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> Verwarnung wegen anhalten im Halteverbot, Stadt kassiert aus der Deckung heraus ab
Mazdafahrer
Beitrag 17.04.2007, 16:16
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
ich habe da mal eine Frage an die Experten. cop.gif
Gerade habe ich einen Bußgeldbescheid per Post über 10 Euro von der Stadt Oberhausen wegen "Halten im Halteverbot" bekommen. mad.gif
Stimmt wahrscheinlich, dass ich zu der im Bescheid angegebenen Zeit und am angegebenen Ort im Halteverbot kurz angehalten habe. Ich habe in diesem Bereich meine wartende Tochter einsteigen lassen.
Dabei habe ich den Motor nicht abgestellt. Eine Politesse oder ähnliches habe ich nicht gesehen.
Darf ein Vertreter der Stadt "aus der Deckung heraus" ein Bußgeld verhängen?
Ich habe durch mein Anhalten doch niemanden gefährdet oder behindert.
Gruß
Mazdafahrer
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MickyMaus
Beitrag 17.04.2007, 16:21
Beitrag #2


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Zitat (Mazdafahrer @ 17.04.2007, 17:16) *
Darf ein Vertreter der Stadt "aus der Deckung heraus" ein Bußgeld verhängen?

Klar, warum sollte es nicht erlaubt sein. Oder: Was hätte es geändert, wenn er beim Knöllchenschreiben direkt vor deinem Auto gestanden hat?

Zitat (Mazdafahrer @ 17.04.2007, 17:16) *
Ich habe durch mein Anhalten doch niemanden gefährdet oder behindert.

Wenn du es hättest, wäre es nur teurer geworden.


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Viele Grüße,
MM
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Flo1983
Beitrag 17.04.2007, 16:23
Beitrag #3


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Zitat (Mazdafahrer @ 17.04.2007, 17:16) *
Darf ein Vertreter der Stadt "aus der Deckung heraus" ein Bußgeld verhängen?

Ja das darf er. Im absoluten Halteverbot darfst du eben nicht mal 1 Sekunde halten (egal ob nur zum Aus-/Einsteigen etc.). Wenn man die Verwarnung nicht bezahlt, wird ein Bußgeld daraus und kostet ca. 25,60 € mehr. wink.gif



MfG Flo wavey.gif


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AMenge
Beitrag 17.04.2007, 16:25
Beitrag #4


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Zitat (Mazdafahrer @ 17.04.2007, 17:16) *
Stimmt wahrscheinlich, dass ich zu der im Bescheid angegebenen Zeit und am angegebenen Ort im Halteverbot kurz angehalten habe.

Damit sind auch schon alle weitere Fragen beantwortet. Genau das ist nicht erlaubt, punkt, aus, Ende.

Zitat
Ich habe in diesem Bereich meine wartende Tochter einsteigen lassen.

Dann sollte sie sich nächstes mal an einer anderen Stelle postieren.

Zitat
Dabei habe ich den Motor nicht abgestellt.

Vollkommen unerheblich.

Zitat
Eine Politesse oder ähnliches habe ich nicht gesehen.

Ebenfalls unerheblich.

Zitat
Darf ein Vertreter der Stadt "aus der Deckung heraus" ein Bußgeld verhängen?

Was sollte denn deiner Meinung nach dagegen sprechen? Soll er sich ne Warnweste anziehen und sich einen Hut mit gelbem Blinklicht aufsetzen?

Zitat
Ich habe durch mein Anhalten doch niemanden gefährdet oder behindert.

Nochmal unerheblich. Wenn du jemanden gefährdet hättest, dann wäre es nur teurer gewesen.

Du hast einen Fehler gemacht, jetzt musst die Folgen tragen. Ganz einfache Sache.

Edit:
Na super, da antwortet man nur etwas ausführlicher und schon sind zwei andere schneller... ranting.gif wink.gif
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Flo1983
Beitrag 17.04.2007, 16:33
Beitrag #5


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Hier noch einmal ganz deutlich:

Angehängte Datei  41_283.gif ( 2.12KB ) Anzahl der Downloads: 14


Zeichen 283 - Haltverbot
Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn.


Zitat (AMenge @ 17.04.2007, 17:25) *
Na super, da antwortet man nur etwas ausführlicher und schon sind zwei andere schneller... ranting.gif wink.gif

Sind ja auch noch jünger... laugh2.gif thread.gif *ganzschnellweg*



MfG Flo wavey.gif


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Lantis
Beitrag 17.04.2007, 16:48
Beitrag #6


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naja, man kanns auch übertreiben, aber ohne irgend jemand vom abkassier..erh ordnungsamt gesehen zu haben, das da irgendjemand was aufschreibt, da kann ja jeder kommen...

da kann ja jeder kommen und sagen ich hätte irgendwo, irgendwann im halteverbot gestanden, daß kann niemand nachvollziehen...

ich würds nich bezahlen, ganz ehrlich, einfach nur lächerlich sowas...


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Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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MickyMaus
Beitrag 17.04.2007, 16:58
Beitrag #7


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Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 17:48) *
naja, man kanns auch übertreiben,

Naja, ein Haltverbot steht nicht "irgendwo", sondern da wo es notwendig ist.

