
Bist du da anderer Ansicht?


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2007, 22:02
Beitrag #765


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Ich habe mich in dieser Fage mit mehr als einer RSV gestritten. Bislang hat noch jede auf die Argumentation eigelenkt, dass keinesfalls die damalige Entziehung als Zeitpunkt des Versicherungsfalles gewertet werden kann.

Nach meiner Begründung tritt der V-Fall frühestens mit der Aufforderung zur MPU nach Erwerb der EU-FE ein. Dies hat bislang immer geklappt.


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robbe
Beitrag 25.03.2007, 22:20
Beitrag #766


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Danke, das macht wenigstens etwas Hoffnung. Vielleicht bin ich auch irgendwelchen Undercover-Marketing Leuten auf den Leim gegangen, die meinten, die ADVOCARD sei die, die am ehesten zubilligt.

Wenn dem so wäre, würde ich jedenfalls den Kampf ansagen. Mir ist ohnehin schleierhaft, wie eine derart eindeutige Richtlinie von einem Land so mir nichts dir nichts umgangen werden kann - die Erklärung dazu ist jedenfalls nicht nachvollziehbar - und wieso tun dasselbe dann andere Länder nicht ?
Vor dem Verwaltungsrecht ist also niemand gleich? Das ist doch irgendwo verfassungswidrig. ranting.gif


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highlight
Beitrag 25.03.2007, 23:55
Beitrag #767


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Offtpic...

dann sagts doch mal ein Anwaltsverein... des taugt nix...ich denk mir, der Spaß is sicherlich teurer, als ne "richtige RSV"
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robbe
Beitrag 25.03.2007, 23:59
Beitrag #768


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Zitat (highlight @ 26.03.2007, 01:55) *
Offtpic...

dann sagts doch mal ein Anwaltsverein... des taugt nix...ich denk mir, der Spaß is sicherlich teurer, als ne "richtige RSV"

Kansch dir mal weng a deutlicher ausdrickn üch versteh dir nüt. Darf au mal konkreter sei blink.gif


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mirko1
Beitrag 26.03.2007, 19:58
Beitrag #769


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hättest ADAC Rechtschutz wählen sollen, zählt sofort und kostet mit Mitgliedschaft ca.100 Euro im Jahr. Der EUGH wird bald "Rechtsmissbrauch" entscheiden, sollte das gegen Deutschland laufen geht auch BaWü die Luft aus.
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robbe
Beitrag 26.03.2007, 22:14
Beitrag #770


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hm , ja jetz noch schnell ACDC Mitglied werden...
ob die wirklich gleich greift?
Aha, es soll "bald" entschieden werden, interessant. Bis dahin muss ich aber loslegen. Wie gesagt, einen Monat kann ich das wohl kaum hinauszögern, ich weiss ja nicht, wie schnell so eine Aufforderung zur MPU rausgeht. Wenn ich morgen die Kopien an die Polizei übergebe, kann doch sicher gleich darauf die Aufforderung kommen. Meine RV greift am 2.Mai.....
Ist das nicht saublöd? crybaby.gif


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RA XDiver
Beitrag 26.03.2007, 22:21
Beitrag #771


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Steht definitiv eine sechsmonatige Wartezeit drin? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.....


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aramis
Beitrag 26.03.2007, 22:36
Beitrag #772


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Zitat
Der EUGH wird bald "Rechtsmissbrauch" entscheiden, sollte das gegen Deutschland laufen geht auch BaWü die Luft aus.


Mir ist gesagt worden im 1. Quartal

Quotierung korrigiert. Gruß, RA XDiver wavey.gif

Der Beitrag wurde von RA XDiver bearbeitet: 26.03.2007, 22:37
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robbe
Beitrag 27.03.2007, 01:37
Beitrag #773


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Zitat (RA XDiver @ 27.03.2007, 00:21) *
Steht definitiv eine sechsmonatige Wartezeit drin? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.....

Na definitiv ist was anderes, ich werd wohl nachfragen müssen.

Das erste Quartal ist ja dann bald ..... rum
Also, wenn eine Entscheidung kommt gegen Deutschland, hoffe ich, dass ich endlich nicht mehr entmündigt werde, egal was die FEB heute macht.

Sollte es gegen die EU- FS Besitzer gehen, dann bräuchte ich auch nicht mehr gross kämpfen.
Rischdisch?


