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> Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe
Taifun
Beitrag 17.04.2007, 16:28
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

mein geparktes Auto wurde von einem anderen Fahrzeug beim Ausparken von der Anhängerkupplung eines vor mir geparkten Autos beschädigt; der Verursacher hatte mir einen Zettel hinter die Windschutzscheibe geklemmt.
Ich sah die Bescherung: Nummernschild verbeult und Halter defekt, hielt aber (scheinbar) noch. Da es schon 19 Uhr war bin ich erst einmal nach Hause gefahren und habe dann die Handy-Nummer auf dem Zettel angerufen - jedoch den Verursacher nicht erreicht. sad.gif Das Kennzeichen hatte sich mittlerweile "verabschiedet" und war aus der defekten Halterung gefallen. Es ließ sich nicht mehr darin befestigen. Damit ich es nicht verlieren habe ich es hinter die Scheibe gelegt und auf einem Privatgrundstück geparkt. Da ich so spät abends nichts mehr ausrichten konnte bin ich am nächsten Morgen zur Arbeit gefahren. Habe den Verursacher erreicht, sofort einen Termin mit meiner Werkstatt gemacht für Instandsetzung mittags. Als ich mit meinem Auto mittags nach Hause fahren wollte hatte ich unerfreulicherweise ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer crybaby.gif - es war in einer Parkzone mit Parkschein ordnungsgemäß abgestellt gewesen, das Kennzeichen immer noch gut sichtbar hinter der Scheibe.

Bin dann zur Werkstatt gefahren und nach der erfolgreichen Instandsetzung habe ich im Netz geschaut, was das kosten kann, bin aber verunsichert. Kostet das in meinem Fall auch 40 Euro und 1 Punkt???? Hätte ich das geahnt, dann hätte ich mit einigen Kilometer Klebeband das Ding irgendwie befestigt.... Ich wollte den "Ursprungsunfallzustand" nicht verändern, denn es hätte durchaus ein teurer Schaden versteckt sein können. Ein Sachverständiger hätte möglicherweise bemängelt, dass etwas verändert wurde.... Ich wusste nicht, ob der Verursacher zahlen wird oder ob der Zettel mit Name und Rufnummer nur getürkt war; ich hatte auch schon eine Anzeige gegen unbekannt in Betracht gezogen, falls sich alles als Flop herausstellt. Muss ICH jetzt wirklich eine Verwarnung/Bußgeld zahlen (kann ich die Behörde anrufen? cop.gif ) oder kann ich das auch auf den Verursacher abwälzen? Ohne den Unfall hätte ich ein montiertes Kennzeichen gehabt! think.gif

Bitte kurze Info wie ihr die rechtliche Lage mit Buß-/Verwarngeld für diesen Fall und die "Übernahme" dieser Kosten vom Verursacher einschätzt. Danke wavey.gif
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Luxfur
Beitrag 17.04.2007, 16:34
Beitrag #2


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Du hast, aus eigenem Antrieb und freiwillig, eine OWi begangen, für die wirst du auch bezahlen müssen - bedaure dir da keine bessere Neuigkeit bringen zu können.


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steveluke
Beitrag 17.04.2007, 16:34
Beitrag #3


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Für welchen Verstoß hast du denn das Knöllchen bekommen?


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Luxfur
Beitrag 17.04.2007, 16:36
Beitrag #4


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Ich tippe mal auf BKat 179a.


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steveluke
Beitrag 17.04.2007, 16:38
Beitrag #5


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Zitat (Luxfur @ 17.04.2007, 17:36) *
Ich tippe mal auf BKat 179a.

Dafür gibt's aber keine "Knöllchen" - also Zahlkarte o.ä....
Im übrigen interessiert das nach meiner Erfahrung die Parküberwachungskräfte gar nicht.


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El Bestrafo
Beitrag 17.04.2007, 16:41
Beitrag #6


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Schau mal dazu auch hier


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Taifun
Beitrag 17.04.2007, 16:51
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (Luxfur @ 17.04.2007, 18:36) *
Ich tippe mal auf BKat 179a.


Habe heute erst den Wisch am Wischer gehabt blink.gif handschriftlich war vermerkt "Kennzeichen nicht angebracht"


Zitat (El Bestrafo @ 17.04.2007, 18:41) *
Schau mal dazu auch hier


Danke - da hatte ich schon geschaut und gesehen was da auf mich zukommen KÖNNTE :-( Dachte, es gäbe Ausnahmen... Wäre es anders gewesen wenn der Unfall dort am Parkplatz passiert wäre und ich das Auto dann dort geparkt hätte?