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 17:48) *
aber ohne irgend jemand vom abkassier..erh ordnungsamt gesehen zu haben, das da irgendjemand was aufschreibt, da kann ja jeder kommen...

Was würde der erwischte VT machen, selbst wenn er eine Politesse gesehen hat? Vor Gericht lügen, darf er ja eh ungestraft als Betroffener. Und was macht es nun für einen Unterschied, ob keiner da war oder der Betroffene lügt, dass er keinen gesehen hat?

Nicht zuletzt kann dich ja auch jeder anzeigen. Kennzeichen aufschreiben, anzeigen. Für den Notfall noch eine Personenbeschreibung abgeben. Kein Problem...

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 17:48) *
da kann ja jeder kommen und sagen ich hätte irgendwo, irgendwann im halteverbot gestanden, daß kann niemand nachvollziehen...

Naja, wenns nicht stimmt, dann ist das eine falsche Verdächtigung und eine Falschaussage. Halt dich nicht für so wichtig, als dass jemand für dich riskiert, nur um dir ein 10€-Knöllchen reinzudrücken...

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 17:48) *
ich würds nich bezahlen, ganz ehrlich, einfach nur lächerlich sowas...

Naja, dann kommt der Bußgeldbescheid, dann die Halterhaftung... Alles nur teurer. Und glaub mir, am Ende wirst du zahlen rolleyes.gif


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MM
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Lantis
Beitrag 17.04.2007, 17:19
Beitrag #8


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ich halte mich nicht für wichtig, punkt 1, es gibt wirklich schlimmeres als das man ihn nun dafür bestrafen müsste, das er für lächerliche 20 - 35 sek. irgendwo kurz im halteverbot stand um jemandem das einsteigen zu ermöglichen...

und machen wir uns nichts vor, die parksituationen sind in großstädten nicht gerade vorbildlich, naja klarer fall von abzocke, für sowas hab ich kein verständnis und kann den unmut des TE verstehen...

ich habe nichts dagegen wenn jemand bestraft wird wenn er wirklich den verkehr behindert hat mit seinem KFZ , aber sowas, nee, einfach nur arm sowas... whistling.gif


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cheffe
Beitrag 17.04.2007, 17:22
Beitrag #9


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Leute,

nun kommt mal wieder ein wenig runter. Nicht jedem ist bekannt, daß man im absoluten Halteverbot nicht mal eine Sekunde stehenbleiben darf um jemanden einsteigen zu lassen und daß bei Halt-/Parkverstößen das abgelesene Kennzeichen reicht, um zumindest den Halter für die Verfahrenskosten heranziehen zu können.

Genau das weiß @Mazdafahrer jetzt wohl auch, da brauchts keine Spitzen mehr wie "Hut mit gelbem Blinklicht aufsetzen" etc. wink.gif

Und auch keine Grundsatzdiskussion ob das nun "schlimm ist oder nicht". Nur soviel: Ich habe wohl bereits hunderte Male im Halteverbot jemanden ein- oder aussteigen lassen. Einmal durfte ich zahlen, habe mich aber vorher dennoch schlau gemacht - das VP gabs zu diesem Zeitpunkt noch nicht.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Lantis
Beitrag 17.04.2007, 17:30
Beitrag #10


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nur noch so viel, tolleranz bringt ja kein geld nich wahr? das ist der einzige grund, mehr nicht dry.gif


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El Bestrafo
Beitrag 17.04.2007, 17:35
Beitrag #11


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Wenn nunmal der MA des OA der Meinung ist, diese Owi zu verfolgen, dann ist das so. Ob es nun erforderlich war oder nicht ist dahingestellt. Formal wurde sie nun mal begangen.

Ärgern, zahlen und als "Lehrgeld" abhaken.


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Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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Lantis
Beitrag 17.04.2007, 17:42
Beitrag #12


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Zitat (El Bestrafo @ 17.04.2007, 19:35) *
Wenn nunmal der MA des OA der Meinung ist, diese Owi zu verfolgen, dann ist das so. Ob es nun erforderlich war oder nicht ist dahingestellt. Formal wurde sie nun mal begangen.

Ärgern, zahlen und als "Lehrgeld" abhaken.


oh ja, das könnt euch so passen .. tz , was wollen die mir denn wenn ich nix bezahle, gefängnis oder was? rofl1.gif


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blue0711
Beitrag 17.04.2007, 17:50
Beitrag #13


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Zitat (cheffe @ 17.04.2007, 18:22) *
Nicht jedem ist bekannt, daß man im absoluten Halteverbot nicht mal eine Sekunde stehenbleiben darf um jemanden einsteigen zu lassen
blink.gif Äh, wie jetzt? Scheints herrscht da recht unterschiedliche Moral, sowohl bei den Schilderaufstellern, als auch bei den VTs.
Wennste in Stuggitown im Halteverbot anhälst, dann behinderst Du bereits beim verlangsamen, gefährdend wirds regelmässig ausserhalb der Wochennacht- und Mittagszeiten.
Halteverbote stehen hier im allgemeinen sinnigerweise nur an gefährlichen Stellen oder vor der Synagoge und dem amerikanische Konsulat. Da tut man jeweils gut dran, sich dran zu halten.