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darkstar
Beitrag 27.03.2007, 05:00
Beitrag #774


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Zitat (mirko1 @ 26.03.2007, 20:58) *
Der EUGH wird bald "Rechtsmissbrauch" entscheiden, sollte das gegen Deutschland laufen geht auch BaWü die Luft aus.
Sowas wurde vor Halbritter auch schon erzählt, was treibt dich zu den Annahme das es nach Rechtsmißbrauch anders sein könnte? Wäre ich D würde ich auch immer neue Vorlagefragen liefern. Es ist ja nur ein Argumentationsstrang der dann zusammenbrechen würde (aber ein wichtiger) siehe Entscheidungen die sich auf fehlendes Rechtsschutzbedürfnis und/oder gegebene Eignungszweifel die auch in der Gegenwart noch fortwirken beziehen.

Ich vermute das D noch ein paar Verfahren in bezug auf Rechtsmißbrauch nachschiebt um Details abzuklären.
Zitat (aramis @ 26.03.2007, 23:36) *
Mir ist gesagt worden im 1. Quartal
Macht natürlich einen Unterschied ob das der zuständige Richter des EuGH, ein RA oder der 10jährige Sohn der Nachbarin gesagt hat. Ich glaube an eine Entscheidung nicht vor Sommer 2007.
Zitat (robbe @ 27.03.2007, 02:37) *
Sollte es gegen die EU- FS Besitzer gehen, dann bräuchte ich auch nicht mehr gross kämpfen.Rischdisch?
Man muß erstmal abwarten was dort überhaupt entschieden wird. Es ist zu hoffen das der EuGH mal ein paar Vorgaben macht. Sonderlich geschickt finde ich die Formulierung der Vorlagefragen aber nicht.

mfg
darkstar

PS: Braucht man immer zwingend das Aktenzeichen um das ausgesetzte Strafverfahren als RA einsehen zu können oder geht das auch whistling.gif ? Frage wegen der Vorlagefrage des LG Siegen.


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mirko1
Beitrag 27.03.2007, 08:45
Beitrag #775


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@Darkstar
was bleibt für D nach Rechtsmissbrauch???:
Kapper Urteil: Frage war: 185 Tage nicht eingehalten Fahren ohne
Halbritter Beschluss: Frage war: Umschreibung und nachträgliche MPU
Kremer Beschluss: keine Sperrfrist
jetzt kommt bald Rechtsmissbrauch geht das ebenfalls für D verloren bleibt nichts übrig

Man bedenke es waren zu Rechtsmissbrauch 3 Vorlage Fragen an den EUGH alle 3 Vorlagen wurden vom EUGH gebündelt.

Nach Halbritter dachten "Alle" es kann nichts mehr kommen, den D ging es von Anfang an um die MPU, auch Anwälte flogen aus allen Wolken als es nach Halbritter auf ein mal hies " Rechtsmissbrauch ".

Immer wieder Vorlage Fragen nach schieben? mit welchem Argument? nene Du must sehen das viele Bundesländer schon jetzt dem Rechtsmissbrauch NICHT folgen.

EInes ist sicher, die gleichen Vorlage Fragen werden Deutsche Gerichte nicht erneut stellen.

Nach dann "sollte es so kommen" 4 Niederlagen vorm EUGH kann ich mir neue Vorlagen beim besten WIllen nicht vorstellen.

Dann 4 Niederlagen dem können sich vorallem OVG´s nicht verweigern.

Wie du sicherlich weist der EUGH ist Nationalen gERICHTEN übergeordnet.
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aramis
Beitrag 27.03.2007, 10:42
Beitrag #776


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Zitat
Macht natürlich einen Unterschied ob das der zuständige Richter des EuGH, ein RA oder der 10jährige Sohn der Nachbarin gesagt hat. Ich glaube an eine Entscheidung nicht vor Sommer 2007.



Es war ein RA aus Frankental.
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Lexus
Beitrag 27.03.2007, 11:51
Beitrag #777


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Zitat (darkstar @ 27.03.2007, 06:00) *
PS: Braucht man immer zwingend das Aktenzeichen um das ausgesetzte Strafverfahren als RA einsehen zu können oder geht das auch whistling.gif ? Frage wegen der Vorlagefrage des LG Siegen.


Irgendwie schon, sofern man nicht hilfsbereite Geister findet, die einem evtl. über den Namen (Weber) oder die Fachzuständigkeit (Berufungen in Verkehrssachen) die zuständige Strafkammer benennen können, wo man dann wieder den Vorsitzenden Richter telefonsich befragen könnte, der sich an den Vorlagebeschluss sicherlich erinnern kann ....

Ich habe nochmals bei der Pressestellenrichterin mit E-Mail nachgefragt.