Zitat (steveluke @ 17.04.2007, 18:38) *
Zitat (Luxfur @ 17.04.2007, 17:36) *

Ich tippe mal auf BKat 179a.

Dafür gibt's aber keine "Knöllchen" - also Zahlkarte o.ä....
Im übrigen interessiert das nach meiner Erfahrung die Parküberwachungskräfte gar nicht.


179 wäre mir lieber! das wären nur 10 Euro... kann ich beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen? Die Hoffnung stirbt zuletzt....
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El Bestrafo
Beitrag 17.04.2007, 17:05
Beitrag #8


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Ich würde erstmal abwarten was kommt, dann kannste immernoch beim OA anrufen / Einspruch einlegen.


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steveluke
Beitrag 17.04.2007, 17:07
Beitrag #9


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Oh - also ging es tatsächlich um das fehlende Kennzeichen.
In diesem Fall könnte man versuchen, der Ordnungsbehörde die unglücklichen Umstände zu schildern, die zum abgefallenen Kennzeichen geführt haben, letztlich könnte man den Unfallgegner auch als Zeugen benennen.
Möglicherweise kann man dahingehend argumentieren, dass durch die o.g. Umstände eine Vorwerfbarkeit nicht mehr gegeben ist.

Kann klappen - muss aber nicht unbedingt... think.gif


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Taifun
Beitrag 17.04.2007, 17:15
Beitrag #10


Neuling


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Einen herzlichen Dank an alle, die mir so nett geantwortet haben :-)

Mal schauen, was wird.... :-)
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JTH
Beitrag 18.04.2007, 06:48
Beitrag #11


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Bei uns wir es iaR so gehandhabt: Ist das Kennzeichen deutlich ablesbar (auch aus Sicht eines Blitzers): 10€ wg. falscher anbringung. Ist das Kennzeichen jedoch so hinter der Scheibe, daß ein Ablesen nicht möglich ist, so wird darüber ein Lichtbild gefertigt und Anzeige erstattet wegen Nichtanbringung.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Taifun
Beitrag 22.04.2007, 10:03
Beitrag #12


Neuling


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JTH - DAS wäre mir am liebsten smile.gif

Ich habe ein Foto gemacht vom Kennzeichen hinter der Scheibe nachdem ich das Knöllchen hatte - vielleicht kann das der Beweisfindung dienen - ein Blitzer hätte es einwandfrei erkennen können!

Zwei Tage später (also mit montiertem Kennzeichen) hatte ich dann das "Glück" in eine mobile Radarfalle zu tappen - zumindest ist klar, dass ich das Kennzeichen zeitnah wieder anbrachte ;-)

Danke nochmal an alle hier, ein echt tolles Forum wavey.gif
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Burkhard
Beitrag 22.04.2007, 10:32
Beitrag #13


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Im vorliegendem Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.

Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn das Fahrzeug in Betrieb gesetzt wird. Da das Fahrzeug aber ordnungsgemäß auf einen Parkplatz abgestellt wurde, liegt keine Inbetriebnahme vor.

179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens

179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt

Darüber hinaus ist es durchaus strittig, ob es sich beim Ablegen des vorderen Kennzeichens hinter der Frontscheibe tatsächlich um ein Fehlen i. S. v. Nr. 179a BKat handelt. Hierbei kommt es sicherlich auf die näheren Umstände an. Ich sehe gute Möglichkeiten, dass das Verfahren eingestellt wird.


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zulassungsfuchs
Beitrag 22.04.2007, 10:42
Beitrag #14


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Ich hab jetzt nicht alles gelesen: wURDE ALSO VIELLEICHT SCHON ERWÄHNT:

1. sind die Kennzeichen immer an den dafür vorgesehenen Stellen anzubrigen.

2. Dürfen Kennzeichen nicht hinter Glas!
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Luxfur
Beitrag 22.04.2007, 12:35
Beitrag #15


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Ohne dir zu nahe treten zu wollen - aber du hättest gut daran getan, alles zu lesen wink.gif.


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zulassungsfuchs
Beitrag 22.04.2007, 12:37
Beitrag #16


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Ja klar zumal das ja immer besser ist wavey.gif
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Nachtstute
Beitrag 22.04.2007, 14:34
Beitrag #17


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das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass wenn jemadn das vordere kennzeichen beim Parkunfall abreist, seine versicherung einen Abschleppwagen bis zur Zulassungsstelle deines Wohnortes (wo die Zulassungsstelle ist) bezhalen muss, richtig?