Gruss
Kai


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Gruß Kai
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El Bestrafo
Beitrag 17.04.2007, 17:57
Beitrag #14


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Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 18:42) *
oh ja, das könnt euch so passen .. tz , was wollen die mir denn wenn ich nix bezahle, gefängnis oder was? rofl1.gif

Da würde ich nicht so lachen, rechtlich gesehen ist es möglich..


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Lantis
Beitrag 17.04.2007, 18:02
Beitrag #15


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Zitat (El Bestrafo @ 17.04.2007, 19:57) *
Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 18:42) *

oh ja, das könnt euch so passen .. tz , was wollen die mir denn wenn ich nix bezahle, gefängnis oder was? rofl1.gif

Da würde ich nicht so lachen, rechtlich gesehen ist es möglich..


naja, stichwort verhältnismäßigkeit, bei 10 € verwarngeld wandert keiner in den knast, da ist der aufenthalt pro tag viel teurer für den staat....


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cheffe
Beitrag 17.04.2007, 18:33
Beitrag #16


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Zitat (blue0711 @ 17.04.2007, 18:50) *
Zitat (cheffe @ 17.04.2007, 18:22) *
Nicht jedem ist bekannt, daß man im absoluten Halteverbot nicht mal eine Sekunde stehenbleiben darf um jemanden einsteigen zu lassen
blink.gif Äh, wie jetzt? Scheints herrscht da recht unterschiedliche Moral, sowohl bei den Schilderaufstellern, als auch bei den VTs.

Ich hab das so gemeint, daß *fast* allen VTs klar sein dürfte, dort nicht zu parken, ein-/auszuladen oder ähnliches zu tun, aber nicht daß es verboten ist, mal kurz anzuhalten, um mal jemanden einsteigen zu lassen oder nach dem Weg zu fragen. Gibts dennoch ein Knöllchen (was die absolute Ausnahme darstellt), ist die Überraschung meist groß.

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 19:02) *
naja, stichwort verhältnismäßigkeit, bei 10 € verwarngeld wandert keiner in den knast, da ist der aufenthalt pro tag viel teurer für den staat....

Da sei Dir nicht soooo sicher, das Ganze nennt sich Erzwingungshaft. Ist allerdings das letzte Mittel, wenn Du ca. 5 bis 8 Möglichkeiten vorher ausgelassen hast, Dich gerade zu machen.


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MickyMaus
Beitrag 17.04.2007, 18:52
Beitrag #17


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Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 18:19) *
ich halte mich nicht für wichtig, punkt 1, es gibt wirklich schlimmeres als das man ihn nun dafür bestrafen müsste, das er für lächerliche 20 - 35 sek. irgendwo kurz im halteverbot stand um jemandem das einsteigen zu ermöglichen...

Jetzt würfelst du etwas durcheinander. Das mit dem "wichtig nehmen" war darauf bezogen, dass dich "irgendwer, irgendwo, irgendwann" anzeigen könnte, quasi ohne Grund.

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 18:19) *
und machen wir uns nichts vor, die parksituationen sind in großstädten nicht gerade vorbildlich

Klar gibt es Parkplatznot in Großstädten. Aber was hat das mit dem Thema zu tun? Der TE hat bequemerweise an einer Stelle gehalten, an der er nicht halten durfte, nur damit seine Tochter nicht 5 Meter zuviel gehen musste. rolleyes.gif

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 18:19) *
naja klarer fall von abzocke, für sowas hab ich kein verständnis und kann den unmut des TE verstehen...

Klar, erstmal rumblöken... rolleyes.gif

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 18:19) *
ich habe nichts dagegen wenn jemand bestraft wird wenn er wirklich den verkehr behindert hat mit seinem KFZ , aber sowas, nee, einfach nur arm sowas... whistling.gif

Einfach nur arm, wenn jemand denkt, dass Regeln nur für andere gelten. Nochmal: Ein Haltverbot ist nicht "normal", sondern da angeordnet, wo haltende und parkende Fahrzeuge voraussichtlich behindern. Und woher weiß der TE, ob er andere behindert hat?

Zitat (cheffe @ 17.04.2007, 18:22) *
Nicht jedem ist bekannt, daß man im absoluten Halteverbot nicht mal eine Sekunde stehenbleiben darf um jemanden einsteigen zu lassen

Nicht? Ist es schon zuviel verlangt, das Wort Haltverbot wortgenau zu lesen (nicht mal zu interpretieren)? Halt-Verbot - Halten verboten. Ist das wirklich so missverständlich?
Über Interpretationsspielräume auf Grund von Unwissenheit können wir gern beim eingeschränkten Haltverbot diskutieren, aber nicht beim Haltverbot.

Zitat (cheffe @ 17.04.2007, 18:22) *
daß bei Halt-/Parkverstößen das abgelesene Kennzeichen reicht, um zumindest den Halter für die Verfahrenskosten heranziehen zu können.

Auch hier ist etwas Denken erlaubt: Wenn ich mein Auto parke und dort ein Knöllchen kriege, sehe ich auch keine Politesse. Warum sollte es so sein müssen, wenn ich im Auto sitzen bleibe?

Zitat (cheffe @ 17.04.2007, 18:22) *
Nur soviel: Ich habe wohl bereits hunderte Male im Halteverbot jemanden ein- oder aussteigen lassen. Einmal durfte ich zahlen, habe mich aber vorher dennoch schlau gemacht - das VP gabs zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Klar, wird wohl jeder schon mal gemacht haben. Wer sich dabei allerdings erwischen lässt, ist halt eben auch selbst schuld...

