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> Fuehrerschein in Suedamerika
crankster
Beitrag 19.04.2007, 22:16
Beitrag #1


Neuling


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Hallo erstmal! ich hab mich hier angemeldet, weil ich eine wichtige frage habe :

ich bin 17j alt und wenn ich wieder in de. bin isses zu knapp bis zum 18. den fuehrerschein zu schaffen, also hab ich mir doch gedacht den fueherschein hier in argentinien zu machen, aber jetzt hab ich mich gefragt, ob der ueberhaupt uebernommen wird?

danke schonmal
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Mr.T
Beitrag 19.04.2007, 22:23
Beitrag #2


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Infos findest du hier.


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Gruß Mr.T

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crankster
Beitrag 19.04.2007, 22:27
Beitrag #3


Neuling


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also komm, das versteht doch keiner in meinem alter biggrin.gif

/edit : also, so wie ich das nun verstanden habe, ist es ein eindeutiges nein, dass er ohne weiterer pruefungen anerkannt werden wuerde... oder ¿?¿


/edit 2 : achja, ich hab nen 6monatiges aufenthalt in ar. zu schulischen zwcken....

Der Beitrag wurde von crankster bearbeitet: 19.04.2007, 22:35
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Mr.T
Beitrag 19.04.2007, 22:47
Beitrag #4


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Zitat (crankster @ 19.04.2007, 23:27) *
/edit : also, so wie ich das nun verstanden habe, ist es ein eindeutiges nein, dass er ohne weiterer pruefungen anerkannt werden wuerde... oder ¿?¿

Ja, Umschreibung nur mit Prüfung.


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Wolfsburger
Beitrag 20.04.2007, 08:50
Beitrag #5


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Habe mal im Internet gesurft und in Paraguay soll der Lappen angeblich ca. € 10.oo kosten. cop.gif

soll binnen weniger Stunden erledigt sein.

...wenn nur der lange Flug net wäre. crybaby.gif


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Der Wolfsburger
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darkstar
Beitrag 20.04.2007, 09:02
Beitrag #6


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Zitat (Wolfsburger @ 20.04.2007, 09:50) *
Habe mal im Internet gesurft und in Paraguay soll der Lappen angeblich ca. € 10.oo kosten. cop.gif

soll binnen weniger Stunden erledigt sein.
Ich habe auch mal im Internet gesurft und kann dir sagen das sofern dort kein Wohnsitz von 6 Monaten vorliegt dieser FS von der FEB nicht anerkannt wird siehe §§ 4 Abs 3 IntKfZVO. Du wärst nicht der Erste der das erst nachdem er den FS gemacht hat feststellt. tongue.gif
Zitat
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [..]
2. die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten
, es sei denn, daß sie die Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum während eines mindestens sechsmonatigen, ausschließlich dem Besuch einer Hochschule oder Schule dienenden Aufenthalts erworben haben,
Ich würde deswegen lieber für die 10€ bei der Wärme Eis essen gehen. whistling.gif

mfg
darkstar


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Mr.T
Beitrag 20.04.2007, 09:12
Beitrag #7


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Zitat (darkstar @ 20.04.2007, 10:02) *
kann dir sagen das sofern dort kein Wohnsitz von 6 Monaten vorliegt dieser FS von der FEB nicht anerkannt wird

Da muss ich dir leider widersprechen.
Voraussetzung für die Anerkennung einer ausl. FE ist, dass der Inhaber bei Erteilung der FE keinen Wohnsitz im Inland hatte. Der TE schreibt, dass er sich für 6 Monate (185 Tage unterstellt) in Argentinien (Schule) aufhält. Somit hat er seinen Wohnsitz nicht im Inland.
Es ist nicht Voraussetzung, dass der Inhaber der ausl. FE sich 185 Tage im Erteilungsland aufhält. wink.gif


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Andreas
Beitrag 20.04.2007, 09:15
Beitrag #8


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Darkstar bezog sich aber auf den Beitrag von @Wolfsburger. wink.gif


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Mr.T
Beitrag 20.04.2007, 09:21
Beitrag #9


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Zitat (Andreas @ 20.04.2007, 10:15) *
Darkstar bezog sich aber auf den Beitrag von @Wolfsburger. wink.gif

blushing.gif
Stimmt, das habe ich übersehen.

@darkstar:
Nehme hiermit meinen Widerspruch mit dem Ausdruck der größten Bedauerns wieder zurück!