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zulassungsfuchs
Beitrag 22.04.2007, 14:38
Beitrag #18


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Eigendlich bedeutet das nur das wie im diesen Fall nur aus der beschädigten Haltevorrichtun (meit Werbeträger) oder es zu befürchten ist das das Schild rausfallen könnte zwei Löcher ins Schild zu machen und es an den Stelle zu befestigen.
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Nachtstute
Beitrag 22.04.2007, 15:10
Beitrag #19


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ja, aber wenn du zb.b aus berlin kommst du in München bist, dort dir beim ausparken aufem LIDL Parkplatz das Kennzeichen abgerissen wird. meist hat man keine Bohrmaschien dabei und wie soll man erstmal von LIDL Parkplatz runterkommen....


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zulassungsfuchs
Beitrag 22.04.2007, 15:47
Beitrag #20


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Ein Hammer und Schraubendreher reicht vollkommen aus! Ein neues Berliner Kennzeichen gibt es in München sowieso nicht!
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Nachtstute
Beitrag 22.04.2007, 15:58
Beitrag #21


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Zitat (zulassungsfuchs @ 22.04.2007, 16:47) *
Ein Hammer und Schraubendreher reicht vollkommen aus! Ein neues Berliner Kennzeichen gibt es in München sowieso nicht!

ja genau und muss dann die generische Verischerung den abtransport des Autos bis nach Berlin zahlen ?

PS, ich habe auch keinen hammer im Auto.


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Jens
Beitrag 22.04.2007, 16:09
Beitrag #22


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Zitat (Nachtstute @ 22.04.2007, 16:58) *
muss dann die generische Verischerung den abtransport des Autos bis nach Berlin zahlen ?
In deinem Beispiel
Zitat (Nachtstute @ 22.04.2007, 16:10) *
aus berlin kommst du in München bist, dort dir beim ausparken aufem LIDL Parkplatz das Kennzeichen abgerissen wird.
wäre wohl schlimmstenfalls das Geld für nen Handwerker fällig, der mal eben das Kennzeichen anschraubt.

Das gelingt übrigens bei den modernen Kunststoff-Stoßfängern sogar ohne Hammer, nur mit nem Schraubendreher, der sich hoffentlich in deinem Bordwerkzeug befindet?


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zulassungsfuchs
Beitrag 22.04.2007, 18:32
Beitrag #23


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Zitat (jensl669 @ 22.04.2007, 18:09) *
Zitat (Nachtstute @ 22.04.2007, 16:58) *
muss dann die generische Verischerung den abtransport des Autos bis nach Berlin zahlen ?
In deinem Beispiel
Zitat (Nachtstute @ 22.04.2007, 16:10) *
aus berlin kommst du in München bist, dort dir beim ausparken aufem LIDL Parkplatz das Kennzeichen abgerissen wird.
wäre wohl schlimmstenfalls das Geld für nen Handwerker fällig, der mal eben das Kennzeichen anschraubt.

Das gelingt übrigens bei den modernen Kunststoff-Stoßfängern sogar ohne Hammer, nur mit nem Schraubendreher, der sich hoffentlich in deinem Bordwerkzeug befindet?


Ich meinte auch nicht Löcher in den Stossfänger da sind ja welche drin. Sondern in die Schilder.

Schraubendreher und Hammer kann man sich leien oder als Hammerersatz einen Stein o.ä. nutzen.
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Taifun
Beitrag 24.04.2007, 19:00
Beitrag #24


Neuling


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rolleyes.gif So, heute kommt die Auflösung: 10 Euro sind es, die ich zahlen muss.... puuuh!

Als Begründung für die Verwarnung mit Verwarngeld wurde angeführt:
"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
§ 10 Abs. 1,7,12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179 BKat
KENNZEICHEN VORN LIEGT HINTER DER WINDSCHUTZSCHEIBE"

Also - dagegen lege ich keinen Widerspruch ein, zumal der Verursacher mir zugesichert hat, dass er das Knöllchen übernimmt. Habe auch ich einmal Glück gehabt.... Danke nochmal an Euch alle.... zukünftig lege ich mir dann auch mal eine Schraube + nen Schraubendreher ins Auto *zwinker* Frau kann ja nie wissen tongue.gif
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