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 19:02) *
bei 10 € verwarngeld wandert keiner in den knast, da ist der aufenthalt pro tag viel teurer für den staat....

Wenn die Erzwingungshaft kommt, dann erst wenn du den Behörden schon deutlich mehr schuldest. Nämlich nach einer Gerichtsverhandlung. Da darfst du dann schon locker rund 60€ blechen.


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Andreas
Beitrag 18.04.2007, 06:34
Beitrag #18


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Zitat (MickyMaus @ 17.04.2007, 19:52) *
Wenn die Erzwingungshaft kommt, dann erst wenn du den Behörden schon deutlich mehr schuldest. Nämlich nach einer Gerichtsverhandlung.


Stimmt nicht. Eine Erzwingungshaft kann auch ohne vorgeschaltete Gerichtsverhandlung kommen. Es muß nur ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid bestehen und das Bußgeld wurde nicht bezahlt. Die E-Haft ordnet zwar das Gericht an, es kommt aber nicht zu einer Verhandlung.


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AMenge
Beitrag 18.04.2007, 07:31
Beitrag #19


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Zitat (cheffe @ 17.04.2007, 18:22) *
Nicht jedem ist bekannt, daß man im absoluten Halteverbot nicht mal eine Sekunde stehenbleiben darf um jemanden einsteigen zu lassen

Das sollte aber jedem Autofahrer bekannt sein. Wo ziehst du da denn bitte die Grenze? Die eine Regel muss jeder kennen, eine andere aber nicht unbedingt?
Die Verkehrsregeln - und dazu zählt auch ein Halteverbot - sollten jedem Autofahrer bekannt sein. Und selbst wenn sie das nicht sind, so gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Zitat
Genau das weiß @Mazdafahrer jetzt wohl auch, da brauchts keine Spitzen mehr wie "Hut mit gelbem Blinklicht aufsetzen" etc. wink.gif

Die Wahl meiner sprachlichen Mittel überlass bitte mir.
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Flo1983
Beitrag 18.04.2007, 08:42
Beitrag #20


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Zitat (AMenge @ 18.04.2007, 08:31) *
Zitat (cheffe @ 17.04.2007, 18:22) *

Nicht jedem ist bekannt, daß man im absoluten Halteverbot nicht mal eine Sekunde stehenbleiben darf um jemanden einsteigen zu lassen

Das sollte aber jedem Autofahrer bekannt sein. Wo ziehst du da denn bitte die Grenze? Die eine Regel muss jeder kennen, eine andere aber nicht unbedingt?
Die Verkehrsregeln - und dazu zählt auch ein Halteverbot - sollten jedem Autofahrer bekannt sein. Und selbst wenn sie das nicht sind, so gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Ich stimme AMenge da voll zu. Wenn einem die gängigsten Regeln der StVO nicht bekannt sind, dann muß man damit rechnen, dass man verwarnt wird. Und wenn das absolute Haltverbot nicht zu den gängigsten Zeichen/Regeln gehört, dann weiß ich auch nicht mehr... rolleyes.gif


MfG Flo wavey.gif


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HaWeThie
Beitrag 18.04.2007, 10:09
Beitrag #21


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Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 20:02) *
Zitat (El Bestrafo @ 17.04.2007, 19:57) *

Zitat (Lantis @ 17.04.2007, 18:42) *

oh ja, das könnt euch so passen .. tz , was wollen die mir denn wenn ich nix bezahle, gefängnis oder was? rofl1.gif

Da würde ich nicht so lachen, rechtlich gesehen ist es möglich..


naja, stichwort verhältnismäßigkeit, bei 10 € verwarngeld wandert keiner in den knast, da ist der aufenthalt pro tag viel teurer für den staat....

Vertu dich nicht.
Erzwingungshaft ist durchaus möglich - wobei die Strafe damit nicht abgegolten ist.
Aber vorher gibt es ja andere Möglichkeiten - bis zur Gehalts- oder Kontenpfändung.
Wir hatten hier auch schon den Fall, wo jemandem, der angeblich nicht zahlen konnte, das Zweitfahrrad abgenommen und versteigert wurde.


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dete
Beitrag 18.04.2007, 14:15
Beitrag #22


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Lantis der HELD, Vorschriften sind nicht für dich gemacht, Halten im Haltverbot nicht für dich, Ernst genommen werden, auch nicht für dich! tongue.gif

dete
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Mazdafahrer
Beitrag 18.04.2007, 18:35
Beitrag #23


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Vielen Dank für die Hinweise.
War ein Fehler zu halten - werde daher das Bußgeld bezahlen.

Ich hatte nur gedacht, dass städtische Angestellte kein Recht besitzen Bußgelder bei einem Fehlverhalten im fließenden Verkehr zu verhängen.

Aber ist ja eine interesaante Einnahmequelle. Schade nur, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden zur Förderung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden.

Mazdafahrer
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MickyMaus
Beitrag 18.04.2007, 18:39
Beitrag #24


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Zitat (Mazdafahrer @ 18.04.2007, 19:35) *
Ich hatte nur gedacht, dass städtische Angestellte kein Recht besitzen Bußgelder bei einem Fehlverhalten im fließenden Verkehr zu verhängen.

