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#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 17.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30719 ![]() |
mein geparktes Auto wurde von einem anderen Fahrzeug beim Ausparken von der Anhängerkupplung eines vor mir geparkten Autos beschädigt; der Verursacher hatte mir einen Zettel hinter die Windschutzscheibe geklemmt. Ich sah die Bescherung: Nummernschild verbeult und Halter defekt, hielt aber (scheinbar) noch. Da es schon 19 Uhr war bin ich erst einmal nach Hause gefahren und habe dann die Handy-Nummer auf dem Zettel angerufen - jedoch den Verursacher nicht erreicht. ![]() ![]() Bin dann zur Werkstatt gefahren und nach der erfolgreichen Instandsetzung habe ich im Netz geschaut, was das kosten kann, bin aber verunsichert. Kostet das in meinem Fall auch 40 Euro und 1 Punkt???? Hätte ich das geahnt, dann hätte ich mit einigen Kilometer Klebeband das Ding irgendwie befestigt.... Ich wollte den "Ursprungsunfallzustand" nicht verändern, denn es hätte durchaus ein teurer Schaden versteckt sein können. Ein Sachverständiger hätte möglicherweise bemängelt, dass etwas verändert wurde.... Ich wusste nicht, ob der Verursacher zahlen wird oder ob der Zettel mit Name und Rufnummer nur getürkt war; ich hatte auch schon eine Anzeige gegen unbekannt in Betracht gezogen, falls sich alles als Flop herausstellt. Muss ICH jetzt wirklich eine Verwarnung/Bußgeld zahlen (kann ich die Behörde anrufen? ![]() ![]() Bitte kurze Info wie ihr die rechtliche Lage mit Buß-/Verwarngeld für diesen Fall und die "Übernahme" dieser Kosten vom Verursacher einschätzt. Danke ![]() |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Du hast, aus eigenem Antrieb und freiwillig, eine OWi begangen, für die wirst du auch bezahlen müssen - bedaure dir da keine bessere Neuigkeit bringen zu können.
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Für welchen Verstoß hast du denn das Knöllchen bekommen?
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Ich tippe mal auf BKat 179a.
-------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Ich tippe mal auf BKat 179a. Dafür gibt's aber keine "Knöllchen" - also Zahlkarte o.ä.... Im übrigen interessiert das nach meiner Erfahrung die Parküberwachungskräfte gar nicht. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Schau mal dazu auch hier
-------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 17.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30719 ![]() |
Ich tippe mal auf BKat 179a. Habe heute erst den Wisch am Wischer gehabt ![]() Schau mal dazu auch hier Danke - da hatte ich schon geschaut und gesehen was da auf mich zukommen KÖNNTE :-( Dachte, es gäbe Ausnahmen... Wäre es anders gewesen wenn der Unfall dort am Parkplatz passiert wäre und ich das Auto dann dort geparkt hätte? Ich tippe mal auf BKat 179a. Dafür gibt's aber keine "Knöllchen" - also Zahlkarte o.ä.... Im übrigen interessiert das nach meiner Erfahrung die Parküberwachungskräfte gar nicht. 179 wäre mir lieber! das wären nur 10 Euro... kann ich beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen? Die Hoffnung stirbt zuletzt.... |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Ich würde erstmal abwarten was kommt, dann kannste immernoch beim OA anrufen / Einspruch einlegen.
-------------------- Wir sind die Guten
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Oh - also ging es tatsächlich um das fehlende Kennzeichen.
In diesem Fall könnte man versuchen, der Ordnungsbehörde die unglücklichen Umstände zu schildern, die zum abgefallenen Kennzeichen geführt haben, letztlich könnte man den Unfallgegner auch als Zeugen benennen. Möglicherweise kann man dahingehend argumentieren, dass durch die o.g. Umstände eine Vorwerfbarkeit nicht mehr gegeben ist. Kann klappen - muss aber nicht unbedingt... ![]() -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 17.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30719 ![]() |
Einen herzlichen Dank an alle, die mir so nett geantwortet haben :-)
Mal schauen, was wird.... :-) |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 ![]() |
Bei uns wir es iaR so gehandhabt: Ist das Kennzeichen deutlich ablesbar (auch aus Sicht eines Blitzers): 10€ wg. falscher anbringung. Ist das Kennzeichen jedoch so hinter der Scheibe, daß ein Ablesen nicht möglich ist, so wird darüber ein Lichtbild gefertigt und Anzeige erstattet wegen Nichtanbringung.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 17.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30719 ![]() |
JTH - DAS wäre mir am liebsten
![]() Ich habe ein Foto gemacht vom Kennzeichen hinter der Scheibe nachdem ich das Knöllchen hatte - vielleicht kann das der Beweisfindung dienen - ein Blitzer hätte es einwandfrei erkennen können! Zwei Tage später (also mit montiertem Kennzeichen) hatte ich dann das "Glück" in eine mobile Radarfalle zu tappen - zumindest ist klar, dass ich das Kennzeichen zeitnah wieder anbrachte ;-) Danke nochmal an alle hier, ein echt tolles Forum ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 ![]() |
Im vorliegendem Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.
Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn das Fahrzeug in Betrieb gesetzt wird. Da das Fahrzeug aber ordnungsgemäß auf einen Parkplatz abgestellt wurde, liegt keine Inbetriebnahme vor. 179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens 179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt Darüber hinaus ist es durchaus strittig, ob es sich beim Ablegen des vorderen Kennzeichens hinter der Frontscheibe tatsächlich um ein Fehlen i. S. v. Nr. 179a BKat handelt. Hierbei kommt es sicherlich auf die näheren Umstände an. Ich sehe gute Möglichkeiten, dass das Verfahren eingestellt wird. -------------------- |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Ich hab jetzt nicht alles gelesen: wURDE ALSO VIELLEICHT SCHON ERWÄHNT:
1. sind die Kennzeichen immer an den dafür vorgesehenen Stellen anzubrigen. 2. Dürfen Kennzeichen nicht hinter Glas! |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8352 Beigetreten: 28.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11674 ![]() |
Ohne dir zu nahe treten zu wollen - aber du hättest gut daran getan, alles zu lesen
![]() -------------------- "Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
Hanshan |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Ja klar zumal das ja immer besser ist
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1757 Beigetreten: 29.12.2006 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 26908 ![]() |
das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass wenn jemadn das vordere kennzeichen beim Parkunfall abreist, seine versicherung einen Abschleppwagen bis zur Zulassungsstelle deines Wohnortes (wo die Zulassungsstelle ist) bezhalen muss, richtig?
-------------------- ![]() Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Eigendlich bedeutet das nur das wie im diesen Fall nur aus der beschädigten Haltevorrichtun (meit Werbeträger) oder es zu befürchten ist das das Schild rausfallen könnte zwei Löcher ins Schild zu machen und es an den Stelle zu befestigen.
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1757 Beigetreten: 29.12.2006 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 26908 ![]() |
ja, aber wenn du zb.b aus berlin kommst du in München bist, dort dir beim ausparken aufem LIDL Parkplatz das Kennzeichen abgerissen wird. meist hat man keine Bohrmaschien dabei und wie soll man erstmal von LIDL Parkplatz runterkommen....
-------------------- ![]() Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p |
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
Ein Hammer und Schraubendreher reicht vollkommen aus! Ein neues Berliner Kennzeichen gibt es in München sowieso nicht!
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1757 Beigetreten: 29.12.2006 Wohnort: Osnabrück Mitglieds-Nr.: 26908 ![]() |
Ein Hammer und Schraubendreher reicht vollkommen aus! Ein neues Berliner Kennzeichen gibt es in München sowieso nicht! ja genau und muss dann die generische Verischerung den abtransport des Autos bis nach Berlin zahlen ? PS, ich habe auch keinen hammer im Auto. -------------------- ![]() Nachtstute müsste korrekterweise eigentlich Nachtstüterich heißen :p |
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30684 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
muss dann die generische Verischerung den abtransport des Autos bis nach Berlin zahlen ? In deinem Beispielaus berlin kommst du in München bist, dort dir beim ausparken aufem LIDL Parkplatz das Kennzeichen abgerissen wird. wäre wohl schlimmstenfalls das Geld für nen Handwerker fällig, der mal eben das Kennzeichen anschraubt.Das gelingt übrigens bei den modernen Kunststoff-Stoßfängern sogar ohne Hammer, nur mit nem Schraubendreher, der sich hoffentlich in deinem Bordwerkzeug befindet? -------------------- |
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 15.11.2005 Wohnort: 47167 Duisburg Mitglieds-Nr.: 14625 ![]() |
muss dann die generische Verischerung den abtransport des Autos bis nach Berlin zahlen ? In deinem Beispielaus berlin kommst du in München bist, dort dir beim ausparken aufem LIDL Parkplatz das Kennzeichen abgerissen wird. wäre wohl schlimmstenfalls das Geld für nen Handwerker fällig, der mal eben das Kennzeichen anschraubt.Das gelingt übrigens bei den modernen Kunststoff-Stoßfängern sogar ohne Hammer, nur mit nem Schraubendreher, der sich hoffentlich in deinem Bordwerkzeug befindet? Ich meinte auch nicht Löcher in den Stossfänger da sind ja welche drin. Sondern in die Schilder. Schraubendreher und Hammer kann man sich leien oder als Hammerersatz einen Stein o.ä. nutzen. |
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#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 17.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30719 ![]() |
![]() Als Begründung für die Verwarnung mit Verwarngeld wurde angeführt: "Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. § 10 Abs. 1,7,12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat KENNZEICHEN VORN LIEGT HINTER DER WINDSCHUTZSCHEIBE" Also - dagegen lege ich keinen Widerspruch ein, zumal der Verursacher mir zugesichert hat, dass er das Knöllchen übernimmt. Habe auch ich einmal Glück gehabt.... Danke nochmal an Euch alle.... zukünftig lege ich mir dann auch mal eine Schraube + nen Schraubendreher ins Auto *zwinker* Frau kann ja nie wissen ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 15:00 |