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> bußgeld schweiz, sollen wir zahlen?
batschkab
Beitrag 20.04.2007, 11:56
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
vor genau 2 Jahren fuhr unser Sohn in der Schweiz 29km/h zu schnell auf der Autobahn mit unserem Firmenauto. Zuerst reagierten wir nicht auf das Bußgeld, nun stand die deutsche Polizei im Büro und verlangte eine Aussage über den Fahrer. Wir machten keine Angaben. Jetzt wurde laut Polizei der Fahrer ermittelt aber dummerweise oder Gott sei Dank, think.gif haben sie den Falschen, nämlich unseren anderen Sohn, der ganz anders aussieht, angeblich ermittelt.
Wir sind nun ganz unsicher, was die Halterhaftung angeht. Unser" ermittelter" Sohn, der schon 3 Jahre nicht mehr zu Hause wohnt, kann sicher nachweisen, dass er es auf dem Foto nicht ist.
Das Auto wurde vor 1 1/2 Jahren verkauft.
Was kann passieren, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird?
Kann der Halter, also mein Mann, als Geschäftsführer der Firma haftbar gemacht werden?
Wer wird im Schweizer PC geführt? Muss mein Mann Bedenken haben, wenn er beruflich in die Schweiz fährt?
Danke für euere Antworten und Hilfe!
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jeho
Beitrag 20.04.2007, 23:07
Beitrag #2


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Da werde ich morgen mal nen Freund fragen, der hat das auch an der Backe think.gif

Er hat es mir auch alles erklärt, habs aber vergessen crybaby.gif

Gruß JeHo

PS Ich weiß nur, wenn er nach Italien fährt, macht er nen großen Bogen um die Schweiz.


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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El Bestrafo
Beitrag 21.04.2007, 09:13
Beitrag #3


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Solltet ihr vorhaben nochmals in die Schweiz einzureisen, würde ich bezahlen...


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Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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Gast_K1200S_*
Beitrag 21.04.2007, 17:16
Beitrag #4





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Die Verjährungsfrist in der Schweiz beträgt für solche Dinge 5 Jahre, so weit ich weiß. Deshalb gilt das von @ El Bestrafo gesagte.
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peter
Beitrag 21.04.2007, 17:50
Beitrag #5


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http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschwindi...eiz__f9205.html
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jeho
Beitrag 22.04.2007, 15:59
Beitrag #6


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Habe gestern Abend mal mit meinem Kupel darüber geschwatzt. Er hat seit 3 Jahren dort "Schulden". Er hat am Anfang noch schriftlich mit den Eidgenossen diskutiert. Nun warten Sie an jedem Grenzübergang auf ihn.

Da sich der Betrag durch das hickhack am Anfang auf fast 500 € angehäuft hat, macht er um die Schweiz einfach einen Bogen. Sollten Sie ihn nämlich dort zufällig erwischen, dann werden die Eidgenossen ihn solage foltern bis er die Kohle rausrückt, jawoll! thread.gif

Wenn du also sobald (Verjährungsfrist) nicht in Schweiz willst/musst. Einfach zurücklehnen.

Gruß JeHo


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