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Wolfsburger
Beitrag 20.04.2007, 17:57
Beitrag #10


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Zitat (darkstar @ 20.04.2007, 11:02) *
Zitat (Wolfsburger @ 20.04.2007, 09:50) *
Habe mal im Internet gesurft und in Paraguay soll der Lappen angeblich ca. € 10.oo kosten. cop.gif

soll binnen weniger Stunden erledigt sein.
Ich habe auch mal im Internet gesurft und kann dir sagen das sofern dort kein Wohnsitz von 6 Monaten vorliegt dieser FS von der FEB nicht anerkannt wird siehe §§ 4 Abs 3 IntKfZVO. Du wärst nicht der Erste der das erst nachdem er den FS gemacht hat feststellt. tongue.gif
Zitat
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [..]


wozu gibt es Einreisestempel im Passport?

vielleicht muss man 6 Monate warten (Nach erfolgter Einreise).

Zitat
,
Ich würde deswegen lieber für die 10€ bei der Wärme Eis essen gehen. whistling.gif
9

Ich würde da lieber bei der heutigen Kälte einen Kaffee vorziehen wavey.gif

mfg
WOBler


Zitat (Mr.T @ 20.04.2007, 11:12) *
Zitat (darkstar @ 20.04.2007, 10:02) *

kann dir sagen das sofern dort kein Wohnsitz von 6 Monaten vorliegt dieser FS von der FEB nicht anerkannt wird

Da muss ich dir leider widersprechen.
Voraussetzung für die Anerkennung einer ausl. FE ist, dass der Inhaber bei Erteilung der FE [b]keinen Wohnsitz im Inland
hatte. Der TE schreibt, dass er sich für 6 Monate (185 Tage unterstellt) in Argentinien (Schule) aufhält. Somit hat er seinen Wohnsitz nicht im Inland.
Es ist nicht Voraussetzung, dass der Inhaber der ausl. FE sich 185 Tage im Erteilungsland aufhält. wink.gif


wie schon bereits vorab geschrieben:... Einreisestempelchen

nette Grüße


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Andreas
Beitrag 20.04.2007, 19:02
Beitrag #11


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Zum Nachweis des Aufenthaltes von mind. 185 Tage reicht ein lumpiger Einreisestempel nicht aus. Da mußt du der FS-Stelle schon einiges mehr vorlegen.


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Wolfsburger
Beitrag 20.04.2007, 19:13
Beitrag #12


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Zitat (Andreas @ 20.04.2007, 21:02) *
Zum Nachweis des Aufenthaltes von mind. 185 Tage reicht ein lumpiger Einreisestempel nicht aus. Da mußt du der FS-Stelle schon einiges mehr vorlegen.


...was gerade in Süd America, wo Deutsche sehr beliebt und angesehen sind, recht einfach ist whistling.gif wavey.gif wink.gif


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Andreas
Beitrag 20.04.2007, 19:16
Beitrag #13


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Täusche dich nicht, irgendwelche dubiose Bestätigungen aus Südamerika werden auch nicht so schnell anerkannt.

Du hast offensichtlich keine große Ahnung von der Materie und wie alles bei der Umschreibung eines FS abläuft. Ein Tipp, vergiß die Idee mit Südamerika ganz schnell wieder.


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Wolfsburger
Beitrag 20.04.2007, 20:51
Beitrag #14


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Zitat (Andreas @ 20.04.2007, 21:16) *
Täusche dich nicht, irgendwelche dubiose Bestätigungen aus Südamerika werden auch nicht so schnell anerkannt.

Du hast offensichtlich keine große Ahnung von der Materie und wie alles bei der Umschreibung eines FS abläuft. Ein Tipp, vergiß die Idee mit Südamerika ganz schnell wieder.


Irgendwelche dubiösen Bestätigungen, wie sich der Herr Andreas auszudrücken pflegt, müßen aber zu mindestens dann anerkannt werden, wenn nicht das Gegenteil bewiesen werden kann.

Vielleicht mag das Ganze mit einer Umschreibung (noch) zutreffend sein,
jedoch kann man ersteinmal ganz
legal für 180 oder 185 Tage mit dem south american Lappen rumfahren, und eine Umschreibung muss ja nicht gerade unbedingt im spießerlichen Deutschland erfolgen, denn die EU ist ja bekanntlich ein wenig größer als Germany, und EU Documente müßen ja bekanntermaßen anerkannt werden.

Freundliche Grüße...


