FS gestohlen, wie kriegt man Ersatz? |
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FS gestohlen, wie kriegt man Ersatz? |
16.04.2007, 11:17
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30206 |
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16.04.2007, 11:31
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2389 Beigetreten: 15.01.2006 Wohnort: ca.15920 km. nördl. vom .Südpol Mitglieds-Nr.: 15999 |
du darst weiter fahren dir wurde der schein schließlich nicht abgenommen. Wenn du eine Bestätigung hast reicht es aus. Um einen Ersatz zubekommen mußt du dich an die zuständige Stelle wenden.
-------------------- in jedem steckt doch ein kleiner Elch
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16.04.2007, 12:09
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wenn du eine Bestätigung hast reicht es aus. Nicht unbedingt, bei einem genauen könnte zumindest ein Verwarnungsgeld fällig werden. @Johnny_Bonn Wie lange bist du schon in Deutschland wohnhaft? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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18.04.2007, 11:27
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30206 |
der us-lappen ist bis juli hoer gültig, danach muß ich ihn umschreiben lassen.
ich bin mir halt nur nich sicher ob ein die kopie und die anzeige akzeptiert, weil die kopie nich grade von guter qualität ist. aber man erkennt mein photo und kann alles lesen. der kommissar meinte ich darf fahren, weil ich eine fahrerlaubnis habe. da ich aber keinen führerschein habe, kann ich das nicht beweisen. somit fahre ich auf eigenes risiko, der eine beamte würde wegen fahren ohne FS 10,- verlangen, der andere ließe mich nich weiterfahren wegen fahren ohne FE |
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18.04.2007, 21:01
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
danach muß ich ihn umschreiben lassen. Das dürfte problematisch werden, s. § 31 Abs. 3 FeV: Zitat Der Antragsteller hat den Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis durch den nationalen Führerschein nachzuweisen....
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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19.04.2007, 00:22
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 02.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30206 |
jaja, aber das krieg ich schon hin.
viel wichtiger is die frage, ob ich bis dahin fahren kann. rechtlich darf ich das, kommt aber drauf an ob der beamte sagt fahren ohne FS oder fahren ohne FE |
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