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robbe
Beitrag 27.03.2007, 12:09
Beitrag #778


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Was haben die in der FEB nun mit der Kopie meines Scheins vor?
NU draufkleben?
hat jemand eine Ahnung vom Ablauf? Wie lange dauert es, bis der Akt ins Rollen kommt?
Bisher bin ich der Aufforderung, die Kopie bei der cop.gif einzuwerfen, nicht gefolgt.


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MaximilianNRW
Beitrag 27.03.2007, 13:26
Beitrag #779


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Unterschätzt nicht die Phantasie deutscher Behörden, wenn es um das Gängeln der Bürger geht.

Da werden selbst diese nicht gerade kreatriven Menschen zu wahren meistern der Improvisation.

Es gibt ja schließlich viel zu verlieren, die totale Kontrolle nämlich.
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robbe
Beitrag 27.03.2007, 14:01
Beitrag #780


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Habe jedenfalls zusätzlich gerade eben eine Automobilclub RS VERSICHERUNG abgeschlossen.
Soll ab morgen greifen. Hoffe das wirds dann auch.
Auch die Advocard meinte, der V Schutz besteht. Abgesichert sollte ich wohl sein. Das ist schon mal ein Teil des Berges.
Danke nochmal für die Angaben.
Da ein Urteil erst aussteht, frage ich mich, ob dieses abgewartet wird oder ob man schnell mal NU / Auflage einleitet.
So könnte ich ja gleich mal einen guten RA suchen - auch wieder nicht so einfach.Habe da so meine schlechten Erfahrungen.
Dazu Frage an @Lexus:

habe über den Link deiner Antworten die von dir angegebene Anwaltssuche begonnen, sind das empfohlene Anwälte oder kann sich jeder Anwalt eintragen?

Zitat (MaximilianNRW @ 27.03.2007, 15:26) *
Es gibt ja schließlich viel zu verlieren, die totale Kontrolle nämlich.

du sagst es.
und die wird immer ausgereifter. z.Z. ist ja am Frauenhofer schon eine Gesichtserkennung bei nacht möglich.
Zukünfig werden Kameras bereits mit einer Laser - 3D Technik ausgestattet sein.
George Owell ist kein Witz, sondern bare Realität thread.gif


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Lexus
Beitrag 27.03.2007, 16:21
Beitrag #781


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Zitat (robbe @ 27.03.2007, 15:01) *
Dazu Frage an @Lexus:
habe über den Link deiner Antworten die von dir angegebene Anwaltssuche begonnen, sind das empfohlene Anwälte oder kann sich jeder Anwalt eintragen?


Falls du diese Ratgeberseiten meinst: Da kann sich jeder eintragen, die Qualifikation wird nicht überprüft.


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mirko1
Beitrag 27.03.2007, 20:01
Beitrag #782


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@robbe

du suchst einen Anwalt in Dingen EU-FS?

da gibt es nur zwei, Lexus oder RAXDiver. Andere würde ich keines falls nehmen.

Soll keine Werbung sein doch liegt diese Entscheidung mehr als nahe.
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darkstar
Beitrag 28.03.2007, 05:27
Beitrag #783


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Zitat (mirko1 @ 27.03.2007, 09:45) *
Immer wieder Vorlage Fragen nach schieben? mit welchem Argument? nene Du must sehen das viele Bundesländer schon jetzt dem Rechtsmissbrauch NICHT folgen.
EInes ist sicher, die gleichen Vorlage Fragen werden Deutsche Gerichte nicht erneut stellen.
Die Vorlage des LG Siegen wird nicht die letzte zu der Problematik gewesen sein darauf kannst du wetten. Ich sehe das wie MaximilianNRW, allerdings weniger drastisch.
Zitat (mirko1 @ 27.03.2007, 09:45) *
Dann 4 Niederlagen dem können sich vorallem OVG´s nicht verweigern.
3 Niederlagen scheinen immernoch auszureichen um zu negativen Urteilen zu kommen siehe Urteil des OVG Münster vor kurzem. Sind die nächsten Urteile nicht eindeutig genug kommt es wieder zu Auslegungsfragen. think.gif
Zitat (aramis @ 27.03.2007, 11:42) *
Zitat
Macht natürlich einen Unterschied ob das der zuständige Richter des EuGH, ein RA oder der 10jährige Sohn der Nachbarin gesagt hat. Ich glaube an eine Entscheidung nicht vor Sommer 2007.