Dem ist nicht so. Und im Übrigen: Wenn du nicht verkehrsbedingt anhalten musst, bist du nicht mehr fließender, sondern ruhender Verkehr.
Und auch nebenbei: Es muss dich nicht mal eine Politesse anzeigen, das kann ein Passant ebenso tun.

Zitat (Mazdafahrer @ 18.04.2007, 19:35) *
Aber ist ja eine interesaante Einnahmequelle.

Aber nur, wenn jemand gegen die Regeln verstößt...

Zitat (Mazdafahrer @ 18.04.2007, 19:35) *
Schade nur, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden zur Förderung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden.

Das ist in der Tat schade...


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Arthur Dent
Beitrag 18.04.2007, 18:41
Beitrag #25


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Zitat (MickyMaus @ 18.04.2007, 20:39) *
Zitat (Mazdafahrer @ 18.04.2007, 19:35) *

Schade nur, dass die Einnahmen nicht zweckgebunden zur Förderung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden.

Das ist in der Tat schade...
In der Tat. Und auch gar kein so schlechter Gedankenansatz. Sollte man mal vorschlagen. thumbup.gif


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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MickyMaus
Beitrag 18.04.2007, 18:49
Beitrag #26


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Naja, wenn man es korrekt und objektiv betrachtet, wird es tatsächlich so gemacht. Das Knöllchen landet im Stadtsäckel, aus dem u.a. die Politessen und anderen VÜK bezahlt werden. Die sorgen wieder für mehr Verkehrssicherheit, da sie Regelverstöße ahnden... biggrin.gif


--------------------
Viele Grüße,
MM
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Mazdafahrer
Beitrag 18.04.2007, 19:39
Beitrag #27


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Na prima, und aus dem Überschuss werden dann solange neue Hilfspolizeistellen geschaffen bis alle Arbeitslosen auf der Lauer liegen um Knöllchen zu verteilen. Hurra!

Verkehrssicherheit hatte ich mir anders vorgestellt.

Mazdafahrer
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HaWeThie
Beitrag 18.04.2007, 19:43
Beitrag #28


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Zitat (Mazdafahrer @ 18.04.2007, 21:39) *
Na prima, und aus dem Überschuss werden dann solange neue Hilfspolizeistellen geschaffen bis alle Arbeitslosen auf der Lauer liegen um Knöllchen zu verteilen. Hurra!

Verkehrssicherheit hatte ich mir anders vorgestellt.

Mazdafahrer

Womit der Stammtisch wieder mal eröffnet ist


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Malermeister
Beitrag 18.04.2007, 19:49
Beitrag #29


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Zitat (MickyMaus @ 18.04.2007, 19:49) *
Naja, wenn man es korrekt und objektiv betrachtet, wird es tatsächlich so gemacht. Das Knöllchen landet im Stadtsäckel, aus dem u.a. die Politessen und anderen VÜK bezahlt werden. Die sorgen wieder für mehr Verkehrssicherheit, da sie Regelverstöße ahnden... biggrin.gif


Die Politessen sind für den Stadtsäckel eine gute Einahmequelle ranting.gif
Die erwirtschaften einen echten Überschuß ranting.gif ranting.gif
Verkehrssicherheit???? Die sorgen mit Sicherheit für zusätzliche Einnahmen ranting.gif ranting.gif ranting.gif

ok - maaaaaanchmal viiiiielleicht auch berechtigt.

Aber den Ärger des TE kann ich gut verstehen.

mfg


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MickyMaus
Beitrag 18.04.2007, 20:14
Beitrag #30


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Zitat (Mazdafahrer @ 18.04.2007, 20:39) *
Verkehrssicherheit hatte ich mir anders vorgestellt.

Wie denn? Im Haltverbot halten?

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 20:49) *
Aber den Ärger des TE kann ich gut verstehen.

Klar, würd mich auch ärgern. Darüber, dass ich mich habe erwischen lassen. Ich würde aber dennoch die Schuld bei mir suchen, da ich den Fehler gemacht habe und nicht die Politesse? Die hat nur ihren Job gemacht.

Ich ich glaube dem TE nicht mal, dass sie sich "auf die Lauer gelegt" hat. Ich gehe davon aus, dass er einfach nur nicht drauf geachtet hat.


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Malermeister
Beitrag 18.04.2007, 20:23
Beitrag #31


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Ich hab schon manchmal das Gefühl, das gezielt gegen best. Halter vorgegangen wird ranting.gif
So nach dem Motto: Na da ist er ja wieder der Papenheimer....

Manchmal bekommt man ja schon fast Paranoia shutup.gif

Ne ich hab das ja auch schon in einem anderm Thread geschrieben. Für Handwerker ist die Situation machmal einfach unmöglich.
Es verursacht nicht nur Kosten sondern auch Zeitaufwand und Umstand ... aber ich wiederhole mich

Bei mir in der Straße ist großzügige Fußgängerzone und ich hab dafür eine Ausnahmegenemigung.
Die muß ich immer zum Jahresanfang erneuern. Am 05.01 stand ich da wie gehabt nur hat ich noch nicht erneuert- Halt noch nicht dran gedacht. 30 taken ist ja einerseits voll berechtigt.
Aber da ich in unserem Kaff eigentlich bekannt, wäre es nett gewesen das vielleicht mal ein Hinweis kommt. Den die Dame weiß schon wer ich bin und das ich dort wohne und diese Genehmigung bekomme- anstandslos. Schon irgendwie ein bischen schofflig... no.gif no.gif

mfg


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MickyMaus
Beitrag 18.04.2007, 20:48
Beitrag #32


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Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *
Ich hab schon manchmal das Gefühl, das gezielt gegen best. Halter vorgegangen wird ranting.gif

Sorry, aber so wichtig bist du nicht dry.gif

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *
Manchmal bekommt man ja schon fast Paranoia shutup.gif

Das, was du schreibst, IST PARANOIA.

