... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Strafbefehl wegen Stinkefinger (Beleidigung im Straßenverkehr) bekommen
markusB12
Beitrag 28.03.2007, 20:26
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 28.03.2007
Mitglieds-Nr.: 30053



    
 
Hallo zusammen,

Ich brauche mal eure Hilfe bzw. euren Rat.

Ich habe einen Strafbefehl bekommen.

Strafbefehl
Sie werden angeklagt,

Sie haben einen anderen beleidigt, weshalb Strafantrag gestellt ist indem Sie am xx.xx.xx in xx beim Einfahren von der x Strasse in den Kreisverkehr die Vorfahrt des PKW-Lenkers xx missachteten, weshalb dieser sein Fahrzeug stark abbremsen musste und ihm anschließend, als er Hupzeichen gab, den Stinkerfiner (ausgestreckter Mittelfinger) zeigten und ihn dadurch in der Ehre verletzten.


1 Vergehen der Beleidigung gem. §§185, 194 StGB

I. 2 Zeugen
II. Strafantrag Bl. 22 d.A

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro ingesamt als 800 Euro festgesetzt. Außerdem tragen sie die Kosten des Verfahrens.


Ich hab da jetzt ein paar Fragen 

1) Wie kommen die auf 40 Euro Tagessatz, ich habe keine Angaben gegenüber der Staatsanwaltschaft zu
meinem Nettoeinkommen oder zu dem Vorwurf gemacht.
2) Wenn ich die 800 Euro + Gerichtskosten 64,32 Euro bezahle, ist der Vorfall dann für mich erledigt,
oder kann es noch Punkte oder Fahrverboten geben und müsste ich dann auch den Anwalt des Kläger
bezahlen (ich weiß nicht ob der einen Anwalt eingeschaltet hat, kann ich mir zwar nicht vorstellen aber
wer weiß)
3) Wenn es vor Gericht geht, muss ich ja mein Nettogehalt offen legen. Da mein Nettogehalt/30 weit über
den 40 Euro Tagessatz liegt, wird dann das Gericht vermutlich die 40 Euro dementsprechenden
„aufstocken“ oder?
4) Wenn ich die 800 Euro + Gerichtskosten bezahle und der Strafbefehl Rechtskräftigt wird, bin ich dann
vorbestraft bzw. wird der VOrfall irgendwo Zentral festgehalten?

Danke schon mal für eure Hilfe.

Ach ja, alles was im Strafbefehl steht ist wahr, ich habe da einen Fehler gemacht und steh auch dazu. Ich kann mich zwar nicht mehr daran erinnern, dass ich den Stinkefinger gezeigt habe (ich dachte es wäre eher die Faust gewesen) aber ich kann es leider auch nicht ausschließen.

Ich habe auch einen Zeugen, der mit mir gefahren ist, der kann den Vorfall bis auf den Stinkerfinger/Faust (davon hat er nichts mitbekomme) bezeugen.

Der Beitrag wurde von markusB12 bearbeitet: 28.03.2007, 20:33
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 28.03.2007, 20:33
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Das gibt 5 Punkte!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
KeinRaser
Beitrag 28.03.2007, 21:50
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 13.02.2005
Mitglieds-Nr.: 8362



Also wenn du bisher noch nie aufgefallen bist im Strassenverkehr, lohnt sich vielleicht doch der Gang vor Gericht. Wie weit waren denn die Zeugen entfernt? War es nicht eher der Zeigefinger, als Mahnung gedacht ?
Also ich benutze den Mittelfinger immer nur zum Nase bohren, und käme deshalb auch nie auf die Idee diesen als Stinkefinger zu bezeichnen..
Als Alternative könntest du den Mittelfinger auch abhacken und dann felsenfest behaupten , dass er bereits zur Tatzeit fehlte, ist halt beim Holzhacken passiert.
police.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Luxfur
Beitrag 28.03.2007, 21:59
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8352
Beigetreten: 28.07.2005
Mitglieds-Nr.: 11674



Zitat
1) Wie kommen die auf 40 Euro Tagessatz, ich habe keine Angaben gegenüber der Staatsanwaltschaft zu meinem Nettoeinkommen oder zu dem Vorwurf gemacht.
3) Wenn es vor Gericht geht, muss ich ja mein Nettogehalt offen legen. Da mein Nettogehalt/30 weit über den 40 Euro Tagessatz liegt, wird dann das Gericht vermutlich die 40 Euro dementsprechenden „aufstocken“ oder?
Sie haben - hier zu deinen Gunsten - gemutmaßt. Sollte der StrB nicht akzeptiert werden muss eine Verhandlung stattfinden, in der kann auch eine Neubemessung der Höhe der Tagessätze stattfinden.
da der Anzeigeerstatter dich wohl auch identifizieren könnte/konnte - macht beim Kreisverkehr auch Sinn, stellen wir uns die Örtlichkeit vor - dann sehe ich auch keine große Chancen hier wg. Mangels an Beweisen eine Verfaherenseinstellung zu erreichen. Eine wg. der geringe der Schuld scheidet aus, sonst hätte die StaA keine Anklage erhoben.

Zitat
2) Wenn ich die 800 Euro + Gerichtskosten 64,32 Euro bezahle, ist der Vorfall dann für mich erledigt, oder kann es noch Punkte oder Fahrverboten geben und müsste ich dann auch den Anwalt des Kläger bezahlen (ich weiß nicht ob der einen Anwalt eingeschaltet hat, kann ich mir zwar nicht vorstellen aber wer weiß)
Wie @Mr. T bereits schrieb gibt es, gem. Nr. 3.2 aus Anlage XIII zu §40 FeV, fünf Punkte. Ansonsten ist die Sache damit erledigt.
Wer sich als Anzeigeerstatter einen Anwalt nimmt tut dies als reinen Luxus, den er als solchen auch selbst zu bestreiten hat.

Zitat
4) Wenn ich die 800 Euro + Gerichtskosten bezahle und der Strafbefehl Rechtskräftigt wird, bin ich dann vorbestraft bzw. wird der VOrfall irgendwo Zentral festgehalten?
Ja. Der Vorfall findet Eingang ins Bundeszentralregister. Sofern du dort bereits eine offene Eintragung gem. BZRG hast werden beide Eintragungen zusammen ins Führungszeugnis übernommen.


--------------------
"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 22:50