Es war ein RA aus Frankental.
Dann sollte sich der EuGH ranhalten den Anordnungen des RA aus Frankental zu folgen. Der Monat ist nicht mehr lang. whistling.gif Jede andere Vorlagefrage hat von Einreichung bis Beschluß mind 11 Monate gedauert. Halbritter (11), Kremer (12). Wiedemann wurde am 28. Juli 2006 eingereicht, die 3 jetzt verbundenen Verfahren erst ab 3. August. Gehen wir von einer Laufzeit von 11 Monaten aus wären wir bei Juni, dazu nochmal die knapp 2 Monate die es dauert bis die Entscheidung auf den Servern öffentlich wird. Damit wären wir schon bei August also im 3. Quartal und nicht im 1. whistling.gif Wir werden sehen wer Recht behält, gebe mir allerdings die besseren Chancen.

Bezüglich Anwalt gebe ich mirko1 recht. Da weiß man was man hat, was man bei anderen nicht weiß. unsure.gif Obwohl einige doch noch vom RA aus Frankental schwärmen. wub.gif

mfg
darkstar


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mirko1
Beitrag 28.03.2007, 12:01
Beitrag #784


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Zitat
Bezüglich Anwalt gebe ich mirko1 recht. Da weiß man was man hat, was man bei anderen nicht weiß.

na das ist doch mal was Darkstar, einmal sind wir uns einig. smile.gif
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marco67
Beitrag 28.03.2007, 12:01
Beitrag #785


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@all

Hallo Leute,

weiss jemand von euch, welche Anwälte eigentlich bei den erwarteten Urteilen vom EuGH mitwirken ?

Also welche Anwälte die Kläger haben oder hatten ?

wavey.gif
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Bitburger
Beitrag 28.03.2007, 20:48
Beitrag #786


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Zitat (RA XDiver @ 25.03.2007, 23:42) *
Wo ist der Kotzsmilie..... crybaby.gif

Anwalts Feind hat eine Wartezeit von drei Monaten für den Verwaltungsrechtsschutz.



Zitat
Keine Wartezeit im Verkehrs-Rechtsschutz


Im Verkehrs-Rechtsschutz wird bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden grundsätzlich auf eine Wartezeit verzichtet.


http://www.advocard.de/internet/advocard/a...BET-6J7D4H-DE-p

Der Kotzsmilie ist hier --->
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robbe
Beitrag 29.03.2007, 16:55
Beitrag #787


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Ein Anwalt meinte per mail :

"Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung für Verwaltungsrecht macht
nur dann Sinn, wenn sich der versicherte Zeitraum auch auf den
Zeitpunkt bezieht, zu dem Sie die ausländische Fahrerlaubnis erworben haben.
Ansonsten wird sich die Versicherung auf eine so genannte Vorvertraglichkeit
berufen und nicht zahlen".

Aber wenn hier bereits andere Erfahrungen vorliegen, lasse ichs mal drauf ankommen.
Mir wird eh nix übrigbleiben, jetz dann mal die Kopie meines EUFS sowie die Aufenthaltskarte abzugeben, sonst werden die cop.gif noch ärgerlich...
Vielleicht stellt sich ja auch heraus, dass sie eben doch nichts gegen mich machen wollen, vielleicht weil ansonsten alles mit meinem FS rechtmässig ist, wer macht mir kleine Hoffnungen, na?? whistling.gif


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mirko1
Beitrag 30.03.2007, 09:17
Beitrag #788


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@Lexus
du hast mal gepostet es kommt nicht auf den Tat-Tag an sondern auf das Datum der Verhandlung.

Beispiel:
ich begehe heute im März "ohne EU-FS" eine Straftat, mache im Mai meinen EU-FS die Verhandlung ist im Juli. So würde das Datum der Verhandlung im Juli "neue" Eignungszweifel auslösen, weil die Verhandlung nach der EU-FS Erteilung ist, der Tat-Tag wäre aber vor der Erteilung gewesen spielt aber keine Rolle, die Verhandlung zählt. Ist das soweit richtig?

Also müsste sich robbe keine sorgen machen den er hat die ADAC RV noch vor der Verhandlung abgeschlossen?

Wenn der Verhandlungstag zählt, wie verhält es sich z.B. bei einer Bewährung, angenommen ich habe Bewährung und begehe kurz vor Ablauf der Bewährung eine Straftat die Verhandlung dieser Straftat kommt aber nach Ablauf der Bewährung? folge ich Deiner Aussage ist die Bewährung am Verhandlungstag abgelaufen, kann die Bewährung nicht mehr wiederrufen werden - da Abgelaufen.

Das wäre nichts anderes wie das Beispiel EU-FS, EU-FS zwar nach der Starftat gemacht, jedoch Verhandlungstag zählt und löst neue Eignungszweifel aus.
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PRIMO-Bln
Beitrag 30.03.2007, 10:12
Beitrag #789


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Meine Bewährung wurde Widerrufen,sie war im April abgelaufen,aber da es Aussagen gab,das ich im März und evtl. auch vorher schon BTM Handel betriebe habe,wurde sie Widerrufen!!

