Probezeitverkürzung..., ...für junge Fahranfänger in Bayern |
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Probezeitverkürzung..., ...für junge Fahranfänger in Bayern |
15.03.2004, 09:49
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=5102]FAQ: Probezeitverkürzung[/URL] Sicherlich auch für den Rest der Republik von Interesse: Zitat Pressemitteilung 97/04 des Bayer. Staatsministeriums den Inneren München, 11. März 2004 Bayern startet zweite Phase der Fahrausbildung Beckstein: "Problembewusstsein junger Fahranfänger im Straßenverkehr erhöhen" In Bayern können die jährlich rund 140.000 jungen Fahranfänger jetzt während der Probezeit freiwillige Fortbildungsseminare besuchen und damit ihre Probezeit um 1 Jahr verkürzen. Zudem bieten einige Versicherungen den Teilnehmern günstigere Tarife in der Kfz-Haftpflichtversicherung an. "Ich bin überzeugt, dass die zweite Phase der Fahrausbildung für Führerscheinneulinge einen echten Sicherheitsgewinn bringen wird. Vor allem erhoffe ich mir eine wesentliche Verringerung der nach wie vor viel zu hohen Unfallzahlen der Fahranfänger", setzt Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein auf den Erfolg der seit Anfang des Jahres geltenden Rechtslage. Gemeinsam mit dem ADAC, der Landesverkehrswacht Bayern e. V. und dem Landesverband Bayerischer Fahrlehrer stellt er am 11. März 2004 in München den neuen Modellversuch vor, der zunächst bis 31.12.2009 laufen wird. Die zweite Phase der Fahrausbildung besteht aus insgesamt drei moderierten Gruppensitzungen in der Fahrschule (je 90 Minuten Dauer), einer Übungs- und Beobachtungsfahrt (60 Minuten Fahrzeit pro Teilnehmer) sowie praktischen Sicherheitsübungen (240 Minuten). Teilnehmen können Fahrerinnen und Fahrer, die den Führerschein der Klasse B seit mindestens sechs Monaten besitzen und sich noch in der zweijährigen oder nach Verkehrsverstößen gegebenenfalls auf vier Jahre verlängerten Probezeit befinden. Angeboten werden die "Fortbildungsseminare für Fahranfänger" von Fahrschulen. Die Teilnahme ist allerdings insgesamt nur einmal möglich. Staatsminister Dr. Beckstein freut, dass auch Teile der Versicherungswirtschaft den freiwilligen Beitrag junger Fahranfänger zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr anerkennen. So haben einige Versicherer bereits angekündigt, dass bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung an dem Fortbildungsseminar der Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Vertragsbeginn gegenüber dem Normaltarif um 90% reduziert wird. Verschiedentlich wird auch eine günstigere Einstufung in der Vollkaskoversicherung angeboten. Im vergangenen Jahr kamen 343 Personen bei Unfällen zu Tode, bei denen junge Verkehrsteilnehmer Hauptunfallverursacher waren. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 4,8 %. Mit einem Bevölkerungsanteil von nur 7,9 % stellen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren 22,7 % der Verkehrstoten. Weitere Infos zu diesem Thema auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums (Faltblatt zum Download) sowie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.07.2008, 23:45
Bearbeitungsgrund: Link des DVR aktualisiert
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17.01.2011, 21:09
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Rechtsgrundlage zur Verkürzung der Probezeit war die Verordnung über die freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfängerfortbildungsverordnung - FreiwFortbV) vom 16. Mai 2003 (BGBl. I S. 709). Diese Verordnung war zunächst bis zum 31.12.2009 befristet, wurde aber bis zum 31.12.2010 verlängert.
Danach gab es keine erneute Verlängerung, so daß es seit dem 1.1.2011 nicht mehr möglich ist, die Probezeit zu verkürzen. FreiwFortbV.pdf ( 65.18KB ) Anzahl der Downloads: 118 -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:52 |