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *
Für Handwerker ist die Situation machmal einfach unmöglich.

Ich kenne den Thread nicht. Aber was ist für Handwerker unmöglicher als für "normale Menschen"?

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *
Es verursacht nicht nur Kosten sondern auch Zeitaufwand und Umstand

Der vermeidbar ist: Indem du dich entweder an die Regeln hältst oder dich nicht erwischen lässt.

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *
Aber da ich in unserem Kaff eigentlich bekannt, wäre es nett gewesen das vielleicht mal ein Hinweis kommt.

Ist es die Aufgabe der Beamten, deine Schusseligkeit auszugleichen? Dass du nicht dran denkst, ist dein Fehler. Und die Beamten machen nur ihre Arbeit.

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *
Schon irgendwie ein bischen schofflig... no.gif no.gif

Ich find das Verhalten, dass einige Leute andere Leute für ihr Fehlverhalten verantwortlich machen wollen, völlig daneben no.gif no.gif


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Achim
Beitrag 18.04.2007, 20:50
Beitrag #33


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Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 20:49) *
Die Politessen sind für den Stadtsäckel eine gute Einahmequelle ranting.gif
Die erwirtschaften einen echten Überschuß ranting.gif ranting.gif
Verkehrssicherheit???? Die sorgen mit Sicherheit für zusätzliche Einnahmen ranting.gif ranting.gif ranting.gif

Dann frag einfach mal die, welche dies mal überprüft haben. Die Technik- und Personalausgaben fressen die Einnahmen fast ausnahmslos auf. In vielen Fällen ist die Verkehrsüberwachung sogar ein Verlustgeschäft.
Leider glauben dies die Politiker ebensowenig, wie die Presse. Jeder denkt nur, dass hier Kohle gemacht wird. Würde ich auch denken, da immer nur die Einnahmeseite genannt wird. Aber ich kenne auch die Ausgabeseite.


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Malermeister
Beitrag 18.04.2007, 21:13
Beitrag #34


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Zitat (MickyMaus @ 18.04.2007, 21:48) *
Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *



Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *

Für Handwerker ist die Situation machmal einfach unmöglich.

Ich kenne den Thread nicht. Aber was ist für Handwerker unmöglicher als für "normale Menschen"?

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 21:23) *
Es verursacht nicht nur Kosten sondern auch Zeitaufwand und Umstand

Der vermeidbar ist: Indem du dich entweder an die Regeln hältst oder dich nicht erwischen lässt.



Ich find das Verhalten, dass einige Leute andere Leute für ihr Fehlverhalten verantwortlich machen wollen, völlig daneben no.gif no.gif


ich meinet diesen Tread: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=51769&hl=

jaja ich finde auch, das ich paranoid bin cool.gif und ob ich wichtig bin oder nicht ist doch nicht wichtig.
natürlich ärgere ich mich auch über meine eigene Schusseligkeit. shutup.gif

Aber es gibt bei den Ordnungskräften auch durchaus welche mit denen man reden kann.
Bei den cop.gif police.gif übrigens auch. Aber bestimmte Ordnungskräfte sind manchmal kaum zu ertragen.
Ich habe viel in der Innenstadt zu tun und kann mir nicht bei jeder kleine Gelegenheit eine weitere Genehmigung holen und mit den Pöttchen ständig durch die halbe Stadt laufen?? - irgendwie wird der Zeitaufwand zu hoch. Jetzt wird mr gleich entgegengehalten : Ausrede oder so.... naja

@ Achim Es kann gut sein, das ich die Einnahmesit. falsch einschätze... sorry
nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil

mfg


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Achim
Beitrag 18.04.2007, 21:26
Beitrag #35


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Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 22:13) *
@ Achim Es kann gut sein, das ich die Einnahmesit. falsch einschätze... sorry
nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil

Nein, eher die Ausgabenseite. wink.gif


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Malermeister
Beitrag 18.04.2007, 21:39
Beitrag #36


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jaja das ist immer das was drückt -- so geht es mir ja auch whistling.gif smile.gif


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MickyMaus
Beitrag 19.04.2007, 09:05
Beitrag #37


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Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 22:13) *
Aber es gibt bei den Ordnungskräften auch durchaus welche mit denen man reden kann.

Meiner Erfahrung nach sind das mehr die, mit denen man nicht reden kann... wink.gif

Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 22:13) *
Ich habe viel in der Innenstadt zu tun und kann mir nicht bei jeder kleine Gelegenheit eine weitere Genehmigung holen und mit den Pöttchen ständig durch die halbe Stadt laufen?? - irgendwie wird der Zeitaufwand zu hoch.