Also zählt der Tatzeitpunkt,die Verhandlung kann sich ja hinziehen,wenn man nicht in U_Haft sitzt und die Verhandlung "normalerweise" nach spätestens 6 Monaten anberaumt sein muß,bei schweren fällen und längeren Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung der U-Haft beantragen,die dann erst 3 Monate verlängert werden kann und dann jeden Monat neu beantragt werden muss!!

mfg primo
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robbe
Beitrag 30.03.2007, 10:28
Beitrag #790


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Zitat (mirko1 @ 30.03.2007, 11:17) *
es kommt nicht auf den Tat-Tag an sondern auf das Datum der Verhandlung.

.. und auf die Versicherung selber, deren Kleingedrucktes sowie deren Auslegung, Interpretation


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RA XDiver
Beitrag 30.03.2007, 11:01
Beitrag #791


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@PRIMO

Du verwechselst Straf und Verwaltungsrecht. Übrigens muss die U-Haft nicht neu beantragt werden, sondern wird nur in den genannten Abständen vom OLG überprüft. wink.gif

@mirko1

Auch Du verwechselst Straf- und Verwaltungsrecht.
Zunächst ist es so, dass eine RSV, so sie denn die entsprechende Straftat abdeckt, zum Tatzeitpunkt bestanden haben muss. Eine Tat begehen, schnell eine RSV abschließen und Deckung bekommen ist nicht. Ebenso verhält es sich beim Verkehrsverwaltungsrecht. Die Diskussion mit den Versicherungen geht immer darum, an welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall eingetreten ist. Dies wird von den Versicherern gerne, zumindest als ersten Versuch, auf den damaligen Entzug der FE festgesetzt. Das geht m.E. natürlich nicht. Dann diskutiert man, ob der Erwerb des EU-FS oder aber der Zeitpunkt einer MPU-Anordnung maßgeblich ist.

Ich tendiere zu letzterem, kann aber auch die Begründung für ersteres nachvollziehen. Das ist dann immer ein Einzelfallkampf mit den Versicherern.

Robbe hätte dann ein Problem, wenn die RSV sich auf den erstgenannten Zeitpunkt versteift.


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mirko1
Beitrag 30.03.2007, 11:16
Beitrag #792


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@RAXDiver
das hat Lexus bestätigt, ich finde es nur nicht wieder wann es war, wurde vom OVG Koblenz bestätigt, die Verhandlung ist ausschlaggebend und nicht der Tat-Tag.
Zitat
ich begehe heute im März "ohne EU-FS" eine Straftat, mache im Mai meinen EU-FS die Verhandlung ist im Juli. So würde das Datum der Verhandlung im Juli "neue" Eignungszweifel auslösen, weil die Verhandlung nach der EU-FS Erteilung ist, der Tat-Tag wäre aber vor der Erteilung gewesen spielt aber keine Rolle, die Verhandlung zählt. Ist das soweit richtig?

Also doch zählt der Verhandlungstag.

Wieso soll dann das z.B. bei einer Bewährung anders sein? einmal zählt der Tat-Tag (Bewährung) und einmal zählt der Verhandlungstag EU-FS erwerb, Recht ist Recht und kann doch nicht für den Betroffenen entsprechend zu seinen Ungunsten gebogen werden.? think.gif
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RA XDiver
Beitrag 30.03.2007, 11:29
Beitrag #793


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Jetzt geht´s aber ganz wild durcheinander. wink.gif

Bekanntermaßen gibt es verschiedene Gesetze, VwGO, StPO, ZPO, VVG, die ARB usw... . Alle mit unterschiedlichen Regelungen, was logischerweise aufgrund der unterschiedlichen Funktionalität bedingt ist.

Eignungszweifel i.S.d. FeV werden begründet bspw. durch Strafurteil. Dies liegt allerdings erst, man glaubt es kaum, mit Verurteilung vor. Deswegen werden die Eignungszweifel also auf den urteilszeitpunkt festgelegt.

Das hat jedoch rein gar nichts mit den versicheurngsrehctlichen Voraussetzungen für eine Deckung und erst recht nicht mit der U-Haft zu tun, wobei ich mich Frage, was die überhaupt hier thematisiert wird.

