Fahren ohne FE |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Fahren ohne FE |
22.04.2007, 16:02
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 |
wenn jemanden die dt. FE seit ca. 95 entzogen worden ist und die Person ins Ausland (nicht EU) zieht und dort die FE macht, hat er eine ausländische FE. Wenn er dann 2004 wieder in die BRD zieht und dort mit diesem FS herumfährt, aber nicht umschreiben lässt, fährt er dann ohne gültige FE? Gibt es da einen unterschied, ob mann einen internationalen FS hat oder nicht? Danke erstmal..... -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
||||
|
|||||
|
22.04.2007, 16:11
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
Wenn er dann 2004 wieder in die BRD zieht und dort mit diesem FS herumfährt, aber nicht umschreiben lässt, fährt er dann ohne gültige FE? Ja siehe §§ 4 Abs 3 IntKfZVOZitat (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [...] 3. denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben, Gibt es da einen unterschied, ob mann einen internationalen FS hat oder nicht? Nein, da der internationale nur in Verbindung mit dem nationalen gültig ist. Dieser berechtigt aber nicht zum Fahren in D.mfg darkstar -------------------- |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:33 |