Wenn du viel in der Innenstadt zu tun hast, musst du dich entweder immer um die Genehmigung kümmern, oder andere Wege zur Bewältigung kümmern. Alternative Anfahrt "von außen" bspw. Jedenfalls liegt der Ball bei dir und nicht bei den Beamten des Ordnungsamtes.
Eine Fußgängerzone ist eine Fußgängerzone. Sie ist für Fußgänger gemacht und gedacht und wird nur in Ausnahmefällen freigegeben. Wenn du unter die Ausnahmefälle fällst: umso besser, dann kriegst du ja deine Ausnahmegenehmigung. Diese zu besorgen, ist aber deine Arbeit. Nicht die der Behörde. Tust du es nicht, hast du eben Pech gehabt.


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Malermeister
Beitrag 19.04.2007, 09:12
Beitrag #38


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jaja law and order und sonst nichts


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MickyMaus
Beitrag 19.04.2007, 09:22
Beitrag #39


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Was willst du denn (außer rumjammern)? Dass andere Leute deine Arbeit erledigen? Klar, wünschte ich mir auch rolleyes.gif


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AMenge
Beitrag 19.04.2007, 09:24
Beitrag #40


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Zitat (Malermeister @ 19.04.2007, 10:12) *
jaja law and order und sonst nichts

Naja, wenn einem die Argumente ausgehen, dann müssen halt hohle Phrasen herhalten. Es hat nichts mit law-and-order zu tun wenn die Einhaltung von Gesetzen kontrolliert wird. Und komm jetzt bitte nicht mit dem "Argument", dass es ja noch viel schlimmere Verbrecher gibt.
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klausimausi
Beitrag 19.04.2007, 10:11
Beitrag #41


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Zitat (Flo1983 @ 17.04.2007, 18:33) *
Hier noch einmal ganz deutlich:

Angehängte Datei  41_283.gif ( 2.12KB ) Anzahl der Downloads: 14


Zeichen 283 - Haltverbot
Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn.
Falsch - zumindest umgangssprachlich. wavey.gif

Das verkehrsbedingete Warten (was umgangssprachlich ja auch als "halten" genannt wird) ist zulässig!

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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hodo_650
Beitrag 19.04.2007, 12:01
Beitrag #42


Neuling
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Hi.

Da hätte ich auch mal noch ne Frage:

Wenn ich an einer Ampel stehe und ein Halteverbot dort ist ist das ja in Ordnung, weil ich ja nur warte. Aber was ist wenn dann noch jemand schnell ein bzw. aussteigt (ohne Behinderung natürlich)? Habe ich dann gehalten?

Die Position des Autos hat sich ja nicht verändert und es ist ja auch niemand geschadet worden.

Schönen Gruß

Arno
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Lantis
Beitrag 19.04.2007, 15:02
Beitrag #43


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Zitat (klausimausi @ 19.04.2007, 12:11) *
Zitat (Flo1983 @ 17.04.2007, 18:33) *

Hier noch einmal ganz deutlich:

Angehängte Datei  41_283.gif ( 2.12KB ) Anzahl der Downloads: 14


Zeichen 283 - Haltverbot
Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn.
Falsch - zumindest umgangssprachlich. wavey.gif

Das verkehrsbedingete Warten (was umgangssprachlich ja auch als "halten" genannt wird) ist zulässig!

Gruß,
Klaus


das halten war aber nicht verkehrsbedingt ^^

@ dete , du mich auch tongue.gif

btw. ich fand Parkverbot besser und vorallem verständlicher als dieses gramatikalisch falsche haltverbot


--------------------
Ich rekel mich gerade auf einer Waschmaschine und tanze Nackt Balletfiguren. - Ich steige jetzt in die Waschmaschine. - Kommst du mit?! - Nur wir zwei, bei 60 Grad und danach Bügeln wir uns trocken.
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MickyMaus
Beitrag 19.04.2007, 15:43
Beitrag #44


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Zitat (Lantis @ 19.04.2007, 16:02) *
btw. ich fand Parkverbot besser und vorallem verständlicher als dieses gramatikalisch falsche haltverbot

Genau das umgangsprachliche Wort Parkverbot trifft aber nicht den Verbotsinhalt der Vorschrift...

Btw: was ist am Wort Haltverbot grammatikalisch falsch?


--------------------
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cheffe
Beitrag 19.04.2007, 16:02
Beitrag #45


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Zitat (hodo_650 @ 19.04.2007, 13:01) *
Wenn ich an einer Ampel stehe und ein Halteverbot dort ist ist das ja in Ordnung, weil ich ja nur warte. Aber was ist wenn dann noch jemand schnell ein bzw. aussteigt (ohne Behinderung natürlich)? Habe ich dann gehalten?

imho nicht.

Der ursprüngliche Grund für das 'Reduzieren der Fahrgeschwindigkeit auf 0' ist ja nicht weggefallen. Und der war verkehrsbedingt, also "warten". Sollte allerdings die Ampel auf Grün schalten und noch nicht alle Mitfahrer ein-/ausgestiegen sein und sich die Weiterfahrt dadurch verzögern, fällt der Grund weg und aus dem Warten wird Halten.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Beitrag 19.04.2007, 16:36
Beitrag #46


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Zitat (MickyMaus @ 19.04.2007, 10:05) *
Zitat (Malermeister @ 18.04.2007, 22:13) *

Ich habe viel in der Innenstadt zu tun und kann mir nicht bei jeder kleine Gelegenheit eine weitere Genehmigung holen und mit den Pöttchen ständig durch die halbe Stadt laufen?? - irgendwie wird der Zeitaufwand zu hoch.