Aber um trotzdem zum Strafrecht kurz was zu sagen. In der Bewährungszeit darf man nicht mehr straffällig werden, will man keinen Widerruf riskieren. Das impliziert, dass sogar wenn nach Ablauf der Bewährungszeit eine neuerliche Verurteilung erfolgt, deren Grundlage innerhalb der BZ lag, die Bewährung widerrufen werden kann. Maßgeblich hier allein der Tatzeitpunkt.

Im Versicherungsrecht, speziell bei der RSV ist maßgeblich, ob zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicheurngsfalles der Versicherungsschutz bestanden hat. Und da liegt der Hase aus den Gründen im Pfeffer, die ich oben skizzierte.

Es ist eben nicht alles einheitlich (was glaubst Du, warum Leute wie ich studiert haben, um den ganzen Klumpatsch zu verstehen (versuchen). wink.gif thread.gif

EDIT: Es geht sogar noch komplizierter, nehmen wir die PKH. Die wird sogar rückwirkend, noch vor den Zeitpunkt der Antragstellung gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (wobei das gebührenrechtlich im Regelfall uninteressant ist). . Der Zeitpunkt des Beschlusses ist völlig unerheblich. Anders bei der Pflichtverteidigung. Da gilt der Zeitpunkt des Beschlusses, wobei hier Ausnahmen in Sonderfällen möglich sind. Du siehst, alles nicht so easy, wie man annimmt.


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mirko1
Beitrag 30.03.2007, 13:01
Beitrag #794


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Danke RAXDiver

trotzdem für einen "normal" denkenden "normalen" durchscnittlichen ohne ABI Menschen, ist das vollkommener Quatsch, das einmal die Verhandlung "EU-FS" zählt (was nachteilig für den Betroffenen ist) und einmal (Bewährung) es genau andersherum ist nähmlich der Tat-Tag zählt (was wiederrum nachteilig für den Betroffenen ist).

Nun gut, stimmt es also doch "auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" ich leg mal 3 Euro ins Frasenschwein.
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Lexus
Beitrag 31.03.2007, 08:08
Beitrag #795


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Zitat (mirko1 @ 30.03.2007, 11:17) *
@Lexus
du hast mal gepostet es kommt nicht auf den Tat-Tag an sondern auf das Datum der Verhandlung.


Das glaube ich nicht, bis du es mir rausgesucht hast.

Ich habe zu dem RSV-Problem sehr selten Stellung genommen und sicher niemals im Zusammenhang mit dem Datum der Verhandlung.

Aber hier ist mal eine Äußerung von mir.

Der Zeitpunkt der Erteilung der EU-FE kann meiner Meinung nach niemals der Versicherungsfall sein, weil das weder ein tatsächlicher noch ein behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten sein kann. Denn eine EU-FE zu erwerben ist immer rechtmäßig. Auch die lokale FE-Behörde behauptet ja nicht, dass der Erteilungsakt rechtswidrig sei.

So ergibt sich bei unbefangener Betrachtungsweise, dass die in Betracht kommende Rechtsverletzung die MPU-Anordnung ist (weil sie nach der Behauptung des Betroffenen ja rechtswidrig ist). Das bedeutet nun aber nicht, dass man schon von der MPU-Anordnung an auf Kosten der RSV einen Anwalt einschalten kann, sondern weil die Deckung erst ab Widerspruchsstadium möglich ist, muss hierfür der Erlass der NU abgewartet werden (eine MPU-Anordnung ist ja bekanntlich kein Verwaltungsakt und kann demzufolge auch noch nicht zu einem Widerspruchsverfahren führen, was aber mit dem Eintritt des Versicherungsfalls nichts zu tun hat). Außerdem muss auch die 3-monatige Wartefrist des § 14 Abs. 3 ARB zum Zeitpunkt der Anordnung abgelaufen sein, wenn die Wartefrist nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde (wobei man nicht den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder Deckungsbeginns als Ausschluss der Wartezeit bewerten darf, das sind zwei Paar Schuhe).

Ich sehe allerdings weitere Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Versicherungsfalls: In allen Verfahren, in denen es um den Entzug oder die Wiedererteilung der FE oder um deren Nutzungsuntersagung geht, muss die Behörde doch die Fahreignung des Betroffenen prüfen. Und in allen Verwaltungsverfahren, in denen es auf die Fahreignung ankommt, sind meistens Verkehrsverstöße ausschlaggebend. Entzieht z. B. die FE-Behörde die FE wegen des Erreichens von 18 Punkten, dann liegt diese Entziehung an den behaupteten vorangegangenen Rechtsverletzungen des Betroffenen. Das ist genauso der Fall, wenn die Wiedererteilung beantragt wird. Nach der Regel des § 14 Abs. 3 ARB sind aber in solchen Fallgestaltungen die der Behördenentscheidung zu Grunde liegenden Verkehrsverstöße die in Betracht kommenden Versicherungsfälle, wobei sehr umstritten ist, auf welchen Verstoß es dabei ankommt (auf den ersten, weil ohne ihn die Kette bis zu 18 Punkten nicht in Gang gesetzt hätte werden können? Oder auf den letzten, weil ohne ihn das Fass nicht zum Überlaufen gebracht worden wäre?)