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darkstar
Beitrag 20.04.2007, 21:03
Beitrag #15


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Zitat (Wolfsburger @ 20.04.2007, 21:51) *
denn die EU ist ja bekanntlich ein wenig größer als Germany, und EU Documente müßen ja bekanntermaßen anerkannt werden.
Darauf würde ich mich aber mal nicht verlassen, da durch Umschreibung keine neue FE sondern nur eine Referenz auf den alten vorhandenen FE entsteht. Das wird auch durch eine andere FS-Nummer sichtbar. Laut Anhang I der FS-RiLi wird dazu die Schlüsselzahl 70 verwendet. thread.gif

Außerdem besagt Artikel 11 Abs 6 3. Führerscheinrichtlinie
Zitat
6. Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen EG-Muster-Führerschein um, so wird der Umtausch in dem EG-Muster-Führerschein vermerkt; dies gilt auch für jede spätere Erneuerung oder Ersetzung.

Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gemäß Artikel 2 nicht anzuwenden.
Ein ähnlicher Artikel findet sich in der 2. FS.RiLi. book.gif Man sollte sich also erst kundig machen ehe man irgendwelche Sachverhalte mal komplett verkürzt falsch wiedergibt. whistling.gif

mfg
darkstar


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Andreas
Beitrag 20.04.2007, 21:11
Beitrag #16


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Zitat (Wolfsburger @ 20.04.2007, 21:51) *
jedoch kann man ersteinmal ganz
legal für 180 oder 185 Tage mit dem south american Lappen rumfahren,


Wieso sollte es legal sein, wenn man mit gefakten Aufenthaltsbescheinigungen o. ä. in D ein Kfz führt? think.gif


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Wolfsburger
Beitrag 20.04.2007, 21:17
Beitrag #17


Neuling
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@ darkstar:

lange Rede kurzer sinn:

wenn keine Sperrfrist vorliegt und auch kein Fahrverbot, dann ist JEDER EU Führerschein in Deutschland gültig!

Sicherlich werden einige Deutsche Poliyisten ganz gewaltige "Augenschrauben" bei der Vorlage eines solchen Documents und sich vielleicht auch Listen-No # zur weiteren Überorüfung aufschreiben und dann auch eine solche Überprüfung durchführen, aber das wars dann auch schon

Zitat (Andreas @ 20.04.2007, 23:11) *
Wieso sollte es legal sein, wenn man mit gefakten Aufenthaltsbescheinigungen o. ä. in D ein Kfz führt? think.gif


Na ist doch ganz einfach:
...weil es die ganze sache dann wieder legal macht!


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darkstar
Beitrag 20.04.2007, 21:20
Beitrag #18


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Zitat (Wolfsburger @ 20.04.2007, 22:15) *
wenn keine Sperrfrist vorliegt und auch kein Fahrverbot, dann ist JEDER EU Führerschein in Deutschland gültig!
Ich wette die Leute die im Board gerade gegen von der FEB verhängte Nutzungsuntersagungen ankämpfen wären anderer Meinung. wink.gif Diese hatten alle keine Sperrfrist oder auch Fahrverbot. shutup.gif

Im übrigen habe ich dir doch die Rechtsgrundlage verlinkt. Mehr kann ich leider nicht machen. sad.gif

Zitat (Wolfsburger @ 20.04.2007, 22:17) *
Na ist doch ganz einfach:
...weil es die ganze sache dann wieder legal macht!
Nur weil es so aussieht als wäre es legal ist es das noch lange nicht. cool.gif

mfg
darkstar


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Wolfsburger
Beitrag 20.04.2007, 22:08
Beitrag #19


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Zitat (darkstar @ 20.04.2007, 23:20) *
Ich wette die Leute die im Board gerade gegen von der FEB verhängte Nutzungsuntersagungen ankämpfen wären anderer Meinung. wink.gif Diese hatten alle keine Sperrfrist oder auch Fahrverbot. shutup.gif


Ja klar wird es auch diese Ausnahmefälle geben.

schliesslich sind ja auch Behörden nicht gleich Behörden, bzw. gibt es da auch auch Unterschiede
von Ländle zu Ländle.

Zitat
Im übrigen habe ich dir doch die Rechtsgrundlage verlinkt. Mehr kann ich leider nicht machen.


diese Rechtsgrundlage mag ja auch vorherrschen und ich kann es mir sehr sehr gut vorstellen, dass diese auch im
Einzellfall von besonders übereifrigen Behördenamtsvertretern manchmal aus "reiner Freundlichkeit" angewendet werden, und zwar gegen den Bürger.

das ist zwar schade und mag an Behördenwillkür angrenzen, aber da wird man wohl nichts machen können dagegen!

Zitat
]Nur weil es so aussieht als wäre es legal ist es das noch lange nicht. cool.gif


ach so, eine Frau die schön aussieht ist es demnach dann wohl auch nicht, auch wenn sie so aussieht oder wie?

mfg


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