Wenn du viel in der Innenstadt zu tun hast, musst du dich entweder immer um die Genehmigung kümmern, oder andere Wege zur Bewältigung kümmern. Alternative Anfahrt "von außen" bspw.
QUELLTEXT
unrealistisch


Jedenfalls liegt der Ball bei dir und nicht bei den Beamten des Ordnungsamtes.
QUELLTEXT
hinlänglich bekannt.Dem ist es auch völlign egal. O-ton : Sache der Politik. Den ist es aber auch egal


Eine Fußgängerzone ist eine Fußgängerzone. Sie ist für Fußgänger gemacht und gedacht und wird nur in Ausnahmefällen freigegeben. Wenn du unter die Ausnahmefälle fällst: umso besser, dann kriegst du ja deine Ausnahmegenehmigung. Diese zu besorgen, ist aber deine Arbeit. Nicht die der Behörde. Tust du es nicht, hast du eben Pech gehabt.



Zitat (MickyMaus @ 19.04.2007, 10:22) *
Was willst du denn (außer rumjammern)? Dass andere Leute deine Arbeit erledigen? Klar, wünschte ich mir auch rolleyes.gif


Wieso sagst du das ich meine, andere Leute sollen meine Arbeit erledigen. Ich will meine Arbeit erledigen und zwar unter vernünftigen Bedingungen.

Als Anregung hab ich ja schon gesagt ( siehe diesen Tread http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...c=51769&hl= : Genehmigung ähnlich Anwohnerparken gegen Gebühr - scheint aber ein völlig abwegiges Ansinnen zu sein.

Zitat (AMenge @ 19.04.2007, 10:24) *
Zitat (Malermeister @ 19.04.2007, 10:12) *

jaja law and order und sonst nichts

Naja, wenn einem die Argumente ausgehen, dann müssen halt hohle Phrasen herhalten. Es hat nichts mit law-and-order zu tun wenn die Einhaltung von Gesetzen kontrolliert wird. Und komm jetzt bitte nicht mit dem "Argument", dass es ja noch viel schlimmere Verbrecher gibt.


Mit was hat es denn sonst zu tun?? Law and order = Gesetz und Befehl/ Anweisung
Und was die Argument angeht: Wenn du meine Argumente nicht als soche sehen kannst, kannst du sie natürlich nicht als solche akzeptieren. Eine Frage der Sichtweise und der Realität in der man sich befindet.

Und vergleichend mit irgendwelchen anderen schlimmeren Dingen hab ich auch nicht erkennbar vorgehabt- wieso unterstellst du mir das


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AMenge
Beitrag 19.04.2007, 20:47
Beitrag #47


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Zitat (Malermeister @ 19.04.2007, 17:36) *
Mit was hat es denn sonst zu tun?? Law and order = Gesetz und Befehl/ Anweisung

Ich denke, wir wissen beide, wie der BEgriff gewöhnlich verwendet wird.

Zitat
Und was die Argument angeht: Wenn du meine Argumente nicht als soche sehen kannst, kannst du sie natürlich nicht als solche akzeptieren. Eine Frage der Sichtweise und der Realität in der man sich befindet.

"law and oder und sonst nichts" kann ich in der Tat nicht als Argument ansehen.

Zitat
Und vergleichend mit irgendwelchen anderen schlimmeren Dingen hab ich auch nicht erkennbar vorgehabt- wieso unterstellst du mir das

Ich habe dir nichts unterstellt. Ich habe lediglich weitere Phrasen, die ich erwartet habe, vorweg genommen.
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Malermeister
Beitrag 20.04.2007, 09:09
Beitrag #48


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Zitat
Ich denke, wir wissen beide, wie der BEgriff gewöhnlich verwendet wird.

Ok war völlig übertrieben.

Zitat
"law and oder und sonst nichts" kann ich in der Tat nicht als Argument ansehen.

ich hatte vorher ja schon andere Argumente gebracht, die nach meiner Empfindung nicht als Arg. gesehen werden.
Deshalb das etwas verärgerte gemeinte Schlagwort.

ist inzw. wohl auch alles ziemlich offtopic.gif

mfg


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MickyMaus
Beitrag 20.04.2007, 10:13
Beitrag #49


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Zitat (Malermeister @ 19.04.2007, 17:36) *
Genehmigung ähnlich Anwohnerparken gegen Gebühr - scheint aber ein völlig abwegiges Ansinnen zu sein.

Auch eine solche Genehmigung wird nicht auf Lebenszeit erteilt. Die musst du dir auch jedes Jahr erneuern. Und wenn du da drei Tage zu spät hinschlurfst, kann dir das gleiche Spiel passieren.
DU musst dich darum kümmern, dass du deine Genehmigungen kriegst. Niemand anderes...


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Malermeister
Beitrag 20.04.2007, 10:21
Beitrag #50


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So eine Gen. ist bei uns leider nicht vorgesehen... womit ich das Problem behalte


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