Mir will nun nicht einleuchten, wieso ein Rechtsschutzversicherter, der seine FE auf dem Verwaltungsweg entzogen bekommen soll oder dem die Wiedererteilung verweigert wird, sich seine vorangegangenen straf- oder bußgeldrechtlichen Verstöße entgegenhalten lassen muss (von der RSV für die Prüfung des Vorliegens eines Versicherungsfalls), während dies beim Erwerber einer EU-FE nicht der Fall sein soll. Meiner Meinung nach muss also auch bei NU-Verfahren für die Frage der Deckung auf die Zeitpunkte der maßgeblichen Verstöße abgestellt werden, die überhaupt zu den Eignungszweifeln führen.

Das bedeutet, dass Deckung nur dann in Betracht kommt, wenn zum Zeitpunkt des für das Fehlen der Eignung maßgeblichen Verstoßes nicht nur eine RSV bestand, sondern auch schon die Wartefrist von 3 Monaten abgelaufen sein musste. Wird also die RSV überhaupt erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalls (sprich nach dem letzten ausschlaggebenden zur Entziehung führenden Verkehrsverstoß) abgeschlossen, dann darf an sich kein Rechtsschutz gewährt werden, weil der Versicherungsfall längst eingetreten war.

Dass das in der Praxis von den Gesellschaften z. T. anders gehandhabt wird, ist mir bekannt, hat aber wohl nur etwas mit dem Wettbewerb auf dem Gebiet zu tun und nichts mit der korrekten Anwendung der ARB.

Allerdings gibt es für Spätabschlüsse noch eine Ausnahme: Wenn der als Versicherungsfall in Betracht kommende Verstoß länger als ein Jahr vor Abschluss des Versicherungsvertrages zurückliegt, dann wird er gem. § 14 Abs. 3 ARB nicht berücksichtigt. Wenn also zwischen dem Verkehrsverstoß, der zum Entzug führte, bis zum Abschluss des RSV-Vertrages ein Jahr rum ist, dann muss wohl auf die MPU-Anordnung abgestellt werden.


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robbe
Beitrag 31.03.2007, 11:14
Beitrag #796


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Danke Lexus für die ausführlichen aufklärenden Angaben.
Wenn ich richtig verstanden habe, so dürften durchaus Chancen in meinem Fall bestehen
(Straftat mit Folgen mindestens 4 Jahre zurück, RSV am 2. Dez. 2006 abgeschlossen, zusätzlich ADAC RSV ohne Wartezeit)
Im Zusammenhang mit zeitsensiblen Terminen drängt sich eine ganz andere, grundsätzliche Frage auf:

Tritt ein Gesetz nach einem Ereignis in Kraft, auf das sich das Gesetz bezieht, so gilt es erst ab dem Gesetzeseintritt, nicht nachwirkend.
So könnte es sein, dass mir eine NU erteilt wird, danach der EUGH aber urteilt, dass dies nicht zulässig sei.
Somit könnte ich die NU am Hals haben, obwohl inzwischen ein gegenteiliges Urteil besteht, ist dem so?
danke


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RA XDiver
Beitrag 31.03.2007, 11:43
Beitrag #797


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Zitat
Tritt ein Gesetz nach einem Ereignis in Kraft, auf das sich das Gesetz bezieht, so gilt es erst ab dem Gesetzeseintritt, nicht nachwirkend.


Das ist in den meisten Fällen so, wobei es, gerade im Steuerrecht, auch rückwirkende Gesetze gibt.

Zitat
So könnte es sein, dass mir eine NU erteilt wird, danach der EUGH aber urteilt, dass dies nicht zulässig sei.
Somit könnte ich die NU am Hals haben, obwohl inzwischen ein gegenteiliges Urteil besteht, ist dem so?


Zunächst lassen sich Urteile mit Gesetzen nicht vergleichen, aber ich weiss, worauf Du hinaus willst.

