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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 20.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30828 ![]() |
vor genau 2 Jahren fuhr unser Sohn in der Schweiz 29km/h zu schnell auf der Autobahn mit unserem Firmenauto. Zuerst reagierten wir nicht auf das Bußgeld, nun stand die deutsche Polizei im Büro und verlangte eine Aussage über den Fahrer. Wir machten keine Angaben. Jetzt wurde laut Polizei der Fahrer ermittelt aber dummerweise oder Gott sei Dank, ![]() Wir sind nun ganz unsicher, was die Halterhaftung angeht. Unser" ermittelter" Sohn, der schon 3 Jahre nicht mehr zu Hause wohnt, kann sicher nachweisen, dass er es auf dem Foto nicht ist. Das Auto wurde vor 1 1/2 Jahren verkauft. Was kann passieren, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird? Kann der Halter, also mein Mann, als Geschäftsführer der Firma haftbar gemacht werden? Wer wird im Schweizer PC geführt? Muss mein Mann Bedenken haben, wenn er beruflich in die Schweiz fährt? Danke für euere Antworten und Hilfe! |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1866 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 ![]() |
Da werde ich morgen mal nen Freund fragen, der hat das auch an der Backe
![]() Er hat es mir auch alles erklärt, habs aber vergessen ![]() Gruß JeHo PS Ich weiß nur, wenn er nach Italien fährt, macht er nen großen Bogen um die Schweiz. -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 ![]() |
Solltet ihr vorhaben nochmals in die Schweiz einzureisen, würde ich bezahlen...
-------------------- Wir sind die Guten
![]() Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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Gast_K1200S_* |
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Beitrag
#4
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Guests ![]() |
Die Verjährungsfrist in der Schweiz beträgt für solche Dinge 5 Jahre, so weit ich weiß. Deshalb gilt das von @ El Bestrafo gesagte.
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 ![]() |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1866 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 ![]() |
Habe gestern Abend mal mit meinem Kupel darüber geschwatzt. Er hat seit 3 Jahren dort "Schulden". Er hat am Anfang noch schriftlich mit den Eidgenossen diskutiert. Nun warten Sie an jedem Grenzübergang auf ihn.
Da sich der Betrag durch das hickhack am Anfang auf fast 500 € angehäuft hat, macht er um die Schweiz einfach einen Bogen. Sollten Sie ihn nämlich dort zufällig erwischen, dann werden die Eidgenossen ihn solage foltern bis er die Kohle rausrückt, jawoll! ![]() Wenn du also sobald (Verjährungsfrist) nicht in Schweiz willst/musst. Einfach zurücklehnen. Gruß JeHo -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.04.2025 - 02:05 |