Sinngemäß hast Du Recht. Bei den Personen, bei denen eine NU besteht, verschwindet diese auch durch Urteil oder sogar neues Gesetz nicht einfach. Es ist dann darauf abzustellen, ob die NU rechtskräftig ist oder nicht. Ist sie es nicht, kann sodann im Rahmen des Widersperuchs- / Klageverfahren, der NU abgeholfen werden, notfalls im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes zumindest bis zu einer abschließenden Entscheidung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs / der Klage erfolgreich wieder hergestellt werden, so dass der Betroffene bis zum Abschluss des Verfahrens wieder fahren kann.

Ist die NU bereits rechtskräftig, dann muss über § 28 Abs. 5 FeV die Nutzung neuerlich beantragt werden. Dem Antrag wäre dann allerdings zu entsprechen.


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mirko1
Beitrag 01.04.2007, 14:24
Beitrag #798


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@Lexus
Zitat
Das glaube ich nicht, bis du es mir rausgesucht hast.

ich bin sicher du hast mal gepostet in bezug auf neue Eignungszweifel das der Verhandlungstag zählt, also sollte der Tat-Tag vor der EU-FS Erteilung liegen jedoch die Verhandlung nach der EU-FS Erteilung so zählt der Verhandlungstag und würde neue Eignungs zweifel auslösen.

Owohl die Tat vor der Erteilung lag ist man als Betroffener trotzdem der Arsc...., bei einer Bewährung zählt der Tat-Tag egal wenn die Verhandlung nach Ablauf der Bewährung wäre, kann die Bewährung trotzdem wiederrufen werden, weil eben dort der Tat-Tag zählt.

Für mich ist das eine sauerei einmal so und das andere mal so.

Ich kann nicht verstehen das bei der EU-FS Erteilung der Verhandlungstag zählt und bei z.B. Bewährung zählt der Tat Tag. Für mich wäre LOGISCH das immer der Tat-Tag zählt.

Nun was soll Man(n) da machen? am besten grenznah in ein EU-Land ziehen, in Deutschland die Kohle verdienen und sich im grenznahen EU-Land ein schönes Leben machen und über die deutschen und deren verbogenen immer für den Betroffenen nachteiligen Gesetze einen ablachen.

Beispiel Grenzstadt Frankfurt/Oder-polnische Seite Slubice oder Görlitz.

Im Prinzip, die EU macht es Möglich, müsste man nur den Wohnsitz scheinbar verlegen und wäre alle Sorgen los, es reicht wenn in D die Freundin wohnt und man sich auf dauer Urlaub bei Ihr aufhält.

Sollte wiedererwarten Deutschland vorm EUGH "Rechtsmissbrauch" gewinnen hat Deutschland eine Waffe gegen alle EU-FS MPU Umgeher in der Hand die keinen von uns verschonen wird. Dann wird Plan B Grenznaher Umzug evtl. doch noch realität werden.

Ps.: Mirko1 <------- fährt täglich mit seinem CZ-FS seit 09/2004 noch ohne Kontrolle. Bald sind es 3 Jahre. iCH WEIS sollte man nicht öffentlich schreiben "man kann niemanden mehr trauen", naja das VP gibt keine Daten raus, Verfolgungswahn? hehe so weit kommt es noch.

Schon wegen den 3 Jahren würde ich lieber Plan B anlaufen lassen als in D zur MPU zu gehen. thread.gif
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robbe
Beitrag 02.04.2007, 13:30
Beitrag #799


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RA XDiver, vielen Dank für die Antwort, die mir weiter Kopfzerbrechen bereitet.
( tut mir leid, dass sich die posts etwas überschneiden hier, aber ich habe einmal eine Nachricht über neue posts, dann wieder nicht ) sorry wenn ich nochmal dazwischenfunke und ganz egoistisch um Hilfe bitte:

kann mir bitte jemand eine sinnvolle Vorgehensweise empfehlen ???

wie gesagt, rechtmässig erworbener EU-FS, von dem die Polizei in BW nun eine Kopie haben möchte, um den FS zu "prüfen" (obwohl ich bereits kontrolliert worden war und weiterfahren durfte)

ich möchte natürlich so wenig wie möglich Fehler machen - jetzt bitte keine mehr!!!!
Also, soll ich die Kopie abgeben + abwarten was passiert, bei NU dann Widerspruch einlegen?
Wann soll ich anwaltliche Hilfe spätestens in Anspruch nehmen?

ich wäre über eine Antwort sehr dankbar, da es jetzt wieder von vorne losgeht mit dem krankmachenden Nervenkrieg, der spürbar erneut an meine Substanz geht, vielen Dank


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Bitburger
Beitrag 02.04.2007, 18:32
Beitrag #800


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Du ich würde mich mit der Kopie so lange wie möglich Drücken. thread.gif
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